Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen Geld zurück nach verschobenem Flug: So geht's

Hermann-Josef Tenhagen
Finanztip-Chefredakteur

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du eine Pauschalreise gebucht, kannst Du Dich auf die Flugzeiten grundsätzlich verlassen. Reiseveranstalter dürfen sie nur in einem gewissen Rahmen einseitig verändern.
  • Verschiebt sich bei Deiner Pauschalreise der Abflug um mehr als vier Stunden oder ändert sich sogar der Flughafen, so ist das ein Reisemangel. Du bekommst Geld zurück.

So gehst Du vor

  • Passt Dir die geänderte Abflugzeit nicht, kannst Du einen Ersatzflug zu einer für Dich besseren Uhrzeit verlangen.
  • Kommt Dir der Veranstalter nicht entgegen, darfst Du die ganze Reise stornieren. Oder Du buchst einen Ersatzflug und verlangst die Kosten vom Veranstalter zurück.
  • Verschiebt sich der Abflug um mehr als vier Stunden, kannst Du den Reisepreis mindern. Vielleicht steht Dir sogar eine Entschädigung zu.

Sonne, Strand, Meer – willst Du Deinen Urlaub im Warmen verbringen, dann ist eine Pauschalreise für Dich vielleicht das richtige: Flug, Transfer und Hotel regelt der Reiseveranstalter. Du als Urlauber musst Dich selbst um nichts mehr kümmern. Manchmal gibt es nach der Buchung aber böse Überraschungen: zum Beispiel, wenn der Veranstalter plötzlich die Flugzeiten ändert oder sogar den Abflugort.

Welche Änderung der Flugzeiten ist erlaubt?

Reisende entscheiden sich meist ganz bewusst für einen Flug zu einer bestimmten Tageszeit und planen die Anreise zum Flughafen mit ein. Wird dann der Abflug verschoben, kann es schnell Ärger geben. So ist oft ein komplett bezahlter Urlaubstag verloren, wenn zum Beispiel ein Heimflug statt spätabends auf einmal morgens um neun Uhr stattfinden soll.

In den Buchungsunterlagen steht meist, dass die angegebenen Flugzeiten unverbindlich seien. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung. Dennoch darf der Reiseveranstalter die Zeiten nur insoweit ändern, wie es für Dich als Reisenden noch zumutbar ist (BGH, 10.10.2013, Az. X ZR 24/13; 16.09.2014, Az. X ZR 1/14).

Entscheidend ist dabei immer der Einzelfall. Bei der Frage, was zumutbar ist, spielt die Reisedauer eine große Rolle. So musst Du bei einem 14-tägigen Strandurlaub eher hinnehmen, dass Dein Flug nach vorne verschoben wird als bei einem kurzen Städtetrip. Auch Deine individuelle Familiensituation ist wichtig. Für Familien, die mit kleinen Kindern reisen, ist ein später Abendflug eher unzumutbar (LG Hannover, 27.04.2017, Az. 8 S 46/16).

Wie kannst Du Dich beim Reiseveranstalter wehren?

Wenn Deine Flüge bei einer Pauschalreise vor Urlaubsbeginn verschoben werden, hast Du drei Möglichkeiten, Dich zu wehren.

1. Du kannst die Reise kündigen

Erfährst Du von neuen Flugzeiten vor Urlaubsbeginn, kannst Du von der Reise zurücktreten und den schon gezahlten Reisepreis zurückverlangen. Dazu müssen sich die Flugzeiten aber erheblich und zugleich unzumutbar verschieben. „Erheblich“ bedeutet, dass der Flug mindestens vier Stunden früher oder später startet. Das allein reicht aber nicht, denn nicht jede derartige Änderung ist automatisch „unzumutbar“. Zwei Beispiele dazu:

1. Dein Flug nach Madrid wird von 16 Uhr auf 12 Uhr mittags vorverlegt. Das ist zwar erheblich, aber noch zumutbar, da Du zwar früher am Flughafen sein musst, aber zu einer vernünftigen Tageszeit.

2. Dein Flug von Frankfurt nach Tokio wird von 9 Uhr auf 5 Uhr morgens vorverlegt. Das ist erheblich und unzumutbar, da Du mitten in der Nacht am Flughafen sein müsstest, wahrscheinlich sogar in Frankfurt übernachten müsstest.

Ist die Verlegung der Flugzeit zumutbar, ist das kein Mangel. Du kannst die Reise in diesem Fall zwar auch stornieren, musst dann aber Storno-Gebühren zahlen (§ 651h BGB).

2. Du kannst selbst einen Ersatzflug buchen

Ändern sich die Flugzeiten erheblich, kannst Du unter Umständen auch selbst einen Ersatzflug buchen. Das setzt allerdings voraus, dass die neuen Zeiten unzumutbar sind und Du den Veranstalter gebeten hast, Dir einen Ersatzflug zu buchen. Weigert sich dann der Veranstalter, kannst Du selbst einen Ersatzflug buchen und verlangen, dass er Dir die Kosten ersetzt (§ 651k Abs. 2 BGB). In diesem Fall musst Du zunächst einmal die Kosten für den Flug aus eigener Tasche vorstrecken.

Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten für den Ersatzflug um ein Vielfaches höher sind als das, was der Veranstalter bei einer Minderung hätte zahlen müssen. So urteilte das Landgericht Hannover. In dem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter mehr als 600 Euro für den Ersatzflug zahlen, weil die Änderung der Abflugzeit um knapp sechs Stunden nicht zumutbar war. Eine Familie mit Kleinkind sollte statt zur Mittagszeit in den Abendstunden fliegen (LG Hannover, 27.04.2017, Az. 8 S 46/16).

3. Du kannst den Reisepreis mindern 

Lässt sich der Flug nicht umbuchen, solltest Du Dich zügig mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, um über eine Preisminderung zu verhandeln. Schreib ihn am besten innerhalb von vier Wochen nach der Reise an. Die Preisminderung beträgt nach der sogenannten Frankfurter Tabelle 5 Prozent des Reisepreises pro Tag, falls der Flug sich um mehr als vier Stunden verschoben hat. Für jede weitere Stunde erhältst Du weitere 5 Prozent des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück. Insgesamt kannst Du jedoch maximal bis zu 20 Prozent Deines gesamten Reisepreises als Preisminderung geltend machen.

Laut dem Amtsgericht Hannover können Reisende den Preis sogar schon bei einer Verlegung des Abflugs um drei Stunden mindern (AG Hannover, 09.08.2018, Az. 539 C 2462/19). Das Gericht bestätigte noch einmal die Höhe der Minderung von 5 Prozent des Tagespreises für jede weitere Stunde.

Beispiel: Astrid hat eine zweiwöchige Pauschalreise nach Mexiko gebucht. Sie kostet insgesamt 3.500 Euro. Der Abflug verschiebt sich um sechs Stunden. Nach Abzug der Toleranzgrenze von drei Stunden kannst Du für jede weitere Stunde 5 Prozent des Tagespreises ansetzen. Dieser liegt bei 250 Euro: 3.500 Euro geteilt durch 14 Tage. Für die drei Stunden Verspätung oberhalb der Toleranzgrenze kannst Du 37,50 Euro als Preisminderung fordern (3 x 5 Prozent von 250 Euro). 

Wie kannst Du gegen die Airline vorgehen?

Ist die Airline verantwortlich dafür, dass sich der Flug verschoben hat, kannst Du laut EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) bis zu 600 Euro als Entschädigung bekommen (BGH, 09.06.2015, (Az. X ZR 59/14). Verschiebt sich der Flug um mehrere Stunden, kommt das einer Annullierung gleich, bei der Fluggäste ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben.

Die Entschädigung, die die Fluggesellschaft aufgrund der EU-Verordnung zahlen muss, ist im Zweifel sehr viel höher als das, was der Reiseveranstalter als Minderung nach der Frankfurter Tabelle zahlen muss.

Nutze unseren eigens entwickelten Rechner, um einschätzen zu können, was Dir bei einem Flugausfall zusteht. Am Ende erhältst Du einen kurzen Überblick, welche Ansprüche Dir zustehen. Du kannst ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Mus­ter­schrei­ben herunterladen.

Berechne Deine Ansprüche mit unserem Fluggastrechner


Keine Einigung in Sicht? Schlichter anrufen oder klagen

Ist der Reiseveranstalter nicht bereit, Dich finanziell zu entschädigen, bleiben Dir noch andere Möglichkeiten, wie Du an Dein Geld kommen kannst. Der bekannteste, wohl aber auch teuerste und arbeitsintensivste Weg ist der Gang zu einem Gericht.

Eine kostenlose Alternative bei Beschwerden gegen Flugunternehmen ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr.

Sogenannte Fluggasthelfer-Portale fordern die Entschädigung in Deinem Namen von der Fluggesellschaft zurück. Bei Erfolg behalten die Portale zwischen 24 bis 50 Prozent der Entschädigung ein.

Mehr dazu im Ratgeber Fluggasthelfer

Zum Ratgeber

Autoren
Max Mergenbaum

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