Das Wichtigste in Kürze
- Die private Unfallversicherung zahlt nur bei Invalidität, also wenn Deine Gesundheit dauerhaft geschädigt ist.
- Außerdem muss der Gesundheitsschaden durch einen Unfall verursacht worden sein. Bei Krankheitsfolgen greift die Police nicht – anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Sie schützt Dich deutlich besser als eine Unfallversicherung. Wir haben geeignete Versicherungsmakler untersucht und empfehlen Hoesch & Partner, von Buddenbrock Concepts, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, BVLG - Beamtenversorgung leicht gemacht und CS Capital Synergy.
- Ohnehin gehört eine Unfall-Police nicht zu den wichtigsten Versicherungen.
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Wer einen schweren Unfall hatte, leidet häufig lange darunter. Wer sich dann zum Beispiel nicht mehr in der Wohnung ohne Treppenlift fortbewegen kann, hat zudem finanzielle Probleme. Das mildert eine private Unfallversicherung, mit der Versicherte einmalig Geld erhalten. Allerdings sind keineswegs alle Unfallfolgen versichert. Wann also zahlt die Unfallversicherung und wann nicht?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt?
Das wichtigste Kriterium ist die Invalidität: Damit die Versicherung zahlt, muss in der Regel eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen. Bist Du nur vorübergehend verletzt, weil Du Dir den Arm verstauchst, bist Du nicht invalide. Wenn du Deinen Arm verlierst allerdings schon. Außerdem musst Du wegen eines Unfalls invalide sein.
Der ist im Sinne der Unfallversicherung klar definiert: Nämlich, wenn Deine Gesundheit bleibend geschädigt ist, weil etwas plötzlich von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkt (§ 178 Abs. 2 VVG). Mitunter kann der Unfallbegriff in den jeweiligen Versicherungsbedingungen etwas von der Standard-Formulierung abweichen.
Die Versicherung prüft, ob diese Kriterien erfüllt sind, bevor Du Leistungen bekommst. Beispiel: Stürzt Du, weil Dein Kreislauf zusammenbricht, erkennen das einige Versicherungen nicht an. Schließlich lässt sich der Vorfall auf eine organische Erkrankung zurückführen. Gute Tarife leisten aber auch, wenn Du wegen eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls einen Unfall hattest.
Eine Krankheit ist demnach kein Unfall, vor ihr schützt Dich die Unfallversicherung nicht. Tatsächlich sind Erkrankungen aber häufiger für bleibende Schäden verantwortlich als Unfälle – etwa zwölf Mal so häufig, zeigen Zahlen des Analysehauses Morgen & Morgen. Wer sich gegen dieses Risiko absichern möchte, sollte besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.
Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
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Die Versicherung muss den Unfall anerkennen
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung einen Unfall anerkennt, kannst Du Dir leicht mit einer Eselsbrücke merken: dem Wort „PAUKE“. Ein Unfall im Versicherungssinn ist ein plötzlich (P), von außen (A), unfreiwillig (U) auf den Körper (K) wirkendes Ereignis (E).

Es gibt auch Grenzfälle. Zu Rechtstreitigkeiten führen häufig Verletzungen durch eine plötzliche Kraftanstrengung (OLG München, 29.11.2019, Az. 25 U 543/19). Etwa, wenn Du beim Umzug einen schweren Schrank anhebst. Wenn Du Dir dabei Muskeln, Sehnen oder andere Körperteile zerrst oder anderweitig verletzt, ist das ein Unfall. Die Versicherer legen solche Fälle allerdings streng aus.
Einen Bandscheibenvorfall nach dem schweren Heben akzeptieren viele Versicherungsgesellschaften nicht als Unfall, weil es sich bei Bandscheiben- und Meniskusschäden häufig um Verschleißerscheinungen handelt.
Ein Unfall liegt auch vor, wenn Du erst nach und nach geschädigt bist. Beispiel: Ein Bergsteiger rutscht in eine Felsspalte, kann sich nicht mehr befreien und erleidet Erfrierungen.
Wenn der Versicherte dagegen bei einer als gesundheitsgefährdend anerkannten Arbeit giftige Stoffe einatmet, liegt kein Unfall vor. Mitunter greift bei solchen Berufserkrankungen aber die gesetzliche Unfallversicherung.
Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 178 Abs. 2 VVG) heißt es außerdem: „Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.“ Sollte der Unfallversicherer also den Verdacht haben, dass den Versicherten eine Mitschuld an dem Unfall trifft, muss die Versicherung dies nachweisen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Krankheit oder Gebrechlichkeit für einen Teil der Gesundheitsschäden verantwortlich sind oder sich der Versicherte freiwillig geschädigt hat – etwa durch Selbstverstümmelung.
Bei welchen Fällen zahlt die Unfallversicherung nicht?
In den Versicherungsbedingungen sind auch Fälle aufgeführt, bei denen die Versicherung nicht zahlen muss. Im Vertrag stehen sie unter dem Punkt „In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?“.
Bei folgenden Ereignissen zahlt die Unfallversicherung häufig nicht:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen des Versicherten, einschließlich solche durch Trunkenheit. Darunter fallen manchmal auch Unfälle, die durch einen Schlaganfall, Epilepsie oder andere Krampfanfälle verursacht wurden. Gute Tarife zahlen allerdings auch in solchen Fällen.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle, die sich während einer Straftat ereignen, die der Versicherte begeht.
- Durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.
- Erkrankungen durch radioaktive Strahlung und durch Kernenergie verursachte Unfälle sind genauso wenig versichert.
- Auch Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper sind kein Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Behandlung, auch eine Strahlendiagnose oder -therapie, durch einen versicherten Unfall nötig wurde.
- Infektionen und Vergiftungen sind ebenfalls oft ausgeschlossen. Achte darauf, dass wenigstens Krankheiten, die durch Insektenstiche und -bisse verursacht wurden, als Unfall gelten. Dann ist etwa eine Borreliose nach einem Zeckenbiss versichert.
- Psychische und nervöse Störungen nach einem Unfall sind nur dann versichert, wenn sie direkt auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder Epilepsie zurückzuführen sind. Eine rein psychische Erkrankung nach dem Unfall ist nicht versichert. Dagegen sicherst Du Dich am besten ab, indem du schon vorher jung und gesund eine BU hast – dann spielt es meist keine Rolle mehr, was Dir BU-versichert später geschieht. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung.
Viele Versicherer schränken ihre Leistungen weiter ein und schließen auch Unfälle durch riskante Hobbys oder Tätigkeiten aus. Autorennen, Drachenfliegen oder Paragliding versichern sie etwa nicht oder nur gegen Aufpreis (Risikozuschlag).
Welche Fristen musst Du bei der Unfallversicherung beachten?
Leistungen aus der Unfallversicherung kannst Du beanspruchen, wenn die Bedingungen den Unfall nicht explizit ausschließen. Eindeutig ist zum Beispiel, wenn Du Dich nach einem Autounfall schwer verletzt hast. Außerdem musst Du bestimmte Fristen beachten. Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall musst Du Deine Beeinträchtigung der Versicherung melden. Spätestens 15 Monate nach dem Unfall muss ein Arzt den Gesundheitsschaden feststellen. Fehlt diese fristgerechte ärztliche Feststellung, bekommst Du im schlimmsten Fall gar keine Leistungen. (OLG Saarbrücken, 18.10.2023 , 5 U 41/23). Heilt die Verletzung während dieser Zeit, besteht kein Anspruch auf Leistung: Die Versicherung zahlt nur, wenn die Beeinträchtigung andauert.
In der Regel steht Dir bei festgestellter Invalidität eine einmalige Zahlung zu. Die Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Invaliditätsgrad ab. Wir empfehlen eine hohe Summe von 50.000 oder 100.000 Euro. Dieses Geld brauchst Du, damit Du Dir zuhause einen Treppenlift einbauen, ein barrierefreies Auto oder eine Rampe vor das Haus bauen kannst, falls Du nach einem Unfall stark eingeschränkt bist. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber Unfallversicherung.
Je nach Schwere des Gesundheitsschadens zahlt der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Summe. Anspruch auf die volle Versicherungssumme hast Du bei hundertprozentiger Invalidität. Bei Funktionsverlust eines Körperteils legt die sogenannte Gliedertaxe fest, wie viel Geld Du erhältst. Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte und Musiker, bieten einige Unfallversicherer besondere Gliedertaxen an. Diese leisten besonders viel, etwa wenn jemand aus einer dieser Berufsgruppen einen Finger verliert.
Wie wirken sich Vorerkrankungen aus?
Falls eine Vorerkrankung oder Gebrechlichkeit den Unfall mit ausgelöst oder zur anschließenden Invalidität beigetragen hat, musst Du das im Antrag angeben (OLG Saarbrücken, 22.12.2010, 5 U 638/09).
Haben bereits bestehende Krankheiten zu dem Unfall beigetragen, kürzt die Versicherung ihre Leistung in der Regel. Das gilt etwa, wenn der Versicherte an Osteoporose erkrankt ist und dadurch schlimmere Knochenbrüche erlitten hat als ein gesunder Mensch. Abhängig davon, wie stark die Erkrankung zum Unfall oder seinen Folgen beigetragen hat, zahlt die Versicherung dann entsprechend weniger. Für pflegebedürftige Personen ist der Abschluss einer Unfallversicherung daher oft wenig sinnvoll – mitunter bekommen sie auch gar keinen Vertrag.
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