CO2-Kosten-Rechner: Hol Dir Geld vom Vermieter
Wenn Du mit Gas heizt, bezahlst Du den CO2-Preis als eine Art Klimagebühr. In Mietwohnungen werden die CO2-Kosten aufgeteilt: Deine Vermieterin oder Dein Vermieter übernimmt einen Teil davon. Wohnst Du zur Miete und hast einen eigenen Gasvertrag, musst Du die Kostenaufteilung selbst erledigen. Mit dem CO2-Kosten-Rechner und unserem Musterschreiben holst Du Dir Geld zurück. Auch Vermieter können das Tool nutzen.
CO2-Kosten-Rechner für Gasheizungen
In welchen Fällen müssen Mieter aktiv werden?
Wenn Du zur Miete wohnst, einen eigenen Gasvertrag hast und eine Rechnung vom Gasanbieter bekommst. Das ist etwa bei einer Gasetagenheizung der Fall oder wenn Du in einem gemieteten Haus einen eigenen Gasvertrag hast oder Heizöl bestellst. In diesem Fall musst Du als Mieterin oder Mieter den Vermieteranteil selbst ausrechnen und einfordern (§ 5 Abs. 3 CO2KostAufG).
Anders ist es, wenn Dich Dein Vermieter mit Wärme versorgt. Gibt es zum Beispiel eine Zentralheizung im Keller Deines Mehrfamilienhauses, muss der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten aufteilen. Der Vermieteranteil und der Mieteranteil stehen dann in der Heizkostenabrechnung, die der Vermieter gewöhnlich einmal im Jahr mit der Nebenkostenabrechnung vornimmt. Dort muss der Vermieter auch zeigen, wie er die Aufteilung der CO2-Kosten berechnet hat (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG).
Wie teilen Mieter die CO2-Kosten selbst auf?
Mit dem CO2-Kosten-Rechner von Finanztip ermittelst Du den Vermieteranteil an den CO2-Kosten. Alle benötigten Daten findest Du in der Jahresabrechnung von Deinem Gasanbieter: Deinen Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die CO2-Kosten in Euro und den Abrechnungszeitraum.
Wenn Du Dir bei einzelnen Werten unsicher bist, helfen Dir die blauen Infobuttons im Rechner weiter. Beim Gasverbrauch stellst Du nur auf „Heizwert“ um, wenn in Deiner Rechnung explizit die Rede von Heizwert ist. Ansonsten bleibst Du bei „Brennwert“. Warum das so ist, liest Du weiter unten.
Außerdem musst Du angeben, wie viele Quadratmeter Wohnfläche Deine Wohnung hat – schau am besten in Deinen Mietvertrag.
Der Rechner ermittelt den Mieter- und Vermieteranteil anschließend automatisch anhand eines Stufenmodells.
Wie fordern Mieter das Geld vom Vermieter?
Ab dem Datum, an dem Dein Gasanbieter Dir die Rechnung geschickt hat, hast Du ein Jahr lang Zeit, um von Deiner Vermieterin ihren Anteil an den CO2-Kosten einzufordern (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Das musst Du schriftlich machen. Wir haben für Dich einen Musterbrief vorbereitet. Du musst nur ein paar Angaben ergänzen und den Betrag eintragen, den Dir unser Rechner unter „Vermieter übernimmt“ anzeigt.
Sende das Musterschreiben zusammen mit der Rechnung Deines Gasanbieters per Mail oder per Brief an Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter.
Wie berechnen Vermieter die CO2-Kostenaufteilung?
Auch Vermieterinnen oder Vermieter können unseren CO2-Kosten-Rechner für Gasheizungen nutzen. Wird ein ganzes Mehrfamilienhaus vermietet, dann tragen Vermieter den gesamten Gasverbrauch aus der Abrechnung und die gesamte Wohnfläche aller Wohnungen im Gebäude in den Rechner ein. Vermieter erhalten dann die Einstufung, auf wie viel Prozent sich der Vermieteranteil und der Mieteranteil beläuft. Die CO2-Kosten in den einzelnen Wohnungen werden nach diesem Prozentsatz zwischen dem Vermieter und den Mietern aufgeteilt. Besitzen und vermieten Vermieter lediglich einzelne Wohnungen oder nur eine einzige Wohnung in einem Gebäude, berücksichtigen sie nur deren Wohnflächen und Verbräuche (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG).
Nach welchem Prinzip funktioniert die Kostenaufteilung?
In schlecht gedämmten Wohngebäuden wird viel Energie zum Heizen benötigt. Als Mieterin oder Mieter musst Du dann nur einen kleinen Anteil der CO2-Kosten bezahlen. Bis zu 95 Prozent bezahlen die Vermieterinnen und Vermieter. Dadurch soll ein Anreiz entstehen, Gebäude energetisch zu sanieren und eine klimafreundliche Heizung einzubauen.
In klimafreundlichen Gebäuden mit einem geringen CO2-Ausstoß sind die Heizkosten und damit auch die CO2-Kosten niedrig. Hier bezahlst Du als Mieterin oder Mieter den Großteil oder sogar die kompletten CO2-Kosten selbst.
Um die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung zu ermitteln, wird der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche ausgerechnet. Dabei wird auf den tatsächlichen Energieverbrauch innerhalb eines Jahres geschaut, die Energieeffizienzklasse des Hauses laut Energieausweis spielt keine Rolle.
Anhand des CO2-Ausstoßes wird das Gebäude in einem Stufenmodell in eine von zehn Kategorien eingeteilt. Diese Stufe legt fest, wie die CO2-Kosten prozentual aufgeteilt werden – wirf einen Blick in die Grafik unten. Unser CO2-Kosten-Rechner erledigt diese Stufeneinteilung für Dich ganz automatisch.

Quelle: Finanztip-Darstellung, Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), Anlage zu den §§ 5 bis 7 (Stand: 26. Juni 2025).
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was tun, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?
Wenn in Deiner Mietwohnung mit Gas geheizt wird und Du nicht selbst einen Gasvertrag hast, dann kümmert sich Dein Vermieter um die Gasbeschaffung. Das gilt etwa bei einer Gaszentralheizung im Keller und auch bei einer zentralen Ölheizung. In diesen Fällen ist der Vermieter dafür verantwortlich, die CO2-Kosten aufzuteilen.
Überprüfe Deine Heizkostenabrechnung. Du bekommst sie gewöhnlich einmal im Jahr zusammen mit der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter. Wurden die CO2-Kosten darin aufgeteilt? Lade Dir unsere Lesehilfe für die Heizkostenabrechnung herunter. Darin findest Du ein Beispiel, wie die Abrechnung aussehen sollte.
Lesehilfe Heizkostenabrechnung
Vermieterinnen und Vermieter müssen in der Heizkostenabrechnung die Berechnungsgrundlagen und die Einstufung des Gebäudes nach dem Stufenmodell (Tabelle unten) offenlegen und die CO2-Kosten entsprechend aufteilen. Wenn der Vermieteranteil an nicht berechnet wurde oder Angaben fehlen, darfst Du die gesamten von Dir verlangen Heizkosten pauschal um drei Prozent kürzen – quasi als Strafe. Unabhängig davon kannst Du zusätzlich verlangen, dass der Vermieter die Aufteilung der CO2-Kosten noch vornimmt (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Welche Ausnahmen und Einschränkungen gibt es?
Es gibt drei Besonderheiten, bei denen der Vermieter oder die Vermieterin einen geringeren Anteil der CO2-Kosten bezahlen muss:
- Das Wohngebäude steht unter Denkmalschutz.
- Es besteht einen Anschlusszwang an ein bestimmtes Heizsystem, zum Beispiel für Fernwärme.
- Es handelt sich um ein Milieuschutzgebiet (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Solche Gebiete gibt es vor allem in Großstädten. Sie dienen dazu, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem bestimmten Viertel zu erhalten.
Wenn eine oder mehrere dieser Dinge auf Deine Wohnung zutreffen, können rechtliche Gründe den Vermieter daran hindern, das Gebäude entweder energetisch zu sanieren oder seine Wärme- und Warmwasserversorgung zu verbessern. Dein Vermieter muss Dir das nachweisen. Dann halbiert sich der Vermieteranteil an den CO2-Kosten (§ 9 Abs. 1 CO2KostAufG). Du kannst im CO2-Kosten-Rechner die entsprechende Option auswählen, um diese Besonderheiten zu berücksichtigen.
Sonderfall: Wenn aufgrund der genannten Besonderheiten weder eine Sanierung noch eine Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung in dem Gebäude möglich sind, werden die CO2-Kosten gar nicht aufgeteilt. Der Vermieter muss in so einem Fall nichts bezahlen, die CO2-Kosten trägt allein der Mieter (§ 9 Abs. 2 CO2KostAufG).
Wie unterscheiden sich Brennwert und Heizwert beim Gas?
Die Begriffe Brennwert und Heizwert beschreiben zwei verschiedene Methoden, um den Energiegehalt von Gas zu messen. Gib zunächst den Verbrauch aus Deiner Gasrechnung in den CO2-Kosten-Rechner ein. Achte dann darauf, Brennwert oder Heizwert im Rechner richtig auszuwählen.
Normalerweise wird Gas nach dem Brennwert abgerechnet. Wenn es um die Aufteilung der CO2-Kosten geht, kann in Deiner Gasrechnung der Verbrauch aber auch als Heizwert angegeben sein. Der betreffende Abschnitt kann zum Beispiel „Information gemäß CO2-Kostenaufteilungsgesetz“ heißen. Nur wenn in der Rechnung explizit von „Heizwert“ die Rede ist und der Verbrauch dort heizwertbezogen angegeben wird, wählst Du im Rechner den Heizwert aus. Ansonsten bleibst Du beim Brennwert.
Was gilt, wenn Du mit einem Gasherd kochst?
Wenn Du in der Küche beim Kochen Gas verbrauchst, soll das nicht in die Energieeffizienz des Gebäudes mit hineinzählen. Deshalb wird bei der CO2-Kostenaufteilung der Vermieteranteil pauschal um fünf Prozent gekürzt, wenn in der Wohnung ein Gasherd vorhanden ist (§ 6 Abs. 3 CO2KostAufG). Ziehe in diesem Fall vom Vermieteranteil, den Dir unser CO2-Kosten-Rechner als Ergebnis anzeigt, diese fünf Prozent einfach ab.
Wie viel Geld bekommst Du von der Vermieterin?
Das kommt ganz darauf an, wie groß und vor allem wie energieeffizient Deine Wohnung ist.
Ein Beispiel: In einem mittelmäßig gedämmten Gebäude werden in einer Mietwohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche jährlich 17.500 Kilowattstunden Gas zum Heizen benötigt. Dabei werden rund 3,5 Tonnen CO2 ausgestoßen. Im Jahr 2024 hatte eine Tonne CO2 einen Preis von 45 Euro. Insgesamt wurden mit der Gasrechnung also CO2-Kosten von knapp 160 Euro fällig. Davon muss die Vermieterin in unserem Beispiel 50 Prozent bezahlen, der Mieter würde also um 80 Euro im Jahr entlastet.
Wie werden sich die CO2-Kosten in Zukunft entwickeln?
Der CO2-Preis lag im Jahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne und stieg 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Damit die EU ihre Klimaziele im Gebäudesektor erreicht, müsste der CO2-Preis im Jahr 2030 im Mittel bei 275 Euro pro Tonne liegen. Das prognostiziert das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt Ariadne in einem Hintergrundpapier.
Wie funktioniert die CO2-Kostenaufteilung, wenn Du mit Öl heizt?
Bei einer Ölheizung wird das Heizöl zuerst getankt und inklusive CO2-Preis abgerechnet. Verbraucht wird es aber erst später. Das ist der Grund, warum es beim Öl deutlich komplizierter ist als beim Gas, die CO2-Kosten in Mietwohnungen zu verteilen. Denn die CO2-Kosten können zwischen Vermietern und Mietern erst abgerechnet und aufgeteilt werden, wenn feststeht, wie viel Öl in einem Jahr verbraucht wurde. Außerdem dürfen Ölvorräte, die in das nächste oder gar übernächste Jahr mitgenommen werden – also längere Zeit im Öltank verbleiben – auch erst dann abgerechnet werden.
Zudem sorgt eine Gesetzeslücke dafür, dass Mieterinnen und Mieter, die ihr Heizöl selbst einkaufen, die CO2-Kosten eigentlich gar nicht rechtzeitig abrechnen können – also in der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwölf Monaten (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Falls Dich das betrifft, sprich mit Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bisher ist öffentlich und auf unsere Nachfrage beim Bundesministerium für Wirtschaft kein Datum bekannt, zu dem die Gesetzeslücke geschlossen werden soll und damit eine klare Regelung in Kraft treten könnte.
Vermieterinnen und Vermieter sollten externe Hilfe einholen, wenn sie unsicher sind, wie die Berechnung der CO2-Kostenaufteilung bei Ölheizungen funktioniert. Möglich ist das zum Beispiel bei Interessensverbänden oder Unternehmen, die sich auf Heizkostenabrechnungen spezialisiert haben.
Seit wann werden CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?
Wohnst Du zur Miete, dann muss Dein Vermieter oder Deine Vermieterin seit 1. Januar 2023 einen Teil Deiner CO2-Kosten übernehmen. Der Zeitraum der abgerechneten Brennstofflieferung muss an diesem Tag oder danach begonnen haben (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). Wird Deine Wohnung mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Heizöl beheizt, bezahlst Du den CO2-Preis, der wie eine Art Steuer erhoben wird.
Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch für Nichtwohngebäude?
Bei vermieteten Nichtwohngebäuden, also zum Beispiel Büros, Fabriken und Verwaltungsgebäuden, werden die CO2-Kosten seit 2023 ebenfalls aufgeteilt. Vermieterinnen und Mieterinnen übernehmen pauschal jeweils 50 Prozent der CO2-Kosten, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Ab dem Abrechnungsjahr 2025 soll für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell nach dem Vorbild der Wohngebäude eingeführt werden (§ 8 Abs. 4 CO2KostAufG).
So wird die CO2-Kostenaufteilung im Detail berechnet
Wenn Du selbst nachrechnen möchtest, kannst Du das in drei Schritten tun. Für ein ganzes Abrechnungsjahr und eine einzelne Wohnung zeigen wir Dir die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern anhand einer Beispielrechnung.
Schritt 1 - Energiebedarf: Teile zuerst Deinen jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) durch die zu beheizende Wohnungsfläche in Quadratmetern (m²). Beispiel: Wenn Du 12.000 Kilowattstunden Gas verbraucht hast und Deine Wohnung 70 Quadratmeter hat, beträgt der Energiebedarf rund 171 kWh/m².
Schritt 2 - Emissionsausstoß: Rechne aus, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) pro Quadratmeter ausgestoßen wurde. Dafür benötigst Du den Emissionsfaktor – dieser Wert muss auf der Rechnung stehen, die Du vom Gasanbieter oder Heizölhändler bekommen hast (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG). Vermieter sollten ihn auch in der Heizkostenabrechnung nennen. Für reines Erdgas oder Heizöl EL (extraleicht) gibt es Standardwerte, wie die folgende Tabelle zeigt:
CO2-Ausstoß beim Heizen
Emissionsfaktor pro Kilowattstunde | Emissionsfaktor pro Liter | |
---|---|---|
Erdgas (Gasheizung) | 0,18139 kg CO2/kWh (Brennwert) 0,20088 kg CO2/kWh(Heizwert) | entfällt |
Heizöl EL(Ölheizung) | 0,2664 kg CO2/kWh | 2,68 kg CO2/Liter |
Quelle: Anlage 2 Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) 2030 (Stand: 26. Juni 2025)
Achte bei Erdgas darauf, zwischen Brennwert und Heizwert zu unterscheiden und rechne mit dem entsprechenden Emissionsfaktor weiter. Wenn ein Teil des verwendeten Brennstoffs aus erneuerbaren Energien stammt, zum Beispiel Biogas oder Bioöl, verringert sich der Emissionsfaktor. Bei Fernwärme ist der Emissionsfaktor abhängig davon, aus welchen Brennstoffen die Wärme erzeugt wurde. Es gilt der auf der Brennstoffrechnung genannte Emissionsfaktor.
Multipliziere den Emissionsfaktor des Brennstoffs mit dem Energiebedarf pro Quadratmeter aus dem ersten Schritt. In unserem Beispiel rechnen wir mit dem Brennwert für Erdgas, also: 171 kWh/m² × 0,18139 kg CO2/kWh = 31,02 kg CO2/m² – das ist der Emissionsausstoß Deiner Wohnung.
Schritt 3: Ordne die Wohnung in die passende Kategorie ein. Die Tabelle zeigt, in welchem Verhältnis die CO2-Kosten zwischen Mieterinnen und Vermieterinnen beziehungsweise Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Bei den 31 kg CO2/m² aus unserem Beispiel muss der Vermieter 40 Prozent der gesamten CO2-Kosten bezahlen.
Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietwohnungen
CO2-Ausstoß pro Quadratmeter | Kostenanteil Mieter in Prozent | Kostenanteil Vermieter in Prozent |
---|---|---|
weniger als 12 kg | 100 | 0 |
12 bis < 17 kg | 90 | 10 |
17 bis < 22 kg | 80 | 20 |
22 bis < 27 kg | 70 | 30 |
27 bis < 32 kg | 60 | 40 |
32 bis < 37 kg | 50 | 50 |
37 bis < 42 kg | 40 | 60 |
42 bis < 47 kg | 30 | 70 |
47 bis < 52 kg | 20 | 80 |
mehr als 52 kg | 5 | 95 |
Quelle: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), Anlage zu den §§ 5 bis 7 (Stand: 26. Juni 2025)