Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem Lohnsteuerfreibetrag sicherst Du Dir für bis zu zwei Jahre mehr Netto schon ab dem nächsten Monat: durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
- Du musst für die meisten Aufwendungen einen Betrag von mindestens 600 Euro nachweisen, Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen hingegen ab dem ersten Euro.
- Hast Du einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, dann musst Du im Folgejahr fast immer eine Steuererklärung abgeben.
So gehst Du vor
- Den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellst Du bis spätestens Ende November beim Finanzamt und profitierst ab dem folgenden Monat.
- Du kannst den Antrag auch mit unseren Steuersoftware-Empfehlungen Wiso Steuer, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 erstellen.
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Inhalt
- Wie funktioniert die Lohnsteuer-Ermäßigung?
- Welche Kosten spielen eine Rolle für die Lohnsteuer-Ermäßigung?
- Wann kannst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen?
- Wie wirkt sich der Lohnsteuerfreibetrag konkret aus?
- Wie holst Du Dir den Lohnsteuerfreibetrag?
- Musst Du bei einem Lohnsteuerfreibetrag eine Steuererklärung abgeben?
- Was musst Du bei Änderungen Deiner Kosten machen?
- Was gilt für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene?
Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du mit der Steuererklärung im nächsten Jahr eine größere Steuererstattung bekommen wirst, warte nicht so lange. Denn mit einem Lohnsteuerfreibetrag kannst Du Dir schon ab dem folgenden Monat mehr Netto auf dem Konto sichern. Du musst nur einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Finanztip erklärt Dir, wie das funktioniert.
Wie funktioniert die Lohnsteuer-Ermäßigung?
Die Lohnsteuer-Ermäßigung wirkt wie ein zusätzlicher Freibetrag. Dieser sorgt dafür, dass Du jeden Monat mehr Netto als zuvor auf dem Konto hast. Denn mit diesem Lohnsteuerfreibetrag sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen und Dein Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen.
Um die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu nutzen, beantragst Du beim Finanzamt diesen Lohnsteuerfreibetrag. Die Folge: Ausgaben, die Deine Steuerlast mindern, werden sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem Du im Folgejahr Deine Steuererklärung abgegeben hast. Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG).
Beachte die folgenden beiden Punkte:
- Wenn Du zum Beispiel einen zusätzlichen Freibetrag von 1.800 Euro hast, heißt das nicht, dass Du am Ende 1.800 Euro mehr Netto hast. Abhängig von Deinem Gehalt und damit Deinem persönlichen Steuersatz hast Du im Jahr zwischen rund 300 Euro bei einem geringen Einkommen und 756 Euro im Spitzensteuersatz mehr Netto.
- Mit Deinem individuellen Lohnsteuerfreibetrag kannst Du Deine Liquidität schnell verbessern, sparst aber nach der zwingend notwendigen Steuererklärung am Ende trotzdem keine Einkommensteuer. Du holst Dir nur das Geld vom Staat sofort, was Du sonst erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung erhalten würdest.
Welche Kosten spielen eine Rolle für die Lohnsteuer-Ermäßigung?
Für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung spielen die gleichen Ausgaben eine Rolle wie für Deine Steuererklärung. So kannst Du Dir zum Beispiel einen Lohnsteuerfreibetrag für die Werbungskosten aus Deiner Arbeitnehmertätigkeit, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.
Was ist die Antragsgrenze für die Beantragung?
Damit Dir das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag einträgt, müssen grundsätzlich Deine Aufwendungen 600 Euro übersteigen. Um diese Grenze zu ermitteln, zieht die Behörde bei den Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro ab. Wenn Du also allein Werbungskosten geltend machst, dann müssten diese insgesamt mindestens 1.830 Euro betragen.
Bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art und Unterhaltszahlungen an Ehegatten sind Kosten, die ebenfalls für die Berechnung der Antragsgrenze herangezogen werden. Bei den Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt mindestens den geringen Pauschbetrag von 36 Euro bei Singles und 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren.
Bevor Du den Antrag stellst, solltest Du überschlägig berechnen, ob Du über die 600-Euro-Grenze kommst.
Achtung: Diese Antragsgrenze gilt nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Haushaltshilfen, Verlustvorträge, einen Verlust, den Behindertenpauschbetrag und den Hinterbliebenenpauschbetrag. Hier zählt jeder Euro für den Freibetrag.
Welche Werbungskosten sind relevant für den Lohnsteuerfreibetrag?
Zu den relevanten Werbungskosten zählen im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung unter anderem
- Entfernungspauschale: Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
- Reisekosten inklusive Verpflegungsmehraufwand, soweit Dein Unternehmen sie Dir nicht steuerfrei ersetzt
- Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung
- Kosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale
- doppelte Haushaltsführung, wenn Du eine zweite Wohnung am Arbeitsort hast
- Telefonkosten
- Beiträge zu Berufsverbänden und
- berufliche Fortbildungskosten
Was zählt zu den wichtigen Sonderausgaben im Antrag?
Im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können zum Beispiel die folgenden Punkte von Bedeutung sein, um die Antragsgrenze von 600 Euro zu überwinden:
- Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
- Kinderbetreuungskosten
- Spenden
- Schulgeld für Privatschulen
- Kosten von bis zu 6.000 Euro jährlich für Deine eigene Berufsausbildung bei einer erstmaligen Berufsausbildung
- gezahlte Kirchensteuer mit Ausnahme der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer
Achtung: Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bereits mit der Vorsorgepauschale. Deshalb zählen sie beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht.
Welche außergewöhnliche Belastungen können relevant werden?
Im Antrag kannst Du auch außergewöhnliche Belastung einbringen, Beispiele sind:
- Krankheits- und Pflegekosten
- Aufwendungen für Reparaturen am selbstgenutzten Haus nach einer Katastrophe wie Brand oder Überschwemmung, bei einer großen Flut wie im Ende Mai / Anfang Juni 2024 auch Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat
- Ausbildungsfreibetrag: Dieser Freibetrag von 1.200 Euro für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, das auswärts wohnt
- Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
- Behindertenpauschbetrag
- Hinterbliebenenpauschbetrag
Daneben ist die Eintragung eines Freibetrags auch möglich für:
- negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter das Verlustausgleichsverbot fallen
- eine negative Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie der sonstigen Einkünfte
Was ist mit den haushaltsnahen Dienstleistungen?
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gehören in den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Die Besonderheit: Die Antragsgrenze spielt keine Rolle. Das heißt, dass die Arbeits- und Fahrtkosten bei der Berechnung eines Freibetrags ab dem ersten Euro zählen. Sie können in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Steuerermäßigung als Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt werden. Das gilt, soweit sie nicht von dritter Seite (wie einer Versicherung) erstattet werden.
Bei Handwerkerleistungen beträgt die maximale Steuerermäßigung 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 Euro; als Freibetrag werden dann höchstens 4.800 Euro, also 4 x 1.200 Euro festgesetzt. Diesen Höchstbetrag erreichst Du, wenn die Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen mindestens 6.000 Euro betragen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Steuerermäßigung auf 510 Euro begrenzt und der Freibetrag somit auf 2.040 Euro, also 4 x 510 Euro.
Wann kannst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen?
Deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025 kannst Du noch bis zum 30. November 2025 stellen. Dieser gilt grundsätzlich bis zum Jahresende.
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2026 kannst Du laut Jahressteuergesetz 2024 ab 1. November 2025 stellen. Das ist eine Neuheit, denn in den Vorjahren durftest Du den Antrag schon ab 1. Oktober stellen.
Musst Du den Antrag jedes Jahr stellen?
Nein, Du kannst Deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung immer für zwei Kalenderjahre stellen. Dazu musst Du an der entsprechenden Stelle im Antrag ein Häkchen setzen. Allerdings ist das mit der neuen Frist vom 1. November etwas eingeschränkter geworden. Denn wenn Du 2025 einen Antrag für 2025 und gleichzeitig 2026 stellen willst, bleibt Dir dafür nur der November 2025.
Ausnahmen hiervon sind ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag. Sobald der Pauschbetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal gespeichert ist, muss er nicht neu beantragt werden. Diese beiden Freibeträge führen auch nicht automatisch dazu, dass Du eine Steuererklärung erstellen musst.
Finanztip empfiehlt: Wenn möglich, stell den Antrag für 2025 schon im Oktober 2025 - und nur für 2025. Stelle dann im Januar 2026 mit den gleichen Daten einen erneuten Antrag, dann aber gleich für 2026 und 2027. Von diesem Tipp kannst Du besonders profitieren, wenn Du zum Jahresende Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld erwartest. Denn das kommt meist mit dem Novembergehalt.
Ab wann profitierst Du vom Lohnsteuerfreibetrag?
Der Lohnsteuerfreibetrag gilt generell ab dem ersten Monat nach der Antragstellung. Beantragst Du im Januar, wird der Lohnsteuerfreibetrag hingegen rückwirkend zum 1. Januar berücksichtigt.
Der Freibetrag wird automatisch auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) eingetragen, Dein Arbeitgeber wendet den Freibetrag sofort bei der Lohnabrechnung an. Du musst Dich um nichts kümmern. Wenn Du Deinen Freibetrag erst Ende November für das laufende Jahr beantragst, kannst Du auf Nummer sicher gehen und das der Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers mitteilen.
Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragstellung folgenden Monate verteilt.
Beispiel: Freibetrag 1.800 Euro, beantragt im
- August 2025 für 2025 = September bis Dezember 2025 jeweils 450 Euro,
- September 2025 für 2025 = Oktober bis Dezember 2025 jeweils 600 Euro,
- Oktober 2025 für 2025 = für November und Dezember 2025 jeweils 900 Euro,
- November 2025 für 2025 = für Dezember 2025 die gesamten 1.800 Euro, bei gleichzeitiger Beantragung für 2026 = für Januar bis Dezember 2026 jeweils 150 Euro.
Helfer für die Steuererklärung
- Diese Finanztip-Ratgeber helfen Dir bei der Steuererklärung: Steuererklärung, Steuersoftware, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Elster, Belegabruf
Wie wirkt sich der Lohnsteuerfreibetrag konkret aus?
Wie hoch Deine Steuerermäßigung konkret ist, hängt unter anderem von Deinem Einkommen und der Höhe Deiner Kosten ab. Wir zeigen Dir die Auswirkungen jetzt an einem Beispiel:
Christoph ist 35 Jahre alt, ledig mit Steuerklasse 1, kinderlos, angestellt, kirchensteuerpflichtig und wohnt in Berlin. Er stellt im Oktober 2025 bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Sein monatliches Bruttogehalt ist 3.500 Euro. Mit dem Novembergehalt wird ihm ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe von 3.500 Euro ausbezahlt.
Christoph hat die folgenden Werbungskosten:
- Entfernungspauschale: 1.320 Euro
- Fortbildungskosten: 1.500 Euro
- Fachliteratur: 200 Euro
- Arbeitsmittel: 500 Euro
Das sind insgesamt Werbungskosten in Höhe von 3.520 Euro. Davon muss der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen werden. Das ergibt 2.290 Euro - also deutlich mehr als die Antragsgrenze von 600 Euro. Christoph sollte also einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Wie sich das steuerlich auswirkt, erfährst Du jetzt.
Was ist bei Beantragung im Oktober?
Christophs Lohnsteuerfreibetrag beträgt 2.290 Euro. Dieser wird auf November und Dezember aufteilt, also jeweils 1.145 Euro.
In Tabelle 1 kommt der November mit Gehalt und Weihnachtsgeld, also 7.000 Euro, in Tabelle 2 der Dezember mit einfachem Gehalt von 3.500 Euro.
Tabelle 1: Novembergehalt inklusive Weihnachtsgeld
Gehaltsabrechnung | November 2025: 7.000 € | |
mit Freibetrag 1.145 € | ohne Freibetrag | |
Lohnsteuer | 1.015,75€ | 1.466,41 € |
Kirchensteuer (9 %) | 91,41 € | 131,97 € |
Gesamtsteuerabzug | 1.107,16€ | 1.598,38 € |
Differenz (mehr netto) | 491,22 € |
Tabelle 2: Dezembergehalt
Gehaltsabrechnung | Dezember 2025: 3.500 € | |
| mit Freibetrag 1.145 € | ohne Freibetrag |
Lohnsteuer | 108,16 € | 415,16 € |
Kirchensteuer (9 %) | 9,73 € | 37,36 € |
Gesamtsteuerabzug | 117,89 € | 452,52 € |
Differenz (mehr netto) | 334,63 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 6. Oktober 2025)
Im Ergebnis hat Christoph also in den Monaten November und Dezember 2025 insgesamt 825,87 Euro = 491,22 + 334,63 mehr auf dem Konto. Dazu muss er lediglich seinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Oktober 2025 stellen, um vom Freibetrag profitieren zu können.
Was passiert bei Beantragung im November?
Leider hat Christoph etwas getrödelt und beantragt seinen Lohnsteuerfreibetrag erst im November 2025, so dass der Jahresfreibetrag von 2.290 Euro komplett bei seinem Dezembergehalt von 3.500 Euro berücksichtigt wird.
Tabelle 3: Dezembergehalt
Gehaltsabrechnung | Dezember 2024: 3.500 € | |
| mit Freibetrag 2.290 € | ohne Freibetrag |
Lohnsteuer | 0 € | 415,16 € |
Kirchensteuer (9 %) | 0 € | 37,36 € |
Gesamtsteuerabzug | 0 € | 452,52 € |
Differenz (mehr netto) | 452,52 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 6. Oktober 2025)
Ergebnis: Christoph hat zwar immerhin 452,52 Euro mehr netto, weil er den kompletten Freibetrag im Dezember nutzt. Da dieser aber mit 2.290 Euro sehr groß im Vergleich zum Brutto von 3.500 Euro ist, verpufft ein Teil der Steuerermäßigung. Damit gibt er dem Finanzamt de facto einen unverzinsten Kredit in Höhe von rund 373 Euro. Denn dieses Geld kann er sich erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung im Jahr 2026 zurückholen.
Achtung: Auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich ein Freibetrag nicht aus.
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Wie holst Du Dir den Lohnsteuerfreibetrag?
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt. Du hast prinzipiell drei Möglichkeiten für den Antrag.
- Du kannst das benötigte Formular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung entweder direkt ausfüllen oder erst herunterladen und danach ausfüllen. In beiden Fällen musst Du den Antrag dann ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Finanzamt schicken oder direkt dort abgeben.
- Völlig ohne Papier kommst Du aus, wenn Du den Antrag in Mein Elster stellst. Dafür brauchst Du ein Benutzerkonto beim Online-Finanzamt Elster. Wie Du das einrichtest, erfährst Du im Ratgeber zu Elster.
- Nutzt Du für die Steuererklärung eine Steuersoftware, kannst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung oft auch damit erledigen. Das klappt etwa mit den Finanztip-Software-Empfehlungen Wiso Steuer, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) und Tax 2025. Dann kannst Du einfach Deine Daten aus der aktuellen Steuererklärung übernehmen, was Deinen Aufwand sehr klein werden lässt.
Was musst Du beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beachten?
Die Formulare sind ähnlich gestaltet wie die für die Steuererklärung, nur bei weitem nicht so umfänglich. Du musst den Hauptvordruck und nur die Anlagen ausfüllen, die Du für den Antrag benötigst. Es gibt die Anlage Kinder, Anlage Werbungskosten, die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Anlage haushaltsnahe Aufwendungen/energetische Maßnahmen. Machen sowohl Du wie auch Dein Ehegatte Werbungskosten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geltend, dann benötigt Ihr zwei Anlagen Werbungskosten.
Beantragst Du erstmals einen Lohnsteuerfreibetrag, musst Du Deine Angaben glaubhaft machen und – soweit vorhanden – entsprechende Nachweise vorlegen. Dazu gehören der Ausbildungsnachweis Deines Kindes und Kostenvoranschläge der Handwerker, die die Arbeitskosten ausweisen. Beim vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung verlangt das Finanzamt nicht erneut Nachweise über Deine Aufwendungen, wenn Du versicherst, dass sich nichts Wesentliches geändert hat.
Was ist der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung?
Beim vereinfachten Antrag für den Lohnsteuerfreibetrag brauchst Du nur den Hauptvordruck auszufüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du 2025 höchstens den Freibetrag beantragen willst, der für das Kalenderjahr 2024 ermittelt wurde. Amtlich heißt das Ganze „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“.
Wie lässt sich noch die Lohnsteuer ermäßigen?
Du kannst Deine monatliche Lohnsteuer reduzieren, wenn Du verheiratet oder alleinerziehend bist.
- Ihr könnt als Ehepaar die Steuerklassen ändern, um insgesamt mehr Netto im Monat zu haben. Das könnt Ihr mehrmals im Jahr machen. Dafür müsst Ihr den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und gemeinsam unterschreiben. Seit 2018 kann jedoch ein Partner mit der Steuerklasse 3 oder 5 auch alleine einen Wechsel in die Klasse 4 beantragen. Das gilt dann für beide Partner. Falls Ihr als Ehepaar die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wünscht, beantragt Ihr ebenfalls einen Steuerklassenwechsel.
- Alleinerziehende können im Jahr 2025 einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro bekommen. Berücksichtigt wird dieser in der Steuerklasse 2. Ab dem zweiten Kind steht Alleinerziehenden ein Zuschlag zum Entlastungsbetrag von 240 Euro je Kind zu. Du kannst den Entlastungsbetrag und den Erhöhungsbetrag als Freibetrag in der Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beantragen, um so die Steuerklasse ändern zu können. Alternativ holst Du Dir den kompletten Entlastungsbetrag, indem Du in Deiner Steuererklärung die entsprechenden Felder in der Anlage Kind ausfüllst.
Musst Du bei einem Lohnsteuerfreibetrag eine Steuererklärung abgeben?
Wenn das Finanzamt Dir aufgrund Deines Antrags einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt, musst Du für das abgelaufene Jahr unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abgeben. Von dieser Verpflichtung gibt es folgende Ausnahmen:
- Du hast nur den Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag beantragt.
- Lediglich die Zahl Deiner Kinderfreibeträge hat sich geändert.
- Dein im Kalenderjahr 2025 insgesamt erzielter Arbeitslohn übersteigt nicht 13.150 Euro, im Jahr 2024 waren es 12.870 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern sind es 24.950 Euro und 24.510 Euro im Jahr 2024. Das gilt entsprechend auch für Pensionärinnen und Pensionäre.
- Bist Du alleinerziehend, steht Dir möglicherweise ein Entlastungsbetrag zu. Für Verwitwete, die vom sogenannten Gnadensplitting (auch Witwensplitting/Witwersplitting) profitieren (Steuerklasse 3) und wenn Du den Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) eingetragen bekommen hast, besteht grundsätzlich keinePflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
Was musst Du bei Änderungen Deiner Kosten machen?
Wenn die genehmigte Lohnsteuer-Ermäßigung nicht mehr der Realität entspricht, bist Du verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen. Das gilt beispielsweise, falls Du wegen Homeoffice oder nach einem Jobwechsel eine geringere Entfernungspauschale hast, Du die doppelte Haushaltsführung aufgibst oder Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Auch wenn der Freibetrag für auswärts wohnende Kinder in der Ausbildung oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Dir nicht mehr zusteht, musst Du das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.
Wenn Du absehen kannst, dass es sich nur um eine einmalige Sache zum Absetzen handelt, wie bei einer Flutkatastrophe, stelle den Antrag besser nur für das aktuelle Jahr und nicht gleich für das Folgejahr mit. Das erspart Dir potenziellen Ärger, wenn Du vergessen solltest, die Änderungen im Folgejahr dem Finanzamt mitzuteilen.
Was gilt für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene?
Beeinträchtigte Menschen können wegen der mit ihrer Behinderung zusammenhängenden erhöhten Aufwendungen einen nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen (§ 33b Absatz 3 EStG). Alternativ können sie die Pauschbeträge im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer ansetzen. Auch die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene fließen in die Elstam ein, stehen also in Deiner elektronischen Steuerkarte und erhöhen Dein monatliches Netto.
Den Freibetrag für behinderte Menschen musst Du nur dann neu beantragen, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder sich der Grad der Behinderung geändert hat. Falls ein solcher Pauschbetrag Deinem Kind zusteht und auf Dich übertragen werden soll, setzt auch das einen neuen Antrag voraus.
Alles zu den Behindertenpauschbeträgen kannst Du im Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen nachlesen.
Welche Papiere musst Du einreichen?
Als Nachweise akzeptiert das Finanzamt:
- bei einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts.
- bei einem niedrigeren Grad der Behinderung: Bescheinigung des Versorgungsamts oder Rentenbescheid.
Was gilt für blinde und hilflose Menschen?
Blinde (BI) und dauernd hilflose behinderte Menschen (H) erhalten seit 2021 – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung – einen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich. Als Nachweise erkennt die Finanzverwaltung entweder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Bl oder H an. Beim Merkmal H reicht seit 2017 auch ein Bescheid über die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5.
Was ist mit dem Pauschbetrag für Hinterbliebene?
Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Davon profitieren Menschen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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