Auch 2025 ändern sich wieder eine Menge Dinge rund um Deine Finanzen. Hier findest Du die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengefasst. Die gute Nachricht: Eine Änderung dürfte Deinen Alltag etwas leichter machen. Welche das ist und worauf Du Dich beim Einkommen, den Steuern und der Geldanlage so einstellen musst, liest Du hier: Überweisen in Echtzeit ohne ZusatzgebührenAb 9. Januar müssen Banken in Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren annehmen. Heißt: Für Dich wird es nochmal einfacher und günstiger, Geld sofort zu überweisen. Ab Oktober müssen die Banken auch das Versenden solcher Überweisungen ohne Extrakosten anbieten. Das bringt Dir vor allem mehr Flexibilität. Wenn es doch mal schnell gehen muss, weil Du z. B. eine Rechnung vergessen hast, wird das noch einfacher. Besonders günstige Girokonten mit guten Leistungen findest Du mit unserem Girokonto-Vergleich. Du willst in Echtzeit überweisen können? Dann empfehlen Dir das Onlineonly von
Meine Bank* und
C24 Smart*. Weitere empfehlenswerte Konten mit Sofortüberweisungen sind: Norisbank Top-Girokonto,
DKB* (in der Aktiv Variante) und das
Santander Bestgiro*. Wann die Sozialabgaben für Dich steigenWenn Du gut verdienst, musst Du 2025 mehr Sozialabgaben zahlen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 90.600€ brutto in den westlichen Bundesländern (7.550€/Monat) auf 96.600€ bundesweit (8.050€/Monat). Erst ab dieser Grenze musst Du keine weiteren Beiträge zur Rente mehr zahlen, wenn Du mehr verdienst. Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es so eine Grenze. Sie steigt 2025 von 62.100€ brutto pro Jahr auf 66.150€. Es gibt auch noch die Versicherungspflichtgrenze. Verdienst Du mehr, kannst Du in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze steigt 2025 von 69.300€/Jahr auf 73.800€/Jahr. Du zahlst von Deinem Gehalt etwas weniger SteuernAndererseits steigt 2025 der Grundfreibetrag. Das ist die Summe, bis zu der Dein Einkommen steuerfrei ist. Der Freibetrag soll laut Gesetzentwurf auf 12.096€ steigen, bisher liegt er bei 11.784€. Das nötige Gesetz wird aber 2024 wahrscheinlich nicht mehr vom Bundesrat verabschiedet. Für Dich ist das aber kein Problem. Die Änderung gilt auch rückwirkend und wird dann automatisch für Dich verrechnet. Unser Ratgeber gibt Dir einen Überblick zu den Freibeträgen. Übrigens: Dadurch steigt auch der Spitzensteuersatz, er wird erst ab 68.481€ fällig. Denk auch 2025 an die VorabpauschaleWenn Dein ETF oder Fonds 2024 Gewinn gemacht hat, musst Du im Januar 2025 auf einen Teil davon Steuern zahlen. Das wird mit der Vorabpauschale berechnet, im Januar 2025 sind es pro 10.000€ in einem Aktien-ETF max. 33€. Achte deshalb darauf, dass im Januar entweder genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto ist oder Dein Freistellungsauftrag ausreicht. Beides kannst Du bequem mit dem Vorabpauschalen-Rechner ausrechnen. Verpass nicht die Frist zur SteuererklärungDu musst für 2024 eine Steuererklärung abgeben? Dann hast Du dafür weniger Zeit, die Frist läuft diesmal nämlich nur bis zum 31. Juli 2025. In vielen Bundesländern ist das mitten in den Ferien, leg deshalb rechtzeitig los. Im Finanztip Newsletter und der Finanztip App erfährst Du rechtzeitig, mit welcher Software oder App Du Deine Steuererklärung 2025 am besten erstellen kannst. Du möchtest noch die Erklärung für 2023 abgeben? Wir empfehlen für alle Fälle
Wiso Steuer 2024* und
Steuersparerklärung* (Steuerjahr 2023) - ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp
Tax 2024*. Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps
Steuerbot*,
Wiso Steuer* und Taxfix an. Falls Du für 2026 jeden Monat mehr Netto möchtest und deshalb Lohnsteuerermäßigung beantragen willst, musst Du dagegen länger warten. Das ist 2025 erst ab 1. November möglich (bisher 1. Oktober). Erbschaften, Kinder und Co.: Hier ändern sich Freibeträge und Pauschalen2025 steigen auch einige Freibeträge und Pauschalen. Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600€, auch hier musst Du aber noch warten, bis das Gesetz beschlossen ist. Außerdem gibt es mehr Kindergeld und Kinderzuschlag, beides steigt um 5€/Monat. Damit gibt es 2025 255€ Kindergeld pro Monat, der Kinderzuschlag liegt dann bei 6.672€. Kinderbetreuungskosten kannst Du auch weiterhin als Sonderausgaben geltend machen, und zwar bis 6.000€. Bisher ging das aber nur zu zwei Dritteln, also bis zu 4.000€ pro Jahr und Kind. Ab 2025 darfst Du 80% und max. 4.800€ pro Jahr und Kind absetzen. Achtung: Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken dagegen, und zwar auf 175.000€ ab April 2025. Ob die neue Grenze gilt, hängt vom Geburtstag des Kindes ab. Die Grenze bezieht sich außerdem auf das zu versteuernde Einkommen. Wie Du das berechnest, erfährst Du hier. Bei der Erbschaftssteuer steigt die Pauschale für die Beerdigung, und zwar von 10.300€ auf 15.000€. Wenn Du Grundbesitz erbst und dort wohnen möchtest, hast Du außerdem mehr Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu stunden. Alleinerziehende bekommen den Entlastungsbetrag künftig schon im Trennungsjahr und nicht erst nach der Scheidung. Wie Du mit dem Entlastungsbetrag Steuern sparen kannst, erfährst Du im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
|