Berliner Testament & Pflichtteil Hände weg vom Berliner Testament?

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepaare können für den Erbfall ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen.
  • Am häufigsten wählen Paare mit Kindern das sogenannte Berliner Testament: Demnach erbt der länger Lebende zunächst alles und nach dessen Tod erben erst die Kinder.
  • Für die Erben von sehr vermögenden Ehepaaren hat das Berliner Testament steuerliche Nachteile.

So gehst Du vor

  • Findet heraus, wer nach der gesetzlichen Erbfolge wie viel erben würde. Soll der Ehepartner zunächst alles erben, bevor die Kinder etwas bekommen, dann schreibt ein Berliner Testament. So kann ein Berliner Testament aussehen:

Beispiel Berliner Testament

  • Seid Ihr unsicher, wie Ihr die Erbfolge regeln wollt, solltet Ihr Euch rechtlich beraten lassen. Bei einem großen Nachlass mit Immobilien ist zudem eine steuerliche Beratung sinnvoll. 

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Wer verheiratet ist, möchte oft auch gemeinsam entscheiden, was nach dem Tod eines Partners geschehen soll. Wollt Ihr den Lebensstandard des anderen auch nach dem eigenen Tod sichern und einen Streit ums Erbe verhindern? Dann könnt Ihr ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Der Klassiker ist das Berliner Testament. Wir erklären Euch die Vor- und Nachteile und wie Ihr es selbst erstellen könnt.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Im Wesentlichen setzen sich Ehepaare damit gegenseitig zu Alleinerben ein. Dann legen sie fest, dass nach dem Tode des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass, meist den Kindern, zufallen soll. Die Kinder werden dann als Schlusserben eingesetzt.

So könntet Ihr im Testament formulieren:
„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tode von uns beiden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben.“

Übrigens: Werden in einem Berliner Testament die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben eingesetzt, dann ist das Testament so auszulegen, dass damit auch die Enkel gemeint sind (OLG Oldenburg, 11.09.2019, Az. 3 U 24/18). Das ist wichtig, falls ein Kind bereits verstorben ist.

Das Berliner Testament ist in Deutschland vor allem unter Eheleuten mit Kindern weit verbreitet. Doch der Trend geht weg vom gemeinsamen Testament. Nach einer  Studie des Instituts für Demoskopie in Allensbach aus dem Jahr 2024 wird das Berliner Testament seltener gewählt. Nur noch 42 Prozent der Erblasser entschieden sich dafür, wohingegen 2018 noch 59 Prozent aller Testamente Berliner Testamente waren. Für diesen Rückgang gibt es gute Gründe – vor allem steuerliche. Mehr dazu weiter unten.

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Welche Vorteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament hat mehrere Vorteile: 

1. Das Berliner Testament sichert den Ehepartner ab

Mit dem Berliner Testament sichert Ihr euch gegenseitig finanziell ab, weil das gesamte Vermögen nach dem Tod des Partners auf den länger lebenden Ehegatten übergeht. Er muss keine weiteren Erben auszahlen. 

Es gibt keine Erbengemeinschaft und erst mal keine Erbauseinandersetzung. Das ist dann wichtig, wenn fast das gesamte Vermögen aus einer Immobilie besteht, die der länger Lebende weiter bewohnen soll. Der Lebensstandard des Ehegatten ist mit einem Berliner Testament gesichert. Der Nachlass soll erst nach dem Tod beider Eltern gerecht unter den Kindern aufgeteilt werden.

2. Das Berliner Testament ist einfach zu erstellen

Das Berliner Testament ist einfach zu erstellen, weil nur einer das Testament eigenhändig schreibt und der andere es ebenfalls unterschreibt. Dazu könnt Ihr Euch an unserem Beispiel orientieren. 

Das Berliner Testament ist eindeutig und regelt klar und einfach, wie das Vermögen im Erbfall verteilt werden soll.

3. Ein Berliner Testament kann einer allein nicht leicht widerrufen 

Ein Berliner Testament könnt Ihr grundsätzlich nur gemeinschaftlich aufheben, zum Beispiel, indem Ihr es vernichtet oder ein neues gemeinschaftliches Testament aufsetzt. 

Einer allein kann die Regelung Eures Nachlasses zu Lebzeiten zwar widerrufen, muss dazu aber seine Erklärung von einem Notar beurkunden lassen, der dann den anderen über den Widerruf informiert (§ 2271 BGB). Habt Ihr ein öffentliches, gemeinschaftliches Testament von einem Notar erstellen lassen, müsst Ihr ihm mitteilen, dass das Testament keine Wirkung mehr haben soll.

4. Das Berliner Testament bindet über den Tod hinaus

Mit einem Berliner Testament bindet Ihr Euch gegenseitig über den Tod hinaus. Regelungen, die der eine ohne den anderen nicht getroffen hätte, sogenannte wechselbezügliche Verfügungen, darf der länger Lebende nach dem Erbfall nicht widerrufen (§ 2270 BGB).

Beispiel: Habt Ihr Eure gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt, ist die Erbeinsetzung in aller Regel wechselseitig. Das heißt, der länger Lebende kann das Kind später nicht mehr enterben.

Mit dem Tod eines Ehegatten erlischt das Widerrufsrecht für sogenannte wechselbezügliche Verfügungen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, der überlebende Ehegatte ist daran gebunden. Der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe, kann aber niemand anderen als Erben einsetzen oder die Kinder mit anderen Erbquoten bedenken (OLG Hamm, 29.03.2011, Az. I-10 U 112/10).

Der überlebende Ehegatte kann seine Verfügung nur dadurch aufheben, dass er die Erbschaft ausschlägt (§ 2271 Abs. 2 BGB) und seinen Pflichtteil verlangt.

5. Ein Berliner Testament kann auch flexibel sein

Ihr könnt in das Berliner Testament eine Änderungsklausel aufnehmen, um dem länger lebenden Partner eine Änderung des Testaments zu ermöglichen. Die Regelung könnte so lauten: „Der Überlebende ist befugt, neu und abweichend zu testieren.

Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann erhebliche Nachteile haben. 

Was sind die steuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments?

Ein Berliner Testament hat steuerliche Nachteile, wenn viel Vermögen innerhalb einer Familie vererbt wird. Es kann für die Kinder teuer werden, wenn sie das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal bekommen und deshalb mehr als den Freibetrag erben.

Der Freibetrag von 400.000 Euro steht normalerweise jedem Kind pro Erbfall von jedem seiner Elternteile zu (§ 16 ErbStG). Anders beim Berliner Testament: Dadurch geht den Kindern ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro verloren, weil der länger lebende Elternteil als Alleinerbe zunächst einmal alles erbt.

Zusammengefasst sind das die beiden Nachteile:

  1. Jedes Kind verliert einen persönlichen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro.
  2. Beim letztverstorbenen Ehegatten wird das Vermögen derart angehäuft, dass er mehr Erbschaftsteuern zahlen muss als nötig.

In unserem Ratgeber Steuern beim Berliner Testament erfährst Du, wie sich das verhindern lässt, etwa durch eine Schenkung mit Nießbrauch.

Welche Nachteile hat das Berliner Testament für den Ehepartner?

Ein wichtiger Nachteil für den länger lebenden Ehepartner besteht darin, dass er die Festlegungen im Berliner Testament nicht mehr ändern kann, obwohl er es vielleicht gerne würde. Das gilt ganz besonders, wenn viele Jahre zwischen dem Tod der Eheleute liegen und sich die familiären Beziehungen verändert haben. 

Welche Nachteile hat das Berliner Testament für die Kinder? 

Das Berliner Testament hat für die Kinder den Nachteil, dass sie ihr Erbe erst sehr viel später bekommen, als es nach dem Gesetz vorgesehen ist. Denn die Kinder sind durch ein Berliner Testament beim Tod des ersten Elternteils zunächst einmal enterbt. Sie erben erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben ist. Das kann Jahre später sein.

Doch planen die Kinder zum Beispiel ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen, könnten sie die Erbschaft schon früher als Eigenkapital für eine langfristige Baufinanzierung gut gebrauchen. Die Aussicht auf ein späteres Erbe hilft bei einer Baufinanzierung nicht. 

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Wie verhält sich das Berliner Testament zum Pflichtteil?

Die Kinder können das Berliner Testament aus den Angeln heben. Denn ihnen steht auch bei einem Berliner Testament immer ihr Pflichtteil zu. Der beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Fordern die Kinder ihren Pflichtteil, können sie den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringen – etwa, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem Haus besteht, das verkauft werden müsste. 

Wer das Haus nicht verkaufen will, nur weil ein Kind seinen Pflichtteil einfordert, könnte zum Beispiel ein Darlehen in Höhe des Pflichtteils aufnehmen, das mit einer Grundschuld auf das Haus abgesichert ist.

Wichtig: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen, etwa wenn sie dadurch Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ausschöpfen können.

Ist eine Pflichtteils-Strafklausel sinnvoll?

Eine Pflichtteils-Strafklausel kann in einem Berliner Testament sinnvoll sein. Damit sollen die Kinder davon abgehalten werden, beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einzufordern.

Beispiel für eine Pflichtteils-Strafklausel:
„Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so werden er und seine Abkömmlinge nicht Erben des Letztversterbenden.“

Trotz einer solchen Klausel kann das Kind nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil verlangen. Stirbt dann auch der länger lebende Elternteil, kann das Kind erneut seinen Pflichtteil einfordern. 

Was passiert, wenn das Kind trotzdem den Pflichtteil verlangt?

Die Auswirkungen einer solchen Strafklausel hängen davon ab, ob ein Kind seinen Pflichtteil verlangt und wie sich das Vermögen der Eltern zwischen den beiden Todesfällen verändert. Bleibt es hoch, lohnt es sich für das Kind eher nicht. Sinkt es stark, kann das anders sein. Der Unterschied zeigt sich an zwei Beispielen.

Beispiel1: Wer den Pflichtteil verlangt, stellt sich deutlich schlechter

Albert ist mit Berta verheiratet. Beide haben jeweils ein Vermögen von 400.000 Euro angespart. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, Clara und Dirk. Stirbt Albert, würde seine Frau Berta nach gesetzlicher Erbfolge die Hälfte erben, also 200.000 Euro. Die beiden Kinder würden je ein Viertel erben, also jeder 100.000 Euro. Die Eltern haben ein Berliner Testament mit Pflichtteils-Strafklausel aufgesetzt. 

Der Vater stirbt: Die Mutter wird Alleinerbin der 400.000 Euro. Verlangt Tochter Clara nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil, bekommt sie die Hälfte ihres gesetzlichen Viertels, somit ein Achtel von 400.000 Euro. Sie kann von ihrer Mutter 50.000 Euro verlangen. Den Rest von 350.000 Euro behält die Mutter.

Die Mutter stirbt: Stirbt nach einer gewissen Zeit auch Berta, erben die Kinder eigentlich jeweils die Hälfte ihres gesamten Vermögens, also jeder die Hälfte von 750.000 Euro. Dabei haben wir unterstellt, dass das Vermögen nicht weniger geworden ist. 

Da aber Clara nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil verlangt hatte, bekommt sie auch jetzt nur den Pflichtteil von Bertas Nachlass, nur ein Viertel von 750.000 Euro, also 187.500 Euro. Dirk dagegen erbt drei Viertel 562.500 Euro.

Clara stellt sich mit ihrem Widerstand gegen das Berliner Testament erheblich schlechter, sie bekommt insgesamt nur 237.500 Euro (50.000 Euro + 187.500 Euro). Ihr Bruder mehr als das Doppelte. 

Beispiel 2: Wer den Pflichtteil verlangt, hat alles richtig gemacht

Der Vater stirbt. Die Mutter wird Alleinerbin der 400.000 Euro. Clara hat trotz Strafklausel nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil verlangt und erhält deshalb 50.000 Euro.

Die Mutter wird später ein Pflegefall. Bis zu ihrem Tod ist ihr gesamtes Vermögen auf 200.000 Euro zusammengeschmolzen. Da Clara den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters verlangt hatte, bekommt sie auch jetzt nur den Pflichtteil, nur ein Viertel der 200.000 Euro, also 50.000 Euro. Ihr Bruder Dirk erbt 150.000 Euro. Clara stellt sich also immer noch schlechter, sie erbt insgesamt nur 100.000 Euro.

Sind in Bertas Nachlass insgesamt nur noch 100.000 Euro vorhanden, erhält Clara ihren Pflichtteil von 25.000 Euro, Dirk erbt die verbleibenden 75.000 Euro. In diesem Fall bekommen beide Kinder insgesamt die gleiche Summe. Clara konnte aber viel früher über einen Teil des Geldes verfügen.

Hat Berta alles an Vermögen verloren, hat Clara alles richtig gemacht. Sie hat immerhin 50.000 Euro bekommen. Dirk ist leer ausgegangen.

Deshalb gilt: Wird das Vermögen von Menschen im Alter weniger, weil zum Beispiel Pflegeheimkosten anfallen, kann der finanzielle Nachteil für denjenigen, der trotz Strafklausel seinen Pflichtteil verlangt, geringer ausfallen. 

Ist eine Wiederverheiratungsklausel sinnvoll?

Heiratet die verwitwete Mutter oder der verwitwete Vater erneut, erlangt der neue Ehegatte mit der Eheschließung Erbrecht. Für die Kinder aus erster Ehe, die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserben eingesetzt sind, besteht das Risiko, dass sich dadurch der spätere Nachlass verringert.

Eine Wiederverheiratungsklausel kann das verhindern. Demnach soll der Nachlass ganz oder teilweise bereits dann auf die Kinder übergehen, wenn der überlebende Elternteil noch einmal heiratet. Wer eine solche Regelung möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen, um sicherzugehen, dass die Klausel auch wirksam ist. Greift sie zu stark in die Rechte des länger lebenden Ehegatten ein, kann die Klausel sittenwidrig und damit unwirksam sein (vgl. OLG Zweibrücken, 14.03.2011, Az. 3 W 150/10). 

Fehlt eine solche Klausel, kann der Wiederverheiratete das gemeinschaftliche Testament innerhalb eines Jahres nach der Heirat anfechten, wenn er etwa seinen neuen Partner bedenken will (§§ 2079, 2281 BGB). Es gilt dann rückwirkend ab dem Tod des zuerst verstorbenen Ehegatten die gesetzliche Erbfolge.

Wie setzt Du ein Berliner Testament auf?

Ihr könnt als Ehepaar Euren letzten Willen selbst verfassen. Dabei reicht es, wenn einer von Euch das Testament mit der Hand schreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung mit vollem Namen mitunterzeichnet (§ 2267 BGB). Derjenige, der nur unterschreibt, sollte angeben, wo und wann er unterschrieben hat. 

Ihr müsst klar schreiben, dass der überlebende Ehegatte für den ersten Erbfall Alleinerbe sein soll. Fehlt eine solche ausdrückliche Erbeinsetzung, dann gilt im Zweifel die gesetzliche Erbfolge

Allein eine Formulierung wie „nach unserem Tod erbt unser Sohn“ reicht als Andeutung nicht aus, um den länger lebenden Ehegatten als Alleinerben einzusetzen. Auch dass sich Ehegatten üblicherweise gegenseitig bedenken, lässt nicht den Schluss zu, dass der eine den anderen zum Alleinerben machen wollte (OLG München, 12.11.2019, Az. 31 WX 183/19). Es reicht nicht aus, zu schreiben, dass Ihr Euer Vermögen durch ein Berliner Testament vererben wollt (OLG Celle, 07.07.2022, Az. 6 W 77/22).

Besteht das Testament aus mehreren Seiten, solltet Ihr diese durchnummerieren und jeder sollte jede Seite einzeln unterschreiben. Ihr könnt aber auch zwei getrennte Dokumente erstellen, sofern Ihr den Willen habt, gemeinschaftlich den Nachlass zu regeln. Dann solltet Ihr beide Texte zusammen in einen Umschlag stecken oder mit einer Heftklammer verbinden.

Gibt es Vorlagen und Muster für ein Berliner Testament?

Da Ihr das Testament mit der Hand selbst schreiben müsst, stellen wir kein Muster zur Verfügung. Ein mit dem Computer erstelltes Testament ist nicht wirksam, auch wenn Du es ausdruckst und persönlich unterschreibst.

Jeder Erblasser, jede Familie und jeder Nachlass ist anders, sodass eine allgemeine Vorlage für ein Berliner Testament aus unserer Sicht nicht hilfreich ist. Ihr könnt Euch aber an einem Beispiel orientieren.

Beispiel: So könnte allerdings ein handgeschriebenes Berliner Testament als PDF aussehen.

Beispiel: Berliner Testament

Ihr könnt als Paar auch gemeinsam zum Notar gehen und ein sogenanntes öffentliches Testament aufsetzen lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihr beraten werdet und der Notar Euren Willen eindeutig und rechtssicher aufschreibt und dann amtlich verwahren lässt. Die Kosten bestimmen sich nach dem Vermögen (§ 102 GNotKG).

Beispiel: Beläuft sich der Nachlass auf 200.000 Euro, zahlen die Erblasser 870 Euro. Bei einem Vermögen von 800.000 Euro müsst Ihr mit 2.830 Euro rechnen, jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

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Was gilt für das Berliner Testament bei Scheidung?

Mit der Scheidung verliert ein gemeinschaftliches Testament seine Wirksamkeit (§ 2077 Abs. 1 BGB). Gleiches gilt, wenn vor dem Tod eines Partners die Scheidung schon beantragt war und alle Voraussetzungen dafür erfüllt waren.

Da die meisten Ehegatten bei der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments gar nicht an eine Scheidung denken, empfiehlt es sich, bei der Trennung reinen Tisch zu machen und das gemeinschaftliche Testament zusammen aus der Welt zu schaffen. Ein handschriftliches Testament könnt Ihr einfach vernichten. Habt Ihr ein notarielles Testament gemacht, müsst Ihr es aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen und vernichten. Dadurch verliert es seine Gültigkeit.

Es kann allerdings sein, dass das gemeinschaftliche Testament ausnahmsweise – trotz Scheidung – weiter gilt. Dies ist der Fall, wenn das Testament auch für den Fall der Scheidung in Kraft bleiben soll. Werden beispielsweise im gemeinschaftlichen Testament die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt, so kann es sein, dass die Ehegatten diese Verfügung auch getroffen hätten, wenn sie das Scheitern der Ehe vorhergesehen hätten.

Wer vermeiden will, dass der geschiedene Ehegatte im Erbfall versucht, seine Ansprüche geltend zu machen, kann im gemeinschaftlichen Testament aufnehmen, dass es im Fall der Scheidung nicht mehr gelten soll.

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