Steuererklärung Frist Steuererklärung 2024: Die Frist endet im Sommer 2025

Jörg Leine
Experte Steuern
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frist für Deine Steuererklärung 2024 ist der 31. Juli 2025, wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist.
  • Lässt Du Dir von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
  • Machst Du die Steuer freiwillig, ist der letzte Termin der 31. Dezember 2028.
  • Hast Du einen triftigen Grund wie eine längere Krankheit, kannst Du beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Nutze dazu unseren Musterbrief.

So gehst Du vor

  • Wir empfehlen für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software.
  • Besonders überzeugt hat uns zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
  • Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.

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Auf einige Daten im Jahr freut sich jeder: Feiertage, Geburtstage, Weihnachten oder auch Hochzeitstage. Andere feste Daten werden gerne verdrängt, auch wenn sie nicht minder wichtig sind – dazu gehört der 31. Juli. Das ist die allgemeine Abgabefrist für die jährliche Einkommensteuererklärung

Erstmals seit 2020 gilt für das Steuerjahr 2024 exakt dieser Termin, also der 31. Juli 2025. Denn wegen der Corona-Pandemie war die Frist erst nach hinten - und seit dem Steuerjahr 2022 wieder nach vorn gerutscht. Für das Steuerjahr 2023 war die Frist für die Steuererklärung 2023 der 2. September 2024. Für 2022 hattest Du hingegen noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit, um Deine Steuererklärung 2022 fristgerechet beim Finanzamt einzureichen. Für 2021 sogar bis zum 31. Oktober 2022.

Was ist die Frist für die Steuererklärung?

Für die Steuererklärung 2024 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, am 31. Juli 2025.

Es gibt also erstmals seit 2020 keine Ausnahmeregelung und damit eine generelle Fristverlängerung mehr, wie es in den vergangenen Steuerjahren 2020, 2021, 2022 und 2023 der Fall war. Weiter unten findest Du dazu auch eine Tabelle.

Der Abgabetermin gilt unabhängig davon, ob Du Papierformulare ausfüllst oder die Erklärung elektronisch übermittelst. Dazu kannst Du „Mein Elster“ von der Finanzverwaltung oder ein kommerzielles Steuerprogramm nutzen. Als registrierter Nutzer erstellst Du Deine Steuererklärung im Elster-Portal und kannst diese authentifiziert übermitteln, also elektronisch unterschrieben. Das ist dann komplett papierlos und obendrein kostenlos. Allerdings musst Du dort auf Steuerspartipps und Komfort weitgehend verzichten. Anders ist dies mit einer Steuersoftware oder einer Steuer-App, die Du bereits zum regulären Preis ab rund 20 Euro kaufen kannst. Du entscheidest, ob Du die Erklärung elektronisch via Elster oder postalisch versendest.

Spätere Abgabefrist mit Beratung 

Überfordert Dich die Erstellung und rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung, dann ist professionelle Unterstützung eine Möglichkeit. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin darf alle beraten, ein Lohnsteuerhilfeverein hingegen nur Arbeitnehmerinnen und Rentner.

Wer sich professionelle Hilfe beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holt, bekommt automatisch im Normalfall sieben Monate Aufschub. So wäre der letzte Februartag des übernächsten Jahres als Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich beraten lassen. Also bis zum28. Februar 2026 für das Steuerjahr 2024 – eigentlich. Denn anders als Personen, die ihre Steuererklärung selbst machen, rutscht in beratenen Fällen die Frist wegen der Corona-Pandemie auch für dieses Jahr nach hinten. Deine Unterlagen müssen für 2024 deshalb erst am 30. April 2026 beim Finanzamt eingegangen sein.

Allerdings darf das Finanzamt vorab von einem Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. 

Grundsätzlich kann die Behörde schriftlich einen individuellen Termin setzen. So kann sie Dich zum Beispiel beispielsweise anschreiben, wenn Du bereits im Ruhestand bist und Dich zur Abgabe bis zur gesetzten Frist auffordern. Solche Fristen sind verbindlich. 

Achtung: Frist gilt nur bei Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Diese Abgabefrist zum 31. Juli 2025 für das Steuerjahr 2024 gilt allerdings nur für die Steuerzahlenden, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das nennt sich dann „Pflichtveranlagung". Dazu gehörst Du, wenn du zum Beispiel

Du musst auch eine Steuererklärung abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert. Lieferst Du dann Deine Unterlagen nicht innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist ab, droht Dir ein Verspätungszuschlag

Mehr über diese Pflichtveranlagung erfährst Du in unserem Ratgeber zur Abgabepflicht

Falls Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, hast Du vier Jahre Zeit für die Abgabe Deiner Steuererklärung und musst weder Verspätungszuschlag noch Zwangsgeld oder Steuerschätzung fürchten. Mehr dazu im letzten Kapitel dieses Ratgebers.

Tabelle: Abgabefristen, Zuschläge, Zinsen

 Steuerjahr 2024Steuerjahr 2023Steuerjahr 2022

Steuerjahr 2021

Abgabefrist in
nicht beratenen1 Fällen
31. Juli 20252. September 20242. Oktober 202331. Oktober 2022
Abgabefrist in
beratenen Fällen
30. April 20262. Juni 202531. Juli 202431. August 2023 
Abgabefrist bei
freiwilliger Abgabe
31. Dezember 202831. Dezember 202731. Dezember 202631. Dezember 2025

Verspätungszuschlag

wird fällig ab

1. Mai 20261. Juni 20251. August 20241. September 2023 
Erstattungs-/Verzugs-
zinsen werden fällig ab
1. Juni 20261. Juli 20251. September 2024 1. Oktober 2023 

1 ohne Hilfe von Steuerberatern oder des Lohnsteuerhilfevereins
Quelle: Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Juni 2022 (Stand: 20. Februar 2025)

Die neuen Abgabefristen gelten für die Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer.

Welche Steuerprogramme empfiehlt Finanztip?

Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser sind eine recht einfache Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen. Du kannst gleich loslegen und bezahlen musst Du erst, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. 

In der gleich folgenden Anbietertabelle findest Du zwölf solcher Steuerprogramme. Suchst Du eine Software, die Du am PC oder Mac installieren willst, schau im Ratgeber Steuersoftware im Kapitel Die besten Steuersoftwares im Überblick nach.

Einzelheiten zu den Steuerprogrammen und Kategorien findest du hinter dem jeweiligen „Info-I“ oder den App-Symbolen in der Anbietertabelle.

Hier findest Du die passende Steuer-App oder Browserlösung

Lässt sich die Abgabefrist verlängern? 

Noch mehr Zeit gibt es nur in Ausnahmefällen. Kannst Du absehen, dass Du den Termin reißt, solltest Du vor Ablauf der Frist beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen.

Du solltest Deinen Antrag begründen und einen neuen Termin nennen. Eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen wie die Jahressteuerbescheinigung der Bank oder ein Umzug sind Gründe, die Finanzbeamte normalerweise akzeptieren. Bitte das Finanzamt, die Fristverlängerung zu bestätigen. Du bist allerdings auf die Kulanz angewiesen und hast keinen Anspruch darauf.

Bekommst Du zeitlichen Aufschub, dann gib bis dahin die Steuererklärung ab. Sobald die gesetzte Frist abgelaufen ist, bist Du im Verzug und musst mit Sanktionen rechnen. 

Nutze unser Musterschreiben, dass Du hier herunterladen kannst.

Musterschreiben Fristverlängerung 

Um eine Fristverlängerung zu erhalten, solltest Du den Antrag begründen. Unser Musterbrief kann Dir bei der Formulierung helfen.

Zum Download

Was passiert, wenn Du die Frist versäumst?

Bis zum Steuerjahr 2018 war die Abgabefrist noch der 31. Mai des Folgejahrs. Die seit 2019 geltenden späteren Abgabefristen haben ihren Preis. Der Fiskus wird strenger, wenn Du den Termin nicht einhältst. Früher gab es einen großen Ermessensspielraum, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird und wie hoch dieser ausfällt. Das hat sich seit der Einkommensteuererklärung 2018 geändert.

Ein Verspätungszuschlag ist eine Geldstrafe des Finanzamts, wenn Du eine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibst. Diesen musst Du zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlen. Gesetzlich geregelt ist der Verspätungszuschlag in Paragraf 152 Abgabenordnung

Demnach gibt es den Ermessensspielraum normalerweise nur noch dann, wenn Du die Steuererklärung spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben hast. Dieser Zeitraum verlängert sich aktuell entsprechend der späteren Abgabefristen wegen der Corona-Pandemie.

Beispiel: Für die Steuererklärung 2024 sind es 18 Monate, also bis zum 30. Mai 2026.
Bis dahin kann, danach muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Und auch die Höhe ist gesetzlich geregelt: Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.

Beispiel: Christine musste bis zum 2. September 2024 eine Einkommensteuererklärung für 2023 abgeben. Sie beantragte keine Fristverlängerung und reicht die Erklärung erst im März 2025 ein, immerhin noch vor der Ablauf der Frist bei Abgabe über Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein. In diesem Fall kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, muss es aber nicht. Wenn das Amt sich dafür entscheidet, sind es aber immer mindestens 25 Euro pro Monat. In diesem Fall wären das schon mindestens 175 Euro. Gibt Christine aber erst im November 2025 ab, müssen die Beamten den Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt für 15 Monate mindestens 375 Euro. 

In bestimmten Fällen darf das Finanzamt selbst entscheiden: Ergibt der Steuerbescheid, dass Dir eine Steuererstattung zusteht, die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird oder Deine Abgabefrist verlängert wurde, kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten. 

Es kann darüber hinaus aber weitere Sanktionen verhängen: Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen.

Du kannst Dich mit einem Einspruch innerhalb eines Monats wehren. Selbst bei einer erfolgten Steuerschätzung bleibst Du weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Noch ausführlichere Informationen findest Du in unserem Ratgeber Verspätungszuschlag.

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Viel Zeit für die freiwillige Steuererklärung

Was viele nicht wissen: Viele Angestellte sind gar nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das betrifft auch Eheleute, die beide die Steuerklasse 4 haben. In solchen Fällen bleiben vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.

Dazu ein Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 gilt Silvester 2028 als Stichtag. Bis zum 31. Dezember 2028 muss also die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein, entweder als Papierformular im Behörden-Briefkasten oder elektronisch via Elster. Im Finanzamts-Deutsch ist von der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist die Rede. Wer diese versäumt, ist raus. Eine Steuererstattung ist dann nicht mehr zu erwarten. 

Die freiwillige Steuererklärung heißt im Formular übrigens „Antragsveranlagung“. Diese nannte sich früher Lohnsteuerjahresausgleich. Den gibt es zwar noch, doch heute ist damit ein anderes Verfahren gemeint: eine Korrektur der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer, die der Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung im Dezember durchführt.

Viele Jahre lang gab es noch den folgenden Tipp: Die späte Abgabe einer Steuererklärung kann sich besonders lohnen, wenn Du zusätzlich zur Steuererstattung auch mit Zinsen vom Finanzamt rechnen kannst. Denn oft erhalten Steuerpflichtige erst nach Jahren zu viel bezahlte Steuern zurück, beispielsweise nach einem Finanzgerichtsurteil, das zu ihren Gunsten ergangen ist. Bis 2019 lag der gesetzliche Zinssatz bei 0,5 Prozent für jeden vollen Monat, also 6 Prozent im Jahr. Das konnte sich richtig lohnen. 

Das sieht mittlerweile aber nicht mehr so aus. Denn erstens wurde der Zinssatz ab 2019 aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt, also 1,8 Prozent pro Jahr. Zweitens liegt die Inflation seit 2022 zum Teil deutlich über diesen 1,8 Prozent, so dass es sogar nachteilig wäre, mit der freiwilligen Steuererklärung zu warten. Gib also besser rechzeitig ab.

Generell gilt: 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, der sogenannten Karenzzeit, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt der Fiskus Zinsen auf die Steuererstattung zu zahlen.

Für das Steuerjahr 2024 beginnt der sogenannte Zinslauf analog zur Abgabefrist später, am 1. Juni 2026. Für die Steuerjahre 2023 und 2022 ensprechend am 1. Juli 2025 beziehungsweise 1. September 2024.

Autoren
Udo Reuß

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