ETF verkaufen? So mistest Du Dein Depot aus
Expertengespräch am 17.09.2026
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Wer Kapitalerträge erzielt, muss darauf ab einer bestimmten Höhe Kapitalertragsteuer zahlen. Was dabei wichtig ist, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Anmerkung: Der Gesetzgeber verwendet den Begriff Kapitalertragsteuer mit einem „s“ in der Mitte. Das tun wir an dieser Stelle auch. Die Variante Kapitalertragssteuer mit doppeltem „s“ ist laut Duden aber auch erlaubt.
Der Steuersatz für die Kapitalertragsteuer liegt pauschal bei 25 Prozent. Doch tatsächlich zahlst Du sogar mehr Steuern und Abgaben auf Deine Kapitalerträge. Wie viel genau, hängt davon ab, ob Du in der Kirche bist und in welchem Bundesland Du wohnst.
Zahlst Du Kirchensteuer? | Kapitalertragsteuer+Soli+Kirchensteuer |
|---|---|
nein | 26,38 % |
ja, in Bayern oder Baden-Württemberg | 27,82 % |
ja, in einem anderen Bundesland | 27,99 % |
Quelle: § 32d EstG, Finanztip-Berechnung, gerundet auf zwei Nachkommastellen (Stand: 13. August 2025)
Diese Zahlen dürften einige überraschen, denn meist ist bei Kapitalerträgen nur von 25 Prozent Steuersatz die Rede. Hinzu kommen darauf jedoch immer der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und für Kirchenmitglieder zusätzlich Kirchensteuer. Diese beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in allen anderen Bundesländern neun Prozent.
Mehr dazu kannst Du im Ratgeber zur Abgeltungssteuer nachlesen.
Du zahlst Kapitalertragsteuer auf verschiedene Kapitalerträge, geregelt ist das im Einkommensteuergesetz (EStG) in Paragraf 20.
Zu den Kapitalerträgen gehören unter anderem:
Es gibt aber noch andere Formen der Geldanlage, die nicht zu Kapitalerträgen gehören, die wir jetzt kurz erwähnen.
Keine Kapitalertragsteuer zahlen musst Du unter anderem auf Gewinne aus dem direkten Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen. Diese gehören nicht zu den Kapitalerträgen. Steuerrechtlich zählen Kryptos – wie Gold – zu den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften. Das gilt auch für Immobilien, die Du nicht selbst nutzt.
Wie Kryptos besteuert werden, kannst Du ausführlich im Ratgeber zu Bitcoin und Steuern nachlesen. Alles zur Besteuerung von Immobilien findest Du im Ratgeber Spekulationssteuer.
Die Begriffe Abgeltungs- und Kapitalertragsteuer sind nicht immer gleichbedeutend. Vereinfacht gesagt sind sie identisch, wenn Du Deine Kapitalerträge in Deutschland erzielst. Denn Banken, Depotanbieter und Versicherungen in Deutschland führen anfallende Kapitalertragsteuern automatisch ans zuständige Finanzamt ab. Damit sind alle Kapitalerträge abgeltend versteuert, was das Wort Abgeltungssteuer dann auch gut erklärt.
Anders sieht es aus, wenn Deine Geldanlage einen ausländischen Bezug hat. Dann ist meist nichts automatisch abgegolten. Dazu kommen wir jetzt.
Wie und ob Deine Geldanlage im Ausland besteuert wird, hängt vom Land und der Art Deiner Geldanlage ab. Wir listen Dir gleich die wichtigsten Fälle für die Kapitalertragsteuer auf.
Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber Quellensteuer.
Wie Du Kapitalertragsteuer erfolgreich mindern oder ganz verhindern kannst, erfährst Du in den folgenden Kapiteln.
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, Kapitalertragsteuer komplett zu vermeiden: Entweder Du stellst einen Freistellungsauftrag oder beantragst eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). In beiden Fällen verhinderst Du den automatischen Abzug der Abgeltungssteuer – allerdings nicht unbegrenzt.
Tipp: Solltest Du beides versäumt haben, ist noch nicht alles verloren. Denn Du kannst Dir mit der Anlage KAP in Deiner Steuererklärung im Nachhinein zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückholen. Das sollte aber immer nur die Notlösung sein, denn dann erhältst Du dieses Geld erst im Folgejahr zurück.
Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst Du, dass Deine Bank in Deutschland automatisch Kapitalertragsteuer abführt – allerdings nur bis maximal zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro im Jahr für Singles und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Hinweis: Diese Grenzen betrugen bis Ende 2023 noch 801 und 1.602 Euro.
Führst Du mehrere Konten oder Depots, dann solltest Du den Betrag entsprechend aufteilen, das ist erlaubt. Jede Bank benötigt einen eigenen Freistellungsauftrag, dabei darf der Sparerpauschbetrag insgesamt nicht überschritten werden. Ausführliche Informationen findest Du im Ratgeber zum Freistellungsauftrag.
Tipp: Hast Du mehreren Finanzinstituten Freistellungsaufträge erteilt? Erhältst Du Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne auf mehrere Konten und Depots? Damit Du den Überblick bewahrst und die freigestellten Beiträge möglichst optimal verteilst, stellen wir Dir eine Excel-Vorlage zur Verfügung.
Hier kannst Du Dir unsere Excel-Vorlage zur Kontrolle erteilter Freistellungsaufträge herunterladen:
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung verhinderst Du generell, dass Deine Bank automatisch Kapitalertragsteuer an das Finanzamt überweist.
Eine NV-Bescheinigung ist also besser als ein Freistellungsauftrag, weil es keine Begrenzung auf 1.000 oder 2.000 Euro gibt. Allerdings sind die Anforderungen für eine NV-Bescheinigung deutlich höher.
Denn für eine Nichtveranlagungsbescheinigung darfst Du nur ein sehr geringes Einkommen haben. Es gilt generell: Wenn Dein gesamtes zu versteuernden Einkommen inklusive Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 liegt, musst Du gar keine Steuern zahlen. Und damit auch nicht auf Deine Kapitalerträge.
Das betrifft zum Beispiel Kinder oder Jugendliche und kann auch der Fall sein, wenn Du studierst, schon in Rente bist oder einen Minijob hast.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung musst Du beim Finanzamt beantragen. Das geht am schnellsten über das Online-Finanzamt Elster. Alternativ füllst Du das amtliche Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-) Bescheinigung“ aus und schickst es ausgefüllt und unterschrieben ans Finanzamt. Das Formular findest Du online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Wichtig ist, dass es um Dein gesamtes Einkommen geht, also inklusive Deiner Kapitalerträge und nicht nur um Deine anderen Einkünfte. Liegst Du mit diesem gesamten Einkommen 2025 aller Voraussicht nach unter der Grenze von 12.096 Euro, dürfte Dein Antrag auf eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt erfolgreich sein.
Die Bescheinigung gilt bis zu drei Jahre. Du erhältst sie per Post vom Finanzamt und musst sie anschließend Deiner Bank vorlegen. Diese zieht dann von Deinen Kapitalerträgen keinerlei Abgeltungssteuer ab.
Aber Achtung: Ändern sich Deine persönlichen Verhältnisse und Du rutschst über die Grenze, musst Du das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen. Dann verliert die NV-Bescheinigung ihre Gültigkeit.
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Willst Du mehr Kapitalertragsteuer einsparen, führt kein Weg an der Anlage KAP in der Steuererklärung vorbei. Das kann unter anderem angeraten sein, wenn
Im großen Finanztip-Ratgeber zur Anlage KAP erfährst Du alles ausführlich zu diesen Themen und auch, warum es mittlerweile nicht nur die Anlage KAP, sondern auch noch die Anlagen KAP-INV und KAP-BET gibt.
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