Das Wichtigste in Kürze
- Einen Bausparvertrag kannst Du in der Ansparphase kündigen.
- An Dein Geld kommst Du nach Ablauf der Kündigungsfrist. Meist sind das drei Monate.
- Hast Du für Deine Sparbeiträge staatliche Förderung enthalten, kann diese mit der Kündigung entfallen.
- Statt zu kündigen, kannst Du den Vertrag auch teilen oder die Bausparsumme senken.
So gehst Du vor
- Prüfe zunächst, wie sinnvoll eine Kündigung ist.
- Prüfe die Vertragsbedingungen Deines Bausparvertrags.
- Sende dann ein Kündigungsschreiben an Deine Bausparkasse. Nutze dafür unser Musterschreiben.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Inhalt
- Warum solltest Du Deinen Bausparvertrag kündigen?
- Welche Zinsen kannst Du nach einer Kündigung erreichen?
- Wie kündigst Du Deinen Bausparvertrag korrekt?
- Welche Fristen und Gebühren musst Du beachten?
- Wie läuft die Auszahlung des Bausparguthabens ab?
- Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?
- Wie kündigst Du ein Bauspardarlehen?
- Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt?
Es gibt verschiedene Wege, einen Bausparvertrag zu beenden. Einer davon ist die Kündigung. Wie Du bei einer Kündigung Deines Bausparvertrags am besten vorgehst und was Du dabei bedenken solltest, zeigt Dir dieser Ratgeber.
Musterschreiben Bauvertrag kündigen
Nutze zum Kündigen Deines Bausparvertrages ganz einfach unser Musterschreiben.
Warum solltest Du Deinen Bausparvertrag kündigen?
Du solltest Deinen Bausparvertrag kündigen, wenn Du das angesparte Geld benötigst oder die Konditionen nicht mehr attraktiv sind.
Was bringt Dir eine Kündigung?
Kündigst Du den Bausparvertrag, kannst Du Dein Guthaben kurzfristig sinnvoll nutzen. Überlegenswert ist dieser Schritt besonders, wenn Du ohne die Kündigung einen Kredit aufnehmen müsstest.
Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag über 50.000 Euro abgeschlossen, 25.000 Euro davon sollst Du selbst ansparen, 15.000 Euro hast Du schon zusammen. Gründe für eine Kündigung können dann sein:
- Du benötigst das Guthaben kurzfristig als Eigenkapital für eine Baufinanzierung.
- Du bist unzufrieden mit der niedrigen Verzinsung. Schließlich kannst Du für Tagesgeld und Festgeld mehr als 2,5 Prozent pro Jahr kassieren. Beim Bausparvertrag sind es häufig gerade einmal 0,1 Prozent pro Jahr.
- Du benötigst das Geld kurzfristig für andere Zwecke, etwa, um Dir einen neuen Pkw zuzulegen. Mit dem Guthaben aus Bausparvertrag vermeidest Du so unter Umständen, einen Kredit aufzunehmen.
In diesen Situationen solltest Du zumindest überlegen, ob eine Kündigung nicht vielleicht die passende Lösung ist.
Musst Du für die Kündigung einen Kündigungsgrund nennen?
Nein, Du musst der Bausparkasse keinen Grund für Deine Kündigung nennen. Du kannst den Bausparvertrag ohne Angaben von Gründen kündigen.
Welche Zinsen kannst Du nach einer Kündigung erreichen?
Geht es Dir um die Verzinsung Deines Guthabens, zeigt Dir der Finanztip-Festgeldrechner, welche Zinsen Du aktuell erreichen kannst.
Das Ranking erfolgt für die gewählte Filtereinstellung anhand der aktuellen Zinsen, wobei Angebote, die unsere Finanztip-Kriterien erfüllen, als Empfehlung zuerst gelistet werden. Mehr erfahren.
Hinweise zum Festgeld-Vergleich
Der Finanztip-Festgeldrechner basiert auf Festgeld-Daten von über 100 Banken, die der Dienstleister Financeads GmbH & Co. KG, Nürnberg (Datenschutzhinweise) zur Verfügung stellt. Diese haben wir mit unseren Parametern so gefiltert, dass Du ein verbraucherfreundliches Ergebnis nach Finanztip-Kriterien bekommst. Empfohlene Banken müssen der gesetzlichen Einlagensicherung in einem wirtschaftlich starken europäischen Land angehören und seit mindestens zwei Jahren Einlagenprodukte wie Tages- und/oder Festgeldkonten für Kunden in Deutschland anbieten. Die Auswahl der Festgeldangebote erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Für Schäden aus fehlerhaften Daten oder durch die Nutzung des Rechners übernehmen wir keine Haftung.
Tipp: Verwechsle den Bausparvertrag nicht mit dem Vorausdarlehen in einer Bauspar-Sofortfinanzierung: Das Vorausdarlehen selbst ist kein Bausparvertrag, sondern ein endfälliges Darlehen, zu dem Du zusätzlich einen Bausparvertrag abgeschlossen hast. Falls Du den Bausparvertrag abgetreten hast, kannst Du ihn nicht kündigen.
Wie kündigst Du Deinen Bausparvertrag korrekt?
Du kündigst Deinen Bausparvertrag korrekt, indem Du ein schriftliches Kündigungsschreiben an Deine Bausparkasse sendest.
Das Kündigungsschreiben sollte Deine Vertragsnummer, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse enthalten. Zudem ist es wichtig, den gewünschten Kündigungstermin anzugeben. Sende das Schreiben per Einschreiben, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
Nutze zum Kündigen Deines Bausparvertrages ganz einfach unser Musterschreiben.
Welche Fristen und Gebühren musst Du beachten?
Wenn Du Deinen Bausparvertrag während der Ansparphase kündigen willst, gibt es eine Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Wie lang die Kündigungsfrist bei Deiner Bausparkasse ist, erfährst Du in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Häufig finden sich die Regeln zur Kündigung in Paragraf 15 der Bausparbedingungen.
Wie erreichst Du eine schnellere Auszahlung des Bausparguthabens?
Willst Du nicht so lange auf Dein Bausparguthaben warten willst, kannst Du mit der Bausparkasse auch über eine schnellere Auszahlung sprechen. Allerdings kann es sein, dass die Bausparkasse dafür Gebühren verlangt.
Grundsätzlich gilt: Für alle Leistungen, zu denen die Bausparkassen gesetzlich verpflichtet sind, dürfen sie keine Gebühren verlangen. Eine vorzeitige Auszahlung des Guthabens nach einer Kündigung zählt allerdings nicht zu diesen gesetzlichen Pflichten.
Einen gesonderten prozentualen Abschlag nach Monaten, einen sogenannten Auszahlungsabschlag, der auf verschiedenen Webseiten im Internet genannt wird, konnten wir bei unserer Recherche in den Vertragsbedingungen einiger großer Bausparkassen wie etwa der Schwäbisch Hall oder der Wüstenrot Bausparkasse nicht finden.
Gefunden haben wir allerdings bei einem Tarif eine Regelung über einen „Diskont“ in Höhe von zwei Prozent des Guthabens. Das bedeutet: Die Bausparkasse zieht bei einer vorzeitigen Auszahlung erst noch zwei Prozent des Guthabens vom Auszahlungsbetrag ab.
Wünschst Du also eine vorzeitige Auszahlung, solltest Du mit Deiner Bausparkasse darüber sprechen, ob eine schnelle Auszahlung möglich ist und welche Gebühren die Bausparkasse dafür verlangt.
Wie läuft die Auszahlung des Bausparguthabens ab?
Soweit Du nicht eine vorzeitige Auszahlung vereinbart hast, zahlt die Bausparkasse das Guthaben nach Ablauf der Kündigungsfrist aus. Im Rahmen der Bearbeitung fragt Dich die Bausparkasse nach dem Konto, auf das sie das Guthaben überweisen soll.
Du solltest also sicherzustellen, dass Du alle Bankdaten korrekt angegeben hast, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert mit dem Bauspardarlehen, den Bonuszinsen und der Wohnungsbauprämie?
Kündigst Du den Bausparvertrag, hast Du keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen. Auch eventuelle Bonuszinsen gehen verloren.
Wurde Dir in der Ansparphase die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben, so erhältst Du diese nur dann ausgezahlt, sofern Du das Geld wohnwirtschaftlich verwendest und Du die Mindestspardauer eingehalten hast. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehören neben dem Haus- beziehungsweise Wohnungsbau auch Kauf, Sanierung oder Renovierung einer Immobilie. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist mit der Prämie erlaubt. Das Geld aus Bausparverträgen, die Du vor 2009 abgeschlossen hast, musst Du nicht wohnwirtschaftlich verwenden.
Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre gelaufen sein, damit Du die Wohnungsbauprämie erhältst.
Was solltest Du beim Verzicht auf das Bauspardarlehen bedenken?
Prüfe immer, ob Du das Bauspardarlehen nicht vielleicht doch noch gebrauchen kannst.
Am besten schaust Du dazu in Deine Vertragsunterlagen und überprüfst den Zinssatz, den die Bausparkasse Dir zugesagt hat: Liegt der Zinssatz des Bauspardarlehens über den aktuellen Bauzinsen, ist das Bauspardarlehen nicht attraktiv. Dies gilt zumindest, wenn Du eine größere Finanzierung benötigst.
Bei einer kleineren Finanzierung, unter 50.000 Euro, kann es dagegen schon wieder sinnvoll sein, das Bauspardarlehen zu nehmen, auch wenn der zugesagte Zinssatz nicht ganz so attraktiv ist: Bei weniger als 50.000 Euro winken die meisten Banken ab, wenn es um eine Baufinanzierung geht, und Zinsunterschiede wirken sich nicht so stark aus wie bei größeren Darlehenssummen.
Ein Beispiel: Du hast einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro abgeschlossen. Das Geld sollte für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung stehen. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen liegt bei vier Prozent, und damit etwas über den günstigsten aktuellen Bauzinsen. Du hast bereits 15.000 Euro angespart und möchtest eine Immobilie für 300.000 Euro finanzieren.
In diesem Fall ist es nicht sinnvoll, das Bauspardarlehen zu nutzen. Um an das Guthaben zu kommen, kannst Du entweder kündigen, oder Du nutzt andere Instrumente, wie etwa eine Teilung der Bausparsumme.
Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?
Die wichtigste Alternative zur Kündigung betrifft Bausparverträge, bei denen Du das Sparziel bereits erreicht hast. Bei diesen Verträgen kannst Du im Rahmen der nächsten Zuteilungsrunde die Auszahlung des Guthabens verlangen.
Außerdem kannst Du mit Deiner Bausparkasse Änderungen an Deinem Bausparvertrag vereinbaren, mit denen Du eine vorzeitige Auszahlung erreichst, aber den Vertrag fortführst. Möglich sind:
- die Teilung der Bausparsumme,
- die Herabsetzung der Bausparsumme,
- eine Wahlzuteilung.
Diese insgesamt vier Möglichkeiten erläutern wir jetzt genauer.
Wie lässt Du Dir Dein Guthaben zuteilen?
Wenn Du Dein Sparziel bereits erreicht hast oder kurz davor stehst, musst Du den Vertrag nicht kündigen, sondern kannst auch einfach die Zuteilung beantragen.
In der Regel erhältst Du von der Bausparkasse einen Zuteilungsantrag, wenn der Vertrag zum ersten Mal zuteilungsreif ist.
Die Bausparkasse fragt dann, ob:
- Du das Bauspardarlehen beantragen möchtest, sodass die gesamte Bausparsumme ausgezahlt wird,
- Du nur das Guthaben ausgezahlt haben möchtest, oder
- Du den Vertrag weiter besparen möchtest, er also wie bisher weiterlaufen soll.
Antwortest Du nicht, läuft der Vertrag erst einmal weiter.
Die Alternative zur Kündigung ist es dann, dass Du Dir nur das Bausparguthaben auszahlen lässt.
Ist der Vertrag erst einmal zuteilungsreif, kannst Du die Zuteilung zu jedem neuen Zuteilungstermin beantragen. Die Zuteilungstermine sind in der Regel einmal im Quartal. Dieser Weg dauert also in etwa so lange wie eine Kündigung mit dreimonatiger Frist.
Wie funktioniert eine Teilung der Bausparsumme?
Nach den Bausparbedingungen ist es möglich, den Bausparvertrag zu teilen. Beträgt die Bausparsumme zum Beispiel 100.000 Euro und Du hast 20.000 Euro angespart, so teilt Ihr die Bausparsumme auf zwei Verträge auf: einen 40.000er- und einen 60.000er-Vertrag. Der Vertrag mit den 40.000 Euro kommt dann in die nächste Zuteilung und Du erhältst Deine 20.000 Euro Guthaben sowie ein Darlehen von 20.000 Euro. Der Vertrag mit der neuen Bausparsumme von 60.000 Euro läuft separat weiter.
Wie funktioniert eine Herabsetzung der Bausparsumme?
Die Herabsetzung der Bausparsumme funktioniert ähnlich wie die Teilung. Bei dieser Lösung bleibt dann kein Vertrag mehr übrig. Du hast dann unnötig Geld ausgegeben, denn die Abschlussgebühr hast Du ja für die alte, höhere Bausparsumme bezahlt. Die Gebühr für den wegfallenden Teil ersetzt die Bausparkasse nicht.
Wie funktioniert die Wahlzuteilung des Vertrags?
Für die Wahlzuteilung nutzt Du die tarifliche Möglichkeit Deines Vertrags, das Bauspardarlehen früher als bei der normalen Zuteilung zu beantragen, zum Beispiel, wenn Du 25 Prozent der Bausparsumme angespart hast. Bei einem Vertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro musst Du also nur 12.500 Euro ansparen. Allerdings liegt der Zinssatz dann höher, als wenn Du die Regelzuteilung abwartest, also gut die Hälfte der Bausparsumme ansparst. Wenn Du allerdings das Bauspardarlehen im Grundsatz gut gebrauchen kannst, solltest Du prüfen, ob Dein Tarif eine Wahlzuteilung vorsieht, und dies dann mit der Bausparkasse besprechen.
Wie kündigst Du ein Bauspardarlehen?
Um den Bausparvertrag in der Darlehensphase zu beenden, also das Bauspardarlehen zurückzuzahlen, musst Du nicht kündigen. Die Bausparbedingungen sehen vor, dass Du jederzeit Sondertilgungen leisten kannst.
Die Sondertilgung kann auch so hoch sein, dass Du das gesamte Bauspardarlehen zurückzahlst. Damit Du dann eine Punktlandung hinlegst, solltest Du mit Deiner Bausparkasse über die Zahlung sprechen. Die Bausparkasse berechnet Dir dann den genauen Betrag, den Du zu einem bestimmten Stichtag überweisen musst.
Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt?
Auch Bausparkassen kündigen Bausparverträge. Das ist erlaubt, sofern der Kunde die Bausparsumme komplett angespart hat, aber weiter Geld einzahlt. Ist das aber nicht der Fall, ist eine Kündigung rechtlich zweifelhaft. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel Wann Kündigungen gut verzinster Bausparverträge rechtens sind.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



