Checkliste Todesfall Was Du tun musst, wenn ein Angehöriger verstorben ist

Expertin Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Stirbt ein geliebter Mensch, möchten sich die wenigsten Hinterbliebenen in ihrer Trauer sofort mit Finanzfragen und Versicherungen beschäftigen. Doch es gibt viele Fragen und Dinge, um die Du Dich als Angehöriger nach einem Todesfall kümmern musst. Von der Beerdigung bis hin zur Abwicklung der Erbschaft. Aber was ist in dieser schwierigen Situation dringend und was kann warten? Die Checkliste Todesfall listet die wichtigsten Aufgaben in zeitlicher Reihenfolge auf. Damit Ihr in der schweren Zeit eine Orientierung habt und sichergeht, nichts zu vergessen.
Wenn jemand aus der Familie stirbt, gibt es einige Dinge, die sofort zu erledigen sind. Gut ist es, wenn sich mehrere gemeinsam verantwortlich fühlen und die Angehörigen die einzelnen Themen und Aufgaben aufteilen.
Es gibt einige wichtige Unterlagen und Dokumente der verstorbenen Person, die Ihr als Angehörige sofort benötigt. Ihr müsst also suchen, finden und sortieren. Wichtig ist zudem, dass Ihr einige offizielle Stellen, aber auch weitere Familienmitglieder und Freunde des Verstorbenen zügig informiert. Auch das Thema Bestatter solltet Ihr schnell angehen.
Die folgenden acht Punkte solltet Ihr sofort erledigen, wenn jemand aus Eurer Familie stirbt.
Ist der Angehörige zuhause verstorben, solltet Ihr zunächst einen Arzt verständigen, damit er eine Todesbescheinigung ausstellen kann. Darin werden Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festgestellt. Geregelt ist das in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, etwa in Artikel 3a Bayerisches Bestattungsgesetz.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen die jeweiligen Einrichtungen die Formalität und rufen eine Ärztin oder Arzt zur verstorbenen Person.
Die Todesbescheinigung brauchst Du, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen. So sieht zum Beispiel das Formular für den Totenschein nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz aus.
Viele Menschen haben ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Falls unklar ist, ob die verstorbene Person ein Testament geschrieben hat, solltet Ihr als Angehörige danach suchen. Habt Ihr ein solches gefunden, müsst Ihr es zum Nachlassgericht bringen (§ 2259 BGB). Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Hast Du in den Unterlagen mehrere Testamente gefunden, musst Du alle beim Gericht abgeben.
Ihr solltet sämtliche Versicherungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen zusammensuchen. Leicht fällt das, wenn es beschriftete Ordner gibt. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus kann ein bevollmächtigter Angehöriger leichter auf ein Konto des Verstorbenen zugreifen. So lassen sich die Beerdigungskosten direkt vom Konto der verstorbenen Person begleichen.
Sucht den Personalausweis, das Familien-Stammbuch, die Geburtsurkunde und andere Personenstands-Urkunden. Die müsst Ihr bei verschiedenen Ämtern vorlegen. Seit 1. November 2022 können die Standesämter die Urkunden zwar auch digital abrufen. Doch das kann eine Weile dauern. Einige Städte empfehlen, vorhandene Urkunden weiterhin vorzulegen.
Informiere nahe Verwandte und enge Freunde und besprich im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen. Macht dazu am besten eine Liste von Personen, die Ihr informieren wollt. Hilfreich ist ein Adressverzeichnis der verstorbenen Person. Und besprecht im kleinen Kreis, wer welche Telefonanrufe übernimmt. Übrigens: Nahe Angehörige können in der Regel einige Tage Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Zunächst solltet Ihr überprüfen, ob sich die verstorbene Person bereits selbst um ihre Beerdigung gekümmert hat. Ob sie zum Beispiel einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut abgeschlossen hat. Dann müsst Ihr nur noch den Bestatter informieren. Er wird alles Weitere veranlassen.
Falls nicht, wählst Du gemeinsam mit den anderen Angehörigen einen Bestatter aus. Es ist sinnvoll, zumindest ein Vergleichsangebot einzuholen, bevor Ihr den Auftrag erteilt. Die Kosten können unterschiedlich hoch sein. Mit wie viel Geld Ihr rechnen müsst und worauf Ihr dabei achten solltet, erklärt Finanztip ausführlich im Ratgeber Beerdigungskosten.
Am besten besprichst Du mit dem Beerdigungsunternehmen, welche Aufgaben es übernehmen soll. Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat, wie er oder sie sich die Beisetzung wünscht oder seine Gedanken dazu aufgeschrieben hat.
Die Kosten für die Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB).
Um alle wichtigen Punkte auf einen Blick zu sehen, hat Finanztip eine Checkliste für den Todesfall zum Download erstellt. Du bekommst darin eine kurze Einordnung, bis wann Du was erledigt haben solltest. Die einzelnen Themen kannst Du nach Erledigung abhaken.
Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen und hatte er eine Unfallversicherung, musst Du das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informieren. Nach Ablauf dieser Frist kann es vorkommen, dass die Unfallversicherung nicht zahlt. Einige Unfallversicherer zahlen eine Hinterbliebenenrente oder übernehmen die Beerdigungskosten.
Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung, solltet Ihr die jeweiligen Versicherungsunternehmen sofort über den Sterbefall benachrichtigen. Denn die Versicherer behalten sich in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, die Todesursache zu prüfen. Meldest Du den Todesfall zu spät, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben.
In der Regel reicht der Versicherung zunächst eine telefonische Nachricht. Die Unterlagen, die Du zum Nachweis des Versicherungsfalls einreichen musst, solltest Du kopieren und per Einwurf-Einschreiben an das Unternehmen schicken. Die Originale behältst Du.
Innerhalb der ersten Woche nach einem Todesfall solltet Ihr Euch um weitere organisatorische Dinge kümmern. Die Liste enthält acht Punkte, an die Ihr denken müsst.
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss das Standesamt darüber informiert werden (§ 28 PStG). Es fertigt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort.
Darum kümmert sich oft das Bestattungsunternehmen. Ihr könnt den Antrag auf Sterbeurkunde aber auch selbst stellen. Bei vielen Standesämtern funktioniert das online. Antragsberechtigt sind der Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie alle, die mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel.
Falls Ihr für Eure Schwester oder Euren Bruder eine Sterbeurkunde beantragen müsst, müsst Ihr ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn der verstorbene Bruder oder die verstorbene Schwester nicht verheiratet oder bereits verwitwet war und keine eigenen Kinder hatte. Falls Ihr für andere Personen wie zum Beispiel für einen Onkel oder Tante oder andere Verwandte den Antrag stellen wollt, müsst Ihr ein rechtliches Interesse nachweisen.
Du musst für den Antrag Deine persönlichen Daten eingeben, die Daten der verstorbenen Person und wofür Du die Sterbeurkunde benötigst. Zum Beispiel für die Rentenversicherung, für die Verwendung im Ausland, zur Ahnenforschung oder für sonstige Zwecke. Du kannst auch zwischen verschiedenen Formaten der Sterbeurkunde wählen: DIN A4-Format oder Stammbuch-Format. Eine zweckgebundene Urkunde ist kostenlos, jede weitere kostet zwischen zehn und 16 Euro.
Wenn Du die Sterbeurkunde nicht digital, sondern beim Standesamt beantragen willst, brauchst Du als Unterlagen den Totenschein und den Personalausweis. Das Standesamt kann sich weitere Urkunden vorlegen lassen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist (§ 38 PStV).
Hat die verstorbene Person eine Rente bezogen, solltest Du den Sterbefall beim Renten Service der Deutschen Post melden. Das Standesamt stellt Dir zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein Schreiben aus. Auch die Pflegeversicherung solltest Du informieren, sofern sie vor dem Todesfall Leistungen für die verstorbene Person erbracht hat, wie zum Beispiel Pflegegeld gezahlt hat.
Es kann sein, dass sich das Bestattungsunternehmen um diese formalen Angelegenheiten kümmert, wenn Du es damit beauftragt hast.
Alle nahen Angehörigen und Erben sollten sich einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person verschaffen. Gibt es Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, ein Wertpapierdepot, ein Fahrzeug, Immobilien, was ist mit dem Hausstand? Ein Nachlassverzeichnis ist für eine Erbengemeinschaft sehr sinnvoll – damit fällt die Aufteilung des Nachlasses leichter.
Selbst erstellen: Um nichts zu vergessen, könnt Ihr die ausführliche Vorlage des Oberlandesgerichts Dresden für die Wertermittlung des Nachlasses verwenden. Mit dem beschreibbaren PDF-Dokument erstellt Ihr so ohne zusätzliche Kosten Euer Nachlassverzeichnis.
Tool verwenden: Etwas komfortabler ist das kostenpflichtige Tool des Erblotsen für ein digitales Nachlassverzeichnis zur Erbaufteilung.
Willst Du auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, musst Du Dich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen. In der Regel brauchst Du dazu einen Erbschein. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht aus (§ 2353 BGB). Das kann allerdings mehrere Wochen dauern. Die Höhe der Gebühren für den Erbschein ist abhängig vom Wert des Nachlasses, er kann eine drei- bis vierstellige Summe kosten. In der folgenden Tabelle siehst Du einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis.
Wert der Erbschaft bis … | Gerichtsgebühr | tatsächliche Kosten1 |
---|---|---|
10.000 € | 75 € | 150 € |
50.000 € | 165 € | 330 € |
110.000 € | 273 € | 546 € |
200.000 € | 435 € | 870 € |
500.000 € | 935 € | 1.870 € |
1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
1.500.000 € | 2.535 € | 5.070 € |
2.000.000 € | 3.335 € | 6.670 € |
1Antrag beim Nachlassgericht
Quelle: Auszug aus Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B, Finanztip-Recherche (Stand: Juni 2025)
Bevor Du einen Erbschein beantragst, solltest Du darüber nachdenken, ob Du das Erbe antrittst oder es ausschlagen willst. Diese Entscheidung musst Du innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Du von der Erbschaft erfahren hast.
Es gibt auch Fälle, in denen Du einen Erbschein benötigst. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Erbschein.
Wohnte die verstorbene Person zur Miete, müsst Ihr klären, wie es mit der Wohnung weitergeht. Entweder das Mietverhältnis wird fortgeführt oder beendet. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über (§ 563 BGB).
Lebten in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn es nicht bereits vom Ehepartner übernommen wird. Sie werden neuer Vertragspartner des Vermieters. Hat die verstorbene Person mit anderen Menschen zusammengewohnt, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt (§ 563a BGB).
Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn in der Person desjenigen, der in den Mietvertrag eintritt, ein wichtiger Grund vorliegt (§ 563 Abs. 4 BGB). Das könnten zum Beispiel Beschwerden oder Vorbehalte von Mitmietern sein.
Lebte der Verstorbene allein zur Miete, solltest Du als Erbe überlegen, ob Du die Wohnung weiter nutzen willst. Denn mit dem Tod des Mieters erlischt der Mietvertrag nicht. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein (§ 564 BGB). Das kann der Erbe kündigen, aber auch der Vermieter, ohne dass er einen wichtigen Grund dafür benötigt.
Auch nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter von drei Monaten (§ 580 BGB). So lange müssen die Erben die Miete weiterzahlen. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, musst Du bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen.
Informiere die Energieversorger und Telefonanbieter des Verstorbenen. Du musst als Erbe die Verträge entweder kündigen oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen ummelden. Auch Streamingdienste, Rundfunkbeiträge und Internet müssen gekündigt oder auf im gleichen Haushalt lebende Angehörige umgemeldet werden.
Wohnte der Verstorbene in einem Pflegeheim, endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Darüber, wie lange das Heim die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt, gibt es vertragliche Vereinbarungen. Besprich am besten mit der Heimleitung, bis wann Ihr das Zimmer räumen müsst.
Es gibt noch weitere Angelegenheiten, um die sich die Angehörigen in den Wochen nach einem Todesfall kümmern müssen.
Wenn Ihr Glück habt, hat die verstorbene Person einen oder auch mehrere Ordner mit Versicherungsunterlagen. Die solltet Ihr durchsehen. Viele Versicherungen, etwa die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Die Erben müssen eine solche Versicherung nicht kündigen. Ihr solltet dem Unternehmen möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Denn meist erstattet die Versicherung die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren hat. Je eher Du Dich meldest, desto höher kann die Erstattung ausfallen.
Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über.
Die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst wenn Du als Erbe das Auto auf Dich ummeldest, kannst Du die Versicherung wechseln.
Du solltest den Verstorbenen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung abmelden. Gib die Krankenversicherungskarte an die gesetzliche Krankenkasse zurück. Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung für dessen Angehörige. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, genießen die bisher kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder auch weiterhin Versicherungsschutz. Dennoch sollten sich die Angehörigen bei der Kasse informieren, wie sie zukünftig versichert sein können.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht automatisch eine Hinterbliebenenrente. Verwitwete Partner müssen erst einen Antrag stellen. Im sogenannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod, bekommt der überlebende Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt.
Diesen Vorschuss auf die Witwenrente kannst Du innerhalb eines Monats beim Renten Service der Deutschen Post beantragen. Wartest Du länger, bekommst Du diesen erhöhten Rentenbetrag erst ausbezahlt, wenn die Rentenversicherung die Höhe der eigentlichen Witwen- oder Witwerrente für Dich berechnet hat.
Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements, Abos bei Streamingdiensten und andere Dienstleistungen, die der Verstorbene regelmäßig nutzte, solltest Du ebenfalls kündigen. Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten zu verschaffen, hilft es, die Kontoauszüge des Verstorbenen durchzugehen. Bereits gebuchte Reisen, Flüge, Bahntickets oder andere Aufträge solltest Du schnellstmöglich stornieren.
Hat der Verstorbene seine Unterlagen gut geordnet, finden die Erben meist schnell alle Kontoverbindungen. Es kann aber vorkommen, dass die Lage unübersichtlich ist. Dann können Angehörige eine Kontennachforschung veranlassen.
Es gibt in Deutschland kein zentrales Register für sogenannte herrenlose oder nachrichtenlose Konten, an das sich Erben wenden könnten. Dabei geht es um viel Geld, das bei den Banken liegen soll. Schätzungen belaufen sich auf zwei bis neun Milliarden Euro.
Der Bundesrat startete am 11. März 2022 eine Gesetzes-Initiative, ein solches Register beim Bundesamt für Justiz ins Leben zu rufen. Damit sollte es einfacher werden, vergessene Konten einer verstorbenen Person zu finden. Doch die Bundesregierung lehnte den Gesetzentwurf ab. Dabei gab sie als Begründung an, sie wolle die gesetzliche Regelung erweitern, um zukünftig Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Die neue Bundesregierung verfolgt das Ziel weiter. Hintergrund dieses Vorschlags ist eine Veröffentlichung von Send, dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland. Andere nachrichtenlose Vermögenswerte wie zum Beispiel in Wertpapierdepots werden laut Koalitionsvertrag nicht einbezogen (Koalitionsvertrag 2025, Rd. 2562 f).
Bis dahin müsst Ihr als Hinterbliebene die einzelnen Bankenverbände anschreiben. Nur so geht Ihr sicher, keine bei einer Bank liegenden Vermögenswerte wie Konten oder Wertpapierdepots des Verstorbenen zu übersehen.
Konten bei einer Sparkasse: Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Erben schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de. Fügt immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments an und teilt den letzten Wohnort des Verstorbenen mit. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Unterhielt der Erblasser Konten bei einer Sparkasse, bekommst Du direkt Post vom Geldinstitut.
Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank: Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es den Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche bleibt dabei auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband musst Du nachweisen, dass Du Erbe bist, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Konten bei privaten Banken: Entsteht bei Sichtung des Nachlasses die Vermutung, dass der Verstorbene ein Konto bei privaten Banken wie der Deutschen Bank oder der ING hatte, kannst Du Dich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (nachforschung@bdb.de). Du musst Deine Erbenstellung nachweisen, damit der Verband ein bundesweites Nachforschungsverfahren einleiten kann. Stellt ein Institut eine Geschäftsverbindung fest, setzt es sich direkt mit dem Erben in Verbindung. Das Verfahren ist für Erben kostenlos.
Konten bei öffentlichen Banken: Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Die Erben müssen sich daher an die einzelnen Banken wenden.
Auch das digitale Erbe des Verstorbenen sollten Hinterbliebene nicht vergessen. Alle Daten auf dem Smartphone, dem Tablett oder Computer gehen auf die Erben über. Kennst Du die Zugangsdaten zu seinen Profilen in sozialen Netzwerken, Zahlungsdienstleistern oder zu E-Mail-Postfächern nicht, kannst Du die Unternehmen mit einem Brief oder einer E-Mail über den Todesfall informieren und bitten, Zugriff auf den Account zu bekommen beziehungsweise ihn zu löschen.
Es ist sinnvoll, schon zu Lebzeiten eine Übersicht über digitale Konten und Passwörter zu erstellen und eine vertraute Person zu bestimmen, die das digitale Erbe verwalten soll.
Wer erbt, muss innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG).
Für alleinstehende Verstorbene müssen die Erben unter Umständen noch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen. Sammle deshalb von Anfang an Unterlagen wie Belege für Ausgaben oder die Steuerbescheide der Vorjahre.
War der Verstorbene verheiratet, füllt sein verwitweter Partner die Einkommensteuererklärung wie bislang üblich aus. Weitere Hinweise dazu findest Du im Ratgeber Steuererklärung für Verstorbene.