Kredit- und Girokarte: Gebühren clever sparen
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Das große Abenteuer Auslandsjahr steht bevor oder vielleicht die Abifahrt mit den Freunden, und plötzlich reicht die gute alte Girocard nicht mehr aus. Eine Kreditkarte muss her. Doch die kriegen Kinder und Jugendliche nicht so einfach.
Meist wird Dein Kind ein Girokonto eröffnen, bevor Du überhaupt über eine Kreditkarte nachdenkst. Denn mit dem Konto kann Dein Kind sein Taschengeld zusammenhalten und bei den meisten Angeboten bereits eine Bankkarte bekommen – eine Girocard. Mit dieser können Kinder in Läden bezahlen und Geld abheben.
Die Girocard funktioniert im Ausland, dort aber womöglich mit Einschränkungen und hohen Gebühren. Auch beim Bezahlen im Internet hapert es noch.
Wenn Dein Kind sein Geld online zum Beispiel für Computerspiele ausgeben will oder Kleidung bestellt, braucht es eine andere Karte. Wenn ein Auslandsjahr ansteht oder die Abifahrt, kann eine Kreditkarte von Visa oder Mastercard eine bessere Option sein.
Minderjährige dürfen und können sich nicht verschulden, das ist rechtlich geregelt. Eine Kreditkarte, über die ihnen die Bank Geld leiht, kriegen sie nicht. Doch es gibt andere Optionen: Prepaid-Kreditkarten und Debitkarten.
Bei Prepaid-Kreditkarten muss erst einmal Geld auf dem Kartenkonto eingehen, damit das Kind die Karte nutzen kann. Das klappt per Überweisung, abhängig vom Anbieter gibt es weitere Einzahlungsarten.
Leider sind die Kostenstrukturen bei Prepaid-Kreditkarten oft kompliziert, und es fallen auch einige Gebühren an.
Bei Debitkarten wird das Geld zeitnah vom angeschlossenen Girokonto abgebucht. Kinder kriegen zum Konto keinen Dispo, sie können mit Debitkarten daher nicht ins Minus rutschen.
Chargekarten sind richtige Kreditkarten, deswegen bekommen Minderjährige sie normalerweise nicht. Denn die Bank leiht ihren Kunden über die Karten für einen Monat Geld, das wird dann gesammelt abgebucht. Banken können diese Funktion aber kappen und direkt abbuchen. Dann funktioniert die Karte ähnlich wie eine Prepaid- oder Debitkarte und Kinder können sie beantragen.
Wie alt Dein Kind sein muss, um die Karte zu bekommen, hängt von der jeweiligen Bank ab. Teilweise geben Banken schon Karten ab der Geburt aus oder ab sieben Jahren, oft aber erst ab zwölf oder älter.
Wie Du und Dein Kind die Karte beantragt, hängt vom Anbieter ab und vom Alter. So musst Du bei einigen Banken in die Filiale gehen, um Konto oder Karte zu beantragen, bei anderen Banken ist dies nur bis zu einem bestimmten Alter der Fall. Bei anderen Banken kannst Du hingegen den Antrag zum großen Teil digital erledigen.
Teilweise bekommt Dein Kind Konto und Karte nur, wenn Du Kunde bei der Bank bist. So machen die Banken den Eröffnungsprozess leichter für sich. Denn nicht nur das Kind muss seine Identität nachweisen, sondern auch die Erziehungsberechtigen.
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Mit der Kreditkarte kann Dein Kind den Umgang mit Geld üben. Es kommen aber auch Risiken auf das Kind und auf Dich zu. Zum Beispiel kann das Kind die Karte verlieren oder es kommt zu nicht nachvollziehbaren Abbuchungen.
Wenn Dein Kind die Karte verliert, solltet Ihr sie so schnell wie möglich über die Bank oder über die Notfallnummer 116 116 sperren. Bis zum Sperren der Karte haftet man bis maximal 50 Euro, danach nicht mehr.
Unberechtigte Abbuchungen solltet Ihr so schnell wie möglich reklamieren. Deshalb kontrolliert Ihr besser die Abbuchungen regelmäßig.
Unter sechs Jahren kann Dein Kind keinen Vertrag abschließen. Sollten Rechnungen für Kinder in diesem Alter im Briefkasten landen, weist Du den Anbieter auf das Alter des Kindes hin.
Schwieriger wird es bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren. Die sind zwar geschäftstüchtig, aber die Dinge, die sie einkaufen, müssen mit dem Taschengeld bezahlt werden (§ 110 BGB). Bei teuren Sachen kannst Du Dich ebenso auf das Alter Deines Kindes beziehen. Eine tatsächliche Summe, bis zu der der Taschengeldparagraf greift, ist nicht festgelegt.
Im Internet wird mit einigen Abos geworben, und viele davon sind für Kinder interessant. Da es sich um regelmäßige Zahlungen handelt, greift der Taschengeldparagraf nicht. Der Vertrag ist nicht rechtsgültig, solange die Eltern nicht zugestimmt haben. Das gilt auch bei Handyverträgen oder Ratenkäufen.
Egal ob unbezahlte Rechnung oder Abo: Es spielt keine Rolle, ob Dein Kind womöglich ein falsches Alter angegeben hat. Nur das tatsächliche Alter zählt.
Wenn die Karte von einer Bank kommt, dann greift bei einer Insolvenz die Einlagensicherung bei Summen bis zu 100.000 Euro – und die wird Dein Kind in den meisten Fällen nicht erreichen.
Anders sieht es bei sogenannten E-Geldinstituten aus. Viele von ihnen haben Prepaid- oder Debitkarten für Kinder im Programm. Bei E-Geldinstituten greift die Einlagensicherung nicht, die Anbieter schützen das Geld auf andere Weise. Zum Beispiel, indem das Guthaben der Kunden bei anderen Anbietern liegt, die dann unter die Einlagensicherung fallen.
Finanztip hat sich die Angebote der Banken für Minderjährige angeschaut und dabei ein paar gute Kreditkarten gefunden.
Zum Kinderkonto der DKB gehört eine Visa-Debitkarte. Mit der Karte können Kinder weltweit kostenlos Geld abheben und bezahlen. Das Konto gibt es ab der Geburt. Ab dem 18. Lebensjahr greift für drei Jahre eine Übergangsphase, bevor die Konditionen für Erwachsenen gelten. Ein Elternteil muss ebenfalls Kunde bei der DKB sein.
Zum Jugendkonto der Comdirect gehört eine kostenlose Debitkarte. Drei kostenlose Abhebungen klappen pro Monat, beim Bezahlen in einer anderen Währung als Euro verlangt die Bank 1,75 Prozent des Umsatzes. Die Karte gibt es ab dem siebten Lebensjahr, ab 18 gelten andere Konditionen.
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