Unfallversicherung im Ehrenamt Wie sind freiwillige Helfer unfallversichert?

Nathanael Häfner
Nathanael Häfner
Experte BU und Unfallversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Ehrenamt bist Du oft automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
  • Sonst kannst Du dich freiwillig unfallversichern, oder über das jeweilige Bundesland.
  • Vereine bieten häufig zusätzlich eine private Unfallversicherung

So gehst Du vor

  • Erkundige Dich bei Deinem Verein, ob Du in der gesetzliche Unfallversicherung bist.
  • Falls nicht: Erkundige Dich nach freiwilliger gesetzlicher oder privater Absicherung.
  • Die private Unfallversicherung solltest Du nur abschließen, wenn Du ein hohes Risiko beim Ehrenamt hast.

Ehrenamtliche Arbeit ist eine Herzensangelegenheit. Wer sich freiwillig für die Arbeit mit Menschen oder Tieren entscheidet, dem geht es in erster Linie nicht ums Geld. Doch auch im Ehrenamt brauchst Du eine Versicherung, falls es zu einem Unfall während der Tätigkeit kommt. Viele Ehrenamtliche sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist das bei Dir nicht der Fall, solltest Du Dich wenn möglich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Wir zeigen Dir, wie Du im Ehrenamt versichert bist und welche Versicherungen Du zusätzlich abschließen solltest.

Wie bist Du im Ehrenamt unfallversichert?

Wenn Du Dich für eine ehrenamtliche Arbeit in Deutschland entscheidest, bist Du in der Regel in der gesetzlichen Unfallversicherung. Wichtig: Besprich mit dem Verein oder Ehrenamtsträger wie Du unfallversichert bist, bevor Du mit der Tätigkeit startest. 

Das Gesetz unterscheidet drei Personengruppen: Versicherte, die automatisch per Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, freiwillig Versicherte und Versicherte, die über die Satzung des jeweiligen Bundeslandes versichert sind (§ 6 Abs. 1 SGB 7).

Zur ersten Gruppe gehören die meisten Ehrenamtlichen, zum Beispiel jene in der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, Stadträten, den Kirchen sowie Sporttrainer und Jugendgruppenleiter. 

Wann bist Du automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung?

Bei einem Großteil der ehrenamtlichen Tätigkeiten bist Du automatisch per Gesetz über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Darunter fallen die folgenden Tätigkeiten (§ 2 SGB 7):

Rettungsunternehmen

Ehrenamtliche bei Rettungsunternehmen - Etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Roten Kreuz, beim Technischen Hilfswerk oder bei der Bergwacht.

Gesundheitswesen

Ehrenamtliche im Gesundheitswesen - dazu gehören zum Beispiel Ehrenamtliche des Diakonischen Werks, der Arbeiterwohlfahrt, des Caritas-Verbands oder des Roten Kreuzes. 

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Kommunen

Ehrenamtliche in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen - hierzu gehören ehrenamtliche Mitarbeiter eines städtischen Tierheims, ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, Mitglieder von Industrie- und Handelskammern, ehrenamtliche Richterinnen und Richter und Betreuerinnen und Betreuer nach dem Betreuungsgesetz.

Ehrenamtliche in Kommunen - darunter viele Tätigkeiten aus der sogenannten Bürgerbeteiligung der Kommunen. Darunter fallen zum Beispiel Ehrenämtler bei Vereinen, die im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommune handeln.

Bildungswesen

Ehrenamtliche im Bildungswesen - etwa ehrenamtliche Lehrende und Elternvertretende. 

Kirchen

Ehrenamtliche in Kirchen - etwa Ministrantinnen und Ministranten, die Aufgaben im Kirchendienst übernehmen, Mitglieder des Kirchenchores, Mitglieder des Kirchenvorstandes oder des Pfarrgemeinderats, Ehrenamtliche in der Notfallseelsorge. Auch wenn Du in einem Verein bist, der für die Kirche das Pfarrfest organisiert, bist Du versichert.

Landwirtschaft

Ehrenamtliche in der Landwirtschaft - Dazu gehören Ehrenamtliche bei Tier- und Pflanzenzuchtverbände oder Unternehmen zur Qualitätskontrolle und für Bodenuntersuchungen. Aber auch Ehrenamtliche in Verbänden sind versichert, darunter Flurbereinigungsverbände, Bauernverbände, Verbände von Landwirtschaftskammern, Landvolk- und Landfrauenverbände, Fischereiverbände und Jagdverbände.

Freiwilligendienste

Freiwilligendienste - zum Beispiel bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr, einem Freiwilligen Ökologischen Jahr, beim Bundesfreiwilligendienst oder bei entwicklungspolitischen Freiwilligen Diensten und Jugendfreiwilligendiensten.

Arbeitnehmerähnlich (etwa Seelsorge, Sporttrainerin)

Ehrenamtliche, die wie Arbeitnehmende tätig sind - Voraussetzung ist hier eine „beschäftigungsähnliche Tätigkeit“, die also theoretisch auch ein Angestellter oder eine Angestellte machen könnte. Dazu gehören zum Beispiel ehrenamtliche Arbeiten in der Telefonseelsorge, ein ehrenamtlicher Sporttrainer oder eine ehrenamtliche Leiterin einer Jugendgruppe. Kurzum: „Beschäftigungsähnliche Tätigkeiten“ müssen regelmäßig stattfinden, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und die Ehrenamtlichen müssen weisungsgebunden und im Sinne der vereins- oder trägerinternen Organisation arbeiten. Sogenannte Freundschaftsdienste und Hilfeleistungen in der Familie – zum Beispiel Gassigehen – gehören nicht dazu.

Weitergehende Informationen zu den versicherten Personen im Ehrenamt findest Du in der Broschüre des Arbeitsministeriums oder beim Bundesverband deutscher Vereine und Verbände.

Wer zahlt bei einem Unfall im Ehrenamt?

Hast du einen Unfall bei Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung im Versicherungsfall die Kosten für medizinische Behandlungen, die Rehabilitation und gegebenenfalls eine Unfallrente. Die Leistungen zahlt dann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Mehr zu den Leistungen nach einem Unfall erfährst Du im Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung

Ein paar Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Deine Tätigkeit als Ehrenamt gilt: Laut dem Bundesfinanzministerium (BFM) wird das Ehrenamt meist nebenberuflich ausgeübt und dient dem Gemeinwohl der Gesellschaft. Ehrenamtliche werden grundsätzlich nicht bezahlt, mit einer Ausnahme: 

Eine Aufwandsentschädigung ist erlaubt, solange sie als steuerfrei gilt. Vereine zahlen sie, weil Du auch im Ehrenamt Auslagen hast, etwa für Deine Anfahrt, Kleidung und Verpflegung. Die Ehrenamtspauschale liegt aktuell bei 840 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EstG). Bis zu dieser Höhe musst Du auf die Aufwandsentschädigung weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Du bekommst das Geld also netto auf Dein Konto überweisen.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat zuletzt den Unfallschutz im Ehrenamt in zwei Fällen gestärkt.  

Eine Chorsängerin verletzte sich schwer, als sie mit ihrem Pkw bei Glatteis zu einer Kirche fuhr. Sie wollte für die evangelische Kirche zu einem Adventssingen fahren. In seinem Urteil hat das BSG die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft verpflichtet zu zahlen: Im Gottesdienst zu singen und auch dort hinzugelangen, war Teil des ehrenamtlichen Engagements der Klägerin.

In einem anderen Fall besuchten Engagierte eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) einen anderen DRK-Ortsverein zur Generalversammlung. Auf dem Weg dahin gerieten sechs DRK-Mitglieder mit ihrem Mannschaftsbus in einen Unfall, auch diesen Fall deckt laut BSG-Urteil die gesetzliche Unfallversicherung ab. Schließlich gehöre es laut Gericht zu den ehrenamtlichen Aufgaben, sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen. 

Zuletzt wollte die Ampelkoalition die Unfallversicherung weiterentwickeln, schaffte es aber nicht mehr in ihrer Legislaturperiode. Mit einem Gesetzentwurf sollten auch Krisenhelfer im Ausland, etwa von Freiwilligendiensten, gesetzlich unfallversichert werden. Ob und wie die Regierung aus Union und SPD das Gesetzesvorhaben fortführt, „ist derzeit offen“, schreibt das zuständige Bundesarbeitministerium (Stand: Juli 2025).  

Wer kann sich freiwillig unfallversichern?

Einige Ehrenamtliche, die nicht gesetzlich unfallversichert sind, können auf Antrag freiwillig versichert werden oder sich selbst freiwillig versichern (§ 6 Abs. 1 SGB 7):

Dazu gehören etwa gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel Vereinsvorstände von Natur- und Tierschutzvereinen, Kleingartenvereinen oder Schulfördervereinen. 

Gremienmitglieder in Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Ehrenamtliche in politischen Parteien können sich ebenfalls freiwillig versichern. 

Wenn Du also zu einer der genannten Gruppen gehörst, solltest Du Deine Organisation fragen, ob sie Dich freiwillig versichern kann. Die freiwillige Unfallversicherung zahlt dann die gemeinnützige Organisation.

Wenn die Organisation keine freiwillige Unfallversicherung für Dich abschließt, solltest Du Dich selbst freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Der jährliche Beitrag zur freiwilligen Unfallversicherung beträgt 4,95 Euro pro Versicherungsverhältnis. Wenn Du bei mehreren Organisationen tätig bist, musst Du für jedes Ehrenamt einen eigenen Beitrag zahlen. 

Mit der freiwilligen Unfallversicherung bist du also während der ehrenamtlichen Tätigkeit versichtert, und das für wenig Geld. Zum Vergleich: Gute private Unfallversicherungen bekommst Du nach unserer Recherche für 100 bis 250 Euro im Jahr. 

Um die freiwillige Unfallversicherung abzuschließen, musst Du einen Antrag bei der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft stellen. In der Regel ist das die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die freiwillige Unfallversicherung kannst Du einfach online beantragen. Frage aber am besten bei der Organisation nochmal nach, welche Genossenschaft für Dich zuständig ist. 

Wann bist Du über die Satzung Deines Bundeslandes in der Unfallversicherung?

Manche Ehrenamtliche sind weder automatisch per Gesetz unfallversichert, noch können sie freiwillig in die gesetzliche Unfallversicherung eintreten. Das gilt zum Beispiel für Bürgerinitiativen, also ein Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen zu einem politischen Zweck, Karnevalsvereine und Ehrenamtliche, die geflüchteten Kindern Deutsch beibringen.

Diese Personen können aber möglicherweise über die Satzung des jeweiligen Bundeslandes in die gesetzliche Unfallversicherung kommen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SGB 7). Diese Regelungen gibt es dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) zufolge in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Frag bei dem jeweiligen Verein oder der Organisation nach, ob Du über die Satzung unfallversichert bist. 

Aber: Der Versicherungsschutz über die Satzung gilt nicht, wenn sich die Ehrenamtlichen freiwillig versichern lassen können. Der Schutz über die Satzung gilt also nur für diejenigen, die weder kraft Gesetzes versichert sind, noch freiwillig versichert werden können. 

Wann brauchst Du eine private Unfallversicherung im Ehrenamt?

Viele Vereine bieten auch Gruppenversicherungen für eine private Unfallversicherung an. Wenn Du für die Organisation ehrenamtlich tätig wirst, kannst Du automatisch von der privaten Unfallversicherung Deiner Organisation profitieren. Frage also am besten bei der Organisation nach, ob eine solche private Unfallversicherung besteht. 

Darüber hinaus kannst Du auch für Dich persönlich eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt grundsätzlich bei Unfällen in allen Lebensbereichen – und das weltweit, sofern Deine Gesundheit wegen eines Unfalls dauerhaft geschädigt ist. Die Unfallversicherung greift daher auch, während Du ehrenamtlich tätig bist. 

Zudem bietet eine private Unfallversicherung zusätzliche Optionen wie eine Einmalzahlung, die sogenannte Invaliditätsleistung, ein Krankenhaustagegeld, wenn Du im Krankenhaus stationär behandelt werden musst oder Krankentagegeld, wenn Du wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst. 

Bei schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zahlt die Unfallversicherung auch eine Unfallrente. Allerdings resultierten diese selten aus Unfällen. Wegen eines Unfalls sind weniger als ein Prozent der Betroffenen behindert, zeigt das Statistische Bundesamt. Die große Mehrheit ist auf Krankheiten zurückzuführen, und in solchen Fällen zahlt eine Unfallversicherung nicht. 

Wir sagen daher: Nur wenn Du ein erhöhtes Unfallrisiko hast, zum Beispiel weil Du auf der Arbeit großen Gefahren ausgesetzt bist, kann der Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll sein. Zuerst solltest Du Dich aber um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Denn diese zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Sie sichert daher Deinen Lebensunterhalt ab.

Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Ratgeber

Welche Versicherungen sind für Ehrenamtliche noch wichtig?

Auch bei alltäglichen Erkrankungen ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt wichtig: Die Krankenversicherung gehört im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung aber nicht zum Versicherungsschutz im Ehrenamt. Bist Du in Deiner Freizeit ehrenamtlich tätig, ist also weiterhin Deine reguläre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung für Dich verantwortlich. 

Brauchen Ehrenamtliche eine private Haftpflichtversicherung?

Für mögliche Schäden gegenüber anderen Personen brauchst Du eine private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten, wenn Du etwas kaputt machst oder jemanden verletzt. Da die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungen gehört, solltest Du in jedem Fall eine solche abschließen. 

Allerdings solltest Du mit Deiner privaten Versicherung vor Beginn Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit abklären, ob der Versicherungsschutz auch bei Deinem spezifischen Ehrenamt greift. Eine gute private Haftpflichtversicherung zahlt auch für Schäden, die im Ehrenamt entstanden sind. Unsere Empfehlungen liest Du in unserem Ratgeber zur privaten Haftpflichtversicherung

In vielen Fällen hat der Verein für solche Fälle aber ohnehin eine Vereinshaftpflichtversicherung. Grundsätzlich sollten alle Vereine eine solche haben, wenn sie mit Freiwilligen zusammenarbeiten. Bei kommunalen Diensten, also etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr, trägt die Kommune die Kosten, falls Dritte zu Schaden kommen. Auch hier solltest Du allerdings auf Nummer sicher gehen und bei der Organisation nachfragen

Wichtig ist in jedem Fall: Wenn Du etwas im Ehrenamt kaputt machst oder jemanden verletzt, solltest Du das sofort der Organisation melden. Sofern kein Haftpflichtschutz über die Organisation besteht, solltest Du Dich schnellstmöglich mit Deiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und den Schaden melden.

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