Freiwillig gesetzlich krankenversichert Wann kannst Du freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse?

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Beamtin, Selbstständiger oder Gutverdienerin kannst Du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
  • Entscheidest Du Dich für eine gesetzliche Kasse, wirst Du freiwillig versichert.
  • Bist Du nicht angestellt, zahlst Du Beiträge auf weitere Einkünfte wie Zinsen, Renten und Mieteinnahmen. 

So gehst Du vor

  • Warst Du vorher pflicht- oder familienversichert, wirst Du ohne Antrag automatisch freiwillig versichert.
  • Du kannst zu einer Krankenkasse mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis wechseln: HKK, TK und Audi BKK. Die BKK Firmus empfiehlt sich für Preisbewusste, denen Zahnvorsorge sehr wichtig ist. Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
  • Willst Du in die private Krankenversicherung wechseln, musst Du innerhalb von zwei Wochen aus der gesetzlichen Versicherung austreten.

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Falls Du selbstständig bist oder eine gutverdienende Arbeitnehmerin, hast Du die Wahl: privat oder gesetzlich versichern. Entscheidest Du Dich für die gesetzliche Kasse, bist Du freiwillig versichert. Hier erfährst Du, wann Du in die freiwillige Krankenversicherung kommst und wie hoch die Beiträge sind.

Wer kann in die freiwillige Krankenversicherung eintreten?

Freiwillig gesetzlich versichern können sich alle, die vorher Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 9 SGB V). Dazu gehören:

Welche Krankenkasse ist die beste für freiwillig Versicherte?

Wenn Du Dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern möchtest, solltest Du eine Kasse mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis wählen. 

Die besten Kran­ken­kas­sen in unserem Vergleich der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rungen (GKV) sind die HKK, TK und Audi BKK. Daneben empfehlen wir die BKK Firmus für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Die Energie BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.

Die Kran­ken­kas­sen im Finanztip-Vergleich 

Hier klicken: Hinweise zu Daten im Krankenkassenvergleich

Der Finanztip-Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen basiert auf Angaben, die wir per Fragebogen direkt bei den Krankenkassen abgefragt haben. Die Daten werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Du kannst die Krankenkassen entweder nach Beitrag oder Preis-Leistung sortieren. In Preis-Leistung fließen folgende Faktoren ein: Zusatzbeitrag, Bonusprogramme, Serviceangebot, Transparenz sowie Leistungen in den Bereichen Zähne, Vorsorge, Schwangerschaft und Kinder und alternative Heilmethoden.

Die Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig. Die Auswahl der Krankenkassen stellt keinen vollständigen Marktüberblick dar. In den Vergleich haben wir zu Beginn bundesweit geöffnete Krankenkassen mit vergleichsweise günstigen Beiträgen, attraktiven Zusatzleistungen oder großer Versichertenzahl aufgenommen. Wir erweitern die Auswahl fortlaufend durch weitere bundesweite Krankenkassen.

Was kostet die freiwillige Krankenversicherung?

Grundsätzlich liegt der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung bei 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Obendrauf kommt noch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Als Angestellter teilst Du Dir die Beiträge mit Deinem Arbeitgeber. Selbstständige müssen den Beitrag alleine stemmen.

Die Beiträge zahlst Du nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro brutto im Jahr. Verdienst Du mehr, zahlst Du auf das zusätzliche Einkommen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung?

Der Höchstbeitrag für die Krankenversicherung liegt im Schnitt bei rund 942,64 Euro pro Monat, wenn Du bei einer Kasse mit 2,5 Prozent Zusatzbeitrag versichert bist. 

Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung? 

Der Mindestbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung liegt bei rund 182 Euro im Monat. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Beitrag für die Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist ein fiktives Mindesteinkommen von 1.248 Euro im Monat. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Krankenkasse so ein, als würdest Du 1.248 Euro pro Monat verdienen. 

Welches Einkommen zählt für die freiwillige Krankenversicherung?

Als freiwillig versicherter Angestellter zahlst Du nur Beiträge auf Deinen Arbeitslohn. Bei Selbstständigen, Freiberuflern, freiwillig versicherten Rentnern oder Studierenden rechnet die Krankenkasse weitere Einkünfte an, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat.

Auf welche Einkünfte zahlst Du als freiwillig Versicherter Beiträge?

Einkunftsart Beitragssatz1
Arbeitslohn als Arbeitnehmer14,6 % 
Gewinn als Selbstständiger14 % oder 14,6 %2
Zinsen, Dividenden14 % 
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung14 % 
Betriebsrenten 14,6 %
Versorgungsbezüge14,6 %
Gesetzliche Rente 14,6 %3
Waisenrente14,6 %

1 zum Beitragssatz kommt noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse hinzu
2 Selbstständige können entscheiden, ob sie den allgemeinen oder ermäßigten Beitrag zahlen
3 die Deutsche Rentenversicherung übernimmt auf Antrag die Hälfte des Beitrags
Quelle: §§ 240, 247, 248 SGB 5, § 106 Abs. 1 SGB 6 (Stand: 18. August 2025)

Wann darf die Krankenkasse das Einkommen des Partners anrechnen?

Falls Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner privat versichert ist, kann Deine Krankenkasse das Einkommen des Partners für die Berechnung Deiner Krankenversicherungsbeiträge heranziehen. Das tut sie, wenn Deine monatlichen Einnahmen unter der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Das sind aktuell 2.756 Euro brutto im Monat. 

Die Kasse ermittelt dabei das Familieneinkommen, zieht gegebenenfalls Freibeträge für gemeinsame Kinder ab und addiert den Rest zu Deinem Einkommen. Auf die Hälfte dieser Summe werden Deine Beiträge berechnet, maximal jedoch auf 2.756 Euro monatlich.

Wie berechnen sich die Beiträge für Selbstständige?

Als gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlst Du auf Deinen Gewinn Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,6 oder 14 Prozent (§ 243 SGB 5). Ob der höhere oder niedrigere Beitrag für Dich gilt, bestimmt sich danach, ob Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse bekommst oder nicht. 

Da Selbstständige meist kein festes Gehalt haben, schätzt die Krankenkasse Dein Einkommen zu Beginn Deiner Selbstständigkeit. Grundlage ist der jüngste Einkommensteuerbescheid, auf dessen Basis der Beitrag vorläufig festgesetzt wird.

Sobald der Steuerbescheid für das Beitragsjahr vorliegt, korrigiert die Krankenkasse den Beitrag rückwirkend: Hast Du mehr verdient als angenommen, musst Du Beiträge nachzahlen. Hast Du weniger verdient, bekommst Du von der Kasse Geld zurück. 

Wichtig: Reiche Deinen Steuerbescheid innerhalb von drei Jahren ein. Versäumst Du das, verlangt die Krankenkasse rückwirkend den Höchstbeitrag (§ 240 Abs. 4a SGB V). Du kannst auch freiwillig den Höchstbeitrag zahlen, wenn Du lieber etwas erstattet bekommen möchtest, als deftig nachzuzahlen.

Bricht Dein Einkommen im laufenden Jahr um mehr als 25 Prozent ein, kannst Du eine Neuberechnung beantragen, zum Beispiel mit einem Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt (§ 6 Abs. 3a BVSzGs).

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Wann beginnt die freiwillige Krankenversicherung?

Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt, sobald Deine Versicherungspflicht endet und sich keine neue gleich anschließt. Das nennt sich obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). 

In welchen Fällen Du pflichtversichert bist, also keine Wahl hast, ob Du Dich gesetzlich oder privat versichern willst, erklären wir in unserem Ratgeber zur Krankenversicherungspflicht.

Beispiele: 

  • Dein Einkommen überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze sowohl im laufenden Jahr als auch im kommenden Jahr. Ab dem Beginn des nächsten Jahres bist Du freiwillig versichert.
  • Du wechselst den Arbeitgeber und überschreitest die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Du bist ab dem ersten Tag der neuen Beschäftigung freiwillig krankenversichert.

In beiden Fällen bleibst Du automatisch erstmal bei Deiner Krankenkasse versichert. 

Du möchtest Dich lieber privat versichern?

Willst Du lieber in die private Krankenversicherung wechseln, musst Du innerhalb von zwei Wochen Deinen Austritt erklären und eine private Krankenversicherung nachweisen. Dein Versicherungsschutz muss dabei lückenlos bestehen bleiben.

Wann endet die freiwillige Krankenversicherung?

Die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung endet

  • mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft,
  • wenn Du in die kostenfreie Familienversicherung wechselst oder
  • bei fristgerechter Kündigung, etwa weil Du in die private Krankenversicherung wechselst.

Wann können sich Rentner freiwillig versichern?

Erfüllst Du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht, kannst Du Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Voraussetzung ist, dass Du ausreichend lange Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse warst.

Wann kannst Du in die Krankenversicherung der Rentner eintreten?

Warst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert, kannst Du in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Das spart Beiträge.

Was sind die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung als Rentner?

Voraussetzung für die freiwillige Krankenversicherung als Rentner ist, dass Du zwölf Monate unmittelbar vor Rentenbeginn gesetzlich versichert warst oder 24 Monate ohne Unterbrechung in den fünf Jahren vor Antragstellung.

Für jedes Kind des Versicherten werden pauschal drei Jahre angerechnet. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Krankenversicherung der Rentner.

Autoren
Julia Rieder

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