E-Auto Förderung 2025 Social Leasing und mehr: Neue E-Auto-Förderung kommt

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie
Elektroauto Förderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung plant eine Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Angekündigt ist unter anderem ein „Social Leasing“, also E-Autos zum günstigen Monatstarif für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen.
  • Bereits beschlossen sind Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen. Sie gelten für den Betrieb und auch für die private Nutzung des Autos.
  • Den früheren Umweltbonus für E-Autos gibt es nicht mehr.

So gehst Du vor

  • Überlege Dir gut, ob Du jetzt ein E-Auto kaufst oder lieber auf die Förderung wartest. Ob und wann sie tatsächlich kommt, ist unklar.
  • Sobald Du ein E-Auto hast, kannst Du dafür jedes Jahr eine kleine Geldprämie beantragen. Diese Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vergleichst Du am besten bei Verivox.
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Das EU-Parlament möchte ab 2035 keine neuen Verbrenner mehr auf die Straßen lassen. Damit der Umstieg auf die E-Mobilität vorangeht, könnte es in Deutschland schon bald wieder eine E-Auto-Förderung geben. Alles dazu und zu den weiteren finanziellen Vorteilen für Elektroautos findest Du in diesem Ratgeber.

Welche E-Auto-Förderung ist für 2025 geplant?

Die schwarz-rote Bundesregierung will laut ihrem Koalitionsvertrag den Umstieg auf die E-Mobilität fördern. CDU, CSU und SPD haben einen Acht-Punkte-Plan für Elektroautos, Plug-in-Hybridautos und Social Leasing vorgestellt. Erste Details der neuen E-Auto-Förderung sind schon festgezurrt, etwa die Förderung von Elektroautos als Dienstwagen. Vieles andere ist noch offen.

Fassen wir die wichtigsten Punkte zur geplanten E-Auto-Förderung einmal zusammen:

Social Leasing 

Die frühere SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat ein sogenanntes „Social Leasing“ angekündigt. Damit ist ein Leasingprogramms für Elektroautos gemeint, das dank staatlicher Förderung sehr günstige monatliche Raten bietet. Das Social Leasing ist für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen gedacht, die für den Weg zur Arbeit auf ein Auto angewiesen sind, sich den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug aber nicht leisten können.

Vorbild könnte Frankreich sein, wo Menschen mit niedrigem Einkommen bereits ab rund 100 Euro im Monat ein E-Auto leasen können. Bis zu welchem zu versteuernden Einkommen es Social Leasing in Deutschland geben könnte, steht noch nicht fest. Als Nachweis für das Einkommen könnte der Einkommensteuerbescheid dienen. Ein mittelfristiger Vorteil eines Social Leasing-Programms: Der Gebrauchtwagenmarkt bei Elektroautos könnte angekurbelt werden.

Das Öko-Institut empfiehlt in einer von der Organisation Transport & Environment (T&E) beauftragten Studie, vor allem Kleinwagen über das Social Leasing zu fördern. Für größere Haushalte, beispielsweise Familien, sollten auch Mittelklassefahrzeuge gefördert werden. Außerdem empfehlen die Studienautoren, das Social Leasing mit der Verschrottung eines alten Verbrennerautos zu verknüpfen. Also eine Art Abwrackprämie, die es früher für alte Verbrenner schon einmal gab.

Damit das Förderprogramm diejenigen erreicht, die am dringendsten darauf angewiesen ist, schlägt das Öko-Institut eine soziale Staffelung vor. Die Haushalte mit dem geringsten Einkommen könnten als erste an die Reihe kommen. 

Kaufprämie für E-Autos noch unklar

Ob es wieder eine Kaufprämie geben wird, die mit dem Ende 2023 gestoppten Umweltbonus vergleichbar ist, ist unklar. Damals zahlte der Staat einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für ein Elektroauto. Im Koalitionsvertrag steht dazu: „Wir werden die E-Mobilität mit Kaufanreizen fördern.“ Vor allem soll der Umstieg auf E-Autos für Haushalte erleichtert werden, die nur über ein kleineres oder mittleres Einkommen verfügen.

Plug-in-Hybride sollen gefördert werden 

Nicht nur für reine Elektroautos, auch für Hybridautos soll es eine neue Förderung geben. Damit sind Plug-in-Hybride (PHEVs) gemeint, die sowohl elektrisch als auch mit Benzin fahren und deren Batterie über eine Wallbox geladen wird. Auch E-Autos mit Rage-Extender (EREV) sind Kandidaten für die neue Förderung. Sie haben einen Generator, der Strom aus fossilem Sprit erzeugt, und daher eine verlängerte Reichweite.

Befreiung von der KfZ-Steuer für E-Autos

Für E-Autos sind mehrere Steuervorteile geplant. Für die meisten E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer ist vor allem die Befreiung von der Kfz-Steuer relevant. Diese Steuerbefreiung gab es bisher schon, sie soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden.

Förderung für Elektro-Dienstwagen

Die betriebliche E-Auto-Förderung wurde bereits vom Bundestag beschlossen und kann nach der Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Einerseits gibt es Steuererleichterungen, wenn Dir Dein Arbeitgeber einen Elektro-Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Das gilt künftig für einen Kaufpreis von bis zu 100.000 Euro, zuvor lag die Grenze noch bei 70.000 Euro. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Dienstwagen-Förderung

Gewerbebetriebe profitieren beim E-Auto-Kauf außerdem von Sonderabschreibungen, die die Steuerlast verringern. Neu ist, dass bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten von E-Fahrzeugen bereits im  Jahr des Kaufes abgeschrieben, also steuerlich berücksichtigt werden können. Im zweiten Jahr sind es weitere zehn Prozent. Diese Sonderabschreibungen erhöhen die Liquidität der Unternehmen. Sie gelten für E-Autos, die zwischen 30. Juni 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.

Solltest Du auf die neue E-Auto-Förderung warten?

Eine neue E-Auto-Förderung ist also angekündigt – für private Haushalte sind die meisten Details aber noch unklar. Deshalb können wir Dir noch keine Antwort auf die Frage geben, ob es sich lohnt, darauf zu warten. Eine Tendenz ist aber erkennbar: Vermutlich wirst Du aks Privatperson von der Förderung am ehesten profitieren können, wenn Du über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügst. Auch für Rentnerinnen und Rentner kann das gelten. Wenn Du Dich zu dieser Gruppe zählst und aktuell nicht auf ein neues Auto angewiesen bist, dann überlege Dir, ob Du mit dem Neuwagenkauf lieber noch etwas wartest.

Wie werden E-Autos aktuell gefördert?

Aktuell gibt es keine Kaufprämie für E-Autos mehr, sie werden aber durch Steuervorteile indirekt gefördert. Zum Beispiel zahlst Du für ein E-Auto langfristig keine Kfz-Steuer.

Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit

Die Kfz-Steuerbefreiung gilt aktuell bis zum Jahr 2030, solange das Elektroauto bis Ende 2025 auf Dich zugelassen wird (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002). Die neue Bundesregierung hat angekündigt, die Steuerbefreiung über das Jahr 2025 hinaus weiterzuführen. Du kannst damit rechnen, dass E-Autos bis zum Jahr 2035 steuerbefreit bleiben. Dadurch sparst Du nach unseren Berechnungen jährlich rund 50 Euro Steuern, bei schweren E-Autos noch mehr.

Grundsätzlich gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer ab der Erstzulassung maximal zehn Jahre lang. Kaufst Du ein gebrauchtes Elektroauto, dann profitierst Du von der Steuerbefreiung, sofern die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind (§ 3d Abs. 2 KraftStG 2002). Auch wenn Du Deinen Verbrenner zu einem E-Auto umrüstest, bekommst Du die Steuerbefreiung (§ 3d Abs. 4 KraftStG 2002). 

Nach Ablauf der zehn Jahre wird die Steuer nach dem Gesamtgewicht Deines E-Autos berechnet. Im Vergleich zu Verbrennern ist die Kfz-Steuer für Elektroautos um 50 Prozent günstiger.

Kfz-Steuer für E-Autos

Anteil am GesamtgewichtKfz-Steuer pro angefangenen 200 kg
bis 2.000 kg5,625 Euro
2.001 bis 3.000 kg6,01 Euro
3.001 bis 3.500 kg6,39 Euro

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (23. April 2025)

Ein Beispiel: Laut Volkswagen bringt der vollelektrische ID.5 Pro stolze 2.166 Kilogramm auf die Waage. Für die ersten 2.000 Kilo werden pro 200 Kilo jeweils 5,625 Euro an Kfz-Steuer fällig. Für die darüber hinaus angefangenen 200 Kilo zahlst Du nochmal 6,01 Euro. Insgesamt liegt die Kfz-Steuer für den ID.5 Pro also bei 62,26 Euro pro Jahr.

Für einen Plug-in-Hybrid musst Du dagegen von Anfang an Kfz-Steuern zahlen. In aller Regel hast Du aber dennoch einen Steuervorteil. Die Kfz-Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Emissionen. Da ein Hybrid im Vergleich zu einem Verbrenner weniger Schadstoffe ausstößt, musst Du für ihn auch weniger Steuern zahlen.  

Steuervorteile beim Laden von E-Autos

Wenn Du Dein E-Auto oder Deinen Plug-in-Hybrid auf der Arbeit lädst, ist diese Leistung von der Lohnsteuer und von Sozialabgaben befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Das gilt, wenn Dir Dein Arbeitgeber diesen Vorteil zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Und Dein Arbeitgeber kann Dir auch steuer- und abgabenfrei die Kosten erstatten, wenn Du das Auto zuhause per Wallbox auflädst.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen

Du hast ein E-Auto als Dienstwagen? Dann musst Du oft nur ein Viertel des für Verbrenner geltenden Satzes als geldwerten Vorteil versteuern, nämlich nur 0,25 Prozent. Schau in unserem Ratgeber zur Besteuerung von Dienstwägen vorbei, dort findest Du alle Details rund um Elektro- und Hybridautos.

Jährliche Prämie für Dein E-Auto

Außerdem kannst Du für Dein E-Auto jedes Jahr einen kleinen Geldbetrag bekommen, über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Derzeit sind das in der Regel rund 80 Euro

Der Hintergrund: Mineralölfirmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Die Einsparung können sie über Zertifikate nachweisen. Nimm zum Beispiel Dein E-Auto: Das spart gegenüber einem Verbrenner Emissionen ein. Wenn Du dafür ein Zertifikat beantragst, kannst Du das gegen Geld an die Mineralölfirmen verkaufen. Für Dich ist das einfach: Du beauftragst einmal im Jahr einen Anbieter. Der erledigt alles und zahlt Dir die THG-Prämie aus. Am besten vergleichst Du mehrere Anbieter. Wir empfehlen dafür das Vergleichsportal Verivox, es hat in unserer jüngsten Untersuchung am besten abgeschnitten. 

Mehr dazu im Ratgeber THG-Quote

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Zum Ratgeber

Was war der Umweltbonus?

Mit dem sogenannten Umweltbonus hatte der Staat früher den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos gefördert. Das Ziel war, den Umstieg auf die E-Mobilität anzukurbeln. Der Umweltbonus war ein einmaliger Zuschuss und bestand aus zwei Teilen: 

  1. Herstelleranteil: Der vom Hersteller des Elektroautos bezahlte Teil des Umweltbonus wurde direkt mit dem Neupreis des Fahrzeugs verrechnet.
  2. Bundesanteil: Diesen Teil des Umweltbonus bezahlte der Staat, er musste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Mit der sogenannten Innovationsprämie hatte der Staat seinen Anteil sogar noch verdoppelt.

Umweltbonus wurde abgeschafft

Der Umweltbonus, auch E-Auto-Prämie genannt, wurde zum 17. Dezember 2023 gestoppt. Seitdem gibt es keine Förderung für batteriebetriebene Elektroautos und solche mit Wasserstoffantrieb mehr. Plug-in-Hybride erhielten schon seit Anfang 2023 keinen Umweltbonus mehr.

Die damalige Bundesregierung hatte den Umweltbonus früher als geplant auslaufen lassen, nachdem das Geld für den Bundeshaushalt knapp wurde. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung verboten, Geld, das eigentlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeplant war, für klimapolitische Projekte wie die Förderung von Elektroautos zu verwenden.

Umweltbonus für Neuwagen bis Ende 2023

Listenpreis des E-Autos (netto)Bundesanteil inkl. InnovationsprämieHerstelleranteilUmweltbonus
bis 40.000 €4.500 €2.250 €6.750 €
über 40.000 € bis 65.000 €3.000 €1.500 €4.500 €

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stand: 23. April 2025)

Für geleaste E-Autos gab es bei einer Leasingdauer von mindestens 24 Monaten denselben Umweltbonus wie oben in der Tabelle angegeben, also ebenfalls maximal 6.750 Euro. Lag die Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten, gab es zumindest den halben Umweltbonus.

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