Die geförderte Direktvermarktung heißt auch Marktprämienmodell und ist eine andere Variante der EEG-Förderung (§ 20 EEG 2023), also eine Alternative zur Einspeisevergütung. Dabei übernimmt ein Unternehmen, der Direktvermarkter, den Verkauf Deines Solarstroms direkt an der Börse. Direktvermarkter für private Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind bislang schwer zu finden. Momentan sind vor allem größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung.
Lohnt sich Direktvermarktung statt Einspeisevergütung?
Für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern lohnt sich die geförderte Direktvermarktung nach Finanztip-Einschätzung im Regelfall nicht. Die Direktvermarktung ist technisch komplizierter und für Dich mit höheren Kosten verbunden als die Einspeisevergütung. Zwar können die Erlöse durch den Stromverkauf theoretisch höher sein, allerdings ist das in der Praxis wegen niedriger Börsenpreise für Solarstrom aktuell selten der Fall.
Wie hoch sind die Einnahmen in der Direktvermarktung?
Die Einnahmen in der geförderten Direktvermarktung sind mindestens so hoch wie in der Einspeisevergütung, denn ein Mindestbetrag für Deinen Strom ist garantiert. Das funktioniert im Detail so:
Vom Direktvermarkter erhältst Du den Marktwert des Stroms, also den aktuellen Börsenpreis. Wenn der Börsenpreis niedrig ist, kommt eine Marktprämie vom Netzbetreiber obendrauf, sodass Du immer den garantierten Mindestbetrag erhältst. In Gesetzessprache heißt dieser Betrag „anzulegender Wert“ und liegt sogar 0,4 Cent pro kWh über der gesetzlichen Einspeisevergütung.
Steigt der Börsenstrompreis über den anzulegenden Wert, erhältst Du in der Direktvermarktung den tatsächlichen Marktwert des Stroms. Dadurch kannst Du eine höhere Vergütung bekommen als in der festen Einspeisevergütung. Der Haken: Die Börsenstrompreis steigt vor allem, wenn wenig Solarstrom produziert wird. Und sobald Du bei sonnigem Wetter viel Solarstrom zum Einspeisen hast, sind die Preise im Regelfall niedrig.
Du bekommst deshalb selten deutlich mehr Geld als in der fixen Einspeisevergütung. Immerhin sind es stets 0,4 Cent pro kWh mehr – allerdings musst Du noch die Kosten für den Direktvermarkter berücksichtigen.
Wie hoch sind die Kosten der Direktvermarktung?
Direktvermarkter verlangen Gebühren, über die Du Dich individuell informieren solltest. Sie liegen nach unserer Marktbeobachtung in der Regel bei über 100 Euro im Jahr, was die Direktvermarktung gerade für kleinere Anlagen auf Hausdächern unattraktiv macht. Unter dem Strich machen die im Vergleich zur Einspeisevergütung potenziell etwas höheren Erlöse die Kosten oft nicht wett.
Ein Beispiel: Der Direktvermarkter Lumenaza schätzt für eine PV-Anlage mit zehn kWp Leistung, was typisch für ein Einfamilienhaus ist, die Kosten der Direktvermarktung auf rund 165 Euro im Jahr. Zusätzlich werden einmalig 200 Euro als Einrichtungspauschale fällig.
Welche Regeln gibt es für die Direktvermarktung?
- Nur mit Smart Meter: So ein intelligenter Stromzähler ist Voraussetzung, damit Strommengen direkt zum aktuellen Börsenstrompreis vermarktet werden können. Bestimmte PV-Anlagen werden verpflichtend mit Smart Meter ausgestattet, ein freiwilliger oder vorzeitiger Einbau kostet zusätzlich. Mehr dazu im Ratgeber Smart Meter.
- Pflicht erst ab 100 kWp: Für kleinere PV-Anlagen auf Hausdächern ist die Teilnahme an der Direktvermarktung freiwillig. Die Politik arbeitet daran, ihnen den Zugang zu erleichtern. Dank des Solarpakets müssen Solaranlagen unter 25 Kilowatt-Peak Leistung seit Mai 2024 nicht mehr von der Ferne steuerbar sein, um an der die Direktvermarktung teilnehmen zu können.
Wie funktioniert der Wechsel in die Direktvermarktung?
Ein Wechsel in die Direktvermarktung ist monatlich jeweils zum ersten Kalendertag des Monats möglich, muss aber mehr als einen Monat zuvor angemeldet werden (§ 21b Abs.v 1 und § 21c EEG 2023). Beispiel: Wenn Du zum 1. Mai wechseln willst, musst Du bis spätestens 31. März Bescheid geben. Den Wechsel musst Du dem Netzbetreiber melden, viele Direktvermarkter erledigen das für Dich.