Krankenversicherungspflicht Weshalb sich jeder krankenversichern muss

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte, die im Jahr weniger als 73.800 Euro brutto verdienen, müssen in eine gesetzliche Krankenkasse. 

  • Verdienst Du mehr oder bist aus einem anderen Grund nicht pflichtversichert, musst Du Dich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung.

  • In einigen Fällen kannst Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung gehen, obwohl Du weniger verdienst. Diese Entscheidung lässt sich nicht immer rückgängig machen und sollte gut überlegt sein.

So gehst Du vor

  • Prüfe, welches System für Dich am besten geeignet ist. Eine Entscheidungshilfe findest Du in unserem Ratgeber Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
  • Vergleiche Preis und Leistungen, um die passende gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden.
  • Als Kran­ken­kas­sen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen wir HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK. Die Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.

In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Je nachdem, welche Voraussetzungen Du erfüllst, bist Du pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Du kannst Dich auch freiwillig gesetzlich versichern oder wählst eine private Krankenversicherung. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können ihre Kinder und Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in vielen Fällen kostenfrei mitversichern. Was für Dich gilt, erklären wir Dir schnell und einfach in diesem Ratgeber.

Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?

Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Angestellten, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für dieses Jahr beträgt diese 73.800 Euro oder 6.150 Euro pro Monat. Dazu zählen neben dem laufenden monatlichen Gehalt auch regelmäßige jährliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Fällt Dein regelmäßiges Einkommen dadurch unter die Grenze, wirst Du wieder krankenversicherungspflichtig. Keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht hat es, wenn Dein Einkommen aufgrund von Kurzarbeit oder einer Wiedereingliederung nur vorübergehend unter dieser Grenze liegt.

Wenn Du privat versichert bist und Dein Verdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Damit kannst Du in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Allerdings kannst Du Dich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, um privat versichert zu bleiben. Das solltest Du Dir aber gut überlegen, denn wer von der Versicherungspflicht befreit ist, kann die private Krankenversicherung nur noch unter strengen Voraussetzungen verlassen.

Geregelt ist die Versicherungspflicht im Sozialgesetzbuch (§ 5 SGB V). Neben Angestellten sind folgende weitere Personen verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern:

  • Auszubildende, Studierende und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten;
  • Rentnerinnen und Rentner, sofern sie lange genug gesetzlich versichert waren; 
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Bezieher von Arbeitslosengeld II;
  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft sowie Landwirte, die ihren Betrieb an die nächste Generation übergeben haben und von dieser zum Beispiel Unterhaltsleistung erhalten (sogenannte Altenteiler);
  • Künstler und Publizisten;
  • Menschen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, sofern sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind, sowie Beamte, Richterinnen und Zeitsoldaten.

Außerdem endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse für Angestellte, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Sobald Du versicherungspflichtig wirst

Wirst Du als Angestellte oder Angestellter versicherungspflichtig, musst Du Dich innerhalb von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Nach Ablauf der Frist kann Dein Arbeitgeber Dich bei einer Krankenkasse seiner Wahl anmelden.

Jeder kann frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er Mitglied wird. Da sich die Krankenkassen im Beitrag und den angebotenen Zusatzleistungen unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich. 

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.

  • Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK. Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Bist Du nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig, musst Du Dich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Dabei gilt: Niemand, der zuvor in einer gesetzlichen Krankenkasse war, muss diese verlassen. Insbesondere Selbstständige müssen keineswegs in die PKV eintreten, sondern können sich freiwillig gesetzlich versichern – was in vielen Fällen auch ratsam ist.

Sobald Angestellte, die freiwillig versichert waren, in Rente gehen, sind sie entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner oder müssen sich weiterhin freiwillig versichern. Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner hat den Vorteil, dass weniger Krankenversicherungsbeitrag fällig wird.

Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Auch wenn Du versicherungspflichtig bist, musst Du nicht immer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. In einigen Fällen (§ 8 SGB V) kannst Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und Dich privat versichern. Das gilt zum Beispiel bei folgenden Ereignissen:

  • Nach der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch den Gesetzgeber liegt Dein Einkommen nun unter der Grenze. 2024 steigt diese Grenze voraussichtlich von 66.600 Euro auf 69.300 Euro.
  • Du wirst arbeitslos und warst in den fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich versichert;
  • Du hast Deine Arbeitszeit reduziert, um einen Familienangehörigen zu pflegen. Die Befreiung gilt nur während der Pflegezeit.
  • Du arbeitest während der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche. Die Befreiung gilt nur während der Elternzeit.
  • Du verringerst Deine Arbeitszeit auf maximal 50 Prozent, nachdem Dein regelmäßiges Einkommen in den fünf Jahren zuvor über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Eine vorangegangene Elternzeit wird bei der Fünf-Jahresfrist berücksichtigt;
  • Du gehst in Rente und wirst versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner;
  • Du machst eine von der Rentenversicherung geförderte Umschulung oder Weiterbildung;
  • Du beginnst ein Studium oder absolvierst eine berufspraktische Tätigkeit wie ein Praktikum;
  • Du arbeitest als Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung, z.B. einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Überlege genau, ob Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt

Hast Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, ist das nicht ohne Weiteres umkehrbar. Du solltest Dir daher gut überlegen, ob dies für Dich sinnvoll ist. 

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2011 (Az. B 12 KR 9/09 R) wirkt die Befreiung so lange, wie die Beschäftigung ausgeübt wird, für die ein Arbeitnehmer sich befreien lassen hat. Erst wenn die Krankenversicherungspflicht wegen eines anderen Grundes wieder eintritt, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein befreiter Arbeitnehmer für mindestens einen Monat arbeitslos wird. Er oder sie kann dann auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn das Einkommen wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Studierende haben nach dem Studium in den meisten Fällen erneut die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Wer allerdings als Studierender privat versichert war und sich nach dem Studium selbstständig macht, kann nicht in die Gesetzliche wechseln.

Rentner und Rentnerinnen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, können für den Rest ihres Lebens nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. 

Bevor Du Dich gegen die Pflichtversicherung und für eine private Krankenversicherung entscheidest, solltest Du Dir eine wichtige Frage stellen: Werde ich mir die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter noch leisten können? Für junge Versicherte sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zwar oft günstiger als in der gesetzlichen. Je älter Du wirst, desto teurer wird jedoch Dein Beitrag. Das liegt daran, dass Du in der Privatversicherung für Dein individuelles Risiko zahlst, während die gesetzlichen Krankenkassen als Solidarsystem organisiert sind. Deshalb zahlen gesetzlich Versicherte in jungen Jahren vergleichsweise viel, während sie im Alter vergleichsweise günstig davonkommen.

Was Du außerdem vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung beachten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zum Wechsel in die PKV.

Wie lässt Du Dich befreien?

Du musst einen Antrag bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse stellen, um Dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Den Antrag kannst Du bei den Kassen meist online oder telefonisch anfordern. 

Wenn Du den Antrag bereits vor Beginn der Versicherungspflicht stellst, kannst Du dies bei jeder beliebigen Krankenkasse tun. Bedenke allerdings, dass Du auch bei dieser Kasse versichert wirst, falls Dein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird.

Der Antrag muss zwingend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht eingehen. So gilt zum Beispiel für einen bisher privat versicherten Arbeitnehmer, dessen Einkommen aufgrund einer Erhöhung der Jahresentgeltgrenze zum Jahreswechsel künftig unter dieser Grenze liegt: Er oder sie muss den Antrag bis spätestens 31. März stellen, weil die Versicherungspflicht zum 1. Januar eingetreten ist. 

Der Antrag wird nur genehmigt, sofern Du nachweist, dass Du anderweitig abgesichert bist. Das ist der Fall, wenn Du Dich privat versicherst oder Anspruch auf Beihilfe beziehungsweise freie Heilfürsorge hast.

Sofern Du noch keine Leistungen der gesetzlichen Kasse in Anspruch genommen hast, gilt die Befreiung ab dem Tag, an dem Du versicherungspflichtig geworden bist. Ansonsten erst ab dem Monat, nachdem Du den Antrag gestellt hast.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was bedeutet Krankenversicherungspflicht?

Krankenversicherungspflicht bedeutet, dass Du Dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen musst. Diese Verpflichtung gilt für Angestellte mit einem Bruttogehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 73.800 Euro . Der Gesetzgeber passt diese Grenze jährlich an. Außerdem sind bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, wie zum Beispiel Auszubildende, Studierende oder Rentnerinnen und Rentner.

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Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung freiwillig?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist freiwillig für alle Angestellten, die über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro verdienen. Sie haben daher auch die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. Selbstständige haben ebenfalls die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

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Wann bin ich von der Krankenversicherungspflicht befreit?

In bestimmten Fällen kannst Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln oder dort versichert zu bleiben. Diese Fälle sind gesetzlich festgelegt. Ein Beispiel wäre, wenn der Gesetzgeber die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht und Dein Gehalt dadurch wieder unter dieser Grenze liegt. Dann kannst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Weitere Fälle

Wie funktioniert die Befreiung?

Um von der Krankenversicherungspflicht befreit zu werden, musst Du einen Antrag bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse stellen. Wenn Du das schon vor Beginn der Versicherungspflicht erledigst, kannst Du den Antrag bei einer Kasse Deiner Wahl einreichen. Beachte jedoch, dass es bestimmte Fristen gibt, die Du unbedingt einhalten musst.

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Autoren
Julia Rieder
Nicolas Heronymus

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