Pfändungstabelle 2025 Wie viel Dir bei Pfändung von Lohn und Gehalt bleibt

Expertin Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wer in eine private Insolvenz gerät oder Pfändungen ausgesetzt ist, ist darauf angewiesen, dass ihm ausreichend Geld zum Leben bleibt. Ansonsten gäbe es keinen finanziellen Anreiz, um in einer solchen Situation noch zu arbeiten. Deshalb gibt es Pfändungsfreibeträge bei Zwangsvollstreckungen, die jedem Schuldner das Existenzminimum belassen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Schulden nicht zahlen, riskieren, dass Gläubiger sich an den Arbeitgeber wenden und das Gehalt direkt pfänden lassen, bevor das Gehalt an den Beschäftigten überwiesen wird. Damit eine Gehaltspfändung funktioniert, müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt sein. Es braucht zum Beispiel einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den der Arbeitgeber beachten muss – er muss dann den gepfändeten Teil des Lohns direkt auf das Konto des Gläubigers überweisen.
So hoch die Schulden auch sein mögen, das gesamte Arbeitseinkommen darf nicht gepfändet werden: Es gibt einen Pfändungsfreibetrag. Das Lohnbüro überweist bei einer Lohnpfändung nach der aktuellen Pfändungstabelle nur einen Teil des Lohns an den Mitarbeiter – den unpfändbaren Teil. Der Rest geht an die Gläubiger des Arbeitnehmers. So werden direkt vom Lohn die Schulden getilgt.
Der Pfändungsschutz für Dein laufendes Arbeitseinkommen besteht aus drei Elementen:
Wichtig: Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags für das Existenzminimum angepasst, zuletzt zum 1. Juli 2025 (§ 850c Abs. 4 Satz 2 ZPO). Die Änderungen beim Pfändungsfreibetrag werden rechtzeitig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ab 1. Juli 2025 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.555 Euro. Dieser Betrag wird nach dem Gesetz aufgerundet auf 1.559,99 Euro monatlich (§ 850c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ZPO). Diese Grenze gilt für alle Schuldnerinnen und Schuldner, die keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen müssen, also nicht verheiratet sind und keine Kinder haben.
Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn Du für unterhaltsberechtigte Personen aufkommen musst (§ 850c Abs. 2 ZPO). Dazu gehören zum Beispiel leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Du Unterhalt zahlst.
Der Arbeitgeber darf bei der Gehaltspfändung aber nur die Unterhaltspflichten berücksichtigen, die Du auch tatsächlich zahlst. Das musst Du dem Arbeitgeber nachweisen.
Je nachdem, ob Du mehreren Menschen Unterhalt zahlen musst, erhöht sich Deine Pfändungsfreigrenze.
Sie liegt zum Beispiel für einen Schuldner mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person aufgerundet bei 2.149,99 Euro und mit Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen aufgerundet bei 2.469,99 Euro.
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | Pfändungsfreigrenze bis 30.06.2025 | Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2025 |
---|---|---|
keine Unterhaltszahlung | 1.499,99 € | 1.559,99 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 2.059,99 € | 2.149,99 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 2.369,99 € | 2.469,99 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 2.679,99 € | 2.799,99 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 2.999,99 € | 3.119,99 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 3.309,99 € | 3.449,99 € |
Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 und 2025 (Stand: Juli 2025)
Tipp: Hilfreich ist der vom Bundesland NRW entwickelte Pfändungsfreigrenzen-Rechner. Damit kannst Du ausrechnen, was bei einer Pfändung von Deinem Nettoeinkommen übrigbleibt.
Im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen gelten Sonderregelungen. Hier gelten die veröffentlichten Pfändungsfreigrenzen nicht (§ 850d ZPO). Werden Unterhaltsansprüche vollstreckt, bleibt dem Schuldner nur der Sozialhilfebedarf. Für eine alleinstehende Person liegt der Regelbedarf derzeit bei 563 Euro (§ 20 Abs. 2 Satz 1 SGB2).
Pfändbar ist Dein Nettoeinkommen. Dazu zählen Lohn, Gehalt, aber auch Altersrente , Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Von all diesen Einkünften sind die entsprechenden Sozialversicherungsabgaben zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Auch Steuern werden vorher abgezogen.
Nicht pfändbar sind auch besondere Zulagen des Arbeitgebers wie vermögenswirksame Leistungen, tarifliche oder betriebliche Zusatzversorgungen, Urlaubsgeld oder Mehrarbeitsvergütungen für Überstunden.
Beziehst Du als Schuldner mehrere Einkommen, werden sie zusammengerechnet. In der sogenannten Pfändungstabelle kannst Du nachsehen, wie viel Dir nach der Pfändung zum Leben bleibt. Die Tabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und Sozialleistungen.
Verdienst Du mehr als die für Dich relevante Pfändungsfreigrenze, darfst Du davon einen Teil behalten. Wer Schulden hat und arbeitet, dem soll mehr Geld zum Leben bleiben, als demjenigen, der Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommt. Auch dabei gilt: Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten, desto mehr bleibt pfändungsfrei.
Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so werden drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts nicht gepfändet (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel.
In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von zehn Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben. Das ist abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst.
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | pfändungsfrei bleiben ab 01.07.2025 | |
---|---|---|
von den ersten 10 € | von allen weiteren 10 € | |
keine Unterhaltszahlung | 6,50 € | 3 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 5,11 € | 5 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 8,51 € | 6 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 7,69 € | 7 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 9,67 € | 8 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 9,44 € | 9 € |
Quelle: Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung 2025 (Stand: Juli 2025)
Für die Pfändungsfreigrenze gibt es auch einen Höchstbetrag: Ab 1. Juli 2025 sind alle Beträge über 4.767 Euro voll pfändbar.
Die Pfändungstabellen sind auf den ersten Blick verwirrend. Es gibt nämlich in der offiziellen Bekanntmachung drei Tabellen, die zeigen, welcher Betrag gepfändet werden darf. Die wichtigste Tabelle zeigt Dir die pfändbaren Beträge für den Fall, dass Du Dein Gehalt monatlich ausgezahlt bekommst. Die anderen beiden Übersichten zeigen die pfändbaren Beträge bei einer Auszahlung des Gehalts nach Wochen oder Tagen.
In der Tabelle selbst kannst Du in der ersten Spalte Deinen monatlichen Nettolohn suchen; er beginnt aktuell bei 1.559,99 Euro und erhöht sich in den nachfolgenden Zeilen um jeweils zehn Euro bis zu einem Betrag von 4.766,99 Euro. Hast Du Dich bei Deinem Nettogehalt in der richtigen Zeile eingeordnet, kannst Du in der Zeile ablesen, welcher Betrag höchstens gepfändet werden darf. Das hängt auch von den Personen ab, für die Du unterhaltspflichtig bist.
Beispiel: Anne verdient 2.530 Euro netto und ist für zwei Personen unterhaltspflichtig.
bis 30.06.2025 | ab 01.07.2025 | |
Nettolohn monatlich | 2.530,00 € bis 2.539,99 € | 2.530,00 € bis 2.539,99 € |
0 | 726,78 € | 682,50 € |
1 | 238,41 € | 194,89 € |
2 | 65,62 € | 25,49 € |
3 | (-) | (-) |
4 | (-) | (-) |
5 und mehr | (-) | (-) |
Quelle: Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung 2024 und 2025 (Stand: Juli 2025)
Von Annes Nettolohn waren bis zum 30. Juni 2025 laut Pfändungstabelle 65,62 Euro pfändbar. Ab 1. Juli 2025 werden von Annes Gehalt nur noch 25,49 Euro gepfändet, da die Pfändungsfreigrenzen gestiegen sind.
Bestimmte Einkommensbestandteile sind unpfändbar, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen (§ 850a ZPO). Andere Bezüge, wie Renten- und Unterstützungsleistungen, sind nur bedingt pfändbar (§ 850b ZPO). In unserem Artikel zur Lohnpfändung kannst Du lesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Gläubiger auf Dein Gehalt beim Arbeitgeber direkt zugreifen darf.
Jeder Schuldner hat das Recht, ohne ein gerichtliches Verfahren Pfändungsschutz für ein Girokonto zu bekommen, in Form eines sogenannten P-Kontos (§ 850k ZPO). Der Schutzbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto gewährt zunächst einmal nur einen statischen Grundfreibetrag, der unabhängig von der Höhe des Einkommens für alle Betroffenen gleich hoch ist. Die geschützte Summe liegt vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 bei 1.500 Euro. Ab 1. Juli 2025 erhöht sie sich auf 1.560 Euro.
Es kann sein, dass der Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen höher ist als der Basispfändungsschutz durch das Pfändungsschutzkonto, etwa weil der Kontoinhaber mehr verdient und sich der Pfändungsfreibetrag dadurch erhöht.
Beispiel: Bernds Gehalt wird gepfändet. Er ist geschieden und hat drei Kinder. Er verdient vor der Pfändung 3.800 Euro netto. Pfändbar sind vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 monatlich 336,38 Euro. Ab 1. Juli 2025 sinkt der pfändbare Betrag auf 302,31 Euro. Bernd bleibt ab 1. Juli 2025 ein nicht pfändbarer Betrag von 3.497,69 Euro.
Der Arbeitgeber überweist diese Summe auf das Girokonto von Bernd. Das ist ein Pfändungsschutzkonto. Dort ist der Grundfreibetrag geschützt, der durch die Unterhaltspflichten erhöht ist.
Der Basispfändungsschutz von 1.560 Euro steigt um 585,23 Euro für den ersten Unterhaltsberechtigten und um jeweils weitere 326,04 Euro für die drei Kinder. Welche Summe nicht gepfändet werden darf, ergibt sich aus der folgenden Berechnung:
Basispfändungsschutz | 1.560,00 € |
Erhöhung wegen 1. Person | + 585,23 € |
Erhöhung wegen 3 Kinder (3 x 326,04 €) | + 978,12 € |
Insgesamt | 3.123,35 € |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juli 2025)
Geschützt sind also insgesamt 3.123,35 Euro auf Bernds Konto. Die vom Arbeitgeber nach der Pfändung überwiesene Summe von 3.497,69 Euro ist höher als der Pfändungsschutz auf dem Konto – und zwar um 374,34 Euro (3.497,69 Euro – 3.123,35 Euro = 374,34 Euro). Diese Summe wird erneut gepfändet, wenn auch das Konto gepfändet ist.
Dadurch kann ein bereits gepfändeter Lohn durch eine zusätzliche Kontopfändung nochmals der Pfändung unterzogen werden.
Tipp: Um das volle unpfändbare Einkommen zu sichern, kannst Du einen Antrag auf Aufstockung des Pfändungsfreibetrages stellen. In diesem Fall entscheidet das Vollstreckungsgericht, ob ein Teil des sogenannten Mehrverdienstes – wie bei der Pfändung beim Arbeitgeber – bei Dir verbleibt.
Du kannst Dich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Die gibt es bundesweit, meist bei den paritätischen Wohlfahrtsvereinen oder bei der Caritas, der Diakonie und dem Roten Kreuz. Dort kannst Du eine kostenlose Beratung zum Pfändungsschutz-Konto bekommen und auch die erforderlichen Bescheinigungen zum Beispiel, wenn zu viel gepfändet wurde. Weitere Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber Schuldnerberatungsstellen.
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