Spitzensteuersatz Ab wann zahlst Du den Spitzensteuersatz?

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 42 Prozent. Er gilt 2025 ab einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 68.481 Euro.
  • Das ist aber nicht der Höchststeuersatz, denn es gibt noch den Reichensteuersatz mit 45 Prozent, der ab einem zvE von 277.826 Euro beginnt.
  • Selbst wenn Du über der Grenze für den Spitzensteuersatz in Deutschland liegst, zahlst Du nicht 42 Prozent Steuern – sondern nur für den Betrag, den Du über der jeweiligen Grenze liegst. 
  • Mit einer Steuererklärung kannst Du oft Deine Steuerlast verringern.

So gehst Du vor

  • Die Steuererklärung machst Du am besten mit einer Steuer-App oder einer Steuersoftware.
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Über den Spitzensteuersatz wird viel geredet. Immer wieder ist die Rede davon, dass mittlerweile rund vier Millionen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen davon betroffen sind. Die FAZ schrieb zum Beispiel im Jahr 2020 von 4,4 Millionen. Eine offizielle Statistik gibt es dazu aber nicht. Wir wollen in diesem Ratgeber erklären, was es mit dem Spitzensteuersatz in Deutschland auf sich hat, ab wann er fällig wird und warum Du auch bei hohem Einkommen nicht 42 Prozent Steuern zahlst. 

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?

In Deutschland beträgt der Spitzensteuersatz seit 2005 exakt 42 Prozent. Das klingt erstmal nach einem hohen Wert. Tatsächlich ist es aber der niedrigste in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg. Bis zum Jahr 2000 lag der Spitzensteuersatz sogar immer über 50 Prozent, wie die Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) belegen. Auch im Vergleich zu anderen Ländern ist der Spitzensteuersatz in Deutschland nicht so hoch, mehr dazu in diesem Kapitel am Ende dieses Ratgebers.

Seit 2007 ist der Spitzensteuersatz aber nicht mehr der Höchststeuersatz in Deutschland. Dieser beträgt 45 Prozent für deutlich höhere Einkommen – und wird oft als Reichensteuersatz bezeichnet.

Ab wann gilt der Spitzensteuersatz?

Anders als die seit 20 Jahren konstanten 42 Prozent hat sich die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz im Laufe der Jahre erhöht. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze laut des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) bei 68.481 Euro, im Jahr 2024 griff der Spitzensteuersatz schon ab 66.761 Euro. Alle Werte beziehen sich dabei immer auf das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist eine Zahl, die in der Regel deutlich unter Deinem Brutto liegt, mehr dazu im folgenden Kapitel.

Falls Du Dich für die Entwicklung des Spitzensteuersatzes in Deutschland interessierst, schau einfach in die folgende Tabelle.

Tabelle Spitzensteuersatz und Höchststeuersatz ab 2007

Jahr 

42 % Spitzensteuersatz

ab zvE von

45 % Höchststeuersatz

ab zvE von

2007 – 200851.152 €250.001 €
200952.552 €250.401 €
2010 – 201552.882 €250.731 €
201653.666 €254.447 €
201754.058 €256.304 €
201854.950 €260.533 €
201955.961 €265.327 €
202057.052 €270.501 €
202157.919 €274.613 €
202258.597 €277.826 €
202362.810 €277.826 €
202466.761 €277.826 €
202568.481 €277.826 €

Quelle: Bundesfinanzministerium, Steuerfortentwicklungsgesetz (Stand 30. Januar 2025)

Du siehst, dass sich die Grenze für den Spitzensteuersatz seit 2016 immer erhöht hat. Das gilt für den Höchststeuersatz, also die Reichensteuer, seit 2023 nicht mehr. Die Grenze blieb konstant bei 277.826 Euro.

Wie wird der Spitzensteuersatz berechnet?

Das scheint auf den ersten Blick ganz einfach zu sein. Doch wenn Du jetzt sagst, ich hatte 70.000 Euro brutto im Jahr 2024, also muss ich 42 Prozent Steuern, liegst Du gleich doppelt falsch. Woran liegt das?

Es geht nicht um das Bruttogehalt

Maßgeblich für die Einkommensgrenze beim Spitzensteuersatz ist nicht Dein Bruttogehalt und auch nicht Dein Nettogehalt – sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist eine Zahl, die in der Steuerberechnung in Deinem Steuerbescheid recht weit unten auftaucht.

Wenn Du als Angestellter oder Angestellte keine weiteren Einkünfte hast, etwa aus Vermietung oder selbstständiger Arbeit, ist das zvE immer niedriger als Dein Brutto. Denn davon gehen einige Kosten ab, die Du in der Steuererklärung geltend machen kannst. Das sind zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Das zvE kann sich deshalb auch bei zwei Personen mit dem gleichen Bruttogehalt deutlich unterscheiden. Im Beispiel mit den 70.000 Euro brutto spielt das aber gar keine Rolle! Denn Du würdest damit ganz sicher ein zvE haben, mit dem Du keinen Spitzensteuersatz zahlen musst. Warum das so ist, erfährst Du im nächsten Kapitel in Beispiel 2. Willst Du generell mehr über das zvE wissen, schau doch in den Ratgeber über das zu versteuernde Einkommen rein.

Der erste Fehler ist also recht einfach geklärt, kommen wir nun zum zweiten.

Du zahlst nicht 42 Prozent Steuern

Selbst wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über der Grenze für den Spitzensteuersatz liegt, zahlst Du darauf aber trotzdem nicht 42 Prozent Steuern. Klingt erstmal unlogisch, aber wir erklären es Dir jetzt in Kürze. Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber Steuersatz nachlesen. 

Generell gilt im deutschen Steuerrecht, dass mit steigendem Einkommen nicht nur die zu zahlende Steuer steigt, sondern auch der Steuersatz. Das nennt sich Steuerprogression. Maßgeblich ist dabei der sogenannte Grenzsteuersatz. Er sagt aus, wie viel Steuern Du auf einen zusätzlichen Euro Deines Einkommens zahlen musst. Ist der Grenzsteuersatz zum Beispiel 30 Prozent, zahlst Du für den nächsten Euro 30 Cent Steuern. 

Der Spitzensteuersatz ist am Ende nur ein spezieller Grenzsteuersatz. Er beträgt 42 Prozent, Du zahlst also für jeden Euro, den Du über der Grenze liegst, 42 Cent Steuern. Aber für jeden Euro, der unter der Spitzensteuersatz-Grenze liegt, zahlst Du weniger. Das beginnt mit 14 Cent für den allerersten Euro nach dem steuerfreien Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 und steigert sich in ganz kleinen Schritten bis zum Spitzensteuersatz. 

Am Ende ergibt sich aus den vielen kleinen Schritten ein Durchschnittssteuersatz, auch persönlicher Steuersatz genannt. Und der ist maßgeblich für die Höhe Deiner zu zahlenden Steuer. Wenn Dein zvE im Jahr 2024 zum Beispiel genau an der Grenze des Spitzensteuersatzes von 66.761 Euro liegt, ist Dein persönlicher Steuersatz 28,07 Prozent. Geregelt ist diese Berechnung im Einkommensteuergesetz (EStG) in Paragraf 32a

Spitzensteuersatz mit Beispielrechnungen

Du hast bisher gesehen, dass der Spitzensteuersatz zwar ein eingängiger Begriff ist, doch der persönliche Steuersatz für Dich wichtiger ist. Denn was nutzt es Dir, wenn Du weißt, dass Du den Spitzensteuersatz hast – aber deshalb trotzdem nicht sagen kannst, wie viel Steuern Du tatsächlich zahlst?

Beispiel 1: Single mit 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

Wenn Du Dein zvE weißt, kannst Du sehr einfach Deinen Steuersatz ermitteln und wie viel Steuern Du zahlen musst – mit dem BMF-Steuerrechner zur Einkommensteuer. Du gibst dort einfach Dein zvE ein und erhältst die wichtigsten Daten.

Du müsstest also 22.963 Euro Steuern für das Jahr 2024 zahlen, hinzu kommt noch der Soli in Höhe von 575,12 Euro. Der persönliche Steuersatz – also die Durchschnittsbelastung – ist 28,70 Prozent und der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist unter Grenzbelastung zu finden. 

Oft weißt Du aber nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern nur Dein Brutto-Einkommen. Dazu kommen wir jetzt. 

Beispiel 2: Single mit 70.000 Euro brutto

Wir hatten schon weiter oben geschrieben, dass sich das zvE nicht einfach aus dem Brutto-Einkommen ermitteln lässt – denn das macht am Ende das Finanzamt. Du kannst aber eine erste unverbindliche Schätzung vornehmen – mit dem BMF-Steuerrechner zur Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags.

Achtung: Der Rechner hilft Dir nur direkt weiter, wenn Du ausschließlich Lohn als Angestellter oder Angestellte bezogen hast. Zusätzliche Gewinne, etwa aus Kapitaleinkünften, müsstest Du am Ende zum Jahresbetrag dazurechnen.

Dieser BMF-Steuerrechner liefert für einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ohne Kinder für das Jahr 2024 bei 70.000 Euro Bruttogehalt einen zu versteuernden Jahresbetrag von 55.920 Euro.

Wenn es keine weiteren Einkünfte gibt, lässt sich dieser Wert näherungsweise als zu versteuerndes Einkommen nutzen. Und dann kannst Du den Steuerrechner zur Einkommensteuer aus dem ersten Beispiel verwenden.

Ergebnis: Zu zahlen wären 13.063 Euro Steuern, der persönliche Steuersatz ist also 23,36 Prozent und der Grenzsteuersatz 38,07 Prozent. Du siehst, dass bei diesem Brutto der Spitzensteuersatz nicht erreicht wird – und das, obwohl es auf den ersten Blick über der Grenze für den Spitzensteuersatz liegt. Denn für den letzten Euro sind „nur“ rund 38 Cent Steuern fällig.

Beispiel 3: Ehepaar mit jeweils 80.000 Euro brutto

Ehepaare können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben – damit verdoppelt sich automatisch die Grenze für den Spitzensteuersatz. Im Jahr 2024 also auf 2 x 66.761 Euro = 133.522 Euro. Das liegt zwar noch deutlich unter den 160.000 Euro brutto, die das Ehepaar zusammen verdient.

Aber der Rechner zur Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags aus Beispiel 2 liefert für das Ehepaar den Wert von 129.980 Euro. Und da das noch unter 133.522 Euro liegt, ist das gutverdienende Paar aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht im Bereich des Spitzensteuersatzes. Denn das endgültige zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel nicht über dem zu versteuernden Jahresbetrag. 

Faustregel für den Spitzensteuersatz 

Du hast jetzt anhand der Beispiele gesehen, dass das zu versteuernde Einkommen schon deutlich unter Deinem Brutto-Einkommen liegt, wenn Du keine weiteren Einkünfte hast. Natürlich ist jeder Fall verschieden, aber überschlägig kannst Du 18 bis 20 Prozent vom Bruttogehalt abziehen und kommst so in den Bereich Deines realen zvE. 

Für den Spitzensteuersatz, der 2024 bei 66.761 Euro beginnt, bedeutet das: Als angestellter Single ohne weitere Einkünfte dürftest Du erst ab einem Bruttogehalt von rund 82.000 Euro in den Spitzensteuersatz rutschen. 

Ändert sich der Spitzensteuersatz bald?

Zwar sind die 42 Prozent nun seit rund 20 Jahren konstant geblieben, doch der Spitzensteuersatz war immer auch ein politischer Kampfbegriff. Und da bereits im Februar 2025 der Bundestag neu gewählt wird, dürfte das Wort wieder öfter auftauchen.

So gab es in der Vergangenheit Vorschläge, den Spitzensteuersatz erst deutlich später, also bei noch höheren Einkommen, greifen zu lassen. Andererseits aber auch Ideen, den Spitzensteuersatz zu erhöhen oder generell die allerhöchsten Einkommen stärker zu besteuern.

Was wollen die Parteien vor der Bundestagswahl?

Wir von Finanztip behalten für Dich die Entwicklungen im Wahlkampf für die Wahl am 23. Februar 2025 im Auge.

So ist bei CDU/CSU für die Grenze für den Spitzensteuersatz die Zahl von 80.000 Euro die Rede, bei der FDP gar von 96.600 Euro. Deutliche Erhöhungen also.

Die SPD will 95 Prozent aller Steuerzahler entlasten - was wohl auch nur mit einer höheren Einstiegsgrenze für den Spitzensteuersatz funktioniert. Bei der AfD ist von einer Verschiebung der Eckwerte bis zum Spitzensteuersatz die Rede, also ebenfalls eine Erhöhung der Grenze.

Die Linke will die Grenze leicht auf 70.000 Euro erhöhen, dafür aber auch gleich 53 Prozent - statt bisher 42 Prozent - Steuern darauf erheben. Das BSW will den Spitzensteuersatz erst für sehr hohe Einkommen. 

Alle wollen also die Grenze für den Spitzensteuersatz mehr oder weniger deutlich erhöhen. Es wird spannend zu sehen, was eine neue Regierung dann davon tatsächlich in die Tat umsetzt. Denn solche faktischen Steuersenkungen finanzieren sich nicht von allein.

Was bringt ein höherer Spitzensteuersatz?

Du hast jetzt gesehen, dass es durchaus bald Bewegung im Spitzensteuersatz geben könnte. Aber was würde eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes bringen? Antwort auf diese Frage und viele andere Zahlen lieferte die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag vom 5. Februar 2025 (20/14903).

Darin schätzt das Bundesfinanzministerium, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent dem Staat Mehreinnahmen von 14 Milliarden Euro bringen würde - pro Jahr. 

Weitere interessante Zahlen folgen jetzt. Achtung, diese beziehen sich immer auf das Jahr 2020, aktuellere Daten lagen noch nicht vor:

  • Vom Reichensteuersatz von 45 Prozent waren rund 68.000 Einzelpersonen und zusätzlich rund 65.000 Paare betroffen.
    Diese hatten also ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 277.826 Euro beziehungsweise 555.652 Euro bei Paaren.
  • Zu den oberen 10 Prozent beim Einkommen gehörte man, wenn man mindestens 87.162 Euro zu versteuern hatte. Diese Spitzengruppe sorgte dabei allein für knapp 57 Prozent der Einnahmen aus der Einkommensteuer.
  • 20 Prozent der Steuerpflichtigen hatten rund 60.000 Euro oder mehr zu versteuern. Zur Erinnerung: Der Spitzensteuersatz begann 2020 ab 57.052 Euro.
  • Genau in der Mitte beim steuerpflichtigen Einkommen lagst Du damals, wenn Du 30.662 Euro versteuern musstest.

Vergleich mit anderen Ländern

42 Prozent Spitzensteuersatz in Deutschland ist natürlich trotzdem viel bei der Einkommensteuer. Und echte Superspitzenverdiener zahlen mit dem Reichensteuersatz von 45 Prozent auch sehr viele Steuern. Hinzu kommt, dass bei diesen Personen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuer hinzukommt. Das heißt, im Maximalfall bezahlen sie 47,48 Prozent.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland aber selbst mit dieser Zahl eher im unteren Mittelfeld. Das zeigen die Zahlen des BMF in der Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2023“. 

Tabelle: Spitzensteuersatz Deutschland 2023 im Vergleich

Wir zeigen Dir in der Tabelle 20 europäische Länder, in der Broschüre des BMF gibt es noch mehr. Beachte, dass es in einigen Ländern unterschiedliche Bestimmungen in einzelnen Regionen geben kann und manchmal auch Durchschnittswerte zum Tragen kommen. Für Deutschland haben wir nicht den Spitzensteuersatz, sondern den höheren Reichensteuersatz inklusive Soli verwendet. 

LandHöchststeuersatzbeginnt ab einem zvE von
Bulgarien10 %einkommensunabhängig

Ungarn

15 %einkommensunabhängig
Tschechien23 %81.013 €
Kroatien35,4 %47.780 €
Polen36 %225.068 €
Norwegen39,4 %176.252 €
Griechenland44 %40.000 €
Großbritannien45 %145.756 €
Italien45,28 %50.000 €
Spanien47 %300.000 €
Deutschland47,48 %277.826 €
Niederlande49,5 %73.031 €
Slowenien50 %74.160 €
Finnland51,61 %85.580 €
Schweden52,23 %einkommensunabhängig
Portugal53 %250.000 €
Belgien53,5 %46.440 €
Österreich55 %1.000.000 €
Frankreich55,52 %168.994 €

Quelle: Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2023“ (Stand: 2023)

Du siehst, dass es in der Tabelle mit Bulgarien, Ungarn und Schweden drei Länder gibt, die eine sogenannte „Flat Tax“ haben. Der Steuersatz ist also einkommensunabhängig und gilt daher für jedes Einkommen. 
 

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