Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Kettenschenkung lässt sich Vermögen an Angehörige übertragen und dabei Schenkungssteuer umgehen oder verringern.
- Dabei wird zuerst an eine Person geschenkt, die dann an eine andere Person weiterschenkt.
- Ausgenutzt wird bei dieser Umwegschenkung, dass Verwandte unterschiedlich hohe Freibeträge von 20.000 bis 500.000 Euro bei einer Schenkung haben.
So gehst Du vor
- Achte darauf, dass im Notarvertrag für die zuerst beschenkte Person keine Pflicht zur Weiterleitung an die zweite festgehalten ist.
- Eine Schamfrist zwischen erster und zweiter Schenkung ist zwar nicht zwingend notwendig, erspart aber potenziellen Ärger mit dem Finanzamt.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter:
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Eine Schenkung wird häufig als vorgezogene Erbfolge vorgenommen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Der große Vorteil der Schenkung: Die steuerlichen Freibeträge können alle zehn Jahre in voller Höhe neu genutzt werden. Wir zeigen Dir, wie Du diese Freibeträge mit einer Kettenschenkung noch besser ausnutzen kannst, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Zudem lernst Du die rechtlichen Grundlagen kennen und erfährst, worauf Du achten solltest.
Wann kann sich eine Kettenschenkung lohnen?
Eine Kettenschenkung kann besonders lohnenswert sein, wenn an Schwiegerkinder, Enkel oder Kinder geschenkt wird. Denn eine direkte Schenkung könnte in diesen Fällen bei der Schenkungssteuer ungünstig sein.
Das liegt an den Freibeträgen, welche die Beschenkten in Anspruch nehmen können. So haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, bei Kindern sind es 400.000 Euro und bei Enkeln meist nur noch 200.000 Euro. Schwiegertochter und Schwiegersohn sind mit 20.000 Euro Freibetrag hingegen am unteren Ende der Fahnenstange. Ausführlicher kannst Du das in den Tabellen im Ratgeber zur Schenkungssteuer nachlesen.
Du siehst, dass bestimmte Schenkungen steuerlich wenig empfehlenswert sind.
Wie funktioniert eine Kettenschenkung?
Das Prinzip einer Kettenschenkung ist einfach. Es werden zwei Schenkungen miteinander “verkettet” - daher auch der Name. Auch der alternative Begriff Umwegschenkung erklärt sich nahezu von selbst. Es wird nicht direkt geschenkt, sondern ein Umweg genommen.
Warum ist eine Kettenschenkung besser als eine direkte Schenkung?
Bei einer Kettenschenkung werden die Steuerfreibeträge optimal ausgenutzt. Du kannst damit im besten Fall die Schenkungssteuer komplett umgehen. Denn Du hast im Prinzip zwei große Freibeträge statt nur eines - und auch noch deutlichen geringeren - Freibetrags. Es wird also bei den beiden Schenkungen in der Kettenschenkung, dass die beteiligten Personen jeweils steuerrechtlich besonders eng miteinander verwandt sind. Wie groß der steuerliche Vorteil sein kann, zeigt Dir Finanztip im folgenden Kapitel.
Wie viele Steuern sparst Du mit einer Kettenschenkung?
Wie groß Deine steuerliche Ersparnis mit einer Kettenschenkung ist, hängt immer von den Verwandtschaftsverhältnissen der beteiligten Personen und der Höhe der Schenkung ab.
Finanztip zeigt Dir das jetzt in Beispielen für die klassischen drei Möglichkeiten: Schenkung an ein Schwiegerkind, an ein Enkelkind und schließlich an das eigene Kind.
Bedenke: Es spielt keine Rolle, ob es sich um Bargeld, eine Immobilie oder ein Grundstück handelt. Es zählt immer nur der Betrag in Euro.
Willst Du selber mal nachrechnen, nutze unseren Schenkungssteuer-Rechner.
Wie funktioniert die Kettenschenkung an die Schwiegertochter?
Bernd will seiner Schwiegertochter Fatima 300.000 Euro zukommen lassen - mit einer Kettenschenkung würde Fatima 56.000 Euro sparen. Das kommt so zustande:
- Schenkt Bernd direkt, würde von den 300.000 Euro nur der geringe Freibetrag von 20.000 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 280.000 Euro müsste Fatima 20 Prozent Schenkungssteuer zahlen, also 56.000 Euro. Ihr würden also nur noch 244.000 Euro verbleiben. Besonders ärgerlich würde es werden, wenn es sich bei dem Geschenk um ein Grundstück handelt. Denn dann müsste die Schwiegertochter die 56.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.
- Der bessere Weg ist die Kettenschenkung: Bernd schenkt die 300.000 Euro seinem Sohn Thomas. Das ist steuerfrei, weil Thomas‘ Freibetrag 400.000 Euro beträgt. Danach schenkt Thomas die Summe an seine Frau Fatima. Auch das ist steuerlich unbedenklich. In dieser Situation beträgt ihr Freibetrag sogar 500.000 Euro.
Wie läuft die Kettenschenkung an Enkel?
Elisabeth will ihrem Enkel Louis 400.000 Euro schenken - mit einer Kettenschenkung würde Louis 22.000 Euro Steuern sparen.
- Bei einer direkten Schenkung hätte der Enkelsohn nur einen Freibetrag von 200.000 Euro - auf die anderen 200.000 Euro müsste Louis bei elf Prozent Schenkungssteuer 22.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
- Schenkt Elisabeth das Geld erst ihrer Tochter und die es dann weiter an ihren Sohn Louis, wird der Freibetrag von jeweils 400.000 Euro in beiden Schenkungen komplett ausgereizt – und es fällt bei dieser Kettenschenkung keine Steuer an.
Wie kannst Du bei einer Kettenschenkung an das Kind Steuern sparen?
Ihr könnt als Ehepaar mit einer Kettenschenkung verhindern, dass Euer Kind Schenkungssteuer zahlen muss. Das bietet sich an, wenn Ihr beide sehr unterschiedlich vermögend seid. Nehmen wir an, dass Renate ein großes Vermögen hat und ihr Mann Lutz eher wenig besitzt. Nun beschließen die beiden, ihrer Tochter Jasmin 750.000 Euro zukommen zu lassen.
- Wenn Renate das allein aus ihrem großen Vermögen bestreiten würde, müsste Jasmin bei dieser direkten Schenkung abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro immer noch 350.000 Euro versteuern. Die Schenkungssteuer würde 52.500 Euro betragen.
- Besser wäre es, wenn Renate ihrer Tochter nur 400.000 Euro schenkt und gleichzeitig ihrem Mann Lutz 350.000 Euro. Beide Schenkungen wären steuerfrei. Der zweite Teil der Kettenschenkung ist, dass Lutz die 350.000 Euro an die Tochter Jasmin weiterschenkt. Auch das wäre steuerfrei. Jasmin würde also 52.500 Euro Steuern sparen.
Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden
Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste.
Sind Kettenschenkungen legal?
Ja, Kettenschenkungen sind legal und Du kannst damit Schenkungssteuer vermeiden. Ihr müsst aber einige Punkte beachten, damit das auch klappt. Auf Eurer Seite steht die Rechtsprechung, die mittlerweile mehrfach und sehr eindeutig zu Gunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entschieden hat.
Wie macht Ihr eine Kettenschenkung rechtssicher?
Falls Ihr die Kettenschenkung über einen Notar laufen lasst, darf in der ersten Schenkung nicht notariell vereinbart sein, dass die beschenkte Person verpflichtet ist, die Schenkung an die dritte Person „weiterzureichen“. Sie muss ausdrücklich frei über die Schenkung verfügen können.
Anmerkung: Die Person könnte theoretisch mit der Schenkung machen, was sie will. Und sich im schlimmsten Fall mit der Schenkung über alle Berge machen. Dann wäre es aber auch vorbei mit dem Familienfrieden.
Wenn es im Vertrag aber eine Pflicht zur Weiterreichung gibt, ist der steuerliche Effekt der Kettenschenkung mit hohen Freibeträgen dahin. Das Finanzamt wird eine Schenkung der ersten an die dritte Person sehen und deshalb entsprechend Schenkungssteuer festsetzen.
Was Ihr in der Familie zur Kettenschenkung besprecht, ist dabei unerheblich. Ihr wisst alle, dass die erste Schenkung nur dazu dient, die zweite zu ermöglichen – um am Ende Steuern sparen zu können.
Braucht Ihr für eine Kettenschenkung eine notarielle Vereinbarung?
Ihr könnt auf einen Notar und damit eine notarielle Vereinbarung über die beiden Schenkungen verzichten, wenn ausschließlich Bargeld verschenkt wird. Achtung: Ihr müsst die Schenkungen aber dem Finanzamt melden. Was Ihr da beachten müsst, könnt Ihr im Ratgeber zur Anzeigepflicht nachlesen.
Anders sieht es aus, wenn es sich zum Beispiel um ein unbebautes Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Dann braucht Ihr zwingend eine notarielle Vereinbarung. Immerhin: Ihr müsst Euch dann nicht um die Meldung beim Finanzamt kümmern. Das erledigt der Notar für euch.
Wie ist die Rechtssprechung zur Kettenschenkung?
Es gibt mittlerweile mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Kettenschenkung, die oft zugunsten der Steuerzahler ausgingen.
Die folgenden drei Entscheidungen des höchsten deutschen Finanzgerichts könnten auch Dir rechtliche und steuerliche Sicherheit geben. Sie sind aber trotzdem kein Freifahrtsschein. Generell sollte eine Kettenschenkung gut geplant und mit professioneller Hilfe durchgeführt werden.
Urteil des BFH vom 30. November 2011
Ein Vater hatte seinem Sohn einen Grundstücksanteil geschenkt und der Sohn schenkte unmittelbar darauf die Hälfte seines hälftigen Miteigentumsanteils seiner Ehefrau. Die beiden notariellen Vereinbarungen stammten sogar vom selben Tag. Das zuständige Finanzamt sah hierin eine Schenkung des Vaters an die Schwiegertochter und setzte mit Bescheid vom 16. November 2010 Schenkungssteuer in Höhe von 23.200 Euro gegen die Klägerin fest.
Der BFH sah aber keine Anhaltspunkte für einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch gemäß Paragraf 42 AO. Denn im Schenkungsvertrag des Vaters fand sich keine Verpflichtung zum weiteren Umgang mit der Schenkung. Kurz gesagt: Die Kettenschenkung war rechtens, Schenkungssteuer war nicht zu zahlen (Az. II B 60/11).
Urteil des BFH vom 18. Juli 2013
Dieser Fall ist dem ersten sehr ähnlich. Hier schenkten Mutter und Vater ihrem Sohn eine Immobilie. Dieser übertrug eine Hälfte davon am selben Tag in einer zweiten notariellen Vereinbarung an seine Frau. Da es keine Verpflichtung zur Weiterschenkung gab, entschied der BFH zu Gunsten der Frau, von der das Finanzamt 2.625 Euro Schenkungssteuer gefordert hatte. Es spielte auch in diesem Fall keine Rolle, dass der Sohn die Hälfte der Immobilie unmittelbar an seine Frau übertrug (Az. II R 45/11).
Beschluss des BFH vom 28. Juli 2022
In diesem Fall gab es sogar nur einen einzigen notariell beurkundeten Vertrag: Ein Mann schenkte demnach seiner Tochter ein Grundstück und diese schenkte die Hälfte davon an ihren Mann. Es wurde sogar vereinbart, dass der Eintrag ins Grundbuch ohne Zwischeneintragung direkt auf die Tochter und ihren Mann erfolgen sollte. Ein klare Kostenersparnis, für das Finanzamt aber ein klarer Fall einer direkten Schenkung vom Vater an den Schwiegersohn: 7.890 Euro Schenkungssteuer. Schon das Finanzgericht gab dem Schwiegersohn nach der Vernehmung seiner Frau recht. Das Finanzamt legte beim BFH Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Der BFH lehnte diese ab. Es komme immer darauf an, ob die weitergebende Person eine eigene Entscheidungsbefugnis hatte. „Werden Schenkung und Weiterschenkung in einer Urkunde zusammengefasst, erlangt der zuerst Bedachte regelmäßig keine Entscheidungsfreiheit, es sei denn, aus dem Vertrag oder den Umständen ergäbe sich eindeutig etwas anderes“, heißt es in der Begründung. Das heißt: Beide Schenkungen können in einer Urkunde zusammengefasst werden, wenn klar daraus hervor geht, dass die Tochter frei über die Schenkung ihres Vaters entscheiden konnte. Und das war hier offenbar der Fall (Az. II B 37/21).
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