Ihr seid ein Paar, wohnt zusammen oder seid verheiratet? Da liegt der Gedanke nahe, mit einem Gemeinschaftsdepot die Altersvorsorge zusammenzulegen. Je nach Lebenssituation kann das sinnvoll sein – oder riskant. Deshalb solltest Du die wichtigsten Vor- und Nachteile kennen.
Und- vs. Oder-Prinzip
Gemeinschaftsdepots gibt es als Und- oder als Oder-Depot. In der Praxis sind fast alle Gemeinschaftsdepots Oder-Depots.
Das heißt: Jeder von Euch kann allein kaufen und verkaufen – ohne Zustimmung des anderen. Dafür braucht es viel Vertrauen. Nur um das Depot aufzulösen oder Vertragsänderungen vorzunehmen, müsst Ihr beide zustimmen.
Beim Und-Depot müssen bei allen Transaktionen beide Seiten zustimmen. Das ist für Banken aufwändig und wird deshalb kaum angeboten.
4 Gründe für ein Gemeinschaftsdepot
1. Ordergebühren sparen
Wenn Ihr nur ein gemeinsames Depot nutzt und keine zusätzlichen Einzeldepots führt, spart Ihr Orderkosten.
Allerdings relativiert sich dieser Vorteil: ETF-Sparpläne sind bei guten Depots oft kostenlos, und auch Einzelkäufe sind bei vielen Online-Brokern günstig. Der Kostenvorteil ist also meist überschaubar.
2. Mehr Sicherheit bei Entscheidungen
Manche Paare fühlen sich schlichtweg wohler, große Finanzentscheidungen gemeinsam zu treffen – als eine Art Sparringspartner.
Gerade bei der Altersvorsorge kann das helfen, diszipliniert zu bleiben und eine gemeinsame Strategie durchzuhalten.
3. Steuerlicher Vorteil im Erbfall (bei Ehepaaren)
Stirbt Dein Ehepartner und Ihr habt gemeinsam investiert, bleibt in vielen Fällen die Hälfte des Depots Dein Eigentum. Die andere Hälfte wird vererbt. Das kann bei der Erbschaftssteuer einen Unterschied machen. Zwei vereinfachte Beispiele:
Fall A: Einzeldepot
600.000 € liegen im Depot Deines verstorbenen Ehepartners und Du erbst alles. Der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Ehepaare liegt bei 500.000 €. Du zahlst also auf 100.000 € Erbschaftssteuer, sofern nichts anderes vererbt wird. Wie gesagt der Fall ist sehr vereinfacht. In einer Zugewinngemeinschaft kann es sein, dass zusätzlich noch ein Freibetrag wegen Auflösung der Zugewinngemeinschaft betrachtet werden muss.
Fall B: Gemeinschaftsdepot
600.000 € liegen im Gemeinschaftsdepot. Davon gehören 300.000 € weiterhin Dir. Die anderen 300.000 € gelten als Erbe. Das liegt unter dem Freibetrag, sodass Du keine Erbschaftssteuer zahlst, sofern nur das Depot vererbt wird.
Wichtig: Diese Darstellung ist vereinfacht. Entscheidend ist immer, wem das Depot rechtlich in welchem Umfang gehört.
4. Money Talk
Ein Gemeinschaftsdepot funktioniert nur, wenn Ihr offen über Geld sprecht. Ihr müsst Euch auf eine Anlagestrategie einigen und regelmäßig abstimmen.
Auch unabhängig vom Depot gilt: Wenn Ihr zusammenlebt, solltet Ihr regelmäßig über Finanzen sprechen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen.
6 Gründe gegen ein Gemeinschaftsdepot
1. Depotauflösung nach der Trennung
Kommt es zur Trennung, kann die Auflösung eines Gemeinschaftsdepots zum Streitpunkt werden. Zum einen müsst Ihr beide zustimmen, um Euer Oder-Depot aufzulösen. Zum anderen kann jede Person ohne Einwilligung des anderen kaufen und verkaufen. Das kann im Konfliktfall problematisch sein.
Zwar gehört grundsätzlich jedem sein Anteil. Niemand darf einfach alles für sich beanspruchen. Doch in der Praxis kann es kompliziert werden, wenn nicht klar dokumentiert ist, wer wie viel eingebracht hat. Ein Vertrag kann helfen, solche Fälle vorab zu regeln.
2. Anreiz zum Zurücklehnen
Ein Gemeinschaftsdepot ist kein Grund, die Altersvorsorge komplett in die Hände der anderen Person zu legen. Du solltest immer wissen, was mit Deinem Geld passiert. Trefft Anlageentscheidungen am besten gemeinsam – schließlich tragt Ihr beide die Konsequenzen.
3. Unterschiedliche Anlage-Philosophien
Eine Person investiert gern in nachhaltige Einzelaktien, die andere Person lieber in breit gestreute ETFs ohne Nachhaltigkeitsfokus.
Dann sind getrennte Depots oft sinnvoller. Sonst kann es passieren, dass Entscheidungen getroffen werden, hinter denen nicht beide stehen – ganz ohne böse Absicht.
4. Ungleiche Einzahlungen
Wird ein Gemeinschaftsdepot aufgelöst, wird in der Regel zunächst davon ausgegangen, dass beiden Seiten 50 % gehören.
Das kann problematisch werden, wenn eine Person deutlich mehr eingezahlt hat. Ein Beispiel: Du zahlst 80.000 € ein, Dein Partner 20.000 €. Ohne klare Vereinbarung könnte am Ende trotzdem von einer hälftigen Aufteilung ausgegangen werden.
Entscheidend ist, welche Absicht Du zum Zeitpunkt des Kaufs hattest – also ob das Geld als gemeinsames Vermögen gedacht war. Das lässt sich im Nachhinein oft nur schwer beweisen. Deshalb solltet Ihr größere, ungleiche Einzahlungen schriftlich festhalten.
5. Schenkungssteuer
Zahlt eine Person deutlich mehr auf das Gemeinschaftsdepot ein, kann das Finanzamt darin teilweise eine Schenkung sehen und Steuern fordern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Freibeträge liegen bei Ehepaaren bei 500.000 € alle zehn Jahre. Bei unverheirateten Paaren sind es nur 20.000 € alle zehn Jahre.
Gerade bei unverheirateten Paaren ist dieser Freibetrag schnell überschritten.
6. Die andere Seite des Erbfalls
Was steuerlich vorteilhaft sein kann, hat auch eine Kehrseite. Denn in der Regel gehört dem hinterbliebenen Partner nur die Hälfte des Depots. Die andere Hälfte fällt in den Nachlass:
- Bei unverheirateten Paaren geht das Erbe an die gesetzlichen Erben – etwa Kinder oder Eltern
- Bei Ehepaaren mit Kindern erbt der Ehepartner trotzdem nicht alles. Je nach Erbfolge geht ein Teil an die Kinder
Wenn Du finanziell vom Depot abhängig bist, kann das zu Liquiditätsproblemen führen.
Für wen lohnt es sich – und für wen nicht?
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, ist ein Gemeinschaftsdepot eher riskant und bringt nur wenige Vorteile mit sich. Die Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungssteuer sind niedrig. Wer ungleich einzahlt, kann schon ab 20.000 € Unterschied Schenkungssteuer auslösen.
Wer gleich einzahlt, hat beim Erben in der Regel keinen steuerlichen Vorteil gegenüber zwei Einzeldepots.
Eheleute können Steuern sparen
Bei Ehepaaren sind die Freibeträge deutlich höher. Gerade bei größeren Vermögen kann ein Gemeinschaftsdepot helfen, die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Das gilt vor allem, wenn die Einzahlungen unterschiedlich hoch sind, aber unter dem Freibetrag bleiben.
Was Du jetzt tun solltest
Bevor Ihr ein Gemeinschaftsdepot eröffnet, klärt gemeinsam:
- Zahlt Ihr gleich viel ein?
- Was passiert im Trennungsfall?
- Wie seid Ihr im Erbfall abgesichert?
Seid Ihr unverheiratet, solltet Ihr besonders sorgfältig prüfen, ob sich das Modell wirklich lohnt.
Wenn Du ein Gemeinschaftsdepot suchst, findest Du in unserem Depot-Vergleich Anbieter, die solche Depots anbieten – zum Beispiel Traders Place oder Comdirect. Dort kannst Du gezielt nach Gemeinschaftsdepots filtern. Weitere Empfehlungen findest Du auch unter dem Artikel.