Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung will Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Kauf eines Elektroautos schon bald mit einer Prämie unterstützen.
- Weder die Ausgestaltung, ob über eine Kaufprämie oder ein Social Leasing, noch das Startdatum stehen bislang fest.
- Elektro-Dienstwagen werden bereits durch Steuervorteile gefördert. Sie gelten für die Firma und für die private Nutzung des Autos.
So gehst Du vor
- Überlege Dir gut, ob Du jetzt ein E-Auto kaufst oder lieber auf die Förderung wartest.
- Du hast schon ein E-Auto? Dann lass Dir die THG-Prämie, eine jährliche Geldprämie, nicht entgehen. Vergleiche Angebote bei Verivox.
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Die EU möchte ab 2035 keine neuen Verbrenner mehr auf die Straßen lassen. Damit der Umstieg auf die E-Mobilität vorangeht, soll es in Deutschland schon bald wieder eine E-Auto-Förderung geben. Alles dazu und zu den weiteren finanziellen Vorteilen für Elektroautos findest Du in diesem Ratgeber.
Welche E-Auto-Förderung ist für Haushalte geplant?
Von der neuen E-Auto-Förderung sollen ausschließlich Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren. Die Details der neuen Elektroprämie werden aktuell vom Bundesumweltministerium (BMUKN) ausgearbeitet. Eine Sprecherin des Ministeriums hat Finanztip Mitte Oktober bestätigt, dass die Höhe der Prämie und der Startzeitpunkt noch nicht feststehen. Bei welchem Haushaltseinkommen die Prämie beantragt werden kann, ist noch genauso offen wie der maximal zulässige Listenpreis der Elektroautos.
Die soziale Förderung der E-Mobilität war bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD als Ziel ausgegeben worden. Im Oktober hat sich die Bundesregierung nochmal darauf geeinigt. Bis 2029 werden zusätzlich drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die E-Auto-Förderung bereitgestellt.
Wird es erneut eine Kaufprämie für E-Autos geben?
Ob es wieder eine Kaufprämie geben wird, die mit dem Ende 2023 gestoppten Umweltbonus vergleichbar ist, ist derzeit offen. Damals zahlte der Staat einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für ein Elektroauto. Diesmal sollen gezielt Menschen und Haushalte mit geringem bis durchschnittlichem Bruttoeinkommen beim Umstieg auf E-Autos unterstützt werden – das könnte ein pauschaler Zuschuss, eine „Elektroprämie“, sein.
Werden auch gebrauchte Elektroautos gefördert?
Das ist möglich und wird in Regierungskreisen diskutiert, steht aber ebenfalls noch nicht fest. Der Vorteil bei gebrauchten Elektroautos: Sie haben einen deutlich niedrigeren Kaufpreis als Neuwagen.
Werden auch Plug-in-Hybride gefördert?
Das ist nach Finanztip-Einschätzung eher unwahrscheinlich. In verschiedenen Medienberichten wird spekuliert, dass die neue Förderung wohl nur für vollelektrische Autos gelten soll. Plug-in-Hybride (PHEVs), die sowohl elektrisch als auch mit Benzin fahren und deren Batterie über eine Wallbox geladen wird, sollen außen vor bleiben. Offizielle Beschlüsse dazu fehlen aber bislang.
Wird es ein Social Leasing für E-Autos geben?
Monatelang war für die neue E-Auto-Förderung das Social Leasing im Gespräch, zuletzt ist es um dieses Thema aber ruhiger geworden. Mit Social Leasing ist ein Leasingprogramm für Elektroautos gemeint, das dank staatlicher Förderung sehr günstige monatliche Raten bietet. Profitieren würden Pendler mit niedrigen und mittleren Einkommen, die auf ein Auto angewiesen sind, sich aber kein E-Auto zum Kauf leisten können.
Die frühere SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte das „Social Leasing“ angekündigt. Vorbild könnte Frankreich sein, wo Menschen mit niedrigem Einkommen bereits ab rund 100 Euro im Monat ein E-Auto leasen können. In Deutschland könnte die Voraussetzung für die Teilnahme ein eher niedriges zu versteuerndes Einkommen sein. Als Nachweis könnte der Einkommensteuerbescheid dienen.
Das Öko-Institut empfiehlt in einer von der Organisation Transport & Environment (T&E) beauftragten Studie, vor allem Kleinwagen über das Social Leasing zu fördern. Für größere Haushalte, beispielsweise Familien, sollten auch Mittelklassefahrzeuge gefördert werden. Außerdem empfehlen die Studienautoren, das Social Leasing mit der Verschrottung eines alten Verbrennerautos zu verknüpfen. Also eine Art Abwrackprämie, die es früher für alte Verbrenner schon einmal gab. Damit das Förderprogramm diejenigen erreicht, die am dringendsten darauf angewiesen ist, schlägt das Öko-Institut eine soziale Staffelung vor. Die Haushalte mit dem geringsten Einkommen könnten als erste an die Reihe kommen.
Lohnt es sich, auf die neue E-Auto-Förderung zu warten?
Vermutlich wirst Du als Privatperson von der neuen Elektroprämie profitieren, wenn Du über ein kleines oder mittleres Einkommen verfügst. Auch für Rentnerinnen und Rentner kann das gelten. Wenn Du Dich zu dieser Gruppe zählst und aktuell nicht auf ein neues Auto angewiesen bist, dann überlege Dir, ob Du mit dem Neuwagenkauf lieber noch etwas wartest. Weil die Details der neuen Förderung unklar sind, können wir Dir keine klare Antwort auf diese Frage geben.
Wie bekommst Du die THG-Prämie für Dein E-Auto?
Unabhängig von der staatlichen Förderung kannst Du für Dein E-Auto jedes Jahr einen kleinen Geldbetrag als THG-Prämie bekommen, über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Derzeit sind das oft 70 bis 115 Euro.
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Wie lange sind E-Autos von der Kfz-Steuer befreit?
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Das hat das Bundeskabinett am 15. Oktober 2025 beschlossen und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Demnach profitieren auch E-Autos, die ab 2026 zugelassen werden, von der Steuerbefreiung. Dadurch sparst Du nach unseren Berechnungen jährlich mindestens 50 Euro Steuern, bei E-Autos mit über zwei Tonnen Gesamtgewicht noch mehr.
Bislang galt die Befreiung von der Kfz-Steuer nur bis zum Jahr 2030, solange das Elektroauto bis Ende 2025 auf Dich zugelassen wird. Grundsätzlich gilt sie ab der Erstzulassung maximal zehn Jahre lang. Kaufst Du ein gebrauchtes Elektroauto, dann profitierst Du von der Steuerbefreiung, sofern die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Auch wenn Du Deinen Verbrenner zu einem E-Auto umrüstest, bekommst Du die Steuerbefreiung (§ 3d KraftStG 2002).
Nach Ablauf der zehn Jahre wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht Deines E-Autos berechnet. Im Vergleich zu Verbrennern ist die Kfz-Steuer für Elektroautos um 50 Prozent günstiger.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos?
Anteil am zulässigen Gesamtgewicht | Kfz-Steuer pro angefangenen 200 kg |
---|---|
bis 2.000 kg | 5,625 Euro |
2.001 bis 3.000 kg | 6,01 Euro |
3.001 bis 3.500 kg | 6,39 Euro |
Quelle: Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Stand: Oktober 2025)
Ein Beispiel: Laut Volkswagen hat der vollelektrische ID.5 Pro ein zulässiges Gesamtgewicht von stolzen 2.650 Kilogramm. Für die ersten 2.000 Kilogramm werden pro 200 Kilogramm jeweils 5,625 Euro an Kfz-Steuer fällig. Für alle darüber hinaus angefangenen 200 Kilogramm zahlst Du jeweils 6,01 Euro. Insgesamt liegt die Kfz-Steuer für den ID.5 Pro also bei 80,29 Euro pro Jahr.
Für einen Plug-in-Hybrid musst Du dagegen von Anfang an Kfz-Steuern zahlen. In aller Regel hast Du aber dennoch einen Steuervorteil. Die Kfz-Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Emissionen. Da ein Hybrid im Vergleich zu einem Verbrenner weniger Schadstoffe ausstößt, musst Du für ihn auch weniger Steuern zahlen.
Wie werden Elektroautos für Unternehmen gefördert?
Gewerbebetriebe können beim Kauf eines Elektroautos im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten nutzen. Diese Turboabschreibung gilt für E-Autos, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden (§ 7 Abs. 2a EStG). Wer die Turboabschreibung wählt, kann die Sonderabschreibung von 40 Prozent nach Paragraf 7g Abs. 5 EStG nicht mehr nutzen.
Wenn ein großer Teil der Anschaffungskosten bereits im Jahr des Kaufes abgeschrieben, also steuerlich berücksichtigt wird, verringert das die Steuerlast der Unternehmen. Die Liquidität erhöht sich, für Betriebe wird die Investition in Elektroautos attraktiv.
Wie funktioniert die Turboabschreibung für E-Autos?
Jahr | Abschreibungssatz |
---|---|
Anschaffungsjahr | 75 Prozent |
Jahr 2 | 10 Prozent |
Jahr 3 | 5 Prozent |
Jahr 4 | 5 Prozent |
Jahr 5 | 3 Prozent |
Jahr 6 | 2 Prozent |
Quelle: Paragraf 7 Abs. 2a EStG
Welche Steuervorteile gibt es bei privater Nutzung von Elektro-Dienstwagen?
Du musst nur 0,25 Prozent des Listenpreises des E-Autos als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist gerade einmal ein Viertel des für Verbrenner geltenden Satzes, der bei einem Prozent liegt. Diese Steuervorteile gibt es aber nur, wenn Dein privat genutzter Elektro-Dienstwagen einen Kaufpreis von maximal 100.000 Euro hat. Schau in unserem Ratgeber zur Besteuerung von Firmenwagen vorbei, dort findest Du alle Details rund um Elektro- und Hybridautos.
Welche Steuervorteile gibt es beim Laden von E-Autos?
Wenn Du Dein E-Auto oder Deinen Plug-in-Hybrid auf der Arbeit lädst, ist diese Leistung von der Lohnsteuer und von Sozialabgaben befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Das gilt, wenn Dir Dein Arbeitgeber diesen Vorteil zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Und Dein Arbeitgeber kann Dir auch steuer- und abgabenfrei die Kosten erstatten, wenn Du das Auto zuhause per Wallbox auflädst.
Was war der frühere Umweltbonus?
Mit dem mittlerweile abgeschafften Umweltbonus hatte der Staat früher den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos mit einer Prämie von bis zu 6.750 Euro gefördert. Das Ziel war, den Umstieg auf die E-Mobilität anzukurbeln. Der Umweltbonus war ein einmaliger Zuschuss und bestand aus zwei Teilen:
- Herstelleranteil: Der vom Hersteller des Elektroautos bezahlte Teil des Umweltbonus wurde direkt mit dem Neupreis des Fahrzeugs verrechnet.
- Bundesanteil: Diesen Teil des Umweltbonus bezahlte der Staat, er musste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Mit der sogenannten Innovationsprämie hatte der Staat seinen Anteil sogar noch verdoppelt.
Wann wurde der Umweltbonus abgeschafft?
Der Umweltbonus, auch E-Auto-Prämie genannt, wurde zum 17. Dezember 2023 gestoppt. Seitdem gibt es keine Kaufprämie für batteriebetriebene Elektroautos und solche mit Wasserstoffantrieb mehr. Plug-in-Hybride erhielten schon seit Anfang 2023 keinen Umweltbonus mehr.
Die damalige Bundesregierung hatte den Umweltbonus früher als geplant auslaufen lassen, nachdem das Geld für den Bundeshaushalt knapp wurde. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung verboten, Geld, das eigentlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeplant war, für klimapolitische Projekte wie die Förderung von Elektroautos zu verwenden.
Wie hoch war der Umweltbonus für Neuwagen bis Ende 2023?
Listenpreis des E-Autos (netto) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie | Herstelleranteil | Umweltbonus |
---|---|---|---|
bis 40.000 Euro | 4.500 Euro | 2.250 Euro | 6.750 Euro |
über 40.000 bis 65.000 Euro | 3.000 Euro | 1.500 Euro | 4.500 Euro |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (abgelaufen am 17. Dezember 2023)
Für geleaste E-Autos gab es bei einer Leasingdauer von mindestens 24 Monaten denselben Umweltbonus wie oben in der Tabelle angegeben, also ebenfalls maximal 6.750 Euro. Lag die Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten, gab es zumindest den halben Umweltbonus.
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