Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Sparerpauschbetrag zahlst Du auf Zinseinnahmen, Gewinnen aus Aktien und ETFs sowie Dividenden bis zu 1.000 Euro im Jahr keine Steuern.
- Um den Sparerpauschbetrag direkt zu nutzen, musst Du einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank einrichten.
- Andernfalls solltest Du die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen.
So gehst Du vor
- Finanztip empfiehlt für das Steuerjahr 2024 für alle Fälle Wiso Steuer – als App und am Computer als Software.
- Besonders überzeugt hat Finanztip zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
- Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
2009 hat sich das System der Besteuerung von Kapitalerträgen grundlegend geändert. Eine wichtige Rolle spielt seit dem der Sparerpauschbetrag. Alles Wichtige dazu erfährst Du in diesem Ratgeber.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag - auch Sparerfreibetrag genannt - beträgt seit 2023 pro Person 1.000 Euro im Jahr.
Das bedeutet, dass alle Privatanlegerinnen und Privatanleger von ihren Einkünften aus Kapitalvermögen seit 2023 bis zu 1.000 Euro steuerfrei behalten dürfen. Für ein Ehepaar, das sich zusammen veranlagen lässt, gilt der doppelte Betrag, also 2.000 Euro.
Bis 2022 betrug der Sparerfreibetrag noch 801 beziehungsweise 1.602 Euro.
Der Sparerpauschbetrag wurde 2009 zusammen mit der Abgeltungssteuer eingeführt. Diese greift für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und damit auch ETFs.
Für alles, was über dem Sparerfreibetrag von 1.000 Euro liegt, fällt Kapitalertragssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Wie kannst Du den Sparerfreibetrag nutzen?
Um den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro in Anspruch zu nehmen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Du machst das direkt bei Deiner Bank in Deutschland - oder Du gibst im Folgejahr eine Steuererklärung ab und füllst dabei auch die Anlage KAP aus.
Die erste Variante ist natürlich die bessere. Aber hast Du Deine Geldanlage im Ausland oder einfach vergessen, Dich drum zu kümmern, bleibt immer noch Variante 2. Allerdings erst im nächsten Jahr.
Wie funktioniert der Sparerpauschbetrag direkt bei der Bank?
Damit Deine Bank den Sparerfreibetrag direkt berücksichtigt, musst Du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Für diesen brauchst Du zwingend Deine Steueridentifikationsnummer. Du darfst mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken einrichten. Hast Du das gemacht, zieht die Bank erst dann die Abgeltungssteuer ab - und überweist sie ans Finanzamt - wenn Deine Zinsen, Dividenden, Gewinne aus ETFs und anderen Geldanlagen über der von Dir beantragten Grenze liegen.
Wie das genau funktioniert und was Du beachten musst, kannst Du im Ratgeber zum Freistellungsauftrag nachlesen.
Wie funktioniert der Sparerfreibetrag in der Steuererklärung?
Hast Du den Freistellungsauftrag vergessen oder bei mehreren Aufträgen diese ungeschickt verteilt, kannst Du Dir den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nur über die Steuererklärung sichern. Du füllst deshalb im Folgejahr die Anlage KAP Deiner Steuererklärung aus. Dann berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Sparerpauschbetrag. Das heißt, für bis zu 1.000 Euro sind Deine Kapitaleinkünfte steuerfrei. Und Du erhältst mit dem Steuerbescheid die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Ausführlichere Informationen dazu kannst Du im Ratgeber zur Anlage KAP nachlesen.
Warum sollten Geringverdiener die Anlage KAP ausfüllen?
Ist Dein Einkommen eher gering und liegt deshalb Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, wäre die Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Dich „zu teuer“. Das kannst Du aber vermeiden und stattdessen Deine Kapitaleinkünfte mit Deinem normalen, niedrigeren Steuersatz versteuern.
Dafür musst Du Deine Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung auflisten und die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, welche Variante für Dich steuerlich die bessere ist. Willst Du mehr dazu wissen und wann das sinnvoll ist, schaue mal in das Kapitel Wann solltest Du die Anlage KAP einreichen? des Ratgeber Kapitalertragsteuer rein.
Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro kannst Du natürlich auch in diesem Fall in Anspruch nehmen.
Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!
200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal.
Für wen ist eine NV-Bescheinigung besser?
Mit einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kannst Du noch wesentlich mehr Kapitaleinkünfte steuerfrei haben als mit den 1.000 Euro Sparerfreibetrag. Zielgruppe sind aber ausschließlich Personen, die ein sehr geringes Einkommen haben. Das betrifft vor allem Kinder, Jugendliche, Studenten und Rentnerinnen.
Die NV-Bescheinigung musst Du beim Finanzamt beantragen. Erfolgreich sollte der Antrag sein, wenn Deine gesamten Einkünfte inklusive der Kapitaleinkünfte den Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 voraussichtlich nicht übersteigen. Das heißt, Du würdest voraussichtlich ein Einkommen haben, für das Du gar keine Steuern zu zahlen hast.
Ist das der Fall, kannst Du die vom Finanzamt bestätigte NV-Bescheinigung Deiner Bank vorlegen. Diese führt dann überhaupt keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Der Sparerfreibetrag spielt keine Rolle mehr.
Beispiel: Eine Studentin hat im Jahr 2025 voraussichtlich Lohneinkünfte von 6.000 Euro. Sie erwartet zudem Kapitaleinkünfte von 3.000 Euro. Damit liegen ihre Einnahmen insgesamt deutlich unter 12.096 Euro. Mit der NV-Bescheinigung bleiben ihre Kapitaleinkünfte steuerfrei.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Betriebsvermögen?
Nein, es gibt für im Betriebsvermögen von Unternehmen oder Selbstständigen gehaltenes Kapitalvermögen keinen Sparerfreibetrag. Auch die Abgeltungssteuer kommt hier nicht zum Tragen. Das bedeutet, dass die Zinsen und Dividenden im Betriebsvermögen voll zu versteuern sind. Immerhin können Betriebsausgaben wie die Finanzierungskosten für den Erwerb der Wertpapiere auch komplett von der Steuer abgesetzt werden.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.




