Checkliste Todesfall Was Du tun musst, wenn ein Angehöriger verstorben ist

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Todesfall in der Familie müssen die Angehörigen die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen: Testament, Versicherungen, Konten.
  • Eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung musst Du am besten sofort über den Sterbefall informieren. Sonst riskierst Du, dass der Versicherer nicht zahlt.
  • Beauftrage ein Bestattungsunternehmen. Das kann für Dich die Sterbeurkunde beantragen, falls Du das nicht selbst erledigen willst.

So gehst Du vor

  • Verschaff Dir mit unserer Finanztip-Checkliste für den Todesfall einen Überblick über die Dinge, die sofort, innerhalb einer Woche oder später erledigt werden müssen.

Checkliste Todesfall

  • Verständige Dich mit den anderen Erben darüber, wer sich um was kümmert.
  • Bevor Du ein Bestattungsunternehmen mit der Beerdigung beauftragst, solltest Du Dich nach den Kosten erkundigen und ein Vergleichsangebot einholen. 

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Stirbt ein geliebter Mensch, gibt es viele Fragen und Dinge, um die Du Dich als Angehöriger kümmern musst. Von der Beerdigung bis hin zur Abwicklung der Erbschaft. Was ist in dieser schwierigen Situation dringend und was kann warten? Die Finanztip-Checkliste Todesfall listet die wichtigsten Aufgaben in zeitlicher Reihenfolge auf. Damit Du in der schweren Zeit eine Orientierung hast und sichergehst, nichts zu vergessen.

Was musst Du nach einem Todesfall sofort erledigen?

Wenn jemand aus der Familie stirbt, gibt es einige Dinge, die sofort zu erledigen sind. Gut ist es, wenn sich mehrere gemeinsam verantwortlich fühlen und die Angehörigen die einzelnen Themen und Aufgaben aufteilen.

Es gibt einige wichtige Unterlagen und Dokumente der verstorbenen Person, die Du sofort benötigst. Du musst also suchen, finden und sortieren. Wichtig ist zudem, dass Du einige offizielle Stellen, aber auch weitere Familienmitglieder und Freunde des Verstorbenen zügig informiert. Auch das Thema Bestatter solltest Du schnell angehen. 

Um die folgenden acht Punkte solltest Du Dich sofort kümmern, wenn jemand aus der Familie stirbt.

1. Totenschein: Was ist sofort zu tun?

Für den Totenschein musst Du bei einem Tod zuhause zunächst eine Ärztin oder einen Arzt verständigen, damit eine Todesbescheinigung ausgestellt wird. Darin werden Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festgestellt. Geregelt ist das in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, etwa in Artikel 3a Bayerisches Bestattungsgesetz.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen die jeweiligen Einrichtungen die Formalität und rufen eine Ärztin oder Arzt zur verstorbenen Person. 

Die Todesbescheinigung brauchst Du, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen. So sieht zum Beispiel das Formular für den Totenschein nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz aus.

2. Testament: Was musst Du sofort veranlassen? 

Nach dem Todesfall solltest Du prüfen, ob ein Testament existiert und ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB). Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Hast Du in den Unterlagen mehrere Testamente gefunden, musst Du alle beim Gericht abgeben.

3. Versicherungs- und Bankunterlagen: Was brauchst Du sofort?

Du solltest sämtliche Versicherungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen zusammensuchen. Leicht fällt das, wenn es beschriftete Ordner gibt.

Hat der oder die Verstorbene eine Kontovollmacht über den Tod hinaus ausgestellt, kann ein bevollmächtigter Angehöriger leichter auf ein Konto des Verstorbenen zugreifen. So lassen sich die Beerdigungskosten direkt vom Konto der verstorbenen Person begleichen.

4. Ausweise und Urkunden: Welche Dokumente sind sofort wichtig?

Such den Personalausweis, das Familien-Stammbuch, die Geburtsurkunde und andere Personenstands-Urkunden. Die musst Du bei verschiedenen Ämtern vorlegen. 

Seit November 2022 können die Standesämter die Urkunden zwar auch digital abrufen. Doch das kann eine Weile dauern. Einige Städte empfehlen, vorhandene Urkunden weiterhin vorzulegen.

5. Nahe Angehörige benachrichtigen: Wer informiert wen? 

Informiere nahe Verwandte und enge Freunde und besprich im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen. Mach dazu am besten eine Liste von Personen, die informiert werden sollen. Hilfreich ist ein Adressverzeichnis der verstorbenen Person. Besprich im kleinen Kreis, wer welche Telefonanrufe übernimmt. Übrigens: Nahe Angehörige können in der Regel einige Tage Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber wegen des Todesfalls beantragen. Schau dazu am besten in Deinen Arbeitsvertrag.

6. Bestatter beauftragen: Wie gehst Du vor?

Bevor Du einen Bestatter beauftragst, überprüfe zunächst, ob sich die verstorbene Person bereits selbst um ihre Beerdigung gekümmert hat – etwa mit einem Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut. Dann musst Du nur noch diesen Bestatter informieren. Er wird alles Weitere veranlassen. 

Falls nicht, wählst Du gemeinsam mit den anderen Angehörigen einen Bestatter aus. Es ist sinnvoll, zumindest ein Vergleichsangebot einzuholen, bevor Du den Auftrag erteilst. Die Kosten können unterschiedlich ausfallen. Mit wie viel Geld zu rechnen ist und worauf Du achten solltest, erklärt Finanztip ausführlich im Ratgeber Beerdigungskosten.

Am besten besprichst Du mit dem Beerdigungsunternehmen, welche Aufgaben es übernehmen soll. Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat, wie er oder sie sich die Beisetzung wünscht oder seine Gedanken dazu aufgeschrieben hat.

Die Kosten für die Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB).

7. Bis wann musst Du die Unfallversicherung informieren? 

Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen und hatte er eine Unfallversicherung, musst Du das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informieren. 

Nach Ablauf dieser Frist kann es vorkommen, dass die Unfallversicherung nicht zahlt. Einige Unfallversicherer zahlen eine Hinterbliebenenrente oder übernehmen die Beerdigungskosten.

8. Musst Du eine Lebens- und Sterbegeldversicherung sofort informieren? 

Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung, solltest Du die jeweiligen Versicherungsunternehmen sofort benachrichtigen. Denn die Versicherer behalten sich in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, die Todesursache zu prüfen. Meldest Du den Todesfall zu spät, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben.

In der Regel reicht der Versicherung zunächst, wenn Du anrufst. Die Unterlagen, die Du zum Nachweis des Versicherungsfalls einreichen musst, solltest Du kopieren und per Einwurf-Einschreiben an das Unternehmen schicken. Die Originale behältst Du.

Um alle wichtigen Punkte auf einen Blick zu sehen, hat Finanztip eine Checkliste für den Todesfall zum Download erstellt. Du bekommst darin eine kurze Einordnung, bis wann Du was erledigt haben solltest. Die einzelnen Themen kannst Du nach Erledigung abhaken.

Todesfall Checkliste

Was solltest Du in der ersten Woche nach dem Todesfall tun?

Innerhalb der ersten Woche nach einem Todesfall solltest Du Dich um weitere organisatorische Dinge kümmern. Wir haben acht Punkte zusammengestellt, an die Du denken solltest.

1. Wie und wann beantragst Du die Sterbeurkunde?

 Die Sterbeurkunde beantragt Ihr beim zuständigen Standesamt am Sterbeort, das spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall informiert sein muss (§ 28 PStG). Es fertigt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Wichtig: Zuständig ist nicht das Standesamt am Wohnort, sondern das am Sterbeort.

Darum kümmert sich oft das Bestattungsunternehmen. Du kannst den Antrag auf Sterbeurkunde aber auch selbst stellen. Bei vielen Standesämtern funktioniert das online. Antragsberechtigt sind der Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie alle, die mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel. 

Falls Du für Deine Schwester oder Deinen Bruder eine Sterbeurkunde beantragen musst, musst Du ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn der verstorbene Bruder oder die verstorbene Schwester nicht verheiratet oder bereits verwitwet war und keine eigenen Kinder hatte. Falls Du für andere Personen wie zum Beispiel für einen Onkel oder Tante oder andere Verwandte den Antrag stellen willst, musst Du ein rechtliches Interesse nachweisen

Für den digitalen Antrag musst Du Deine persönlichen Daten eingeben, die Daten der verstorbenen Person und wofür Du die Sterbeurkunde benötigst. Zum Beispiel für die Rentenversicherung, für die Verwendung im Ausland, zur Ahnenforschung oder für sonstige Zwecke. Du kannst auch zwischen verschiedenen Formaten der Sterbeurkunde wählen: DIN A4-Format oder Stammbuch-Format. Eine zweckgebundene Urkunde ist kostenlos, jede weitere kostet zwischen zehn und 16 Euro.

Willst Du die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, musst Du Totenschein und Personalausweis vorlegen. Das Standesamt kann weitere Urkunden anfordern (§ 38 PStV). 

2. Wie informierst Du die Renten- und Pflegeversicherung?

Hat die verstorbene Person eine Rente bezogen, solltest Du den Sterbefall beim Rentenservice der Deutschen Post melden. Das Standesamt stellt Dir zur Abmeldung bei der Rentenversicherung ein Schreiben aus. 

Die Pflegeversicherung solltest Du informieren, sofern sie vor dem Todesfall Leistungen für die verstorbene Person erbracht hat, wie zum Beispiel Pflegegeld gezahlt hat. 

Es kann sein, dass sich das Bestattungsunternehmen um diese formalen Angelegenheiten kümmert, wenn Du es damit beauftragt hast.

3. Wie erstellst Du ein Nachlassverzeichnis? 

Alle nahen Angehörigen und Erben sollten sich einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person verschaffen. Dazu erstellt Ihr ein Nachlassverzeichnis. Gibt es Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, ein Wertpapierdepot, ein Fahrzeug, Immobilien, was ist mit dem Hausstand? Du hast zwei mögliche Wege, um das zu tun.

Selbst erstellen: Um nichts zu vergessen, kannst Du die ausführliche Vorlage des Oberlandesgerichts Dresden für die Wertermittlung des Nachlasses verwenden. Mit dem beschreibbaren PDF-Dokument erstellst Du so ohne zusätzliche Kosten Euer Nachlassverzeichnis.

Tool verwenden: Finanztip empfiehlt, das kostenpflichtige Tool des Erblotsen für ein digitales Nachlassverzeichnis zu nutzen. Damit fällt die Zusammenstellung der Werte leicht.

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4. Wann beantragst Du einen Erbschein? 

Du beantragst als Alleinerbe oder gemeinsam mit anderen Erben einen Erbschein, wenn Du auf die Konten des Verstorbenen zugreifen willst. Dann musst Du Dich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen. Den Erbschein beantragst Du beim zuständigen Amtsgericht (§ 2353 BGB). Bis zur Erteilung kann es allerdings mehrere Wochen dauern. 

Du kannst Dir mit dem Erbschein Zeit lassen, wenn Du Inhaber einer Kontovollmacht über den Tod hinaus bist. Es gibt sogar Fälle, in denen Du keinen Erbschein benötigst. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Erbschein.

Wichtig: Bevor Du den Erbschein beantragst, solltest Du darüber nachdenken, ob Du das Erbe antrittst oder es ausschlagen willst. Diese Entscheidung musst Du innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Du von der Erbschaft erfahren hast.

Was kostet ein Erbschein?

Die Höhe der Gebühren für den Erbschein ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Es fallen immer zwei Gebühren an: eine Gebühr für das Verfahren zum Erbscheinsantrag selbst sowie eine weitere Gebühr, weil der Antragsteller nach dem Gesetz bestimmte Angaben vor dem Gericht eidesstattlich versichern muss (§ 352 FamFG). 

In der folgenden Tabelle siehst Du einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis.

Gebühren für Deinen Erbschein

Wert der Erbschaft bis …Gerichtsgebührtatsächliche Kosten1
10.000 €75 €150 €
50.000 €165 €330 €
110.000 €273 €546 €
200.000 €435 €870 €
500.000 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €
1.500.000 €2.535 €5.070 €
2.000.000 €3.335 €6.670 €

1Antrag beim Nachlassgericht, Nr. 12210 Kostenverzeichnis (KV) GNotKG; Vorbemerkung 1 Abs. 2 und Nr. 23300  KV GNotKG
Quelle: Auszug aus Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B, Finanztip-Recherche (Stand: November 2025)

5. Wie geht es mit der Mietwohnung des Verstorbenen weiter? 

Wohnte die verstorbene Person zur Miete, musst Du klären, wie es mit der Wohnung weitergeht. Entweder das Mietverhältnis wird fortgeführt oder beendet. 

Teilte der Verstorbene den Haushalt mit seinem Ehe- oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über (§ 563 BGB). 

Lebten in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des verstorbenen Mieters, treten diese nach dem Tod in das Mietverhältnis mit dem Vermieter als neue Mieter ein, wenn es nicht bereits vom Ehepartner übernommen wurde.

Hat die verstorbene Person mit anderen Menschen zusammengewohnt, wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt (§ 563a BGB). 

Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn in der Person desjenigen, der in den Mietvertrag eintritt, ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt (§ 563 Abs. 4 BGB). Das könnten zum Beispiel Beschwerden oder Vorbehalte von Mitmietern sein. 

Lebte der Verstorbene allein zur Miete, solltest Du als Erbe überlegen, ob Du die Wohnung weiter nutzen willst. Denn mit dem Tod des Mieters erlischt der Mietvertrag nicht. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein (§ 564 BGB). Das kann der Erbe kündigen, aber auch der Vermieter, ohne dass er einen wichtigen Grund dafür benötigt.

Nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter von drei Monaten (§ 580 BGB). So lange müssen die Erben die Miete weiterzahlen. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, musst Du bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen.

6. Verträge rund um die Wohnung klären: Was ist zu erledigen? 

Informiere die Energieversorger und Telefonanbieter des Verstorbenen. Du musst als Erbe die Verträge entweder kündigen oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen ummelden. Auch Streamingdienste, Rundfunkbeiträge und Internet müssen gekündigt oder auf im gleichen Haushalt lebende Angehörige umgemeldet werden.

7. Was gilt für den Vertrag mit einem Pflegeheim? 

Wohnte der Verstorbene zuletzt in einem Pflegeheim, endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Darüber, wie lange das Heim die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt, gibt es vertragliche Vereinbarungen. Besprich am besten mit der Heimleitung, bis wann das Zimmer geräumt sein muss.

An was musst Du nach einem Todesfall noch denken?

 Nach einem Todesfall gibt es darüber hinaus weitere Angelegenheiten, um die sich die Angehörigen in den Wochen danach kümmern müssen.

1. Versicherungen: Was ist jetzt zu tun?

Bei den Versicherungen solltest Du die Unterlagen sichten und die Unternehmen möglichst schnell über den Todesfall informieren. 

Viele Versicherungen, etwa die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Die Erben müssen eine solche Versicherung nicht kündigen. Du solltest dennoch dem Versicherer möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Denn meist erstattet die Versicherung die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren hat. Je eher Du Dich meldest, desto höher kann die Erstattung ausfallen.

Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. 

Die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst wenn Du als Erbe das Auto auf Dich ummeldest, kannst Du die Versicherung wechseln.

2. Bei der Krankenkasse abmelden: Was ist zu beachten? 

Du solltest den Verstorbenen bei der Krankenkasse abmelden. Gib die Krankenversicherungskarte an die gesetzliche Krankenkasse zurück. 

Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung für dessen Angehörige. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, genießen die bisher kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder auch weiterhin Versicherungsschutz. Dennoch sollten sich die Angehörigen bei der Kasse informieren, wie sie zukünftig versichert sein können.

3. Witwen- oder Witwerrente beantragen: Wie läuft das?

Die Witwen- oder Witwerrente musst Du bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Formular beantragen, wenn Du der Ehepartner bist. Kinder oder Erben haben keinen Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Denn Renten sind nicht vererblich. Minderjährige Kinder und Kinder zwischen 18 und 27, die noch in der Ausbildung sind oder studieren, können allerdings Anspruch auf eine Waisenrente haben. 

Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Deines Ehepartners kannst Du beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss anfordern, falls Dein Partner bereits eine Rente bezogen hat. Die Sterbeurkunde musst Du einreichen. Das Änderungsformular findest Du auch im Downloadcenter Rentenservice

Als Vorschuss werden drei Monatsrenten des Verstorbenen gezahlt. 

4. Musst Du weitere Verträge kündigen oder stornieren? 

Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements, Abos bei Streamingdiensten und andere Dienstleistungen, die der Verstorbene regelmäßig nutzte, solltest Du kündigen. Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten zu verschaffen, hilft es, die Kontoauszüge des Verstorbenen durchzugehen. 

Bereits gebuchte Reisen, Flüge, Bahntickets oder andere Aufträge solltest Du schnellstmöglich stornieren.

5. Wie findest Du alle Bankkonten? 

Um alle Bankkonten zu finden, solltest Du die Bankunterlagen prüfen und bei Bedarf eine Kontennachforschung veranlassen.

Es gibt in Deutschland kein zentrales Register für sogenannte herrenlose oder nachrichtenlose Konten, an das Du Dich wenden könntest. Du musst die einzelnen Bankenverbände anschreiben

Konten bei einer Sparkasse: Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, kannst Du Dich schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de. Füg immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments an und teil den letzten Wohnort des Verstorbenen mit. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Unterhielt der Erblasser Konten bei einer Sparkasse, bekommst Du direkt Post vom Geldinstitut.

Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank: Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es den Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche bleibt dabei auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband musst Du nachweisen, dass Du Erbe bist, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Konten bei privaten Banken: Du kannst Dich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (nachforschung@bdb.de). Deine Erbenstellung musst Du nachweisen, damit der Verband ein bundesweites Nachforschungsverfahren einleiten kann. Stellt ein Institut eine Geschäftsverbindung fest, setzt es sich direkt mit Dir in Verbindung. Das Verfahren ist für Erben kostenlos.

Konten bei öffentlichen Banken: Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren an. Du musst Dich daher an die einzelnen Banken wenden.

6. Wie sicherst Du den digitalen Nachlass? 

Du solltest das digitale Erbe des Verstorbenen ordnen, indem Du Fotos und Dateien auf dem Smartphone, dem Tablett oder dem Computer sicherst oder löschst. 

Hast Du keine Zugangsdaten zum digitalen Nachlass, also zu seinen Profilen in sozialen Netzwerken, Zahlungsdienstleistern oder zu E-Mail-Postfächern, kannst Du die Unternehmen mit einem Brief oder einer E-Mail über den Todesfall informieren und bitten, Zugriff auf den Account zu bekommen, beziehungsweise ihn zu löschen. 

7. Finanzamt informieren

Du musst innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG).

Für alleinstehende Verstorbene musst Du als Erben unter Umständen noch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen. Sammle deshalb von Anfang an Unterlagen wie Belege für Ausgaben oder die Steuerbescheide der Vorjahre. 

War der Verstorbene verheiratet, füllt sein verwitweter Partner die Einkommensteuererklärung wie bislang üblich aus. Weitere Hinweise dazu findest Du im Ratgeber Steuererklärung für Verstorbene.

Autoren
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

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