Rückkehr in die GKV Von der Privaten in die Gesetzliche: So gelingt der Kassenwechsel

Barbara Weber
Expertin Krankenversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst in bestimmten Fällen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren.
  • Angestellte müssen ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze bringen.
  • Selbstständige müssen in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
  • Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance, zu wechseln.
     

So gehst Du vor

  • Prüfe als Angestellter, ob Du Dein Gehalt zum Beispiel durch Teilzeit reduzieren kannst.
  • Als Selbstständiger solltest Du prüfen, ob eine Festanstellung infrage kommt oder Du in die Familienversicherung Deines Ehepartners wechseln kannst.
  • Letzter Ausweg kann sein, sich arbeitslos zu melden. Oder Du lässt Dich vorübergehend im europäischen Ausland krankenversichern.

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Die private Krankenversicherung bietet oft bessere Leistungen und ist zunächst günstiger als die gesetzliche Kasse. Doch mit den Jahren steigen die Beiträge spürbar. Wenn Du deshalb zurück in die gesetzliche Krankenversicherung willst, erfährst Du in diesem Ratgeber, wie das geht.

Was tun, wenn die PKV zu teuer wird?

Wird Dir die private Krankenversicherung (PKV) zu teuer, kannst Du über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachdenken. Erwartest Du eine geringe Rente oder hat sich Dein Einkommen verschlechtert, ist die gesetzliche Krankenversicherung meist die günstigere Wahl.

Kannst Du in einen günstigeren Tarif wechseln?

Sparen kannst Du auch, indem Du in einen günstigeren Tarif der privaten Krankenversicherung wechselst. Wie Du noch bei der PKV sparen kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber zu PKV-Kosten senken.

Du kannst Dich zu dem Thema auch im Finanztip-Forum austauschen.

Wie wehrst Du Dich gegen Beitragserhöhungen in der PKV?

Erhöht Deine private Krankenversicherung die Beiträge, kannst Du möglicherweise dagegen vorgehen. Im Finanztip-Ratgeber zu erhöhten Beiträgen in der PKV findest Du heraus, ob Du betroffen bist und wie Du Dich wehren kannst.

Kannst Du die private Krankenversicherung widerrufen?

Falls Du erst kürzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen und jetzt ein schlechtes Bauchgefühl hast, kannst Du Deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, nachdem Du den Versicherungsschein erhalten hast.

Wie können Angestellte zurück in die GKV wechseln?

Angestellte müssen ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen zeitweise unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) drücken. 2025 liegt diese Grenze bei 73.800 brutto im Jahr. Möchtest Du 2026 in die GKV wechseln, erhöht sich die Grenze auf 77.400 Euro. Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt eine besondere Grenze von 66.150 Euro.

Sobald Du diese Entgeltgrenzen unterschreitest, wirst Du wieder versicherungspflichtig – es sei denn, die Entgeltminderung ist nur vorübergehend oder von kurzer Dauer. Laut dem GKV-Spitzenverband solltest Du Deinen Verdienst für mehr als drei Monate reduzieren.

Wie senkst Du vorübergehend Dein Einkommen?

Durch Teilzeitarbeit, ein Sabbatical oder ein Arbeitszeitkonto kannst Du Dein Gehalt so reduzieren, dass es auf zwölf Monate gerechnet unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Das funktioniert auch mit Elternzeit oder Pflegezeit.

Nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kannst Du die Arbeitszeit und damit das Gehalt wieder anheben.

Was passiert, wenn Dein Gehalt wieder steigt?

Steigt Dein Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, darfst Du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Du musst Dich dann freiwillig gesetzlich versichern.

Was passiert, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt?

Erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel, wirst Du automatisch wieder GKV-pflichtig, wenn Dein Einkommen zwar über der alten, aber unter der neuen Grenze liegt. Vorausgesetzt, Du hast Dich nicht bereits zuvor von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wie kannst Du durch Brückenteilzeit zurück in die GKV wechseln?

Mit der Brückenteilzeit kannst Du Deine Arbeitszeit für einen festgelegten Zeitraum reduzieren und damit auch Dein Einkommen. Nach einem Jahr kannst Du zu Deiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Du hast einen Anspruch auf Brückenteilzeit, wenn Du seit mindestens sechs Monaten bei einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beschäftigt bist.

Ab welchem Zeitpunkt kannst Du in die GKV zurückkehren?

Hast Du Dein Gehalt mit Brückenteilzeit so weit reduziert, dass Du auf die nächsten zwölf Monate hochgerechnet unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst, kannst Du zu einer Krankenkasse Deiner Wahl wechseln.

Dafür hast Du zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht Zeit (§ 175 Abs. 3 SGB V). Triffst Du keine Wahl, entscheidet Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin über Deine Krankenkasse.

Wann kannst Du die private Krankenversicherung kündigen?

Deine private Krankenversicherung kannst Du nach Deinem Wechsel fristlos kündigen. Das geht auch noch rückwirkend bis zu drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht (§ 205 Abs. 2 VVG).

Kannst Du mit der bAV Dein Gehalt senken?

Ja, das geht. Allerdings nur, wenn Dein Brutto nur relativ knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Denn Du kannst einen Teil Deines Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln, wodurch das für die Krankenversicherung maßgebliche Jahreseinkommen sinkt. Bis zu 3.864 Euro im Jahr kannst Du vom Bruttoeinkommen sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge musst Du nur für ein Jahr bezahlen. Nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kannst Du den Beitrag herunter- oder aussetzen.

Ein Beispiel: Eine Angestellte mit 79.000 Euro Jahresbrutto möchte 2026 in die GKV wechseln. Sie zahlt einmalig von ihrem Weihnachtsgeld 2.000 Euro in eine Direktversicherung bei ihrem Arbeitgeber ein. Dadurch sinkt ihr Bruttoeinkommen von 79.000 Euro auf 77.000 Euro – und liegt damit unter der Grenze von 77.400 Euro. 
 

Kannst Du als Selbstständiger zurück in die GKV wechseln?

Als Selbstständiger kannst Du von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dafür musst Du normalerweise in eine Hauptanstellung wechseln

Der Verdienst im neuen Job muss mehr als 556 Euro monatlich betragen, also über der Minijob-Grenze liegen. Zudem darf er 2025 die Entgeltgrenze von 73.800 Euro nicht übersteigen.

Die selbstständige Tätigkeit kannst Du allerdings nur im Nebenberuf weiter ausüben. Die abhängige Beschäftigung muss allerdings der Hauptberuf sein. Das bedeutet: Sie muss den Hauptteil Deiner Einnahmen und Arbeitszeit ausmachen.

Wann gilt eine Tätigkeit als Hauptberuf?

Als Anhaltspunkte für einen Hauptberuf gelten eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche und ein Bruttoeinkommen von mehr als der halben Bezugsgröße für die Sozialversicherung. In diesem Jahr sind das 1.872,50 Euro im Monat. Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt: Es reicht also nicht aus, sich nur zum Schein bei Verwandten anstellen zu lassen.

Kannst Du Dich über die Familienversicherung gesetzlich versichern? 

Wenn Dein Ehepartner gesetzlich versichert ist, kannst Du über ihn als Selbstständiger in die kostenfreie Familienversicherung eintreten. Allerdings darfst Du nur sehr wenig verdienen, denn die Einkommensgrenze in der Familienversicherung liegt bei 637,50 Euro im Monat in einem sozialversicherungspflichtigen Job oder 556 Euro im Minijob.

Über die Familienversicherung bist Du auch in der Pflegeversicherung abgesichert. Die nötige Vorversicherungszeit wird bei einem nahtlosen Wechsel aus der privaten Pflegeversicherung angerechnet. So bist Du in der Regel durchgehend abgesichert, falls Du pflegebedürftig wirst.

Kannst Du bei Arbeitslosigkeit wieder zurück in die GKV?

Beziehst Du Arbeitslosengeld I, kannst Du Dich wieder gesetzlich versichern (§ 5 Abs. 1 Nummer 2 SGB V). Das gilt selbst für Privatversicherte, die sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen. Einzige Ausnahme sind Menschen, die 55 Jahre oder älter sind und deshalb von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind.

Ob der von Dir geplante Schritt in die Arbeitslosigkeit sinnvoll ist, solltest Du in jedem Fall gut durchdenken. Wenn Du ohne Dein Zutun arbeitslos wirst, solltest Du die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV aber unbedingt im Kopf behalten.

Wie lange musst Du arbeitslos sein?

Es reicht, einen Monat Arbeitslosengeld I zu beziehen. Es gilt die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung. Wer nach der Versicherungspflicht in der Arbeitslosigkeit einen gut bezahlten Job annimmt, kann dadurch weiterhin freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
  • Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK und Audi BKK. Die BKK Firmus eignet sich für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.

Kannst Du über das Ausland zurück in die GKV wechseln?

Ziehst Du in ein Land mit einer Krankenversicherungspflicht und nimmst dort einen Job an, kannst Du unter Umständen später wieder in die GKV wechseln. Länder mit einer Krankenversicherungspflicht sind unter anderem die Niederlande, Schweden oder die Schweiz.

Du musst mindestens zwölf Monate im Ausland versichert sein und Deine private Krankenversicherung kündigen. Kehrst Du anschließend dauerhaft zurück nach Deutschland, kannst Du innerhalb von drei Monaten freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Informiere Dich vorab, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder der Stiftung Unabhängige Patientenberatung, welche Regelungen in Deinem Fall gelten.

Vorsicht: Manche Firmen versprechen eine Rückkehr in die GKV, indem sie für ihre Kunden ein Scheingewerbe im Ausland anmelden. Solche Angebote sind unseriös und teuer.

Barbara Weber
Unsere Finanztip-Expertin für Krankenversicherungen

Wie kannst Du in die GKV wechseln, wenn Du über 55 Jahre alt bist?

Bist Du über 55 Jahre alt und möchtest in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, musst Du in den fünf Jahren zuvor mindestens zweieinhalb Jahre in der GKV pflichtversichert gewesen sein musst – ein sehr seltener Fall.

Die Rückkehr in die GKV ist generell ausgeschlossen, wenn in diesem Zeitraum mehr als die Hälfte der Zeit keine Versicherungspflicht bestand, zum Beispiel weil Dein Jahreseinkommen über der JAEG lag, Du im Hauptberuf selbstständig warst oder von der Versicherungspflicht befreit warst (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Warum ist ein Wechsel ab 55 Jahren so schwer?

Der Gesetzgeber hat die Wechselmöglichkeiten für Menschen ab 55 Jahren stark beschränkt. Denn so soll verhindert werden, dass Bürger in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung profitieren und dann im Alter, wenn es in der PKV teuer wird, dem Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung zur Last fallen.

Kommst Du über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Ab 55 Jahren kannst Du auch über die Familienversicherung in die GKV zurückkehren. Diese ist jedoch an die gleichen Voraussetzung wie bei unter 55-Jährigen geknüpft (§ 10 SGB V). Voraussetzung ist, dass Dein Ehegatte oder Deine Lebenspartnerin gesetzlich versichert ist. Allerdings gilt auch in diesem Fall: Dein Einkommen darf bei einem sozialversicherungspflichtigen Job 637,50 Euro im Monat nicht überschreiten; für Minijobber liegt diese Grenze bei 556 Euro im Monat (§ 10 SGB V).

Können Schwerbehinderte zurück in die GKV wechseln? 

Wer zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist, kann die freiwillige Aufnahme in eine gesetzliche Kasse beantragen. Die Frist dafür beträgt drei Monate, nachdem das Versorgungsamt die Behinderung festgestellt hat. Du musst dafür bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Allerdings besteht diese Möglichkeit in der Praxis kaum. Die Krankenkassen haben das Recht, das Höchstalter für eine Aufnahme in ihrer Satzung zu begrenzen. Die meisten Kassen ziehen die Grenze bei 45 Jahren.

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Was tun, wenn die Kasse eine Aufnahme ablehnt?

Wenn die Krankenkasse Dir die Wiederaufnahme zu Unrecht verweigert, kannst Du dem ablehnenden Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Lehnt die Kasse den Widerspruch ebenfalls ab, kannst Du vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Details dazu, wie Du Dich gegen Entscheidungen der Krankenkasse wehrst, liest Du in unserem Ratgeber über Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen.

Wer zu Unrecht abgewiesen wurde, kann auch dann noch einen Überprüfungsantrag stellen, wenn die Widerspruchsfrist oder Klagefrist bereits abgelaufen ist (§ 44 SGB 5).

Spätestens vor einem Rechtsstreit solltest Du Dich unbedingt von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Mitunter hilft es auch, sich mit einer Beschwerde an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu wenden.

Versuche nicht, Dich mit unsauberen Tricks zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu schummeln. Wenn die Krankenkasse herausfindet, dass Du vorsätzlich falsche Angaben gemacht hast, kann sie Dir die Versicherungspflicht rückwirkend aberkennen.

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Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

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