Kfz-Haftpflichtversicherung Warum kommt es auf die Höhe Deiner Absicherung an?

Kathrin Gotthold-Hildebrandt
Kathrin Gotthold-Hildebrandt
Expertin Vorsorge und Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt, wie umfassend Du im Schadensfall abgesichert bist.
  • Deine Kfz-Haftpflicht zahlt bei Schäden, die Du mit Deinem Auto anderen Menschen, deren Sachen oder deren Vermögen zufügst.
  • Für Schäden an Deinem eigenen Wagen zahlt nicht die Haftpflicht. Dafür brauchst Du eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder eine Vollkaskoversicherung.

So gehst Du vor

  • Finanztip-Empfehlung zum Finden der passenden Kfz-Versicherung: der doppelte Vergleich! Berechne erst die passende günstige Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.
  • Hast Du auf diesem Weg eine günstige Autoversicherung abgeschlossen, bekommst Du eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB).
  • Mit der eVb kannst Du Dein Auto bei der Zulassungsstelle anmelden.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Es gibt in Deutschland nicht viele Pflichtversicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Dich als Autohalter oder Autohalterin ist eine davon. Bei den Angeboten der Versicherer musst Du auf einige Unterschiede achten. Wie Du am schnellsten eine passende und günstige Haftpflicht für Dich findest, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Wie Du zusätzlich Schäden an Deinem eigenen Auto absichern kannst, liest Du in unserem Ratgeber zu den Unterschieden zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.

Weshalb brauchst Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Dein Auto?

Du brauchst eine Kfz-Haftpflichtversicherung, damit Dein Auto auf der Straße fahren darf. Das verlangt das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Weshalb es diese Regelung gibt? Die Auto-Haftpflichtversicherung schützt potenzielle Unfallgegner. Sie springt immer dann ein, wenn Du mit Deinem Wagen einen Dritten schädigst – egal ob die Person selbst, ihre Sachen oder ihr sonstiges Vermögen.

Als Sache definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit Paragraf 90 jeden körperlichen Gegenstand. Zu verstehen ist darunter daher alles, was sinnlich wahrnehmbar, räumlich abgrenzbar und beherrschbar ist – Steine, Schuhe, Sonnenbrille ja; Strom, Licht, Bakterien beispielsweise nein.

Damit jeder Ordnungsbeamte auf den ersten Blick erkennen kann, ob Dein Auto eine Haftpflichtversicherung hat, bekommst Du nur dann ein Kfz-Kennzeichen, wenn Du nachweisen kannst, eine Versicherung abgeschlossen zu haben. Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt daher von Dir eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Beleg. Nur damit kannst Du Dein Auto anmelden.

Worauf solltest Du bei der Kfz-Haftpflicht achten?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung solltest Du eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträge sind vergleichsweise niedrig und können bei schweren Unfällen schnell ausgeschöpft sein. Finanztip rät zu einen Vertrag mit mindestens 100 Millionen Euro pauschaler Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Welche Mindestdeckung schreibt das Gesetz in der Kfz-Haftpflicht vor?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen nach Anlage zu Paragraf 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter betragen für normale Autos:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden,
  • 1,22 Millionen Euro für Sachschäden,
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Gerade bei Unfällen mit mehreren verletzten Personen kann die Grenze von 7,5 Millionen Euro rasch erreicht sein.

Übersteigen die Schäden die vereinbarte Versicherungssumme, haftest Du grundsätzlich mit Deinem eigenen Vermögen.

Versicherer begrenzen Personenschäden zusätzlich häufig auf einen Höchstbetrag pro geschädigter Person. Üblich sind hier bis zu 15 Millionen Euro je Person.

Wichtig für Deine Entscheidung: Eine höhere Versicherungssumme macht die Kfz-Haftpflicht in der Regel nicht teurer. In guten Tarifen sind 100 Millionen Euro heute Standard.

Wann und wie viel zahlt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn Du mit Deinem Auto einen Dritten schädigst. Das gilt für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden. Voraussetzung ist, dass der Schaden auf den Betrieb Deines Fahrzeugs zurückzuführen ist.

Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn Du der Finanztip-Empfehlung folgst also bis zu 100 Millionen Euro pauschal. 

Das schützt nicht nur den Geschädigten, sondern auch Dich selbst. Denn nach dem BGB ist jede Person in voller Höhe für von ihr verursachte Schäden haftbar. Diese Haftungsfrage regelt hauptsächlich die Schadensersatzpflicht nach Paragraf 823 BGB und Paragraf 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Nach den Vorschriften sind – verkürzt gesagt – alle vorsätzlich und auch fahrlässig verursachten Schäden, die Dritten zugefügt werden, vom Verursacher des Schadens zu tragen.

Ohne Haftpflichtversicherung müsstest Du Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Verdienstausfälle aus eigener Tasche zahlen. Bei schweren Unfällen kann das existenzbedrohende Summen erreichen.

Die Kfz-Haftpflicht erfüllt noch eine zweite wichtige Funktion: Sie prüft zunächst, ob und in welcher Höhe überhaupt ein Anspruch gegen Dich besteht. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt der Versicherer für Dich ab. In diesem Sinne wirkt die Kfz-Haftpflicht wie eine passive Rechtsschutzversicherung: Behauptet etwa jemand, Du hättest beim Ausparken sein Auto beschädigt, obwohl das nicht zutrifft, übernimmt der Versicherer die rechtliche Prüfung und Verteidigung.

Was sind typische Schäden, in denen die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt?

  • Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallgegners oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Autos
  • Abschleppkosten
  • Kosten für einen Mietwagen
  • Schäden an Gebäuden oder anderen Sachen
  • Rechtsanwaltskosten des Geschädigten

Werden Menschen verletzt – auch Mitfahrer – übernimmt die Versicherung unter anderem Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und bei schweren Folgen unter Umständen auch eine lebenslange Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Hinterbliebene zudem Anspruch auf Hinterbliebenengeld.

Anspruch auf Hinterbliebenengeld – im Schnitt 10.000 Euro

Wenn eine ihnen besonders nahestehende Person getötet wurde, steht Menschen seit 2017 zudem ein Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) zu. Das gilt auch bei einem Verkehrsunfall. Zahlen muss diesen Ersatzanspruch dann der Verursacher des Todesfalls – oder eben dessen Haftpflichtversicherung, bei einem Verkehrsunfall ist es die Kfz-Haftpflicht.

Nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV zahlen Kfz-Haftpflichtversicherer rund 10.000 Euro je Fall. Wobei die Spanne zwischen 1.000 und 15.000 Euro liegt. Wie hoch das Hinterbliebenengeld ausfällt, hängt von der persönlichen Nähe zum Verstorbenen ab. In der Regel bekommen Ehepartner, Eltern und Kinder mehr Geld als entferntere Verwandte oder andere nahestehende Personen.

Das Hinterbliebenengeld ist ein sogenannter Ersatzanspruch des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Und soll das seelische Leid von nahestehenden Personen des tödlich Verunglückten anerkennen. Bis zur Einführung dieses relativ neuen Anspruchs konnten Hinterbliebene nur dann einen Ausgleich für ihr seelisches Leid erhalten, wenn sie durch den Todesfall psychisch so stark belastet waren, dass sie krank wurden (sogenannte „Schockschäden“). Diese Voraussetzung ist weggefallen.

Welche Schäden zahlt nicht die Kfz-Haftpflicht, sondern nur eine Kaskoversicherung?

Nicht versichert sind über die Kfz-Haftpflicht Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug. Die zahlt nur eine Kaskoversicherung – wenn Du eine hast. 

Hast Du eine Teilkaskoversicherung, bekommst Du unter anderem Geld, wenn Dein Fahrzeug ausgebrannt ist oder die Scheiben Deines Wagens kaputt sind. Die Vollkaskoversicherung zahlt die Reparatur Deines Wagens oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, damit Du Dir ein neues, gleichwertiges Auto kaufen kannst. Einige Versicherer zahlen auch noch einige Monate nach Erstzulassung den Neupreis – sehr gute Tarife bis zu 24 Monate. 

Wir empfehlen in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro und in der Vollkasko mindestens 300 Euro. Damit kannst Du den Beitrag für Deine Kaskoversicherung deutlich senken. Hast Du eine Selbstbeteiligung vereinbart, zahlst Du bei einem Schaden nur den vereinbarten Eigenanteil aus eigener Tasche. Der Versicherer kommt für den Rest auf.

Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht – wer zahlt wann?

Kurz gesagt:

  • Mit Auto verursacht → Kfz-Haftpflicht.
  • Ohne Bezug zum Auto → Privathaftpflicht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer dann zuständig, wenn ein Schaden durch den Betrieb Deines Fahrzeugs entsteht. Juristisch spricht man von der sogenannten Betriebsgefahr. Sie beginnt nicht erst beim Fahren, sondern besteht grundsätzlich schon dann, wenn von Deinem Fahrzeug im öffentlichen Raum eine Gefahr ausgeht.

Das bedeutet: Verursachst Du mit Deinem Auto einen Schaden – beim Fahren, Rangieren, Ein- oder Ausparken oder auch beim Be- oder Entladen –  ist in der Regel die Kfz-Haftpflicht der richtige Ansprechpartner.

Die Privathaftpflichtversicherung greift dagegen nur bei Schäden, die nicht im Zusammenhang mit dem Halten oder Führen eines Kraftfahrzeugs stehen. In ihren Bedingungen ist das über die sogenannte Benzinklausel geregelt. Sie schließt Schäden aus, die durch ein versicherungspflichtiges Fahrzeug verursacht werden.

 

Kathrin Gotthold-Hildebrandt

Neben der Kfz-Haftpflicht ist eine Privathaftpflicht sinnvoll. Im Zweifel wende Dich zuerst an sie. Lehnt sie mit Verweis auf die Benzinklausel ab, übernimmt die Kfz-Haftpflicht.

Kathrin Gotthold-Hildebrandt
Unsere Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung

Die Kfz-Versicherung darf Dich in Regress nehmen, wenn Du Dich grob regelwidrig verhalten hast. Sie darf dann nach einer Schadenabwicklung bis zu 5.000 Euro von Dir verlangen. Das kann der Fall sein, wenn 

  • Du ohne Führerschein oder Betriebserlaubnis gefahren bist,
  • Du Dich bei der Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss befunden hast, oder
  • Du Fahrerflucht begangen hast.

Auch in diesen Fällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar. Doch sie holt sich das Geld von Dir als Fahrer zurück. Die Versicherung spricht dann davon, dass sie den Verursacher oder die Verursacherin in Regress nimmt. Dieser Regressanspruch ist wie gezeigt auf 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.

Kathrin Gotthold-Hildebrandt

Auch eine gute Autoversicherung ist kein Freifahrschein für regelwidriges Verhalten im Straßenverkehr. Versicherer schließen ihre Leistung in einigen Fällen aus oder zahlen nur begrenzt, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Kathrin Gotthold-Hildebrandt
Unsere Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.
  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Wann haftest Du als Halter eines Autos für Schäden?

Der Fahrzeughalter haftet für Verkehrsverstöße und auch Schäden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das kann der Fall sein, wenn ein Fahrzeug falsch geparkt wird. Aber auch, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt oder der Wagen in einen Unfall verwickelt ist.

In solchen Fällen erhält der Halter des Fahrzeugs den Bußgeldbescheid und er kann aufgefordert werden, den Fahrer zu benennen. Kann er dies nicht, droht ihm selbst ein Bußgeld. Denn: Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulässt, schafft eine Betriebsgefahr. Von einem Fahrzeug kann Gefahr ausgehen, sobald es in Gebrauch ist. Dieses Risiko hat der Halter zu tragen.

Die Betriebsgefahr ist unabhängig von eigener Schuld. So kannst Du als Halter möglicherweise von Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern haftbar gemacht werden, obwohl Dich bei einem Unfall gar keine Schuld trifft.

In der Regel haftet jedoch der Fahrer, der den Schaden verschuldet hat. Das ist derjenige, der hinterm Steuer saß – egal, wer im Fahrzeugschein- oder Brief steht.

Laut Paragraf 7 Straßenverkehrsgesetz muss aber auch der Halter des Fahrzeugs, der in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist, herhalten. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. 

Ein Beispiel: Dein Auto ist am Straßenrand geparkt, ein Fußgänger wird angefahren, als er an Deinem Auto vorbei die Straße überquert. Dann kann es passieren, dass Deine Haftpflichtversicherung für die Behandlung des Fußgängers ein Schmerzensgeld und vielleicht sogar einen Verdienstausfall zahlen muss. 

Darf Dich ein Kfz-Haftpflichtversicherer ablehnen?

Ein Kfz-Versicherer darf den Abschluss einer Haftpflicht nur unter engen Bedingungen verweigern. Folgende Gründe sind möglich:

  • Vorversicherung mit Prämienverzug: Wenn Du als Antragsteller bereits bei einem Versicherer versichert warst und das Unternehmen den Vertrag gekündigt hat, weil Du Beiträge nicht gezahlt hast, darf ebendieses Unternehmen Dich ablehnen.
  • Vorversicherung mit Schadeneintritt: Hat Dir ein Versicherer nach Regulierung eines Schadens gekündigt, muss er keinen neuen Vertrag mit Dir abschließen.
  • Örtliche Beschränkungen: Wenn ein Versicherungsunternehmen örtlich nur eingeschränkt tätig ist. Die Öffentliche Versicherung Braunschweig etwa ist ein regionaler Versicherungsanbieter in Niedersachsen mit Sitz in Braunschweig.
  • Sachliche Beschränkungen: Wenn ein Versicherungsunternehmen sich auf bestimmte Berufskreise oder Fahrzeuggruppen spezialisiert hat. Es gibt beispielsweise die Fahrlehrer-Versicherung, die nur Fahrlehrer und deren Angehörige versichert. Oder den Assekuradeur OCC, der Oldtimer und sonstige Klassiker versichert. 

Die Ablehnungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage für die Kfz-Haftpflichtversicherung und vier Wochen für die Kaskoversicherung. Wenn der Versicherer die Ablehnungsfrist überschreitet, gilt der Antrag als angenommen. Es ist wichtig, dass der Antragsteller die Gründe für die Ablehnung kennt und gegebenenfalls einen neuen Anbieter sucht, um eine Kfz-Versicherung zu erhalten. 

Dass die Gründe für eine Ablehnung in der Kfz-Haftpflicht eng gesetzt sind, liegt daran, dass es in Deutschland bei der Autohaftpflicht Kontrahierungszwang gibt – ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Girokonto

Wann kann Dich eine Kaskoversicherung ablehnen?

Bei Kaskoversicherungen, sowohl Teil- als auch Vollkasko, können Versicherer einfacher einen Vertrag ablehnen als in der Kfz-Haftpflicht. Etwa auch dann, wenn der Vertrag ein besonders hohes Risiko darstellt. Beispiele:

  • Schlechte Zahlungsvergangenheit allgemein: Ein Ablehnungsgrund können zurückliegende Zahlungsschwierigkeiten sein – auch bei einer anderen Versicherung oder sogar einem ganz anderen Unternehmen. Das kann der Fall sein, wenn Du einen Versicherungsbeitrag oder Kredite nicht bezahlt hast. Oder noch offene Rechnungen vorliegen, beispielsweise bei Deinem Mobilfunkanbieter. Noch schlechter sieht es aus, wenn Du Privatinsolvenz angemeldet oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast. Beides wird in Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa aufgenommen und ist damit auch für andere Versicherer einsehbar. Mehr Infos rund um das Thema und auf welchen anderen Wegen Du eine Versicherung bekommst, erfährst Du im Ratgeber zur Kfz-Versicherung ohne Schufa.
  • Schlechte Schadensvergangenheit: Schwierig, eine Kasko abzuschließen, kann es auch werden, wenn Dir ein Anbieter gekündigt hat, weil Du zu viele Schäden bei einer Versicherung verursacht und auch gemeldet hast. Genauso negativ werden falsche Angaben beim Versicherungsantrag bewertet. Wenn Du beispielsweise vergangene Schäden verschwiegen hast, kann die Versicherung das im HIS melden, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Anderen Anbietern signalisiert das: Der Vertrag mit Dir birgt ein hohes Risiko.
  • Falsches Auto: Schwer zu versichern sind vor allem Automodelle, die häufig Schäden haben. Probleme kannst Du bei der Vollkaskoversicherung schon ab der Typklasse 29 bekommen. Dieses Dilemma haben auch die Hersteller dieser Fahrzeuge erkannt und bieten daher häufig eigene Versicherungen, sogenannte Herstellerversicherungen, an.
Exklusiv für Unterstützer
Welche Versicherungen Du brauchst - und welche nicht
Welche Versicherungen Du unbedingt brauchst und auf welche Du verzichten kannst erklärt Dir hier Saidi in wenigen Lektionen.
Zum Academy-Kurs
Versicherung
78 Min.
2 Kapitel
Versicherung

Wie findest Du die passende Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die günstigste Autoversicherung findest Du, wenn Du den doppelten Vergleich machst: Berechne zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung entweder auf Verivox oder Check24. Hol Dir danach ein Angebot bei der Huk24. Und schließ den Vertrag dann beim günstigsten Anbieter ab. Die große Finanztip-Untersuchung zur Kfz-Versicherung zeigt, dass Du mit diesem Vorgehen einfach die günstigsten Preise finden kannst.

Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung suchst, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.