Verhinderungspflege Auszeit von der Pflege

Kathrin Gotthold
Expertin Vorsorge und Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verhinderungspflege wird schrittweise reformiert. Seit Januar 2025 gibt es mehr Geld. Die ersten Änderungen gelten bereits seit Januar 2024. Weitere wichtige Verbesserungen gibt es ab Juli 2025. Wir erklären Dir, was das für Dich heißt.

  • Pflegst Du einen Angehörigen und brauchst davon vorübergehend eine Pause, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Das ist für sechs Wochen möglich.

So gehst Du vor

  • Stell einen Antrag auf Verhinderungspflege schnellstmöglich. Am besten bevor Du in die Pflegeeinrichtung gehst, allerdings geht das auch rückwirkend. Beispiele für Formulare für den Antrag haben wir Dir hier im Ratgeber verlinkt.
  • Nach der Verhinderungspflege rechnest Du die Kosten mit der Krankenkasse ab. Dafür brauchst Du in der Regel eine Rechnung von der Vertretungskraft. Neben einem Stundenlohn lassen sich auch Ausgaben für Fahrkosten oder Verdienstausfall geltend machen.

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Wer einen Angehörigen pflegt, braucht starke Nerven und trägt viel Verantwortung. Kein Wunder, dass auch Pflegende mal eine Auszeit brauchen. Und damit auch eine Urlaubsvertretung oder auch Vertretung bei Krankheit. Dafür gibt es die Verhinderungspflege – bezahlt von der Pflegekasse. Welche Ansprüche Du derzeit hast, um im Job kürzer zu treten und Dich um einen Angehörigen zu kümmern, liest Du in unserem Ratgeber für pflegende Angehörige. Beachte: Die künftige Koalition aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz zusammenführen zu wollen. 

Welche Änderungen bei der Verhinderungspflege sind wichtig?

Erst einmal: Es gibt seit Januar 2025 mehr Geld für die Verhinderungspflege. Der Leistungsbetrag in der Verhinderungspflege beträgt seit Januar 2025 nun 1.685 Euro. Darüber hinaus gilt nun auch für die Verhinderungspflege: Du kannst Geld, das Dir für eigentlich für Kurzzeitpflege zusteht, für die Verhinderungspflege nutzen, wenn Du es noch nicht genommen hast. Mit bis zu 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege kannst Du so Deinen Leistungsbetrag in der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2.528 Euro je Kalenderjahr erhöhen. Denn die Verhinderungspflege wird schrittweise an die besseren Voraussetzungen der Kurzzeitpflege angepasst. 

Unterschiede Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Bei der Verhinderungspflege wirst Du zuhause oder teilambulant gepflegt. Sie greift immer dann, wenn Dein Angehöriger oder Bekannter, der Dich sonst pflegt, vorübergehend nicht bei Dir sein kann. Und deshalb ersatzweise ein Pflegedienst einspringt. Man spricht deshalb auch von Ersatzpflege. Der Grund fürdie Verhinderungspflege liegt dabei regelmäßig in der Person Deines Dich pflegenden Angehörigen. 

In der häuslichen Pflege durch Angehörige ist es unmöglich, 24/7 präsent zu sein. Pflegende Menschen haben daher Anspruch auf UNterstützung, wenn sie eine Auszeit brauchen. Einige Beispiele: Auch Pflegende müssen selbst mal zum Arzt oder haben andere wichtige Termine. Sie gehen auch zum Friseur, und wollen und sollen Ausspannen im Urlaub. All das ist möglich und wird vom Sozial-Gesetzgeber unterstützt. Damit Du als pflegebedürftige Person aber trotzdem weiterhin möglichst optimal versorgt wirst, gibt es Verhinderungspflege. 

Immer dann, wenn weder vorübergehend weder häusliche Pflege noch teilstationäre Pflege ausreichen, kommt hingegen Kurzzeitpflege in Betracht - also ein vorübergehender stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim. Die Kurzzeitpflege steht Dir als pflegebedürftiger Person in der Regel dann zu, wenn Du selbst krank wirst und daher nicht mehr zuhause versorgt werden kannst. 

Für die größte Gruppe der zu pflegenden Menschen greifen die einschneidensten Änderungen in der Verhinderungspflege erst ab 1. Juli 2025. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zum Alter von 25 Jahren gelten diese Änderungen bereits seit dem 1. Januar 2024. Weitere Anhebungen sind ab 2028 in Aussicht gestellt. Folgendes ist geplant:

  • Die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst.
  • Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege künftig ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Den kannst Du als Anspruchsberechtigter nach Deiner Wahl für beide Leistungsarten einsetzen. Die Mittel der Kurzzeitpflege können zugunsten der Verhinderungspflege umgewidmet werden, soweit die Mittel nicht bereits für Leistungen der Kurzzeitpflege verbraucht worden sind. Achtung: Wenn Du das Geld aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege benutzt, steht es Dir dort nicht mehr zur Verfügung.
  • Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen.
  • Die Vorpflegezeit entfällt – bislang sechs Monate bei Verhinderungspflege.
  • Damit kannst Du die Verhinderungspflege unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn Du mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wirst (wie schon zuvor bei der Kurzzeitpflege möglich).
  • Hast Du (anteilig) Pflegegeld bezogen, bekommst Du das auch während der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen weiter. Allerdings in halber Höhe, nur der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege werden voll bezahlt (ebenfalls eine Angleichung an die Kurzzeitpflege).

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Folgende Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Verhinderungspflege: Zunächst musst Du als Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Außerdem musst Du mindestens sechs Monate zuvor durch eine private Pflegeperson, also Angehörige oder Freunde, betreut worden sein. Diese sogenannte Vorpflegezeit entfällt als Voraussetzung Ende Juni 2025. Ob Du in dieser Zeit bereits einen Pflegegrad hattest, spielt auch heute schon keine Rolle.

Formell, aber wichtig: Damit Geld für Verhinderungspflege fließt, muss der oder die pflegende Angehörige zudem als Pflegeperson bei Deiner Pflegeversicherung angegeben sein. Für den Anspruch ist es unerheblich, ob Du zusätzlich zur Pflege durch Deinen Angehörigen Unterstützung durch einen Pflegedienst bekommst.

Die Pflegekasse zahlt die Verhinderungspflege höchstens für sechs Wochen. Ab Juli 2025 werden es acht Wochen sein. Die Tage musst Du nicht am Stück nehmen, sondern kannst sie über das Jahr verteilen. Die Verhinderungspflege lässt sich auch stundenweise nutzen. Welchen Unterschied es macht, ob Du die Verhinderungspflege tage- oder stundenweise in Anspruch nimmst, erklären wir weiter unten

Wie viel Geld gibt es für die Verhinderungspflege?

Wie hoch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Verhinderungspflege sind, hängt davon ab, wer sich in Deiner Abwesenheit um den Pflegebedürftigen kümmert. Springt ein Verwandter ein, zahlt die Pflegekasse weniger als für die Vertretung durch einen professionellen Pflegedienst oder eine nicht verwandte Pflegeperson, beispielsweise einen Nachbarn oder eine Bekannte.

Möglichkeit 1: Ein Bekannter oder ein Pflegedienst springt ein 

Wirst Du statt von Deinem Angehörigen übergangsweise von einem Pflegedienst, in einem Pflegeheim oder von einer vertrauten Person gepflegt, die nicht eng verwandt oder verschwägert ist, erstattet die Pflegekasse dafür maximal 2.528 im Jahr. Denn seit dem 1. Januar 2025 kann ein Leistungsbetrag von bis 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf diesen Betrag je Kalenderjahr erhöht werden.

Findet die Verhinderungspflege stationär in einem Pflegeheim statt, musst Du beachten, dass von dem Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nur pflegebedingte Kosten gezahlt werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss Du selbst tragen.

Möglichkeit 2: Verwandte übernehmen die Vertretung 

Geringere Beträge erstattet die Pflegekasse, wenn jemand die Verhinderungspflege übernimmt, der mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt lebt oder mit ihr bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Das betrifft zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Geschwister des Pflegebedürftigen ebenso wie Schwager und Schwägerin sowie Stief- oder Schwiegerkinder und -enkel. 

Die jährliche Erstattung ist dann auf das 1,5-fache des Monatsbetrags des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad gedeckelt. Unsere Tabelle zeigt die relevanten Höchstbeträge. 

Falls allerdings die Ersatzpflegeperson zusätzliche Kosten nachweisen kann, die wegen der Verhinderungspflege entstanden sind, erstattet die Pflegekasse seit Januar 2025 bis zu 1.685 Euro im Jahr. Das können zum Beispiel Ausgaben für die Anfahrt mit Bahn oder Auto sein, aber auch ein entstandener Verdienstausfall. Dein Vertreter oder Deine Vertreterin sollte also Belege wie Fahrkarten sammeln, um sie zur Erstattung bei der Pflegekasse einzureichen. Für Autofahrten lassen sich in Anlehnung an das Bundesreisekostenrecht 20 Cent pro Kilometer Wegstrecke abrechnen. So können Familienangehörige wenigstens noch ihre Fahrtkosten erstattet bekommen, auch wenn das Budget für die Vertretung bei der Pflege schon ausgeschöpft ist.

Jährlicher Höchstbetrag für Verhinderungspflege seit Januar 2025

 

durch Angehörige1

durch Professionelle2

Pflegegrad 2-5

1685 €

2.528 €

1 Zusätzlich erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Aufwendungen (etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall) bis zu einem Betrag von 1.685 Euro im Jahr, beziehungsweise 2.582 Euro bei zusätzlicher Nutzung des Kurzzeitpflege-Budgets. 
2 Der Höchstbetrag kann um zusätzliche 843 Euro aus dem Budget für Kurzzeitpflege auf 2.418 Euro aufgestockt werden.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Finanztip-Berechnung (Stand: Dezember 2024)

Zusätzliches Geld aus dem Budget für Kurzzeitpflege nutzen 

Ergänzend zu den genannten Summen lassen sich bis zu 843 Euro aus dem Budget für Kurzzeitpflege nutzen, wenn dieses noch nicht aufgebraucht ist. Der Betrag wird dann vom Anspruch auf Kurzzeitpflege abgezogen. Zusammen mit den 1.685 Euro aus dem regulären Budget für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung so höchstens 2.528 Euro pro Kalenderjahr unabhängig vom Pflegegrad. Das gilt sowohl für die Pflege durch professionelle Dienstleister als auch für die Erstattung von Fahrtkosten und anderen Auslagen bei nahen Angehörigen. Ob zusätzliches Geld aus dem Budget für Kurzzeitpflege genutzt werden soll, kannst Du auf dem Antrag für die Verhinderungspflege angeben.

Das Pflegegeld wird gekürzt

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Nur für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege zahlt die Pflegeversicherung den vollen Tagessatz. Vertritt Dich allerdings nur stundenweise jemand, gibt es weiter das volle Pflegegeld. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Pflegekasse ebenfalls weiter.

Ein Rechenbeispiel für anteiliges Pflegegeld während der Verhinderungspflege: Karin wird 14 Tage in durch Verhinderungspflege versorgt, während ihre Wohnung pflegegerecht umgebaut wird. Zuvor hat sie 347 Euro Pflegegeld pro Monat erhalten, weil sie in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege soll sie das volle Pflegegeld bekommen (2/30 von 347 Euro = 23,14 Euro). Die restlichen zwölf Tage wird das Pflegegeld halbiert (12/30 von 173,5 Euro = 63,20 Euro). Insgesamt erhält Karin für den Zeitraum der Verhinderungspflege so 92,54 Euro Pflegegeld. Danach wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe ausgezahlt.

Was ist bei stundenweiser Verhinderungspflege zu beachten?

Du kannst Dich nicht nur volle Tage, sondern auch für ein paar Stunden vertreten lassen. Zum Beispiel wenn Du zum Arzt musst oder einfach mal einen schönen Abend mit Freunden im Restaurant genießen willst. Auch dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten, bis das gesetzlich festgelegte Jahresbudget ausgeschöpft ist. Der Vorteil ist, dass Tage, an denen Du Dich weniger als acht Stunden vertreten lässt, nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen angerechnet werden. Der Jahreshöchstbetrag gilt aber trotzdem. Dafür wird bei stundenweiser Verhinderungspflege das Pflegegeld nicht gekürzt

Aber Achtung: Entscheidend ist, wie lange Du als Pflegeperson abwesend bist und nicht wie viele Stunden Dein Ersatz tatsächlich einspringt. Machst Du also neun Stunden lang einen Ausflug, zählt das als voller Tag, selbst wenn nur für zwei Stunden ein Pflegedienst kommt. Aus finanzieller Sicht ist es deshalb sinnvoll, wenn Du Tagesausflüge auf höchstens sieben Stunden und 59 Minuten beschränkst. 

Wie beantragst Du Verhinderungspflege?

Einen Antrag auf Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse stellen. Dabei kannst Du als Pflegeperson natürlich helfen. Unterschreiben muss der Pflegebedürftige oder ein Bevollmächtigter. Das Antragsformular gibt es auf der Website der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Hier findest Du beispielhaft die Anträge von AOK Nordost und Barmer. Du kannst das Formular aber auch telefonisch bei der zuständigen Kasse anfordern. 

Den Antrag auf Verhinderungspflege kannst Du vorab, aber auch noch rückwirkend nach der Ersatzpflege stellen. Denn wenn Du plötzlich krank wirst, kannst Du Deine Vertretung ja nicht lange vorher planen. Meist wird im Formular nach dem Grund für die Abwesenheit gefragt. Den musst Du aber nicht angeben, sondern kannst einfach einen Haken bei „sonstige Gründe“ setzen.

Für die Verhinderungspflege gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, Du weist der Pflegekasse die entstandenen Kosten nach, dann erstattet sie das Geld. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegeheim die Verhinderungspflege, kannst Du aber meist vereinbaren, dass der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Kümmert sich jemand aus dem privaten Umfeld um die Ersatzpflege, dann braucht die Pflegekasse für die Erstattung der Kosten eine Abrechnung. Ein Muster dafür gibt es bei vielen Krankenkassen (hier ein Beispiel von der Barmer). Auf der Rechnung sollte stehen, von wann bis wann die Verhinderungspflege erbracht wurde und welche Kosten dafür entstanden sind. Abrechnen lassen sich die Entlohnung für die Vertretung, aber auch zusätzliche Kosten, zum Beispiel für die Anfahrt. Die Vertretungskraft muss die Abrechnung unterschreiben.

Es gibt keine Vorgaben, wie hoch der Stundenlohn sein darf, den eine Privatperson für die Verhinderungspflege bekommt. Die Pflegekassen können aber durchaus prüfen, ob sehr hohe Stundenlöhne angemessen sind. Einen pauschalen Tageshöchstsatz dürfen die Pflegekassen aber nicht festlegen, hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 12. Juli 2012, Az. B 3 P 6/11 R). Begrenzt werden die Ausgaben für die Verhinderungspflege nur durch den jährlichen Höchstbetrag.

Ist Deine Vertretung bereits bezahlt, musst Du das der Kasse in der Regel mit einem Kontoauszug oder einer Quittung nachweisen. Dann bekommst Du beziehungsweise der Pflegebedürftige das Geld erstattet. Es lässt sich aber auch mit der Kasse vereinbaren, dass diese den Rechnungsbetrag direkt an die Vertreterin oder den Vertreter überweist. 

Kostenerstattung auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen

Durch eine Gesetzesänderung im Juli 2021 kannst Du als Angehöriger eines Pflegebedürftigen nun auch noch nach dessen Tod Geld für bestimmte Leistungen von der Pflegekasse einfordern. Das betrifft nicht nur Kosten für die Verhinderungspflege, sondern alle Kostenerstattungsansprüche nach dem elften Sozialgesetzbuch. Dazu gehören auch Auslagen für Pflegehilfsmittel oder für Unterstützung im Alltag, die aus dem Entlastungsbetrag finanziert werden soll.

Vor der Gesetzesänderung sind unangemeldete Ansprüche auf Kostenerstattung mit dem Tod des Pflegebedürftigen erloschen. Das war insbesondere dann ein Problem, wenn jemand überraschend starb und die Angehörigen noch keinen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse gestellt hatten, etwa weil sie sich die ausgelegten Kosten gebündelt am Jahresende erstatten lassen wollten. Nun kannst Du als Angehöriger den Anspruch auf Kostenerstattung auch noch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend machen (§ 35 SGB XI).

Autoren
Julia Rieder

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