Rente versteuern Musst Du bei 1.300 Euro Rente Steuern zahlen?

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Ruhestand kann es vorkommen, dass Du auf Deine Rente Steuern zahlen musst.
  • Schau in Deiner Renteninformation nach Deiner monatlichen Brutto-Rente.
  • Gleiche diese mit der Finanztip-Tabelle zur maximalen steuerfreien Bruttorente ab.

So gehst Du vor

  • Falls Du darüber liegst, solltest Du schnell prüfen, ob Du im schlimmsten Fall sogar Steuern nachzahlen musst.

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Es könnte so schön sein: Du hast ein Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse sowie die private Altersvorsorge eingezahlt – und im Alter genießt Du einfach das Geld, das nun in umgekehrte Richtung fließt. Doch weit gefehlt: Auch Renten sind steuerpflichtig, und zwar als sonstige Einkünfte. Das ist vielen im Ruhestand nicht bewusst.

Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Finanztip zeigt Dir, wie hoch 2025 Deine gesetzliche Rente maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt. Schaue immer zuerst ganz links nach dem Jahr Deines Rentenbeginns.

RentenbeginnJahresrente1
2025 - WEST
Monatsrente1 ab
Juli 2025 - WEST
Jahresrente1
2025 - OST
Monatsrente1 ab
Juli 2025 - OST
200522.034 €1.870 €20.573 €1.746 €
200621.560 €1.830 €20.208 €1.715 €
200721.164 €1.796 €19.899 €1.689 €
200820.872 €1.771 €19.710 €1.673 €
200920.520 €1.741 €19.468 €1.652 €
201020.107 €1.706 €19.138 €1.624 €
201119.797 €1.680 €18.891 €1.603 €
201219.455 €1.651 €18.713 €1.588 €
201319.099 €1.621 €18.532 €1.573 €
201418.808 €1.596 €18.316 €1.554 €
201518.593 €1.578 €18.184 €1.543 €
201618.355 €1.558 €18.058 €1.532 €
201718.077 €1.534 €17.848 €1.515 €
201817.822 €1.512 €17.630 €1.496 €
201917.558 €1.490 €17.413 €1.478 €
202017.213 €1.461 €17.113 €1.452 €
202117.112 €1.452 €17.043 €1.446 €
202217.086 €1.450 €17.059 €1.448 €
202317.149 €1.455 €17.149 €1.455 €
202417.196 €1.459 €17.196 €1.459 €

2025

17.148 €

1.455 €

17.148 €

1.455 €

1gesetzliche Bruttorente
gerechnet mit 8,55 % Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,5 %,
3,6 % Beitrag zur Pflegeversicherung, abzüglich Pauschbeträge für Werbungskosten 102 €, Sonderausgaben 36 €
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 23. Oktober 2025)

1.300 Euro Rente: Muss ich Steuern zahlen?

Nein, Du musst bei einer gesetzlichen Rente von 1.300 Euro keine Steuern zahlen. Das zeigt die Tabelle von Finanztip ganz eindeutig. Allerdings: Hast Du zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte neben Deiner gesetzliche Rente, kann es dann doch passieren, dass Du über die jeweilige Grenze rutschst.

Wie hoch ist Deine steuerfreie Rente ab 2020?

Seit dem Renteneintrittsjahr 2020 liegt die maximale steuerfreie Bruttorente im zweiten Halbjahr 2025 bei rund 1.450 Euro. Zuvor galt die Faustregel: Je länger Du schon in Rente bist, desto mehr gesetzliche Rente darfst Du beziehen ohne in die Steuerpflicht zu rutschen.

Bedenke: Selbst wenn Du über der jeweiligen Grenze in der Tabelle liegst, heißt das nicht automatisch, dass Du auch Steuern zahlen musst. Denn auch im Ruhestand kannst Du diverse Beträge steuerlich absetzen. Daher lohnt es sich, jeden Einzelfall für sich zu prüfen – und so manche Rentnerin und so mancher Rentner muss nach Abgabe einer Steuererklärung doch keine Steuern zahlen. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber zu Steuertipps für Rentner nachlesen.

Tipp: Mit dem Alterseinkünfte-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern können Rentner kostenlos kalkulieren, wie hoch eine mögliche Einkommensteuer ausfällt. Viele Rentner müssen, wenn sie überhaupt Steuern zahlen müssen, nur wenig Steuern zahlen.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

Zum Ratgeber

Wie viele Rentner müssen Steuern zahlen?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts mussten 2020 8,7 Millionen von den rund 21,8 Millionen Empfängern einer gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rente in Deutschland Steuern zahlen. Bei rund 82 Prozent der steuerbelasteten Rentnerinnen und Rentner ist der Grund: Sie beziehen neben ihrer gesetzlichen Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte.

Dennoch kann es passieren, dass auch ein älterer Mensch, der ausschließlich seine gesetzliche Rente hat, aufgrund einer Rentenerhöhung in die Steuerpflicht hineinrutscht. Letztlich muss jeder Rentenbezieher und jede Rentenbezieherin selbst überprüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben und vielleicht sogar Steuern zahlen müssen.

Heißt steigende Rente auch steigende Zahl von steuerpflichtigen Rentnern?

Nein, wenn die Rente zum 1. Juli erhöht wird, heißt das nicht automatisch, dass es dann insgesamt mehr steuerpflichtige Rentner gibt. 

  • Am 1. Juli 2023 stieg die Rente in Westdeutschland um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent. Dadurch rutschten rund 87.000 Rentner in die Steuerpflicht, schätzte das Bundesfinanzministerium (BMF). Allerdings fielen 195.000 aus der Steuerpflicht heraus, weil im Jahr 2023 der steuerliche Grundfreibetrag von 10.347 Euro auf 10.908 Euro noch deutlicher stieg.
  • Eine ähnliche Entwicklung gab es 2024. Die Renten stiegen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent, erstmals einheitlich in Deutschland - der Grundfreibetrag aber von 10.908 auf 11.784 Euro. Das BMF spricht davon, dass deshalb 244.000 Rentnerinnen und Rentner aus der Steuerpflicht fielen, neu hinzu kamen nur 114.000.
  • Zum 1. Juli 2025 wurden die Renten um 3,74 Prozent erhöht. Da der Grundfreibetrag 2025 aber “nur” um 312 Euro und damit um 2,65 Prozent stieg, dürften in diesem Jahr etwas mehr Rentner und Rentnerinnen in die Steuerpflicht rutschen als in den Vorjahren.

Was ist nachgelagerte Rentenbesteuerung?

2005 hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten eingeführt. Bis 2058 gibt es eine Übergangsphase, in der nur ein Teil der Rente zu versteuern ist. Dieser Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt jedes Jahr für Neurentnerinnen und Neurentner (§ 22 Einkommensteuergesetz EStG).

Im Gegenzug ist ein immer höherer Anteil der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich abzugsfähig. 

Wer schon Rentner ist, für den bleibt der steuerfreie Teil in Euro konstant. Mit jeder Rentenerhöhung nimmt aber die Höhe der steuerpflichtigen Rente zu. Auch deshalb ist die Zahl der steuerpflichtigen Rentner meist gewachsen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Doppelbesteuerung der Renten hat die Ampel-Koalition eine Überarbeitung der Übergangsphase angekündigt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind deshalb Altersvorsorgeaufwendungen schon 2023 statt 2025 zu 100 Prozent absetzbar sind. Zudem werden Renten erst ab 2058 voll versteuert.

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Was ist die Öffnungsklausel bei der Rente?

Die Öffnungsklausel ist eine Ausnahme bei der nachgelagerten Besteuerung der Rente. Sie gibt es, weil es im Zuge dieser großen Rentenreform, vereinfacht gesagt, zu Ungerechtigkeiten kam. Ein Beispiel ist, wenn jemand vor 2005 sehr hohe Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Dann gibt es zwar auch eine höhere Rente, aber diese wird dann zu hoch besteuert. 

Was ist die Voraussetzung für die Öffnungsklausel?

Für die Öffnungsklausel musst Du vor 2005 mindestens zehn Jahre lang mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben. Und das dürfte nur in wenigen Fällen passiert sein. Warum ist das so? Die Beiträge in die Rentenversicherung sind durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Zum Beispiel betrug die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 exakt 61.200 Euro. Das bedeutet, dass Du ab diesem jährlichen Bruttoeinkommen nicht mehr Rentenbeiträge zahlst, als für diese 61.200 Euro. Der Höchstbeitrag ist also der, der durch die Zahl 61.200 Euro bestimmt wird. 

Im Normalfall hast Du also nie den Höchstbeitrag überschritten. Sondern maximal diesen Wert in die Rentenversicherung eingezahlt. 

Beiträge über dem Höchstbeitrag waren nur möglich, wenn Du:

  • zusätzlich Beiträge zur Alterssicherung geleistet hast, zum Beispiel in die landwirtschaftliche Alterskasse oder in ein berufsständiges Versorgungswerk
  • oder freiwillig mehr als den Höchstbeitrag eingezahlt hast, was allerdings nur bis 1997 möglich war.

Was musst Du bei der Öffnungsklausel tun?  

Falls Du das Gefühl haben solltest, dass Du diese strenge Voraussetzungen für die Öffnungsklausel erfüllst, musst Du Dir das zuerst von der gesetzlichen Rentenversicherung und gegebenenfalls von der landwirtschaftlichen Alterskasse oder einem berufsständigen Versorgungswerk schriftlich bestätigen lassen

Danach musst Du in der Anlage R der Steuererklärung ab Zeile 10 Angaben machen. Erst dann kann das Finanzamt tätig werden und wird zumindest den Teil Deiner Rente aus diesen erhöhten Beiträgen nach dem sogenannten Ertragsanteil besteuern. Also so, wie es vor 2005 generell üblich war. Der Ertragsanteil richtet sich wiederum nach Deinem Alter bei Renteneintritt. Er beträgt zum Beispiel 18 Prozent, wenn Du mit 65 oder 66 in Rente gegangen bist. 

Diese teilweise Besteuerung der Rente nach dem Ertragsanteil führt dazu, dass Du weniger oder im besten Fall gar keine Steuern auf Deine Rente zahlen musst. 

Aber wie gesagt, die Anforderungen sind sehr hoch und kaum zu erfüllen.

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