Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Krankenkassen verlangen einen Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert.
- Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,9 Prozent.
- Viele Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag angehoben, zum Teil mitten im Jahr. Wenn Deine Krankenkasse ihren Beitrag anhebt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht.
So gehst Du vor
- Prüfe mithilfe unserer Liste mit den Beitragserhöhungen, ob Deine Krankenkasse 2025 teurer wird.
- Such Dir eine Krankenkasse aus, die ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag bietet.
- In unserem Krankenkassenvergleich 2025 haben HKK, TK und Audi BKK am besten abgeschnitten. Die BKK Firmus empfehlen wir für Preisbewusste, denen Zahnvorsorge sehr wichtig ist. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
- Wenn Du Dich entschieden hast, zu wechseln, melde Dich bei der neuen Krankenkasse an. Diese übernimmt für Dich die Kündigung Deiner alten Krankenkasse.
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Inhalt
- Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge 2025?
- Welche Krankenkassen erhöhen 2025 ihre Beiträge?
- Wer zahlt den Krankenkassenbeitrag?
- Wie viel kannst Du durch einen Wechsel beim Zusatzbeitrag sparen?
- Zu welcher Krankenkasse wechselst Du am besten?
- Wie wechselst Du die Krankenkasse nach einer Beitragserhöhung?
- Warum steigen die Zusatzbeiträge?
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Für viele gesetzlich Versicherte wird es 2025 teurer. Die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen immer mehr. Deswegen müssen viele Krankenkassen ihre Beiträge anheben, zum Teil mitten im laufenden Jahr.
Wird Deine Krankenkasse teurer, kann es sich lohnen, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, welche Kassen besonders günstig sind. Ob auch Deine Krankenkasse teurer geworden ist, erfährst Du in unserer aktuellen Übersicht.
Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge 2025?
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (§ 241 SGB 5).
Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können (§ 242 SGB 5). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2025 bei 2,5 Prozent. Das ist aber nur ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Ende eines Jahres für das kommende Jahr prognostiziert. Die Krankenkassen können einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag wählen, abhängig von ihrer finanziellen Situation.
Laut GKV-Spitzenverband liegt der tatsächliche aktuelle Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent. Zum Vergleich: 2024 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch bei 1,7 Prozent.
Den Zusatzbeitrag zahlst Du wie den allgemeinen Krankenkassenbeitrag nur auf Dein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; in diesem Jahr sind das 5.512,50 Euro brutto im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr weiter an.
Welche Krankenkassen erhöhen 2025 ihre Beiträge?
Welche Krankenkassen ihre Beiträge im Jahr 2025 erhöhen oder stabil halten, erfährst Du in der nachfolgenden Tabelle.
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen für 2025
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2025 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Baden-Württemberg | 2,6 % | 1,6 % |
AOK Bayern | 2,69 % | 1,58 % |
AOK Bremen/Bremerhaven | 2,49 % | 1,38 % |
AOK Hessen | 2,49 % | 1,6 % |
AOK Niedersachsen | 2,7 % | 1,5 % |
AOK Nordost | 3,5 % | 2,7 % |
AOK Nordwest | 2,79 % | 1,89 % |
AOK Plus | 3,1 % | 1,8 % |
AOK Rheinland / Hamburg | 2,99 % | 2,2 % |
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland | 2,47 % | 1,8 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 2,5 % | 1,3 % |
Audi BKK | 2,4 % | 1 % |
Bahn BKK | 3,4 % | 3,4 % |
Barmer | 3,29 % | 2,19 % |
Bergische Krankenkasse | 2,95 % | 1,99 % |
Bertelsmann BKK | 3,2 % | 2,5 % |
Big direkt gesund | 3,39 % | 1,65 % |
BKK Akzo Nobel Bayern | 3,39 % | 1,65 % |
BKK Diakonie | 3,8 % | 2,69 % |
BKK Dürkoppadler | 3,88 % | 2,55 % |
BKK Euregio | 3,39 % | 1,79 % |
BKK Exklusiv | 2,39 % | 1,99 % |
BKK Faber-Castell & Partner | 2,18 % | 1,1 % |
BKK Firmus | 2,18 %1 | 0,9 % |
BKK Freudenberg | 2,49 % | 1,5 % |
BKK Gildemeister Seidensticker | 3,4 % | 3,4 % |
BKK Herkules | 3,48 % | 2,39 % |
BKK Linde | 2,5 %2 | 2,39 % |
BKK Melitta Hmr | 3,5 % | 1,6 % |
BKK Pfaff | 2,78 % | 1,8 % |
BKK Pfalz | 3,9 % | 3,9% |
BKK Provita | 2,89 % | 1,49 % |
BKK Public | 2,3 % | 1,2 % |
BKK SBH | 2,44 % | 1,29 % |
BKK Scheufelen | 3,4 %3 | 2,75 % |
BKK Technoform | 3,49 %4 | 1,5 % |
BKK VDN | 3,19 % | 3,19 % |
BKK Verbundplus | 3,89 %5 | 1,55 % |
BKK Werra-Meissner | 3,39 % | 1,8 % |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 3,99 % | 2,99 % |
BKK ZF & Partner | 3,4 % | 2,1 % |
BKK mkk- meine krankenkasse | 3,5 % | 2,5 % |
BKK24 | 4,39 %6 | 3,25 % |
Bosch BKK | 2,68 % | 1,5 % |
Continentale BKK | 3,33 % | 2,2 % |
DAK | 2,8 % | 1,7 % |
Debeka BKK | 3,25 % | 1,69 % |
Energie-BKK | 2,98 % | 1,59 % |
Heimat Krankenkasse | 3,1 % | 2,5 % |
HEK | 2,5 % | 1,3 % |
HKK | 2,19 % | 0,98 % |
IKK Brandenburg und Berlin | 4,35 %7 | 1,99 % |
IKK - die Innovationskasse | 4,3 %8 | 3,1 % |
IKK classic | 3,4 % | 2,19 % |
IKK gesund plus | 3,39 % | 2,39 % |
IKK Südwest | 3,25 % | 1,65 % |
KKH | 3,78 % | 3,28 % |
Knappschaft | 4,4 % | 2,7 % |
Mhplus BKK | 3,29 %9 | 2,56 % |
mkk- meine krankenkasse | 3,5 % | 2,5 % |
Mobil Krankenkasse | 3,89 % | 1,49 % |
Novitas BKK | 2,98 % | 1,7 % |
Pronova BKK | 3,2 % | 2,4 % |
R + V BKK | 2,96 % | 1,4 % |
Salus BKK | 2,99 % | 1,59 % |
SBK | 3,8 %10 | 1,7 % |
Securvita BKK | 3,9 %11 | 2,2 % |
SKD BKK | 2,48 % | 1,49 % |
Techniker Krankenkasse | 2,45 % | 1,2 % |
Tui BKK | 2,5 % | 1,5 % |
Viactiv | 3,27 % | 3,27 % |
Vivida BKK | 3,79 % | 2,49 % |
WMF BKK | 2,45 % | 1,6 % |
1 hat zum 1. Mai 2025 erhöht.
2 erhöht zum 1. August 2025 auf 2,99 Prozent.
3 hat zum 1. Mai 2025 erhöht.
4 hat zum 1. Juli 2025 erhöht.
5 hat zum 1. April 2025 erhöht. Krankenkasse hatte bereits zum 1. Januar 2025 auf 2,85 % erhöht.
6 hat zum 1. April 2025 erhöht.
7 hat zum 1. Juli 2025 erhöht.
8 hat zum 1. Juli 2025 erhöht. Krankenkasse hatte bereits zum 1. Februar 2025 auf 3,6 % erhöht.
9 hat zum 1. April 2025 erhöht.
10 har zum 1. August 2025 erhöht.
11 hat zum 1. Juli 2025 erhöht. Krankenkasse hatte bereits zum 1. Januar 2025 auf 3,2 % erhöht.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 1. August 2025)
Wer zahlt den Krankenkassenbeitrag?
Die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägst Du als Angestellter (§ 249 SGB V).
Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag allein. Sie können sich aussuchen, ob sie den vollen Beitrag von 14,6 Prozent oder den ermäßigten Beitrag von 14 Prozent zahlen. Bei Letzterem verzichten sie auf ein gesetzliches Krankengeld.
Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie viel kannst Du durch einen Wechsel beim Zusatzbeitrag sparen?
Wechselst Du zu einer günstigeren Krankenkasse, kannst Du hundert Euro im Jahr oder mehr sparen.
Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Du im Jahr 2025 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweiten Krankenkasse wechselst. Gib dafür Die Krankenkasse und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.
Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Krankenkassenbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Das heißt: Wenn Deine Krankenkasse günstiger wird, kannst Du weniger absetzen. Weniger Krankenkassenbeiträge heißt also für Dich: mehr Steuern zahlen. Wie viel Du dadurch weniger sparst, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.
Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von drei Prozent zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen mit 2,18 Prozent. Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 148 Euro weniger für ihre Krankenversicherung. Nach Abzug der Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 107 Euro.

Zu welcher Krankenkasse wechselst Du am besten?
Die besten Krankenkassen im Finanztip Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die HKK, TK und Audi BKK. Daneben empfehlen wir die BKK Firmus für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
Wir haben 18 bundesweite Krankenkassen verglichen, darunter besonders günstige, leistungsstarke und große Kassen. Die detaillierten Ergebnisse siehst Du in der Tabelle unten. Du kannst mit einem Klick berechnen, wie hoch Dein monatlicher Beitrag ausfällt. Gib dafür einfach Dein Einkommen in das freie Feld über der Tabelle ein.
Die Krankenkassen im Finanztip-Vergleich
Das Ranking basiert auf einer Bewertung von 33 Kriterien aus den Bereichen Beitrag, Bonus, Service, Transparenz, Vorsorge, Zähne, Schwangerschaft und Kinder, alternative Heilmethoden. Die Krankenkassen mit dem besten Ergebnis in Preis-Leistung sind eine Empfehlung und zuerst gelistet. Mehr erfahren
Hier klicken: Hinweise zu Daten im Krankenkassenvergleich
Der Finanztip-Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen basiert auf Angaben, die wir per Fragebogen direkt bei den Krankenkassen abgefragt haben. Die Daten werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.
Du kannst die Krankenkassen entweder nach Beitrag oder Preis-Leistung sortieren. In Preis-Leistung fließen folgende Faktoren ein: Zusatzbeitrag, Bonusprogramme, Serviceangebot, Transparenz sowie Leistungen in den Bereichen Zähne, Vorsorge, Schwangerschaft und Kinder und alternative Heilmethoden.
Die Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig. Die Auswahl der Krankenkassen stellt keinen vollständigen Marktüberblick dar. In den Vergleich haben wir zu Beginn bundesweit geöffnete Krankenkassen mit vergleichsweise günstigen Beiträgen, attraktiven Zusatzleistungen oder großer Versichertenzahl aufgenommen. Wir erweitern die Auswahl fortlaufend durch weitere bundesweite Krankenkassen.
Diese Krankenkassen empfiehlt Finanztip
HKK
bestes Ergebnis im Krankenkassenvergleich
- erreichte 78 % in unserem Vergleich
- Beitragssatz von 16,79 %
- umfassende Extras besonders bei Sport, Impfungen, Krebsfrüherkennung und alternativer Medizin
- stark bei Transparenz
- einmal im Jahr kostenfreie Zahnreinigung bei Partner-Zahnärzten
- weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie

BKK Firmus
Günstigster Zusatzbeitrag im Krankenkassenvergleich
- erreichte 63 % in unserem Vergleich
- Beitragssatz von 16,78 %
- 80 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
- zusätzliche kostenfreie Zahnreinigung bei Partner-Zahnärzten
- weniger stark in den Bereichen Service & Transparenz
- nur zwölf Geschäftsstellen in vier Bundesländern (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen)

Energie-BKK
besondere Empfehlung für junge Familien & Schwangere
- erreichte 61 % in unserem Leistungsvergleich
- sehr gute Ergebnisse im Bereich Schwangerschaft & Familie
- zweimal 25 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
- Beitragssatz von 17,58 %
- weniger stark in den Kategorien Zähne und Transparenz
Wie wechselst Du die Krankenkasse nach einer Beitragserhöhung?
Hat Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bei einer anderen Krankenkasse anmelden.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht und kannst mit einer Frist von zwei Monaten zur neuen Krankenkasse wechseln. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich.
Du musst den Wechsel spätestens bis zum Ende des Monats angehen, in welchem Deine Krankenkasse den Beitrag erhöht. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats.
Beispiel: Erhöht Deine Krankenkasse zum 1. Januar den Beitrag, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen.
Muss Dich die Krankenkasse über den neuen Zusatzbeitrag informieren?
Die Krankenkasse muss Dich über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzen. Dazu muss sie Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Krankenkasse diese Frist, kannst Du die Krankenkasse auch noch über den 31. Januar hinaus kündigen.
Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Krankenkasse kündigen.
Warum steigen die Zusatzbeiträge?
Die Zusatzbeiträge steigen, weil die gesetzlichen Krankenkassen vor einem milliardenschweren Defizit stehen. Der Druck auf die GKV ist enorm: Gesundheitsleistungen, insbesondere in Krankenhäusern und für Arzneimittel, werden immer teurer. Gleichzeitig gibt es zu wenige Beitragszahler, um diese Lücke auszugleichen. Den Krankenkassen fehlt es außerdem an Rücklagen.
Was plant die Bundesregierung für die Krankenkassen?
Um die finanzielle Lage der Krankenkasse zu stabilisieren, stellte der Bund im Mai 2025 einen Bundeszuschuss in Höhe von 800 Millionen Euro bereit (§ 271 Abs. 2 SGB 5). Die Mindestreserve der Krankenkassen war unter die gesetzlich festgelegte Grenze von 20 Prozent gefallen. Deswegen musste die Bundesregierung reagieren.
Für die Jahre 2025 und 2026 plant die Bundesregierung zudem, den Krankenkassen ein Darlehen in Höhe von je 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Diese sollen kurzfristig helfen, die Krankenkassen zu stabilisieren. Trotz des Darlehens könnten die Beiträge weiter steigen, warnte das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2025.
Langfristig soll die Krankenhausreform Kosten einsparen: Krankenhäuser sollen effizienter arbeiten. Das wird einige Jahre dauern und entlastet die Krankenkassen kurzfristig erstmal nicht. Immerhin hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Reform aus einem speziellen Sondervermögen für Infrastruktur des Bundes zu finanzieren. Ansonsten wäre es für die Krankenkassen noch enger geworden.
Kommt es zu Leistungskürzungen in der GKV?
Weil den Krankenkassen Geld fehlt, wird immer wieder über Leistungskürzungen und ein Ausgabenmoratorium diskutiert. Damit dürften Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaunternehmen erstmal keine höheren Kosten mehr mit den Krankenkassen abrechnen als zuvor. Kostet eine Behandlung ein Krankenhaus mehr als zuvor, bliebe es auf den Mehrkosten sitzen. Dadurch könnte es weniger Leistungen für Versicherte geben.
Darüber hinaus wollen manche Kritiker einige der 94 Krankenkassen fusionieren oder auflösen. Begründung: Damit ließen sich Verwaltungskosten sparen. Beschlossen ist davon bisher nichts.
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse, denn jede kann ihn selbst festlegen. Im Jahr 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 Prozent des Bruttogehalts.
Wie setzt sich der Beitrag zur Krankenversicherung zusammen?
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Im Jahr 2025 liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Die einzelnen Krankenkassen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse?
Am Zusatzbeitrag muss sich Dein Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen, die andere Hälfte zahlst Du als Versicherter. Rentner teilen sich den Zusatzbeitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie viel lässt sich am Zusatzbeitrag sparen?
Die meisten Krankenkassen ändern ihre Preise zum Jahreswechsel. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse kannst Du sparen. Im Einzelfall sind mehr als 500 Euro Ersparnis im Jahr drin, wenn Du angestellt bist, sehr gut verdienst und von der derzeit teuersten Kasse Deutschlands zur günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkasse wechselst.
Weitere Themen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Wer hilft bei Ärger mit der Krankenkasse
- Brille von der Krankenkasse
- Energie-BKK
- Übergangsgeld
- BKK VBU Krankenversicherung
- Freiwillig in der GKV bleiben
- Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiung
- Krankenversicherung der Rentner
- Bürgerversicherung
- Verdienstgrenzen Familienversicherung
- Krankenversicherung der HEK
- Krankenversicherung der TK
- GKV-Familienversicherung
- Kinderkrankengeld
- Krankenkassenbeitrag auf Abfindung
- Krankenversicherung bei der Audi BKK
- Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
- BKK Firmus
- Big direkt gesund Krankenkasse
- Widerspruch Krankenkasse
- Krankenversicherung der IKK Classic
- Reha beantragen
- Krankenversicherungspflicht
- Kündigung und Wechsel der GKV
- Nachgehender Leistungsanspruch
- Wahltarife in der GKV
- Krankenversicherung der HKK
- Krankengeld
- Härtefallregelung Zahnersatz
- Krankengeld für Selbstständige
* Was der Stern bedeutet:
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Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Super, Du bist schon günstig versichert! Wir konnten keine Ersparnis für Dich finden.
Hier siehst Du, welche Kassen bei unserem Preis-Leistungs-Vergleich am besten abgeschnitten haben.
Der Rechner basiert auf Daten den GKV-Spitzenverbands und Angaben der Krankenkassen (Stand: 24. April 2025). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Die Beiträge für Mini- und Midijobber berechnen wir nach den seit Januar 2025 geltenden Regeln. Sonderfälle, wie ehemalige Midijobber mit Bestandsschutz, werden nicht berücksichtigt.