Abfindung versteuern Job weg? Weniger Steuern auf die Abfindung dank Fünftelregelung

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich versteuern.
  • In vielen Fällen kannst Du mit der sogenannten Fünftelregelung eine Steuerermäßigung erhalten.
  • Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Eine Ausnahme gibt es für freiwillig Krankenversicherte.

So gehst Du vor

  • Du solltest bei einer Abfindung immer im Folgejahr eine Steuererklärung machen.

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In diesem Ratgeber geht es ausschließlich um die Besteuerung der Abfindung. Alles, was Du dagegen über das Heraushandeln einer Entschädigung wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu Abfindungen.

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Wer eine Abfindung erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. Nur bis 2003 war ein Abfindung steuerfrei, danach gab es eine Übergangsregelung und Freibeträge. Entschädigungen, die nach dem 1. Januar 2006 vereinbart und ausgezahlt wurden, sind generell zu versteuern. 

Aber: Durch die Auszahlung einer Abfindung oder Vergütung für mehrere Jahre erhält der ehemalige Mitarbeiter sogenannte zusammengeballte Einkünfte in einem Steuerjahr. Der Gesetzgeber hat für solche außerordentlichen Einkünfte im Einkommensteuergesetz (EStG) in Paragraf 34 EStG eine Steuerermäßigung geschaffen. Diese nennt sich Fünftelregelung. Sie ist aktuell die maßgebliche mögliche Steuererleichterung in diesem Bereich. Je nach persönlicher Situation fällt die Linderung aus, manchmal ist sie relativ bescheiden.

Zahlst Du SV-Beiträge auf eine Abfindung?

Sozialversicherungsbeiträge fallen bei einer Abfindung in vielen Fällen nicht an (§ 14 SGB IV SGB). Das gilt für alle Zweige: für die Renten- und Kranken- sowie für die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme besteht jedoch für freiwillig Krankenversicherte. Sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen, sobald sie eine Abfindung erhalten.

Was genau ist eine Abfindung?

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann oft eine Abfindung herausholen. Manche Unternehmen bieten einen Aufhebungsvertrag an und zahlen freiwillig eine Abfindung. Auch wenn sich Ex-Mitarbeiter und Arbeitgeberin im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor einem Arbeitsgericht vergleichen, erhält der gekündigte Mitarbeiter meist eine Entlassungsentschädigung. Das heißt, beide Seiten einigen sich darauf, dass das Dienstverhältnis endet, der Mitarbeiter jedoch eine Entschädigung erhält. Manchmal muss auch erst ein Arbeitsgericht ein Urteil fällen.

Sind sehr viele Überstunden mit einer Abfindung vergleichbar?

Auch eine Überstundenvergütung für eine mehrjährige Tätigkeit kann wie eine Abfindung begünstigt sein. Das hat das Finanzgericht Münster im Fall eines entlassenen Arbeitnehmers entschieden, der im Rahmen eines Aufhebungsvertrags für in drei Jahren geleistete Überstunden nachträglich eine pauschale Bezahlung erhalten hat (FG Münster, Urteil vom 23. Mai 2019, 3 K 1007/18 E). Mit 6.000 Euro wurden die 330 Überstunden abgegolten. Der Nachzahlungszeitraum für die zusammengeballte Zahlung erstreckt sich auf mindestens zwei und hier sogar drei Jahre und dauert länger als zwölf Monate. Daher handelt es sich um außerordentliche Einkünfte. Der Bundesfinanzhof bestätigte das in seinem Urteil vom 2. Dezember 2021 (Az. VI R 23/19).

Helfer für die Steuererklärung

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung bedeutet nicht, dass Du jetzt fünf Jahre lang jedes Jahr nur ein Fünftel Deiner Abfindung versteuern musst. Es ist leider deutlich komplizierter.

Prinzipiell gilt: Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen (zvE) fiktiv dazugezählt. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird mit derjenigen verglichen, die auf das zvE ohne Abfindung anfällt. Der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen gilt als die Einkommensteuer für die Abfindung. 

Das lohnt sich steuerlich immer. Denn die Steuersätze in Deutschland sind progressiv. Das heißt, mit steigenden Einkünften erhöht sich auch der Steuersatz. Insbesondere, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer am Ende einer langjährigen Tätigkeit eine Abfindung ausgezahlt bekommt, kann es schnell in den Bereich des Spitzensteuersatzes gehen. Das bedeutet dann eine außerordentlich hohe Steuerlast.

Wie wird eine Abfindung genau versteuert?

Finanztip zeigt Dir die Berechnung der Steuer auf eine Abfindung an einem konkreten Beispiel:

Emily ist ledig ohne Kinder und nicht kirchensteuerpflichtig. Sie wird am 1. Februar 2024 entlassen und erhält danach eine Abfindung über 40.000 Euro. Im gleichen Jahr erzielt sie nach Abzug ihrer gesamten abzugsfähigen Aufwendungen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ansonsten ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro

Wie wirkt sich die Fünftelregelung im Beispiel aus?

zu versteuerndes Einkommen
(nach Werbungskosten etc.)

50.000 Euro

 

+ ein Fünftel der Abfindung von 40.000 Euro

8.000 Euro

 

= darauf zu versteuerndes Einkommen

 

58.000 Euro

darauf entfallende Einkommensteuer 

13.642 Euro

 

zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung

50.000 Euro

 

darauf entfallende Einkommensteuer

10.691 Euro

 

Einkommensteuer mit 1/5 der Abfindung

13.642 Euro

 

Einkommensteuer ohne Abfindung

10.691 Euro

 

= Unterschiedsbetrag

 

2.951 Euro

fünffacher Wert des Unterschiedsbetrags

14.755 Euro

 

Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung

14.755 Euro

 

Steuer auf Einkommen plus Abfindung

26.888 Euro1

 

Steuer auf Abfindung ohne Fünftelregelung

26.888 - 10.691 = 16.197 Euro

 

Einkommensteuer-Ersparnis

16.291 - 14.755 = 1.536 Euro 

 

Ersparnis an Solidaritätszuschlag

826 Euro

 

Gesamtersparnis

2.362 Euro

 

1 Dieser Betrag entspräche der zu zahlenden Einkommensteuer bei einer Vollversteuerung von 50.000 Euro + 40.000 Euro Abfindung = 90.000 Euro Jahresgehalt nach Werbungskosten.
2 Der Solidaritätszuschlag würde nur bei 90.000 Euro Jahresgehalt anfallen. Bei 50.000 oder 58.000 Euro entfällt er komplett.
Quelle: BMF-Rechner, Finanztip-Berechnung (Stand: 25. Oktober 2025)

Emily würde mit der Fünftelregelung also 2.362 Euro sparen. Allerdings ist rund ein Drittel davon dem Solidaritätszuschlag zuzuschreiben, den sie mit der Fünftelregelung gar nicht mehr zahlen muss.

Wenn Emily statt 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen nur 10.000 Euro hätte, würde sie mit knapp 5.000 Euro deutlich mehr Steuern mit der Fünftelregelung sparen.

Es gilt die folgende Faustregel: Je geringer das sonstige Einkommen im betreffenden Jahr und je höher die Abfindung, desto größer ist der Steuerspar-Effekt.

Endet Dein Arbeitsverhältnis am Jahresende, kann es sich lohnen, sich die Abfindung erst Anfang des folgenden Jahres auszahlen zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn Du im Folgejahr weniger verdienst oder arbeitslos bist.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Was ist mit der Kirchensteuer bei einer Abfindung?

Die Hälfte der auf eine Abfindung gezahlten Kirchensteuer können sich Kirchenmitglieder zurückholen. Du musst hierfür beim Kirchensteueramt Deiner Diözese beziehungsweise evangelischen Landeskirche einen formlosen Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer stellen. Dies ist auch noch Jahre später möglich, allerdings hast Du keinen Anspruch darauf.

Die Kirchensteuer selbst ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Insofern kann ein späterer Teilerlass dazu führen, dass Du dann Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag nachzahlen musst.

Greift die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug?

Seit 2025 gibt es keine Fünftelregelung mehr bei der Lohnsteuerabrechnung (Wachstumschancengesetz). Das heißt, Deine Abfindung wird im Auszahlmonat wie der monatliche Lohn ganz normal besteuert. Das bedeutet immer, dass Dir sehr viel Lohnsteuer von der Abfindung abgezogen wird. 

Bis Ende 2024 musste Deine Firma die Fünftelregelung schon bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen. Allerdings nur dann, wenn sie zu einer niedrigeren Lohnsteuer führt als die Besteuerung als nicht begünstigter Bezug. Sie musste von der Abfindung die nach dieser Günstigerprüfung ermittelte Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Diese Abgaben musste die Firma in den Gehaltsunterlagen gesondert bescheinigen.

Achtung: Die Fünftelregelung selbst bleibt bestehen, den möglichen steuerlichen Vorteil kannst Du Dir dann aber nur noch mit der Abgabe einer Steuererklärung holen. Das bedeutet leider auch, dass Du Dir die Steuerersparnis erst ein Jahr später sichern kannst.

Timo Halbe
Timo HalbeExperte für Geldanlage

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Musst Du bei einer Abfindung eine Steuererklärung machen?

Wenn Dein Arbeitgeber die Fünftelregelung für die Abfindung bis 2024 angewendet hat, bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Du musst die „ermäßigt besteuerte Entschädigung“ in der Anlage N der Steuererklärung in Zeile 17 eintragen. Einfacher geht es natürlich, wenn Du eine Steuersoftware oder eine Steuer-App nutzt, wo Du Dich nicht um Zeilen und bestimmte Formulare kümmern musst. 

Wenn Deine Abfindung nicht vom Arbeitgeber ermäßigt besteuert wurde, bist Du zwar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Du solltest es aber unbedingt tun, denn sonst kannst Du nicht von der Fünftelregelung profitieren. In diesem Fall gehört die Abfindung in Zeile 18, die darauf angefallene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20 der Anlage N.

Willst Du bei einer 2025 oder später ausgezahlten Abfindung von der Fünftelregelung profitieren, musst Du im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben. Tust Du es nicht, verschenkst Du Geld.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Wann greift die Fünftelregelung überhaupt?

Wichtig ist, dass die Abfindungszahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entlassung beziehungsweise der endgültigen Auflösung eines Dienstverhältnisses steht – beispielsweise, weil der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin gekündigt hat oder weil ein entsprechendes Gerichtsurteil ergangen ist. Sie darf kein Entgelt für bereits verdiente Ansprüche wie noch nicht ausgezahltes Gehalt, Bonus-Zahlungen oder Tantiemen sein.

Bei einer Änderungskündigung, einem Betriebsübergang, einer anderen Tätigkeit innerhalb eines Konzerns oder einer Versetzung gilt ein Dienstverhältnis nicht als aufgelöst. Damit eine Entlassungsentschädigung im Sinne des Paragrafen 24 Nummer 1a EStG vorliegt, muss diese für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Üblicherweise erhalten Angestellte die Abfindung, weil sie künftig keinen Lohn mehr erhalten werden.

Das kann in einem Auflösungsvertrag zwischen Unternehmen und Angestellter geregelt werden. Zahlt der Arbeitgeber im Zuge der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob die Mitarbeiterin dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich. Eine ermäßigte Besteuerung ist möglich (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. März 2018, Az. IX R 16/17).

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Was ist bei einer Abfindung in mehreren Raten?

Lässt du Dir die Abfindung nicht in einem Betrag auszahlen, kann die Fünftelregelung nicht für alle Raten angewandt werden. Es sei denn, es wird nicht mehr als zehn Prozent der Hauptsumme auf ein anderes Kalenderjahr verschoben (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. März 2016). 

Diese 10-Prozent-Grenze akzeptieren Finanzämter in allen offenen Fällen. Damit setzt die Finanzverwaltung ein steuerzahlerfreundliches des Bundesfinanzhofs (BFH) um (Urteil vom 13. Oktober 2015, Az. IX R 46/14). Zuvor durfte die Teilrate maximal 5 Prozent betragen, um den Steuervorteil der Fünftelregelung nicht zu gefährden.

Dass die Abfindung aufgespalten werden kann, hatte der BFH schon zuvor abgesegnet (Urteil vom 11. November 2009, Az. IX R 1/09).

Lässt Du Dir die Abfindung in zwei oder mehr Raten in verschiedenen Jahren auszahlen, kannst Du die Fünftelregelung nur selten nutzen. Dabei wäre es oft steuerlich günstiger, wenn sie in zwei Raten bezahlt werden könnte. Schließlich hat die gekündigte Person im Folgejahr oft geringere Einkünfte zu versteuern.

Funktioniert die Fünftelregelung auch bei einer kleinen Riesterrente?

Hast Du einen Riester-Vertrag mit einem recht niedrigen monatlichen Rentenanspruch, kannst Du die Fünftelregelung ebenfalls nutzen. Denn oft finden Anbieter Kleinbetragsrenten mit einer Einmalzahlung ab - und seit 2018 kannst Du für eine solche Einmalzahlung ebenfalls die Fünftelregelung anwenden (§ 93 Absatz 3 EStG).

Das Gesetz schreibt eine Höchstgrenze für den monatlichen Rentenanspruch vor: ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Folglich steigt die Höchstgrenze meist jedes Jahr ein wenig.

Achtung: Es wird sich dabei immer auf die Bezugsgröße West bezogen. 

Was ist der Höchstbetrag für eine Kleinbetragsrente?

Jahr

Höchsbetrag

Kleinbetragsrente 

202537,45 Euro
202435,35 Euro
202333,95 Euro
202232,90 Euro
202132,90 Euro
202031,85 Euro
201931,15 Euro

Quelle: Finanztip-Recherche, Bundesgesetzblatt (Stand: 23. Oktober 2025)

Liegt die Rente unter dem jeweiligen Höchstbetrag, darf sie der Anbieter auf einen Schlag förderunschädlich auszahlen und Du musst diesen Betrag nur ermäßigt versteuern. Geschätzt dürfte die Abfindung demnach höchstens rund 9.500 Euro betragen. 

Wer riestert, profitiert während der Ansparphase von staatlichen Zulagen oder hohen Sonderausgabenabzügen. Deshalb musst Du spätere Auszahlungen nachgelagert versteuern. 

Üblicherweise zahlt der Anbieter die Abfindung zu Beginn der Auszahlungsphase aus. Das ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich, bei älteren Verträgen ist es ab dem 60. Lebensjahr erlaubt. Im Riester-Vertrag kann ein bestimmter Termin festgelegt sein, oft ist es der Beginn des regulären Rentenbezugs. Nach der seit 2018 geltenden Neuregelung ist die Auszahlung zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr förderunschädlich (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a AltZertG). Das heißt, Du darfst die erhaltenen steuerlichen Vergünstigungen behalten.

Wann solltest Du Dir die Abfindung auf die Kleinbetragsrente auszahlen lassen?

Finanztip empfiehlt eine Auszahlung im Folgejahr. Das  kann sich steuerlich gleich doppelt positiv auswirken. Bleibt die Abfindung unterhalb der Höchstgrenze, darfst Du sie dank der Fünftelregelung ermäßigt versteuern. Bekommst Du beispielsweise im ersten Halbjahr Gehalt und trittst im zweiten Halbjahr in den Ruhestand ein, dann solltest Du Dir Deine Riester-Kleinbetragsrente erst im Folgejahr, dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs, abfinden lassen. Dann musst Du keinen Lohn mehr versteuern und ein Teil Deiner gesetzlichen Rente ist steuerfrei. Du profitierst dann in der Regel von einem niedrigeren Steuersatz und kannst so die Steuerbelastung für die Abfindung reduzieren. 

Seit 2019 müssen Anbieter die als Kleinbetragsrenten ausgezahlten Beträge in der Rentenbezugsmitteilung gesondert ausweisen.

Eintragen musst Du die Abfindung für die Kleinbetragsrente in die Anlage R Deiner Steuererklärung.

Lässt sich die Abfindung für die Altersvorsorge nutzen?

Ja. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt seit 2018 die steuerfreie Umwandlung einer Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die Einzahlung für den Erwerb von Anwartschaften bleibt steuerfrei. Die Auszahlung einer späteren Betriebsrente ist jedoch voll zu versteuern. Die steuerfreie Einzahlung ist möglich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – und nur, wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch andere Beiträge ausgeschöpft wird.

Der steuerfreie Höchstbetrag liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre (begrenzt auf maximal zehn Jahre).

Beispiel West, Jahr 2023: Für 2023 lag der steuerfreie Höchstbetrag bei 35.040 Euro. Denn die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 7.300 Euro beziehungsweise 87.600 Euro fürs ganze Jahr; davon 4 Prozent sind 3.504 Euro. Dieser Betrag wird dann - bei zehn Beschäftigungsjahren - verzehnfacht.

Beispiel Ost, Jahr 2024: Weil hier die Beitragsbemessungsgrenze 7.450 Euro beträgt, ist der steuerfreie Höchstbetrag 35.760 Euro

Beispiel Jahr 2025: Die Beitragsbemessungsgrenze ist einheitlich in Ost und West 8.050 Euro, der steuerliche Höchstbetrag entsprechend 38.640 Euro.

Welche weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge mit Abfindung gibt es?

Es gibt unter anderem die drei folgenden Alternativen: 

  • Bereits seit 1996 gibt es die Möglichkeit einer Frührente ohne Nachteile. Davon profitieren können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand treten. Durch zusätzliche Beitragszahlungen kann die Kürzung der gesetzlichen Rente teilweise oder vollständig ausgeglichen werden.
  • Die Firma, die sich von seinem Mitarbeiter trennen möchte, kann für ihn Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. Dies stellt eine spezielle Form der Abfindung dar. Die Hälfte der zusätzlich geleisteten Beiträge kann steuerfrei eingezahlt werden (§ 3 Nr. 28 EStG). Die andere Hälfte ist steuerpflichtig (§ 3 Nr. 9 EStG), kann jedoch als Entschädigung gemäß der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden (§ 24 Nr. 1 EStG).
  • Du kannst eine größere Summe in eine Rürup-Rentenversicherung (Basisrente) einzahlen. So kannst Du von einem hohen Sonderausgabenabzug profitieren. Denn solche Beiträge zählen bis zu einem Höchstbeitrag als Vorsorgeaufwendungen.
Autoren
Udo Reuß

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