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Inhalt
In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Steuerklassen es gibt und was sie finanziell für Dich bedeuten. Willst Du wissen, wie Du die Steuerklasse wechseln kannst, solltest Du Dir unseren Ratgeber Steuerklasse ändern anschauen.
Übrigens: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich.
Die Steuerklasse 1 ist vor allem für Singles. Das stimmt, aber nicht nur. Denn zu dieser Lohnsteuerklasse 1 gehören generell die folgenden Personen:
Im Jahr 2025 zahlst Du in Steuerklasse 1 ab einem Bruttogehalt von rund 1.400 Euro im Monat Lohnsteuer - vorausgesetzt, Du bist nicht in der Kirche. In den Jahren 2024 und 2023 lag diese Grenze noch bei rund 1.365 beziehungsweise 1.300 Euro.
Generell gilt: Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 hast Du den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Das sind schon mal in Summe 13.362 Euro steuerfrei. Zudem sind auch die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, etwa für die Krankenkasse inklusive dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Die Lohnsteuerklasse 2 ist Alleinerziehenden vorbehalten. Voraussetzung ist, dass in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet, steht ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 4.260 Euro der Person zu, die das Kindergeld erhält. Fachleute sprechen hier vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser Entlastungsbetrag erhöht sich um jeweils 240 Euro für jedes weitere Kind.
Lebst Du in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ angegeben werden.
Achtung: Bist Du gerade nach einer Trennung alleinerziehend geworden, solltest Du den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, um ab dem folgenden Monat in der Steuerklasse 2 zu sein. Das machst Du mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Tust Du es nicht, wird Dein Lohn wie bisher versteuert und Du kannst Dir die damit zu viel gezahlten Steuern erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückholen.
Alleinerziehende mit einem Kind zahlen in Steuerklasse 2 im Jahr 2025 erst ab rund 1.820 Euro Monatsbrutto Steuern. 2024 waren es noch knapp 1.775 Euro, 2023 knapp 1.700 Euro.
Das liegt daran, dass der Staat alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich entlastet. Denn diese haben im Jahr 2025 zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 von insgesamt 13.362 Euro den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro. Das sind dann schon 17.622 Euro im Jahr steuerfrei.
Du siehst, dass im Ranking der Steuerklassen die Steuerklasse 2 besser abschneidet als die Steuerklasse 1.
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Die Steuerklasse 3 nimmt sehr oft die besser verdienende Person in einer Ehe. Hat zum Beispiel die Frau die bessere Steuerklasse 3, bekommt ihr Mann automatisch die schlechtere Steuerklasse 5.
Generell gilt: Die Steuerklassen 3, 4 und 5 sind Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Kleine Eselsbrücke: Eheleute müssen in der Summe ihrer Steuerklassen auf 8 kommen: also Steuerklasse 3 und 5 oder Steuerklasse 4 und 4. Zudem gibt es auch noch die Steuerklasse 4 mit Faktor. Wenn beide diese Steuerklasse haben, musst Du für die Eselsbrücke den Faktor vergessen.
Achtung: Oft werden die Steuerklassen 3 und 5 mit dem Ehegattensplitting gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Bei der Steuerklassen geht es um die Lohnsteuer, die jeden Monat vom Lohn abgezogen wird. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu Steuerklasse 3 und 5.
Ja. Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen. Denn hier greift der doppelte Grundfreibetrag wie der in Steuerklasse 1. Das sind im Jahr 2025 stolze 24.192 Euro. Mit den anderen Freibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen zahlst Du 2025 in Steuerklasse 3 erst ab rund 2.650 Euro Bruttogehalt im Monat Lohnsteuer. 2024 waren es noch rund 2.535 Euro und 2023 knapp 2.400 Euro.
In den meisten Fällen sollte also die deutlich besser verdienende Person in der Ehe die Steuerklasse 3 wählen. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel ein Kind geplant ist. Was es damit auf sich hat, kannst Du in diesem Kapitel des Ratgebers zum Wechsel der Steuerklassen nachlesen.
Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge sind die gleichen wie in der Steuerklasse 1.
Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 völlig in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln, entweder in die Kombi 3/5 oder 4 mit Faktor.
Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie allerdings nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) generieren.
Folglich wird auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination 4/4 gebildet. Wünschst Du andere Steuerklassen, so musst Du dies beim Finanzamt beantragen.
Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Das Landesamt für Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Datenübermittlung an den Arbeitgeber so erfolgt, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.
Die Steuerklasse 4mit Faktor sorgt dafür, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind als in der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5. Die besser verdienende Person zahlt dabei mehr Lohnsteuer als in Steuerklasse 3, die schlechter verdienende Person aber weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 5. In beiden Varianten müsst Ihr auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Ausführliche Informationen zur Steuerklasse 4 mit Faktor und Rechenbeispiele findest Du im Ratgeber zum Faktorverfahren.
In Steuerklasse 5 landet meist die schlechter verdienende Person in einer Ehe. Du erhältst sie automatisch, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich fast genauso schlecht wie die Steuerklasse 6, in der es überhaupt keinen Freibetrag gibt.
Der meist schlechter verdienende Partner zahlt 2025, 2024 und 2023 schon ab einem Gehalt von rund 135 Euro im Monat Lohnsteuer. Das ist natürlich nur Theorie, denn in diesem Fall wäre der Minijob die bessere Wahl. In diesem kannst Du 2025 bis zu 556 Euro steuerfrei verdienen, 2024 waren es noch bis zu 538 Euro.
Ausführliche Informationen dazu findest Du in den Ratgebern zu Steuerklasse 3 und 5 und zum Steuerklassenwechsel.
Wenn Du neben Deinem eigentlichen Job einen zweiten oder gar dritten antrittst, landest Du automatisch in der Steuerklasse 6. Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du musst also hier wirklich jeden verdienten Euro versteuern. Damit ist Steuerklasse 6 die schlechteste aller Lohnsteuerklassen.
Immerhin kannst Du selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll. Wenn Du etwa merkst, das sich Dein ursprünglicher Zweitjob so gut entwickelt, dass Du im ersten kürzer trittst, solltest Du als Single Steuerklasse 6 und Steuerklasse 1 tauschen.
Arbeitest Du in einem Minijob, also im Jahr 2025 mit maximal 556 Euro monatlichen Lohn, brauchst Du keine Steuerkarte und Steuerklasse. Denn in der Regel übernimmt Deine Firma die pauschale Lohnsteuer. Sie kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).
Die Steuerklasse 0 gilt nur für bestimmte Angestellte, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten. Sie ist - anders als die Steuerklassen 1 bis 6 - keine offizielle Steuerklasse in Deutschland.
Steuerklasse 0 betrifft die sogenannten Grenzgänger, deren Wohnsitz in Belgien, Frankreich oder der Schweiz ist. Wegen sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und diesen Ländern müssen diese keine Lohnsteuer zahlen, deshalb bedeutet die Null in Steuerklasse 0 einfach: null Steuern. Willst Du zu diesen DBA mehr wissen, klicke einfach auf den entsprechenden Link: DBA Belgien, DBA Frankreich und DBA Schweiz.
Fühlst Du Dich angesprochen, solltest Du Dir beim Finanzamt an Deinem Beschäftigungsort eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen und diese Deinem Chef oder Deiner Chefin vorlegen. Dann erfolgt kein Steuerabzug. Hast Du keine solche Bescheinigung, rutschst Du in die eben beschriebene sehr ungünstige Steuerklasse 6.
Sozialabgaben musst Du aber trotzdem ganz normal in Deutschland zahlen. Diese werden Dir von Deinem Bruttolohn automatisch abgezogen.
Steuerklasse, Familenstand, Kind | Lohnsteuer von 2.000 € brutto im Monat 2024 / 2025 | Lohnsteuer von 3.000 € brutto im Monat 2024 / 2025 | Lohnsteuer von 4.000 € brutto im Monat 2024 / 2025 |
Steuerklasse 1 ledig, kein Kind | 107 / 95 € | 317 / 301 € | 556 / 536 € |
Steuerklasse 2 alleinerziehend, 1 Kind | 32 / 22 € | 226 / 211 € | 454 / 435 € |
Steuerklasse 3 verheiratet, kein Kind | 0 / 0 € | 60 / 43 € | 239 / 215 € |
Steuerklasse 4 verheiratet, kein Kind | 107 / 95 € | 317 / 301 € | 556 / 536 € |
Steuerklasse 5 verheiratet, kein Kind | 322 / 306 € | 644 / 632 € | 972 / 955 € |
Steuerklasse 6 ledig, kein Kind | 367 / 351 € | 684 / 672 € | 1.017 / 1.000 € |
Quelle: Lohnsteuer-Rechner des BMF, gerechnet mit Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung von 1,7 % (2024) und 2,5 % (2025)
Lohnsteuer auf volle Euro gerundet (Stand: 20. August 2025)
Wenn Du selbst nachrechnen willst, kannst Du zum Beispiel den Steuerklassenrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen.
Nein, viele Leute haben gar keine Steuerklasse, dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Rentner. Woran das liegt, erklären wir Dir jetzt.
Wir sprechen meist von Steuerklassen, dabei wäre der Begriff Lohnsteuerklassen genauer. Dir ist vielleicht beim Lesen auch schon aufgefallen, dass in diesem Ratgeber mal Steuerklasse und ein anderes Mal der Begriff Lohnsteuerklasse fällt. Sie bedeuten das Gleiche.
Eine Steuerklasse - oder eben Lohnsteuerklasse - hast Du, wenn Du Lohn beziehst, Du also irgendwo angestellt bist. Aber auch Beamtinnen und Beamte haben Steuerklassen. Obwohl sie keinen Lohn erhalten, sondern “Bezüge”.
Generell gilt also: Hast Du einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin, hast Du auch eine Lohnsteuerklasse. Wobei der Arbeitgeber bei Beamten der “Staat” ist, also der Bund, das Bundesland oder die Gemeinde.
Dein Arbeitgeber berechnet jeden Monat anhand Deiner Steuerklasse die Höhe Deiner Lohnsteuer - und führt diese an das Finanzamt ab. Wie hoch die Lohnsteuer konkret ist, hängt nicht nur von Deinem Gehalt oder Deinen Bezügen ab, sondern eben auch entscheidend von Deiner Steuerklasse. Der Unterschied bei der Lohnsteuer kann auch bei gleichem Lohn beträchtlich sein.
Am einfachsten findest Du Deine Steuerklasse in Deiner monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung. Da steht Deine Steuerklasse immer recht weit oben drauf.
Früher stand Deine Steuerklasse auf der klassischen Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe. Dort waren auch alle anderen steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers abzulesen.
Seit einigen Jahren wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft. Alle Informationen werden heutzutage auf einer Art elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Im Steuerrecht spricht man von den „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam. Mehr dazu erfährst Du im gleichnamigen Ratgeber.
Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide aber ihre Steuerklassen noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ Lebende definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt auf Antrag die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.
Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, also eine gemeinsame Steuererklärung machen. Das ist möglich, wenn einer der Eheleute das verlangt und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Trennung.
Ein Ehepaar trennt sich am 30. Dezember 2024. Bisher hatte der Mann Steuerklasse 3, seine Frau die 5. Sie beantragt beim Finanzamt für das Jahr 2024 die Einzelveranlagung. Auf Verlangen ihres Noch-Gatten muss sie aber einer Zusammenveranlagung zustimmen. Im Gegenzug muss er ihr ihren Steuernachteil erstatten – und zwar ab dem Zeitpunkt, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau also zum Beispiel bei Einzelveranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei Zusammenveranlagung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel profitiert der Mann aber immer noch von der gemeinsamen Veranlagung.
Oft sind jedoch beide so zerstritten, dass jeder eine getrennte Veranlagung macht, also eine Einzelveranlagung. Das kann bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Ex-Eheleuten aber ein völlig unnötiges Geschenk an den Fiskus sein.
Sobald ein Ehepaar dem Finanzamt mitteilt, dass es versucht habe, wieder miteinander zu leben, gilt es nicht mehr als dauernd getrennt lebend. Konsequenz: Ihr könnt zusammen veranlagt werden. Auch mehrere Versöhnungsversuche können vorkommen; sie müssen dem Finanzbeamten aber plausibel vermittelt werden.
Wird die Ehe geschieden, sind die Eheleute auch endgültig steuerlich getrennt. Problematisch kann es werden, wenn Steuererstattungen zu erwarten sind. Diese werden auf beide Köpfe verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder unterjährig abgeführt hat. Selbstverständlich muss das Finanzamt die – eventuell neuen – Kontoverbindungen erfahren, auf die es die Beträge überweisen soll.
Wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, berechnest Du diese am besten mit Hilfe einer Steuersoftware oder Steuer-App, eines Steuerberaters, einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Stelle dann beim Finanzamt frühzeitig einen Antrag, Deinen Anteil aufgrund der bereits gezahlten Einkommen- oder Lohnsteuer auf Dein Konto zu überweisen. Ihr könnt Euch auch auf eine andere Verteilung der Rückerstattung einigen. Teilt dann dieses Ergebnis dem Finanzamt schriftlich mit – mit beiden Unterschriften.
Die beste Steuerklasse ist Steuerklasse 3, dort wird am wenigstens Lohnsteuer fällig. Dafür musst Du aber verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Im Gegenzug hat Deine Partnerin oder Dein Partner aber die ungünstige Steuerklasse 5.
Steuerklasse 2 können Alleinerziehende auf Antrag erhalten. Sie zahlen deshalb weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 1: Bei einem monatlichen Brutto von 3.000 Euro sind es rund 100 Euro netto mehr.
Du bist in Steuerklasse 1, wenn Du ledig, geschieden oder verwitwet bist. Hast Du ein oder mehrere Kinder und bist nicht verheiratet, kannst Du in Steuerklasse 2 wechseln, wenn die Kinder bei Dir gemeldet sind.
Du arbeitest in Steuerklasse 6, wenn Du neben Deinem Hauptjob noch einen zweiten Job hast - und dieser mehr als ein Minijob von maximal 556 Euro einbringt. Die Abzüge sind in Steuerklasse 6 am höchsten. Einen Teil davon kannst Du Dir aber oft über die Steuererklärung zurückholen.
Steuerklasse 4 erhältst Du wie Dein eheliches Pendant automatisch nach einer Hochzeit. Du zahlst hier genauso viel Steuern wie in Steuerklasse 1. Ihr spart aber trotzdem oft Steuern, weil Ihr eine gemeinsame Steuererklärung machen könnt und so vom Ehegattensplitting profitiert.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können die Steuerklasse 4 mit Faktor beantragen. Mit diesem Faktorverfahren wird die steuerliche Last fair auf das Paar aufgeteilt. Ihr habt zwar mit der Steuerklasse 3 und 5 mehr Netto, müsst aber in der Faktorverfahren nicht mit einer Steuernachzahlung nach Abgabe der Steuererklärung rechnen.
Es gibt die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 4 mit Faktor, 5 und 6. Für sogenante Grenzgänger auch noch die Steuerklasse 0.
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