Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du in Deinem bestehenden Wohnhaus eine Wärmepumpe einbaust, unterstützt Dich der Staat mit unterschiedlichen Förderprogrammen.
- Über die staatliche Förderbank KfW bekommst Du für eine neue Wärmepumpe im Programm 458 bis zu 70 Prozent Deiner Kosten als Zuschuss erstattet.
- Grundsätzlich musst Du Förderprogramme beantragen, bevor Du mit dem Einbau der Wärmepumpe beginnst. Andernfalls bekommst Du kein Geld.
So gehst Du vor
- Überlege, welche Förderung sich für Dich lohnt: Es gibt staatliche Angebote wie die KfW-Förderung, die steuerliche Abschreibung sowie kommunale Programme an Deinem Wohnort. Die kommunalen Angebote lassen sich mit der staatlichen Förderung kombinieren.
- Wenn Du unsicher bist, welche Programme für Dich sinnvoll sind, frag einen Energieeffizienz-Experten. Alternativ kannst Du auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes nutzen.
- Nachdem Du Dich entschieden hast, prüfe, welche Programme Du zu welchem Zeitpunkt beantragen musst. Manche verlangen, dass Du das schon machst, bevor Du einer Heizungsfirma den Auftrag gibst.
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Mit einer Wärmepumpe heizt Du nicht nur klimafreundlich, sondern auch sehr effizient. Sie gehört zu den Heiztechnologien, die im sogenannten Heizungsgesetz (§ 71 GEG) als neu eingebaute Heizung erlaubt sind. Doch so effizient sie auch im Betrieb ist, der Einbau kann zunächst ganz schön ins Geld gehen. Damit Dir der Umstieg trotzdem möglich ist, fördert die Bundesregierung den Einbau einer Wärmepumpe in bereits bestehende Gebäude mit Krediten und Zuschüssen. Und auch Städte und Gemeinden bieten zahlreiche Förderprogramme an, die Dir bei der Finanzierung helfen.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Welche Wärmepumpen gefördert werden und welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Bei den staatlichen Programmen werden grundsätzlich alle Wärmepumpentypen gefördert, also Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen.
Für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, bekommst Du allerdings keine Förderung mehr. Entscheidend für die Förderung ist, dass die Gerätetypen nach bestimmten DIN-Standards abgenommen und zertifiziert und somit in Deutschland zugelassen sind.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet Dir eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Allerdings ist nicht nur der Wärmepumpentyp entscheidend, sondern auch, wie effizient Deine Wärmepumpe läuft und wie laut sie ist. Worauf Du achten musst, erklären wir Dir jetzt.
Wie effizient ist Deine Wärmepumpe?
Um Fördermittel zu bekommen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass Deine Wärmepumpe effizient laufen kann. Die Effizienz von Wärmepumpen wird mithilfe der Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen. Die JAZ sagt aus, wie das Verhältnis von zugeführter Energie und gewonnener Energie ist. Um Wärme zu produzieren, brauchen Wärmepumpen nämlich Strom. Dabei sollen sie aber möglichst effizient sein und im Verhältnis zur produzierten Wärme nur wenig Strom benötigen.
Für die Förderung der Wärmepumpe über die staatliche Förderbank KfW muss Deine Wärmepumpe mindestens eine JAZ von 3 vorweisen. Das bedeutet, dass mit einer Kilowattstunde (kWh) Strom drei Kilowattstunden Wärme erzeugt werden. Mehr zur Jahresarbeitszahl und welche Arbeitszahlen für die verschiedenen Wärmepumpentypen üblich sind, findest Du auch in unserem Ratgeber Jahresarbeitszahl Wärmepumpe.
Der Nachweis über die Effizienz kann Dir von Deinem Heizungstechniker oder Deiner Energieberaterin ausgestellt werden. Der Wert wird dafür vorab über Simulationsprogramme berechnet, die verschiedene Daten zu Deinem Haus, der geplanten Wärmepumpe und den klimatischen Bedingungen Deines Wohnorts berücksichtigt.
Achtung: Die Prognose muss am Ende nicht stimmen. Letztlich ist die JAZ auch von Deinem Verbrauchsverhalten abhängig, also wie viel und wie warm Du heizt. Wenn Du nach Möglichkeiten suchst, Deine Heizkosten zu senken, dann schau mal in unserem Ratgeber zum Heizkosten sparen vorbei.
Wie laut ist Deine Wärmepumpe?
Die Richtlinie für das staatliche Förderprogramm schreibt vor, dass die Geräuschemissionen von Wärmepumpen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen. Heißt: Wärmepumpen dürfen nicht zu laut sein. Sie müssen sogar unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen.
So darf eine Wärmepumpe, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen wird und die eine Leistung zwischen sechs und zwölf Kilowatt (kW) hat, nicht lauter als 65 Dezibel (dB) sein. Das entspricht in etwa einem normalen Gespräch oder einem Fernseher auf Zimmerlautstärke.
Ab 2026 dürfen für eine Wärmepumpe mit dieser Leistung maximal noch 60 Dezibel anfallen, damit die Wärmepumpe gefördert wird.
Wie bekommst Du die KfW-Förderung 2025?
Fördermittel für neue, klimafreundliche Heizungen, darunter auch Wärmepumpen, gibt es seit 2024 bei der staatlichen Förderbank KfW. Das Programm 458 besteht aus einer Grundförderung und mehreren Bonusförderungen, über die Du bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen kannst. Grundregel: Viele Förderwege, maximal 70 Prozent. Hier ein Überblick.
- Grundförderung: Im Rahmen der Grundförderung bekommst Du 30 Prozent der Kosten als Zuschuss für eine neu eingebaute, klimafreundliche Heizung. Das gilt grundsätzlich für jeden, der eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude einbaut. Also beispielsweise für private Hauseigentümer, aber auch Vermieter oder gemeinnützige Organisationen.
- Geschwindigkeits-Bonus: Der Klimageschwindigkeits-Bonus bringt Dir weitere 20 Prozent der Kosten als Zuschuss, wenn Du bis zum 31.Dezember 2028 eine alte, fossile Heizungsanlage austauschst und das betreffende Wohnhaus selbst bewohnst. Das gilt für alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen. Bestehende Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, damit Du den Bonus bekommst. Ab dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Zuschuss alle zwei Jahre um drei Prozent ab.
- Einkommens-Bonus: Beim Einkommens-Bonus bekommst Du, wenn Du das Haus selbst bewohnst, 30 Prozent der Kosten als Extra-Förderung. Bedingung: Das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts liegt unter 40.000 Euro pro Jahr.
- Effizienz-Bonus: Der Einbau einer Wärmepumpe wird über den Effizienz-Bonus noch einmal gesondert gefördert: Wenn Du entweder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder eine Erdwärmepumpe einbaust, kannst Du Dir einen zusätzlichen Zuschuss von fünf Prozent sichern. Dieser Bonus steht allen offen, auch Vermietern oder gemeinnützigen Organisationen.
Wie viel Geld bekommst du maximal?
Baust Du eine neue Heizung in Dein Einfamilienhaus ein, kannst Du Dir Kosten von bis zu 30.000 Euro für die Förderung anrechnen lassen. Außerdem kannst Du Dir auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Installation anfallen, fördern lassen. So bekommst Du einen Teil der Kosten für neue Heizkörper, für die Entsorgung der alten Heizung oder sogar den Rückbau einer Gasleitung erstattet.
Aber: Alles, was über 30.000 Euro Kosten liegt, wird nicht mehr gefördert. Maximal kannst Du also beim vollen Fördersatz von 70 Prozent 21.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt bekommen.
Kostet Deine neue Wärmepumpenheizung also beispielsweise 40.000 Euro, kannst Du trotzdem nur maximal 21.000 Euro zurückbekommen.
Was gilt, wenn Du das Haus vermietest?
Bist Du Vermieter oder Vermieterin, ist die Höhe der förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt. Demnach kannst du Dir für die erste Wohneinheit Kosten bis zu 30.000 Euro fördern lassen, für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro dazu und für alle weiteren Einheiten sind es nochmal jeweils 8.000 Euro.
Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten kannst Du Dir also Kosten von bis zu 113.000 Euro fördern lassen. Da der maximale Zuschuss für Vermieter und Vermieterinnen 35 Prozent der Kosten beträgt, könntest Du in diesem Fall etwa 39.000 Euro zurückbekommen. Das liegt daran, dass der Geschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus für Dich nicht verfügbar sind, wenn Du das betreffende Haus vermietest.
Wer mit wie viel Förderung rechnen kann, zeigen wir Dir in der folgenden Tabelle.
KfW-Förderung für Wärmepumpen im Überblick
selbstnutzende Eigentümer | Vermieter u.a. | |
---|---|---|
Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 Prozent1 | —2 |
Einkommens-Bonus | 30 Prozent | —2 |
Effizienz-Bonus | 5 Prozent | 5 Prozent |
maximale Förderung | 70 Prozent | 35 Prozent |
1 Bis zum 31.12.2028 gültige Förderhöhe, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
2 Dieser Bonus gilt nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programm 458 (Stand: 18. Juni 2025)
Das musst Du beachten
Die Heizungsförderung hat einige Besonderheiten, die Du vor Antragstellung kennen solltest. Wir erklären Dir, worauf Du achten musst.
Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Das Fördergeld der Heizungsförderung wird nur genehmigt und ausgezahlt, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der neuen Wärmepumpenheizung geplant ist. Das muss für Dich kein Hinderungsgrund sein, denn beim Wechsel des Heizsystems ist ein hydraulischer Abgleich grundsätzlich sinnvoll, damit die neue Heizung effizient arbeiten kann und alle Räume wirklich warm werden.
Stell den Antrag rechtzeitig: Es ist außerdem wichtig, dass Du die Förderung beantragst, bevor die Arbeiten für Deine neue Wärmepumpenheizung beginnen. Nachträglich wird Dein Förderantrag nicht genehmigt.
Wie und wann Du die KfW-Förderung beantragst, liest Du ausführlich in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Keine Förderung für den Neubau: Da sich die Heizungsförderung nur auf Bestandsgebäude bezieht, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, kannst Du sie nicht für eine Heizung in einem Neubau nutzen. Für Neubauten gibt es aber Förderungen für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen auf kommunaler Ebene.
Und wenn Du ohnehin planst, sehr energieeffizient neu zu bauen, kannst Du Dir das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau anschauen, mit dem Du einen zinsgünstigen Kredit nutzen kannst. Dieses Programm richtet sich an alle, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen oder kaufen und dabei besonders auf Energieeffizienz und klimafreundliche Energien achten.
Die Zuschüsse fließen erst nachträglich: Beachte außerdem, dass es sich bei der Förderung um Zuschüsse handelt, die nachträglich ausgezahlt werden. Das heißt, Du musst die Kosten erst einmal auslegen können. Du bekommst die Fördergelder erst ausgezahlt, nachdem Du alle Nachweise nach Einbau Deiner neuen Wärmepumpenheizung eingereicht hast und diese geprüft worden sind.
Wenn Du nicht genügend Geld auf der hohen Kante hast, um hier in Vorleistung zu gehen, kannst Du den zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Heizungsförderung nutzen, der ebenfalls als Förderprodukt bei der KfW bereitsteht. Diesen stellen wir Dir im nächsten Kapitel vor.
Kannst Du Deine Wärmepumpe über einen Kredit finanzieren?
Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, die Kosten für die neue Heizung auszulegen, bis Du die Fördergelder bekommst, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit im KfW-Programm 358/359 zur Heizungsförderung nutzen. Auch wenn Du andere Einzelmaßnahmen an Deinem Haus planst, also zum Beispiel eine Fassadendämmung oder die Dämmung der Kellerdecke, kannst Du den Kredit in Kombination mit dem Bafa-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen nutzen.
Wie viel Geld kannst Du bekommen?
Du kannst bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit über diesen Kredit bekommen. Besitzt Du ein Zweifamilienhaus oder ein Haus mit abgeschlossener Einliegerwohnung, ist die doppelte Kreditsumme möglich. Das Programm läuft unter zwei unterschiedlichen Programmnummern, je nachdem, ob Du das Haus selbst bewohnst oder vermietest.
Für sogenannte selbstnutzende Eigentümer gilt die Programmnummer KfW 358. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro, bekommst Du den Kredit in diesem Programm außerdem zu besonders zinsgünstigen Konditionen von unter zwei Prozent Zinsen pro Jahr. Vermietest Du das Haus oder liegt Dein Einkommen über dieser Grenze, gilt für Dich die Programmnummer KfW 359 für den Kredit. Eine Zinsvergünstigung gibt es hier allerdings nicht.
Die genaue Summe ist abhängig von Deiner Förderzusage für den Heizungstausch oder die energetischen Einzelmaßnahmen. Heißt: Je nachdem, welche Kosten Du im Rahmen der Förderprogramme angegeben hast, desto höher oder niedriger fällt die Kreditsumme aus.
Als Beispiel: Wenn Du über die Zuschussförderung Gesamtkosten für Deine neue Heizung in Höhe von 30.000 Euro angegeben hast und Du für diese Kosten eine Förderzusage für den Zuschuss bekommen hast, dann kannst Du über den Ergänzungskredit eine Summe von bis zu 30.000 Euro aufnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um förderfähige Kosten handeln muss. Kosten, die für den Betrieb oder die Instandhaltung in Zukunft anfallen, sind beispielsweise nicht förderfähig.
Wie bekommst Du den KfW-Ergänzungskredit
Auch beim KfW-Ergänzungskredit musst Du einige Anforderungen erfüllen und die Konditionen beachten. Wir erklären Dir, worauf Du ein Auge haben musst.
Sichere Dir zuerst staatliche Zuschüsse: Der Kredit ist nur nutzbar, wenn Du Dein Vorhaben, also den Heizungstausch oder andere Effizienzmaßnahmen, auch staatlich fördern lässt. Dazu musst Du eine Förderzusage von der KfW oder dem Bafa vorweisen können.
Beachte die Zinsbindungsfrist: Hast Du eine Zuschusszusage, kannst Du den Kredit mit einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren vereinbaren. Die Zinsbindung, also wie lange der günstige Zins gilt, ist allerdings nur für bis zu zehn Jahre. Danach gilt der günstige Ergänzungskreditzins nicht mehr und Du musst einen neuen Zins verhandeln, der sich dann an den marktüblichen Bedingungen orientiert. Aktuell liegen die Zinssätze am Markt zwischen drei und vier Prozent.
Nutze die Möglichkeit zur Sondertilgung: Während dieser ersten Zinslaufzeit darfst Du die ganze Summe oder Teilbeträge auch vorzeitig zurückzahlen – also früher, als Dein Rückzahlplan es vorgibt. Normalerweise musst Du für frühere Rückzahlungen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das ist eine Entschädigung an die Bank, da ihr so ein Teil der vereinbarten Zinsen verloren geht. Beim Ergänzungskredit ist das aber innerhalb der ersten zehn Jahre kein Problem.
Wie Du den Kredit beantragst und was Du außerdem noch wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 358.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Anstatt die Fördergelder über die KfW zu nutzen, kannst Du auch die steuerliche Abschreibung nutzen.
Noch bis 2029 sind nämlich energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzbar. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen, die Du beachten musst:
- Du musst das Gebäude selbst bewohnen,
- das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und
- die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Bei dem Gebäude kann es sich auch um eine Ferienwohnung oder ein Haus mit mehreren Mietparteien handeln. Dann darfst Du allerdings nur die Kosten, die für Deine selbstbewohnte Wohneinheit anfallen, anrechnen. Eine Ferienwohnung darfst Du nicht fremdvermieten, um den Steuervorteil nutzen zu können.
Wie viel Geld erhältst Du?
Bei der steuerlichen Abschreibung dürfen pro Objekt bis zu 200.000 Euro Kosten in Deiner Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Ein Objekt beschreibt ein ganzes Wohnhaus, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten im Haus. Du kannst diese Möglichkeit also auch mehrfach nutzen, bis die Maximalsumme an Kosten aufgebraucht ist. Von den Kosten, die Du geltend machst, bekommst Du 20 Prozent von Deiner Steuerschuld abgezogen.
Da der Fördersatz geringer ist, als wenn Du die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 nutzt, ist die steuerliche Abschreibung für den Heizungstausch nur selten die bessere Variante. Erst wenn die Wärmepumpe in Deinem Haus sehr teuer ist und Du nicht die volle Zuschussförderung bei der KfW erhältst, kann sich die steuerliche Abschreibung lohnen.
Beispiel: Bei der KfW bekommst Du nur 50 Prozent Zuschuss auf maximal 30.000 Euro. Eine neue Wärmepumpe in Deinem Haus kostet aber 75.000 Euro. Das wäre ein sehr hoher Preis und im Einfamilienhaus eher nicht vorstellbar. Über die steuerliche Förderung bekommst Du in dem Moment die gleiche Förderhöhe, nämlich 15.000 Euro. Aber Achtung: diese Summe wird von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, Du musst also weniger Einkommen versteuern und bekommst über Deine Einkommenssteuererklärung entsprechend mehr zurück oder zahlst weniger. Du bekommst das Geld nicht so direkt ausgezahlt wie bei der Heizungsförderung.
Bei anderen Sanierungsmaßnahmen wie der Fassadendämmung oder dem Fenstertausch kann sich die steuerliche Abschreibung hingegen deutlich mehr lohnen.
Das musst Du beachten
Auch bei der steuerlichen Förderung musst Du einige Punkte beachten, um sie nutzen zu können. Wir erklären Dir, was Du besonders im Auge behalten solltest.
Abschreibung über drei Jahre: Während Du den Zuschuss im KfW-Programm 458 in einer Summe erhältst, wird die Anrechnung der 20 Prozent Deiner Kosten bei der steuerlichen Abschreibung aufgesplittet – nämlich auf drei Jahre.
In den ersten beiden Jahren bekommst Du jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr dann die verbleibenden sechs Prozent Deiner Kosten von Deiner Steuerschuld abgezogen. Und das ist auch durchaus sinnvoll. Stell Dir vor, Deine neue Wärmepumpenheizung ist sehr teuer und Du würdest die Kosten nur für ein Steuerjahr angeben. Dann kann es passieren, dass sie nicht in voller Höhe mit Deiner Einkommenssteuer gegengerechnet werden, falls die Kosten der Wärmepumpe Deine gezahlte Einkommenssteuer übersteigen. Dann würde Deine Einkommenssteuer ins Minus rutschen – und das ist laut Gesetz nicht möglich. Am Ende würde Dir so Geld durch die Lappen gehen. Die Aufsplittung ist dazu da, dass Du die volle steuerliche Förderung bekommen kannst.
Reicht Deine Einkommenssteuer: Wenn Du nur wenig oder sogar gar keine Einkommenssteuer zahlst, etwa weil Du in Rente oder nur teilzeitbeschäftigt bist, geht Dir womöglich ein Teil der steuerlichen Förderung verloren. In diesem Fall ist die steuerliche Abschreibung eher keine Option für Dich.
Steuerliche Förderung nicht kombinierbar: Wenn Du Dich für die steuerliche Förderung entscheidest, darfst Du zuvor keine anderen staatlichen Förderprogramme genutzt haben. Kombinierbar ist sie nur mit Fördermitteln auf kommunaler Ebene.
Welche regionalen Förderprogramme gibt es?
Neben staatlichen Fördermitteln kannst Du auch kommunale Förderungen nutzen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten Dir Förderprogramme an, die Du sogar mit den staatlichen Mitteln kombinieren kannst. Wir listen Dir hier die Programme verschiedener Bundesländer auf, viele Städte und Gemeinden bieten allerdings auch eigene Fördermittel an. Frag daher auf jeden Fall noch einmal bei Deiner Gemeinde nach aktuellen Programmen für Wärmepumpen.
Berlin
Das Förderprogramm vom Land Berlin ist zurzeit ausgesetzt, da die Förderkonditionen aktualisiert werden.
Das Land Berlin förderte bisher im „Programm Effiziente GebäudePLUS“ den Austausch einer bestehenden und mindestens zehn Jahre alten Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent, maximal aber 15.000 Euro je Wohneinheit. Bedingung war aber, dass Du Dein neues Heizsystem nach Einbau optimieren lässt – inklusive eines hydraulischen Abgleichs. Du musstest den Förderantrag stellen, bevor Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abschließt.
Bremen
Das Land Bremen fördert den Austausch von Öl- oder Gasheizungen, wenn Du dafür eine Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien – also beispielsweise Wärmepumpen – einbaust. Um das Programm nutzen zu können, musst Du ebenfalls die Heizungsförderung der KfW beantragen. Die mögliche Höhe der Bremer Förderung orientiert sich dann an der Bundesförderung: 50 Prozent davon bekommst Du nochmal aus dem Bremer Topf. Maximal dürfen 60 Prozent der förderfähigen Kosten damit gedeckt werden. Auch Niedertemperaturheizkörper für die Wärmepumpe kannst Du Dir per Zuschuss mitfördern lassen. Zu den Bedingungen gehört unter anderem, dass keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz besteht, die alte Heizung ordnungsgemäß stillgelegt wird und ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird.
Hamburg
Das Land Hamburg bietet Dir gleich zwei Programme an: Eine Zuschussförderung und einen zinsgünstigen Kredit. Den Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 9.000 Euro, kannst Du für die Installation einer Wärmepumpe sowohl bei Bestandsgebäuden als auch für Neubauten bekommen. Die Wärmepumpe muss dafür später mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,1 erreichen und Luft-Wärmepumpen müssen bestimmte Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten. Du kannst außerdem Kosten für die Installation von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern sowie für einen hydraulischen Abgleich oder die Dämmung von Heizungsrohren mitfördern lassen.
Wichtig ist: Du musst den Antrag stellen, bevor Du Liefer- und Leistungsverträge mit Heizungsfachfirmen abschließt. Bekommst Du bei der KfW-Heizungsförderung den Klima-Geschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, kannst Du die Hamburger Förderung leider nicht nutzen.
Niedersachsen
Niedersachsen fördert die Installation von Wärmepumpen in bestimmten Gemeinden und Stadtteilen. Gefördert werden Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden. Maximal kannst Du einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, was für einen Wärmepumpentypen Du einbaust. Du musst außerdem die Bundesförderung nutzen, da das Programm aus Niedersachsen nur eine Ergänzung darstellt. Auch hier darfst Du mit der Maßnahme erst beginnen, nachdem Du die Fördermittel beantragt und eine Eingangsbestätigung erhalten hast.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden unterschiedliche Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende angeboten. Unter anderem kannst Du für die notwendigen Arbeiten zur Erschließung der Wärmequelle einer Erdwärmepumpe einen Zuschuss erhalten. Dazu zählen Bohrungen für Erdwärmesonden, aber auch die Verlegung von Erdwärmekollektoren. Für Bestandsgebäude beträgt die Förderhöhe bis zu 50 Euro pro Bohrmeter für Erdwärmesonden und 35 Euro pro Quadratmeter für Erdwärmekollektoren. Maximal sind 12.000 Euro drin. Auch für Neubauten kannst Du Dir Zuschüsse sichern. Beachte, dass Du den Antrag für die Fördergelder stellen musst, bevor Du den Auftrag für die Maßnahme vergibst.
Rheinland-Pfalz
Wenn Du in Rheinland-Pfalz lebst, kannst Du Dir für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage, aber auch für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen und für die energetische Sanierung einen Kredit sichern. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt die maximale Kreditsumme bei 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu. Maximal kannst Du aber nur die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten beantragen. Liegt Dein Einkommen unter bestimmten, vom Land festgelegten Grenzen, kannst Du außerdem Tilgungszuschüsse bekommen, die Deine Rückzahlungssumme mindern. Um diesen Kredit nutzen zu können, musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Saarland
Im Saarland kannst Du im „Programm Wohnraumförderung“ einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen, wenn Du gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Jede im Haushalt lebende Person erhöht die Einkommensgrenzen, Kinder werden dabei nochmal zusätzlich gezählt. Du kannst bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren, maximal aber 200.000 Euro als Kreditsumme aufnehmen. Das bedeutet, dass Du 15 Prozent der Kosten mit Eigenkapital zahlen musst. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei einem festen Zinssatz von ein Prozent über die gesamte Laufzeit. Familien mit Kindern bekommen außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent. Das bedeutet, dass Dir ein Teil der Schulden erlassen wird. Für das Programm gilt, dass Du das betreffende Haus selbst bewohnen musst und es maximal 180 Quadratmeter groß sein darf. Nutzt Du die Förderung, musst Du das Haus im Anschluss weitere zehn Jahre selbst bewohnen.
Sachsen
Bei der Förderbank des Freistaats Sachsen kannst Du im Programm „Sachsenkredit – Klimafreundlicher Wohnen“ ein zinsgünstiges Darlehen für die Installation einer Wärmepumpe aufnehmen. Das Haus darf maximal vier Wohneinheiten haben, von denen Du mindestens eine selbst bewohnst. Die Kredithöhe beträgt mindestens 20.000 Euro und die Laufzeit maximal 35 Jahre. Die Förderbank gewährt Dir außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu fünf Prozent der förderfähigen Kosten.
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt bietet Dir für den Wärmepumpeneinbau im Rahmen des Programms “Sachsen-Anhalt MODERN” einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro mit besonders günstigen Zinsen von unter ein Prozent an. Du musst dafür eine alte Heizung austauschen und auch gleich eine effiziente Umwälzpumpe mit einbauen. Außerdem musst Du nach dem Tausch einen hydraulischen Abgleich durchführen. Die Mindestdarlehenssumme beträgt 10.000 Euro und die maximale Laufzeit 30 Jahre. Du darfst mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Du den Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt hast.
Wo kannst Du Dich zu Förderprogrammen beraten lassen?
Um das Meiste an Fördermitteln für Dich rauszuholen, ist es sinnvoll, sich zu den verfügbaren Fördermitteln und den Kombinationsmöglichkeiten beraten zu lassen. Es ist nämlich nicht immer so einfach verständlich, für welche Förderung Du Dich qualifizierst und welche wirklich sinnvoll für Deine Maßnahme ist.
Eine gute Anlaufstelle für die Beratung zu Fördermitteln sind die Verbraucherzentralen der Bundesländer. An rund 900 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Dir zuhause kannst Du Dich zum Energiesparen, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln beraten lassen. Die Beratung ist mit maximal 40 Euro sehr günstig und für einkommensschwache Haushalte sogar kostenfrei möglich.
Eine noch umfassendere und individuellere Beratung kannst Du bei einem Energieberater oder Energieberaterin erhalten. Da es auch durchaus sinnvoll ist, eine Energieberatung für die Planung Deiner neuen Heizung zu nutzen, hast Du vielleicht ohnehin schon einen Berater an der Hand. Erforderlich für die Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch ist er aber nicht.
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