Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Dir Kinderkrankengeld, wenn Dein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
- Kinderkrankengeld gibt es nur für Kinder unter zwölf Jahre.
- 2025 und 2026 gibt es pro Elternteil und Kind 15 Tage, für Alleinerziehende 30 Tage.
So gehst Du vor
- Sag auf der Arbeit Bescheid, dass Du Dein Kind betreuen musst.
- Beantrage bei Deinem Arzt oder Deiner Ärztin einen Kinderkrankenschein, auch bekannt als Muster 21. Das geht auch per telefonischer Krankschreibung.
- Fülle den Antrag auf Kinderkrankengeld aus. Dieser befindet sich auf dem Muster 21.
- Schicke die Bescheinigung an Deine Krankenkasse und Deine Arbeit.
Wenn Dein Kind krank ist, kannst Du zuhause bleiben und Kinderkrankengeld beantragen. 2025 und 2026 haben Eltern Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil, Alleinerziehende auf 30 Tage pro Kind. Wir zeigen Dir, wie Du das Kinderkrankengeld schnell beantragst und was Du dafür brauchst.
Wer bekommt Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld können alle Angestellten beantragen, die gesetzlich krankenversichert sind (§ 45 Abs. 1 SGB 5). Wichtig ist, dass nicht nur Du gesetzlich krankenversichert bist, sondern auch Dein Kind – in der Regel über die Familienversicherung.
Wer darf zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist?
Das Elternteil, das das Kind betreut, ist von der Arbeit freigestellt und kann Kinderkrankengeld beantragen. Weitere Voraussetzung ist, dass Dein Kind mit Dir in einem Haushalt lebt.
Außerdem darf niemand anderes im Haushalt zur Verfügung stehen, der das Kind betreuen könnte. Lebt zum Beispiel die Großmutter mit Dir unter einem Dach, kann sie möglicherweise ihren Enkel gesund pflegen.
Haben Eltern ein schwerstkrankes Kind, muss dieses nicht zwingend im Haushalt des Versicherten wohnen und dort betreut werden. Es kann auch in einem Krankenhaus oder Hospiz untergebracht sein (§ 45 Abs. 4 SGB 5).
Bis zu welchem Alter gibt es Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld gibt es nur für Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind. Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersbegrenzung.
Bekommen Selbstständige Kinderkrankengeld?
Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen Kinderkrankengeld, wenn sie mit ihrer Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes vereinbart haben. Wie sich Selbstständige gegen den Krankheitsfall absichern, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Krankengeld für Selbstständige.
Bekommen Privatversicherte Kinderkrankengeld?
Bist Du privat versichert, bekommst Du kein Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Manche privaten Krankenversicherungen zahlen aber ein Kinderkrankengeld. Informiere Dich bei Deiner Versicherung oder bei einem Makler über spezielle Kinderkrankentagegeld-Tarife, wenn Dir das wichtig ist. Weitere Informationen dazu findest Du im Ratgeber zum PKV-Tarifwechsel.
Bekommen Arbeitslose Kinderkrankengeld?
Beziehst Du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, dann bekommst Du kein Kinderkrankengeld. Dir stehen aber die gesetzlich vorgeschriebenen Kinderkrankentage zu. In dieser Zeit musst Du weder Termine beim Amt noch Bewerbungsgespräche wahrnehmen. Bedenke aber, dass sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht dadurch verlängert, dass Du Kinderkrankentage nimmst.
Wann zahlt der Arbeitgeber ein Kinderkrankengeld?
Standardmäßig schließen Arbeits- und Tarifverträge eine Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung des Kindes aus. Eine typische Ausschlussklausel dazu lautet:
„Bei sonstiger Dienstverhinderung aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes besteht kein Anspruch des Mitarbeiters auf Fortzahlung der Vergütung. § 616 BGB findet keine Anwendung.“
Gibt es keine entsprechende Regelung in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, muss der Arbeitgeber laut Bundesarbeitsgericht das Gehalt für bis zu fünf Arbeitstage fortzahlen. (BAG, Urteil vom 19. April 1978, Az. 5 AZR 834/76). Diese Regelung gilt nur für Kinder unter acht Jahren. Für den Zeitraum hast Du keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld durch die Krankenkasse.
Welche Bescheinigung benötigst Du für Kinderkrankengeld?
Damit die Krankenkasse Kinderkrankengeld zahlt, benötigst Du ab dem ersten Fehltag eine Bescheinigung von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Diese Bescheinigung nennt sich Kinderkrankenschein oder Muster 21. Dieses ärztliche Attest enthält auch den Antrag auf Kinderkrankengeld.
Beispiel für das Muster 21

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (Stand: 09. Oktober 2025)
Wie füllst Du den Kinderkrankenschein aus?
Auf dem Formular trägt Dein Arzt oder Deine Ärztin ein, ob und wie lange eine Betreuung und Beaufsichtigung Deines Kindes notwendig ist. Außerdem muss er oder sie vermerken, ob Dein Kind einen Unfall hatte.
Weiter unten oder auf der Rückseite des Formulars befindet sich der Antrag auf Kinderkrankengeld. Dort trägst Du Deine Bankverbindung ein und erklärst, ob Du eine Lohnfortzahlung bekommst oder nicht. Außerdem gibst Du an, ob Du alleinerziehend bist. Hast Du bereits im laufenden Jahr Kinderkrankentage genommen, dann trägst Du ebenfalls die genaue Anzahl der Krankheitstage an.
Unterschreibe die Bescheinigung und fertige eine Kopie für Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin an. Sende die Kopie an Deinen Betrieb, in der Regel genügt eine Übermittlung per E-Mail. Arbeitslose schicken die Bescheinigung an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Das Original schickst Du an Deine Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten an, den Antrag online oder per App einzureichen. Erledige diesen Schritt so schnell wie möglich. Es gibt zwar keine gesetzliche Frist, bis wann Du den Kinderkrankenschein einreichen musst. Je eher Du Dich aber darum kümmerst, desto schneller ist das Kinderkrankengeld auf Deinem Konto.
Benötigst Du eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers?
Um das Krankengeld berechnen zu können, benötigt Deine Krankenkasse eine Bescheinigung über Deinen Verdienst. Diese schickt Dein Chef oder Deine Chefin spätestens mit dem Monatswechsel an die Krankenkasse.
Ist eine telefonische Krankschreibung für Dein Kind möglich?
Du kannst Dein Kind telefonisch in der Praxis krankschreiben. Du musst also nicht zwingend mit Deinem Kind in die Sprechstunde gehen, um ein ärztliches Attest einzuholen. Die telefonische Krankschreibung ist für höchstens fünf Tage möglich. Außerdem muss Dein Kind in der Praxis bereits bekannt sein.
Bei telefonischer Krankschreibung kannst Du die Arztpraxis bitten, Dir den Kinderkrankenschein per E-Mail zuzusenden. Andernfalls solltest Du das Formular innerhalb weniger Tage in der Praxis abholen.
Musst Du Dich auf der Arbeit krankmelden?
Wenn Du nicht zur Arbeit gehen kannst, weil Dein Kind krank ist, musst Du Dich auf der Arbeit krankmelden. Ruf also gleich morgens an und sag Bescheid, dass Dein Kind krank ist und Du deshalb nicht zur Arbeit erscheinen kannst.
In unserem Ratgeber zur Krankmeldung erklären wir Dir, wie Du bei einer Krankmeldung richtig vorgehst. Natürlich solltest Du auch die Schule oder Kita in Kenntnis setzen, wenn Dein Kind erkrankt ist.
Wie lange bekommst Du Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld steht jedem Elternteil und Kind für 15 Tage im Jahr zu (§ 45 SGB V). Das macht bei einem Kind also insgesamt 30 Tage im Jahr für eine Familie mit zwei Elternteilen und einem Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf dieselbe Anzahl an Kinderkrankentage wie ein Elternpaar zusammen, also 30 Tage pro Kind. Diese Regelungen gelten noch bis mindestens Ende 2026.
Die vorgenannten Kinderkrankentage gelten nicht für Eltern von schwerstkranken Kindern, die voraussichtlich nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben. Sie können unbegrenzt Kinderkrankentage nehmen.
Wie lange gibt es Kinderkrankengeld bei mehr als zwei Kindern?
Für Familien mit mehr als zwei Kindern kann jedes Elternteil insgesamt 35 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die doppelte Anzahl an Kinderkrankentagen, also maximal 70 Tage.
Wie viele Kinderkrankentage gibt es?
| Kinderkrankentage 2025/2026 | |
|---|---|
| Elternpaare und Alleinerziehende mit einem Kind | 30 |
| Elternpaare und Alleinerziehende mit zwei Kindern | 60 |
| Elternpaare und Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern | 70 |
| Elternpaare und Alleinerziehende von schwerst kranken Kindern | unbegrenzt |
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: 7. Oktober 2025)
Kannst Du Kinderkrankentage vom Partner übernehmen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil übertragen.
Das ist jedoch nur möglich, wenn beide Eltern gesetzlich versichert und berufstätig sind. Außerdem muss der Arbeitgeber des Elternteils, der zuhause bleibt, zustimmen. Finanztip rät zu einer schriftlichen Zustimmung. Anschließend müsst ihr Eure Krankenkassen informieren. In der Regel reicht eine formlose Mitteilung per Brief oder E-Mail.
Wie viele Kinderkrankentage gab es vor Corona?
Vor der Corona-Pandemie gab es pro Elternteil und Kind zehn bezahlte Kinderkrankentage im Jahr. Alleinerziehende konnten pro Kind 20 Kinderkrankentage nehmen. Die Anzahl der Kinderkrankentage wurde im Zuge der Pandemie befristet erhöht.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Du erhältst 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts als Brutto-Kinderkrankengeld (§ 45 Abs. 2 SGB V). Hast Du in den letzten zwölf Monaten vor der Freistellung eine sozialversicherungspflichtige Einmalzahlung erhalten, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, stehen Dir sogar 100 Prozent des entgangenen Nettolohns zu. Gleichzeitig darf die Zahlung aber 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Der Tageshöchstsatz liegt deshalb bei 128,63 Euro. 2026 liegt der Höchstsatz bei 135,63 Euro.
Allerdings gehen von dem Kinderkrankengeld noch die Arbeitnehmeranteile für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, diese belaufen sich für Angestellte mit einem Kind auf insgesamt 12,4 Prozent. Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Kinderkrankengeld abgezogen. Den Restbetrag bekommst Du ausgezahlt.
Wann wird das Kinderkrankengeld überwiesen?
Die Krankenkasse überweist das Kinderkrankengeld, sobald alle Unterlagen vorliegen. In der Regel sollte das Kinderkrankengeld innerhalb weniger Tage nach Monatswechsel auf Deinem Konto eintreffen.
Musst Du Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben?
Ja, denn das Kinderkrankengeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es wird auf Dein zu versteuerndes Einkommen hinzugerechnet, wodurch sich Dein persönlicher Steuersatz erhöht. Unter Umständen kann es daher zu einer Nachzahlung kommen.
Aus diesem Grund bist Du auch verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, wenn Du mehr als 410 Euro im Jahr an Lohnersatzleistungen erhältst. Zu diesem Zweck bekommst Du von der zuständigen Krankenkasse eine Bescheinigung für das Finanzamt, worin die Höhe des Kinderkrankengeldes vermerkt ist.
Was gilt bei stationärer Aufnahme des Kindes?
Muss Dein Kind stationär im Krankenhaus aufgenommen werden, hast Du Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Deine Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist (§ 45 Abs. 1a SGB 5). Der Anspruch besteht, wenn Dein Kind unter zwölf Jahre alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist Dein Kind unter neun Jahre alt, geht die Krankenkasse immer davon aus, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. Außerdem musst Du Durch die stationäre Mitaufnahme einen Verdienstausfall haben.
Um Kinderkrankengeld zu beantragen, benötigst Du dann eine Bescheinigung des Krankenhauses über die Notwendigkeit der Mitaufnahme und die Dauer des Krankenhausaufenthalts.
Dein Anspruch auf die Kinderkrankentage bleibt daneben bestehen. Diese Tage kannst Du also noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen, wenn Dein Kind nochmal erkranken sollte.
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