Zweitwagenversicherung So versicherst Du einen Zweitwagen günstig

Kathrin Gotthold
Expertin Vorsorge und Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Deinem Zweitwagen kannst Du mit der richtigen Kfz-Versicherung einiges an Geld sparen.
  • Als Fahranfänger kannst Du von der Zweitwagenversicherung besonders profitieren. Wir erklären Dir genau, wie.
  • Mit einer „verbesserten Zweitwagenregelung“ ist auch beim Zweitwagen eine sehr hohe Schadenfreiheitsklasse drin.

So gehst Du vor

  • Erkundige Dich zunächst beim Versicherer Deines ersten Autos, welche Konditionen er Dir für Deinen Zweitwagen anbietet.
  • Finanztip-Empfehlung zum Finden der passenden Kfz-Versicherung: der doppelte Vergleich! Berechne zunächst die passende günstige Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.

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Du hast zwei Autos? Dann kannst Du bei der Autoversicherung von speziellen Zweitwagenregelungen profitieren. Wie Du am meisten sparst und was Du unbedingt beachten solltest, verraten wir Dir in diesem Ratgeber.

Für wen lohnt es sich, ein Auto als Zweitwagen zu versichern?

Eine Zweitwagenversicherung rechnet sich, wenn man außer seinem ersten Fahrzeug noch ein weiteres Auto versichern möchte. Der Autofan, der sich noch einen Oldtimer zulegt. Genau wie die Familie, die auf zwei Autos angewiesen ist oder außer dem Stadtmobil noch ein Wohnmobil hat. Oder eben der, der manchmal nicht auf vier, sondern nur auf zwei Rädern unterwegs ist – als Motorradfahrer.

Wie können Motorradfahrer bei der Zweitwagenregelung profitieren? 

Motorradfahrer die ihr Motorrad neben einem Auto als Zweitwagen versichern wollen, müssen bei einer Versicherung sein, die sowohl Autos als auch Motorräder versichert. Und das machen nicht alle Anbieter. Viele Versicherungsunternehmen haben keine Kfz-Versicherungen für Motorräder. Beachte das bei der Wahl des für Dich richtigen Versicherungstarifs. Wie Du die passsende Autoversicherung für Dich und Deine Maschine findest, liest Du in unserem Ratgeber zur Motorradversicherung.

Wie kannst Du als Fahranfänger von der Zweitwagenregelung profitieren?

Bist Du Fahranfänger, kannst Du mit der Zweitwagenregelung über Deine Eltern hohe Versicherungsbeiträge vermeiden. So geht’s:

  1. Du und Deine Eltern lassen Dein Auto als Zweitwagen Deiner Eltern zu – so kommt der Wagen in SF-Klasse ½.
  2. Du wirst als Fahrer im Vertrag hinterlegt.
  3. Nach jedem unfallfreien Jahr steigt die SF-Klasse eine Stufe.
  4. Nach ein paar Jahren könnt Ihr dann das Fahrzeug auf Dich übertragen – und Du kannst die bis dahin gesammelten Schadenfreiheitsklassen übernehmen.
  5. Der bis dahin eingetragene Versicherungsnehmer, also wahrscheinlich eines Deiner Elternteile, muss der Übertragung von den SF-Klassen auf Dich dann zustimmen.

Habt Ihr innerhalb der Familie mehrere Autos, könnt Ihr sie natürlich grundsätzlich auch auf unterschiedliche Halter anmelden und versichern. Dann habt Ihr – in den Augen Eurer Versicherer – keine Zweitwagen, sondern nur Erstwagen. 

Allerdings kann es günstiger sein, wenn die Autoversicherungen bei der Person gebündelt werden, die die meiste Fahrpraxis hat und damit auch meist die höchste SF-Klasse. Das liegt am System der Schadenfreiheitsklassen und entsprechender Schadenfreiheitsrabatte, die Versicherer vergeben. 

Welche Bedeutung haben Schadenfreiheitsklassen bei der Zweitwagenregelung?

Meldest Du ein zweites Auto an, startest Du bei dem Wagen bei den Schadensfreiheitsklassen von vorne – außer Du profitierst von der Zweitwagenregelung. Mit einer solchen Regelung bekommst Du günstigere Konditionen. Mit jedem unfallfreien Jahr stuft Dich Dein Versicherer eine SF-Klasse nach oben, so erhöht sich Dein Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) auf Deinen Versicherungsbeitrag. Meldest Du Deinem Versicherer hingegen einen Schaden, stuft er Dich runter – und Dein Beitrag steigt im kommenden Jahr. Für einen Zweitwagen nimmt der Versicherer die Einstufung grundsätzlich unabhängig vom Erstwagen vor. 

Ausführlich kannst Du Dich dazu in unserem Ratgeber zu Schadenfreiheitsklassen informieren. Hier in aller Kürze: Das System spüren besonders junge Fahrer und Fahrerinnen. Weil sie noch eine geringe SF-Klasse haben, ist ihr Beitrag hoch. Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an. Für Fahranfänger oder junge Fahrer kann es daher besonders vorteilhaft sein, das Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. 

Was musst Du noch beachten, wenn Du einen Zweitwagen-Tarif für Fahranfänger wählst?

Ist der Zweitwagen für Deine Kinder gedacht, solltest Du unbedingt den Fahrerkreis für den Erstwagen ändern, also Deine Kinder damit nicht mehr fahren lassen. Denn die Versicherung für den ersten Wagen kostet weniger, wenn kein Fahrer unter 25 Jahren ans Steuer darf. Umgekehrt gilt: Sobald sich der Fahrerkreis vergrößert, verringert sich die Anzahl der Angebote, um den Zweitwagen günstig zu versichern.

Insgesamt haben wir bei Finanztip acht Tipps zum Sparen für Fahranfänger zusammengestellt. Lies alle in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung für Fahranfänger nach.

In welche Schadenfreiheits-Klasse kommt Dein Zweitwagen?

In der einfachsten Form einer Zweitwagenregelung bietet der Erstversicherer in der Regel an, das zweite Auto in der SF-Klasse ½ zu versichern – und damit etwas günstiger als in der Klasse 0. Voraussetzung ist, dass Du für den Erstwagen auch bereits mindestens in SF-Klasse ½ bist.

Viele Versicherer weichen allerdings von der branchenüblichen Einstufung in die SF-Klasse ½ ab und bieten noch günstigere Regelungen an. Denn die Einstufung in SF-Klassen und die zugehörigen Rabatte sind nicht in Stein gemeißelt. Es lohnt also immer, beim Versicherer des Erstwagens nachzufragen.

Wie Versicherer einen Zweitwagen einstufen, orientiert sich häufig an den vom Versicherungsverband GDV verfassten Vertragsklauseln, den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, kurz AKB 2015, ab I.2.2. Die sind jedoch unverbindlich, der GDV stellt sie ausdrücklich zur fakultativen Verwendung bereit – abweichende Vereinbarungen sind möglich. Wir geben Dir hier einen Überblick über wichtige Regelungen.

Wann greift die „verbesserte Zweitwagenregelung“?

Nach der verbesserten Zweitwagenregelung stuft Dein Versicherer Dich besser ein als in SF-Klasse ½. Möglich ist insgesamt viel. Die Regelungen der Versicherer zur verbesserten Zweitwagenregelung reichen von einer Einstufung in SF-Klasse 2 bis zur Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Wenn der Halter des Erstwagens bereits sehr lange unfallfrei fährt und einen Versicherer mit einer sehr günstigen Zweitwagenregelung findet, ist auf diesem Wege auch für den Zweitwagen SF-Klasse 20 oder 25 drin. 

Ein Beispiel: Dein Erstfahrzeug hat SF 4 – das Zweitfahrzeug bekommt ebenfalls SF 4. Bei manchen Versicherern ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Einstufung des Zweitwagens in SF 5 möglich.

Immer dran denken: Das erste Fahrzeug darf meist auch ein Camper oder ein Kraftrad sein. 

Ein großes Aber gibt es an der ganzen Sache, vor allem für Fahranfänger: In den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung kommt nur, wer einige Bedingungen erfüllt.

Als Faustregel gilt: Je geringer das Unfallrisiko, desto besser sind die Angebote. Dabei hilft:

  • den Fahrerkreis klein zu halten und
  • nur erfahrene Fahrer ans Steuer des Autos zu lassen.

Gerade der letzte Punkt zeigt: Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen ist es schwer bis unmöglich, unter die verbesserte Zweitwagenregelung zu fallen. Als Führerscheinneuling fängst Du also in der Regel bestenfalls in SF-Klasse ½ an. Immer noch besser als in SF-Klasse 0, wie Du in diesem Text bereits gelernt hast.

Welche Infos musst Du Deiner Zweitwagenversicherung geben?

Deine Versicherung will von Dir mindestens die folgenden acht Punkte wissen:

  • Wer darf das Auto fahren: jeder, nur der Versicherungsnehmer oder nur der Versicherungsnehmer und sein Partner?
  • Leben die Fahrer von Erst- und Zweitwagen in einem Haushalt?
  • Sind Halter von Erst- und Zweitwagen identisch?
  • Wie alt ist der Versicherungsnehmer?
  • Wie alt sind die weiteren Fahrer?
  • Läuft die Versicherung für das erste Auto bei demselben Versicherer oder einem Tochterunternehmen?
  • Welchen Schadenfreiheitsrabatt hat der Erstvertrag?
  • Wie lange hat der Versicherungsnehmer bereits seinen Führerschein?

Gibt es Zweitwagen-Angebote für Saisonfahrzeuge?

Ja, wenn Sommer- und Winterauto jeweils mindestens sechs Monate zugelassen sind, wird der Schadenfreiheitsrabatt anerkannt und zwischen beiden Fahrzeugen aufgeteilt.

Bei Saisonzulassungen ist es kein Problem, wenn sich Sommer- und Winterauto die Kalendermonate aufteilen und damit auch den Schadenfreiheitsrabatt teilen. Beide Autos sollten aber mindestens jeweils sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf der Stelle tritt, das besagt auch der Regelungsvorschlag des Versicherungsverbands in I.3.3 der AKB 2015.

Wie findest Du die passende Versicherung?

Erkundige Dich zuerst beim Versicherer Deines Erstwagens nach Konditionen für das zweite Auto und mach anschließend den von Finanztip empfohlenen doppelten Vergleich: Geh zunächst auf Verivox oder Check24 und dann zusätzlich zur Huk24, um den günstigsten Tarif zu finden.

Bevor Du Dich auf die Suche nach der richtigen Versicherung für Deinen Zweitwagen machst, solltest Du zunächst zwei Fragen klären – unabhängig von der Größe Deines zusätzlichen Fahrzeugs:

  1. Wo und mit welcher SF-Klasse ist der Erstwagen versichert?
  2. Welche Typklasse hat der Zweitwagen?

Erkundige Dich dann bei dem Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, zu welchen Konditionen er Deinen Zweitwagen versichern würde.

Wie kommst Du schnell an eine Zweitwagenversicherung?

Lass Dir vom Erstversicherer sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit vorläufiger Kasko-Deckung geben, melde das Auto an und nutze dann die 14 tägige Widerrufsfrist, um in Ruhe einen günstigeren Anbieter zu finden.

Achte dabei darauf, dass die vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung gilt und Du ab dem Datum der Zulassung bereits versichert bist. Das ist wichtig für den Fall, dass Du auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle einen Unfall verursachst und Dein neues Auto beschädigst. Ganz besonders wichtig ist das bei einem Neuwagen, egal ob Du ihn least, finanzierst oder bar bezahlst.

Du schließt also die Versicherung für den Zweitwagen erstmal beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs ab. Paragraf 8 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, gibt Dir 14 Tage Zeit, diesen Vertrag zu widerrufen, und zwar ab Erhalt aller Vertragsunterlagen. Das bedeutet, die Frist beginnt zu laufen, wenn Du den Versicherungsschein inklusive elektronischer Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) und Versicherungsbedingungen sowie einer Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit bekommen hast. 

Diese Zeit solltest Du für die Suche nach einer günstigen Zweitwagenversicherung nutzen. Zwar zahlst Du für die 14 Tage bei Deinem Erstversicherer auch Beiträge, selbst wenn Du den Vertrag dann widerrufst. Diese Kosten holst Du aber über eine andere, günstigere Versicherung wieder herein. Du verschaffst Dir auf diese Weise genügend Zeit, eine besonders preiswerte Zweitwagenversicherung zu finden. Von der brauchst Du dann nur noch eine neue eVB-Nummer.

Was, wenn Dein zweiter Wagen der teurere ist?

Für den Fall, dass Dein Zweitwagen teurer und größer ist als Dein bisheriges Fahrzeug, prüfe, ob der Zweitwagen den hohen SF-Rabatt des Erstwagens übernehmen kann, um die Gesamtkosten beider Verträge zu senken.

Wo findest Du online günstige Angebote?

Mach den doppelten Vergleich. Geh also zunächst zu einem der von Finanztip empfohlenen Vergleichsportale Verivox oder Check24. Dann zur HUK24. Finanztip testet diese Vergleichsportale in Bezug auf Kfz-Versicherungen für Dich regelmäßig.

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Was musst Du beim Wechsel der Versicherung beachten?

Achtung bei Sondereinstufungen. Denn Du nimmst nur die real erarbeiteten schadenfreien Jahre mit. Manche Versicherer verlangen für einen günstigen Zweitwagentarif, dass Du langfristig auch den Erstwagen zu ihnen transferierst. Kündigen kannst Du regulär nur zum Vertragsende – oder sofort bei Fahrzeugverkauf innerhalb der Familie.

Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens sind sogenannte Sondereinstufungen nach 1.2.2.1 der AKB 2015. Das Problem bei Sondereinstufungen: Du darfst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Schadenfreiheitsrabatt nur mitnehmen, was Du selbst an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages eingeheimst hast. 

Es gibt eine gläserne Decke, die mit Deinem Alter zu tun hat. Denn mehr SF-Klassen als Du theoretisch haben kannst, gesteht Dir kein Versicherer zu. Alles dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Übertragen von SF-Rabatten innerhalb der Familie. Trotzdem empfehlen wir, bei der erstmaligen Versicherung Deines Zweitwagens jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen.

Im besten Fall ergibt es sich von selbst, dass Du Dich mit dem neuen Auto bereits dort versicherst, wo Du bei nächster Wechselgelegenheit auch ein gutes Angebot für Deinen Erstwagen findest.

Müssen Erstwagen und Zweitwagen beim selben Versicherer sein?

Es gibt Versicherer, die eine Zweitwagenregelung anbieten, obwohl das Erstfahrzeug nicht bei ihnen versichert ist.

Achtung: Einige Zweitwagenregelungen schreiben vor, dass Du bei der nächsten Möglichkeit mit dem Erstwagen zu diesen Anbietern wechseln musst. Aber das Kündigen der Kfz-Versicherung geht nicht ohne Weiteres mitten im Jahr, sondern nur zum Ende des Kfz-Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit. 

Am besten belegst Du Deine Wechselabsichten gegenüber dem neuen Versicherer, indem Du den Antrag für die neue Saison bereits ausgefüllt und unterschrieben mitschickst. Vergiss nicht, beim bisherigen Versicherer zu kündigen, und schummele nicht bei den Angaben. Die Versicherer schauen sehr genau nach, ob Du die Voraussetzungen für die Einstufungen erfüllst und stellen Deine Verträge andernfalls um, dann zu einem höheren Preis.

Kannst Du nicht auf Anhieb mit Deinem ersten Wagen zur neuen Versicherung wechseln, würdest es aber gern tun, dann bleibt Dir nur ein Kniff: Bei einem Auto-Verkauf dürfen Fahrzeughalter die Versicherung sofort wechseln. Das gilt auch innerhalb der Familie. Zwar musst Du das Fahrzeug dann auf jemand anders ummelden, das kostet durchschnittlich 29 Euro. Die Versicherung aber wandert mit dem Auto zum Erwerber, der diese sofort kündigen darf.

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