Das Wichtigste in Kürze
- Um Steuern zu optimieren solltest Du einige anstehende Ausgaben unbedingt noch in diesem Jahr tätigen - und andere aufs nächste Jahr verschieben.
- Paare, die bis Ende Dezember noch „Ja“ sagen, können für das ganze zurückliegende Jahr Steuern sparen.
- Wichtige Anträge vor dem Jahreswechsel 2024/2025: Riester-Zulagen, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulagen für Vorjahre, freiwillige Einkommensteuererklärung 2021, Freistellungsaufträge und Verlustbescheinigungen bei Deiner Bank.
So gehst Du vor
- Überprüfe anhand der Vorjahre, wo Du jetzt noch Geld ausgeben solltest.
- Überprüfe zum Beispiel Deine Werbungskosten, Krankheitskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen en lohnt es sich, hohe Ausgaben in einem Jahr zusammen zu fassen.
- Checke, ob die Höhe Deiner Riester- oder Rürup-Beiträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge noch passen.
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Inhalt
- Welche Ausgaben solltest Du wann tätigen?
- Lohnt sich ein Lohnsteuerfreibetrag?
- Welche Kosten im Haushalt kannst Du absetzen?
- Was solltest Du bei Krankheitskosten beachten?
- Was bringt die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen?
- Wie setzt Du Werbungskosten gut ab?
- Worauf müssen Dienstwagennutzer achten?
- Wie kannst Du volle Riester-Zulage sichern?
- Solltest Du Deine Altersvorsorge anpassen?
- Stimmen Deine Freistellungsaufträge noch?
- Benötigst Du eine Verlustbescheinigung?
- Was passiert steuerlich bei Heirat und Trennung?
- Wie kannst Du mit Spenden Steuern sparen?
- Welche Fristen musst Du jetzt beachten?
Hast Du schon einmal für ein gefühltes Vermögen Deine Wohnung renovieren lassen und konntest trotzdem nur einen Teil der Handwerkerkosten in Deiner Steuererklärung geltend machen?
Für Handwerkerkosten gibt es einen Jahreshöchstbetrag – und für etliche weitere Ausgaben auch. Sei clever und überprüfe rechtzeitig, inwiefern Du mit Deinen bisherigen Ausgaben im Laufe des Jahres Höchstbeträge bereits erreicht hast. Terminiere klug Deine steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen und hol so bei der Steuer noch mehr raus.
Welche Ausgaben solltest Du wann tätigen?
Welche Ausgaben Du noch in diesem Jahr machen solltest, hängt nicht nur vom Erreichen von unterschiedlichen Höchstbeträgen ab, sondern vor allem von Deiner persönlichen Lebenssituation. Es geht Angestellten an dieser Stelle wie Unternehmern. Die Frage ist, ob Du noch im alten Jahr investierst oder bestimmte Ausgaben lieber ins nächste Jahr verschieben solltest.
- Ist abzusehen, dass Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2026 deutlich niedriger sein werden als noch 2025, lohnt es sich, vor dem Jahreswechsel schnell Geld auszugeben, damit sich die Ausgaben noch steuermindernd auswirken. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Du bald in Rente gehst, von Arbeitslosigkeit bedroht bist oder eine Elternzeit ansteht.
- Erwartest Du hingegen, dass Du im nächsten Jahr – beispielsweise nach einer Beförderung – deutlich mehr verdienst, dann musst Du wegen der Steuerprogression mit steigenden Steuerzahlungen rechnen. Hier bringen Dir höhere Ausgaben im Jahr 2025 einen größeren Steuerspareffekt.
Warum solltest Du jetzt eine Bestandsaufnahme machen?
Nur wenn Du weißt, wie Deine steuerliche Lage Richtung Jahresende ist, kannst Du zielgerichtet handeln. Überprüfe deshalb nach den eben gemachten strategischen Vorüberlegungen Deine Rechnungen und Belege für das laufende Jahr und sortiere diese nach den jeweiligen steuerlichen Ausgabekategorien.
Entdeckst Du Steuersparpotenzial durch sinnvolle Aufwendungen noch in diesem Jahr? Wenn Du es Dir leisten kannst, dann plane zügig die anstehenden Ausgaben, die steuerlich abziehbar sind. Bedenke, dass es auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Insofern kann eine Vorauszahlung oder Anzahlung steuerlich vorteilhaft sein.
Beachte: Es sollte sich immer um sinnvolle Ausgaben handeln, die Du einfach nur vorziehst – etwa für eine Weiterbildung, für Büromaterial, Fachliteratur oder ein neues Smartphone als Arbeitsmittel.
Lohnt sich ein Lohnsteuerfreibetrag?
Ja, wenn Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst, bekommst Du ab dem folgenden Monat mehr Netto vom Brutto. Warum? Oft zahlen viele Arbeitnehmer mehr Steuern als sie tatsächlich müssten. Denn die Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Wie viel Du dem Finanzamt tatsächlich schuldest, erfährst Du erst viel später in Deinem Steuerbescheid. Zusätzliche Ausgaben zum Absetzen sind in der Lohnsteuer nicht enthalten. Wer übers Jahr weniger Steuern zahlen will, kann sich für bestimmte laufende Belastungen einen individuellen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Du grundsätzlich mindestens 600 Euro solcher Aufwendungen im Jahr tragen musst. Das können Ausgaben in den unterschiedlichsten Kategorien sein. Bei den Werbungskosten berücksichtigt aber das Finanzamt bei Arbeitnehmern nur die Kosten oberhalb der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.
Achtung: Gewährt Dir das Finanzamt einen Freibetrag, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Neugierig? Dann schau unbedingt in unseren Ratgeber zur Lohnsteuer-Ermäßigung rein.
Unsere Podcast zum Thema
Welche Kosten im Haushalt kannst Du absetzen?
Obwohl Kosten der privaten Lebensführung eigentlich nicht von der Steuer absetzbar sind, gibt es zahlreiche Ausnahmen, die Du nutzen solltest. Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, eine angestellte Haushaltshilfe.
Wie sparst Du mit Handwerkerleistungen?
Der Staat fördert Renovierungs- und Reparaturarbeiten in Deinem Haushalt. Ob Tapetenwechsel, neue Fenster oder ein renoviertes Bad – diese Handwerkerarbeiten kannst Du in Deiner Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent der gezahlten Arbeitskosten kannst Du direkt von Deiner Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Gesamtausgabe von 6.000 Euro. Auch die Anfahrts- und die Gerätekosten fallen darunter, nicht jedoch Materialkosten.
Wenn Du einen Handwerker gegen Jahresende beauftragst, solltest Du prüfen, inwieweit Du Deine Möglichkeiten zum Steuerabzug bereits ausgeschöpft hast. Liegen die im laufenden Jahr gezahlten Handwerkerrechnungen nah am Höchstbetrag oder schon darüber, solltest Du den Auftrag – oder zumindest das Bezahlen – auf das kommende Jahr verschieben. Denn für das Finanzamt zählt das Datum der Zahlung, nicht das der Arbeiten oder der Rechnung.
Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass Du eine Rechnung hast, in der die Arbeitskosten aufgeführt sind. Außerdem musst Du den Betrag überweisen. Weitere Einzelheiten liest Du in unserem Ratgeber Handwerkerkosten.
Wie helfen haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich?
Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen solltest Du auf das Datum der Zahlung achten. Das betrifft beispielsweise Kosten für die Pflege eines alten oder kranken Menschen in Deinem Haushalt, eine private Kinderbetreuung oder die Kosten für eine Putzhilfe. Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 20.000 Euro kannst Du in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro jährlich von Deiner Steuerschuld.
Je nachdem, ob Du den Höchstbetrag schon im laufenden Jahr erreicht hast oder noch weit darunter liegst, kann es sich lohnen, eine aktuelle Rechnung noch in diesem Jahr zu begleichen oder auf den Januar zu schieben. Auch hier gilt, dass die Summe zählt, die Du in einem Kalenderjahr bezahlt hast.
Wie Du diese Tätigkeiten genau absetzen kannst, liest Du in unserem Ratgeber Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Was gilt für eine Haushaltshilfe bei der Steuer?
Beschäftigst Du eine Haushaltshilfe in Deinem Privathaushalt, musst Du diese bei der Minijobzentrale anmelden und zahlst 2025 über das Haushalts-Scheckverfahren bis zu 556 Euro monatlich als Lohn. Bis zu 2.550 Euro im Jahr kannst Du als Lohnkosten ansetzen. Davon sind 20 Prozent, also 510 Euro, als maximale Steuererstattung drin. Seit Januar 2022 musst Du als Arbeitgeber immer die Steueridentifikationsnummer auch bei Minijobbern mitteilen.
Schöpfst Du Deine Steuerspar-Möglichkeiten sowohl bei den Handwerkerkosten, den haushaltsnahen Dienstleistungen und beim Minijob optimal aus, bekommst Du insgesamt eine Steuerermäßigung von 5.710 Euro (1.200 Euro + 4.000 Euro + 510 Euro).
Statt einen Minijobber zu beschäftigen, kannst Du jemanden normal sozialversicherungspflichtig anstellen. Diese Tätigkeit ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Die steuerliche Höchstgrenze beträgt 20 Prozent der Ausgaben von höchstens 20.000 Euro, also maximal 4.000 Euro.
Worauf sollten Vermieter zum Jahresende achten?
Auch für Vermieter und die, die es noch werden wollen, kann sich ein rechtzeitige Investition noch in diesem Jahr lohnen, um entsprechende Steuervorteile noch 2025 geltend machen zu können. Zu nennen sind die Sonderabschreibung und die degressive Afa, über die Du ausführlich in unserem Ratgeber Steuertipps für Vermieter nachlesen kannst.
Was solltest Du bei Krankheitskosten beachten?
Du kannst Krankheitskosten wie Zahnersatz oder eine neue Brille als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Allerdings erst, wenn diese Ausgaben eine zumutbare Belastung überschreiten.
Diese individuelle Belastungsgrenze hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Gesamtverdienst ab und liegt bei 1 bis 7 Prozent Deiner Jahreseinkünfte. Auf der Website des Bayerischen Landesamts für Steuern kannst Du Deine individuelle zumutbare Belastung berechnen.
Der Trick: Du solltest, wenn möglich Deine planbaren hohen Ausgaben möglichst in einem einzigen Kalenderjahr bündeln, um die Grenze der zumutbaren Belastung zu knacken. So sollte Dir der Zahnarzt statt einer Rechnung im Dezember und einer zweiten im Januar die gesamten Kosten noch in diesem Jahr in Rechnung stellen. Wenn das nicht reicht, verschiebe alle Ausgaben ins nächste Jahr.
Denn Du kannst Krankheitskosten gemeinsam mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art geltend machen.
Mehr dazu liest Du in unseren ausführlichen Ratgebern Außergewöhnliche Belastungen und Krankheitskosten.
Was bringt die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen?
Privat Krankenversicherte können generell ihre Beiträge zu ihrer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Der Trick: Das gilt nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch für Vorauszahlungen für Folgejahre. Allerdings darfst Du nur bis zum Dreifachen des laufenden Jahresbeitrags vorauszahlen und komplett im Zahlungsjahr absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG). Zahlst Du für ein oder mehrere Jahre voraus, kannst Du das jetzt schon als Sonderausgaben absetzen und damit kräftig Steuern sparen. Zudem hast Du in den Folgejahren die Chance, weitere Versicherungen absetzen zu können.
Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber zu den Vorsorgeaufwendungen nachlesen.
Wie setzt Du Werbungskosten gut ab?
Beruflich verursachte Ausgaben kannst Du als Werbungskosten geltend machen. 1.230 Euro werden jedem Angestellten im Jahr 2024 pauschal als Werbungskosten vom Einkommen abgezogen. Du profitierst also erst von Werbungskosten, wenn Du die 1.230 Euro geknackt hast.
Hast Du einen langen Arbeitsweg, trägst Du Dienstreisekosten selbst, musst Du aus beruflichen Gründen umziehen oder möchtest Du eine Weiterbildung machen, die Dich beruflich weiterbringt? Dann bietet sich auch hier die Möglichkeit, die Ausgaben geschickt so zu terminieren, dass Du über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst.
Liegst Du mit Deinen beruflichen Fahrtkosten, mit Fachliteratur, der Homeoffice-Pauschale oder Ausgaben für Arbeitsmittel im aktuellen Jahr knapp unter 1.230 Euro, dann plane zum Beispiel eine anstehende Weiterbildung so, dass Du die Rechnung noch im laufenden Jahr zahlen kannst. Planst Du dagegen fürs kommende Jahr weitere berufsbedingte Ausgaben, solltest Du Deine Weiterbildung vielleicht erst im Januar zahlen. So kannst Du womöglich dann den Pauschbetrag „knacken“.
Was alles zu den Werbungskosten gehört, liest Du in unserem Ratgeber Werbungskosten.
Wie kannst Du die 1.230 Euro noch übertreffen?
Nutze aus, dass Du die Kosten für einen beruflich genutzten Gegenstand sofort absetzen kannst, wenn er netto bis zu 800 Euro kostet, also mit 19 Prozent Mehrwertsteuer höchstens 952 Euro. Ein solches Arbeitsmittel gilt dann als ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).
Daher kann es sich lohnen, einen Büroschrank, den Du ohnehin benötigst, noch im alten Jahr zu kaufen - und zu schauen, dass er die GWG-Grenze nicht übersteigt. Denn sonst musst Du ihn über 13 Jahre abschreiben und kannst ihn erst ab dem Anschaffungsmonat abschreiben.
Tipp: Computer, Software und andere digitale Arbeitsmittel darfst Du seit 2021 im jeweiligen Jahr komplett absetzen - egal wie teuer er ist. Kaufst Du beispielsweise einen Laptop, den Du sowohl beruflich als auch privat nutzt, dann kannst Du eine Vereinfachungsregel der Finanzämter anwenden und die Hälfte des Kaufpreises als Werbungskosten absetzen.
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Worauf müssen Dienstwagennutzer achten?
Bist Du selbstständig oder angestellt und kannst einen Firmenwagen auch privat nutzen, musst Du dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Viele Steuerpflichtige wählen die pauschale 1-Prozent-Regelung. Oft ist jedoch die alternative Fahrtenbuchmethode steuerlich deutlich günstiger. Ein Wechsel der Methode ist nur zum Jahresanfang möglich, weil ein Fahrtenbuch das ganze Jahr über lückenlos geführt werden muss.
Überlege Dir, ob Du Dir möglicherweise noch vorher zum Beispiel ein elektronisches Fahrtenbuch zulegst. Dies spart gegenüber einem handgeschriebenen auf jeden Fall viel Zeit.
Fälle, in denen tendenziell ein Fahrtenbuch steuerlich die günstigere Variante ist, sind folgende:
- Der Brutto-Listenneupreis des Autos ist hoch.
- Du nutzt ein altes, gebrauchtes oder bereits abgeschriebenes Fahrzeug.
- Du fährst relativ wenig privat.
- Du pendelst mit dem Auto zum Arbeitsort und hast eine weite Strecke.
- Die absetzbaren Fahrzeugkosten sind relativ gering.
Was sollten Wenigfahrer beachten?
Ist absehbar, dass Du 2025 weniger oft von zuhause zum Betrieb fahren wirst? Dann solltest Du eine Möglichkeit nutzen, um weniger Steuern für den geldwerten Vorteil zahlen zu müssen: die Einzelbewertung der Fahrten.
Sie ist möglich, wenn Du Deinen Dienstwagen an weniger als 180 Tagen im Jahr verwendest, um damit von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte zu pendeln. Du musst dann notieren, an welchen Tagen Du ihn dafür nutzt. Normalerweise musst Du bei der Ein-Prozent-Regelung 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für jeden Monat ansetzen. Bei der Einzelbewertung sind es hingegen nur 0,002 Prozent je gefahrenem Arbeitstag und Entfernungskilometer. Je weniger Du fährst, umso weniger musst Du versteuern.
Allerdings darf Dein Arbeitgeber diese Bewertungsmethode nicht während des Jahres wechseln. Nutze daher den Jahreswechsel, um sie zu ändern. Teile Deinem Arbeitgeber rechtzeitig mit, dass Du Deine Fahrten dokumentierst, sodass der Methodenwechsel zu Jahresbeginn möglich ist. Du kannst Dir zu viel gezahlte Steuern über die Anlage N Deiner Steuererklärung zurückholen.
Wie kannst Du volle Riester-Zulage sichern?
Wenn Du kürzlich den Job gewechselt oder eine Gehaltserhöhung bekommen hast, musst Du eventuell Deine Riester-Beiträge anpassen. Denn wer zu wenig in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt keine oder gekürzte Zulagen. Überprüf daher Deinen Eigenbeitrag.
Der Beitrag, den Du jährlich mindestens einzahlen musst, um Deine vollen Zulagen zu erhalten, liegt bei 4 Prozent Deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttos – abzüglich Deines Sparzulagenanspruchs. Für 2025 relevant ist das rentenversichterungspflichtige Bruttoeinkommen 2024. Diesen Betrag kannst Du Deiner Jahresmeldung 2024 zur Sozialversicherung entnehmen.
Kontaktiere nach einer Gehaltserhöhung am besten Deinen Riester-Anbieter. Er wird Dir helfen, die neuen Beiträge zu berechnen und Deine Zahlungen anzupassen. Bis zum Jahresende kannst Du für das laufende Jahr noch nachzahlen.
Was ist noch wichtig bei Riester?
Ist im Jahr 2025 das Kindergeld für ein Kind weggefallen, weil es beispielsweise 25 Jahre alt geworden ist, dann entfällt die Kinderzulage. Dementsprechend müsstest Du Deinen Eigenbeitrag anpassen.
Verdienst Du mehr als rund 52.000 Euro im Jahr, sicherst Du Dir die volle Förderung, wenn Du mindestens folgenden Betrag in Deinen Riester-Vertrag einzahlst: Förderhöchstbetrag 2.100 Euro minus Zulagenanspruch.
Tipp: Falls Du keinen Dauerzulagenantrag abgegeben hast, kann Du Deine Riester-Zulage zwei Jahre rückwirkend beantragen. Du kannst also beispielsweise 2025 noch die Zulagen von 2023 retten, indem Du jetzt den Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über Deinen Riester-Anbieter einreichst. Beamte sind nur dann zulagenberechtigt, wenn sie ihrer Besoldungsstelle gegenüber schriftlich die Datenübermittlung erlauben.
Auf welche Weise Du riestern kannst und wie viel Geld Du investieren musst, liest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Rente.
Solltest Du Deine Altersvorsorge anpassen?
Auch die Altersvorsorge birgt Sparpotenzial bei der Steuer – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.
Was ist bei der betrieblichen Altersvorsorge wichtig?
Falls Du einen Teil Deines Lohns in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert, kannst Du steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Dabei sparst Du als Arbeitnehmer über Deinen Arbeitgeber, und der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung; dies senkt die Abgaben Deines Arbeitsgebers für die Sozialversicherung.
Bei einem bereits abgeschlossenen bAV-Vertrag kannst Du noch bis Ende Dezember eine Zuzahlung leisten, die dann für das Jahr 2025 steuerlich zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kannst Du etwa eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds besparen. Für 2025 kannst Du bis 3.864 Euro sozialversicherungsfrei sparen, das sind monatlich 322 Euro. Bis zum doppelten Betrag, also bis 7.728 Euro, bleibt Deine Einzahlung steuerfrei.
Wann sich die Gehaltsumwandlung lohnt, liest Du in unserem Ratgeber Entgeltumwandlung.
Für wen bringt die Rürup-Rentenversicherung was?
Für Selbstständige ist die Rürup-Rentenversicherung die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge. Auch Angestellte könnten diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nutzen. Es gibt jedoch eine Fördergrenze bei den Vorsorgeaufwendungen, zu denen die Rürup-Beiträge zählen. 2026 liegt diese bei 29.344 Euro.
Für Freiberuflerinnen und Selbstständige, die meist erst im Spätherbst überblicken können, ob sie mit einem hohem oder eher niedrigen Jahresgewinn rechnen können, ist die Einzahlung in einen Rürup-Vertrag am Jahresende eine wichtige Möglichkeit, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Besserverdienende profitieren vom Sonderausgabenabzug am meisten.
Eine Alternative zur Rürup-Rente sind gegebenenfalls freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Wie beantragst Du die Wohnungsbauprämie?
Vergiss als Bausparer nicht Deine Wohnungsbauprämie. Den Antrag erhältst Du jährlich von Deiner Bausparkasse.
Ehepaare mit einem zu versteuernden Einkommen bis 70.000 Euro im Jahr und Alleinstehende mit einem Einkommen bis 35.000 Euro haben Anspruch auf diese Förderung.
Als Lediger erhältst Du als Wohnungsbauprämie maximal 70 Euro im Jahr; bist Du verheiratet, bekommt Ihr das Doppelte.
Um die volle Wohnungsbauprämie zu erhalten, kannst Du in einen bestehenden Bausparvertrag einzahlen.
Rückwirkend kannst Du einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie bis zwei Jahre nach dem Sparjahr bei Deiner Bausparkasse stellen; diese leitet ihn an Dein Finanzamt weiter. So sicherst Du Dir beispielsweise noch bis Ende 2025 die Prämie für 2023 und 2024.
Viele nützliche Tipps zur Wohnungsbauprämie und weitere Fördermöglichkeiten für Sparer liest Du in unserem Ratgeber Vermögenswirksame Leistungen.
Stimmen Deine Freistellungsaufträge noch?
Viele Sparzinsen werden zum Jahresende ausgeschüttet. Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, zahlst Du auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer. Ist die Abgeltungssteuer erst einmal abgeführt, musst Du bis zur nächsten Steuererklärung warten, bis Du Dein Geld zurückbekommst.
Doch wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilst, sind Einnahmen aus Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag – 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete – steuerfrei.
Prüfe also: Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei welchem Geldinstitut und welche Kapitalerträge erwartest Du? Ist die Aufteilung sinnvoll oder solltest Du den Freibetrag doch besser anders splitten?
Du kannst einen Freistellungsauftrag beliebig oft im laufenden Jahr ändern – sogar noch am letzten Bankarbeitstag im Dezember. Willst Du die Änderungen bereits ab Januar, dann solltest Du den Freistellungsauftrag sicherheitshalber bis Mitte Dezember ändern. Es reicht, wenn Du pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots erteilst. Dafür benötigst Du Deine Steueridentifikationsnummer.
Wann hilft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Geringverdiener, Schüler, Studenten und Rentner haben oft Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro und müssen daher keine Einkommensteuer zahlen. Zählst Du zu dieser Gruppe, kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und der Bank vorlegen. Dann sind in aller Regel die Kapitaleinkünfte abgeltungssteuerfrei, selbst wenn sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro überschreiten. Die NV-Bescheinigung ist jedoch höchstens drei Jahre lang gültig, danach musst Du sie neu beantragen.
Benötigst Du eine Verlustbescheinigung?
Erzielst Du Gewinne über dem Sparerpauschbetrag, musst Du diese versteuern. Mit Verlusten eines Wertpapiergeschäfts kannst Du diese Gewinne ausgleichen. Das senkt die Abgeltungssteuer.
Verluste und Gewinne, die Du als Anleger bei einer einzigen Bank machst, werden automatisch miteinander verrechnet. Einen realisierten Aktienverlust darfst Du allerdings nur mit einem Aktiengewinn verrechnen.
Hast Du Depots oder Konten bei verschiedenen Geldinstituten, solltest Du jetzt unbedingt handeln. Du musst Dir den Verlust von der einen Bank bescheinigen lassen, wenn Du ihn mit einem Gewinn bei einer anderen verrechnen willst. Die Verlustbescheinigung kannst Du bis zum 15. Dezember beantragen und in der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen.
Falls Du Dir von der Bank den Verlust nicht bescheinigen lässt, dann schreibt sie den erzielten Verlust bankintern im Folgejahr fort. Erzielst Du im Jahr 2026 einen steuerpflichtigen Gewinn, dann zieht sie vor dem Abzug von Abgeltungssteuer den Verlust ab.
Mehr dazu gibt es in unserem Ratgeber zur Anlage KAP.
Was passiert steuerlich bei Heirat und Trennung?
Das ist jetzt nicht besonders romantisch, aber finanziell betrachtet durchaus eine Überlegung wert: Du kannst die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting für das komplette zurückliegende Jahr in Anspruch nehmen, wenn Du noch bis zum 31. Dezember heiratest. Es muss aber eine standesamtliche Hochzeit sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Paare, die sehr unterschiedlich verdienen.
Ihr könnt in diesem Fall in der Regel von einer kräftigeren Steuererstattung im Jahr 2026 rechnen.
Was bringt die passende Steuerklassenkombination?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können durch eine günstige Kombination ihrer Steuerklassen ihr Nettoeinkommen optimieren. Allerdings gleicht sich das am Ende mit der verpflichtenden Steuererklärung. Wirklich sparen könnt ihr aber bei den Lohnersatzleistungen, die sich aus dem Nettogehalt ergeben. Mehr zum Steuerklassenwechsel liest Du in unserem Ratgeber.
Was passiert nach einer Trennung?
Falls Du bereits verheiratet bist, Dich aber irgendwann im Laufe des Jahres 2025 von Deinem Partner getrennt hast und jetzt dauernd getrennt lebst, musst Du dies dem Finanzamt anzeigen. Ab 2026 hast Du dann die Steuerklasse 1.
Im Trennungsjahr kannst Du Dich letztmals zusammen veranlagen lassen und vom Ehegattensplitting profitieren. Ab 2026 muss jeder von Euch seine eigene Steuererklärung abgeben, die Einzelveranlagung.
Tipp: Falls Ihr jedoch einen ernsthaften Versöhnungsversuch unternehmt, hebt dies das Dauernd-getrennt-Leben auf. Dann ist für das Steuerjahr eine gemeinsame Steuererklärung möglich – mit der Konsequenz, dass Euer Einkommen mit dem Splittingtarif statt dem Grundtarif besteuert wird.
Die Erklärungen zum dauernden Getrenntleben und zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft kannst Du auch elektronisch unter Mein Elster ausfüllen und an Dein Finanzamt versenden.
Wie kannst Du mit Spenden Steuern sparen?
Mit Spenden, gerade zum Jahresende, kannst Du richtig Steuern sparen. Bis zu 20 Prozent Deiner Einkünfte kannst Du als Sonderausgaben sofort steuerlich geltend machen; höhere Beträge in Folgejahren. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu 300 Euro an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gelten vereinfachte Nachweispflichten. Oft genügt der Kontoauszug mit der überwiesenen Spende. Für Spenden auf Sonderkonten in Katastrophenfällen gelten diese Vereinfachungen für Beträge in unbegrenzter Höhe.
Für höhere Spenden benötigst Du ansonsten grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, also eine Spendenquittung. Diese erhältst Du vom Empfänger der Spende. Manche Organisationen übermitteln diese elektronisch direkt an die Finanzverwaltung. Auch Sachspenden oder Dein Zeitaufwand für ein Ehrenamt sind absetzbar ebenso Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs könnte sogar die zweckbestimmte Spende für ein bestimmtes Tier steuerlich abzugsfähig sein.
Keine Sonderausgaben sind jedoch Vereinsmitgliedsbeiträge, die allein der Freizeitgestaltung dienen wie Sport- oder Karnevalsvereine. Mehr liest Du im Finanztip-Ratgeber zum Spenden absetzen.
Welche Fristen musst Du jetzt beachten?
Zum Jahresende solltest Du einige Termine beachten. Bis spätestens zum 31. Dezember 2025 müssen beim Finanzamt eingetroffen sein:
- letzte Möglichkeit für eine freiwillige Einkommensteuererklärung 2021,
- Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen 2021 und
- Antrag auf Wohnungsbauprämie 2023.
Entscheidend ist, dass die entsprechenden Formulare am 31. Dezember 2025 bis 24 Uhr im Briefkasten des Finanzamts sind.
Achtung bei der Abgabe über Elster oder Steuersoftware: Entscheidest Du Dich für den elektronischen Versand, dann reicht 24 Uhr des 31. Dezember 2024 nur, wenn Du die Erklärung auch elektronisch signierst.
Welche weiteren Termine sind wichtig?
Bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung für 2024 abzugeben und beauftragst dafür einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein? Dann muss sie spätestens am 30. April 2026 beim Finanzamt sein.
Hältst Du diesen Termin nicht ein, setzt das Finanzamt normalerweise automatisch einen Verspätungszuschlag fest, sofern Du Steuern nachzahlen musst. Bei einer anstehenden Steuererstattung liegt ein Verspätungszuschlag im Ermessen der Behörde. Bei einer Nachzahlung müsstest Du laut Gesetz zusätzlich mit 0,15 Prozent Zinsen pro Verspätungsmonat rechnen, also 1,8 Prozent pro Jahr.
Beim Anbieter Deines Riester-Sparvertrags muss bis zum 31. Dezember der Antrag auf Riester-Zulage 2023 eingetroffen sein, wenn Du keinen Dauerzulagenantrag gestellt hast.
Tipp: Seit 2020 fördert der Fiskus die energetische Sanierung der selbst bewohnten Immobilie mit einer Steuerermäßigung. Die gibt es beispielsweise für den Austausch der Heizung in einem Haus, das mindestens zehn Jahre alt ist
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.




