Anzeigepflicht Erbschaft und Schenkung dem Finanzamt melden

Jörg Leine
Experte Steuern
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss das innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen.
  • Auch Banken, Versicherungen und Behörden melden Todesfälle an den Fiskus. Es hat also keinen Zweck, den Finanzbehörden etwas zu verschweigen.

So gehst Du vor

  • Melde dem Finanzamt rechtzeitig Deine Erbschaft oder Deine Schenkung. Oft erledigen das auch Notarinnen und Notare, weil sie dazu verpflichtet sind.
  • Eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung musst Du nur abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert. 
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in unserer Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter.

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Eine entfernte Großtante stirbt und hinterlässt ein kleines Vermögen. Wer so zu unerwartetem Wohlstand gelangt, darf nicht vergessen, das Finanzamt zu informieren. Denn es kann sein, dass Steuern auf den neuen Besitz fällig werden. Ob das Vermögen aus einer Erbschaft stammt oder noch zu Lebzeiten verschenkt wurde, macht dabei steuerlich kaum einen Unterschied. Der Fiskus regelt die Bestimmungen für Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz, dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und verlangt meist für beides Steuern in gleicher Höhe.

Wann musst Du das Finanzamt informieren?

Grundsätzlich müssen Erben das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, nachdem sie von der Erbschaft erfahren haben (§ 30 ErbStG). Die Frist von drei Monaten gilt auch, wenn Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt wird. Dann müssen das sowohl die beschenkte Person als auch der Schenker anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden (§ 35 ErbStG).

Was musst Du dem Finanzamt mitteilen?

Folgende Angaben sollten in Deinem Schreiben stehen:

  • Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Beruf sowie Wohnung des Erblassers und des Erben
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung
  • Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung
  • Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge oder Vermächtnis
  • Art des persönlichen Verhältnisses zum Erblasser oder Schenkenden, zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad
  • Informationen über Art, Wert und Zeitpunkt früherer Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden

Wann musst Du nichts melden?

In vielen Fällen musst Du Dich nicht selbst darum kümmern und das Finanzamt informieren. Eine Mitteilung an das Finanzamt ist zum Beispiel nicht nötig,

  • wenn das Erbe auf einem gerichtlich oder notariell eröffneten Testament beruht und zum Vermögen kein Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehört
  • wenn eine Schenkung von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, also zum Beispiel eine Immobilie übertragen wird

Wichtig: Wie hoch das Erbe oder die Schenkung ist, spielt erstmal keine Rolle. Du hast zwar Freibeträge - zu denen wir gleich kommen - doch erst das Finanzamt entscheidet, ob möglicherweise Steuern zu zahlen sind und fordert Dich auf, eine Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuererklärung zu machen.

Hohe Freibeträge für nahe Verwandte

Nachdem das Finanzamt von einer Erbschaft oder Schenkung erfahren hat, prüft es, ob Du eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung abgeben musst. Meist ist das nicht nötig, denn die Freibeträge für nahe Verwandte sind so hoch, dass viele keine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zahlen müssen. Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen nur Erbschaften versteuern, die 500.000 Euro übersteigen. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, und Enkelkinder können immer noch 200.000 Euro steuerfrei erhalten.

Die gleichen Freibeträge gelten auch für Schenkungen. Mit einem Unterschied: Diese Freibeträge kannst Du alle zehn Jahre erneut nutzen. Mit einer langfristigen Planung lässt sich Vermögen so steuergünstig übertragen.

Ausführlich kannst Du das in den Ratgebern zur Erbschaftssteuer mit Erbschaftssteuerrechner und zur Schenkungssteuer nachlesen. Wenn Du schnell wissen willst, wie hoch Deine Schenkungssteuer ist, nutze den Schenkungssteuerrechner von Finanztip. 

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Wie hoch ist Deine erhaltene Schenkung in Euro?
Wie bist Du mit der schenkenden Person verwandt? Ich bin…
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
Kind, Stiefkind
Enkel, dessen Eltern schon verstorben sind
Enkel, dessen Mutter oder Vater noch leben
Urenkel
Elternteil, Oma, Opa; Bruder/Schwester, Kind von diesen
Stiefelternteil, Schwiegerelternteil, Schwiegerkind
geschiedener Ehegatte, getrennter Lebenspartner
anders (z. B. Cousine), gar nicht

Wann ist Erbschaftssteuererklärung Pflicht?

Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, das die Freibeträge übersteigt, wird vom Finanzamt aufgefordert, eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Das ist häufiger der Fall, wenn Du kein naher Verwandter bist. Gibt es mehrere Erben oder Beschenkte, könnt Ihr die Steuererklärung gemeinsam ausfüllen. Die Frist dafür beträgt mindestens einen Monat. Du kannst aber auch beantragen, die Frist zu verlängern. Ist ein Testamentsvollstrecker oder eine Nachlassverwalterin bestellt, so kümmern sich diese Personen um die Steuererklärung.

Die Erbschaftssteuererklärung muss ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte enthalten (§ 31 ErbStG). Gleichzeitig kannst Du aber auch sogenannte Nachlassverbindlichkeiten angeben, die Deine Steuerlast mindern. Dazu zählen Kosten für die Beerdigung und die Regelung des Nachlasses, etwa die Gebühren für den Erbschein oder die Testamentseröffnung. Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt dafür seit 2025 pauschal 15.000 Euro an (§ 10 ErbStG). Bis einschließlich 2024 waren es noch 10.300 Euro. 

Welche Umstände Deine Steuerlast noch senken können, kannst Du in diesem Abschnitt des Ratgebers Erbschaftssteuer nachlesen. 

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Behörden und Banken melden die Erbschaft

Wer glaubt, geerbtes Geld vor dem Fiskus verheimlichen zu können, der irrt. Zumindest fast immer. Denn auch ohne Meldung vom Erben erfahren die Finanzbehörden vom Vermögensübergang. Standesämter sind verpflichtet, Todesfälle anzuzeigen. Und Gerichte sowie Notare müssen dem Finanzamt Beurkundungen melden, die für die Erbschaftssteuer relevant sein könnten (§ 34 ErbStG).

Banken, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen informieren ebenfalls automatisch das Finanzamt, wenn ein Kunde verstirbt (§ 33 ErbStG). Eine Ausnahme gilt, wenn der von der Versicherung auszuzahlende Betrag oder das Guthaben auf Konten oder Wertpapierdepots geringer als 5.000 Euro ist (§§ 1-3 ErbStDV).

Die Mitteilungspflicht über verstorbene Kunden gilt auch für deutsche Bankfilialen im Ausland, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14. April 2016, Az. C-522/14). Die Sparkasse Allgäu hatte dem Finanzamt Informationen über Konten und Vermögenswerte von zwischenzeitlich verstorbenen Kunden ihrer österreichischen Niederlassung verweigert. Doch das ist unzulässig, wie die Richter feststellten. Die gesetzliche Auskunftspflicht in Todesfällen gilt auch für Auslandsfilialen.

Die Politik hat inzwischen einiges getan, um zu verhindern, dass Geld im Ausland versteckt werden kann. Mittlerweile tauscht die deutsche Finanzverwaltung steuerrelevante Daten mit vielen Staaten aus.

Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste.

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Das Finanzamt darf nachfragen

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung darf das Finanzamt nähere Informationen verlangen und einsehen, wer wann Zugang zu einem Schließfach hatte oder welche Überweisungen getätigt hat. Voraussetzung dafür ist ein konkreter Anfangsverdacht. Ein solcher kann zum Beispiel entstehen, wenn durch den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Behörden deutliche Abweichungen zwischen den Angaben in der Einkommensteuererklärung und dem tatsächlichen Vermögen auffallen.

Kann das Finanzamt die Erbschaftssteuer nicht oder erst verspätet festsetzen, weil Du Vermögen verschwiegen hast, droht Dir ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Erben haften auch für hinterzogene Steuern des Erblassers und müssen für etwaige Steuernachzahlungen aufkommen. Wer im Nachlass Schwarzgeld entdeckt, muss das den Finanzbehörden melden, um nicht in den Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung zu geraten. Einen Teil der Hinterziehungszinsen kannst Du dann als Nachlassverbindlichkeiten von der Steuer absetzen (FG München, Urteil vom 21. Juni 2006, Az. 4 K 3051/04).

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Was ist mit größere Schenkungen im Alltag?

Während bei Todesfällen Notare, Banken, Versicherungen und andere Behörden den Namen an die Finanzbehörden melden müssen, bleiben Schenkungen in Form von Geldzuwendungen häufig ohne steuerliche Folgen. 

Schenkungen oberhalb der Freibetragsgrenzen sind jedoch schenkungssteuerpflichtig. Wer als nichtehelicher Lebenspartner oder Neffe ein neues Auto geschenkt bekommt, muss also aufpassen, dass der Wert des Wagens 20.000 Euro nicht übersteigt. Denn das ist in diesem Fall der Freibetrag. 

Du solltest in vielen Fällen aber unbedingt auch Schenkungen melden, die unterhalb des Freibetrags liegen. Wenn zum Beispiel die Mutter Ihrem Sohn 50.000 Euro schenkt, ist das zwar noch sehr weit weg vom Freibetrag von 400.000 Euro. Aber wenn sie das jedes Jahr macht, sind wir nach neun Jahren in Summe schon bei 450.000 Euro. Und das liegt über dem Freibetrag. Denn für die steuerliche Betrachtung werden alle Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengefasst. Erst danach greift der Freibetrag wieder aufs Neue für die nächsten zehn Jahre. 

Die Mutter und ihr Sohn sollten also jede jährliche Schenkung dem Finanzamt melden und nach acht Jahren mit der Schenkung für zwei Jahre pausieren. Dann sind es innerhalb von zehn Jahren genau 400.000 Euro geschenkt - und die sind steuerfrei. Oder die Mutter schenkt gleich auf einmal die 400.000 Euro, was ja vielleicht auch den Sohn freut. Und macht das nach zehn Jahren wieder.

Werden Grundstücke oder Immobilien verschenkt, erfährt das Finanzamt immer automatisch davon. Denn eine solche Übertragung muss notariell beurkundet werden. Und die Notarin ist gesetzlich verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen. 

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