Testament Vorlage So schreibst Du Dein Testament

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Testament kannst Du Deinen Nachlass individuell regeln und festlegen, wer was von Dir erben soll.
  • Damit Dein Testament wirksam ist, musst Du es selbst mit der Hand schreiben oder zu einem Notar gehen.
  • Ein eigenhändiges Testament kannst Du beim Nachlassgericht abgeben, damit es auch gefunden wird.

So gehst Du vor

  • Finde heraus, wer in Deiner Familie nach der gesetzlichen Erbfolge von Dir erben würde. Bist Du damit nicht einverstanden, musst Du ein Testament aufsetzen.
  • Um beim Schreiben des Testaments nichts zu vergessen, kannst Du unsere Checkliste nutzen.

Checkliste Testament

  • Ist Dein Vermögen groß, gehören Immobilien dazu oder lebst Du in einer Patchwork-Familie, wende Dich an ein Notariat und an eine Steuerberaterkanzlei.

Hast Du Dir schon Gedanken darüber gemacht, wem Du etwas vererben willst? Je größer Dein Vermögen, desto größer das Streitpotenzial unter den Angehörigen – ganz besonders in Patchwork-Familien. Wirst Du einmal eine Immobilie vererben, stellt sich die Frage nach der Erbschaftssteuer. Mit einem Testament und einer guten Nachlassplanung kannst Du Streit um das Erbe verhindern. Wir geben Dir Tipps, Formulierungsvorschläge und eine Finanztip-Checkliste für die Erstellung Deines Testaments.

Wann ist ein Testament für Dich sinnvoll?

Ein Testament zu schreiben ist sinnvoll, wenn Du selbst bestimmen willst, wer von Dir erben soll und in welcher Höhe. Ohne Testament greift die gesetzlichen Erbfolge. Danach erben Dein Ehepartner und eventuelle Kinder, ansonsten Deine Eltern und Geschwister. 

Bist Du mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden, musst Du ein Testament aufsetzen. Das kann der Fall sein, wenn Du zum Beispiel einen Angehörigen enterben willst oder wenn Du jemanden bedenken willst, der nicht mit Dir verwandt ist. 

Du brauchst auch ein Testament, wenn Du eine Erbengemeinschaft verhindern willst, zum Beispiel weil Du in einer Patchwork-Familie lebst und Kinder aus mehreren Beziehungen hast. Oder wenn Du in einer Partnerschaft ohne Trauschein lebst, den anderen aber für den Todesfall finanziell absichern möchtest.

Vielleicht hast Du einem Deiner Kinder schon zu Lebzeiten etwas geschenkt, was dann nach Deinem Tod auf dessen Erbteil angerechnet werden soll. Dazu brauchst Du auch ein Testament. Bist Du nicht verheiratet und hast keine Kinder, solltest Du Dir überlegen, wer Dein Vermögen nach Deinem Tod bekommen soll und das in einem Testament aufschreiben.

Viele Menschen haben allerdings kein Testament. Eine aktuelle Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach ergab, dass 2024 nur jeder dritte Deutsche ein Testament geschrieben hat.

Finanztip empfiehlt: Geh das Thema Erben und Vererben frühzeitig an und nimm es selbst in die Hand.

Deine Erben freuen sich, wenn Du Deinen Nachlass klar regelst. Es ist sehr sinnvoll, innerhalb der Familie offen über das Thema Erben und Vererben zu sprechen. Aber warte nicht darauf, bis das Thema irgendwann einmal auf den Tisch kommt. Es ist immer gut, wenn derjenige, der etwas vererben möchte, das Thema als Erster anspricht.

Worauf Du achten musst, wenn Du Dein Testament aufsetzt, findest Du in der Finanztip-Checkliste.

Checkliste Testament

Was muss in Deinem Testament stehen?

In Deinem Testament muss stehen, wen Du als Deinen Erben oder Deine Erbin einsetzt. Zusätzlich kannst Du im Testament noch viele andere Dinge regeln – etwa Vermächtnisse oder Ersatzerben. 

Wichtig: Alle Formulierungen müssen klar und eindeutig sein. Im Folgenden findest Du sechs wichtige Punkte mit Beispielen und Formulierungshilfen für Dein Testament.

1. Wie setzt Du Deine Erben ein?

Das Wichtigste in einem Testament ist, dass Du eine oder mehrere Personen als Erben festlegst (§ 2087 ff. BGB).

Du kannst eine Person als Alleinerben einsetzen. Dadurch vermeidest Du Konflikte in einer Erbengemeinschaft. Der Alleinerbe wird Dein Rechtsnachfolger, erbt Vermögen und Schulden und muss sich um das Begräbnis samt Kosten und die Auflösung Deines Haushalts kümmern.

Wichtig: Du kannst auch jemanden im Testament enterben. Kinder und Eltern behalten jedoch den Pflichtteil. Mehr dazu im Ratgeber Enterbung Pflichtteil.

Beispiel Alleinerbeneinsetzung:
„Mein Ehemann soll Alleinerbe sein.“

Du kannst auch mehrere Erben bestimmen, zu gleichen Teilen oder unterschiedlichen Anteilen. Achte darauf, dass die Erbengemeinschaft nicht zu groß wird. Je mehr Erben sich einigen müssen, desto schwieriger wird die Auseinandersetzung.

Beispiel Einsetzung Erbengemeinschaft:
„Meine drei Kinder sollen jeweils zu gleichen Teilen erben.“

Worauf solltest Du bei einer Patchwork-Familie achten? 

In Patchwork-Familien führst Du am besten die Namen der Kinder einzeln auf, damit keine Zweifel entstehen. Ein Fall zeigt das Risiko: In einem gemeinschaftlichen Testament setzten Eheleute „die Kinder“ als Erben ein. Obwohl streng genommen auch die Tochter aus erster Ehe eines Ehepartners gemeint war, legte das Gericht das anders aus – die erste Tochter ging leer aus (OLG Düsseldorf, 25.11.2020, Az. 3 Wx 198/20). Ihren gesetzlichen Pflichtteil behielt sie dennoch.

In einem anderen Fall setzen Eheleute „unsere Kinder“ als Erben ein. Damit waren nicht nur die gemeinsamen Kinder gemeint, sondern auch ein Stiefsohn aus erster Ehe, der im gemeinsamen Haushalt seiner Mutter und seines Stiefvaters aufwuchs, entschied das zuständige Gericht (OLG Düsseldorf, 24.07.2025, Az. 3 Wx 116/25). 

Kannst Du Pflegekräfte und Ärzte als Erben einsetzen?

Du kannst Deine Ärztin oder Deinen Arzt als Erben einsetzen, obwohl die ärztliche Berufsordnung es verbietet, Vorteile oder Geschenke von Patienten anzunehmen. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt (BGH, 02.07.2025, Az. IV ZR 93/24). 

Anders ist es bei Pflegekräften im Pflegeheim. Damit die Hilf- und Arglosigkeit alter und pflegebedürftiger Menschen nicht finanziell ausgenutzt wird, sind Testamente unwirksam, mit denen ein Pflegeheim oder eine dort arbeitende Pflegerin oder Pfleger als Erben eingesetzt werden (BVerfG, 03.07.1998, Az. 1 BvR 434/98).

Was passiert, wenn die Erbeinsetzung unklar ist? 

Ist das Testament unklar und nicht hinreichend bestimmt, ist es unwirksam. Du solltest deshalb nicht offenlassen, welche Person genau erben soll. 

Es reicht nicht, wenn im Testament Folgendes steht: „Der mich pflegt und begleitet, soll Alleinerbe sein“. Das ist keine Erbeinsetzung. Es ist nicht klar, was mit Pflege gemeint ist. Soll das Kind Erbe sein, das die Pflege organisiert hat, oder soll der Pflegedienst erben? Eine solche Regelung in Deinem Testament wäre unwirksam (14.11.2016, Az. 2 Wx 536/16). Statt des Testaments gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.

Unwirksam ist auch die Erbeinsetzung, „es erbt derjenige, der besonders gut mit meinem behinderten Sohn konnte“. In diesem Fall müssen andere beurteilen, wer als Erbe infrage kommt (§ 2065 Abs. 2 BGB). Der Erblasser darf aber die Bestimmung des Erben keinem anderen überlassen (OLG Karlsruhe, 10.07.2025, Az. 14 W 36/24 (Wx)).

2. Wie legst Du ein Vermächtnis fest? 

Du kannst in Deinem Testament bestimmte Dinge auch jemandem vermachen, ohne diese Person zum Erben zu machen (§ 2147 BGB). 

Der Erbe muss dann dem Beschenkten das Vermächtnis herausgeben. Dabei kann es sich zum Beispiel um Deinen Oldtimer, die Briefmarkensammlung, ein Bild, Deinen Schmuck, Deine Bibliothek oder die vermietete Immobilie in Hamburg handeln.

Bei einem Vermächtnis solltest Du klar aufschreiben, was jemand bekommen soll. Vermachst Du einer Person Dein Bargeld, dann bekommt sie wirklich nur das Geld, das in Scheinen und Münzen vorhanden ist. Ein Guthaben auf dem Girokonto zählt nicht dazu (OLG München, 05.04.2022, Az. 33 U 1473/21). Weitere Informationen findest Du im Ratgeber Vermächtnis.

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3. Wie vermachst Du einem Erben etwas? 

Willst Du einem Erben etwas Bestimmtes vermachen, musst Du deutlich dazu schreiben, ob die Zuwendung auf den Erbteil angerechnet werden soll – das nennt sich Teilungsanordnung – oder eben nicht. Dann liegt ein Vorausvermächtnis vor.

Beispiel: Andrej will seine beiden Kinder Boris und Clara als Erben einsetzen, Clara soll auf jeden Fall das Wertpapierdepot bekommen. Hat Andrej diesen Punkt unklar formuliert, stellt sich die Frage, ob das Depot auf den Erbteil von Clara angerechnet werden soll oder ob sie es zusätzlich zu ihrem Erbteil erhalten soll. Letztere Regelung wäre ein sogenanntes Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB). So könntest Du ein Vorausvermächtnis formulieren:

Beispiel Vorausvermächtnis:
„Meine beiden Kinder setze ich zu meinen Vollerben jeweils zu gleichen Teilen ein. Meine Tochter erhält darüber hinaus im Wege des Vorausvermächtnisses, also ohne Anrechnung auf ihren Erbteil, mein Wertpapierdepot.“

Eine Teilungsanordnung kannst Du so festlegen (§ 2048 BGB):

Beispiel Teilungsanordnung:
„Meine beiden Kinder setze ich zu meinen Vollerben jeweils zu gleichen Teilen ein. Meine Tochter erhält im Wege der Teilungsanordnung und somit in Anrechnung auf ihren Erbteil mein Wertpapierdepot.“

4. Ist ein Ersatzerbe im Testament sinnvoll?

Es ist sinnvoll, im Testament einen Ersatzerben zu benennen, weil Du nicht ausschließen kannst, dass der eingesetzte Erbe vor Dir stirbt. Bestimme daher im Testament einen oder mehrere Ersatzerben (§ 2096 BGB).

Beispiel Ersatzerbe bestimmen:
„Hiermit setze ich meinen einzigen Sohn zu meinem Alleinerben ein, ersatzweise meine einzige Schwester.“

5. Welche Auflagen und Bedingungen kannst Du im Testament festlegen? 

Du kannst in Deinem Testament auch Wünsche äußern und Bedingungen festlegen (§ 2192 ff. BGB). 

Beispiel: Soll Deine Enkelin zum Beispiel die Eigentumswohnung erst bekommen, wenn sie ihr Studium abgeschlossen hat, darfst Du das so formulieren. Du kannst im Testament auch schreiben, dass ein hoher Geldbetrag als Vermächtnis erst an den Enkel ausgezahlt wird, wenn der volljährig ist.

Möglich ist auch, ein Geldvermächtnis mit der Auflage zu verbinden, dass die beschenkte Person sich um die Grabpflege kümmern soll. Diese eher allgemeine Auflage ist höchstpersönlich und endet mit dem Tod der beschenkten Person. Das Amtsgericht München entschied, dass die Auflage nicht auf deren Erben übergeht (27.10.2023, Az. 158 C 16069/22).

Überspannen solltest Du den Bogen aber nicht, indem Du Deine Erben zu einem Verhalten nötigst – etwa zu regelmäßigen Besuchen. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu bewerten. Die beiden Enkel sollten nach dem Willen des Großvaters nur erben, wenn sie ihn mindestens sechsmal im Jahr besuchten. Diese Bedingung hielten die Richter für sittenwidrig (05.02.2019, Az. 20 W 98/18).

Du kannst Deinen Erben auch nicht vorschreiben, dass sie heiraten oder wen sie heiraten sollen. Solche Auflagen sind ebenfalls unwirksam

Zu weit geht auch eine Bedingung im Testament, dass die Tochter als Erbin ihrem Lebensgefährten ein Hausverbot erteilen sollte – das war sittenwidrig. Eine andere Bedingung war hingegen zulässig: Die Tochter durfte das Grundstück laut Testament nicht an ihren Lebensgefährten übertragen (vgl. LG Bochum, 29.04.2021, Az. 8 O 486/20).

6. Wie bestimmst Du einen Testamentsvollstrecker?

Du kannst im Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der Deinen letzten Willen ausführen soll (§ 2197 BGB). 

Die Person verwaltet und verteilt den Nachlass. Dabei stellt sie sicher, dass das Testament mit allen Auflagen und Bedingungen beachtet wird. 

Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers richten sich nach dem, was Du im Testament schreibst.

Als Testamentsvollstrecker eignen sich Personen, die sich im Erb- und Steuerrecht gut auskennen.

Beispiel Testamentsvollstrecker bestimmen:
„Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Frau Dorfner. Sie soll die Auseinandersetzung unter den Miterben bewirken und für die Erfüllung der Vermächtnisse und Auflagen sorgen.“

Das ist eine typisch juristische Formulierung. Mit „Auseinandersetzung“ ist gemeint, dass das gesamte Vermögen der verstorbenen Person zwischen den Erben so aufgeteilt wird, wie es im Testament steht. Jeder bekommt seinen Anteil. Danach wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Wichtig: Testamentsvollstrecker sind bei den Erben eher unbeliebt, denn sie gehören in der Regel nicht zur Familie und bekommen aus dem Erbe eine festgelegte Vergütung, die sich am Nachlass orientiert, sofern Du die Bezahlung nicht selbst geregelt hast.

Du kannst im Testament selbst schreiben, wie viel der Testamentsvollstrecker aus dem Nachlass für seine Arbeit bekommen soll. Du könntest dazu einen festen Prozentsatz vom gesamten Nachlass zuzüglich Umsatzsteuer bestimmen. Der Deutsche Notarverein empfiehlt bei einem Nachlass bis 350.000 Euro als Honorar fünf Prozent vom Nachlass. Je größer der Nachlass, desto geringer sollte der Prozentsatz sein.

Wie schreibst Du Dein Testament?

Du musst den gesamten Text Deines Testaments selbst mit der Hand schreiben und unterzeichnen (§ 2247 BGB). Nur so lässt sich anhand der individuellen Züge der Handschrift die Echtheit des Testaments überprüfen.

Kommt ein Gutachter im Erbscheinverfahren zu dem Ergebnis, dass die Unterschrift zu 90 Prozent vom Erblasser stammt und das Testament zu 95 Prozent, ist das ein ausreichender Beweis (OLG Rostock, 31.08.2020, Az. 3 W 84/19). Es genügt nicht, nach einer Vorlage für das Testament den Text am Computer aufzusetzen, auszudrucken und dann zu unterschreiben.

Unterzeichne mit Vornamen und Nachnamen. Umfasst das Testament mehrere Seiten, solltest Du es auf jeder Seite – am besten rechts unten – unterzeichnen.

Für ein Testament reicht auch eine Erbeinsetzung auf einem Kneipenblock aus. Auf dem Zettel schrieb ein Gastwirt lediglich, dass seine Partnerin alles bekommen solle. Er hatte sie nur mit ihrem Spitznamen benannt. Das Oberlandesgericht war überzeugt, dass der eine Satz eine Erbeinsetzung war, den der Gastwirt mit Testierwillen aufgeschrieben hatte (OLG Oldenburg, 20.12.2023, Az. 3 W 96/23).

Unwirksam ist dagegen ein Testament, das eine dritte Person geschrieben hat und dann vom Erblasser unterzeichnet wurde, etwa weil die Hand des Testierenden schon zittrig war (OLG Frankfurt a. M., 12.12.2013, Az. 20 W 281/12).

Was bedeutet Testierfähigkeit?

Testierfähigkeit bedeutet, dass Du Dir beim Aufsetzen des Testaments ein klares Urteil bilden und frei von fremdem Einfluss handeln kannst. Fehlt sie, ist das Testament unwirksam (OLG Celle, 07.01.2021,  Az. 6 U 22/20).

Nicht jede Form von Demenz schließt die Testierfähigkeit aus. Entscheidend ist die Urteilsfähigkeit der Person in dem Moment, in dem sie ihren letzten Willen aufschreibt oder äußert. Testierfähig kann man bei einer leichten Demenz sein (LG Frankenthal, 18.07.2024, Az. 8 O 97/4). Wenn ein Notar die Testierfähigkeit trotz einer leichtgradigen Demenz bestätigt, ist das Testament wirksam.

Ist ein gemeinsames Testament möglich?

 Ja, Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament schreiben: Eine Person schreibt eigenhändig, die andere unterschreibt (§ 2267 BGB). Das bekannteste Testament ist das Berliner Testament. Für welche Paare das geeignet ist und welche Risiken damit verbunden sind, liest Du im Ratgeber Berliner Testament.

Warum solltest Du Ort und Datum angeben?

Du solltest im Testament schreiben, wann und an welchem Ort Du Deinen letzten Willen verfasst hast. Das ist wichtig, falls mehrere Testamente auftauchen. Denn ein jüngeres Testament hebt ein älteres grundsätzlich auf. Fehlen die Angaben, ist das Dokument zwar nicht unwirksam, es können aber Zweifel aufkommen, welches gültig ist.

Bei Dokumenten, die nicht mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschrieben sind, kann es unklar sein, ob der Verfasser wirklich seinen Nachlass regeln wollte. Definitiv nicht als Testament gilt eine über den Tod hinaus wirkende Generalvollmacht im Rahmen einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, die der Erblasser jemand anderem erteilt hat. (OLG Frankfurt am Main, 11.06.2015, Az. 20 W 155/15).

Gibt es Vorlagen und Muster für Dein Testament?

Da Du Dein Testament mit der Hand selbst schreiben musst, stellen wir Dir kein Muster-Testament zur Verfügung. Ein mit dem Computer erstelltes Testament ist nicht wirksam, auch wenn Du es ausdruckst und persönlich unterschreibst.

Ebenfalls unwirksam ist ein handschriftliches Testament, das mit einem auf einer Schreibmaschine oder dem Computer geschriebenen Text oder einer Liste ergänzt wird. Das gilt auch dann, wenn erst in der Liste die Erben genannt werden und sie gesondert unterschrieben wurde. In dem konkreten Fall erbten die in der Liste genannten Personen nicht, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat (BGH, 10.11.2021, Az. IV ZB 30/20).

Jeder Erblasser, jede Familie und jeder Nachlass ist anders. Allgemeine Vorlagen für Testamente sind deshalb in den meisten Fällen nicht hilfreich. Wir haben stattdessen ein Beispiel-Testament für Dich zum Download: So könnte ein handgeschriebenes Testament aussehen.

Beispiel-Testament

Kannst Du das Testament nachträglich ergänzen?

Du kannst Dein Testament auch nachträglich ergänzen. Diese Nachträge solltest Du ebenfalls mit der Hand schreiben und mit Ort und aktuellem Datum sowie Vor- und Familiennamen unterzeichnen, um Zweifel zu vermeiden.

Nimmst Du später Ergänzungen im vorhandenen Text vor, die sich in den Text der Erklärung einfügen, solltest Du sie gesondert unterschreiben. Dann ist das Testament mit Ergänzung formwirksam errichtet (OLG Brandenburg, 31.05.2021, Az. 3 W 53/21).

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Testament selbst schreiben oder zum Notar?

Statt Dein Testament selbst zu schreiben, kannst Du Dich auch an ein Notariat wenden und ein notarielles oder öffentliches Testament erstellen lassen. 

Du erklärst im Notariat Deinen letzten Willen, der dann beurkundet wird. Du kannst Dein Testament auch selbst verfassen oder von einem Rechtsanwalt verfassen lassen und es einem Notar übergeben (§ 2232 BGB). Interessant: Die Unterschrift unter einem notariellen Testament muss nicht lesbar sein. Ein Buchstabe gefolgt von einer Schlangenlinie kann ausreichen (OLG Köln, 18.05.2020, Az. 2 Wx 102/20).

Was sind die Vor- und Nachteile von eigenem und notariellem Testament? 

Beide Testamentsarten sind gleichrangig. Die Unterschiede liegen in Flexibilität, Rechtssicherheit, Kosten und Verwahrung.

Vergleich: Selbst schreiben oder zum Notar?

 eigenhändiges Testamentnotarielles Testament
Vorteile
(+)
Du kannst Deinen letzten Willen selbst aufschreiben und verbindlich regeln.Du kannst alles besprechen und Dich im Notariat beraten lassen.
Es entstehen für Dich keine Kosten.Dein Testament ersetzt in der Regel den Erbschein - Deine Erben haben keine weiteren Kosten.
Du kannst Dein selbst geschriebenes Testament beim Amtsgericht verwahren lassen.Dein Testament wird amtlich verwahrt. Damit ist sichergestellt, dass es auch gefunden und nicht verfälscht wird.
Du kannst Dein Testament jederzeit und an jedem Ort verfassen. 
Du bleibst flexibel, kannst das Testament jederzeit ändern oder vernichten. 

Nachteile

(-)

Dein Testament kann verloren gehen, verändert werden oder unentdeckt bleiben.Es fallen Notarkosten an, auch bei Änderungen.
Es besteht das Risiko, dass das Testament unklar oder unwirksam ist.Du musst einen Termin im Notariat vereinbaren.

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: November 2025)

Was kostet ein notarielles Testament?

Das notarielle Testament kostet Geld. Du musst eine Gebühr zahlen, die sich nach dem Wert Deines Vermögens bei Erstellung des Testaments richtet. Beläuft sich Dein Nachlass zum Beispiel auf 25.000 Euro, fällt eine Gebühr in Höhe von 115 Euro an; bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro zahlst Du 273 Euro, jeweils zuzüglich Dokumentenpauschale und Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro und Mehrwertsteuer.

Notargebühren für ein Einzeltestament

NachlasswertNotargebühr
25.000 €115 €
50.000 €165 €
100.000 €273 €
200.000 €435 €
400.000 €785 €
800.000 €1.415 €
1.000.000 €1.735 €

Quelle: Finanztip-Recherche, § 102 GNotKG, KV 21100 (Stand: November 2025)

Wo solltest Du Dein Testament aufbewahren?

Du solltest Dein Testament so aufbewahren, dass es sicher gefunden wird; gesetzlich ist die Art der Aufbewahrung nicht vorgeschrieben.

Wie bewahrst Du ein Testament zuhause auf? 

Hast Du Dein Testament selbst geschrieben, dann kannst Du es zuhause in einem Ordner mit wichtigen Dokumenten aufbewahren. Dabei besteht allerdings immer eine Gefahr: Irgendjemand, der zuerst Deine Unterlagen durchschaut, oder alle Angehörigen gemeinsam könnten das Testament unter den Tisch fallen lassen, sollte es den Interessen der Familie nicht entsprechen. Es kann auch durch einen Brand, einen Wasserschaden oder eine Flutkatastrophe zerstört werden.

Eignet sich ein Tresor oder Bankschließfach?

Ein Tresor oder Bankschließfach eignet sich grundsätzlich, um ein Testament aufzubewahren. Immerhin nutzen das etwa zehn Prozent, wie sich bei einer Umfrage im Jahr 2024 des Instituts für Demoskopie in Allensbach herausstellte. 

Der Nachteil sind die Gebühren. Zudem muss eine Vertrauensperson im Sterbefall Zugriff auf das Schließfach haben, zum Beispiel durch eine Vollmacht für den Todesfall. Ansonsten verlangt die Bank für die Öffnung einen Erbschein. Dafür brauchen aber die mutmaßlichen Erben wiederum das Testament.

Findet sich ein zerrissenes Testament im Schließfach, wird es allein durch die Aufbewahrung nicht wirksam. Wer ein Testament zerreißt, der widerruft es. Daran ändert auch allein die Aufbewahrung im Schließfach nichts (OLG Frankfurt a.M., 13.05.2025, Az. 21 W 26/25). 

Gibt es eine öffentliche Stelle zur Hinterlegung des Testaments? 

Finanztip empfiehlt, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen (§ 2248 BGB). So wird Dein letzter Wille gefunden und nicht gefälscht. 

Die Hinterlegung kostet bundesweit einmalig 75 Euro (Nr. 12100 Kostenverzeichnis GNotKG). Darüber hinaus entstehen Ausgaben für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister in Höhe von 15,50 Euro. 

Als Beleg bekommst Du einen Hinterlegungsschein. Falls Du am Testament noch etwas ändern willst, kannst Du das Gericht jederzeit um Rückgabe bitten.

Was passiert bei notariellen Testamenten? 

Bei notariellen Testamenten gibt der Notar das Testament in die besondere amtliche Verwahrung an das Nachlassgericht (§ 34 Abs. 1 BeurkG). In der Urkundensammlung des Notars verbleibt nur noch ein Vermerkblatt. 

Achtung: Gibt Dir das Gericht ein öffentliches oder notarielles Testament zurück, gilt es als widerrufen. Wird hingegen ein privates Testament aus der amtlichen Verwahrung wieder zurückgenommen, bleibt es wirksam (§ 2256 Abs. 3 BGB).

Reicht eine Kopie vom Testament?

Eine Kopie kann ausnahmsweise genügen, wenn das Original nicht auffindbar ist und nicht bewiesen werden kann, dass es widerrufen wurde. In einem solchen Fall kann sich die Erbfolge ausnahmsweise auch aus der Kopie ergeben (OLG München, 07.04.2021, Az. 31 Wx 108/21).

Bleiben allerdings Zweifel, dass das Original auch wirklich so existierte, reicht eine Kopie nicht, um eine Erbenstellung zu beweisen (OLG Zweibrücken, 07.08.2025, Az. 8 W 66/24).

Was ist ein Nottestament?

 Ein Nottestament ist eine seltene Ausnahme: In akuter Todesgefahr kannst Du vor drei Zeugen mündlich Deinen letzten Willen erklären, wenn keine Zeit bleibt, einen Notar zu erreichen (§ 2250 Abs. 2 BGB).

Einer der drei Zeugen muss die Erklärung schriftlich festhalten. Dann muss es dem Erblasser nochmal vorgelesen und von ihm genehmigt werden. Für eine akute Todesgefahr reicht eine zum Tode führende Erkrankung allein nicht aus. Dann liegt kein wirksam errichtetes Notlagentestament vor (KG Berlin, 22.06.2022, Az. 6 W 7/21).

Ein weiteres Nottestament ist das Bürgermeistertestament. Kommt der Notar nicht rechtzeitig ans Krankenbett, ist ein Testament vor dem Bürgermeister möglich. Der Bürgermeister muss zwei Zeugen hinzuziehen (§ 2249 BGB).

Gibt es Streit um ein Nottestament und widersprechen sich die Zeugen, kann ein Gericht das Nottestament für unwirksam erklären – es gilt dann die gesetzliche Erbfolge (OLG Hamm. 01.12.2022, Az. 10 W 75/22).

Tipp: Du solltest nicht erst im letzten Moment Deinen Nachlass regeln. Denn die Gefahr, dass ein Nottestament für unwirksam erklärt wird, ist groß. Besser regelst Du Deinen letzten Willen rechtzeitig.

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