Depot im Alter: Umschichten, Entnehmen, Absichern
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Als Selbstständiger oder Selbstständige musst Du Dich privat um Deine Altersvorsorge kümmern. Einen gesetzlichen Zwang in die Rente einzuzahlen, wie es bei Angestellten der Fall ist, hast Du in der Regel nicht. Wenn die Einnahmen wegbrechen, sparen Selbstständige aber häufig an der Altersvorsorge. Davon ist dringend abzuraten. Selbstständige gehören in Deutschland zu den Bevölkerungsgruppen, die am meisten von Altersarmut bedroht sind. Damit Du nicht in eine solche Situation kommst, solltest Du rechtzeitig darüber nachdenken, ob Du Dir eine Basisabsicherung zulegst. Das geht entweder über die Rürup-Rente oder über die gesetzliche Rentenversicherung.
Zudem bietet die gesetzliche Rentenversicherung mehr Leistungen als nur eine monatliche Rente im Ruhestand. Dazu gehören zum Beispiel Reha-Leistungen, die Du Dir mit Pflichtbeiträgen sichern kannst. Lass uns einmal gemeinsam auf die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente für Selbstständige schauen.
Über freiwillige Rentenbeiträge solltest Du nachdenken, wenn Du Deine Altersvorsorge verbessern oder zusätzlichen Schutz im Krankheits- und Todesfall sichern willst. Nach einem langen Arbeitsleben will niemand jeden Cent umdrehen müssen. Deinen Ruhestand willst Du ja auch genießen. Deswegen ist eine vernünftige Altersvorsorge so wichtig, und freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente können ein Baustein sein. Vor allem in drei Fällen können sie sich lohnen:
Als Selbstständiger hast Du zwei Möglichkeiten, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen und damit Deine Rente zu erhöhen. Du kannst Dich entweder auf Antrag wie Angestellte pflichtversichern lassen oder einzelne freiwillige Beitragszahlungen leisten.
Die einzelnen freiwilligen Beitragszahlungen sind auch als freiwillige Rentenversicherung bekannt und sind flexibler als die Pflichtversicherung auf Antrag. Die freiwillige Rentenversicherung hat dafür einen entscheidenden Nachteil. Die Beiträge, die Du einzahlst, gelten nicht als Pflichtbeiträge.
Um Dir die zusätzlichen Leistungen der Rentenversicherung wie den Anspruch auf eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente zu sichern, musst Du aber in den meisten Fällen eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen gezahlt haben.
Die freiwilligen Beiträge zählen aber für die meisten Wartezeiten. Das sind Zeiten, in denen Du mindestens Teil der Rentenversicherung gewesen sein musst, damit Du eine Rente bekommst. Zum Beispiel eine Alters- oder Hinterbliebenenrente. Für jeden Monat, den Du freiwillig eingezahlt hast, bekommst Du einen Monat Wartezeit gutgeschrieben.
Welche Wartezeit für welche Rente gilt und was Du Dir außer freiwilligen Rentenbeiträgen noch anrechnen lassen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Kontenklärung.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge kannst Du innerhalb bestimmter Grenzen selbst festlegen. Der Monatsbeitrag darf aktuell höchstens bei 1.571,70 Euro liegen und muss mindestens 112,16 Euro betragen.
Zudem kannst Du die Zahlungen jederzeit unterbrechen oder die freiwillige Versicherung beenden.
Es sind bis zu zwölf Einzahlungen pro Jahr möglich – Anzahl und Höhe dürfen variieren. Die Beiträge kannst Du entweder überweisen oder der Rentenversicherung einfach eine Einzugsermächtigung erteilen.
Bis zum 31. März ist es möglich, freiwillige Beiträge für das Vorjahr nachzuzahlen. Wenn Dein Antragsverfahren für die freiwilligen Beiträge noch nicht abgeschlossen ist, kannst Du diese Frist überziehen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Rentenversicherung Dir Deine Rentenauskunft erteilt hat, hast Du drei Monate Zeit, die Beiträge zu bezahlen.
Freiwillige Beiträge erhöhen Deine Altersrente, indem sie Dir zusätzliche Rentenpunkte bringen. Wie hoch später die Altersrente ausfällt, hängt von Höhe und Anzahl der gezahlten Beiträge ab. Die Rentenversicherung vergleicht Deine Einzahlungen mit den Beiträgen, die auf das Durchschnittsentgelt fällig werden würden. Das sind 2026 rund 805 Euro im Monat. Zahlst Du ein Jahr lang genauso viel ein wie der Durchschnitt, bekommst Du einen Rentenpunkt. Und um den Wert des Rentenpunktes wird Deine Rente erhöht. Ein Rentenpunkt ist derzeit Rentenwert Wert.
Ein monatlicher Beitrag von 1.000 Euro kann Deine Rente deutlich erhöhen, wie das Beispiel von Herbert zeigt. Herbert ist selbstständiger Ladenbesitzer und hat aus der Vergangenheit als Angestellter vier Beitragsjahre gesammelt. Er möchte auf fünf Beitragsjahre kommen und sich den Anspruch auf eine gesetzliche Rente für seine Altersvorsorge sichern. Sein Geschäft läuft gut, und er beschließt, 1.000 Euro für jeden Monat im Jahr 2025 einzuzahlen. Das sind im Jahr insgesamt 12.000 Euro. Der Jahresdurchschnittsbeitrag liegt aktuell bei rund 9.662 Euro. Herbert würde für seine freiwilligen Beiträge demnach rund 1,27 Rentenpunkte erhalten. Die würden seine Rente um 52 Euro erhöhen.
Tipp: In aller Regel lohnt es sich nicht, mit dem Zahlen von freiwilligen Rentenbeiträgen auf das nächste Jahr zu warten. Denn nur in absoluten Ausnahmefällen sinkt das Durchschnittsentgelt, was Deine freiwilligen Beiträge günstiger machen würde. Wenn Du Dir unsicher bist, warte nur bis zum Jahreswechsel. Dann steht in der Regel das Durchschnittsentgelt für das kommende Jahr fest und Du hast mit drei Monaten noch viel Zeit, um die Beiträge für das vergangene Jahr nachzuzahlen. Für die 12.000 Euro aus dem Beispiel hättest Du 2024 rund 1,4 Rentenpunkte und damit im Jahr gut 64 Euro mehr Rente bekommen. Für das gleiche Geld.
Wenn Du Dich freiwillig versichern möchtest, musst Du das entsprechende Formular V0060 der Rentenversicherung ausfüllen. Berechtigt sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, in Deutschland leben und noch nicht pflichtversichert sind. Außerdem dürfen sich alle deutschen Staatsangehörigen freiwillig versichern, die im Ausland leben.
Die Pflichtversicherung auf Antrag ist die zweite Art, als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzuzahlen. Sie ist zwar unflexibler, ermöglicht Dir aber eine Erwerbsminderungsrente und einen schnelleren Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem hast Du ein Anrecht auf die Zulagen vom Staat zur Riester-Rente, sofern Du nicht anderweitig zulagenberechtigt bist (zum Beispiel mittelbar über den Ehepartner). Auch diese teils lukrativen Förderungen sind an die Zahlung von Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung gekoppelt.
Den Antrag musst Du innerhalb von fünf Jahren nach Beginn Deiner Selbstständigkeit stellen. Willst Du direkt ab Beginn Deiner Selbstständigkeit pflichtversichert sein, hast Du allerdings nur drei Monate für den Antrag Zeit.
Die Pflichtversicherung auf Antrag erhöht Deine Rente ebenfalls über Rentenpunkte, lässt Dir aber weniger Spielraum bei der Beitragshöhe als freiwillige Beiträge. Normalerweise zahlst Du im Monat den Regelbeitrag von aktuell 735,63 Euro.
Als Existenzgründer kannst Du in den ersten drei Jahren Deiner Selbstständigkeit auch den halben Regelbeitrag in Höhe von 348,29 Euro zahlen.
Es ist auch möglich, statt des Regelbeitrags einkommensabhängige Beiträge zu zahlen. Dafür musst Du Dein Einkommen mit einem Einkommensteuerbescheid nachweisen. Der Beitrag beläuft sich dabei auf 18,6 Prozent Deines monatlichen Einkommens. Die Mindestgrenze liegt aktuell bei 112,16 Euro.
Die Pflichtversicherung auf Antrag ist im Vergleich mit den freiwilligen Beiträgen auch in der Laufzeit unflexibler. Du unterliegst den gleichen Pflichten wie Angestellte. Zahlungen unterbrechen oder die Pflichtversicherung kündigen, ist nicht möglich. Sie läuft, solange Du selbstständig bist. Lass Dich daher unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung beraten, ob eine Pflichtversicherung sinnvoll ist.
In bestimmten Berufen bist Du auch als Selbstständiger pflichtversichert und musst in die Rentenkasse einzahlen.
Selbstständige sind in folgenden Berufen pflichtversichert:
Achtung: Pflichtversichert bist Du als Selbstständiger auch, wenn Du selbst keine Angestellten hast und Du über einen längeren Zeitraum nur für einen Auftraggeber arbeitest.
Solltest Du mit Deiner Selbstständigkeit oder mehreren Selbstständigkeiten der genannten Branchen unter der Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat verdienen, kannst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wirst Du als Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber zum ersten Mal versicherungspflichtig, kannst Du Dich in der Existenzgründungsphase für maximal drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Diesen Antrag musst Du innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsaufnahme stellen. Eine befristete Befreiung ist auch bei einer zweiten Existenzgründung für weitere drei Jahre möglich.
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Mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sicherst Du Dir neben der Altersrente verschiedene Leistungen, die Dich im Arbeitsleben und Deine Hinterbliebenen im Todesfall absichern. Bevor Du freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlst, solltest Du Dir daher die Frage stellen, warum Du das tun willst. Geht es Dir nur um eine finanzielle Absicherung beziehungsweise Aufstockung Deiner Altersvorsorge? Oder interessieren Dich insbesondere auch die Zusatzleistungen der Rentenversicherung, die Du für Dein Geld bekommst und die Dich im Arbeitsleben absichern sollen? Denn wie Du jetzt weißt, bekommst Du diese Leistungen in der Regel nur mit Pflichtbeiträgen.
Die können sich aber trotz unflexiblerer Handhabung lohnen. Denn von den Zusatzleistungen gibt es bei der Rentenversicherung nicht wenige. Stell sie Dir wie Zusatzversicherungen innerhalb der Rentenversicherung vor – ohne, dass es Dich mehr kostet.
Die Rentenversicherung unterstützt Deine Gesundheit mit verschiedenen Präventionsleistungen, damit Du möglichst lange arbeitsfähig bleibst. So hat die Rentenversicherung großes Interesse daran, dass Du gesund und arbeitsfähig bleibst. Dann bist Du auch in der Lage, weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen, und der Staat muss Dich im Alter nicht unterstützen. Die Rentenversicherung hat daher verschiedene Leistungen, die Dir helfen sollen, gesund zu bleiben oder zu werden. Du kannst diese Leistungen aber nicht wahllos in Anspruch nehmen, sondern in der Regel Schritt für Schritt. Merk Dir den Leitsatz: Prävention vor Reha vor Rente.
Die Präventionsleistungen beginnen, wenn sich bei Dir erste Anzeichen einer verschlechterten Gesundheit zeigen. Dann kannst Du das Programm RV Fit in Anspruch nehmen. Es bietet über mehrere Monate regelmäßige Trainingssessions, Ernährungsberatungen und Kurse zum richtigen Umgang mit Stress an. Der größte Teil des Programms (sechs Monate) findet berufsbegleitend statt. Für den Teil, der nicht berufsbegleitend stattfindet, muss Dein Chef Dich bei voller Bezahlung freistellen. Die Fahrtkosten bekommst Du von der Rentenversicherung ebenfalls anteilig erstattet.
Voraussetzung ist jedoch, dass Du vor dem Start des Programms mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Reha-Leistungen erhältst Du von der Rentenversicherung, wenn Präventionsangebote nicht ausreichen und Du so krank bist, dass Du nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kannst. Für eine Rehabilitationsmaßnahme ist sie Dein erster Ansprechpartner. Übrigens nicht nur für Dich. Auch für Deine Kinder kannst Du bei der Rentenversicherung – falls nötig – eine Reha beantragen.
Voraussetzung ist aber auch hier: Du musst in den zwei Jahren vor Beginn der Reha mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder eine Wartezeit von 15 Jahren erreicht haben.
Bleibt die Reha bei Dir erfolglos und Du kannst nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, steht Dir eine Erwerbsminderungsrente zu. Für diese musst Du Deinen Gesundheitszustand mittels medizinischer Gutachten bestätigen.
Prävention und Reha lassen sich mit Leistungen aus der Krankenversicherung vergleichen. Die Erwerbsminderungsrente würde wohl eher in den Bereich einer Berufsunfähigkeitsversicherung fallen. Allerdings fallen die Erwerbsminderungsrenten in der Regel nicht besonders hoch aus. Bei Finanztip empfehlen wir Dir daher, wenn es Dir finanziell möglich ist, Dir zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuzulegen.
Auch für die Erwerbsminderungsrente musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erstens musst Du eine Wartezeit von fünf Jahren vorweisen können. Zweitens musst Du in den fünf Jahren bevor Du die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen willst, mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Niedrige Beiträge führen zu einer entsprechend niedrigen Erwerbsminderungsrente, wenn Du sie später einmal brauchst. Vorsicht vor zu niedrigen Beiträgen: Wenn Du in die Rentenversicherung einzahlst, weil Du im Notfall eine Erwerbsminderungsrente bekommen möchtest, dann zahl nicht zu wenig ein. Der Durchschnitt Deiner bisherigen Beitragszahlungen bestimmt hauptsächlich die Höhe Deiner Erwerbsminderungsrente. Je niedriger Deine Beitragszahlungen sind, desto niedriger ist Dein Durchschnitt und damit Deine Erwerbsminderungsrente.
Die Hinterbliebenenrente sorgt dafür, dass Dein Ehepartner oder Deine Kinder nach Deinem Tod einen Teil Deiner Rentenansprüche erhalten, ähnlich wie bei einer klassischen Lebensversicherung. Über diese bekommen Dein Ehepartner oder Deine Kinder einen Teil Deiner Rentenansprüche ausbezahlt. Also von der Rente, auf die Du zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hättest. Um Anspruch auf diese Rente zu haben, benötigst Du eine Wartezeit von fünf Jahren. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss etwa die Eheschließung wenigstens ein Jahr her sein, um den Anspruch auf eine Witwenrente zu begründen.
Egal, ob Dir die Wartezeit fehlt oder Du nicht in ausreichendem Maß in die Rentenversicherung für diese Leistungen eingezahlt hast: Pflicht- oder freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung können das Problem lösen.
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