Das Wichtigste in Kürze
- Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Bei einem persönlichen Anlass sind Geschenke an Mitarbeiter bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.
- Es gibt weitere steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, zum Beispiel in den Bereichen Kinderbetreuung, Essen und dem Fahrtweg zur Arbeit.
So gehst Du vor
- Statt einer Gehaltserhöhung kannst Du mit Deinem Chef steuerfreie oder steuerbegünstigte Sachzuwendungen aushandeln.
- Achte bei einigen Arbeitgeberzuschüssen unbedingt darauf, dass Du die monatliche Freigrenze einhältst. Ein Cent mehr führt zur Abgabenpflicht.
- Einige Extras muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gewähren, damit sie steuerfrei sind.
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Inhalt
- Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
- Welche Gutscheinkarten sind steuerfrei?
- Sind Geschenke an Mitarbeiter steuerfrei?
- Welche Zuschüsse gibt es für Sport und Gesundheit?
- Können Jobticket und Bahncard steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sein?
- Gibt es Arbeitgeberzuschüsse für Firmenrad und Dienstwagen?
- Wie sehen die Zuschüsse für die betriebliche Altersvorsorge aus?
- Gibt es Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten?
- Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum Essen gibt es?
- Gibt es Zuschüsse für Computer, Telefon und Handykosten?
- Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind noch möglich?
- Was bedeuten Nettolohnoptimierung und Gehaltsumwandlung?
Wenn Du Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin auf eine Gehaltserhöhung ansprichst, musst Du oft mit einer Ablehnung rechnen. Doch es gibt Alternativen, mit denen sich Dein Chef oder Deine Chefin vielleicht eher arrangieren können.
Für Angestellte können Gehaltsextras sehr motivierend sein und die Bindung ans Unternehmen stärken. Daher sollten Unternehmen überprüfen, inwiefern sie steuerfreie Arbeitergeberzuschüsse optimal ausschöpfen können.
Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind Gutscheinkarten, ein Ticket für ein Bundesligaspiel oder ein Zuschuss zum Fitnessstudio. Seit 2022 sind diese Zuwendungen bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, zuvor lag die Freigrenze bei 44 Euro (§ 8 Einkommensteuergesetz EStG).
Die Grundidee ist, dass Angestellte statt Geld eine Ware oder Dienstleistung bekommen - steuerfrei. Geld hingegen ist immer zu versteuern. Wenn Dir Deine Chefin 50 Euro gibt, müssen diese wie normaler Lohn versteuert werden.
Beachte, dass manche Sachzuwendungen zusätzlich zum normalen Lohn geleistet werden müssen, damit sie steuerfrei sind oder pauschal versteuert werden können.
Achtung: Liefert der Arbeitgeber die Ware in die Wohnung seines Mitarbeiters, fließen auch die Versandkosten in die Berechnung des Vorteils ein. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 6. Juni 2018 (Az. VI R 32/16).
Tipp: Für selbst produzierte oder verkaufte Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens, in dem Du arbeitest, gibt es einen Personalrabatt-Freibetrag. Er beträgt 1.080 Euro im Jahr (§ 8 Abs. 3 EStG). Bis dahin fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.
Was bedeutet die Freigrenze von 50 Euro?
Wichtig ist, dass 50 Euro eine monatliche Freigrenze sind. Dabei werden alle Sachzuwendungen dieser Art zusammengerechnet. Wenn dieser Betrag auch nur um einen Cent überschritten wird, muss das Unternehmen für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen - also nicht nur für den Betrag über 50 Euro.
Um die 50-Euro-Grenze einzuhalten, können Angestellte eigene Zuzahlungen leisten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das ist ausdrücklich erlaubt.
Was hingegen nicht erlaubt ist: Du darfst nicht ausgeschöpfte Beträge in einem Monat nicht auf einen anderen Monat übertragen.
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Welche Gutscheinkarten sind steuerfrei?
Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sind seit 2022 in Form von Gutscheinen und Geldkarten 50 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei drin. Damit ein Gutschein als Sachlohn unter die Freigrenze fällt, muss der Arbeitgeber diesen seit 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewähren.
Beispiele für solche Geschenke an Angestellte sind:
- Gutscheine, die nur für Waren eingesetzt werden können
- Tankgutscheine
- aufladbare Gutscheinkarten für bestimmte Geschäfte und Akzeptanzstellen, die sogenannten Closed-Loop-Karten zum Beispiel für Waren eines Kaufhauses oder Tankstellenkarten
- Gutscheine für Einkaufszentren und City-Cards, die in bestimmten Läden eingelöst werden können, die sogenannten Controlled-Loop-Karten bei Ausstellergemeinschaft. Solche Geldkarten dürfen nicht als Zahlungsdienste gelten, dürfen also keine Barzahlungsfunktion haben. Beim Warenumtausch darf kein Bargeld ausgezahlt werden.
Was sind keine steuerfreien Sachbezüge?
Grundsätzlich keineSachbezüge, sondern Geldleistungen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG) sind:
- zweckgebundene Geldleistungen
- nachträgliche Kostenerstattungen
- Geldsurrogate wie Kredit- und Guthabenkarten
- andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten
Mit dieser Regelung sollen steuerfreien Sachbezüge klarer von steuerpflichtigen Geldleistungen abgrenzbar sein.
Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Geld und Sachleistung?
Details zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug enthält ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 13. April 2021. Gutscheine für das gesamte Warenangebot beim Onlinehändler Amazon sind demnach seit 2022 nicht mehr erlaubt. Eine Guthabenkarte, mit der Du auch Produkte von Fremdanbietern online kaufen kannst, muss auf eine bestimmte Warengruppe wie Mode beschränkt sein.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass seit 2022 drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt sind:
- Begrenztes Netzwerk: Gutscheinkarten von Läden, Einzelhandelsketten oder regionale City Cards
- Begrenzte Warenauswahl: Gutscheinkarte für nur eine Produktkategorie wie beispielsweise Treibstoff oder Mode
- Gutscheinkarten für einen bestimmten steuerlichen oder sozialen Zweck: zum Beispiel Essensgutscheine und Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen
Ein Guthaben auf solche zulässige Gutschein- und Sachbezugskarten mit angeschlossenem Partnernetzwerk kann angespart werden. Setup- und Aufladegebühren für Gutscheinkarten, die der Arbeitgeber an den Aussteller zahlen muss, sind nicht in die Freigrenze einzubeziehen.
Unser Podcast zum Thema
Sind Geschenke an Mitarbeiter steuerfrei?
Gibt es einen persönlichen Anlass für ein Geschenk Deiner Chefin oder Deines Chefs an Dich, beträgt die Freigrenze sogar 60 Euro brutto, inklusive Mehrwertsteuer. Beispiele für einen persönlichen Anlass sind:
- Mitarbeiterjubiläum
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Promotion
- Rückkehr aus der Elternzeit oder nach einer längeren Krankheit
- Beförderung
Die 60-Euro-Freigrenze für Geschenke an Mitarbeiter gilt anlassbezogen und darf neben der 50-Euro-Grenze für monatliche Sachzuwendungen komplett ausgeschöpft werden. Es sind mehrere Aufmerksamkeiten an Angestellte in einem Monat möglich – zum Beispiel zum Geburtstag und zur Geburt eines Kindes. Was Du dabei bekommst, ist egal, es darf nur kein Bargeld sein.
Aufmerksamkeiten bis 60 Euro bleiben immer steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist der Chef noch großzügiger, kann er den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer versteuern (§ 37b EStG). Die Alternative zur pauschalen Steuer ist die normale Lohnbesteuerung, bei der auch die regulären Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Welche Zuschüsse gibt es für Sport und Gesundheit?
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio sind ein beliebtes Gehalts-Extra für alle Beteiligten. Spezielle Gesundheitskurse sind steuerlich sogar noch lukrativer. Das Unternehmen profitiert von gesunden und motivierten Mitarbeitern, die Angestellten zahlen dafür nichts oder weniger als normal.
Wie läuft der Zuschuss fürs Fitnessstudio?
Generell darf der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss fürs Fitnessstudio im Monat höchstens 50 Euro betragen. Lange war fraglich, wie das bei Jahresverträgen aussieht.
Doch das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die monatliche Freigrenze auch hier anwendbar sein kann (Urteil vom 13. März 2018, Az. 14 K 204/16). Im entschiedenen Fall schloss der Arbeitgeber einen Jahresrahmenvertrag mit einem Sportanlagenbetreiber, über den die Mitarbeiter vergünstigt Mitglied werden konnten. Sie hatten daraufhin gegenüber ihrer Firma fortlaufend einen Anspruch auf Nutzung der Sportanlagen.
Die Teilnehmer zahlten einen monatlichen Eigenanteil, sodass der geldwerte Vorteil für die Nutzung maximal 43 Euro betrug. Mit dem Eigenanteil erwarben die Mitarbeiter den Anspruch für eine monatliche Nutzung. Zum nächsten Monat konnten sie ihre Teilnahme am Programm jeweils beenden. Die Richter erkannten deshalb einen monatlichen Zufluss des geldwerten Vorteils unterhalb der Freigrenze von damals 44 Euro. Deshalb blieb die vergünstigte Nutzung der Sportanlagen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Entscheidung in seinem Urteil vom 7. Juli 2020 (Az. VI R 14/18).
Warum sind zertifizierte Gesundheitskurse besonders lukrativ?
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu zertifizierten Gesundheitskursen und Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung sind zwar auch nur bis zu 50 Euro im Monat und damit 600 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Es gibt aber einen erheblichen Unterschied im Vergleich zu anderen Förderungen wie beim Fitnessstudio: Fällt die Förderung üppiger aus, ist nur der Betrag zu versteuern, der den Freibetrag von 600 Euro übersteigt.
Immer vorausgesetzt, die Firma übernimmt das zusätzlich zum Lohn (§ 3 Nr. 34 EStG).
Beispiel: Spendiert Dir Dein Chef wegen Deiner sitzenden Tätigkeit ein Rückentraining im Wert von 1.000 Euro, müsstest Du davon 400 Euro versteuern. Würde der Chef für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio im Wert von 1.000 Euro im Jahr zahlen, müsstest Du die kompletten 1.000 Euro versteuern.
Gut: Wechselst Du den Job und bekommst den Freibetrag von Deinem alten Arbeitgeber und später von Deiner neuen Chefin, darfst Du diesen sogar zweimal im Jahr ausschöpfen.
Welche Angebote fallen unter diese besondere Förderung?
Die förderungswürdigen Maßnahmen sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen und müssen zertifiziert sein.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat einen „Leitfaden Prävention“ erstellt. Darin sind Details geregelt, welche Anforderungen solche steuerbefreiten Maßnahmen erfüllen sollen.
Beispiele sind:
- Sport- oder Yogakurse eines zertifizierten Übungsleiters im Sportverein oder Fitnessstudio
- Rückentraining
- Massagen
- Seminare zur Stressbewältigung
- Rauchentwöhnungskurse oder
- Ernährungsseminare
Generell steuerfrei sind die Aufwendungen zur Gesundheitsförderung, wenn sie überwiegend eigenbetrieblichen Interessen der Firma dienen. Dies gilt analog auch für bestimmte Dinge, die der Chef seinen Angestellten für die Arbeit zur Verfügung stellt – zum Beispiel typische Berufskleidung.
Können Jobticket und Bahncard steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sein?
Ja, ein Jobticket, das Deutschlandticket und auch die Bahncard kannst Du unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erhalten.
Wann sind Jobticket und Deutschlandticket steuerfrei?
Ein Jobticket oder Deutschlandticket ist dann steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Die Steuerbegünstigung gilt für alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr – auch die privaten – sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im öffentlichen Fernverkehr.
Allerdings mindert der steuerfreie Zuschuss die beim Arbeitnehmer abzugsfähige Entfernungspauschale. Wenn der Arbeitgeber für das Jobticket pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführt, wird dieser Vorteil nicht bei der Entfernungspauschale der Mitarbeiterin angerechnet. Details regeln das BMF-Schreiben vom 15. August 2019 und eine ergänzendes BMF-Schreiben vom 7. November 2023.
Generell gilt: Seit 2019 (§ 3 Nr. 15 EStG) dürfen Arbeitgeberinnen einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss an ihre Mitarbeiter für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte leisten – unabhängig davon, ob sie das Ticket als Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung stellen. Sie können die Fahrausweise verbilligt oder kostenlos abgeben und alternativ einen Zuschuss leisten.
Bekommst Du das Ticket oder einen Zuschuss als Ersatz für den entsprechenden Lohn, musst Du Dich am Jobticket finanziell beteiligen, profitierst aber von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen und weniger Lohnsteuer. Dieser Ersatz von Lohn durch eine Sachzuwendung nennt sich Gehaltsumwandlung.
Kannst Du die Bahncard vom Chef steuerfrei bekommen?
Ja, allerdings müssen die Preisnachlässe mit der Bahncard während der Gültigkeitsdauer höher sind als der Kaufpreis der Bahncard. Nur dann bleibt die Überlassung steuerfrei. Der Arbeitgeber sollte prognostizieren, ob sich die Bahncard amortisiert. Einzelheiten und Beispiele zur Bahncard findest Du im bereits oben genannten BMF-Schreiben vom 15. August 2019.
Bewältigst Du also viele Dienstreisen, solltest Du mit Deiner Arbeitgeberin darüber reden, ob sie Dir eine Bahncard sponsert. Eine Bahncard 25 oder 50 reduziert den Fahrpreis um 25 beziehungsweise 50 Prozent. Bei einer Bahncard 100 hast Du für ein Jahr sogar freie Fahrt im gesamten Netz der Deutschen Bahn.
Der Clou: Die Bahncard kannst Du nicht nur für Deine berufliche, sondern auch für Deine private Fahrten nutzen.
Was ist mit Soldaten in Uniform im Zug?
Wer als Bundeswehrsoldat oder Soldatin in Uniform unterwegs ist, darf kostenlos mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse fahren. Das gilt sowohl für dienstliche als auch private Fahrten. Weil die Freifahrtberechtigungen vom Verteidigungsministerium pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, musst Du auf den geldwerten Vorteil keine Steuern zahlen (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG).
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Gibt es Arbeitgeberzuschüsse für Firmenrad und Dienstwagen?
Ja, Dienstwagen und Firmenrad gehören zu den beliebtesten Arbeitgeberzuschüssen. Finanztip erklärt Dir jetzt die wichtigsten Details.
Was musst Du bei einem Dienstwagen beachten?
Der Arbeitgeber überlässt Dir den Firmenwagen, das ist gerade bei besser verdienenden Angestellten oft der Fall. In der Regel darfst Du den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen. Dann musst Du den geldwerten Vorteil dafür versteuern und zudem Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils kommen zwei Methoden infrage:
- pauschal mit monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises, das nennt sich 1-Prozent-Regelung
- mithilfe einer individuellen Nutzungswertermittlung, also einem Fahrtenbuch
Das klingt erstmal kompliziert und vielleicht sogar danach, dass sich das gar nicht lohnt. Dem ist aber nicht definitiv nicht so. Willst Du mehr wissen, schau doch einfach in unseren Ratgeber zum Firmenwagen rein.
Musst du immer den geldwerten Vorteil versteuern?
In seltenen Fällen kann sogar der geldwerte Vorteil für die private Nutzung entfallen. So führt die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner ständigen Bereitschaftszeit nicht zu Arbeitslohn.
Das hat der BFH mit Beschluss vom 19. April 2021 entschieden (Az. VI R 43/18). Im Fall diente die Gestellung des Autos dem ganz überwiegenden eigenbetrieblichem Interesse der Kommune und einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr. Obwohl es der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant auch für Privatfahrten nutzte, fiel darauf kein geldwerter Vorteil an. Schließlich war er in ständiger Einsatzbereitschaft gewesen und gab in Urlaubs- und Krankheitszeiten das Einsatzfahrzeug an seinen Stellvertreter ab. Folglich lag hier keine private Nutzung vor.
Kannst Du mit Elektroautos steuerlich profitieren?
Ja, denn neu angeschaffte Elektroautos bringen einiges mehr an Steuerersparnis im Vergleich zu Benzinern und Dieselautos. Denn sind diese Elektrowagen in der Neuanschaffung nicht zu teuer, dann muss nur ein Viertel des Fahrzeuglistenpreises für die Ermittlung des geldwerten Vorteils angesetzt werden. Im Prinzip wird damit für Elektroautos aus der 1-Prozent-Regelung die 0,25-Prozent-Regelung.
Die Grenze für den Neuanschaffungspreis beträgt seit 1. Juli 2025 100.000 Euro (Investionsbooster-Gesetz vom 14. Juli 2025).
Bis zum 31. Dezember 2023 lag sie noch bei 60.000 Euro, danach bis zum 30. Juni 2025 bei 70.000 Euro (Wachstumschancengesetz).
Für teurere bis Ende 2030 angeschaffte Elektroautos und für Hybridelektrofahrzeuge gilt die halbierte Bemessungsgrundlage.
Beim Fahrtenbuch sind strenge Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Details erfährst Du in den Ratgebern Dienstwagen und Fahrtenbuch.
Wie sind Diensträder steuerlich begünstigt?
Seit 2019 kann Dir Deine Chefin oder Dein Chef ein betriebliches Fahrrad steuer- und beitragsfrei überlassen. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung wird von der Steuer befreit (§ 3 Nr. 37 EStG), wenn Du das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bekommst. Das gilt auch für ein E-Bike, das bis 25 Kilometer pro Stunde fährt.
Wenn Du das Dienstfahrrad hingegen über eine Gehaltsumwandlung finanzierst, bekommst Du das Rad nicht zusätzlich zum Lohn und damit auch nicht steuerfrei. Dennoch gibt es auch in diesen Fällen eine Steuervergünstigung für ein Firmenrad. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils wird nur ein viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also 0,25 Prozent. Dadurch sinkt die Belastung mit Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Achtung: Ein S-Pedelec, das bis zu 45 Stundenkilometer fahren kann und verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, wird komplett wie ein Dienstwagen behandelt.
Angestellte dürfen ein Elektroauto oder E-Bike lohnsteuerfrei im Betrieb des Arbeitgebers aufladen. Das gilt auch für private Fahrzeuge. Details regelt ein BMF-Schreiben vom 29. September 2020.
Mehr Informationen findest Du im Ratgeber zum Dienstfahrrad.
Gibt es auch Zuschüsse für Fahrten mit dem eigenen Auto?
Ja, selbst wenn Du mit Deinem Privatauto zur Firma pendelst, gibt es eine steuergünstige Möglichkeit. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Lohn 30 Cent pro Entfernungskilometer für die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Wenn er darauf 15 Prozent Lohnsteuer entrichtet, dann zahlst Du darauf weder Steuern noch Sozialabgaben.
Diese Regelung gilt auch für weitere Fahrtkostenzuschüsse:
- für die Heimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung
- bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, eine alternative Besteuerung des Jobtickets
Tipp: Dennoch kannst Du für die tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle die Entfernungspauschale absetzen, allerdings werden davon die Zuschüsse abgezogen. Du musst diese also in der Steuererklärung angeben. Für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geht das generell nicht.
Wie sehen die Zuschüsse für die betriebliche Altersvorsorge aus?
Ein Unternehmen kann eine Firmenrente teilweise sponsern. Falls Du einen Teil Deines Lohns in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert, kannst Du steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Dabei sparst Du als Arbeitnehmer über Deine Arbeitgeberin, und der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung.
Bei einem bereits abgeschlossenen bAV-Vertrag kannst Du bis Ende Dezember eine Zuzahlung leisten, die dann für das Jahr 2025 steuerlich zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kannst Du etwa eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds besparen. Du darfst bis 3.864 Euro sozialversicherungsfrei sparen, das sind monatlich 322 Euro. Bis zum doppelten Betrag, also bis 7.728 Euro, bleibt Deine Einzahlung steuerfrei.
Die Firma muss Deinen bAV-Betrag mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Bedenke, dass das Unternehmen und Du bei dieser Entgeltumwandlung etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, weil Dein Bruttogehalt um die bAV-Einzahlungen gekürzt wurde.
Was ist mit Steuern und Versicherungen im Alter?
Generell musst Du einkalkulieren, dass die steuerliche bAV-Förderung dazu führt, dass die Betriebsrente im Alter individuell zu versteuern ist.
Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen, wenn die Betriebsrente im Jahr 2025 über 187,25 Euro monatlich beträgt. 2024 lag die Grenze noch bei 176,75 Euro monatlich. Unterhalb dieser Grenzen musst Du keine SV-Beiträge zahlen. Wann sich die Gehaltsumwandlung lohnt, liest Du in unserem Ratgeber Entgeltumwandlung.
Weitere Details findest Du im Ratgeber zur Betrieblichen Altersvorsorge.
Gibt es Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten?
Übernimmt Dein Arbeitgeber komplett oder teilweise die Kosten der Betreuung Deiner nicht schulpflichtigen Kinder, sind diese Zuschüsse in unbegrenzter Höhesteuer- und sozialversicherungsfrei.
Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss ist zum Beispiel für die Kosten für Kindergärten, Kitas, Schulkindergärten und für Tagesmütter möglich.
Wichtige Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass er zusätzlich zu Deinem Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss Du die Originalrechnung als Nachweis dem Arbeitgeber vorlegen. Schließlich könnten Steuerpflichtige die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Deshalb muss der Arbeitgeber seinen Zuschuss auf der Rechnung vermerken, damit die Mitarbeiterin nur die selbst getragenen Kosten in ihrer Steuererklärung angibt.
Ein Kindergartenzuschuss ist damit eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn beim Zuschuss sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin Beiträge zur Sozialversicherung und die Eltern zusätzlich noch Lohnsteuer. Allerdings entfällt dieser steuerfreie Arbeitgeberzuschuss, sobald das Kind in die Schule kommt.
Gibt es weitere Zuschüsse für Betreuungskosten?
Ja, es gibt zwei weitere Möglichkeiten für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für die Betreuungskosten.
- Du kannst pro betreute Person einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss von bis zu 600 Euro erhalten - für die berufsbedingte kurzfristige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen von Dir. Der darüber liegende Betrag ist zu versteuern; Sozialversicherungsbeiträge kommen ebenfalls hinzu. Der Zuschuss ist für Situationen gedacht, in denen Angestellte beispielsweise wegen eines dringenden Projekts zusätzlich arbeiten. Die Kosten für die dadurch zum Beispiel erforderliche Kinderbetreuung kann die Firma steuerfrei übernehmen. Auch hier müssen Angestellte die Kosten mit Rechnungen belegen können.
- Dein Arbeitgeberin kann Dich bei der Suche nach Betreuungseinrichtungen oder betreuenden Personen unterstützen. Ohne Betragsbegrenzung darf sie einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger leisten. Dies gilt für Kinder unter 14 Jahren oder mit Behinderung.
Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum Essen gibt es?
Zuschüsse für das Essen kommen bei Angestellten immer gut an. Wer jeden Arbeitstag dank Zuschuss weniger fürs Mittagessen zahlt, dürfte ein zufriedener Mitarbeiter sein. Eine Variante ist die firmeneigene Kantine. Dabei gibt es verschiedenen Varianten, die Dir Finanztip gleich zeigt.
Das Grundprinzip ist aber immer gleich: Bezahlt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter als Eigenanteil mindestens den sogenannten amtlichen Sachbezugswert, dann ist das verbilligte Essen für sie oder ihn lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Die amtlichen Sachbezugswerte gelten für verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten. 2025 beträgt der Monatswert 333 Euro. Das bedeutet pro Tag einen Sachbezugswert von 2,30 Euro fürs Frühstück und jeweils 4,40 Euro für das Abend- und Mittagessen.
Wie haben sich die Sachbezugswerte verändert?
| Sachbezugswert pro Tag | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Frühstück | 2,30 € | 2,17 € | 2,00 € | 1,87 € | 1,83 € | 1,80 € |
| Mittagessen | 4,40 € | 4,13 € | 3,80 € | 3,57 € | 3,47 € | 3,40 € |
| Abendessen | 4,40 € | 4,13 € | 3,80 € | 3,57 € | 3,47 € | 3,40 € |
Gesamt | 11,10 € | 10,43 € | 9,60 € | 9,01 € | 8,77 € | 8,60 € |
Quelle: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 (Stand: 6. November 2025)
Achtung: Zahlen Angestellte einen geringeren Eigenanteil als den Sachbezugswert, müssen sie den geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber kann hierfür den persönlichen Steuersatz oder pauschal 25 Prozent ansetzen. Mit der Pauschalsteuer haben Angestellte keine weiteren Abzüge.
Beispiel: Jonathan zahlt 2025 für ein Mittagessen in der Kantine 5,00 Euro. Das Essen bleibt für ihn lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Würde er hingegen nur 4,00 Euro bezahlen, dann betrüge der zu versteuernde geldwerte Vorteil 40 Cent, also 4,40 - 4,00 Euro. Dieser wird in der Regel mit 25 Prozent versteuert, oft übernehmen Arbeitgeber aber diesen Betrag selbst.
Was ist mit Restaurantschecks oder Essensmarken?
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Restaurantschecks oder Essensmarken aushändigen. Diese sind einlösbar in kooperierenden Gaststätten oder Lebensmittelläden.
Das Unternehmen kann im Jahr 2025 für jeden Arbeitstag einen Restaurantscheck oder eine Essensmarke im Wert bis zu 7,50 Euro abgeben. Der Wert setzt sich zusammen aus dem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 Euro und zusätzlich 3,10 Euro, die das Unternehmen steuerfrei zuschießen kann.
Zahlen Angestellte mindestens den amtlichen Sachbezugswert aus eigener Tasche zu, ist die Verpflegung für sie komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Durch eine entsprechende Zuzahlung lässt sich also die Pauschalsteuer vermeiden.
Achtung: Fällt die Zuzahlung niedriger aus, muss die Differenz zum Sachbezugswert als Lohn versteuert werden. In der Regel wendet die Firma die Pauschalsteuer an. In vielen Fällen übernimmt sie diese auch in diesem Fall.
Wie funktionieren digitale Essensmarken?
Die digitale Essensmarke funktioniert ähnlich wie die klassische Essensmarke auf Papier. Finanztip erklärt Dir das am Beispiel der App Lunchit vom Anbieter Spendit. Mitarbeitende können sich für jedes Mittagessen ein Restaurant oder einen Supermarkt aussuchen und ihren Beleg mit einem Smartphone fotografieren. Die App liest die Belege aus und verwaltet den hinterlegten Essenszuschuss der Firma. Mit der Lohnabrechnung erhalten Angestellte einen individuellen Erstattungsbetrag, in der Regel im Folgemonat.
Beträgt der Zuschuss der Firma für Dein Mittagessen zum Beispiel vier Euro, solltest Du im Jahr 2025 für Dein Mittagessen mindestens 8,40 Euro ausgeben. Das ist der Zuschuss der Firma plus der Sachbezugswert von 4,40 Euro. Kaufst Du Dir nur etwas für 6,50 Euro, müsste die Differenz von 1,90 Euro als Lohn versteuert werden. Allerdings übernehmen Firmen oft - wie etwas weiter oben beschrieben - diese Differenz und versteuern diese selbst pauschal. Auf Deiner Lohnabrechnung kann das dann etwas verwirrend sein. Frage deshalb zur Sicherheit nach, wie die Regelung in Deiner Firma ist.
Gibt es steuerfreien Ersatz von Reisekosten?
Ja, Dein Arbeitgeber kann Dir die Kosten für Auswärtstätigkeiten steuer- und abgabenfrei erstatten. Dazu zählen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese betragen seit 2020 bei einer Abwesenheit von
- mehr als acht Stunden am Tag 14 Euro
- mehr als 24 Stunden 28 Euro
- an An- und Abreisetagen 14 Euro
Die Arbeitgeberin kann Dir auch die doppelten Verpflegungspauschalen zahlen und mit 25 Prozent pauschal versteuern. Dann kommen sie bei Dir ohne weitere Abzüge an.
Notlösung: Wenn Dein Chef die beruflichen Reisekosten nicht bezahlt, kannst Du die selbst getragenen Aufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Ist der Kaffee im Büro steuerfrei?
Ja, steuerfrei bleiben Essen und Getränke in kleinem Umfang, die das Unternehmen seiner Belegschaft während der Arbeitszeit zur Verfügung stellt. Beispiele hierfür sind kostenloses Mineralwasser, Kaffee, Kekse und Obst.
Der BFH entschied, dass darunter auch fällt, wenn der Arbeitgeber morgens Heißgetränke und unbelegte Backwaren zur Verfügung stellt. Denn es handele sich hierbei um kein komplettes Frühstück (Urteil vom 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17). Falls allerdings ein Aufstrich oder ein Belag wie Butter und Marmelade hinzukäme, könne es sich um eine lohnsteuerpflichtige Sachzuwendung handeln.
Als Aufmerksamkeiten zählen auch Speisen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes. Beispiel: Um eine Kundenveranstaltung vorzubereiten, musst Du Überstunden leisten. Der Chef lässt für den nächtlichen Arbeitseinsatz Pizza, Salat und Getränke in die Firma liefern und übernimmt die Kosten.
Ist die Betriebsfeier für mich steuerfrei?
Ja, der Arbeitgeber darf für Betriebsveranstaltungen zweimal im Jahr jeweils bis zu 110 Euro steuerfrei an Dich und Deine Begleitperson zuwenden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Es handelt sich um einen Freibetrag zum Beispiel für ein betriebliches Sommerfest und eine Weihnachtsfeier.
Gibt es Zuschüsse für Computer, Telefon und Handykosten?
Ja, es gibt auch für Handy und Laptop steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Es gilt: Du darfst zum Beispiel ein von der Firma überlassenes Smartphone oder einen Laptop betrieblich - und auch privat - steuerfrei nutzen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie teuer die Geräte sind. Ein sündhaft teures iPhone wäre demnach als steuerfreies Gehalts-Extra möglich.
Bekommst Du hingen ein Notebook oder Telefon verbilligt oder kostenlos zu rein privaten Zwecken, dann muss Dein Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Lohnsteuer zahlen, aber immerhin keine Sozialabgaben.
Wenn Du viel im Homeoffice arbeitest, darf die Arbeitgeberin Dir 20 Prozent Deiner Telefonkosten bis höchstens 20 Euro monatlich steuerfrei erstatten.
Darf der Chef auch die monatlichen Mobilfunkkosten übernehmen?
Nach einem BFH-Urteil vom 23. November 2022 (Az. VI R 50/20) kann ein Arbeitgeber die Mobilfunkkosten seiner Mitarbeiter steuerfrei erstatten. Das gilt sogar auch, wenn der Arbeitgeber das entsprechende Smartphone von seinem Angestellten zu einem sehr niedrigen Preis gekauft hat und es ihm gleich danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Verlag mehreren Mitarbeitern deren Handys für eher symbolische Preise zwischen ein und sechs Euro abgekauft und eine „Ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag Handykosten“ abgeschlossen. Darin wurde die Überlassung des Smartphones und die steuerfreie Erstattung der laufenden Kosten durch den Arbeitgeber vereinbart. Das Finanzamt wollte dieser Argumentation nicht folgen und sah darin steuerpflichtigen Arbeitslohn. Schon das Finanzgericht München und schließlich der BFH entschieden zugunsten des Unternehmens und damit auch zugunsten der betroffenen Angestellten. Denn diese bekommen ihre laufenden Handykosten damit steuerfrei vom Chef bezahlt.
Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind noch möglich?
Es gibt zahlreiche weitere steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Sie reichen von der betrieblichen Krankenzusatzversicherung über einen Urlaubszuschuss bis zum Arbeitgeberdarlehen.
Kann die betriebliche Krankenzusatzversicherung steuerfrei sein?
Schließt die Firma als Versicherungsnehmerin für ihre Angestellten eine betriebliche Krankenversicherung ab und zahlt seit 2022 monatliche Beiträge von höchstens 50 Euro, dann liegt ein steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug vor (BFH, Urteil vom 7. Juni 2018, Az. VI R 13/16). Denn hier hat der Arbeitgeber konkrete Leistungen zugesagt.
Anders ist die Situation, wenn Du als Arbeitnehmer selbst einen Vertrag für eine Krankenzusatzversicherung abschließt und von der Firma einen monatlichen Zuschuss erhält. Selbst wenn dieser unterhalb der 50-Euro-Freigrenze bleibt, stellt dies Barlohn dar und deshalb fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an (BFH, Urteil vom 4. Juli 2018, Az. VI R 16/17).
Tatsächlich unterstützen einige Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell mit einem solchen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz, bei der beispielsweise Extra-Leistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz übernommen werden.
Darf der Chef die Unfallversicherung übernehmen?
Ja, der Arbeitgeber kann für seine Angestellten eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Die Beiträge darf er pauschal mit 20 Prozent versteuern. Dabei spielt es laut des Wachstumschancengesetzes seit dem 1. Januar 2024 keine Rolle mehr, wie hoch der Versicherungsbeitrag ist. Zuvor durfte der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungsteuer 100 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Gibt es steuerfreie Zuschüsse für eine Weiterbildung?
Sponsert Dir der Arbeitgeber Weiterbildungsleistungen, dann ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 19 EStG). Das gilt sogar rückwirkend für 2019 für alle Maßnahmen, die Deine individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Dazu zählen beispielsweise Sprach- und Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sein müssen. Zuvor galt die Weiterbildung nur dann nicht als Arbeitslohn und war steuerfrei, wenn sie im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Arbeitgeberin durchgeführt wurde.
Achtung: Bekommst Du eine Weiterbildung als Belohnung, dann ist sie steuerpflichtig.
Was ist bei Stellenabbau?
Wenn eine Firma Jobs abbaut, dann bietet sie manchmal auch Beratungsleistungen an, die der beruflichen Neuorientierung dienen. Diese sogenannten Outplacement- oder Newplacement-Beratungen sind seit 2020 steuerfrei. Geregelt wurde dies im Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2021.
Gibt es Zuschüsse für eine Mitarbeiterwohnung?
Stellt Dir der Arbeitgeber eine Wohnung verbilligt oder kostenlos zur Verfügung, musst Du diesen Vorteil eigentlich versteuern. Doch seit 2020 kannst Du immerhin ein Drittel der ortsüblichen Miete abziehen. Zahlst Du als Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete und nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten, dann musst Du für den Vorteil keine Steuern zahlen.
Gibt es einen Zuschuss für den Urlaub?
Ja, mit der Erholungsbeihilfe kann Dir Deine Chefin finanziell etwas für den Urlaub unter die Arme greifen: Sie darf Dir jährlich 156 Euro zuwenden. Für Deinen Ehegatten oder Deine Ehegattin sind zusätzlich 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro drin. Für eine vierköpfige Familie kannst Du so insgesamt 364 Euro als steuerfreien Urlaubszuschuss bekommen. Wichtig ist, dass die Firma den Betrag am besten im zeitlichen Umfeld Deines Urlaubs zahlt. Der Arbeitgeber muss 25 Prozent Lohnsteuer bezahlen.
Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?
Benötigst Du kurzfristig Geld, kannst Du einen finanziellen Engpass mit einem Arbeitgeberdarlehen überbrücken. Bis zu 2.600 Euro fallen keine Abgaben an. Das gilt auch für den Fall, wenn der monatliche Zinsvorteil samt weiterer Sachzuwendungen unterhalb der 50-Euro-Freigrenze bleibt.
Ein Darlehen über 2.600 Euro führt hingegen grundsätzlich zur Steuerpflicht. Zu versteuern ist die Differenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz, reduziert um vier Prozent Bewertungsabschlag und dem gezahlten Zins.
Gibt es Zuschüsse für die Beteiligung am Unternehmen?
Vermögensbeteiligungen in Form von Belegschaftsaktien, Fonds- oder Genossenschaftsanteilen fördert der Fiskus: Steuer- und sozialversicherungsfrei sind seit 2024 bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter möglich (§3 Nr. 39 EStG). Zuvor waren es noch 1.440 Euro.
Das Fondsstandortgesetz bringt auch Verbesserungen für eine Unternehmensbeteiligung an einem Start-up (§ 19a EStG). Details zur lohnsteuerlichen Behandlung der Übertragung bzw. Überlassung von Vermögensbeteiligungen regelt ein BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024.
Was bedeuten Nettolohnoptimierung und Gehaltsumwandlung?
Bei der Optimierung des Nettolohns geht es darum, dass steuer- und beitragspflichtiges Gehalt teilweise in steuerfreie oder pauschal besteuerte Entgeltbestandteile umgewidmet wird. Einige Unternehmen bieten daher eine Gehaltsumwandlung an. Das Ziel: Am Ende sparen Angestellte durch ein niedrigeres Steuerbrutto Lohnsteuer und Sozialversicherung; die Firma profitiert von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen.
Für die günstigere Besteuerung gilt jedoch bei manchen Arbeitgeberleistungen, dass diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ zu erbringen sind. Das gilt beispielsweise für:
- das steuerfreie Jobticket
- die steuerfreie Überlassung eines Dienstfahrrads
- den steuerfreien Kita-/Kindergartenzuschuss für noch nicht schulpflichtige Kinder
- steuerfreie Gesundheitskurse und Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung
- den pauschal besteuerten Zuschuss zu Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte und
- den pauschal besteuerten Zuschuss für die Internetnutzung
Wann sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse als zusätzlich?
Der Gesetzgeber hat das sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis gesetzlich definiert (§ 8 Abs. 4 EStG). Demnach werden Arbeitgeberleistungen nur dann „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht, wenn
- die Leistung nicht auf den Lohnanspruch angerechnet
- der Anspruch auf Lohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt
- die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Lohnerhöhung gewährt
- bei Wegfall der Leistung der Lohn nicht erhöht wird
Nur echte Gehaltsextras vom Chef oder von der Chefin sind also steuerbegünstigt. Solche zusätzliche Leistungen können im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgelegt werden. Das Zusätzlichkeitserfordernis verhindert aber, dass normal besteuertes Gehalt in steuerbegünstigte Zuschüsse umgewandelt wird.
Mit dieser Definition hatte der Gesetzgeber 2020 steuerzahlerfreundliche Urteile des BFH überschrieben (Urteile vom 1. August 2019, Az. VI R 32/18, VI R 21/17 und VI R 40/17).
Was waren Inflationsausgleichsprämie und Corona-Bonus?
Einmalige, größere steuerfreie Zahlungen des Unternehmens an seine Angestellten sind im Normalfall nicht möglich. Doch erst die Corona-Pandemie und danach die Energiekrise in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine brachten ein Umdenken in der Politik.
Was war die Inflationsausgleichsprämie?
Am 7. Oktober 2022 hatte der Bundesrat die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Firmen konnten demnach ihren Angestellten zusätzlichen zum regulären Lohn bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei überweisen. Die Zahlung war in Teilbeträgen möglich und musste bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
Was war der Corona-Bonus?
Während der Corona-Krise mussten viele Angestellte insbesondere im Gesundheitsbereich und im Einzelhandel unter enormem Einsatz und erschwerten Bedingungen arbeiten. Arbeitgeber konnten dies würdigen, indem sie ihnen einen Extrabonus gewähren. Bis zu 1.500 Euro durften sie im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. März 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei an Angestellte auszahlen. Auch Sachlohn war möglich. Der Bonus musste zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es gab keine Beschränkung auf bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Branchen.
Beim Corona-Bonus handelte es sich um eine einmalige Steuerbegünstigung, die das BMF in einem aktualisierten Schreiben vom 26. Oktober 2020 näher erläutert. Gesetzlich geregelt wurde sie durch das Corona-Steuerhilfegesetz (§ 3 Nr. 11a EStG). Ursprünglich war die Steuerbefreiung bis Jahresende 2020 befristet. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2020 wurde die Frist verlängert, sodass Unternehmen mehr Zeit für die Auszahlung hatten. Es blieb aber beim Höchstbetrag von insgesamt 1.500 Euro. Hattest Du diesen bereits 2020 ausgeschöpft, konntest Du im Jahr 2021 keine weitere steuerfreie Corona-Sonderzahlung mehr erhalten. Erlaubt war aber eine Stückelung: beispielsweise jeweils 500 Euro in den Jahren 2020, 2021 und im ersten Quartal 2022.
Pflegekräfte an Krankenhäusern konnten im Auszahlungszeitraum 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022 bis zu 4.500 Euro steuerfrei von ihrem Arbeitgeber erhalten. Auch Mitarbeiterinnen in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste konnten hiervon profitieren (§ 3 Nr. 11b EStG).
Es gab noch eine weitere Corona-Maßnahme Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die vom Arbeitgeber für einen Lohnzahlungszeitraum zwischen März 2020 und 30. Juni 2022 geleistet wurden, konnten ebenfalls steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 28a EStG). Dabei durften Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen höchstens 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts (genauer: Differenz aus Brutto-Sollentgelt und dem durch Kurzarbeit reduzierten Brutto-Istentgelt) betragen. Eine Aufstockung bis zu 80 Prozent;des bisherigen Gehalts blieb steuer- und beitragsfrei. Ein darüber hinausgehender Betrag war zu versteuern.
Achtung: Auch wenn das Kurzarbeitergeld und der Aufstockungsbetrag steuerfrei sind, so unterliegen sie doch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass Du diese Zahlungen in Deiner Steuererklärung angeben musst. Die steuerpflichtigen Einkünfte werden also mit einem höheren Steuersatz versteuert.
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