Trennungsjahr & Checkliste Trennung Ehe vor dem Aus? Mit kühlem Kopf durchs Trennungsjahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn sich Ehepaare scheiden lassen wollen, müssen sie mindestens ein Jahr getrennt leben – das sogenannte Trennungsjahr.
  • In der Trennungszeit bekommst Du eventuell Trennungsunterhalt vom Partner, wenn dieser mehr verdient.
  • Bei einer Trennung mit Kindern steht dem Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder überwiegend wohnen, Kindesunterhalt zu.

So gehst Du vor

  • Klärt Eure Wohnsituation gemeinsam. Überlegt, wer nach der Trennung in der Wohnung oder im Haus bleiben soll und wer auszieht.
  • Wenn Ihr als Paar bisher ein gemeinsames Konto hattet, solltet Ihr eigene Girokonten einrichten und Einnahmen und Ausgaben trennen.
  • Unsere Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zusammen, an die Du bei einer Trennung von Deinem Ehepartner denken solltest: vom Betreuungsmodell für die Kinder, über Versicherungen, Steuerfragen bis hin zur Trennungsvereinbarung.

Checkliste Trennung

In jeder Ehe gibt es Krisen. Aber manchmal kriselt es in der Beziehung so heftig, dass eine Trennung die einzige Lösung ist. Bevor Du diesen Schritt gehst, solltest Du überlegen, was für Folgen die Trennung nach sich zieht: Wer soll ausziehen? Bei wem sollen die Kinder wohnen? Und wie sieht es finanziell im Trennungsjahr aus? Wir erklären Dir, was rechtlich bei einer Trennung wichtig ist, damit Du in dieser Phase einen kühlen Kopf bewahren kannst.

Welche Dinge sind bei einer Trennung wichtig?

Als Ehepaar habt Ihr viele Dinge gemeinsam gemacht. Vielleicht hat sich der eine mehr um den Papierkram gekümmert, der andere um eher praktische Dinge. Eine Trennung wirbelt das ganze System Familie durcheinander. Große Umstellungen kommen auf Euch zu, wenn sich jeder wieder selbst um sämtliche Dinge kümmern muss. Und erstmal wird es insgesamt teurer, da einer von Euch wahrscheinlich auszieht und Kosten für eine weitere Wohnung anfallen.

Checkliste Trennung

Unsere Checkliste zum Download hilft Dir, vor der Trennung den Überblick zu bewahren. Wir haben die zwölf wichtigsten Themen aufgelistet, an die Du denken solltest. Angefangen vom Hausrat über Girokonten, Krankenversicherung, Steuerklassen bis hin zu den Unterlagen für den Ausgleich Eures Vermögens und den Ausgleich Eurer während der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche. Worum es dabei genau geht, erklären wir ausführlich in den Ratgebern Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Checkliste Trennung

Was ist das Trennungsjahr?

Für den Beginn der Ehe, die Heirat, ist das Standesamt zuständig. Für das Ende der Ehe, die Scheidung, musst Du zum Gericht.

Damit Eure Ehe geschieden werden kann, müsst Ihr mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das Trennungsjahr ist eine rechtliche Voraussetzung für die Scheidung. Denn erst nach Ablauf eines Jahres nach der Trennung, gilt Eure Ehe als gescheitert und kann geschieden werden (§ 1566 Abs. 1 BGB).

Nach dem Trennungsjahr wählten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 knapp 90 Prozent der Paare folgenden Weg: Der eine beantragt über seinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin die Scheidung; der andere stimmt dem Antrag zu. Diese Vorgehensweise ist im Gesetz so vorgesehen (§§ 124, 134 FamFG). Derjenige, der die Scheidung beantragt, muss einen Vorschuss für seinen Anwalt zahlen sowie einen Gerichtskostenvorschuss. 

Ihr könnt grundsätzlich auch gemeinsam die Scheidung beantragen. Das war im Jahr 2023 nur bei sechs Prozent der Scheidungen der Fall. Das ist deshalb so selten, weil Anwälte davon abraten. Denn ein Anwalt in einem Scheidungsverfahren darf grundsätzlich immer nur die Interessen eines Ehepartners vertreten. Er darf nicht beide vertreten. Im Fall einer Interessenkollision müsste er sofort das Mandat niederlegen und beide müssten sich einen neuen Anwalt suchen.

In gerade einmal vier Prozent der Scheidungen stimmte der eine Ehegatte dem Antrag auf Scheidung nicht zu. In solchen Fällen ist die Scheidung der Ehe trotzdem möglich, allerdings erst später: Das Paar muss mindestens drei Jahre getrennt gelebt haben (§ 1566 Abs. 2 BGB). Erst danach kann die Ehe geschieden werden.

Was bedeutet Trennung von Tisch und Bett?

Getrennt leben bedeutet: Es gibt keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Eheleuten (§ 1567 BGB). Das bedeutet: Ihr kauft nicht mehr füreinander ein, Ihr esst nicht mehr miteinander und schlaft in getrennten Zimmern. Es reicht nicht aus, dass Ihr Euch nicht mehr versteht oder nicht mehr miteinander redet. Ihr müsst auch räumlich getrennte Wege gehen.

Gerade bei einer Trennung mit Kindern ist es dringend notwendig, dass Ihr noch Kontakt miteinander habt – als Eltern, eben nur nicht mehr als Ehepaar. Hinreichend klar ist die Trennung, sobald einer von Euch aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Das ist dann das Datum, mit dem das Trennungsjahr beginnt.

Getrennt innerhalb der Wohnung?

Und wenn erstmal keiner von Euch ausziehen will oder kann? Gerade weil Ihr gemeinsame Kinder habt oder die Kosten für eine weitere Wohnung zu hoch sind? Für das Trennungsjahr kann es ausreichen, dass Ihr keinen gemeinsamen Haushalt mehr führt. 

Aber: Keine Richterin oder Richter kommt zu Euch nach Hause, um nachzuschauen, wie Ihr die Trennung organisiert. Und es schadet auch nichts, wenn Ihr teilweise den Alltag noch miteinander teilt, weil Ihr wegen der Kinder zum Beispiel noch gemeinsam esst (OLG Frankfurt, 28.03.2024, Az. 1 UF 160/23). Erforderlich ist keine vollkommene Trennung, sondern lediglich ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Zieht der eine ins Arbeitszimmer oder den Keller, reicht das für eine Trennung innerhalb der Wohnung.

Müsst Ihr das Trennungsjahr nachweisen?

Erst wenn Ihr Euch nicht einig seid, seit wann Ihr getrennt lebt, kann ein Nachweis wichtig werden. Gebt Ihr beide unterschiedliche Trennungstermine an, die aber beide mindestens ein Jahr zurückliegen, ist das für den Scheidungsantrag kein Problem. Anders sieht es aus, wenn Euer Noch-Ehepartner bestreitet, dass Ihr schon seit einem Jahr getrennt lebt. Dann kann das Gericht die Scheidung nicht aussprechen, es sei denn, Du bist ist in der Lage, das Trennungsjahr zu beweisen.

Wichtig ist das genaue Datum, seit wann Ihr getrennt lebt, außerdem für die Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung (§ 1379 BGB). Damit könnt Ihr den Zugewinnausgleich verlässlich berechnen. Jeder kann eine solche Auskunft bei Gericht verlangen. Schwierig ist es, wenn beide Eheleute bei Gericht Auskunft über das Vermögen des anderen verlangen, aber unterschiedliche Trennungszeitpunkte angeben. Dann kommt es darauf an, ab wann Ihr wirklich getrennt gelebt habt – auch wenn keiner ausgezogen ist.

Es gibt keine offizielle Stelle, bei der Ihr Eure Trennung anzeigen könntet. Als Nachweis eignet sich ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung, wenn einer von Euch ausgezogen ist.

Schwieriger ist es, wenn die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses stattgefunden hat. In einem solchen Fall solltest Du die Trennung dokumentieren und eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Das geht formlos. Ihr solltet allerdings beide unterschreiben, dass Ihr seit einem bestimmten Datum innerhalb der Wohnung getrennt lebt.

Verweigert einer von beiden die Unterschrift, sollte der andere ein kurzes Schreiben an den Ehepartner schicken, in dem das Getrenntleben festgestellt wird – dann allerdings am besten per Einschreiben-Einwurf. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann Ihr getrennt lebt.

Übrigens: Es ist für das Trennungsjahr völlig unerheblich, ob einer von Euch einen neuen Partner oder eine neue Partnerin hat. Eine neue Beziehung ist auch nicht der Beginn des Trennungsjahres. 

Scheidungsantrag erst nach Trennungsjahr

Nach dem Trennungsjahr kannst Du oder Dein Noch-Ehepartner bei Gericht den Scheidungsantrag stellen. Das Gericht kann dann die Ehe einverständlich scheiden.

In der Praxis wird der Antrag auf Scheidung bis zu acht Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt. Dagegen ist nichts einzuwenden, da bis zur mündlichen Verhandlung einige Wochen vergehen können. Du brauchst dazu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wie teuer die Scheidung wird und wie Ihr die Kosten so gering wie möglich halten könnt, erklären wir im Ratgeber Scheidungskosten. Eine erste Einschätzung bekommst Du mit unserem Scheidungskostenrechner.

Scheidungskostenrechner

Der Scheidungskostenrechner berechnet die Gesamtkosten, die durch Gericht und Anwalt mindestens anfallen.

Ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich?

In der Regel müsst Ihr das Trennungsjahr einhalten, auch wenn Ihr nur sehr kurz miteinander verheiratet wart. Ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, kann das Gericht den Scheidungsantrag zurückweisen. Es entstehen Euch dadurch nur unnötige Kosten. Deshalb ist ein Scheidungsantrag nach sechs Monaten Trennung meist zu früh. 

In seltenen Ausnahmefällen ist eine Scheidung möglich, obwohl die Eheleute noch kein Jahr getrennt leben. Das nennt sich Härtefallscheidung. Derjenige, der die Scheidung beantragt, muss dazu erklären und beweisen, es sei ihm unzumutbar, weiter bis zum Ablauf des Trennungsjahrs mit dem anderen verheiratet zu sein (§ 1565 Abs. 2 BGB). Das Familiengericht entscheidet über einen solchen Härtefall.

Mögliche Gründe sind: Misshandlung in der Ehe; ein Partner erwartet ein Kind mit einem neuen Partner; Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht. Auch jahrelange Demütigungen können dazu führen, dass die Grundlage für ein weiteres Zusammenleben zerstört ist. Ein Trennungsjahr kann deshalb unzumutbar sein (OLG Oldenburg, 26.04.2018, Az. 4 UF 44/18).

Es muss sich immer um einen Grund handeln, der im bisherigen Ehepartner liegt. Deshalb kann zum Beispiel nicht derjenige eine schnelle Scheidung verlangen, der selbst ein Kind mit einer anderen Person erwartet.

Wer zieht nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus?

Wer sich trennen will, braucht räumlichen Abstand. Ihr solltet deshalb so früh wie möglich die Wohnverhältnisse klären. Um die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus bleibt, wird oft hart gekämpft – vor allem, wenn kleine Kinder zur Familie gehören. Denn selbst wenn Ihr Euch einig seid, dass eine Trennung das Beste ist, so trennt sich der oder die Ausziehende auch immer räumlich von den eigenen Kindern.

Trennung und Auszug aus der Mietwohnung

Wohnt Ihr in einer Mietwohnung, habt Ihr wahrscheinlich den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Zieht nur einer aus, endet der Mietvertrag dadurch nicht. Der Ausziehende kann den Vertrag auch nicht nur für seine Person kündigen, das können nur beide gemeinsam. Denn Verträge, die zwei Personen gemeinsam abgeschlossen haben, können sie auch nur gemeinsam beenden.

Der Partner, der auszieht, hat dadurch viele Nachteile. Er haftet weiter in voller Höhe für die Miete und den Zustand der Wohnung, wohnt aber selbst nicht mehr dort. Er hat auch keinen Anspruch darauf, einen Teil der Mietkaution zurückzubekommen. In dieser Situation hat der Ausziehende drei Möglichkeiten, um seine Position rechtlich zu verbessern.

  1. Ihr könnt den Mietvertrag anpassen
    Erkundige Dich, ob Dich Deine Vermieterin oder Vermieter aus dem Mietvertrag entlässt. Wenn alle einverstanden sind, steht einer Vertragsänderung nichts mehr im Wege. Es reicht nicht aus, wenn Du allein mit Deinem Ex-Partner vereinbarst, dass einer von Euch aus dem Mietvertrag ausscheiden soll. Dein Vermieter muss auch mitspielen. Schwierig kann das werden, wenn Euer Vermieter glaubt, dass einer allein sich die Wohnung dauerhaft nicht leisten kann. Oder wenn Euer Vermieter den Auszug zum Anlass nimmt, einen ganz neuen Mietvertrag abzuschließen und bei dieser Gelegenheit die Miete erhöht.
  2. Ihr könnt eine Freistellung vereinbaren
    Manchmal besteht der Vermieter darauf, dass beide weiterhin Mieter bleiben, damit er bei Zahlungsschwierigkeiten einen zweiten Schuldner hat. In diesem Fall solltet Ihr eine Vereinbarung aufsetzen, wonach der in der Wohnung Bleibende den anderen von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freistellt. Das ist nur fair.

    Alternativ kannst Du beim Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Das Gericht kann dann bestimmen, dass das Mietverhältnis künftig nur noch mit demjenigen Ehegatten fortgesetzt wird, der noch in der Wohnung wohnt. Vermietende müssen das akzeptieren. Allerdings wird das Gericht die Wohnung nur dann dem verbleibenden Ehegatten zuweisen, wenn dieser sich die Wohnung auch allein leisten kann.
  3. Ihr könnt den Mietvertrag kündigen
    Natürlich könnt Ihr den Mietvertrag auch gemeinsam kündigen. Dann müsst Ihr beide umziehen und eine neue Wohnung finden. Aus diesem Grund weigert sich oft einer, die Wohnung zu verlassen – und verhindert so die Kündigung des alten Mietvertrags.

    Wichtig: Während des Trennungsjahrs kann der ausgezogene Ehegatte den anderen nicht dazu zwingen, gemeinsam die Wohnung zu kündigen. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist das anders. Verweigert er dann weiterhin seine Mitwirkung, darf ihn der ausgezogene Ehegatte verklagen – und zwar auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung.

Nicht vergessen: Der Ehegatte, der auszieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden und sollte an die Umschreibung von Rundfunkbeitrag, Internet- und Telefonanschluss, Strom, Heizung, Pay-TV und Ähnliches denken.

Trennung und Auszug aus dem eigenen Haus 

Wohnt Ihr im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, habt Ihr zwar keinen Ärger mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Die Frage, wer im Haus wohnen bleiben kann, ist deshalb aber nicht einfacher. Steht Ihr beide als Eigentümer im Grundbuch, gehört Euch das Haus gemeinsam. Daran ändert die Trennung nichts.

Zieht einer aus, kann er vom anderen Miete verlangen. Dazu muss er ihn zur Zahlung auffordern, erst ab diesem Zeitpunkt entsteht die Zahlungspflicht. Für vergangene Monate kann derjenige, der ausgezogen ist, rückwirkend keine Miete oder Nutzungsentschädigung verlangen (§ 1361b Abs. 3 BGB, § 745 Abs. 2 BGB). 

Für die Höhe der Nutzungsentschädigung sind die wechselseitigen Unterhaltsansprüche relevant (BGH, 27.11.2024, Az. XII ZB 28/23). Hat der Ehegatte, der mit den Kindern in der Wohnung oder dem Haus bleibt, kein eigenes Einkommen, muss er keine Miete an den Ex-Partner zahlen. Der Vorteil, mietfrei wohnen zu können, wird beim Trennungsunterhalt angerechnet. Weitere Infos dazu findest Du im Ratgeber Trennungsunterhalt.

Wie Ihr mit dem gemeinsamen Haus weiter umgehen wollt, solltet Ihr Euch während der Trennungszeit überlegen: Will einer das Haus allein behalten und den anderen auszahlen oder soll das Haus verkauft werden? Dabei sind viele Dinge zu bedenken. Ihr solltet deshalb die Entscheidung nicht übers Knie brechen. Wichtig ist, dass keiner von Euch den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verhindern kann. Werdet Ihr Euch über nicht einig, kann die Immobilie bei einer sogenannten Trennungsversteigerung verkauft werden. Grundsätzlich sogar während des Trennungsjahres. (BGH, 16.11.2022 Az. XII ZB 100/22).

Wenn Kinder von der Trennung betroffen sind

Etwas mehr als die Hälfte der 2023 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Insgesamt waren fast 110.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Habt Ihr Kinder, stellen sich für Euch im Fall der Trennung ein paar wichtige Fragen: Bei wem wohnen die Kinder, wie soll das Umgangsrecht geregelt sein und wie sieht es mit dem Kindesunterhalt aus? Wie Ihr die Betreuung der Kinder organisieren könnt, erklären wir ausführlich im Ratgeber Betreuungsmodelle. Dort findet Ihr auch eine Mustervereinbarung. 

Ihr solltet das Umgangsrecht festlegen

Nach Möglichkeit solltet Ihr mit den Kindern zusammen klären, bei wem die Kinder wohnen werden. Sollen die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil wohnen und den anderen nur an jedem zweiten Wochenende sehen? Oder sollen die Kinder abwechselnd eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter leben – das wäre das sogenannte Wechselmodell. Wichtig: Das Betreuungsmodell entscheidet auch darüber, wer wie viel Kindesunterhalt zahlen muss. Mehr dazu weiter unten. Könnt Ihr Euch nicht auf ein Betreuungsmodell einigen, hilft ein Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht.

Ihr habt beide weiterhin das Sorgerecht

Nach der Trennung bleiben verheiratete Eltern grundsätzlich gemeinschaftlich sorgeberechtigt. Das bedeutet: Ihr seid weiterhin für alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam verantwortlich. In Alltagsfragen entscheidet der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen.

Wer muss im Trennungsjahr Kindesunterhalt zahlen?

Der Elternteil, der die minderjährigen Kinder betreut und versorgt, erfüllt dadurch seine Unterhaltsverpflichtung. Juristen nennen das auch Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Barunterhalt zu leisten – also monatlich eine feste Summe zu überweisen. Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich für die Höhe des Unterhalts sind das Einkommen, das Alter des Kindes und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Ausführliche Informationen, wie sich der Unterhalt berechnet, sowie die aktuellen Zahlbeträge, findest Du im Ratgeber zur Düsseldorfer Tabelle.

Wenn Tiere von der Trennung betroffen sind

Falls Ihr gemeinsame Haustiere habt, müsst Ihr überlegen, wer sich nach der Trennung um Hund, Katze oder andere Tiere kümmert. Das kann schnell emotional werden und Streit auslösen. Einfach ausziehen und das Tier mitnehmen ist keine gute Idee.

Rechtlich ist es so, dass Tiere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwar keine Sachen sind, aber wie Sachen behandelt werden (§ 90a BGB). Gehört das Tier dem einen Partner allein, gibt es bei der Trennung kein Problem. Schwierig wird es, wenn sich ein Paar gemeinsam für ein Tier entschieden hat. Gemeinsam angeschaffte Dinge müssen nach dem Gesetz nach den sogenannten Grundsätzen der Billigkeit verteilt werden, wenn sich ein Ehepaar trennt (§ 1361a Abs. 2 BGB). Aber was ist gerecht beim Familienhund oder Familienkatze? Wenn sich ein Paar nicht einigen kann, entscheidet das Gericht und berücksichtigt dabei die Interessen aller Beteiligten.

Entscheidend ist das Tierwohl. Relevant ist, wer die Hauptbezugsperson des Haustieres ist. Lässt sich das nicht einfach entscheiden, weil sich beide gleichermaßen um das Tier kümmern, kann es auf das Umfeld ankommen. Möglicherweise ist es für das Tier besser, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, könnt Ihr die Frage von einem Gericht klären lassen. So entschied zum Beispiel das Amtsgericht Marburg, dass die Ehefrau, die den Hund beim Auszug einfach mitgenommen hatte, ihn zum Noch-Ehemann zurückbringen musste, da das dem Tierwohl am meisten entsprach (03.11.2023, Az. 74 F 809/23).

Wer bekommt Trennungsunterhalt?

In der Trennungszeit muss Dein Ex-Partner oder Deine Ex-Partnerin Dir Unterhalt zahlen, wenn Du Dich nicht selbst finanzieren kannst und der andere genug Geld verdient (§ 1361 BGB). Verdient Ihr beide gleich viel, muss keiner dem anderen Unterhalt zahlen. Du musst den Unterhalt schriftlich einfordern. Kannst Du Deinen Unterhalt nicht als Eurobetrag beziffern, weil Du das genaue Einkommen des anderen nicht kennst, musst Du von ihm zunächst Auskunft über sein Einkommen verlangen. Weitere Informationen und wie Du herausfindest, wie viel Dir zusteht, findest Du im Ratgeber zum Trennungsunterhalt.

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