Das Wichtigste in Kürze
- Ziehst Du aus beruflichen Gründen um, kannst Du einzelne Umzugskosten sowie eine Umzugskostenpauschale als Werbungskosten absetzen.
- Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen darfst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
- Die Umzugskosten gibst Du in Deiner Steuererklärung bei beruflichen Gründen in der Anlage N und bei privaten Gründen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen an.
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Ob neuer Job, Familiennachwuchs oder der Wunsch nach Veränderung: Es gibt viele Gründe für einen Wohnortwechsel – und meistens geht der Umzug ins Geld. Gut, dass das Finanzamt Teile der Kosten übernimmt. Du kannst die Ausgaben bei einem beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bundesumzugskostengesetz. Ziehst Du aus privaten Gründen um, kannst Du immerhin einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Wann sind Umzugskosten Werbungskosten?
Du kannst Deine Umzugskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, wenn Du aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselst. Da ein Umzug ganz schön ins Geld geht, solltest Du die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro deutlich übertreffen und damit auch tatsächlich steuerlich profitieren.
Wann ist ein Umzug beruflich bedingt?
Ein Umzug gilt steuerlich als beruflich veranlasst, wenn einer der vier folgenden Fälle eintritt:
- Verkürzter Arbeitsweg: Nach dem Umzug brauchst Du für den Weg zur Arbeit und zurück mindestens eine Stunde weniger. Es geht nicht um die Länge des Weges, sondern um die Zeitersparnis. Das ist sogar innerhalb einer Großstadt möglich. Als Fahrzeit gibst Du einen durchschnittlichen Wert an, den Du zum Beispiel mit einem Routenplaner im Internet ermittelst.
Wenn beide Eheleute arbeiten, müssen sie ihre Arbeitswege einzeln betrachten. Gibt es einen gemeinsamen Arbeitsweg, darf die jeweils eingesparte Zeit nicht zusammen gerechnet werden, um auf eine Ersparnis von einer Stunde zu kommen. - Wechsel des Arbeitsplatzes: Dein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn Du Deine erste Stelle in einer anderen Stadt antrittst oder für Deinen Job den Wohnort wechselst, weil beispielsweise die Firma umzieht.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Diesen Punkt erkennen Finanzämter nur in Einzelfällen an. So gab der Bundesfinanzhof (BFH) einem Krankenhausarzt recht, der aus freien Stücken in die Nähe des Krankenhauses zog, um stationär aufgenommene Patienten leichter betreuen zu können (Urteil vom 28. April 1988, Az. IV R 42/86).
- Rückkehr aus dem Ausland: Wenn Du im Ausland gelebt hast und für eine neue Stelle zurück nach Deutschland ziehst, kannst Du die anfallenden Umzugskosten ebenfalls steuerlich geltend machen.
Beispiel: Wann ist der Umzug nicht beruflich begründet?
Die Kosten für einen Umzug wegen eines Arbeitszimmers in der neuen Wohnung sind nicht beruflich veranlasst. Das entschied der BFH in seinem Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. VI R 3/23).
Im Fall war ein Hamburger Ehepaar mit einem Kind kurz nach Beginn der Corona-Pandemie umgezogen. Der Grund: Beide mussten ins Homeoffice wechseln und die bisherige Wohnung war dafür zu klein. In der neuen Wohnung hatten beide ein eigenes Arbeitszimmer. In ihrer Steuererklärung machte das Paar deshalb die Umzugskosten als berufsbedingt geltend.
Das Finanzamt hatte das abgelehnt, doch das Hamburger Finanzgericht entschied zugunsten des Ehepaars (Urteil vom 23. Februar 2023, Az. 5 K 190/22). Denn generell gelte, dass Umzugskosten beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Und das sei „auch anzunehmen, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können", so das Gericht.
Der BFH folgte dieser Argumentation aber nicht. Der Umzug sei nicht klar als nahezu ausschließlich beruflich bedingt zu bestimmen. Es fehle an einem objektiven beruflich bedingtem Grund, welcher nicht durch die private Wohnsituation mitveranlasst ist.
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Welche Umzugskosten kannst Du absetzen?
Grundsätzlich kannst Du bei einem beruflich veranlassten Umzug geltend machen:
- die kompletten Kosten für ein Umzugsunternehmen, alternativ kannst Du auch Ausgaben für private Helfer absetzen, allerdings nur auf Rechnung und Überweisung
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
- Maklergebühren für Mietimmobilien, aber nicht für Eigentum – diese Kosten zählen wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten und müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden
- doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Du Deine alte Wohnung nicht sofort kündigen kannst oder willst
- maximal drei Monatsmieten für die neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann
- Reparaturen von Transportschäden
Fun Fact: Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro sowie für Öfen bis zu 164 Euro lassen sich seit 1. Juni 2020 nicht mehr absetzen.
Bedenke, dass Du die genannten Kosten belegen musst.
Kannst Du alle Umzugskosten immer absetzen?
Du kannst natürlich nur die Umzugskosten absetzen, die Dir Dein Arbeitgeber nicht erstattet hat. Bezahlt zum Beispiel Dein Arbeitgeber das Umzugsunternehmen, kannst Du diese Kosten nicht absetzen.
Tipp: Wechselst Du wegen eines neuen Jobs Deinen Wohnort, solltest Du bei den Vertragsverhandlungen bei Deinem Arbeitgeber nachfragen, ob er die Umzugskosten übernimmt. Er kann Dir die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Für die Firma sind das Betriebsausgaben.
Wenn Du keine Aufwendungen zu tragen hast, hast Du zwar keine Werbungskosten mehr zum Absetzen. Aber Du sparst deutlich mehr Geld, wenn der Arbeitgeber den Umzug zahlt.
Sind auch Möbel beim Umzug absetzbar?
Nein, die Einrichtung Deines neuen Heims gilt als Privatsache. Sie kann daher nicht bei den Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden. Sind Renovierungsmaßnahmen erforderlich, kannst Du unter Umständen 20 Prozent der Lohnaufwendungen und der Fahrtkosten als Handwerkerkosten in Form einer Steuererstattung zurückholen.
Musst Du zwischenzeitlich Deine Möbel einlagern und dafür Miete zahlen, kannst Du diese Kosten steuerlich nicht geltend machen.
Was gilt bei einer doppelten Haushaltsführung?
Bei einer sogenannten doppelten Haushaltsführung ziehst Du auch um und kannst deshalb alle genannten Kosten geltend machen. Zusätzlich darfst Du für Deinen Umzug auch die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Das sind 28 Euro pro ganzem Tag und je 14 Euro für An- und Abreisetage, die Du maximal in den ersten drei Monaten abrechnen kannst.
Was es bei der doppelten Haushaltsführung hingegen ausdrücklich nicht gibt, ist die sogenannte Umzugskostenpauschale. Bei alle anderen beruflich bedingten Umzügen hilft diese Pauschale, um noch mehr Steuern sparen zu können. Oder wie es die Experten sagen: um Dein zu versteuerndes Einkommen zu verringern..
Was gehört zur Umzugskostenpauschale?
Von der Umzugskostenpauschale abgedeckt sind die sonstigen Umzugskosten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Renovierung der alten Wohnung
- Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
- Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer
- Ändern von Vorhängen
- fachgerechtes Anbringen von Lampen
- Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten
- Umschreiben des Personalausweises
- Ummelden des Pkw
- Änderung des Telefonanschlusses
Wichtig: Falls Du höhere Aufwendungen als die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen hattest, kannst Du auf die Pauschale verzichten und stattdessen Deine höheren Kosten mit entsprechenden Quittungen belegen. Du wirst aber gleich sehen, dass die Pauschale in den allermeisten Fällen großzügig bemessen ist.
Wie bereits eben erwähnt, kannst Du die Pauschale nicht bei einer doppelten Haushaltsführung ansetzen. Hier musst Du alles separat einreichen und belegen können. In den anderen Fällen greift die Pauschale, wenn Du es so willst.
Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Beginn des Umzugs | Eine Person | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt | Ehepaar mit zwei Kindern |
---|---|---|---|
ab 1. Juni 2020 | 860 € | 573 € | 2.579 € |
ab 1. April 2021 | 870 € | 580 € | 2.610 € |
ab 1. April 2022 | 886 € | 590 € | 2.656 € |
ab 1. März 2024 | 964 € | 643 € | 2.893 € |
Quelle: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023, vom 21. Juli 2021 und vom 20. Mai 2020 (Stand: 24. August 2025)
Genau genommen ist für die Höhe Pauschale der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich.
Du siehst, dass die Umzugskostenpauschale immer wieder vom Bundesfinanzministerium (BMF) angehoben wird und zudem steigt, je mehr Leute vom Umzug betroffen sind.
Wer zählt als weitere Person im Haushalt?
Steuerlich anerkannt bei einem beruflich bedingten Umzug werden:
- Ehepartner oder Ehepartnerin
- Lebenspartner oder Lebenspartnerin
- die ledigen Kinder sowie
- Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben
Das bedeutet, dass die jeweilige Partnerin oder der jeweilige Partner steuerlich genauso wie Kinder behandelt wird. Es kommt nur auf die Anzahl der zusätzlichen Personen im umziehenden Haushalt an.
Was gilt bei der ersten eigenen Wohnung?
Seit Juni 2020 gibt es eine Pauschale für Berechtigte, die vor dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet hatten. Das gilt zum Beispiel, wenn Du aus dem Elternhaus ausziehst und erstmals eine eigene Wohnung beziehst. Dafür gibt es ab dem 1. Juni 2020 einen Pauschbetrag von 172 Euro, ab 1. April 2021: 174 Euro, ab 1. April 2022: 177 Euro und ab 1. März 2024 dann 193 Euro.
Was passiert bei einem zweiten Umzug?
Hast Du innerhalb von fünf Jahren bereits Deinen zweiten beruflich veranlassten Umzug hinter Dich gebracht, erhöht sich die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 Prozent. Dies gilt immer dann, wenn Du vorher und nachher eine eigene Wohnung hattest beziehungsweise hast.
Was gilt für Nachhilfeunterricht der Kinder?
Oft müssen Kinder, die in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland umziehen, Unterrichtsstoff nachholen. An den Kosten für die Nachhilfe beteiligt sich das Finanzamt, wenn die Behörde den Umzug als berufsbedingt anerkennt.
Als Nachweis gelten beispielsweise der Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung Deines Arbeitgebers. Wenn Du die Rechnungen für den Unterricht einreichst, kannst Du die Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen geltend machen:
Höchstbeträge für Nachhilfekosten
Beginn des Umzugs | Unterrichtskosten |
---|---|
ab 1. Juni 2020 | 1.146 € |
ab 1. April 2021 | 1.160 € |
ab 1. April 2022 | 1.181 € |
ab 1. März 2024 | 1.286 € |
Quelle: BMF-Schreiben 28. Dezember 2023, 21. Juli 2021 und 20. Mai 2020 (Stand: 24. August 2025)
Was galt vor Juni 2020 bei den Umzugskosten?
Bis Juni 2020 war das System bei den Umzugskostenpauschale noch etwas anders. Damals war immer das Ende des Umzugs maßgeblich:
Ende des Umzugs | Verheiratete | Ledige | Zuschlag für jede |
---|---|---|---|
bis 28. Februar 2014 | 1.390 € | 695 € | 306 € |
ab 1. März 2014 | 1.429 € | 715 € | 315 € |
ab 1. März 2015 | 1.460 € | 730 € | 322 € |
ab 1. März 2016 | 1.493 € | 746 € | 329 € |
ab 1. Februar 2017 | 1.528 € | 764 € | 337 € |
ab 1. März 2018 | 1.573 € | 787 € | 347 € |
ab 1. April 2019 | 1.622 € | 811 € | 357 € |
1. März bis 31. Mai 2020 | 1.639 € | 820 € | 361 € |
Quelle: mehrere BMF-Schreiben (Stand: 31. Mai 2020)
Den Zuschlag gab es damals für Kinder und andere Personen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehören, zum Beispiel Verwandte und Hausangestellte.
Beispiel: Eine Familie mit einem Kind zog im Mai 2020 berufsbedingt um. Die Umzugskostenpauschale betrug 1.639 + 361 = 2.000 Euro. Wenn sie erst im Juni 2020 umgezogen wäre, hätte die neue Regelung gegriffen: 860 + 2 x 573 = 2.006 Euro.
Auch bei den Nachhilfekosten sah es vor Juni 2020 anders aus. Die Höchstbeträge waren deutlich höher als danach, allerdings bedurfte es einer komplizierteren Rechnung, um die tatsächlich absetzbaren Kosten zu ermitteln: Erstattungsfähig war die Hälfte des in der Tabelle genannten Höchstbetrags der umzugsbedingten zusätzlichen Unterrichtskosten für ein Kind. Falls die Unterrichtskosten diesen erstattungsfähigen Betrag überstiegen, sind bis zu 75 Prozent des Höchstbetrags steuerlich absetzbar.
Höchstbeträge für Nachhilfekosten vor Juni 2020
Ende des Umzugs | Unterrichtskosten |
---|---|
bis 28. Februar 2014 | 1.752 € |
ab 1. März 2014 | 1.802 € |
ab 1. März 2015 | 1.841 € |
ab 1. März 2016 | 1.882 € |
ab 1. Februar 2017 | 1.926 € |
ab 1. März 2018 | 1.984 € |
ab 1. April 2019 | 2.045 € |
1. März bis 31. Mai 2020 | 2.066 € |
Quelle: mehrere BMF-Schreiben (Stand: 31. Mai 2020)
Zum Abschluss noch ein Beispiel für das Absetzen von Nachhilfekosten für einen Umzug zwischen Februar 2017 und Februar 2018.
Posten | Ausgabe | |
---|---|---|
Nachhilfekosten | 3.000 € | |
davon abzugsfähig bis 50 % von 1.926 € (Höchstbetrag) | 963 € | 963 € |
Restbetrag | 2.037 € | |
davon abzugsfähig bis 75 % | 1.527,75 € | 1.527,75 € |
höchstens jedoch bis zu 1.926 € (Höchstbetrag) | ||
= abzugsfähige Unterrichtskosten | 1.527,75 € |
Für Umzüge ab Juni 2020 braucht es diese komplizierte Rechnung nicht mehr. Denn jetzt gilt einfach, dass alle Kosten für Nachhilfe bis zum Höchstbetrag komplett geltend gemacht werden können.
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Wie sparst Du bei anderen Umzügen Steuern?
Wenn Du aus rein privaten Gründen umziehst, kannst Du die Arbeits- und Fahrtkosten für eine beauftragte Spedition steuerlich geltend machen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen darfst Du pro Jahr höchstens 20.000 Euro an Dienstleisterkosten geltend machen. 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, erhältst Du dann als Steuerermäßigung. Deine Aufwendungen trägst Du in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung ein.
Wichtig: Oft bestehen Speditionen immer noch auf Barzahlung. In diesem Fall kannst Du keinen Cent bei der Steuer absetzen. Denn Voraussetzung ist nicht nur eine Rechnung, sondern auch eine unbare Zahlung, also zum Beispiel per Überweisung.
Ziehst Du aus gesundheitlichen Gründen um, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Behinderung, erkennt das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastungen an, soweit sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. In diesem Fall brauchst Du als Nachweis für das Finanzamt ein ärztliches Attest.
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