Solarpflicht 2025 In welchen Bundesländern eine Solaranlage schon Pflicht ist
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Du eine Dachsanierung planst oder ein Haus bauen möchtest, kann Dich in bestimmten Regionen die Solarpflicht betreffen. Dann musst Du eine Solaranlage auf dem Dach installieren.
In fast jedem zweiten Bundesland gilt für private Wohngebäude bereits eine Solarpflicht oder sie wird im Laufe des Jahres 2025 eingeführt. Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen kommen neu dazu.
Auch manche Kommunen haben eine Solarpflicht.
So gehst Du vor
Finde mit unserer Bundesland-Übersicht heraus, ob Dich eine Solarpflicht bereits betrifft und was für die kommenden Jahre geplant ist.
Oft kannst Du bei einer Solarpflicht zwischen einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage wählen. Was Du tun kannst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
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Die Sonne schickt unglaublich viel Energie auf die Oberfläche unserer Erde, als Strahlung und Wärme. Die Solarenergie zählt neben der Windkraft zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Sie ist klimafreundlich und kostengünstig. In immer mehr Regionen in Deutschland wird es deshalb Vorschrift, Solarenergie auf Häusern zu erzeugen. Wir erklären Dir, was das für Dich bedeutet, wenn Du ein neues Haus planst oder ein Dach sanieren möchtest.
Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der unter bestimmten Umständen eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Man spricht auch von einer Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss.
Wenn Du planst, ein Haus zu bauen oder das Dach Deiner Immobilie zu sanieren, erhöht eine Solardachpflicht Deine Kosten. Je nach Größe kostet eine PV-Anlage für ein typisches Einfamilienhaus Anfang 2025 oft zwischen 7.500 und 18.000 Euro, ohne optionalen Stromspeicher.
Solange der Preis stimmt, holst Du diese Kosten innerhalb von 10 bis 20 Jahren aber wieder herein. Aktuell kannst Du Photovoltaikanlagen günstig kaufen. Und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms rentieren sie sich auf lange Sicht, weil Du Stromkosten einsparst. Selbst wenn Dein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Du bekommst nämlich auch Geld für Strom, den Deine Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt: die sogenannte Einspeisevergütung.
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Für eine Solarpflicht spricht neben der Rentabilität der Anlagen vor allem, dass freie Dachflächen genutzt werden, um Energie zu erzeugen. Gerade beim Neubau kann sich eine PV-Anlage besonders auszahlen. Neu gebaute Wohnhäuser werden heutzutage mehrheitlich mit Wärmepumpen beheizt und oft mit einer Wallbox ausgestattet, um ein E-Auto laden zu können. Beide Technologien benötigen viel Strom – und wenn der kostengünstig vom eigenen Dach kommt, umso besser.
Ein Nachteil der Solarpflicht sind die höheren Kosten, die auf Bauherrinnen und Bauherren zukommen. Förderprogramme für PV-Anlagen können diese finanzielle Belastung etwas abmildern. Kritische Stimmen fragen aber: Warum sind Solaranlagen nicht so attraktiv, dass es gar keine Solardachpflicht braucht? Mit der Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und steuerlichem Bürokratieabbau hatte die Ampel-Koalition dahingehend schon etwas unternommen. Parallel plante die alte Regierung aber auch, eine Solarpflicht bundesweit umzusetzen. Bis zum Jahr 2030 sollen nämlich 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden und Photovoltaik soll einen großen Anteil daran haben.
Im Jahr 2025 führen voraussichtlich vier weitere Bundesländer eine Solardachpflicht für Wohnhäuser ein: Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Bremen und mit Abstrichen auch Bayern. In anderen Bundesländern existieren solche Regeln schon länger, sodass 2025 fast die Hälfte aller Länder eine Solarpflicht für Wohngebäude haben wird. Eine detaillierte Übersicht für alle Bundesländer findest Du unten.
Bei privaten Wohnhäusern gilt die Solarpflicht bislang nur für den Neubau und bei grundlegenden Dachsanierungen. Wenn es sich um kommunale Gebäude oder Gewerbeimmobilien handelt, existieren teilweise strengere Regeln, etwa für bestehende Gebäude, die der Stadt gehören, oder für Solaranlagen auf Parkplätzen.
Auch in einzelnen Städten gibt es eine Solarpflicht, teilweise wird sie solare Baupflicht genannt. Amberg, Bonn, Gütersloh, Konstanz, Marburg, Neu-Ulm, Tübingen und Waiblingen gehören zu den Kommunen, die Solaranlagen auf Neubauten und sanierten Dächern schon länger vorschreiben. Manchmal gilt die Solarpflicht nur auf Grundstücken, die von der Stadt erworben wurden.
Bestandsgebäude sind in der Regel von der Solarpflicht nicht betroffen. Trotzdem ist es sinnvoll, auf bestehenden Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien eine Solaranlage zu errichten. Solche versiegelten Flächen können genutzt werden, um Klimaschutz zu betreiben und Energiekosten zu sparen.
Ausnahmen von der Solarpflicht gibt es auch, wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Oder wenn eine Solaranlage auf dem Dach wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar ist. Zum Beispiel kann eine PV-Anlage bei einer Dachausrichtung nach Norden oder einem besonders verschachtelten Dach oft nicht kostendeckend betrieben werden. Wann genau eine Ausnahme gilt, muss anhand der vor Ort geltenden Regeln im Einzelfall beurteilt werden.
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit 1. Januar 2022 für Nicht-Wohngebäude wie Büro- oder Geschäftshäuser. Seit 1. Mai 2022 greift die Solarpflicht auch für Wohngebäude, seit 1. Januar 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen. Das regelt das Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs. Als Alternative zur PV-Anlage können Bauherren auch eine solarthermische Anlage auf dem Gebäude errichten, welche die Wärme der Sonne zum Heizen nutzt. Das Land Baden-Württemberg hat dazu den Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht veröffentlicht.
In Bayern gilt ab 1. Januar 2025 zwar keine direkte Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird. Das bedeutet: Hier soll eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert. Verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit nicht. Ob ein Nicht-Beachten dieser Empfehlung rechtliche Folgen haben könnte, bleibt abzuwarten. Laut dem Klimaschutzgesetz gilt die Solarvorschrift in Bayern grundsätzlich nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern.
Auf neuen Gewerbe- und Industriegebäuden muss bereits seit März 2023 eine PV-Anlage installiert werden, auf allen weiteren Nicht-Wohngebäuden seit Juli 2023. Zudem sollen alle Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern mit geeigneten Dachflächen eine Photovoltaikanlage bekommen (§ 44a Abs. 1 und 2 BayBO).
Berlin hat im Juni 2021 mit dem Solargesetz Berlin eine Solarpflicht beschlossen. Seit 1. Januar 2023 musst Du auf jedem neuen Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche eine Photovoltaikanlage installieren – egal ob Wohnhaus, Gewerbebau oder öffentliches Gebäude. Die Solaranlage muss dabei mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen. Bei einem stärkeren Umbau des Dachs greift die neue Pflicht auch bei bestehenden Gebäuden. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Häuser. Ein Online-Tool hilft Dir bei der Klärung, ob die Solarpflicht für Dein Gebäude gilt. Um die Solarpflicht zu erfüllen, kannst Du anstatt einer PV-Anlage alternativ auch eine Solarthermieanlage installieren.
In Brandenburg gibt es eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, wenn ab 1. Juni 2024 die Dachhaut vollständig erneuert oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude eingereicht wird. Das Dach muss dazu mindestens 50 Quadratmeter Fläche haben. Das regelt der Paragraf 32a der Brandenburgischen Bauordnung. Private Wohngebäude sind von der Brandenburger Solarpflicht vorerst nicht betroffen.
Der Bremer Senat hat die Solarpflicht im März 2023 beschlossen und im Mai 2024 die Regeln für die Bremer Solarpflicht noch einmal konkretisiert. Sie gilt seit dem 1. Juli 2024 für Sanierungen von Dächern. Wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden, musst Du danach innerhalb von zwei Jahren eine Photovoltaikanlage mit mindestens einem Kilowatt-Peak Leistung installieren. Die Solarpflicht bei Dachsanierung entfällt, wenn die für die Erzeugung von Solarenergie geeignete Dachfläche weniger als 25 Quadratmeter beträgt.
Für alle Neubauten gilt die Solarpflicht in Bremen, wenn der Bauantrag ab dem 1. Juli 2025 eingeht. Mindestens die Hälfte der Dachfläche, die für die Erzeugung von Solarenergie geeignet ist, muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die Solarpflicht bei Neubau entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt.
Solarthermieanlagen werden bei der Bremer Solarpflicht teilweise anerkannt.
Wenn Du in Hamburg ein neues Haus baust, musst Du seit 2023 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten und betreiben (§ 16 Abs. 2 HmbKliSchG). Für Bestandsgebäude gilt die Hamburger Solarpflicht seit 2024, wenn „wesentliche Umbauten des Daches“ vorgenommen werden, wie es im Klimaschutzstärkungsgesetz heißt. In beiden Fällen musst Du mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Solaranlage belegen. Die genaue Berechnung der maßgeblichen Fläche ist aber unterschiedlich.
Ausgenommen von der Hamburger Solarpflicht sind Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn es technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, eine PV-Anlage zu montieren. Eine solarthermische Anlage wird als Alternative zur Photovoltaikanlage anerkannt.
In Hessen gilt eine Photovoltaikpflicht 2025 nur für landeseigene Gebäude, die neu gebaut werden oder deren Dach saniert wird, und zusätzlich für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind davon nicht betroffen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Solarpflicht (Stand: Dezember 2024). Die Landesregierung plant aber, im Rahmen des Klimaschutzgesetzes eine Solarpflicht einzuführen.
In Niedersachsen greift ab 1. Januar 2025 eine Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Dann musst Du mindestens die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen belegen. Von der Pflicht ausgenommen bist Du, wenn Dir die Installation der Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht zuzumuten ist oder wenn es auf dem Dach eine solarthermische Anlage gibt. Beschlossen hat der Landtag diese Regeln in der Niedersächsischen Bauordnung.
Für alle neu errichteten Gebäude gilt in Niedersachsen bereits seit 2023, dass sie so gebaut werden müssen, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Verpflichtend muss eine Photovoltaikanlage seit 2023 auf neuen Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf allen öffentlichen Neubauten installiert werden.
In NRW gilt eine Solarpflicht für neu gebaute Wohnhäuser, wenn der Bauantrag ab 1. Januar 2025 eingereicht wird. Das regelt Paragraf 42a der Landesbauordnung. Wenn das Dach komplett saniert wird, greift die Solarpflicht ab dem Jahr 2026 auch für gewerbliche und private Bestandsgebäude.
Die Solarpflicht in NRW gilt erst ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Alternativ ist es auch möglich, eine solarthermische Anlage zu installieren. Schon seit 2023 muss in NRW eine PV-Anlage auf neuen kommunalen Gebäuden installiert werden, auf gewerblichen Neubauten seit 2024.
Neue Wohngebäude in Rheinland-Pfalz, für die der Bauantrag seit dem 1. Januar 2024 eingeht, müssen verpflichtend „PV-ready“ gebaut werden. Das bedeutet: Das Gebäude muss für eine eventuelle spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet werden. Zum Beispiel muss das Dach für das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt und ein Kabelschacht eingebaut werden. Die „PV-ready“-Pflicht gilt auch, wenn Du Dein Dach umfassend sanierst. Grundlage ist das Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.
Für neue Gewerbebauten und Parkplatzflächen gilt in Rheinland-Pfalz seit 2023 eine Solarpflicht, für Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen seit 2024.
Im Saarland gibt es (Stand: Dezember 2024) keine Solarpflicht.
In Sachsen gibt es (Stand: Dezember 2024) keine Solarpflicht.
In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: Dezember 2024) keine Solarpflicht.
In Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab 2026 eine Solarpflicht gelten, wenn Du ein neues Hausbauen möchtest. Diese Neuerung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz hat die Regierung von Schleswig-Holstein im Juni 2024 abgesegnet, der Landtag muss das Gesetz noch beschließen. Laut einer Sprecherin des zuständigen Ministeriums könnte das im Januar 2025 passieren. Die Solarpflicht für Wohngebäude soll dann ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes greifen und nur für Neubauten gelten, nicht für Dachsanierungen.
Bereits seit 2023 muss in Schleswig-Holstein auf neuen Nichtwohngebäuden eine Photovoltaikanlage errichtet werden, also zum Beispiel auf Büro- oder Geschäftshäusern. Das gilt auch, wenn bei diesen Gebäuden mehr als zehn Prozent des Daches saniert werden. Auch bestimmte Parkplätze müssen mit einer Solaranlage ausgestattet werden.
In Thüringen gibt es (Stand: Dezember 2024) keine Solarpflicht.
Eine bundesweite Solarpflicht hätte den Vorteil, dass es über das gesamte Land einheitliche Regelungen gäbe. Solaranlagen auf möglichst vielen Dächern würden auch dabei helfen, das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland zu erreichen.
Die alte Ampel-Regierung hatte schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Auch für neue Gewerbebauten sollte es eine Solarpflicht geben. Für neu gebaute, private Wohnhäuser sollte eine PV-Anlage „die Regel“ werden, hieß es wörtlich. Bislang wurde eine bundesweite Solardachpflicht aber noch nicht umgesetzt.
Zudem trat die neue EU-Gebäuderichtlinie am im Mai 2024 in Kraft, die eine Solarpflicht für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten ins Auge fasst (Artikel 10 der EU-Richtlinie 2024/1275). Demnach sollen ab 2030 sämtliche neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für andere Gebäude soll beim Neubau spätestens ab 2027 eine Solarpflicht gelten und bei Dachsanierungen ab 2028. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende Mai 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Eine bundesweite Solarpflicht wird durch die EU-Pläne in Zukunft also wahrscheinlich.
Wenn Du eine Solaranlage kaufen möchtest, solltest Du unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Mit einer Anfrage über ein Internetportal für PV-Anlagen kommst Du besonders einfach in Kontakt zu mehreren Fachfirmen auf einmal. Nach unserem Test 2024 empfehlen wir die Vergleichsplattform www.selfmade-energy.com und die beiden Vermittlungsportale www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com. Starte mit Selfmade-Energy – die Vergleichsplattform hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.
Noch mehr Angebote bekommst Du über Vermittlungsportale. Nutze eine unserer zwei weiteren Empfehlungen: Photovoltaik-Angebotsvergleich und Solaranlagen-Portal.
Hast Du mehrere Angebote vorliegen, kannst Du sie miteinander vergleichen. Wir raten davon ab, ungeprüft eines der Angebote auszuwählen. Prüfe selbst, ob sich die Investition für Dich rentiert und vertraue nicht blind auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Dir vorgelegt werden. Alles Wichtige erfährst Du in unserem Ratgeber Photovoltaik. Ein Richtwert für einen interessanten Preis, über den sich nachdenken lässt, ist 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak und günstiger.
Auch für unsere Empfehlungen gilt: Bleibe kritisch bei den vermittelten Photovoltaik-Installationsfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten kann schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbare lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.
Alternativ kannst Du auch Deinen Solarinstallateur vor Ort ansprechen oder selbst andere Firmen heraussuchen. Dabei können Dir das Firmenverzeichnis des Photovoltaikforums, die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Datenbank mit Elektrohandwerksbetrieben des Zentralverbandes der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) helfen.
Mit einer PV-Anlage auf dem Dach kannst Du etwa ein Drittel Deines Stromverbrauchs decken.
Mit einem Batteriespeicher verdoppelt sich dieser Anteil. Statt Eigenverbrauch kann sich aber auch eine Volleinspeisung des gesamten erzeugten Stroms lohnen.
Im Eigenheim lohnt sich eine Solaranlage praktisch immer, solange Du weniger als 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak bezahlst. Prüfe bei teureren Angeboten, ob sie für Dich wirtschaftlich sind.
Einige Kommunen und Bundesländer bezuschussen die Anschaffung einer PV-Anlage und oft auch eines Stromspeichers. Dabei kannst Du eine Förderung in vierstelliger Höhe ergattern. Die Förderprogramme helfen, Deine Investitionskosten zu senken.
Prüfe, ob es an Deinem Wohnort Zuschüsse gibt. Dabei hilft Dir unsere Liste mit Förderprogrammen für Solaranlagen und Stromspeicher.
Den Antrag auf Zuschuss für eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher musst Du häufig stellen, bevor Du die Anlage kaufst.
Wenn Du eine PV-Anlage finanzieren möchtest, bieten sich Dir mehrere Optionen. Zum Beispiel vergibt die staatliche KfW-Bank im Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ Förderkredite für PV-Anlagen. Nicht immer ist das die günstigste Finanzierungsoption. Alle Alternativen findest Du in unserem Ratgeber.
Eine Photovoltaikanlage kostet oft 10.000 Euro und mehr. Ein Kredit kann dann die passende Lösung sein.
Nur wenige Hausbanken vermitteln den KfW-Kredit 270 für PV-Anlagen. Glücklicherweise gibt es gute Alternativen.
Ein normaler Ratenkredit, ein Baukredit oder eine freie, eingetragene Grundschuld können den Weg zur Finanzierung Deines PV-Projekts ebnen.
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