Einspeisevergütung 2025 Wie viel Geld fließt für Strom aus Deiner Solaranlage?

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Dank der Einspeisevergütung für Photovoltaik (PV) bekommst Du 20 Jahre lang Geld für den Strom, den Deine Solaranlage ins Stromnetz einspeist.
  • Aktuell beträgt die Einspeisevergütung bis zu 7,86 Cent pro Kilowattstunde, wenn Du Deinen PV-Strom zum Teil selbst verbrauchen willst. Bei Volleinspeisung sind es bis zu 12,60 Cent pro Kilowattstunde.
  • Bei negativen Strompreisen bekommen neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr

So gehst Du vor

  • Die Einspeisevergütung hängt von der Anlagenleistung und dem Datum der Inbetriebnahme ab – schau in unsere Tabelle.
  • Wenn Du möglichst viel Solarstrom selbst verbrauchst, sinkt Deine Stromrechnung. Das lohnt sich oft mehr, als den gesamten Strom einzuspeisen.
  • Vergleiche bei Solaranlagen immer Angebote mehrerer Installationsfirmen. Starte mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com. Als Ergänzung empfehlen wir die Angebotsvermittler www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com.

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Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) senkt Deine Stromkosten, indem Du erzeugten Strom im Haushalt, fürs E-Auto oder für eine Wärmepumpe nutzt. Du kannst Deinen Solarstrom aber auch verkaufen. Dafür kassierst Du die Einspeisevergütung für Photovoltaik.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist Geld, das Du für Strom aus Deiner Photovoltaikanlage bekommst, den Du nicht vor Ort selbst verbrauchst. Dieser überschüssige Strom fließt in das öffentliche Stromnetz. Dafür bezahlt Dir der örtliche Stromnetzbetreiber einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh) Strom, die Einspeisevergütung. Sie wird auch EEG-Förderung genannt, in Anlehnung an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023).

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Leistung der PV-AnlageTeileinspeisung
(mit Eigenverbrauch)
Volleinspeisung
(kein Eigenverbrauch)
bis 10 kWp7,86 Cent/kWh12,47 Cent/kWh
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp6,80 Cent/kWh10,45 Cent/kWh
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp5,56 Cent/kWh10,45 Cent/kWh

Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 5. August 2025)

Einmal festgelegt, bleibt die Einspeisevergütung für Deine Solaranlage dauerhaft gleich. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von drei Kriterien ab:

  1. Das Datum, an dem die PV-Anlage erstmals in Betrieb geht. Die Tabelle oben zeigt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026.
  2. Die Leistung der Anlage in Kilowatt-Peak (kWp), also was die Solarmodule in der Spitze leisten können.
  3. Die Wahl zwischen Teileinspeisung oder Volleinspeisung, also ob Du den Solarstrom zum Teil selbst nutzen möchtest oder nicht. Welche Variante sich mehr lohnt, erklären wir Dir im sechsten Abschnitt unten. 

Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?

Bei Photovoltaikanlagen mit mehr als zehn Kilowatt-Peak Leistung wird die Einspeisevergütung für die verschiedenen Leistungsanteile anteilig eingerechnet (§ 23c EEG 2023).

Ein Beispiel: Du errichtest im September 2025 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und 15 kWp Leistung. Für die ersten zehn kWp erhältst Du 7,86 Cent pro kWh, für die nächsten fünf kWp sind es 6,80 Cent pro kWh. Zusammen ergibt sich daraus folgende Einspeisevergütung: (10 kWp × 7,86 Cent/kWh + 5 kWp × 6,80 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 7,51 Cent/kWh

Steigt die Einspeisevergütung für große PV-Anlagen?

Durch das Solarpaket, eine bereits beschlossene Gesetzesänderung, soll es eine höhere Einspeisevergütung für große Photovoltaikanlagen geben. Das gilt für den Leistungsanteil von 40 bis 100 Kilowatt-Peak, für den die Vergütungssätze um 1,5 Cent pro Kilowattstunde steigen sollen. Allerdings muss diese neue Regelung noch durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Bis das passiert, gelten noch die alten Vergütungssätze. Noch ist unklar, ob die neuen, höheren Vergütungssätze tatsächlich gelten werden und ab wann.

Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung sinkt immer am 1. Februar und am 1. August um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert, also alle sechs Monate. Das nächste Mal ist es am 1. Februar 2026 soweit und die niedrigeren Vergütungssätze gelten dann für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen. Obwohl die Einspeisevergütung langfristig sinkt, lohnt es sich weiterhin, in eine neue Photovoltaikanlage zu investieren.

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Lass Dich nicht von der sinkenden Einspeisevergütung stressen. Bei einer Solaranlage in Einfamilienhausgröße verlierst Du nicht einmal zehn Euro im Jahr, wenn Du sie ein halbes Jahr später installierst.

Benjamin Weigl
Unser Finanztip-Experte für Energie

Auch bei einer späteren Inbetriebnahme sinkt die Einspeisevergütung nicht dramatisch, das zeigt die Grafik unten. Wenn Du mit einer Solaranlage liebäugelst, dann starte mit der Planung trotzdem lieber früher als später.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung für Deine Solaranlage gilt 20 Jahre lang. Das Jahr der Inbetriebnahme selbst zählt noch nicht zu diesem Zeitraum, die Frist startet also erst mit dem nächsten Jahreswechsel. Dadurch bleibt Deine Einspeisevergütung de facto mehr als 20 Jahre garantiert. 

Ein Beispiel: Deine neue Solaranlage geht im September 2025 in Betrieb. Das Jahr 2025 zählt nicht mit, die Zählung der 20 Jahre beginnt also erst mit dem Jahr 2026. Die Einspeisevergütung bekommst Du deshalb bis zum 31. Dezember 2045, immer in derselben Höhe.

Bekommst Du Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen?

Neue Photovoltaikanlagen bekommen keine Einspeisevergütung, während die Strompreise an der Börse negativ sind. Dafür werden diese Zeiträume später nachgeholt, nämlich am Ende der 20 Jahre Einspeisevergütung. Diese neue, Solarspitzengesetz genannte Regel gilt für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 erstmals in Betrieb gehen. Ist Deine PV-Anlage früher in Betrieb gegangen, ist sie nicht betroffen.

Unter dem Strich wird sich die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen insgesamt wohl um ein paar Jahre verlängern. Ziemlich genau fünf Jahre wären es, falls es in Zukunft genauso viele negative Strompreise gibt wie zuletzt. Nach Finanztip-Einschätzung ist der neue Mechanismus recht fair, sodass Dir kaum Einnahmen verloren gehen dürften. Wenn Du es schaffst, bei negativen Strompreisen besonders viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder in einen Stromspeicher zu leiten, kann sich der Mechanismus sogar lohnen.

Warum sind negative Strompreise ein Problem?

Die Preise im Stromhandel schwanken im Tagesverlauf wie ein Börsenkurs. Negative Strompreise gibt es in bestimmten Stunden, wenn Windräder und Solaranlagen mehr Strom erzeugen als insgesamt benötigt wird. Oft gilt das an Feiertagen und Wochenenden. Das kostet den Staat viel Geld. Denn ältere Photovoltaikanlagen bekommen für diese Stunden dennoch die Einspeisevergütung, obwohl der Strom eigentlich nichts wert ist.

Das ändert sich nun für neue Photovoltaikanlagen, sobald diese – wichtiges Detail – mit einem Smart Meter ausgestattet sind, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt. Diese intelligenten Stromzähler werden innerhalb der kommenden Jahre unter anderem in Haushalten mit Photovoltaikanlage eingebaut. Neue PV-Anlagen mit mehr als sieben kWp kommen voraussichtlich schneller dran.

Das Smart Meter ermöglicht, Zeiträume mit negativen Strompreisen separat zu erfassen. Negative Viertelstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt. Dieses Zeitkontingent wird dann ans Ende der 20 Jahre angehängt, für welche die Einspeisevergütung gilt.

Im Detail funktioniert das so: Die Einspeisevergütung verlängert sich nach den 20 Jahren monatsweise. Und zwar so lange, bis das durch die negativen Strompreise angesammelte Zeitkontingent komplett aufgebraucht ist. Dabei verbraucht ein Wintermonat wie zum Beispiel der Januar weniger von diesem Zeitkontingent als ein Sommermonat wie etwa der Juli. Denn im Januar ist durch die Einspeisevergütung nicht so viel Geld zu holen wie im Juli, weil im Sommer viel häufiger die Sonne scheint und Deine PV-Anlage Strom ins Netz einspeist.

Mehr zum Solarspitzengesetz liest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik.

Wie bekommst Du die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu bekommen, musst Du sie bei Deinem Netzbetreiber beantragen (§ 21b EEG). Zuvor muss Deine Photovoltaikanlage angemeldet und in Betrieb gegangen sein. Du hast Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Du den gesamten Strom, der nicht in unmittelbarer Nähe zur Anlage verbraucht wird, ins Stromnetz leitest und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellst (§ 21 Abs. 1 und 2 EEG). 

Für die Beantragung der Einspeisevergütung brauchst Du zwei Dokumente:

  1. Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister: Diese Unterlagen kannst Du herunterladen, sobald Du die Anmeldung der Photovoltaikanlage im Online-Register der Bundesnetzagentur abgeschlossen hast. Einige PV-Firmen erledigen diese Anmeldung auch für Dich.
  2. Inbetriebnahmeprotokoll Deiner Anlage: Diesen Nachweis bekommst Du vom Installationsbetrieb ausgehändigt, wenn er die PV-Anlage ans Stromnetz anschließt.

Schicke beide Dokumente an den Netzbetreiber, oft geht das per Online-Formular auf der Internetseite des Unternehmens. Dabei wählst Du entweder die Teileinspeisung, also mit Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt, oder die Volleinspeisung des gesamten Stroms. Was sich in Deinem Fall mehr lohnt und wie Du nachträglich zwischen den Modellen wechseln kannst, schauen wir uns im folgenden Kapitel genauer an.

Was lohnt sich: Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

In den meisten Haushalten lohnt sich die Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt. Dabei verbrauchst Du den Strom aus der Solaranlage zum Teil selbst. Selbst erzeugter Strom ist in der Regel viel billiger als Strom, den Du vom Stromanbieter einkaufst.

Indem Du möglichst viel des Solarstroms selbst verbrauchst, senkst Du Deine Stromrechnung. So sparst Du mehr Geld, als Du für dieselbe Strommenge an Einspeisevergütung kassieren würdest. Und für überschüssigen Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, bekommst Du ja trotzdem eine Vergütung.

In Zahlen heißt das: Strom aus der eigenen Solaranlage kostet Dich rund zehn Cent pro kWh. Der Betrag ergibt sich als Daumenregel, wenn Du die Anschaffungskosten und Betriebskosten der Anlage auf 20 Jahre aufteilst. Kaufst Du dagegen Strom vom Stromanbieter, kostet Dich das aktuell rund 30 Cent pro kWh. Du sparst also bei jeder Kilowattstunde gut 20 Cent. Die Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaikanlagen beschert Dir 2025 dagegen weniger als acht Cent pro kWh. 

Eine PV-Anlage produziert bei sonnigem Wetter oft mehr Strom, als Du benötigst. Deshalb kannst Du meist nur zwischen 20 und 30 Prozent des in einem ganzen Jahr erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Wenn Du zusätzlich einen Stromspeicher für die PV-Anlage hast, verdoppelt sich dieser Anteil. Ein Speicher kostet aber auch ein paar Tausend Euro.

Egal ob mit oder ohne Speicher: Wegen der hohen Stromkostenersparnis lohnt sich eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch auf Häusern in der Regel. Unter einer Bedingung: Du kaufst die PV-Anlage günstig ein. Denn der Kaufpreis bestimmt maßgeblich, was Dich die Herstellung Deines eigenen Stroms kostet.

Bevor Du zuschlägst, solltest Du deshalb mehrere Angebote für Photovoltaikanlagen einholen. Wir empfehlen dafür die Vergleichsplattform www.selfmade-energy.com. Eine gute Ergänzung sind die Vermittlungsportale www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com, die wir ebenfalls getestet haben und empfehlen. Wir raten aber davon ab, ungeprüft eines der Angebote auszuwählen – ein genauer Vergleich ist wichtig. 

Die besten Tipps zum Thema PV-Anlage kaufen und unsere Faustformel für den Kaufpreis findest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik.

Wann lohnt sich die Volleinspeisung?

Eine Volleinspeisung kann sich stärker lohnen als die Teileinspeisung, wenn Du wenig bis keinen selbst erzeugten Strom auch selbst verbrauchen kannst. Zum  Beispiel, wenn Du eine große Fläche für eine PV-Anlage zur Verfügung hast, aber einen geringen Strombedarf. Wenn Du deshalb ohnehin nur wenig Solarstrom selbst verbrauchen könntest, kannst Du auch den kompletten Strom ins Stromnetz einspeisen. Der Vorteil: Für die Volleinspeisung bekommst Du eine höhere Einspeisevergütung. Bei kleinen Anlagen sind es aktuell 12,47 Cent pro Kilowattstunde. Kostet Dich die Produktion einer Kilowattstunde Strom weniger, dann rentiert sich die PV-Anlage auch mit Volleinspeisung.

Eine vereinfachte Beispielrechnung: Armin kauft eine PV-Anlage mit zehn kWp für günstige 15.000 Euro. Pro Jahr rechnet er mit durchschnittlichen Betriebskosten von 1,5 Prozent des Anschaffungspreises (225 Euro) für die Photovoltaikversicherung, einen Ersatz des Wechselrichters und eventuelle Reparaturen oder Wartungskosten. Auf 20 Jahre gesehen kostet Armin die Solaranlage damit insgesamt 19.500 Euro.

Bei guten Einstrahlungsbedingungen erzeugt sie jährlich 10.000 kWh Strom. Über die Jahre kann die Anlagenleistung leicht sinken, das lassen wir hier unberücksichtigt. In 20 Jahren ergeben sich 200.000 kWh Stromerzeugung. Die Produktion einer Kilowattstunde kostet Armin – dank des günstigen Kaufpreises – in diesem Beispiel also weniger als zehn Cent. In der Volleinspeisung kassiert Armin aber 12,47 Cent. Damit nimmt er voraussichtlich 24.940 Euro ein. Das sind 5.440 Euro mehr, als ihn die Solaranlage gekostet hat. 

Beachte: Durch das Solarspitzengesetz verschlechtert sich diese vereinfachte Rechnung etwas. Ohne Smart Meter mit Steuerbox dürfen neue Anlagen nur noch maximal 60 Prozent ihrer Spitzenleistung ins Stromnetz einspeisen. Dadurch gehen bei einer Volleinspeisungsanlage rund neun Prozent Einspeisevergütung verloren. Sobald das Smart Meter installiert ist, werden stattdessen Zeiten mit negativen Strompreisen nicht mehr vergütet. Diese Zeiträume werden aber hinten an den Vergütungszeitraum von 20 Jahren angehängt.

Alle Details zu diesem Thema findest Du in unserem ausführlichen Ratgeber Photovoltaik.

Kannst Du zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch wechseln?

Ein Wechsel zwischen der Teileinspeisung mit Eigenverbrauch und der Volleinspeisung ist jedes Jahr erneut möglich. Du musst dem Netzbetreiber jährlich bis zum 30. November Bescheid geben, dass Du im Folgejahr in die Volleinspeisung möchtest (§ 48 Abs. 2a EEG 2023). Erstmals teilst Du dem Netzbetreiber Deine Wahl vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage mit. 

Falls Du die Anlage vorher mit Eigenverbrauch betrieben hast, ändert sich mit der Umstellung auf Volleinspeisung die Höhe der Einspeisevergütung. Du bekommst dann die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Deiner Anlage für die Volleinspeisung galt. Genauso andersherum: Wenn Du ins Eigenverbrauchsmodell wechselst, verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend.

Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?

Nach 20 Jahren endet Deine Einspeisevergütung, aber Du bekommst weiterhin etwas Geld für Deinen Strom, nämlich den Jahresmarktwert Solar. Das ist der durchschnittliche Preis, den Solarstrom über das Jahr gesehen an der Strombörse wert war. Abgezogen werden die Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Nach dem Ende der Einspeisevergütung spricht man von einer ausgeförderten Photovoltaikanlage

Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen

JahrJahresmarktwert SolarVermarktungskostenEinspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen
20202,458 Cent/kWh0,4 Cent/kWh2,058 Cent/kWh
20217,552 Cent/kWh0,4 Cent/kWh7,152 Cent/kWh
202222,306 Cent/kWh0,184 Cent/kWh22,122 Cent/kWh
20237,200 Cent/kWh0 Cent/kWh7,200 Cent/kWh
20244,624 Cent/kWh1,808 Cent/kWh2,816 Cent/kWh
2025wird im Januar 2026 veröffentlicht0,715 Cent/kWhmaximal 10 Cent/kWh

Ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) vorhanden, halbieren sich die dargestellten Vermarktungskosten. Quelle: www.netztransparenz.de, § 23b und § 53 Abs. 4 EEG 2023 (Stand: 5. August 2025).

Mit einer lukrativen Einspeisevergütung solltest Du bei einer ausgeförderten Ü20-Anlage nicht rechnen. Höhere Werte in den vergangenen Jahren, insbesondere 2022, entstanden durch die vorübergehend hohen Strompreise während der Energiepreiskrise, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst hatte.

Viele Photovoltaikanlagen laufen aber deutlich länger als 20 Jahre. Nicht nur aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes ist es sinnvoll, eine funktionierende Solaranlage weiter zu betreiben. Du kannst damit auch noch Stromkosten einsparen.

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Stell Deine ausgeförderte PV-Anlage auf Eigenverbrauch um, falls Du bisher in der Volleinspeisung warst. Die paar Cent für die Einspeisung lohnen sich kaum. Du sparst mehr Geld durch den Eigenverbrauch des Stroms.

Benjamin Weigl
Unser Finanztip-Experte für Energie

Der Jahresmarktwert Solar für das zurückliegende Jahr wird immer Mitte Januar veröffentlicht, erst dann steht die Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen fest. Der Netzbetreiber rechnet ab, wie viel Strom Deine Anlage im vergangenen Jahr eingespeist hat und zahlt Dir die gesamte Vergütung aus. Mittlerweile ist sie auf maximal zehn Cent pro Kilowattstunde für das zurückliegende Jahr gedeckelt (§ 23b EEG 2023).

Diese Übergangsregel für ausgeförderte Solaranlagen, die älter als 20 Jahre sind, gilt vorerst bis 31. Dezember 2032 (§ 25 Abs. 2 EEG 2023). In Zukunft wird nach Einschätzung von Finanztip die Direktvermarktung von Strom an der Börse auch für private Photovoltaikanlagen eine größere Rolle spielen.

Ist die Direktvermarktung eine Alternative?

Statt Deinen Strom an den Netzbetreiber zu verkaufen und die Einspeisevergütung zu kassieren, kannst Du auch selbst einen Abnehmer für Deinen Strom suchen. Direktvermarkter heißen die Unternehmen, die Solarstrom handeln. Der Haken: Direktvermarkter für private Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind bislang schwer zu finden. Momentan sind vor allem größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung.

Die Politik arbeitet daran, auch kleineren PV-Anlagen den Zugang zur Direktvermarktung zu erleichtern. Dank des Solarpakets müssen Solaranlagen mit einer Leistung von unter 25 Kilowatt-Peak seit Mai 2024 keine besonderen technischen Voraussetzungen mehr für die Direktvermarktung erfüllen. Vorher mussten auch kleine PV-Anlagen ferngesteuert werden können, etwa um sie zeitweise abzuschalten, wenn es ein Strom-Überangebot gibt. Für kleinere Photovoltaikanlagen auf Dächern wurde das in der Praxis bisher aber kaum gemacht.

Was ist die Marktprämie in der Direktvermarktung?

Die Marktprämie ist um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher als die Einspeisevergütung. Für PV-Anlagen, die zwischen 1. August 2025 und 31. Januar 2026 in Betrieb gehen, gibt es in der Direktvermarktung laut der Bundesnetzagentur in der Teileinspeisung

  • für die ersten zehn Kilowatt-Peak Leistung 8,26 Cent pro Kilowattstunde,
  • für den Leistungsanteil zwischen zehn und 40 Kilowatt-Peak 7,20 Cent pro Kilowattstunde,
  • für den Leistungsanteil zwischen 40 und 100 Kilowatt-Peak 5,96 Cent pro Kilowattstunde.

und in der Volleinspeisung

  • für die ersten zehn Kilowatt-Peak Leistung 12,87 Cent pro Kilowattstunde und
  • für den Leistungsanteil zwischen zehn und 100 Kilowatt-Peak 10,85 Cent pro Kilowattstunde.

Die Marktprämie ist das garantierte Minimum, mit dem die Erlöse durch die Direktvermarktung abgesichert sind. Wird Dein Solarstrom teurer verkauft, sind Deine Einnahmen höher. 2022 war das der Fall, da lag der Marktwert für Solarstrom über der Marktprämie. Die Direktvermarktung kann dann profitabler als die Einspeisevergütung über den Netzbetreiber sein. Allerdings verlangen Direktvermarkter auch eine zusätzliche Gebühr für ihre Dienste, über die Du Dich individuell informieren solltest.

Gibt es eine Direktvermarktung für private PV-Anlagen?

Nur wenige Unternehmen nehmen private PV-Anlagen auf Wohnhäusern in die Direktvermarktung auf. Wenn Du Interesse hast, wirst Du am ehesten noch bei Stromlieferanten fündig, die regional erzeugten Strom aufkaufen und ihren Kunden liefern. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar. Ein Beispiel sind die Stadtwerke Tübingen, die den Solarstrom von ausgeförderten Anlagen übernehmen, wenn Du einen Stromvertrag bei den Stadtwerken abschließt. Interessenten können sich online melden.

Klassische Direktvermarkter nehmen Anlagen erst ab einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak auf. Dann ist die Direktvermarktung auch vorgeschrieben. In Zukunft könnte die Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen aber Fahrt aufnehmen. In der Ampel-Regierung gab es zuletzt Pläne, die Grenze für die Direktvermarktungs-Pflicht schrittweise auf 25 Kilowatt-Peak abzusenken.

Wie funktioniert der Wechsel in die Direktvermarktung?

Den Wechsel in die Direktvermarktung musst Du Deinem Netzbetreiber anzeigen (§ 21b Abs. 1 EEG 2017 beziehungsweise § 21b Abs. 1 EEG 2021). In der Regel erledigt das der Direktvermarkter für Dich. Ein Wechsel ist dabei von Monat zu Monat möglich, muss aber spätestens zwei volle Kalendermonate vorher angezeigt werden.

Wo findest Du günstige Angebote für Solaranlagen?

Wenn Du eine PV-Anlage kaufen möchtest, solltest Du mehrere Angebote einholen und vergleichen. Mit einer Anfrage über das Internet kommst Du besonders einfach in Kontakt zu mehreren Fachfirmen gleichzeitig.

Nach dem Finanztip-Test 2024 empfehlen wir, mit Selfmade-Energy zu starten. Dieses Vergleichsportal für Photovoltaik hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.

Selfmade-Energy

www.selfmade-energy.com

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Noch mehr Angebote bekommst Du über Vermittlungsportale. Wenn Du mehrere Portale gleichzeitig anfragst, muss Du damit rechnen, innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Kontaktanfragen von Firmen zu erhalten. Gehe daher lieber schrittweise vor. Nutze eine unserer zwei weiteren Emp­feh­lungen, Photovoltaik-Angebotsvergleich oder Solaranlagen-Portal.

Photovoltaik-Angebotsvergleich

www.photovoltaik-angebotsvergleich.de

  • vermittelt Kontakte zu Solarfirmen
  • mehrere Angebote mit einer Anfrage einholen und selbst vergleichen
  • bei Einverständnis nehmen Firmen zeitnah den Kontakt auf, Angebote folgen oft nach Verkaufsgesprächen
  • Portal bietet keinen direkten Vergleich der erhaltenen Angebote
Solaranlagenportal

www.solaranlagen-portal.com

  • vermittelt Kontakte zu Solarfirmen
  • mehrere Angebote mit einer Anfrage einholen und selbst vergleichen
  • bei Einverständnis nehmen Firmen zeitnah den Kontakt auf, Angebote folgen oft nach Verkaufsgesprächen
  • Portal bietet keinen direkten Vergleich der erhaltenen Angebote

Hast Du mehrere Angebote vorliegen, kannst Du sie miteinander vergleichen. Entscheide Dich erst für ein Angebot, wenn Du es ausführlich geprüft hast. Vertrau nicht blind darauf, was Dir für eine Rendite vorgerechnet wird.

Auch für unsere Empfehlungen gilt: Bleib kritisch bei den vermittelten Solarfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten kann schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbare lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.

Mehr zu unseren Empfehlungen und wie wir sie getestet haben, das haben wir für Dich auf einer eigenen Übersichtsseite zusammengestellt.

Alternativ kannst Du auch Solarfirmen bei Dir um die Ecke ansprechen. Vielleicht hast Du Bekannte, die selbst gute Erfahrungen mit einer Firma gemacht haben. Bei der Suche können Dir die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Fachbetriebssuche des Zentralverbands der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) helfen.

Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik

  • Eine PV-Anlage auf dem Dach liefert bis zu 40 Prozent Deines jährlichen Stromverbrauchs. Ein optionaler Batteriespeicher erhöht diesen Anteil noch weiter.
  • Bezahle höchstens 1.600 Euro pro Kilowatt-Peak Solarleistung. Dann rechnet sich die Solaranlage sehr wahrscheinlich auch finanziell für Dich.
  • Weitere Tipps zu PV-Anlagen findest Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

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