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Damit der Umstieg auf die E-Mobilität vorangeht, sollen Elektroautos in Deutschland ab 2026 wieder gefördert werden. Die Regierungskoalition hat sich Ende November 2025 auf ein Paket verständigt, die wichtigsten Zahlen dazu liegen Finanztip vor. Was über die neue Förderung bisher bekannt ist und welche weiteren finanziellen Vorteile es für Elektroautos noch gibt, liest Du in diesem Ratgeber.
Die neue Kaufprämie für Elektroautos wird voraussichtlich bei 3.000 Euro liegen, kann aber für bestimmte Haushalte auf bis zu 5.000 Euro steigen. Die Förderung besteht aus drei Teilen:
Die Basisförderung von 3.000 Euro sollen private Haushalte bekommen, die ein neues Elektroauto kaufen oder leasen. Auch neue Plug-in-Hybride sollen förderfähig sein. Grundvoraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen(zvE) des Haushalts von höchstens 80.000 Euro. Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 5.000 Euro, bei einer Familie mit zwei Kindern darf das zvE also maximal 90.000 Euro betragen.
Beachte: In vielen Fällen ist das zvE deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen Deines Haushalts. Zum Beispiel hat ein kinderloses Ehepaar mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro oft ein zvE von unter 80.000 Euro, solange neben dem Bruttogehalt keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, etwa aus Vermietung oder selbstständiger Arbeit. Wo Du Dein zvE findest, liest Du im Ratgeber zum zu versteuernden Einkommen.
Wenn Dein Haushalt die Fördervoraussetzungen erfüllt und darin Kinder leben, soll sich die E-Auto-Förderung um 500 Euro pro Kind erhöhen. Das soll für bis zu zwei Kinder gelten, der Kinderbonus kann also auf maximal 1.000 Euro steigen.
Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3.000 Euro sollen den Einkommensbonus bekommen. Dieser erhöht die E-Auto-Prämie pauschal um zusätzliche 1.000 Euro.
Es gibt noch kein Startdatum für die neue E-Auto-Förderung. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums (BMUKN), welches aktuell die Details der Förderung ausarbeitet, hielt Anfang Dezember gegenüber Finanztip einen zeitnahen Start des Förderprogramms 2026 für realistisch. Bis 2029 werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die E-Auto-Förderung bereitgestellt.
Wenn Du gerade Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos oder Hybridfahrzeugs planst, kann es sich lohnen, auf den Start des neuen Förderprogramms zu warten. Schon jetzt kannst Du prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts voraussichtlich niedrig genug ist, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Auch für Rentnerinnen und Rentner kann das gelten.
Rechne aber mit Startproblemen: Wie viele Wochen oder Monate es noch dauern wird, bis das Förderprogramm beginnt, ist unklar. Es könnte auch unerwartete Anpassungen an den Bedingungen geben. Oder der große Ansturm auf die neue Förderung bremst Dich aus und führt zu längeren Wartezeiten auf Dein neues Auto.
Es muss sich um einen Neuwagen handeln, der zum ersten Mal in Deutschland angemeldet wird. Gefördert werden rein batteriebetriebene Elektroautos sowie Plug-in-Hybride (PHEVs). Solche Hybridfahrzeuge können sowohl elektrisch als auch mit Benzin fahren, ihre Batterie wird über eine Wallbox geladen.
Fest steht laut Bundesumweltministerium außerdem, dass es keine Einschränkungen beim Listenpreis der Fahrzeuge geben soll. Das Auto darf also beliebig teuer sein.
Für geleaste, neue Elektroautos und Plug-in-Hybride wird es die Förderung ebenfalls geben. Der Koalitionsbeschluss von Ende November lässt vermuten, dass beim Leasing dieselben Förderbeträge gezahlt werden wie beim Kauf. Allerdings soll es eine Mindesthaltedauer geben. Das könnten zum Beispiel 36 Monate sein, die Du das Auto mindestens leasen beziehungsweise behalten musst. Die Dauer steht aber noch nicht fest.
Neben dem unbekannten Startdatum ist zum Beispiel noch offen, welche Behörde sich um die Beantragung und Auszahlung der E-Auto-Förderung kümmern wird. Außerdem ist unklar, ob zum Beispiel Plug-in-Hybride eine bestimmte elektrische Reichweite erfüllen müssen. Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an den Details.
Laut Bundesumweltministerium soll in einer zweiten Stufe auch die Anschaffung von elektrischen Gebrauchtwagen gefördert werden. Ob diese Förderung kommt, steht aber noch nicht fest. Der Vorteil bei gebrauchten Elektroautos: Sie haben einen deutlich niedrigeren Kaufpreis als Neuwagen.
Unabhängig von der staatlichen Förderung kannst Du für Dein E-Auto jedes Jahr einen kleinen Geldbetrag als THG-Prämie bekommen, über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Derzeit sind das oft 175 bis 240 Euro.
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Das hat das Bundeskabinett am 15. Oktober 2025 beschlossen und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Demnach profitieren auch E-Autos, die ab 2026 zugelassen werden, von der Steuerbefreiung. Dadurch sparst Du nach unseren Berechnungen jährlich mindestens 50 Euro Steuern, bei E-Autos mit über zwei Tonnen Gesamtgewicht noch mehr.
Bislang galt die Befreiung von der Kfz-Steuer nur bis zum Jahr 2030, solange das Elektroauto bis Ende 2025 auf Dich zugelassen wird. Grundsätzlich gilt sie ab der Erstzulassung maximal zehn Jahre lang. Kaufst Du ein gebrauchtes Elektroauto, dann profitierst Du von der Steuerbefreiung, sofern die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Auch wenn Du Deinen Verbrenner zu einem E-Auto umrüstest, bekommst Du die Steuerbefreiung (§ 3d KraftStG 2002).
Nach Ablauf der zehn Jahre wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht Deines E-Autos berechnet. Im Vergleich zu Verbrennern ist die Kfz-Steuer für Elektroautos um 50 Prozent günstiger.
| Anteil am zulässigen Gesamtgewicht | Kfz-Steuer pro angefangenen 200 kg |
|---|---|
| bis 2.000 kg | 5,625 Euro |
| 2.001 bis 3.000 kg | 6,01 Euro |
| 3.001 bis 3.500 kg | 6,39 Euro |
Quelle: Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Stand: Dezember 2025)
Ein Beispiel: Laut Volkswagen hat der vollelektrische ID.5 Pro ein zulässiges Gesamtgewicht von stolzen 2.650 Kilogramm. Für die ersten 2.000 Kilogramm werden pro 200 Kilogramm jeweils 5,625 Euro an Kfz-Steuer fällig. Für alle darüber hinaus angefangenen 200 Kilogramm zahlst Du jeweils 6,01 Euro. Insgesamt liegt die Kfz-Steuer für den ID.5 Pro also bei 80,29 Euro pro Jahr.
Für einen Plug-in-Hybrid musst Du dagegen von Anfang an Kfz-Steuern zahlen. In aller Regel hast Du aber dennoch einen Steuervorteil. Die Kfz-Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Emissionen. Da ein Hybrid im Vergleich zu einem Verbrenner weniger Schadstoffe ausstößt, musst Du für ihn auch weniger Steuern zahlen.
Gewerbebetriebe können beim Kauf eines Elektroautos im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten nutzen. Diese Turboabschreibung gilt für E-Autos, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden (§ 7 Abs. 2a EStG). Wer die Turboabschreibung wählt, kann die Sonderabschreibung von 40 Prozent nach Paragraf 7g Abs. 5 EStG nicht mehr nutzen.
Wenn ein großer Teil der Anschaffungskosten bereits im Jahr des Kaufes abgeschrieben, also steuerlich berücksichtigt wird, verringert das die Steuerlast der Unternehmen. Die Liquidität erhöht sich, für Betriebe wird die Investition in Elektroautos attraktiv.
| Jahr | Abschreibungssatz |
|---|---|
| Anschaffungsjahr | 75 Prozent |
| Jahr 2 | 10 Prozent |
| Jahr 3 | 5 Prozent |
| Jahr 4 | 5 Prozent |
| Jahr 5 | 3 Prozent |
| Jahr 6 | 2 Prozent |
Quelle: Paragraf 7 Abs. 2a EStG (Stand: Dezember 2025)
Du musst nur 0,25 Prozent des Listenpreises des E-Autos als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist gerade einmal ein Viertel des für Verbrenner geltenden Satzes, der bei einem Prozent liegt. Diese Steuervorteile gibt es aber nur, wenn Dein privat genutzter Elektro-Dienstwagen einen Kaufpreis von maximal 100.000 Euro hat. Schau in unserem Ratgeber zur Besteuerung von Firmenwagen vorbei, dort findest Du alle Details rund um Elektro- und Hybridautos.
Wenn Du Dein E-Auto oder Deinen Plug-in-Hybrid auf der Arbeit lädst, ist diese Leistung von der Lohnsteuer und von Sozialabgaben befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Das gilt, wenn Dir Dein Arbeitgeber diesen Vorteil zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Und Dein Arbeitgeber kann Dir auch steuer- und abgabenfrei die Kosten erstatten, wenn Du das Auto zuhause per Wallbox auflädst.
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Mit dem mittlerweile abgeschafften Umweltbonus hatte der Staat früher den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos mit einer Prämie von bis zu 6.750 Euro gefördert. Das Ziel war, den Umstieg auf die E-Mobilität anzukurbeln. Der Umweltbonus war ein einmaliger Zuschuss und bestand aus zwei Teilen:
Der Umweltbonus, auch E-Auto-Prämie genannt, wurde zum 17. Dezember 2023 gestoppt. Seitdem gibt es keine Kaufprämie für batteriebetriebene Elektroautos und solche mit Wasserstoffantrieb mehr. Plug-in-Hybride erhielten schon seit Anfang 2023 keinen Umweltbonus mehr.
Die damalige Bundesregierung hatte den Umweltbonus früher als geplant auslaufen lassen, nachdem das Geld für den Bundeshaushalt knapp wurde. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung verboten, Geld, das eigentlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeplant war, für klimapolitische Projekte wie die Förderung von Elektroautos zu verwenden.
| Listenpreis des E-Autos (netto) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie | Herstelleranteil | Umweltbonus |
|---|---|---|---|
| bis 40.000 Euro | 4.500 Euro | 2.250 Euro | 6.750 Euro |
| über 40.000 bis 65.000 Euro | 3.000 Euro | 1.500 Euro | 4.500 Euro |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (abgelaufen am 17. Dezember 2023)
Für geleaste E-Autos gab es bei einer Leasingdauer von mindestens 24 Monaten denselben Umweltbonus wie oben in der Tabelle angegeben, also ebenfalls maximal 6.750 Euro. Lag die Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten, gab es zumindest den halben Umweltbonus.
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