E-Auto Förderung 2026 Bis zu 6.000 Euro Kauf- und Leasingprämie für Dein neues E-Auto

Benjamin Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Förderung für Elektroautos und Plug-In-Hybride gilt für Zulassungen ab 1. Januar 2026. Voraussichtlich kannst Du die Förderung ab Mai beantragen.
  • Förderhöhe liegt zwischen 1.500 und 6.000 Euro und ist sozial gestaffelt. Familien mit Kindern und Haushalte mit niedrigerem Einkommen bekommen höhere Prämien.
  • Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro oder 90.000 Euro mit zwei Kindern.

So gehst Du vor

  • Du kannst jetzt schon ein E-Auto kaufen oder leasen. Die staatliche Förderung bekommst Du später auf Antrag ausgezahlt.
  • Sobald Du ein E-Auto hast, lass Dir die jährliche THG-Prämie nicht entgehen. Vergleiche Angebote bei Verivox.
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Nach dem 2023 abgeschafften Umweltbonus gibt es ab 2026 für private Haushalte erstmals wieder eine Förderung für Elektroautos. Finanztip hat die wichtigsten Zahlen und Fakten zur neuen Prämie zusammengestellt. Außerdem findest Du in diesem Ratgeber alle weiteren finanziellen Vorteile für E-Autos, zum Beispiel Steuererleichterungen.

Wie hoch ist die neue E-Auto-Förderung?

Die Kauf- und Leasingprämie für neue Elektroautos und Plug-In-Hybride liegt zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Wie viel Geld Du bekommen kannst, hängt von Deinem Haushaltseinkommen, der Anzahl der Kinder und der Antriebsart des Fahrzeugs ab. Die Förderung ist sozial gestaffelt: Die höchste Prämie, nämlich 6.000 Euro, erhalten Familien mit mindestens zwei Kindern und geringerem Einkommen, die ein E-Auto kaufen oder leasen.

Wie hoch ist die Förderung für batteriebetriebene E-Autos?

zu versteuerndes Einkommen des Haushaltskeine Kinder unter 18 Jahrenein Kind unter 18 Jahrenab zwei Kindern unter 18 Jahren
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Eurokeine Förderung3.500 Euro4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Eurokeine Förderungkeine Förderung4.000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium (Stand: 19. Januar 2026)

Wie hoch ist die Förderung für Plug-in-Hybride und Range Extender?

zu versteuerndes Einkommen des Haushaltskeine Kinder unter 18 Jahrenein Kind unter 18 Jahrenab zwei Kindern unter 18 Jahren
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Eurokeine Förderung2.000 Euro2.500 Euro
85.001 bis 90.000 Eurokeine Förderungkeine Förderung2.500 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium (Stand: 19. Januar 2026)

Welche Förderbausteine gibt es?

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen: Basisförderung, Kinderbonus und Bonus für Haushalte mit niedrigerem Einkommen. 

  • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batteriebetriebene Elektroautos. Für Plug-in-Hybride und Range Extender beträgt die Basisförderung nur 1.500 Euro.
  • Der Kinderbonus beträgt 500 Euro pro Kind und wird für bis zu zwei Kinder gewährt. Er kann also auf maximal 1.000 Euro steigen.
  • Der Bonus für Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhöht die Förderung um bis zu 2.000 Euro. Bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von unter 60.000 Euro gibt es 1.000 Euro obendrauf, bei unter 45.000 Euro Einkommen sogar 2.000 Euro.

Was ist die wichtigste Voraussetzung für die Förderung?

Die neue E-Auto-Förderung bekommen Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen (zvE) von höchstens 80.000 Euro. Leben Kinder im Haushalt, erhöht sich dieser Betrag um 5.000 Euro pro Kind, wobei höchstens zwei Kinder gezählt werden. Familien können also bis zu einem Einkommen von maximal 90.000 Euro gefördert werden.

Beachte: Dein zvE ist in der Regel deutlich niedriger als Dein Bruttoeinkommen. Dem Bundesumweltministerium zufolge entspricht die Einkommensgrenze von 80.000 Euro ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Nähere Informationen zum zvE liest Du in unserem Ratgeber.

Wo findest Du Dein zu versteuerndes Einkommen?

In Deinem Steuerbescheid findest Du das zu versteuernde Einkommen meistens auf Seite 3. Für die Förderung sind die zwei aktuellsten Steuerbescheide relevant, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Beantragst Du die Förderung im Jahr 2026, sind das häufig die Steuerbescheide für die Jahre 2023 und 2024. Aus beiden Jahren wird der Durchschnitt gebildet. Lebt Ihr zu zweit in einem Haushalt, egal ob in einer Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft, werden die Einkommen beider Partner zusammengezählt.

Beispiel: Im Jahr 2023 hatte Dein Haushalt laut Steuerbescheid ein zvE von 75.000 Euro, im Jahr 2024 waren es 83.000 Euro. Damit liegt der Durchschnitt bei 79.000 Euro und eine E-Auto-Förderung auf jeden Fall drin.

Ab wann gilt das neue Förderprogramm?

Die Förderung gilt für E-Autos und Hybridfahrzeuge, die ab 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann laut Bundesumweltministerium rückwirkend bis zu ein Jahr lang nach der Zulassung beantragt werden. Im Mai 2026 soll das Antragsportal voraussichtlich online gehen. Du kannst also jetzt ein E-Auto kaufen und Dir die Förderung später vom Staat zurückholen.

Wie lange gilt das Förderprogramm?

Bis 2029 werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die E-Auto-Förderung bereitgestellt. Das reicht laut Schätzungen des Bundesumweltministeriums für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge. Falls die Fördermittel vorzeitig ausgeschöpft werden, könnte die Förderung früher als 2029 enden.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Es muss sich um einen Neuwagen handeln, der zum ersten Mal in Deutschland angemeldet wird. Alle rein batteriebetriebenen Elektroautos werden gefördert. 

Plug-in-Hybride (PHEVs), die sowohl elektrisch als auch mit Benzin fahren, und Range Extender, also E-Autos mit einem zusätzlichen Verbrennungsmotor zur Stromerzeugung, werden zwischen dem 1. Januar 2026 und 30. Juni 2027 gefördert. Sie müssen aber mindestens eines der folgenden zwei Umweltkriterien erfüllen: 

  • Die elektrische Reichweite beträgt mindestens 80 Kilometer.
  • Die CO2-Emissionen liegen bei maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer.

Beim Listenpreis der Fahrzeuge gibt es keine Einschränkungen. Das Auto darf also beliebig teuer sein. Auch was das Herstellungsland der Fahrzeuge betrifft, gibt es keine Einschränkungen.

Welche Förderung gibt es für Leasingfahrzeuge?

Die Förderung gilt auch für neue Leasingfahrzeuge, die elektrisch oder mit Hybridantrieb fahren. Bei Leasing werden dieselben Förderbeträge gezahlt werden wie beim Kauf. Allerdings beträgt die Mindesthaltedauer 36 Monate. Du musst das Leasingfahrzeug also mindestens drei Jahre behalten. Das gilt übrigens genauso für gekaufte Autos.

Werden gebrauchte Elektroautos gefördert?

Zum Start im Jahr 2026 wird die Anschaffung von elektrischen Gebrauchtwagen erst einmal nicht gefördert. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat angekündigt, das für die Zukunft zu prüfen. Der Vorteil bei gebrauchten Elektroautos: Sie haben einen deutlich niedrigeren Kaufpreis als Neuwagen

Welche Details sind noch offen?

Noch ist offen, welche Behörde sich um die Beantragung und Auszahlung der E-Auto-Förderung kümmern wird. Außerdem steht das genaue Startdatum für die Online-Beantragung noch nicht. Und was die Berechnung der Einkommensgrenzen betrifft, sind für speziellere Fälle noch einige Fragen zu klären. Spätestens die finalen Förderrichtlinien werden Antworten liefern.

Benjamin Weigl

Viel mehr Menschen könnten sich den Umstieg auf ein E-Auto leisten, wenn die Förderung auch auf Gebrauchte ausgeweitet wird.

Benjamin Weigl
Unser Finanztip-Experte für Energie

Wie bekommst Du die THG-Prämie für Dein E-Auto? 

Wer ein E-Auto besitzt, kann über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) jedes Jahr bares Geld bekommen. Derzeit sind das oft über 300 Euro. Diese THG-Prämie ist unabhängig von der staatlichen Förderung.

Mehr dazu im Ratgeber THG-Quote

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Zum Ratgeber

Wie lange sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?

Reine Elektroautos bleiben bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Das hat der Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen. Durch die Verlängerung der Steuerbefreiung profitieren auch E-Autos, die ab 2026 zugelassen werden. Dadurch sparst Du nach unseren Berechnungen jährlich mindestens 50 Euro Steuern, bei E-Autos mit über zwei Tonnen Gesamtgewicht noch mehr.

Grundsätzlich gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer ab der Erstzulassung maximal zehn Jahre lang. Kaufst Du ein gebrauchtes Elektroauto, dann profitierst Du von der Steuerbefreiung, sofern die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Auch wenn Du Deinen Verbrenner zu einem E-Auto umrüstest, bekommst Du die Steuerbefreiung (§ 3d KraftStG 2002). 

Nach Ablauf der zehn Jahre wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht Deines E-Autos berechnet. Im Vergleich zu Verbrennern ist die Kfz-Steuer für Elektroautos um 50 Prozent günstiger.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos?

Anteil am zulässigen GesamtgewichtKfz-Steuer pro angefangenen 200 kg
bis 2.000 kg5,625 Euro
2.001 bis 3.000 kg6,01 Euro
3.001 bis 3.500 kg6,39 Euro

Quelle: Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Stand: Januar 2026)

Ein Beispiel: Laut Volkswagen hat der vollelektrische ID.5 Pro ein zulässiges Gesamtgewicht von stolzen 2.650 Kilogramm. Für die ersten 2.000 Kilogramm werden pro 200 Kilogramm jeweils 5,625 Euro an Kfz-Steuer fällig. Für alle darüber hinaus angefangenen 200 Kilogramm zahlst Du jeweils 6,01 Euro. Insgesamt liegt die Kfz-Steuer für den ID.5 Pro also bei 80,29 Euro pro Jahr.

Für einen Plug-in-Hybrid musst Du dagegen von Anfang an Kfz-Steuern zahlen. In aller Regel hast Du aber dennoch einen Steuervorteil. Die Kfz-Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Emissionen. Da ein Hybrid im Vergleich zu einem Verbrenner weniger Schadstoffe ausstößt, musst Du für ihn auch weniger Steuern zahlen.

Wie werden Elektroautos im Unternehmen gefördert?

Gewerbebetriebe können beim Kauf eines Elektroautos im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten nutzen. Diese Turboabschreibung gilt für E-Autos, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden (§ 7 Abs. 2a EStG). Wer die Turboabschreibung wählt, kann die Sonderabschreibung von 40 Prozent nach Paragraf 7g Abs. 5 EStG nicht mehr nutzen.

Wenn ein großer Teil der Anschaffungskosten bereits im Jahr des Kaufes abgeschrieben, also steuerlich berücksichtigt wird, verringert das die Steuerlast der Unternehmen. Die Liquidität erhöht sich, für Betriebe wird die Investition in Elektroautos attraktiv. 

Wie funktioniert die Turboabschreibung für E-Autos? 

JahrAbschreibungssatz
Anschaffungsjahr75 Prozent
Jahr 210 Prozent
Jahr 35 Prozent
Jahr 45 Prozent
Jahr 53 Prozent
Jahr 62 Prozent

Quelle: Paragraf 7 Abs. 2a EStG (Stand: Januar 2026)

Welche Steuervorteile gibt es bei privater Nutzung von Elektro-Dienstwagen?

Du musst nur 0,25 Prozent des Listenpreises des E-Autos als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist gerade einmal ein Viertel des für Verbrenner geltenden Satzes, der bei einem Prozent liegt. Diese Steuervorteile gibt es aber nur, wenn Dein privat genutzter Elektro-Dienstwagen einen Kaufpreis von maximal 100.000 Euro hat. Schau in unserem Ratgeber zur Besteuerung von Firmenwagen vorbei, dort findest Du alle Details rund um Elektro- und Hybridautos.

Welche Steuervorteile gibt es beim Laden von E-Autos?

Wenn Du Dein E-Auto oder Deinen Plug-in-Hybrid auf der Arbeit lädst, ist diese Leistung von der Lohnsteuer und von Sozialabgaben befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Das gilt, wenn Dir Dein Arbeitgeber diesen Vorteil zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Und Dein Arbeitgeber kann Dir auch steuer- und abgabenfrei die Kosten erstatten, wenn Du das Auto zuhause per Wallbox auflädst.

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