Das Wichtigste in Kürze
- Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Angebote in Arztpraxen, die Du selbst zahlen musst. Sie gehören nicht zu den Kassenleistungen.
- Beispiele für IGeL sind Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, Augeninnendruckmessung, professionelle Zahnreinigung und Zusatztests in der Schwangerschaft.
- Viele IGeL sind umstritten. Informiere Dich deshalb genau, bevor Du ein solches Angebot nutzt.
So gehst Du vor
- Lass Dich von Deinem Arzt oder Deiner Ärztin zu Nutzen, Risiken und Kosten einer IGeL aufklären.
- Verlange einen Kostenvoranschlag und informiere Dich zu der angebotenen IGeL.
- Prüfe, ob Deine Krankenkasse die IGeL bezahlt. Wenn nicht, kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse zu wechseln.
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Gehst Du zum Arzt, kommt es häufig vor, dass Du die ein oder andere Leistung selbst bezahlen sollst. Der Grund: Die Krankenkasse übernimmt diese Leistung nicht. Manchmal preist das Praxispersonal schon bei der Anmeldung Extras an, die die Krankenkasse nicht bezahlt. Laut IGeL-Report 2024 des Medinischen Dienstes Bund geben Patienten rund 2,4 Milliarden Euro für individuelle Gesundheitsleistungen aus. Doch nicht immer ist das Geld sinnvoll investiert, denn der Nutzen vieler dieser Leistungen ist umstritten.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz: IGeL, heißen im normalen Sprachgebrauch Selbstzahlerleistungen. Darunter fallen Angebote bei Ärzten und Ärztinnen, die Du als Patient selbst bezahlen musst. Denn sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Welche Leistungen die Krankenkassen übernehmen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA): ein Gremium aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Gilt eine Behandlung wissenschaftlich als wirksam, notwendig und wirtschaftlich, wird sie in den Leistungskatalog aufgenommen. Alle anderen Leistungen können Ärzte und Ärztinnen als IGeL anbieten.
Welche IGeL gibt es?
Es gibt viele verschiedene individuelle Gesundheitsleistungen. Am beliebtesten sind zusätzliche Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen, wie kostenpflichtige Ultraschalluntersuchungen. Auch kosmetische oder medizinisch nicht notwendige Behandlungen gehören dazu, zum Beispiel eine sportmedizinische Untersuchung oder die Laserbehandlung eines Tattoos.
Was kosten häufige IGeL-Leistungen?
Individuelle Gesundheitsleistung | Kosten |
---|---|
Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung | 25 – 53 € |
Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung | 20 – 40 € |
Blutbild zur Gesundheitsvorsorge | 40 - 100 € |
Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs | 28 – 62 € |
PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs | 25 – 35 € |
Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung | 26 – 60 € |
Hautkrebsscreening | 35 – 100 € |
Vitamin-D-Messung | 27 – 33 € |
Osteopathie | 70 – 145 € pro Sitzung |
Professionelle Zahnreinigung | 80 – 150 € |
Reiseimpfungen | 100 € oder mehr bei privater Zahlung |
Quelle: IGeL-Report 2024, Finanztip-Recherche (Stand: Juli 2025)
Tipp: Viele Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL-Leistungen als freiwillige Zusatzleistungen, zum Beispiel Hautkrebsvorsorge, Osteopathie oder Reiseimpfungen. Einige Krankenkassen übernehmen für Schwangere die Kosten für zusätzliche Untersuchungen wie Toxoplasmose- oder Zytomegalie-Tests. Im Finanztip-Vergleich kannst Du nachsehen, welche Kasse welche IGeL-Leistung bezahlt.
Sind IGeL sinnvoll?
Fast die Hälfte der gelisteten Selbstzahlerleistungen bewertet der IGeL-Monitor als negativ oder tendenziell negativ. Bei diesen Leistungen gibt es einen Hinweis auf einen Schaden oder der Schaden überwiegt den Nutzen. Nur vier Prozent der gelisteten Leistungen wertet der IGeL-Monitor als positiv oder tendenziell positiv.
Der IGeL-Monitor ist ein Bewertungsportal vom Medizinischen Dienst Bund. Fachleute bewerten dort auf Basis wissenschaftlicher Studien, wie sinnvoll bestimmte Selbstzahlerleistungen sind.

Quelle: IGeL-Report 2024, Auswertung von 68 gelisteten Selbstzahlerleistungen, Stand: 22. Juli 2025
Auf der Website des IGeL-Monitors kannst Du aktuell 68 Selbstzahlerleistungen einsehen. Die Bewertungen erfolgen in fünf Kategorien: „positiv“, „tendenziell positiv“, „tendenziell negativ“, „negativ“ und „unklar“. Unklar bedeutet, dass es nicht genügend Studien über den Nutzen und Schaden der jeweiligen Leistung gibt.
Warum können IGeL sogar schaden?
Besonders, wenn es um Vorsorgeuntersuchungen geht, denken viele von uns: Lieber auf Nummer sicher gehen. Doch bei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen können falsch-positive Ergebnisse entstehen. Das heißt: Dein Arzt oder Deine Ärztin stellt bei der Untersuchung möglicherweise eine Erkrankung fest, obwohl Du in Wirklichkeit gesund bist.
Laut dem IGeL-Report 2024 liegt der jährliche Umsatz allein für den Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken bei rund 143 Millionen Euro.
Ein gesundheitlicher Nutzen ist allerdings wissenschaftlich nicht belegt. Mehrere große Studien zeigen: Genauso viele Frauen, die eine Ultraschalluntersuchung hatten, sterben an Eierstockkrebs wie Frauen, die keine solche Untersuchung hatten. Zu diesem Ergebnis kommt unter anderem die britische UKCTOCS-Studie, die zwischen 2001 bis 2020 lief und an der mehr als 200.000 Frauen teilgenommen haben. Bei etwa drei von hundert Frauen wurden deswegen sogar gesunde, nicht krebserkrankte Eierstöcke entfernt.
Nimm Dir deshalb Zeit, um Dich über Nutzen und Risiken angebotener Untersuchungen zu informieren, bevor Du einwilligst. IGeL sind so gut wie nie dringend. Denn wenn ein konkreter Verdacht auf eine Krankheit besteht, zahlt die Krankenversicherung die notwendigen Untersuchungen.
Was tun, wenn der Arzt IGeL anbietet?
Bevor Du einer IGeL zustimmst, solltest Du das Gespräch mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin suchen. Er oder sie muss Dich ausführlich und verständlich aufklären (§ 630e BGB).
Die Aufklärung darf nur ein Mediziner oder eine Medizinerin leisten und nicht das Praxispersonal. Lass Dich nicht mit Werbebroschüren abspeisen.
Frage konkret nach dem Nutzen und den Risiken der angebotenen Leistung. Gibt es Belege für deren Wirksamkeit? Warum wird die Untersuchung oder Behandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt?
Deine Ärztin sollte Dich nicht unter Druck setzen oder Dir Angst machen. Du kannst frei entscheiden, ob Du eine vorgeschlagene IGeL in Anspruch nehmen möchtest. Ein Arzt darf Dir eine notwendige Untersuchung oder Behandlung keinesfalls verweigern, weil Du eine IGeL abgelehnt hast.
Informiere Dich zur angebotenen IGeL
Du musst Dich nicht sofort für oder gegen eine IGeL entscheiden. Du kannst zuerst in Ruhe zuhause auf der Website des IGeL-Monitor schauen, wie gut oder schlecht die Selbstzahlerleistung bewertet ist.
Informationen und Beratung bekommst Du außerdem bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung, dem Portal Patienten-Information.de im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sowie bei der zahnärztlichen Patientenberatung.
Ärzte sind verpflichtet, Dir eine angemessene Bedenkzeit zu gewähren. Eine zusätzliche Krebsvorsorgeuntersuchung etwa kannst Du auch beim nächsten Termin machen lassen. Und immer, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Krankheit besteht, zahlt die Krankenkasse ohnehin die benötigten Tests.
Prüfe, ob Deine Krankenkasse die IGeL zahlt
Informiere Dich bei Deiner Krankenkasse, ob sie die individuelle Gesundheitsleistung als freiwillige Zusatzleistung bezahlt. Falls das nicht der Fall ist, kannst Du Dich bei der Kasse erkundigen, ob es vergleichbare Leistungen gibt, deren Kosten sie übernimmt.
Nutzt Du bestimmte Zusatzleistungen sehr häufig, wie Osteopathie oder die professionelle Zahnreinigung, kann sich ein Wechsel zu einer Krankenkasse lohnen, die diese Leistung bezahlt. Im Finanztip-Krankenkassenvergleich kannst Du bundesweit geöffnete Krankenkassen einsehen und deren Leistungen vergleichen.
Du musst nichts unterzeichnen, wenn Du eine IGeL ablehnst
Einige Praxen fordern Patientinnen und Patienten auf, schriftlich zu dokumentieren, dass sie eine IGeL nicht wollen. Solche Formulare musst Du nicht unterzeichnen. IGeL sind nicht medizinisch notwendige Leistungen, zu denen Du jederzeit nein sagen kannst. Daraus ergeben sich keine Haftungsfragen für den Arzt.
Kostenvoranschlag für IGeL anfordern
Lass Dir in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben, bevor Du in eine IGeL einwilligst. Es kann sich auch durchaus lohnen, Preise bei verschiedenen Praxen zu vergleichen, denn Ärzte und Ärztinnen rechnen sehr unterschiedlich ab.
Ohne Behandlungsvertrag musst Du keine IGeL bezahlen
Bevor es losgeht, ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag Pflicht (§ 12 MBO-Ä). Ohne einen solchen Vertrag darf der Arzt Dir für eine IGeL nichts berechnen. Im Behandlungsvertrag müssen die einzelnen Leistungen möglichst konkret aufgeführt werden samt Gebührenziffern und Steigerungssatz. Falls der Arzt eine kostenpflichtige Untersuchung oder Behandlung vorgenommen hat, ohne dass Du vorher einen solchen Vertrag unterschrieben hast, musst Du nicht zahlen.
Ein Beispiel für einen Behandlungsvertrag findest Du auf Seite 31 dieser Broschüre der Bundesärztekammer.
Für Privatversicherte gilt: Will ein Arzt Leistungen abrechnen, die nicht medizinisch notwendig sind, dann muss der Patient dem vorab zugestimmt haben (§ 1 GOÄ). Bist Du privatversichert, solltest Du am besten vorab mit Deiner Versicherung klären, ob sie die Kosten für die Behandlung übernimmt.
Verlange eine Rechnung für die IGeL
Eine IGeL solltest Du niemals vorab bezahlen. Du hast Anspruch auf eine korrekte Rechnung. Darin müssen alle erbrachten Leistungen aufgelistet sein, das Datum der Behandlung, die Gebührenziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der jeweilige Steigerungssatz, der Betrag jeder Einzelleistung und der Gesamtrechnungsbetrag (§ 12 GOÄ). Will ein Arzt den 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, muss er das auf der Rechnung nachvollziehbar begründen.
Will die Ärztin mehr als den Höchstsatz abrechnen, muss sie mit Dir eine abweichende Honorarvereinbarung abschließen. Ob Du eine solche unterschreibst, solltest Du Dir ganz genau überlegen, denn das kann richtig teuer werden.
Du musst auch nicht sofort nach der Behandlung bezahlen, sondern kannst die Rechnung in Ruhe prüfen. Eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist gibt es nicht. Üblich sind bei Arztrechnungen Fristen von 14 oder 30 Tagen. Schau nach, was auf der Rechnung festgelegt ist.
Wo kannst Du Dich zu IGeL beschweren?
Verstößt ein Arzt gegen die oben genannten Regeln – also will Dich zum Beispiel nur behandeln, wenn Du auch eine IGeL in Anspruch nimmst – dann solltest Du das bei der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung in Deinem Bundesland melden.
Eine Einschätzung dazu, ob der Arzt sich korrekt verhalten hat, bekommst Du kostenfrei von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Zudem sammeln die Verbraucherzentralen mit dem Projekt Igel-Ärger Erfahrungsberichte rund um IGeL-Leistungen und beantworten Fragen dazu.
Bei besonders kostspieligen Rechnungen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen.
Welche IGeL zahlt die Krankenkasse?
Viele Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen an, in deren Rahmen sie individuelle Gesundheitsleistungen erstatten. Dazu gehören Reiseimpfungen, Früherkennungsuntersuchungen für Brust- und Darmkrebs, Tests in der Schwangerschaft sowie Osteopathie und Fitnesskurse. Auch eine sportmedizinische Untersuchung zahlen einige Kassen als freiwilliges Extra.
Wenn solche Leistungen für Dich interessant sind, lohnt es sich, nach einer Krankenkasse zu suchen, die möglichst viele der von Dir gewünschten Extras übernimmt. So kannst Du hundert Euro im Jahr oder mehr sparen.
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Das Ranking basiert auf einer Bewertung von 33 Kriterien aus den Bereichen Beitrag, Bonus, Service, Transparenz, Vorsorge, Zähne, Schwangerschaft und Kinder, alternative Heilmethoden. Die Krankenkassen mit dem besten Ergebnis in Preis-Leistung sind eine Empfehlung und zuerst gelistet. Mehr erfahren
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