Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitnehmersparzulage kann ist für Deinen Vermögensaufbau ein wichtiger staatlicher Zuschuss sein. Je nach Anlageform und Sparsumme beträgt er bis zu 123 Euro pro Jahr.
- Voraussetzung ist, dass Du Geld vom Arbeitgeber oder von Deinem Gehalt als sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegst.
- Dein zu versteuerndes Einkommen darf zudem nicht höher sein als 40.000 Euro pro Jahr.
So gehst Du vor
- Wenn Du bereits VL anlegst, beantrage die Arbeitnehmersparzulage in Deiner jährlichen Steuererklärung.
- Hast Du noch keinen VL-Vertrag, erfüllst aber die Bedingungen, starte mit einem Sparplan, um die Prämie zu bekommen.
- Wie das konkret funktioniert und Du auch ohne Geld von der Firma an die Arbeitnehmersparzulage kommst, erklären wir Dir Schritt für Schritt in unserer Anleitung.
- Die staatliche Förderungen durch die Arbeitnehmersparzulage ist nicht bei jedem VL-Depot möglich. Bei unseren Empfehlungen geht das nur mit dem Finvesto-Depot mit ETF-Anlage.
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Wenn Du wenig Geld für den Vermögensaufbau zur Verfügung hast, ist es schwierig, für die Altersvorsorge zu sparen. Erfüllst Du aber bestimmte Voraussetzungen, kannst Du Zuschüsse vom Staat bekommen. Einer davon ist die Arbeitnehmersparzulage – und die lohnt sich richtig: Bis zu 20 Prozent mehr Geld kommt so für Deine Altersvorsorge zusammen. Das kann helfen, Deine Rentenlücke zu schließen.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie für Angestellte und Beamte mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Du kannst sie bekommen, wenn Du für den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) sparst.
Du musst dafür Geld aus Deinem Nettogehalt und/oder von Deinem Arbeitgeber in eine Anlageform wie zum Beispiel einen VL-Aktienfonds oder einen Bausparvertrag fließen lassen. Zusätzlich zu diesem Geld zahlt Dir dann der Staat die Arbeitnehmersparzulage als Prämie.
Je nach Anlageform fällt diese Prämie vom Staat unterschiedlich hoch aus. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Für welche Anlageformen gibt es die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage kannst Du für verschiedene Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen bekommen:
- für einen Sparplan über Wertpapiere, zum Beispiel einen Aktien-ETF,
- für die Rückzahlung eines Baukredits oder
- beim Ansparen für eine Immobilie oder für eine Sanierung mit einem Bausparvertrag.
Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeitnehmersparzulage bekommt, reicht ein Vertrag aus (§ 3, 5. VermBG). Das gilt allerdings nur für Wertpapiere, zum Beispiel Aktien-ETFs.
Alle Infos zu den möglichen Anlageformen liest Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast Du aktuell, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) unter 40.000 Euro im Jahr liegt und Du vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegst. Für Paare liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro. (§13, Abs.1, 5. VermBG)
Nicht verwechseln: Dein zu versteuerndes Einkommen ist nicht Dein Bruttogehalt. Es ist der Wert, der übrig bleibt, wenn Du von Deinem Bruttogehalt Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abziehst.
Die genaue Höhe Deines zu versteuerndes Einkommen findest Du in Deinem Steuerbescheid. Schätzen kannst Du ihn mit Hilfe des Online-Rechners vom Bundesfinanzministerium.
Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen aufgrund der Freibeträge deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Ein gemeinsam veranlagtes Paar mit zwei Kindern und einem Bruttohaushaltseinkommen, das 30.000 Euro über der Einkommensgrenze liegt, kann beispielsweise durchaus förderberechtigt sein. Wenn Du also beim Bruttogehalt über der Grenze liegst, prüfe, ob Du dennoch die Arbeitnehmersparzulage bekommen kannst.
Kannst Du VL auch selbst anlegen und die Arbeitnehmersparzulage bekommen?
Ja. Zahlt Dir Deine Firma keine vermögenswirksamen Leistungen, kannst Du diese auch für Dich selbst anlegen. Damit hast Du ebenfalls Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Wie das konkret funktioniert und wie Du über diesen Weg 20 Prozent Bonus auf Deine ETF-Einzahlung bekommst, erklären wir Dir Schritt für Schritt in unserer Anleitung.
Denn einfach vom eigenen Konto in einen VL-Vertrag einzahlen, das geht nicht. Das Geld muss immer vom Konto des Arbeitgebers kommen – und er ist verpflichtet, Dich beim Sparen unterstützen, indem er einen Teil Deines Nettogehalts in den VL-Vertrag überweist (§ 11, 5. VermBG).
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage vom Staat ist für Singles mit 43 Euro und 80 Euro unterschiedlich hoch, je nach Anlageform. Wenn Du Deine VL in einen Aktienfonds-Sparplan – zum Beispiel einen ETF-Sparplan – anlegst, fördert der Staat das mit 20 Prozent Deiner jährlichen Sparsumme.
Dieser Wert gilt bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr. Für Paare sind beide Werte und damit auch die maximal mögliche Arbeitnehmersparzulage doppelt so hoch.
Wie viel Arbeitnehmersparzulage bekommst Du bei Aktien-ETFs?
| Single | verheiratet | |
|---|---|---|
| maximales zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | 40.000 € | 80.000 € |
| höchste geförderte Sparsumme pro Jahr | 400 € | 800 € |
| geförderte Sparleistung | 20 % | 20 % |
| maximale Sparzulage pro Jahr | 80 € | 160 € |
Quelle: § 13 5. VermBG (Stand: 2026)
Wie viel Arbeitnehmerzulage gibt es fürs Bausparen?
Die maximale Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen von 43 Euro jährlich ergibt sich aus anderen Förderkennzahlen als beim VL-Sparen über Aktien. Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baukredits steckst, unterstützt Dich der Staat mit neun Prozent der Sparsumme pro Jahr.
Die geförderten Höchstbeiträge liegen mit 470 Euro für Alleinstehende und 940 für Paare etwas höher als die für Aktienfonds. Auch hier gilt: Für Paare sind die Werte und damit die maximale Arbeitnehmersparzulage doppelt so hoch.
| Single | verheiratet (zwei Arbeitnehmer, jeder hat einen Vertrag) | |
|---|---|---|
| maximales zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | 40.000 € | 80.000 € |
| höchste geförderte Sparsumme pro Jahr | 470 € | 940 € |
| geförderte Sparleistung | 9 % | 9 % |
| maximale Sparzulage pro Jahr | 43 € | 86 € |
Quelle: 5. VermBG (Stand: 2026)
Wie viel musst Du für die maximale Arbeitnehmersparzulage einzahlen?
Für die maximale Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 123 Euro zahlst Du jährlich 400 Euro in Deinen VL-Aktiensparplan und 470 Euro in Deinen Bausparvertrag oder Baukredit. Da Arbeitgeber meist höchstens 480 Euro pro Jahr zahlen, geht das in der Regel nur, wenn Du die VL selbst aufstockst oder das gesamte Geld aus Deinem Gehalt kommt.
Sind 40 Euro die Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen?
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass 40 Euro die monatliche Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen sind. Dein Arbeitgeber kann Dir auch deutlich mehr VL zahlen. Und von Deinem Gehalt kannst Du ohnehin so viel VL anlegen, wie Du möchtest.
Mehr als 870 Euro pro Jahr, also 72,50 Euro pro Monat, ergibt allerdings aufgrund der gedeckelten Arbeitnehmersparzulage wenig Sinn.
Bekommst Du beide Arbeitnehmersparzulagen in Höhe von 123 Euro, entspricht das pro Jahr einem Plus von 14,1 Prozent Deiner Einzahlung. Dazu kommt dann noch die Wertentwicklung des Aktien-ETF und des Bausparvertrags.
Wie bekommst Du die Arbeitnehmersparzulage doppelt?
Erfüllst Du alle Bedingungen für beide Förderungen, hast Du auch Anspruch auf beide Prämien. Das bedeutet, dass Du sowohl die 80 Euro Arbeitnehmersparzulage fürs Aktienfonds-Sparen als auch die 43 Euro Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen bekommen kannst.
Dafür brauchst Du zwei verschiedene Verträge. Bitte Deinen Arbeitgeber daher, die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen aufzuteilen. Um die doppelte Arbeitnehmersparzulage als Partner zu bekommen, benötigt Ihr jeweils zwei eigene Verträge, insgesamt also vier.
Was kostet ein VL-Vertrag?
Ein VL-Vertrag ist in der Regel mit Kosten verbunden. Ein VL-Depot bei unserer Empfehlung Finvesto mit ETF-Anlage ist mit zehn Euro pro Jahr recht günstig.
Was kostet ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertag kostet neben zehn bis 20 Euro Verwaltungsgebühren pro Jahr auch einmalig Geld.
Meist werden direkt zu Beginn 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme fällig. Wähle daher eine kleine Bausparsumme zwischen 10.000 und 20.000 Euro, sodass die Kosten überschaubar bleiben und nicht Deine Prämie übersteigen.
Extra-Förderung: Wohnungsbauprämie für Bausparer
Für Bausparerinnen und Bausparer gibt es über die Arbeitnehmersparzulage hinaus eine steuerfreie Wohnungsbauprämie vom Staat. Diese beträgt pro Jahr zehn Prozent der geleisteten Einzahlungen. Hierbei zählt nur Deine eigene Sparleistung.
Vermögenswirksame Leistungen werden nicht mit eingerechnet, da Du für diese Einzahlungen bereits die Arbeitnehmersparzulage bekommst.
Wer die Wohnungsbauprämie bekommen kann, wie hoch sie ist und wie Du sie beantragst, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Wohnungsbauprämie.
Wie beantragst Du die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du jährlich über Deine Einkommensteuererklärung. Das machst Du rückwirkend, also im Jahr 2026 für das Jahr 2025.
Dein Anbieter schickt die Infos über die Höhe Deiner VL-Einzahlungen automatisch an das Finanzamt. Für den Antrag musst Du lediglich in Deiner Steuererklärung auf dem Hauptvordruck ganz oben einen Haken bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ machen.
In dem Abschnitt mit der Überschrift „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ trägst Du dann noch eine „1“ in das jeweilige Feld für Dich und/oder Deinen Partner ein.
Kannst Du die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen?
Solltest Du in den letzten Jahren vergessen haben, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, kannst Du das rückwirkend noch für die letzten vier Jahre tun.
Wann bekommst Du die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt direkt in Deinen VL-Vertrag überwiesen, und zwar am Ende der Vertragslaufzeit. Im Gegensatz zu anderen staatlichen Förderungen bekommst Du sie also nicht mit Deiner Steuerrückerstattung ausgezahlt.
Die Laufzeit von VL-Verträgen beträgt je nach Vertragsart sechs oder sieben Jahre. Währenddessen setzt das Finanzamt lediglich im Jahressteuerbescheid die Höhe des jährlichen Zuschusses fest.
Die Grenze bei Deinem zu versteuernden Einkommen muss nicht zwingend in jedem Jahr eingehalten werden. Wenn Du in einem Jahr mehr verdient hast, bekommst Du für das Jahr allerdings auch keine Zulage.
Kannst Du das Geld aus dem VL-Vertrag direkt ausgeben?
Das Geld aus dem VL-Vertrag kannst Du frei verwenden. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) musst Du darauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Möchtest Du nach dem Ende des ersten Vertrags mit dem VL-Sparen weitermachen, zum Beispiel mit Deinem ETF-Sparplan im Depot, kannst Du nahtlos in den nächsten VL-Vertrag übergehen. So bekommst Du auch im eigentlichen Ruhejahr die Arbeitnehmersparzulage.
Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Extra-Förderung: Wohnungsbauprämie für Bausparer
Für Bausparerinnen und Bausparer gibt es über die Arbeitnehmersparzulage hinaus eine steuerfreie Wohnungsbauprämie vom Staat. Diese beträgt pro Jahr 10 Prozent der geleisteten Einzahlungen. Hierbei zählt nur Deine eigene Sparleistung. Vermögenswirksame Leistungen werden nicht mit eingerechnet, da Du für diese Einzahlungen bereits die Arbeitnehmersparzulage bekommst.
Wer die Wohnungsbauprämie bekommen kann, wie hoch sie ist und wie Du sie beantragst, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Wohnungsbauprämie.
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