Steuerbescheid Wann Du gegen Deinen Steuerbescheid Einspruch einlegen solltest

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem kostenlosen schriftlichen Einspruch kannst Du einen Steuerbescheid ändern lassen - rund zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich.
  • Hast Du nur einen punktuellen Änderungswunsch, weil Du etwa eine Sache vergessen hast, stell lieber einen „Antrag auf schlichte Änderung“. Denn dann kann sich Dein Bescheid nicht verschlechtern.

So gehst Du vor

  • Überprüfe zuerst Deinen Steuerbescheid.
  • Warte nicht zu lange mit dem Einspruch oder der schlichten Änderung, denn die Frist beträgt nur einen Monat.
  • Eine eventuelle Steuernachzahlung musst Du eigentlich trotz Einspruchs zahlen. Es sei denn, Du beantragst zusätzlich die „Aussetzung der Vollziehung“. Dieser Punkt ist schon im Finanztip-Musterschreiben enthalten.

Einspruch Steuerbescheid Muster

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Wenn Du Deine Steuererklärung pünktlich abgegeben hast, ist der Grundstein für mögliche Steuererstattungen gelegt. Die meisten Finanzämter benötigen zwischen 30 bis 90 Tagen, um Dir per Brief einen Steuerbescheid zuzuschicken. Dieser wird auch Einkommensteuerbescheid genannt.

Sobald Du dieses Dokument hast, solltest Du es umgehend prüfen. Ist Deine Steuererstattung niedriger als erwartet ausgefallen? Musst Du vielleicht sogar Steuern nachzahlen? Dann solltest Du Dich dagegen wehren. Finanztip sagt Dir, wie Du das am besten machst.

Was steht im Steuerbescheid?

Du erfährst im Einkommensteuerbescheid auf der ersten Seite unter “Festsetzung” immer, ob Du Steuern nachzahlen musst oder welche zurückbekommst. Es folgen die “Besteuerungsgrundlagen” - meist ab Seite 2. Dort zeigt das Finanzamt, wie es gerechnet hat. Danach gibt es noch die “Erläuterungen zur Festsetzung“ und schließlich die “Rechtsbehelfsbelehrung”

Wir gehen die einzelnen Punkte jetzt Schritt für Schritt durch.

Was steht unter Festsetzung im Steuerbescheid?

Zuerst wird unter Festsetzung auf Seite 1 im Einkommensteuerbescheid die “Art der Steuerfestsetzung” bestimmt. Meist steht dort: “Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.” 

Das bedeutet nichts Schlimmes, eher im Gegenteil. Denn das heißt, es gibt zu einem oder mehreren steuerlichen Sachverhalten im Steuerbescheid noch höchstrichterliche Verfahren. Sind diese entschieden, profitierst Du automatisch rückwirkend davon. 

Danach folgen im Steuerbescheid in einer Tabelle die besonders wichtigen Zahlen: also ob Du etwas zurückbekommst oder Steuern nachzahlen musst. Wenn am Ende der kleinen Tabelle steht: „Bitte zahlen Sie spätestens am …“, dann musst Du Steuern nachzahlen. Steht dort das Wort “Guthaben”, bekommst Du Steuern erstattet.

Die Berechnung weist separat Einkommensteuer, und gegebenenfalls Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag aus. 

Wenn das Finanzamt ein Sepa-Lastschriftmandat von Dir hat, zieht es Deine Schuld pünktlich ein. Falls nicht, musst Du das Geld selbst rechtzeitig überweisen. Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du zusätzlich Zinsen ans Finanzamt zahlen musst. 

Achtung: Erhältst Du nur ein paar Euro zurück oder musst nur wenige Euro nachzahlen, ist das ein sehr sicherer Beleg, dass der Steuerbescheid in Ordnung ist. Deine Prüfungsarbeit ist damit beendet. 

Was sind Vorauszahlungen im Einkommensteuerbescheid? 

Wenn Du mehr als 400 Euro Einkommensteuer nachzahlen musst, wird das Finanzamt in der Regel unter der Überschrift “Vorauszahlungen” vierteljährliche Steuerforderungen für das laufende und meist auch das folgende Jahr festlegen. Das geschieht gleich unter der eigentlichen Steuerforderung, meist noch auf Seite 1.

Diese Steuervorauszahlung ist ein eigener Verwaltungsakt, gegen den Du Dich innerhalb eines Monats mit einem Einspruch wehren kannst. In begründeten Fällen, insbesondere bei Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie, waren Finanzämter eher großzügig und konnten Dir fällige Vorauszahlungen stunden. Solche Stundungen sind kostenlos – und Du musst erst später die Steuern zahlen. Dafür ist kein Einspruch erforderlich, nur ein formloser Antrag.

Was wird gern auf Seite 1 des Steuerbescheids übersehen?

Weil ganz unten in der Tabelle das Endergebnis steht, vergessen viele, auf die Angaben zur Lohnsteuer und zu Kapitalerträgen zu achten. Diese stehen weiter oben in der Tabelle. Prüfe deshalb anhand Deiner Lohnsteuerbescheinigung von Deinem Arbeitgeber, ob das Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer – gegebenenfalls inklusive Kirchensteuer und Soli - zutreffend berücksichtigt hat. Unter “Steuerabzug vom Lohn“ fasst das Finanzamt die bereits vom Arbeitgeber überwiesenen Steuern zusammen.

Hast Du Zinsen bekommen, Aktien verkauft oder andere Kapitalerträge erzielt und liegst über dem Freistellungsauftrag? Dann hat Deine Bank Abgeltungssteuer einbehalten und bereits anonym an die Finanzverwaltung überwiesen. Damit Dir diese bereits bezahlte Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung auf die endgültig zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden kann, musst Du sie unter Umständen in der Anlage KAP erklären. Dann weist das Finanzamt die Kapitalertragsteuer im Bescheid ebenfalls aus und reduziert dementsprechend die zu zahlende Einkommensteuer.

Warum sind die Besteuerungsgrundlagen so wichtig? 

Im Abschnitt zu den Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid kannst Du erkennen, inwiefern das Finanzamt Deine geltend gemachten Ausgaben anerkennt – vollständig, nur teilweise oder überhaupt nicht? Das zeigt sich bei der „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ ab Seite 2 und später im Erläuterungsteil. Auch wenn es nicht immer leicht verständlich ist, rechnet Dir das Finanzamt an dieser Stelle vor, wie es am Ende zur Höhe Deiner zu zahlenden Steuer gekommen ist. 

Worauf solltest Du bei den Besteuerungsgrundlagen achten?

Zwar sind Angaben im Steuerbescheid wichtig, achte besonders auf die folgenden Dinge:

Was steht im Erläuterungsteil des Einkommensteuerbescheids?

Unter „Erläuterungen zur Festsetzung“ gibt das Finanzamt unter anderem sogenannte Vorläufigkeitsvermerke an. Im Steuerrecht gibt es immer offene Fragen, zu denen Musterverfahren vor einem obersten Gericht anhängig sind. Zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Bundesfinanzhof (BFH). So will der Fiskus vermeiden, dass massenhaft Einsprüche eingelegt werden. Das Finanzamt erlässt Deinen und alle anderen Steuerbescheide in diesen Punkten nur vorläufig.

Falls das Verfahren positiv für Steuerzahler ausgeht, kann das Finanzamt Deinen Steuerbescheid später noch zu Deinen Gunsten ändern, ohne dass Du extra Einspruch einlegen musst. In diesen Fällen kannst Du einfach abwarten und Dich freuen, wenn es eventuell Jahre später eine Steuererstattung gibt. Dann können sogar stattliche Zinsen vom Finanzamt dazukommen.

Wichtig: Im Erläuterungsteil muss das Finanzamt erklären, ob es von Deinen Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es Deine Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen nicht ganz steuermindernd berücksichtigt hat. Es kann jedoch vorkommen, dass das Finanzamt vergisst, gestrichene Positionen zu erwähnen.

Was ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Steuerbescheid?

In der Rechtsbehelfsbelehrung erfährst Du, wie Du den Steuerbescheid anfechten kannst und welche Frist Du bei Deinem Einspruch beachten solltest. Dazu kommen wir weiter unten im Kapitel zur Frist für den Einspruch

Du weißt jetzt, was im Steuerbescheid drin steht. Nun geht es darum, wie du prüfst, ob alles seine Richtigkeit hat. 

Wie prüfe ich einen Steuerbescheid?

Du prüfst Deinen Einkommensteuerbescheid, indem Du die dortigen Daten mit den Werten vergleichst, die Dein Steuerprogramm ermittelt hat. 

Wie prüfst Du, wenn Du kein Steuerprogramm genutzt hast? 

Ohne Steuerprogramm gibt es verschiedene Möglichkeiten der Prüfung des Steuerbescheids. Wenn Du die Steuer mit Elster gemacht hast, kannst Du ebenfalls die Daten vergleichen.

Wenn Du die Steuerformulare selbst ausfüllst und per Post ans Finanzamt geschickt hast, fällt die Prüfung viel schwerer. Da könnte am ehesten ein Vergleich mit dem Vorjahr hilfreich sein. Immer vorausgesetzt, es hat sich bei Deinen steuerlichen Umständen nichts geändert. Oder Du liest Dich ausführlich in den Erläuterungsteil Deines Steuerbescheids ein. Denn, wie oben erwähnt, muss das Finanzamt an dieser Stelle begründen, was es an welcher Stelle geändert hat. 

Hast Du Deine Steuererklärung von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, kümmern diese sich in der Regel auch um die Prüfung und gegebenenfalls einen Einspruch.

Was sind die Vorteile eines Steuerprogramms beim Steuerbescheid? 

Wenn Du für Deine Steuererklärung ein Steuerprogramm genutzt hast, kannst Du Deinen Steuerbescheid in vielen Fällen sehr leicht prüfen. Denn die meisten von Finanztip empfohlenen Steuersoftwares, Online-Steuererklärungen und Steuer-Apps können die Steuer nicht nur berechnen - sondern das Ergebnis zudem auf ähnliche Weise wie im Steuerbescheid darstellen. Einige Programme verfügen über eine separate Bescheidprüffunktion.

Auch beim Einspruch unterstützen Dich die meisten Programme. Im Ratgeber Steuersoftware kannst Du Dich genauer informieren, was welches Programm bei der Prüfung des Steuerbescheids kann und auch welche dafür nicht so gut geeignet sind. 

Tipp: Nicht nur wegen der Prüfung des Steuerbescheids empfiehlt Dir Finanztip, ein Steuerprogramm zu kaufen. Das ist nach unserer Analyse langfristig die beste Lösung für die Steuererklärung.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

Zum Ratgeber

Warum solltest Du die Originalbelege kopieren?

Du kannst Deinen Einkommensteuerbescheid natürlich nur detailliert prüfen, wenn Du Kopien Deiner Erklärungsformulare oder das Berechnungsergebnis Deiner Steuersoftware aufbewahrt hast. Manchmal erwartet das Finanzamt Originalbelege. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Unterlagen vor dem Einreichen zu kopieren. Sonst kannst Du Deinen Steuerbescheid später nicht prüfen, ohne selbst beim Finanzamt vorbeizuschauen oder um die Rücksendung eines Teils Deiner Unterlagen zu bitten. Seit der Steuererklärung 2017 musst Du Deine Belege nur noch aufbewahren, aber nicht mehr direkt mitschicken – nur noch auf Aufforderung des Finanzamts. Aus der „Belegvorlagepflicht“ wurde die „Belegvorhaltepflicht“.

Wenn bei der Prüfung etwas nicht stimmt mit dem Steuerbescheid, solltest Du ernsthaft über einen Einspruch nachdenken. Wichtig ist dabei die Frist, zu der wir jetzt kommen.

Was ist die Frist für einen Einspruch beim Steuerbescheid?

Für einen Einspruch gegen Deinen Einkommensteuerbescheid hast Du einen Monat Zeit (§ 355 Abgabenordnung AO). Diese Frist gilt, wenn Dich das Finanzamt benachteiligt hat, aber auch, wenn Du selbst etwas vergessen oder falsch gemacht hast.

Achtung: Wie Du die Frist genau ermitteln kannst, hat sich am 1. Januar 2025 geändert. Grund ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) vom 15. Juli 2024. Demnach hat die Post ab 2025 einen Tag mehr Zeit für die Zustellung eines Briefes. Damit verlängert sich auch die exakte Frist für einen Einspruch. 

In Paragraf 122 AO heißt es nun: „Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt als bekannt gegeben bei einer Übermittlung im Inland am vierten Tage nach der Aufgabe zur Post.“ Zuvor war es noch der dritte Tag.  

Als Tag der Bekanntgabe Deines Steuerbescheids gilt jetzt der vierte Tag ab dem Datum auf dem Bescheid – auch wenn Du das Schreiben vielleicht schon früher erhalten hast. Am Tag danach beginnt die einmonatige Einspruchsfrist. 

Was ist die Sa-So-Fei-Regelung?

Fällt das Ende der einmonatigen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist automatisch bis zum Ablauf des folgenden Werktags. Wegen der drei genannten Tage spricht man von der Sa-So-Fei-Regelung. Sie gilt entsprechend auch für den Tag der Bekanntgabe. Das alles erklären wir Dir jetzt an einem Beispiel:

Auf Deinem Steuerbescheid steht der 7. Januar 2025, ein Dienstag. Der Tag der Bekanntgabe ist der 11. Januar 2025, ein Samstag. Da das kein Werktag ist, verschiebt sich das Datum der Bekanntgabe auf den folgenden Montag, also den 13. Januar 2025. Deine Frist beginnt dementsprechend am 14. Januar 2025 und endet am 13. Februar 2025, ein Donnerstag, um 23:59 Uhr. Das bedeutet vom Datum auf dem Steuerbescheid bis zum Ablauf der Frist sind es hier 37 Tage, deutlich mehr als ein Monat.

Wann kann sich die Frist verlängern?

Die Frist von einem Monat kann sich auf ein Jahr verlängern, wenn es einen Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung gibt. Hat das Finanzamt dort zum Beispiel versäumt, auf den elektronischen Einspruch hinzuweisen, handelt es sich um eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung. Konsequenz: Statt nur einen Monat hast Du dann sogar ein Jahr Zeit für einen Einspruch. Das hat der BFH in einem Urteil vom 28. April 2020 entschieden (Az. VI R 41/17).

Auch das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte die Einspruchsfrist auf ein Jahr verlängert gewährt. Dieser hatte zuvor in einer Kindergeldangelegenheit verspätet Einspruch eingelegt. Die Finanzrichter rügten, dass keine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung vorlag. In dieser fehlte nämlich der Hinweis, dass ein Einspruch elektronisch eingereicht werden könne (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Juni 2017, Az. 5 K 7/16). 

Tipp: Prüfe Deinen Steuerbescheid, ob Dein Finanzamt geschlampt hat. Dann nutze mit Verweis auf dieses BFH-Urteil Deinen Anspruch auf die einjährige Einspruchsfrist. So kannst Du auch nach Ablauf der normalen einmonatigen Einspruchsfrist möglicherweise profitieren: Indem Du vergessene Belege nachreichst oder Dich auf ein jetzt erst bekannt gewordenes aktuelles Steuerurteil stützten kannst. Dann muss das Finanzamt Deinen Steuerbescheid zu Deinen Gunsten ändern.

Was ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Das Finanzamt muss Abweichungen von Deiner Steuererklärung grundsätzlich schriftlich im Steuerbescheid begründen. Manchmal vergisst die Behörde das aber. Vielleicht bemerkst Du deshalb erst später, dass Dein Bescheid falsch ist und dann ist die Einspruchsfrist schon abgelaufen. In einem solchen Fall kannst Du „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen – dann ist auch ein „verspäteter“ Einspruch noch möglich. 

Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kannst Du auch beantragen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du unverschuldet verhindert warst, die Einspruchsfrist zu wahren. Ein Beispiel dürfte ein längerer Krankenhausaufenthalt sein.

Was musst Du beim Einspruch beachten?

Neben der Monatsfrist gibt es weitere Anforderungen an den Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid. Dazu gehören die Form des Einspruchs, aber auch inhaltliche Punkte. 

Wie kannst Du Einspruch einlegen?

Seit August 2013 gilt: „Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch oder zur Niederschrift zu erklären“ (§ 357 AO). Letzteres bedeutet, dass Du persönlich beim Finanzamt vorstellig wird - und ein Beamter Deinen mündlichen Einspruch aufschreibt. 

In allen anderen Fällen musst Du den Einspruch schriftlich erledigen, ein Anruf beim Finanzamt reicht definitiv nicht. Du kannst einen Brief schicken oder, wenn Dein Finanzamt das anbietet, den Einspruch per Fax oder per E-Mail schicken.  

Bist Du ein registrierter Elster-Nutzer, darfst Du über das Elster-Portal elektronisch Deinen Einspruch senden. Für die Begründung hast Du aber nur begrenzten Platz. 

Was ist inhaltlich wichtig im Einspruchsschreiben?

Damit beim Finanzamt keine Auslegungsprobleme aufkommen, solltest Du den angefochtenen Einkommensteuerbescheid klar und unmissverständlich in Deinem Einspruchsschreiben nennen sowie Deinen Standpunkt ausführlich erläutern. Außerdem musst Du unbedingt Deine Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer angeben. 

Deine Erfolgschancen steigen generell, wenn Du Dich auf laufenden Verfahren oder noch besser Urteile berufen kannst. 

Hast Du beispielsweise Werbungskosten wie ein häusliches Arbeitszimmer, deren Abzug steuerrechtlich umstritten ist? Auf der Website des Bundesfinanzhofs kannst Du gezielt nach „anhängigen Verfahren“ suchen. Das sind Revisionsverfahren, über die der BFH entscheiden wird, aber auch Verfahren beim EuGH, dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und dem BVerfG. In der ersten Instanz hat schon ein Finanzgericht geurteilt, der Rechtsstreit wird aber vor dem höchsten deutschen Steuergericht fortgesetzt.

Falls Du gleiche steuerrechtliche Probleme hast, kannst Du Deinen Einspruch mit dem Aktenzeichen des beim BFH anhängigen Verfahrens begründen und Deinen Fall bis zur höchstrichterlichen Klärung offenhalten. Du musst also nicht selbst klagen, sondern klinkst Dich in den Rechtsstreit eines anderen Steuerzahlers ein.

Was ist bei einem passenden Urteil?

Noch bessere Erfolgschancen hast Du mit einem Einspruch, wenn Du Dich auf ein bereits veröffentlichtes Urteil stützen kannst. Auf der Homepage des BFH kannst Du seit 2010 ergangene veröffentlichte (V) und nicht veröffentlichte (NV) Entscheidungen recherchieren. Hier benötigst Du das Aktenzeichen und/oder den passenden Suchbegriff.

Du musst aber selbst aktiv werden und Deinen Sachbearbeiter auf ein steuerzahlerfreundliches Urteil hinweisen. Die Finanzämter müssen es erst anwenden, wenn es im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde – meist Monate nach der Veröffentlichung, in manchen Fällen geschieht das nie. Das ist zuweilen auch eine bewusste Strategie der Finanzverwaltung, um für den Fiskus teure Urteile in der praktischen Anwendung hinauszuzögern.

Und ein weiterer Hinweis: Selbst der BFH veröffentlicht seine Entscheidungen erst Monate nachdem er sie gefällt hat. Denn er braucht Zeit für die schriftliche Begründung. Das Datum, das das Urteil trägt, liegt daher immer einige Monate vor dessen Veröffentlichungsdatum.

Tipp: Um passende aktuelle Verfahren online zu finden, kannst Du die passenden Stichworte im Suchfeld eingeben. Du musst aber den richtigen Fachbegriff eingeben. Dabei helfen Dir unsere rund 140 fundiert recherchierten Ratgeber des Finanztip-Steuerexperten. Mit diesen Ratgebern kannst Du Dir selbst ein enormes Wissens aneignen und findest oft selbst die Lösung Deines konkreten Problems. 

Kannst du den Einspruch immer allein schaffen? 

Nein, das wird nicht immer klappen. Denn bei vielen steuerlichen Positionen wie dem häuslichen Arbeitszimmer, doppelter Haushaltsführung und Erhaltungsaufwendungen bei Vermietern dürftest Du selbst nach dem Lesen der Finanztip-Steuerratgeber an die Grenzen Deines steuerrechtlichen Fachwissens stoßen. Konkrete Einzelfallberatung dürfen wir jedoch nicht leisten. Einen Versuch wert ist es, ob Dir einer der vielen gut informierten Finanztip-Leser in unserem Forum weiterhelfen kann.

Kommst du nicht weiter, bitte im ersten Schritt den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin im Finanzamt, Dir die Situation zu erläutern. Das ist kostenlos, und eventuell bemerkt die Person den Fehler schon von selbst. Zumindest kann er oder sie die Rechenweise erklären, was es Dir einfacher machen dürfte, die Widersprüche zwischen Deiner Berechnung und dem Bescheid zu klären. Viele Finanzämter haben Servicestellen eingerichtet. Nutze diese kostenlose Möglichkeit. Allerdings kannst Du nicht erwarten, dass Dir ein Mitarbeiter des Finanzamts konkrete Tipps zum Steuersparen gibt.

In komplexeren Fällen kann es sich lohnen, professionellen Rat hinzuzuziehen. Das ist kostenpflichtig. Einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kannst Du auch dann beauftragen, wenn Du die Steuererklärung selbst gemacht hast. Damit solltest Du aber nicht lange warten, denn die Einspruchsfrist läuft, sobald der Bescheid Dich erreicht hat.

Vorteil einer Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, dass der Verein für Dich den Einspruch formuliert und abgibt. Das deckt die pauschale Mitgliedsgebühr in der Regel ab. Außerdem kannst Du solche Aufwendungen als Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen, ebenso die Ausgaben für ein Steuerprogramm und Steuerbücher.

Was ist bei Ablehnung des Einspruchs?

Falls das Finanzamt Deinen Einspruch ablehnt, wäre eine Klage der folgerichtige Schritt, damit Du zu Deinem Recht kommst. Du musst Deine Klage schriftlich und unterschrieben beim zuständigen Finanzgericht einreichen. Dafür gibt es eigene rechtliche Regeln. 

Achtung: Eine Klage ist mit Kosten verbunden. Zunächst ist eine Vorauszahlung von knapp 300 Euro Pflicht. Du musst zwar keinen Steuerberater oder eine Fachanwältin für Steuerrecht hinzuziehen, doch in der Regel kannst und solltest Du nicht darauf verzichten. Das zieht weitere Kosten nach sich, auf die Du möglicherweise sitzen bleibst.

Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?

Nur wenn Du eine „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV) beantragst, musst Du eine Steuerforderung nicht gleich bezahlen. Diesen Antrag stellst Du am besten zusammen mit dem Einspruch. 

Die AdV ist oft sehr sinnvoll, denn der Einspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Das Finanzamt muss den angefochtenen Steuerbescheid vollziehen und die festgesetzte Steuer einfordern. Für Dich heißt das: Die Steuer ist fällig und Du musst sie zahlen. 

Wenn das Finanzamt aber die Aussetztung der Vollziehung gestattet, musst Du vorerst keine Steuern nachzahlen. Dies teilt Dir die Behörde per Bescheid schriftlich mit.

Was ist der Nachteil einer AdV?

Für den Fall, dass Deinem Einspruch nicht stattgegeben wird, musst Du nicht nur die Steuer, sondern möglicherweise auch hohe Zinsen ans Finanzamt zahlen – 0,15 Prozent für jeden vollen Monat, also 1,8 Prozent im Jahr. Bis zum Ende des Jahres 2018 waren es sogar 6 Prozent im Jahr. Diese Zinsen berechnet der Fiskus auf seine Forderungen allerdings erst ab dem 16. Monat der Fälligkeit. Seit den Zeiten der Corona-Pandemie rutscht das aber einige Monate nach hinten. Wie das im Einzelnen aussieht, kannst Du in der Tabelle im Ratgeber zur Frist der Steuererklärung nachlesen.
Bekommst Du im Nachhinein doch Recht, kannst Du umgekehrt Zinsen vom Finanzamt kassieren, die Du aber als Kapitalertrag versteuern musst.

Gibt es eine Alternative zur Aussetzung der Vollziehung?

Mit dem Finanzamt kannst Du Dich alternativ darauf einigen, das Verfahren ruhen zu lassen. Dann kann der Einkommensteuerbescheid in diesem Punkt offen bleiben. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn ohnehin bald eine Klärung der Streitfrage durch den BFH ansteht. Du musst aber trotzdem die zunächst festgesetzte Steuer zahlen. Das Ruhen des Verfahrens beantragst Du in Deinem Einspruchsschreiben. Nutze dazu unser Musterschreiben. 

Einspruch Steuerbescheid Muster

Mit dieser Vorlage legst Du Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid ein und beantragst zugleich die Aussetzung der Vollziehung.

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Wann besteht die Gefahr einer "Verböserung" des Steuerbescheids?

Weil das Finanzamt bei einem Einspruch den gesamten Bescheid überprüfen darf, kann es Deinen Steuerbescheid aufgrund Deines Einspruchs auch zu Deinem Nachteil ändern. Das nennt sich im Juristendeutsch “Verböserung”. 

Allerdings muss Dich die Behörde auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung hinweisen, dafür Gründe angeben und Dir die Chance geben, Dich dazu zu äußern. 

Wichtig: Du hast nach einer potenziellen Verböserung Gelegenheit, Deinen Einspruch zurückzuziehen, bis das Finanzamt die Entscheidung darüber bekannt gibt. Aber sobald Du eine Einspruchsentscheidung erhältst, ist es dafür zu spät.

Steht der Bescheid unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“, muss das Finanzamt Dich nicht auf die Möglichkeit der Verböserung hinweisen. In normalen Fällen ohne diesen Vorbehalt wäre es ausreichend, wenn es Dich telefonisch darüber informiert. Aus Nachweisgründen macht es dies aber in aller Regel doch schriftlich.

Tipp: Wenn das Finanzamt an einem Punkt eine möglicherweise strittige und kostenintensive Entscheidung zu Deinen Gunsten getroffen hat, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du wegen einer steuerlichen Kleinigkeit an anderer Stelle Einspruch einlegst. Dafür gibt es einen besseren Weg - zu dem kommen wir jetzt.

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Wie kannst Du den Steuerbescheid noch ändern lassen?

Mit einem „Antrag auf schlichte Änderung“ kannst Du eine bestimmte Änderung Deines Steuerbescheids bewirken (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO). Du musst in Deinem Antrag genau benennen, in welchen Punkten der Einkommensteuerbescheid geändert werden sollte. Du siehst, Du kannst Deinen Bescheid auch ohne Einspruch korrigieren lassen. 

Wann bietet sich die schlichte Änderung des Steuerbescheids an?

Die schlichte Änderung kommt zum Beispiel infrage, falls Du vergessen hast, einen bestimmten Posten als Werbungskosten geltend zu machen, das Finanzamt bestimmte Posten fälschlicherweise nicht anerkannt hat oder es sich um Zahlendreher oder Falschberechnungen handelt. 

Was sind die Vorteile der schlichten Änderung?

Gegenüber einem Einspruch gegen den Steuerbescheid bietet der Antrag auf schlichte Änderung folgende Vorteile:

  • Der Antrag ist nicht an eine besondere Form gebunden. Du kannst ihn nicht nur schriftlich stellen, sondern auch telefonisch.
    Genereller Tipp: Der Anruf im Finanzamt sollte immer an ersten Stelle stehen, wenn der Steuerbescheid potenziell fehlerhaft ist. Nicht selten lässt sich das Problem schon so lösen.
  • Bei einer schlichten Änderung wird Dein Steuerbescheid nur in den Punkten geprüft und zu Deinen Gunsten geändert, für die Du Deinen Änderungsantrag gestellt hast. Du kannst Deine steuerliche Situation mit diesem Antrag nicht verschlechtern. Bei einem Einspruch hingegen darf das Finanzamt sich den gesamten Bescheid beziehungsweise Deinen gesamten Steuerfall nochmals genauer ansehen. Das gilt selbst dann, wenn Du in Deinem Einspruch sehr konkret auf bestimmte Punkte hingewiesen hast. Schlimmstenfalls wird dann der Steuerbescheid zu Deinem Nachteil geändert, die eben beschriebene Verböserung.

Wo liegen die Nachteile der schlichten Änderung?

Es gibt mehrere Gründe, die gegen Änderungsantrag sprechen. Dazu gehören:

  • die Frist: Zwar gilt bei einem solchen Antrag auf schlichte Änderung wie bei einem Einspruch eine Frist von einem Monat. Doch passiert beim Antrag auf schlichte Änderung innerhalb des Monats nach Erhalt des Steuerbescheids nichts, kann es dann zu spät für einen Einspruch sein. Lege deshalb kurz vor Fristende zusätzlich einen einfachen Einspruch ein, wenn Du noch nichts von Deinem Antrag auf schlichte Änderung gehört hast.
  • die Aussetzung der Vollziehung: Du kannst bei einer schlichten Änderung keine AdV beantragen. Das bedeutet, Du musst die im Steuerbescheid genannte Summe zahlen. Deshalb solltest Du bei größeren Beträgen besser auf einen Einspruch setzen.  
  • die Klagemöglichkeit: Anders als beim Einspruch steht Dir nach einem erfolglosen Antrag auf schlichte Änderung der Klageweg nicht sofort offen. Du kannst Dich erstmal nur mit einem Einspruch gegen die Ablehnung Deines Antrags wehren. 

Was ist ein Vorbehalt der Nachprüfung?

Wenn das Finanzamt Teile einer Steuererklärung noch einmal prüfen möchte, kann es die Steuer unter einem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) festsetzen. Der Steuerbescheid wird so lange nicht bestandskräftig, kann also noch geändert werden. Auch noch Jahre später. Das gilt oft 

  • in Verlustfällen
  • bei manchen Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Landwirten
  • bei Vermietern
  • in Fällen, wo das Finanzamt die Einkünfte und die Steuer geschätzt hat
  • wenn beim Steuerpflichtigen in absehbarer Zeit eine Außenprüfung geplant ist, die sogenannte Betriebsprüfung 

Das Finanzamt muss separat mitteilen, wenn es den Vorbehalt aufhebt. Dann wird der Bescheid rechtskräftig. Vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergehen Einkommensteuerbescheide häufig endgültig und stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Deshalb sollten diese Steuerzahler ihren Bescheid umgehend gründlich prüfen.

Was bedeuten neue Tatsachen für den Steuerbescheid?

Das Finanzamt muss einen Steuerbescheid aufheben oder ändern, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren oder einer niedrigeren Steuer führen. Ändert sich etwas zu Deinen Gunsten, darfst Du aber nicht daran schuld sein, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt geworden sind.

Wenn Du eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte Frage übersiehst und nicht beantwortest, gilt das als grobes Verschulden. Deinen Einkommensteuerbescheid kannst Du in diesem Fall nur innerhalb der Monatsfrist mit einem Einspruch oder einem Antrag auf schlichte Änderung korrigieren lassen.

Ein neues Gerichtsurteil, von dem Du hättest profitieren können, wenn es schon gefällt worden wäre, bevor Du Deine Steuererklärung abgegeben hast, zählt übrigens nicht zu den neuen Tatsachen (§ 173 AO). Wenn aber das Steuerformular oder die Anleitung dafür fehlerhaft ist, ist eventuell eine Änderung zu Deinen Gunsten möglich

Ergibt sich durch die neue Tatsache eine höhere Steuer, muss das Finanzamt diese in einem geänderten Steuerbescheid festsetzen. Das geht innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist.

Beispiel: Wenn Du 2025 die Steuererklärung für 2024 abgegeben hast, endet die Verjährungsfrist normalerweise am 31. Dezember 2028.

Was ist mit Fehlern zu Deinen Gunsten im Steuerbescheid?

Irrt sich das Finanzamt beim Einkommensteuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen, musst Du in der Regel nichts machen. Denn Du kannst auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen und musst von Dir aus das Finanzamt nicht über den Fehler aufklären. Ein Einspruch ist also nicht nötig. Dies gilt immer, wenn Du selbst in Deiner Steuererklärung korrekte und vollständige Angaben gemacht hast.

Wenn das Finanzamt durch einen internen Fehler solche erklärten Einkünfte nicht versteuert, dann kann das für Dich ein unverhofftes Geschenk werden. So musste ein Steuerzahler auf Einkünfte von fast 129.000 Euro keine Steuern zahlen (BFH, Urteil vom 14. Januar 2020, Az. VIII R 4/17). 

Die Sachbearbeiterin hat schlichtweg übersehen, eine richtige Anlage S eines Selbstständigen einzuscannen und zu verarbeiten. Intern wurde dieses Versehen erst im Folgejahr bemerkt und konnte nicht mehr korrigiert werden. Das Risikomanagement des Finanzamts hatte versagt und der Steuerzahler freute sich wie Bolle. 

Weitere Fälle kannst Du im Ratgeber zu Fehlern im Finanzamt nachlesen.

Lohnt sich ein Einspruch beim Steuerbescheid?

Ja, der Aufwand für einen - kostenlosen - Einspruch lohnt sich sehr oft. In den vergangenen Jahren war das in rund zwei Drittel aller Fälle so.

Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Stand 26. Juni 2023 gingen 2022 rund 2,98 Millionen Einsprüche bei den deutschen Finanzämtern ein. In 64 Prozent der Fälle waren die Steuerzahler erfolgreich. In der Statistik heißt das „Erledigung durch Abhilfe“. Gemeint ist damit, dass der Bescheid danach geändert wurde.

Erfasst werden unter „Abhilfe“ auch die Sachverhalte, in denen erst im Einspruchsverfahren Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben oder Aufwendungen geltend machen. Insofern bedeutet das nicht, dass alle angefochtenen Bescheide fehlerhaft waren. Tatsächlich erfolglos sind nach der Statistik nur rund 18 Prozent der Einsprüche. In rund 17 Prozent der Fälle haben Steuerpflichtige ihren Einspruch zurückgenommen.

Im Jahr 2022 wurden zudem gegen die Finanzämter rund 51.000 Klagen erhoben.

Warum waren die Zahlen für 2023 viel höher?

Im Jahr 2023 stiegen die Einspruchszahlen wegen der millionenfachen Einsprüche gegen die ersten Bescheide zur Grundsteuer deutlich an. Pendelte die Gesamtzahl der Einsprüche immer um die drei Millionen, waren es laut der BMF-Statistik zum Stand 6. Juni 2024 insgesamt 9,93 Millionen Einsprüche.

Das bedeutet, dass es nach Abgabe der Grundsteuererklärung rund sieben Millionen Einsprüche gegen die ersten Bescheide zur Grundsteuer gegeben haben dürfte. Das betrifft meist die Bescheide zum Grundsteuerwert beziehungsweise die Grundsteueräquivalenzbeträge, aber auch zum Grundsteuermessbetrag. Im Ratgeber Einspruch Grundsteuerbescheid kannst Du mehr dazu nachlesen und auch einen Musterbrief für den Einspruch herunterladen. 

Mehr dazu im Ratgeber Steuererklärung

 Zum Ratgeber

Autoren
Udo Reuß

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