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Du hast zwei Autos? Oder fährst neben dem Auto im Sommer auch noch Motorrad? Dann kannst Du bei der Autoversicherung von speziellen Zweitwagenregelungen profitieren. Wie Du am meisten sparst und was Du unbedingt beachten solltest, verraten wir Dir in diesem Ratgeber.
Eine Zweitwagenversicherung ist die Versicherung eines weiteren Fahrzeugs auf denselben Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann durch die Zweitwagenregelung deutlich günstiger sein, als würdest Du das weitere Fahrzeug einzeln versichern. Die Fahrzeug-Kombination muss nicht nur aus zwei Fahrzeugen bestehen. Auch weitere Fahrzeuge können von der Zweitwagenregelung profitieren.
Du musst außerdem zwischen der „normalen“ Zweitwagenregelung und der erweiterten Zweitwagenregelung unterscheiden, auch verbesserte Zweitwagenregelung genannt. Greift die normale, kommt Dein Zweitwagen statt in Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 in SF-Klasse 1/2 oder maximal 2; nach der verbesserten kann er direkt mit einer noch höheren SF-Klasse starten.
Durch die Zweitwagenversicherung kann ein zweites Fahrzeug in eine bessere Schadensfreiheitsklasse eingeordnet werden, als es sonst der Fall wäre. Der Preis für die Kfz-Versicherung fällt also günstiger aus.
Meldest Du ein zweites oder weiteres Auto separat an, startest Du beim Schadensfreiheitsrabatt in Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0. Das bedeutet: kein Rabatt, also hoher Beitrag. Meldest Du es aber als Zweitwagen an, profitierst Du von der Zweitwagenregelung. Dadurch bekommst Du in der Regel einen höheren Rabatt und senkst so deutlich Deinen Beitrag.
Entweder stuft Dein Versicherer Deinen Zweitwagen in SF-Klasse 1/2, 1 oder 2 ein, oder sogar höher. Je nachdem, ob die erweiterte oder die einfache Zweitwagenregelung greift.
Deine Schadenfreiheitsklasse hat direkte Auswirkungen auf die Höhe des Preises Deiner Kfz-Versicherung. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger ist der Beitrag. Der Grund: Versicherer gehen davon aus, dass Autofahrende mit einer höheren Schadenfreiheitsklasse weniger Unfälle verursachen, somit ein geringeres Risiko darstellen und sie daher weniger kosten.
Mit jedem unfallfreien Jahr hebt Dich Dein Versicherer eine SF-Klasse nach oben. So erhöht sich Dein Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) auf Deinen Versicherungsbeitrag.
Reguliert Dein Versicherer hingegen einen Schaden für Dich, wirst Du zurückgestuft – häufig sogar um mehrere SF-Klassen, nicht nur um eine. Wie stark die Rückstufung ist, hängt von der Rückstufungstabelle Deines Versicherers ab. Die Folge: Dein Beitrag steigt im kommenden Jahr.
Beispiel:
Für die beiden Wagen, Zweitwagen und Erstwagen, nimmt der Versicherer diese jährliche Einstufung unabhängig voneinander vor. Bedeutet: Wenn Du mit einem der Fahrzeuge einen Unfall hattest und entsprechend SF-Klassen verlierst, wirkt sich das nicht auf die SF-Klasse des anderen Fahrzeugs aus.
Ausführlich kannst Du Dich dazu in unserem Ratgeber zu Schadenfreiheitsklassen informieren. Hier in aller Kürze: Das System spüren besonders junge Fahrer und Fahrerinnen. Weil sie noch eine geringe SF-Klasse haben, ist ihr Beitrag hoch. Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an. Für Fahranfänger oder junge Fahrer kann es daher besonders vorteilhaft sein, das Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Dann können sie zumindest in SF-Klasse 1/2 einsteigen. Sind sie alt genug, unter Umständen sogar noch höher. Mehr dazu liest Du im Abschnitt zu Sparen mit Zweitwagen als Fahranfänger.
Versicherer sind in der Einstufung des Zweitwagens frei. Sowohl SF-Klassen als auch zugehörige Rabatte sind nicht in Stein gemeißelt. Viele Versicherer weichen daher von der branchenüblichen Einstufung des Zweitwagens in die SF-Klasse 1/2 ab und bieten noch günstigere Regelungen an. Das nennen sie dann erweiterte oder auch verbesserte Zweitwagenregelung. Es lohnt also immer, beim Versicherer des Erstwagens nachzufragen.
Wie Versicherer einen Zweitwagen einstufen, orientiert sich an den vom Versicherungsverband GDV verfassten Vertragsklauseln, den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, kurz AKB 2015, ab I.2.2. Die sind jedoch unverbindlich, der GDV stellt sie ausdrücklich zur fakultativen Verwendung bereit – abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Hohe SF-Klasse, kleiner Fahrerkreis mit Mindestalter: Liegen solche Voraussetzungen vor, kann Dein Kfz-Versicherer sogar einer verbesserten Zweitwagenregelung zustimmen. Dann kann Dein Zweitwagen in eine noch höhere SF-Klasse kommen – sogar zum Erstwagen-Tarif versichert werden. Folgendes verlangen Versicherungen häufig:
Als Fahranfänger profitierst Du daher selten von der verbesserten Zweitwagenregelung. Aber von der einfachen.
Deine Versicherung will von Dir mindestens die folgenden Punkte wissen:
Als Fahranfänger kannst Du sparen, wenn Du Deinen Wagen zunächst als Zweitwagen Deiner Eltern versicherst. Deine SF-Klasse startet dann nicht bei 0, sondern bei 1/2, 1 oder 2.
So gehts:
Ist der Zweitwagen für Deine Kinder gedacht, solltest Du unbedingt den Fahrerkreis für den Erstwagen ändern, also Deine Kinder dort rauswerfen. Damit wird Dein Versicherungsbeitrag sehr wahrscheinlich deutlich günstiger.
Weitere Spar-Tipps zu Tarifmerkmalen wie Fahrerkreis haben wir Dir im Ratgeber Tarifmerkmale zusammengestellt.
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Motorradfahrer können von der Zweitwagenversicherung profitieren, indem der SF-Rabatt des Motorrads auch für ein zweites Fahrzeug gilt – egal, ob Motorrad oder Auto. Greift die Zweitwagenregelung, wird das Zweitfahrzeug nicht in die teure SF-Klasse 0 eingestuft. Sondern kann direkt mit SF-Klasse 1/2 oder sogar besser starten.
Natürlich gilt es auch vice versa: Du kannst auch Dein Motorrad als Zweitfahrzeug neben einem Auto als Erstwagen haben.
Für Versicherungsnehmer, die Auto und Motorrad als Wagen-Pärchen versichern wollen, kann es schwierig sein, eine passende günstige Versicherung zu finden, die sowohl Krafträder als auch Autos versichert. Nicht alle Autoversicherer versichern auch Motorräder, oft ist es aber Voraussetzung für die Zweitwagenregelung, dass Du beide Fahrzeuge bei derselben Versicherung versicherst. Wie Du die passsende Kfz-Versicherung für Dich und Dein Motorrad findest, liest Du im Finanztip-Ratgeber zur Motorradversicherung.
Darüber hinaus gelten auch für Motorradfahrer die beiden Grundvoraussetzungen für die Zweitwagenregelung: Zum einen „Identität des Versicherungsnehmers für beide Fahrzeuge“, also dass dieselbe Person Versicherungsnehmer für beide Fahrzeuge sein muss. Und zum anderen, dass das Erstfahrzeug mindestens in SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.
Wenn Du ein Wohnmobil und einen Pkw als Zweitwagen-Paar versichern möchtest, kannst Du vor der Herausforderung stehen, einen Kfz-Versicherer zu finden, der neben Autos auch Wohnmobile versichert. Versicherer behandeln Wohnmobile teilweise etwas anders als normale Pkw. Auch in der SF-Klassen-Systematik.
Verschaff Dir zunächst einen Überblick über Kfz-Versicherungsangebote für Dein Wohnmobil. Wie Du das am besten machst, erklären wir Dir im Ratgeber Wohnmobilversicherung. Sprich dann Deinen Autoversicherer des Erstwagens an, welches Angebot er Dir machen möchte. Und grundsätzlich gelten auch hier die beiden Grundvoraussetzungen für eine Zweitwagenversicherung: Der gleiche Versicherungsnehmer für beide Fahrzeuge und eine Mindesteinstufung des Erstfahrzeugs in SF-Klasse 1/2.
Ja – auch wenn ein Fahrzeug Deines Wagen-Pärchens ein E-Auto ist, kannst Du von der Zweitwagenregelung profitieren. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen: Identität des Versicherungsnehmers, Erstwagen mindestens SF-Klasse 1/2 und häufig auch, dass die Fahrzeuge beim selben Versicherer versichert sein müssen.
Bist Du lange ohne Unfall gefahren, hältst den Fahrerkreis klein und bringst genügend Fahrerfahrung mit, kann Dein Zweitwagen sogar deutlich höher eingestuft werden. Nämlich wenn Dein Versicherer Dir nicht nur die einfache, sondern eine verbesserte Zweitwagenregelung anbietet. Ist Dein E-Auto eher ein Stadtmobil mit geringer Fahrleistung kann sich das ebenfalls positiv auf die Einstufung Deines Wagens auswirken. Und damit auf den Preis für Deine Versicherung.
Teilkasko oder Vollkasko? Was Du für den Versicherungsschutz Deines E-Autos beachten solltest, haben wir Dir im Finanztip-Ratgeber zu E-Autos richtig versichern zusammengefasst.
Wie Du mit Deinem E-Auto von THG-Quote und Co. profitieren kannst, zeigen wir Dir im Finanztip-Ratgeber THG-Prämie.
Auch Saisonfahrzeuge können als Zweitwagen versichert werden und so von einer höheren SF-Klasse profitieren. Auf was Du bei einer Saisonzulassung stets achten solltest: Das Auto sollte mindestens sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf der Stelle tritt, das besagt auch der Regelungsvorschlag des Versicherungsverbands in I.3.3 der AKB 2015.
Erkundige Dich zuerst beim Versicherer Deines Erstwagens nach Konditionen für das zweite Auto und mach anschließend den von Finanztip empfohlenen doppelten Vergleich: Geh zunächst auf Verivox oder Check24 und dann zusätzlich zur Huk24, um den günstigsten Tarif zu finden.
Erkundige Dich dann bei dem Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, zu welchen Konditionen er Deinen Zweitwagen versichern würde.
Lass Dir vom Erstversicherer sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit vorläufiger Kasko-Deckung geben, melde das Auto an und nutze dann die 14-tägige Widerrufsfrist, um in Ruhe einen günstigeren Anbieter zu finden.
Achte dabei darauf, dass die vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung gilt und Du ab dem Datum der Zulassung bereits versichert bist. Das ist wichtig für den Fall, dass Du auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle einen Unfall verursachst und Dein neues Auto beschädigst. Ganz besonders wichtig ist das bei einem Neuwagen, egal ob Du ihn least, finanzierst oder bar bezahlst.
Du schließt also die Versicherung für den Zweitwagen erst mal beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs ab. Paragraf 8 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, gibt Dir 14 Tage Zeit, diesen Vertrag zu widerrufen, und zwar ab Erhalt aller Vertragsunterlagen. Das bedeutet, die Frist beginnt zu laufen, wenn Du den Versicherungsschein inklusive elektronischer Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) und Versicherungsbedingungen sowie einer Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit bekommen hast.
Diese Zeit solltest Du für die Suche nach einer günstigen Zweitwagenversicherung nutzen. Zwar zahlst Du für die 14 Tage bei Deinem Erstversicherer auch Beiträge, selbst wenn Du den Vertrag dann widerrufst. Diese Kosten holst Du aber über eine andere, günstigere Versicherung wieder herein. Du verschaffst Dir auf diese Weise genügend Zeit, eine besonders preiswerte Zweitwagenversicherung zu finden. Von der brauchst Du dann nur noch eine neue eVB-Nummer.
Prüfe, ob der teurere und größere Zweitwagen Deinen hohen SF-Rabatt für den Erstwagen übernehmen kann. So senkst Du die Gesamtkosten beider Verträge.
Ein Tausch der SF-Klassen und der Einstufung als Erstwagen und Zweitwagen ist aber nicht immer möglich. Vor allem, wenn ein Motorrad oder ein Wohnmobil im Zweitwagen-Pärchen stecken, kann es sein, dass Dein Versicherer eine Rabattübertragung wegen der unterschiedlichen Fahrzeugklassen nicht zulässt.
Mach den doppelten Vergleich. Geh also zunächst zu einem der von Finanztip empfohlenen Vergleichsportale Verivox oder Check24. Dann zur Huk24. Finanztip testet diese Vergleichsportale in Bezug auf Kfz-Versicherungen für Dich regelmäßig.

Vergleich Kfz-Versicherungen
Achtung bei Sondereinstufungen. Denn Du nimmst nur die real erarbeiteten schadenfreien Jahre mit. Manche Versicherer verlangen für einen günstigen Zweitwagentarif, dass Du langfristig auch den Erstwagen zu ihnen transferierst. Kündigen kannst Du regulär nur zum Vertragsende – oder sofort bei Fahrzeugverkauf innerhalb der Familie.
Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens sind sogenannte Sondereinstufungen nach 1.2.2.1 der AKB 2015. Das Problem bei Sondereinstufungen: Du darfst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Schadenfreiheitsrabatt nur mitnehmen, was Du selbst an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages erworben hast.
Es gibt eine gläserne Decke, die mit Deinem Alter zu tun hat. Denn mehr SF-Klassen als Du theoretisch haben kannst, gesteht Dir kein Versicherer zu. Alles dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Übertragen von SF-Rabatten innerhalb der Familie. Trotzdem empfehlen wir, bei der erstmaligen Versicherung Deines Zweitwagens jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen.
Im besten Fall ergibt es sich von selbst, dass Du Dich mit dem neuen Auto bereits dort versicherst, wo Du bei nächster Wechselgelegenheit auch ein gutes Angebot für Deinen Erstwagen findest.
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