Krankenversicherung Selbstständige So sicherst Du Dich als Selbstständiger ab

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bist Du hauptberuflich selbstständig tätig, kannst Du Dir aussuchen, ob Du Dich privat oder gesetzlich krankenversichern möchtest.
  • Wie teuer die gesetzliche Krankenversicherung ist, hängt vom Einkommen ab. Wie viel Selbstständige mindestens und höchstens zahlen, erklären wir in diesem Text.
  • Entscheidest Du Dich für die private Krankenversicherung, richtet sich der Preis nach dem gewählten Tarif, Deinem Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss.

So gehst Du vor

  • Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung kannst Du nicht beliebig rückgängig machen. Wäge mithilfe unserer Tipps ab, welches System besser dauerhaft zu Dir passt.
  • Willst Du Dich gesetzlich versichern, achte auf Service, Zusatzleistungen und Beitrag. In unserem Krankenkassenvergleich 2025 haben HKK, TK und Audi BKK am besten abgeschnitten. BKK Firmus empfehlen wir für Preisbewusste, denen Zahnvorsorge sehr wichtig ist. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
  • Hast Du Dich für die PKV entschieden, suche mit der Leistungsübersicht in unserem Ratgeber private Krankenversicherung einen passenden Tarif.
  • Überlege, wie Du Dich für den Fall einer längeren Krankheit absicherst. Bei der gesetzlichen Kasse kannst Du gegen einen Aufpreis Krankengeld dazu wählen. Die Alternative ist eine private Krankentagegeldversicherung.

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Wenn Du Dich selbstständig machst oder in die Freiberuflichkeit startest, gibt es viele Themen, um die Du Dich kümmern musst: Eines davon ist Deine Krankenversicherung. Denn als Selbstständiger oder Freiberuflerin hast Du die Wahl – Du kannst Dich gesetzlich oder privat krankenversichern. In diesem Text erklären wir Dir, worauf Du achten solltest und was Dich die Krankenversicherung kostet.

Als Selbstständiger privat oder gesetzlich versichern?

In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Hauptberuflich Selbstständige können sich aber entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Ihr Einkommen spielt dafür anders als bei Angestellten keine Rolle.

Eine Ausnahme von der Wahlfreiheit gilt für Freiberufler, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen: Sie sind unter Umständen versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Künstlersozialkasse (KSK).

Welches System auf Dauer das richtige für Dich ist, solltest Du genau abwägen. Denn die Entscheidung für eine private Krankenversicherung (PKV) lässt sich nicht nach Belieben rückgängig machen. 

Für Existenzgründerinnen und -gründer und Selbstständige mit eher geringem Einkommen ist tendenziell die gesetzliche Kasse von Vorteil. Denn wie teuer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist, hängt vom Einkommen ab. 

Für die private Versicherung spricht, dass Du Dir mit einem hochwertigen Tarif umfangreichere Gesundheitsleistungen als im gesetzlichen System sichern kannst. Allerdings hängt der Beitrag in der PKV von Alter und Gesundheit bei Vertragsabschluss ab. Du musst ihn in voller Höhe weiterzahlen, auch wenn Dein Geschäft schlecht läuft.

In unseren Ratgebern zur Krankenversicherung und zum Wechsel in die PKV erklären wir viele weitere Punkte, die Du bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV bedenken solltest.

Frist beachten

Wer vor der Selbstständigkeit in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war und sich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern möchte, muss sich dazu innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht entscheiden (§ 9 Abs. 2 SGB V). Stelle dafür bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung.

Wie viel zahlen Selbstständige für die Krankenversicherung?

Was die Krankenversicherung kostet, hängt davon ab, in welchem System Du versichert bist.

Gesetzlich versichert

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Selbständig Tätige zahlen grundsätzlich einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegen kann. Er variiert je nach Krankenkasse, liegt in diesem Jahr aber im Schnitt bei  2,5 Prozent .

Den Krankenkassenbeitrag zahlst Du als freiwillig gesetzlich Versicherter auf alle Arten von Einkommen, also nicht nur auf Deine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, sondern unter anderem auch auf Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Allerdings wird Dein Einkommen nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. In diesem Jahr liegt diese bei  5.512,50 Euro im Monat. Für Einkünfte über dieser Grenze werden keine Krankenversicherungsbeiträge fällig.

Selbstständige sollten außerdem überlegen, wie sie sich für den Fall einer längeren Krankheit absichern. Wer sich für das Krankengeld der gesetzlichen Kasse entscheidet, zahlt statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den normalen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, also 0,6 Prozentpunkte mehr als ohne Krankengeldanspruch. Dafür gibt es Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.

Wenn für Dich der gesetzliche Krankengeldanspruch nicht ausreicht, etwa weil Du Krankengeld schon ab dem 15. oder 22. Tag brauchst, kannst Du ihn aufstocken. Dafür lässt sich bei der Kasse ein spezieller Wahltarif abschließen, für den Du zusätzlich Beitrag zahlst. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Krankengeld für Selbstständige.

Alternativ zum gesetzlichen Krankengeld kannst Du eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Mehr dazu im Ratgeber Krankentagegeld-Versicherung

  1. Für Selbstständige und manche Angestellte ist ein Krankentagegeld bei langer Krankheit sinnvoll.

  2. Von uns empfohlenes Portal für den Tarifvergleich: Acio

Zum Ratgeber

Privat krankenversichert

Wie viel Dich eine private Krankenversicherung kosten würde, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn der Beitrag hängt von Deinem Alter und Deiner Gesundheit beim Abschluss ab sowie vom Tarif, für den Du Dich entscheidest. Du kommst also nicht drumherum, Dir individuelle Angebote machen zu lassen, um die Kosten einer PKV realistisch abzuschätzen. Für einen leistungsstarken Tarif musst Du aber durchaus mit 450 bis 700 Euro Beitrag im Monat rechnen, wenn Du die private Krankenversicherung im Alter von 35 Jahren abschließt. Die Kosten der PKV können im Lauf der Zeit steigen, ähnlich wie auch bei der gesetzlichen Versicherung.

Welcher Mindest- und Höchstbeitrag gilt für Selbstständige?

Während in der privaten Krankenversicherung der Beitrag nicht gedeckelt ist, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Mindest- und Höchstbetrag.

Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Zwar orientiert sich der Beitrag am Einkommen, es gibt allerdings eine Untergrenze. Diese sogenannte Mindestbemessungsgrundlage liegt in diesem Jahr bei rund 1.248 Euro im Monat. Basierend darauf berechnet die Krankenkasse den Beitrag, auch wenn Dein tatsächliches Einkommen geringer ausfällt.

Wer sich gegen das Krankengeld entschieden hat und deshalb einen Beitragssatz von 14 Prozent für die Krankenversicherung zahlt, muss also mindestens 175 Euro Monatsbeitrag zahlen. Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Liegt dieser mit 2,5 Prozent im Durchschnitt, kommen noch 30 Euro obendrauf. Der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung beträgt dann 206 Euro

Zusätzlich zur Krankenversicherung musst Du noch Beitrag für die Pflegeversicherung bezahlen. Er beträgt derzeit für Menschen ohne Kinder 4,2 Prozent des Einkommens, Eltern mit einem Kind zahlen 3,6 Prozent. 

So viel zahlst Du maximal

Der Beitrag für die freiwillige gesetzliche Versicherung wird auf Basis aller Einnahmen berechnet, die Du zum Lebensunterhalt nutzen kannst. Dazu gehören neben dem Arbeitseinkommen zum Beispiel auch Miet- und Kapitalerträge, Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Ehegatten oder Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten und Direktversicherungen. In einigen Fällen kann die Versicherung sogar das Einkommen Deines privatversicherten Ehepartners berücksichtigen. Das gilt, wenn Deine monatlichen Einnahmen unter 2.756 Euro liegen.

Immerhin: Der Beitrag zur GKV ist gedeckelt. Für die Krankenversicherung ist nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro im Monat relevant.

Für gutverdienende Selbstständige lohnt sich der Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag besonders. Wer statt einer durchschnittlich teuren Kasse eine günstige wählt, kann mehr als 500 Euro im Jahr sparen.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
  • Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK und Audi BKK. Die BKK Firmus eignet sich für Preisbewusste, die viel Wert auf Zahnvorsorge legen. Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.

Welches Einkommen ist für die Krankenversicherung relevant?

Wie viel Du als freiwillig Versicherter für Deine Krankenversicherung zahlen musst, orientiert sich an der Höhe Deiner Einnahmen. Da Selbstständige in der Regel kein fixes Gehalt beziehen, muss die Krankenkasse das zu erwartende Einkommen schätzen. Seit Januar 2018 setzt die Krankenkasse die Höhe des Beitrags auf Grundlage des jüngsten Einkommensteuerbescheids für ein Jahr vorläufig fest.

Sobald der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr dann vorliegt, wird der Beitrag nachträglich korrigiert. Hast Du mehr verdient als angenommen, musst Du Beiträge nachzahlen. Hast Du weniger verdient, bekommst Du von der Kasse Geld zurück. Du hast drei Jahre Zeit, den Einkommensteuerbescheid einzureichen. Versäumst Du das, wird die Krankenkasse rückwirkend den Höchstbeitrag von Dir verlangen (§ 240 Abs. 4a. SGB V). Du kannst auch freiwillig den Höchstbeitrag zahlen, wenn Du lieber etwas erstattet bekommen möchtest, als deftig nachzuzahlen.

Zu Beginn Deiner selbstständigen Tätigkeit kannst Du noch keinen Steuerbescheid vorlegen. Deshalb darfst Du in diesem Fall Dein Einkommen schätzen. Sobald Du Deinen ersten Einkommensteuerbescheid nach der Existenzgründung bekommen hast, korrigiert die Kasse darauf basierend rückwirkend den Beitrag.

Übrigens: Bricht Dein Arbeitseinkommen in einem Jahr um mehr als 25 Prozent ein, kannst Du bei Deiner Krankenkasse während des laufenden Jahres beantragen, dass sie Deinen Beitrag neu berechnet. Nachweisen kannst Du das niedrigere Einkommen mit einem Vorauszahlungsbescheid oder einem Nachweis der Finanzverwaltung (§ 6 Abs. 3a BVSzGs).

Autor
Julia Rieder

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