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Die Solarenergie zählt neben der Windkraft zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Sie ist klimafreundlich und kostengünstig. In immer mehr Regionen in Deutschland ist deshalb vorgeschrieben, Solarenergie auf Häusern zu nutzen, um die Energiewende voranzutreiben. Wir erklären Dir, was das für Dich bedeutet, wenn Du ein neues Haus planst oder ein Dach sanieren möchtest.
Die Solarpflicht – auch solare Baupflicht oder Solardachpflicht – bedeutet, dass auf dem Dach eine Solaranlage installiert werden muss. Damit ist normalerweise eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung gemeint. In einigen Regionen kann auch eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung die Solarpflicht erfüllen.
Aktuell gibt es in Deutschland nur in bestimmten Bundesländern eine Solarpflicht, die bei privaten Wohnhäusern meist für den Neubau und oft auch bei grundlegenden Dachsanierungen an Bestandsgebäuden gilt. Für kommunale und andere öffentliche Gebäude oder Gewerbeimmobilien existieren teilweise strengere Regeln, häufig gibt es solche auch für Parkplätze.
Ausnahmen gelten oft für denkmalgeschützte Gebäude, für wirtschaftlich nicht sinnvolle Anlagen oder wenn die Installation technisch nicht zumutbar ist. Zum Beispiel kann eine PV-Anlage bei einer Dachausrichtung nach Norden oder einem sehr verschachtelten Dach oft nicht kostendeckend betrieben werden. Das muss anhand der vor Ort geltenden Regeln im Einzelfall beurteilt werden.
Eine Solardachpflicht erhöht beim Bau oder bei der Sanierung Deine Kosten, wobei eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus nach unserer Marktbeobachtung aktuell oft 8.000 bis 18.000 Euro kostet – ohne optionalen Stromspeicher. Damit kannst Du Photovoltaikanlagen derzeit relativ günstig kaufen. Tipps zum Kauf einer PV-Anlage und Hinweise, ab welchem Preis sie sich lohnt, findest Du im Ratgeber Photovoltaik.
Die Solardachpflicht bringt Vorteile, weil sich eine PV-Anlage besonders beim Neubau oft finanziell lohnt. Neue Wohnhäuser werden mehrheitlich mit Wärmepumpen beheizt, das zeigt eine Erhebung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Wenn mehr als fünf Stellplätze für Autos vorhanden sind, müssen diese zudem einen Anschluss für eine Wallbox bekommen, um ein E-Auto zu laden (§ 6 GEIG). Beide Technologien – Wärmepumpe und E-Auto – benötigen viel Strom. Wenn der günstig vom eigenen Dach kommt, umso besser.
Solange der Kaufpreis stimmt, holst Du die Kosten einer Photovoltaikanlage nach unseren Berechnungen innerhalb von zehn bis 20 Jahren wieder herein. Je höher Dein Strombedarf, desto mehr Stromkosten kann Dir eine Anlage einsparen.
Aber auch bei einem geringen Strombedarf kann sich eine PV-Anlage rentieren. Denn für den Strom, den Deine Anlage ins öffentliche Netz abgibt, bekommst Du Geld: die Einspeisevergütung.
Für eine Solarpflicht spricht neben der Rentabilität auch, dass freie Dachflächen zur klimafreundlichen Energieerzeugung genutzt werden. Bis 2030 will Deutschland 80 Prozent seines Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien decken.
Bauen und Sanieren ist ohnehin schon teuer – die Solarpflicht erhöht die Investitionskosten für Bauherrinnen und Bauherren noch weiter. Das ist ein Nachteil. In manchen Regionen gibt es Förderprogramme für PV-Anlagen, die diese finanzielle Belastung etwas abmildern. Auch die Null-Prozent-Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen hilft.
Weil in jedem Bundesland etwas anderes gilt, gibt es aktuell einen Flickenteppich an Regelungen. Deshalb wird immer wieder über eine einheitliche, bundesweite Solarpflicht diskutiert.
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In rund der Hälfte der Bundesländer gibt es eine Solarpflicht oder daran angelehnte Regelungen für Wohnhäuser, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Bremen und mit Abstrichen auch in Bayern. Schleswig-Holstein zieht 2026 nach. Alle Details zu den Regelungen in Deiner Region findest Du in unserer Bundesland-Übersicht unten.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2026)
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit 1. Januar 2022 für Nicht-Wohngebäude wie Büro- oder Geschäftshäuser. Seit 1. Mai 2022 greift sie auch für Wohngebäude, seit 1. Januar 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen.
Das regelt das Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs. Als Alternative zur PV-Anlage können Bauherren auch eine solarthermische Anlage errichten, welche die Wärme der Sonne zum Heizen nutzt. Das Land Baden-Württemberg hat dazu den Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht veröffentlicht.
In Bayern gilt seit 1. Januar 2025 zwar keine direkte Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird. Das bedeutet: Hier soll eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert.
Verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit nicht. Die Empfehlung zu ignorieren, hat laut dem bayerischen Bauministerium keine rechtlichen Folgen. Dennoch raten wir bei Finanztip, bei einem Neubau oder einer Dachsanierung – wenn möglich – eine Solaranlage zu installieren. Der Freistaat Bayern hat die Empfehlung aus gutem Grund ausgesprochen: Photovoltaik erzeugt klimaneutralen Strom und kann sich für Dich auch finanziell lohnen.
Auf neuen Gewerbe- und Industriegebäuden muss in Bayern bereits seit März 2023 eine PV-Anlage installiert werden, auf allen weiteren Nicht-Wohngebäuden seit Juli 2023. Zudem sollen alle Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern mit geeigneten Dachflächen eine Photovoltaikanlage bekommen. Grundsätzlich gilt die bayerische Solarpflicht erst ab einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern (§ 44a Abs. 1, 2 und 3 BayBO).
In Berlin muss seit 1. Januar 2023 auf jedem neuen Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche eine Photovoltaikanlage installiert werden – egal ob Wohnhaus, Gewerbebau oder öffentliches Gebäude. Die Solaranlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen. Bei einem stärkeren Umbau des Dachs greift die Pflicht auch bei bestehenden Gebäuden. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Häuser.
Die genauen Regelungen stehen im Solargesetz Berlin. Um die Solarpflicht zu erfüllen, kannst Du anstatt einer PV-Anlage alternativ auch eine Solarthermieanlage installieren.
In Brandenburg gilt seit 1. Juni 2024 eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, wenn die Dachhaut vollständig erneuert oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude eingereicht wird. Das Dach muss dazu mindestens 50 Quadratmeter Fläche haben. Das regelt Paragraf 32a der Brandenburgischen Bauordnung.
Private Wohngebäude sind von der Brandenburger Solarpflicht vorerst nicht betroffen.
In Bremen gilt die Solarpflicht seit 1. Juli 2024 für Sanierungen von Dächern. Wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden, musst Du innerhalb von zwei Jahren eine Photovoltaikanlage mit mindestens einem Kilowatt-Peak Leistung installieren. Die Pflicht entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 25 Quadratmeter beträgt.
Für alle Neubauten gilt in Bremen seit 1. Juli 2025 ebenfalls eine Solarpflicht. Mindestens die Hälfte der für Solarenergie geeigneten Dachfläche muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die Pflicht entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt.
Die Bürgerschaft hat die Solarpflicht im März 2023 beschlossen und im Mai 2024 noch einmal konkretisiert.
Solarthermieanlagen werden bei der Bremer Solarpflicht teilweise anerkannt.
Wenn Du in Hamburg ein neues Haus baust, musst Du seit 2023 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten und betreiben (§ 16 Abs. 2 HmbKliSchG). Für Bestandsgebäude gilt die Hamburger Solarpflicht seit 2024, wenn „wesentliche Umbauten des Daches“ vorgenommen werden, wie es im Klimaschutzstärkungsgesetz heißt. In beiden Fällen musst Du mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Solaranlage belegen. Die genaue Berechnung der maßgeblichen Fläche ist aber unterschiedlich.
Ausgenommen bist Du, wenn es technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, eine PV-Anlage zu montieren. Eine solarthermische Anlage wird als Alternative anerkannt.
In Hessen gilt eine Photovoltaikpflicht aktuell nur für landeseigene Gebäude, die neu gebaut oder deren Dächer saniert werden. Zusätzlich gibt es eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind nicht betroffen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Solarpflicht (Stand: Januar 2026). Die Landesregierung plant, im Rahmen des Klimaschutzgesetzes eine Solarpflicht einzuführen.
In Niedersachsen greift seit 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Dann musst Du mindestens die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen belegen. Ausgenommen bist Du, wenn Dir die Installation technisch oder wirtschaftlich nicht zuzumuten ist oder wenn es auf dem Dach eine solarthermische Anlage gibt. Beschlossen hat der Landtag diese Regeln in der Niedersächsischen Bauordnung.
Für alle neu errichteten Gebäude gilt in Niedersachsen bereits seit 2023, dass sie so gebaut werden müssen, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Verpflichtend ist eine Photovoltaikanlage seit 2023 auf neuen Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf allen öffentlichen Neubauten.
In NRW gilt eine umfassende Solarpflicht. Seit 2024 greift die Pflicht für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 für den Neubau von Wohnhäusern und seit 2026 für komplette Dachsanierungen von privaten und gewerblichen Bestandsgebäuden. Das regelt Paragraf 42a der Landesbauordnung.
Die Solarpflicht in NRW gilt erst ab einer Gebäudenutzfläche von 50 Quadratmetern. Alternativ ist es möglich, eine solarthermische Anlage zu installieren. Schon seit 2023 muss in NRW eine PV-Anlage auf neuen kommunalen Gebäuden installiert werden, auf gewerblichen Neubauten seit 2024.
Neue Wohngebäude in Rheinland-Pfalz müssen seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend „PV-ready“ gebaut werden. Sie müssen also für eine spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet werden. Zum Beispiel muss das Dach für das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt und ein Kabelschacht eingebaut werden. Die „PV-ready“-Pflicht gilt auch, wenn Du Dein Dach umfassend sanierst. Grundlage ist das Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.
Für neue Gewerbebauten und Parkplatzflächen gilt in Rheinland-Pfalz seit 2023 eine Solarpflicht, für den Neubau oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen seit 2024.
Im Saarland gibt es keine Solarpflicht (Stand: Januar 2026).
Im Sachsen gibt es keine Solarpflicht (Stand: Januar 2026).
In Sachsen-Anhalt gibt es keine Solarpflicht (Stand: Januar 2026).
In Schleswig-Holstein ist eine Solarpflicht für neue Wohngebäude beschlossen. Die Pflicht greift, wenn der Bauantrag für den Neubau ab dem 29. März 2026 eingeht. Diese Neuerung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz hat der Landtag Anfang 2025 beschlossen. Für Dachsanierungen an Wohngebäuden gilt weiterhin keine Solarpflicht.
Für neu errichtete Nichtwohngebäude gilt die Solarpflicht seit 2023, ebenso für bestimmte Parkplätze. Wenn an solchen Gebäuden, zum Beispiel Büro- oder Geschäftshäusern, mehr als zehn Prozent des Daches renoviert werden, muss ebenfalls eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein kannst Du sowohl durch eine Photovoltaikanlage als auch durch Solarthermie erfüllen.
In Thüringen gibt es keine Solarpflicht (Stand: Januar 2026).
Städte und Gemeinden können auf kommunaler Ebene eine Solarpflicht beschließen. Sobald aber ein Bundesland landesweite Regeln aufstellt, wird die kommunale Pflicht meist dadurch ersetzt. Beispielsweise wurde laut der Stadt Bonn die städtische Regelung durch die Einführung einer NRW-weiten Solarpflicht obsolet. Und auch die Stadt Tübingen, lange Zeit Vorreiterin in Sachen Solarpflicht, hat die entsprechende Regelung einem Stadtsprecher zufolge ausgesetzt, seit in Baden-Württemberg eine landesweite PV-Pflicht gilt.
Eine bundesweite Solarpflicht ist aktuell nicht beschlossen, wird durch die neue EU-Gebäuderichtlinie aber wahrscheinlicher. Eine bundesweite Regelung hätte den Vorteil, dass es im gesamten Land einheitliche Vorgaben gäbe. Solaranlagen auf möglichst vielen Dächern würden auch helfen, das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland zu erreichen.
Die alte Ampel-Regierung hatte schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Für neue Gewerbebauten sollte es eine Solarpflicht geben und für neu gebaute, private Wohnhäuser sollte eine PV-Anlage „die Regel“ werden. Umgesetzt wurde das nicht. Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag nicht zu einer bundesweiten Solardachpflicht geäußert.
Allerdings trat im Mai 2024 die neue EU-Gebäuderichtlinie in Kraft, die eine Solarpflicht für sämtliche EU-Mitgliedstaaten vorsieht (Artikel 10 der EU-Richtlinie 2024/1275). Demnach sollen ab 2030 sämtliche neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für andere Gebäude soll beim Neubau spätestens ab 2027 eine Solarpflicht gelten und bei Dachsanierungen ab 2028. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende Mai 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Eine bundesweite Solarpflicht wird durch die EU-Pläne in Zukunft also wahrscheinlich.
Eine günstige Photovoltaikanlage findest Du, indem Du mehrere Angebote einholst und vergleichst. Besonders einfach funktioniert das mit einer Anfrage über Vergleichsportale im Internet. Hier kommst Du schnell in Kontakt mit mehreren Fachfirmen gleichzeitig.
Nach dem Finanztip-Test 2024 empfehlen wir, mit Selfmade-Energy zu starten. Dieses Vergleichsportal für Photovoltaik hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.

Solarrechner
Vermittlungsportale liefern keinen direkten Angebotsvergleich, sondern Kontaktanfragen direkt von Anbietern. Wenn Du mehrere Portale gleichzeitig anfragst, musst Du damit rechnen, in kurzer Zeit zahlreiche Kontaktanfragen zu erhalten. Geh daher lieber schrittweise vor. Nutz eine unserer zwei weiteren Empfehlungen, Photovoltaik-Angebotsvergleich oder Solaranlagen-Portal.

Als Alternative kannst Du Solarfirmen vor Ort ansprechen. Vielleicht haben Nachbarn oder Bekannte gute Erfahrungen mit einer Firma gemacht. Bei der Suche helfen die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Fachbetriebssuche des Zentralverbands der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Vergleich mehrere Angebote gründlich miteinander, bevor Du Dich entscheidest. Verlass Dich nicht blind auf berechnete Renditen.
Auch für unsere Empfehlungen gilt: Bleib kritisch bei den vermittelten Solarfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten können schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbar lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.
Mehr zu unseren Empfehlungen und wie wir sie getestet haben, haben wir für Dich auf einer eigenen Übersichtsseite zusammengestellt.
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