Bafög 2025/26 So viel Bafög gibt es Wintersemester 25/26

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Bafög fördert Dich der Staat während Deiner Ausbildung, in der Schulzeit oder im Studium, indem Du monatlich Geld für Deinen Lebensunterhalt bekommst.
  • Der Bafög-Höchstsatz liegt im Wintersemester 2025/26 bei 992 Euro. Wer über die Eltern krankenversichert ist, bekommt monatlich höchstens 855 Euro.
  • Du bekommst kein oder weniger Bafög, wenn Deine Eltern gut verdienen.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit der Finanztip-Checkliste, ob Du Bafög bekommen kannst.

Checkliste Bafög

  • Reich Deinen Antrag spätestens im ersten Monat Deiner Ausbildung oder Deines Studiums ein.
  • Wenn Du Bafög-berechtigt bist, solltest Du die Förderung immer in Anspruch nehmen, da Du höchstens die Hälfte zurückzahlen musst ‒ oft sogar weniger.

Willst Du studieren oder eine Ausbildung machen und fragst Dich, ob Du Dir das leisten kannst? Die gute Nachricht: Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende können eine Förderung vom Staat bekommen. Denn in Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren vom Staat eine Berufsausbildungsförderung – besser bekannt als Bafög. Ob Du Bafög bekommen kannst, wie viel Deine Eltern für Bafög verdienen dürfen und wie Du Bafög beantragst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Mit wie viel Bafög kannst Du rechnen?

Falls Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, kannst Du im Wintersemester 25/26 mit 992 Euro pro Monat rechnen (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du nicht nur Deine Wohnung und Lebensmittel zahlen, sondern auch Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung

Bist Du in der Krankenkasse über Deine Eltern familienversichert, kannst Du den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro bekommen.  

Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung ausgeben musst, Du bekommst immer nur 380 Euro als Unterkunftspauschale für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG). 

Die Bafög-Höchstsätze hängen von der Art Deiner Ausbildung ab und ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst oder schon ausgezogen bist. 

Wie viel Bafög kannst Du im WS 25/26 bekommen?

 bei den Eltern zuhauseeigene Wohnung
Universitäten, Höhere Fachschulen etc.534 €855 €

Abendgymnasien, weiterführende

Fachschulklassen nach Berufs-ausbildung

501 €822 €

Abendhaupt- und Abendrealschulen,

weiterführende Fachoberschulen etc.

498 €775 €
Berufsfachschulen ohne Berufsausbildung276 €666 €

Schüler im ersten Bildungsweg,

Fachschulen etc.

-666 €
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung1+ 137 €+ 137 €
Zusatzleistung pro eigenes Kind+ 160 €+ 160 €

1 Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 205 Euro.
Quelle: §§ 12, 13, 13a, 14b BAföG (Stand: Oktober 2025)

Wie viel Bafög gibt es im Durchschnitt? 

Da nicht alle Bafög-Berechtigten den Höchstsatz bekommen, lohnt sich ein Blick auf die durchschnittlichen Bafög-Förderungen.

Studierende erhielten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2024 monatlich im Durchschnitt 657 Euro Bafög. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 539 Euro

Wie viel Bafög Du tatsächlich bekommst, hängt von drei Faktoren ab:

  1. der Ausbildungsstätte, zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule,
  2. Deiner Wohnsituation, entweder bei den Eltern oder auswärts,
  3. dem Einkommen Deiner Eltern und Deinem eigenen Einkommen.

Wie bekommst Du 1.000 Euro Studienstarthilfe geschenkt?

Als Erstsemester kannst Du eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn Du oder Deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben (§ 56 BAföG). 

Beantrage die Studienstarthilfe online über das Portal Bafög-digital. Beachte: Es gibt eine Ausschlussfrist. Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Startet Dein erstes Semester am 1. Oktober, hast Du nur bis zum 30. November Zeit. 

Als Unterlagen brauchst Du nur den Nachweis über eine Sozialleistung und Deine Immatrikulationsbescheinigung. Du brauchst eine Bund-ID, um den Antrag online stellen zu können. 

Die Studienstarthilfe musst Du nicht zurückzahlen. Das Geld gibt es unabhängig vom späteren Bafög, es wird Dir davon nicht abgezogen.

Wann wird das Bafög erhöht?

Laut Koalitionsvertrag 2025 soll es zum Wintersemester 2026/27 mehr Bafög geben. Die Wohnpauschale soll auf 440 Euro erhöht werden (Koalitionsvertrag, Rz. 2445ff). Das wäre eine Erhöhung um 60 Euro monatlich. 

Zudem soll die Bafög-Grundpauschale von aktuell 475 Euro in zwei Schritten auf das Grundsicherungsniveau angehoben werden. Der Regelbedarf beim Bürgergeld beläuft sich derzeit auf 563 Euro.

Sind die Bafög-Sätze zu niedrig?

Die monatliche Bafög-Förderung allein reicht für den Lebensunterhalt oft nicht aus, obwohl zum Wintersemester 2024/25 die Bafög-Sätze um fünf Prozent gestiegen sind. Das liegt vor allem an den hohen Mieten in den Universitätsstädten, die Studierende mit der Bafög-Wohnpauschale von 380 Euro nicht bezahlen können. 

Nach einer Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts in Kooperation mit der Vermittlungsplattform Wg-gesucht.de kostet ein WG-Zimmer im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro im Monat. 

Die Hochschulrektorenkonferenz fordert seit Jahren von der Politik, die Bafög-Sätze deutlich zu erhöhen und an die Lebensrealitäten anzupassen. 

Die Bafög-Grundpauschale ist mit 475 Euro deutlich niedriger als der Regelbedarf beim Bürgergeld, der sich auf 563 Euro beläuft. Das bedeutet aber nicht, dass Du zwischen Bafög und Bürgergeld wählen könntest. Bist Du grundsätzlich Bafög-förderungsberechtigt, kannst Du kein Bürgergeld bekommen und auch kein Wohngeld.

Mit den Bafög-Höchstsätzen musst Du Dich abfinden: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Studierende aus dem Grundgesetz keinen Anspruch auf höheres Bafög ableiten können (BVerfG, 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21). 

Doch das Thema ist noch nicht ganz erledigt: Denn das Verwaltungsgericht Berlin hält die Bafög-Sätze für zu niedrig und damit aus mehreren Gründen für verfassungswidrig (VG Berlin, 05.06.2024, Az. 18 K 342/22). Es hat die Frage erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis zur Entscheidung hilft Dir neben dem Bafög nur ein guter Studentenjob.

Die Unterstützung durch Bafög ist für viele Menschen in der Ausbildung sehr wichtig. 2024 bekamen aber nur 613.000 Menschen Bafög. Damit sank die Zahl der Bafög-Geförderten auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000. 

Sandra DuyHermann Tenhagen
Sandra Duymit Hermann Tenhagen

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Wer bekommt Bafög und wer nicht?

Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG).

Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.

In welchen Ausbildungsstätten kannst Du Bafög bekommen?

 Ausbildungsstätte
StudiumUniversitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien
AusbildungBerufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs
Schulealle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs

Quelle: § 2 BAföG (Stand: Oktober 2025) 

Wichtig: Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist. 

Wann können Schüler Bafög bekommen?

Schülerinnen und Schüler können erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zum Beispiel weil die Schule zu weit entfernt ist, sie schon mit einem Kind zusammenleben oder aus sozialen Gründen ausgezogen sind, wenn es in der Wohnung der Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BAföG). 

Welche Voraussetzungen musst Du für Bafög erfüllen?

Zusätzlich musst Du zwei grundsätzliche Voraussetzungen für Bafög erfüllen (§§ 8-10 BAföG):

  1. Staatsangehörigkeit: Du musst grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben, um Bafög bekommen zu können. Ohne deutschen Pass kannst Du die staatlichen Zuschüsse erhalten, wenn Du auch nach der Ausbildungszeit voraussichtlich langfristig in Deutschland bleiben wirst. Erkundige Dich beim Auslandsamt Deiner Hochschule, ob Du eine Chance auf Bafög hast.
  2. Alter: Bei Beginn der Ausbildung oder des Studiums darfst Du höchstens 45 Jahre alt sein (§ 10 BAföG).

Gibt es Bafög auch für eine Ausbildung im Ausland? 

Mit dem sogenannten Auslands-Bafög kannst Du Dir auch eine Ausbildung im Ausland oder Auslandssemester während des Studiums fördern lassen (§ 5 BAföG). Ein solcher Antrag kann sich lohnen, wenn Du für Dein Studium in Deutschland kein Bafög bekommen würdest. Denn es gibt Auslandszuschläge.

Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.

Checkliste Bafög

Was dürfen Deine Eltern verdienen, damit Du Bafög bekommst?

Sind Deine Eltern verheiratet, dürfen sie nach der Finanztip-Berechnung etwa 41.500 Euro brutto im Jahr verdienen, damit Du den Bafög-Höchstsatz bekommen kannst. 

Liegt das Einkommen Deiner Eltern über dieser Grenze, kannst Du noch Bafög bekommen, aber weniger. 

Verdienen Deine Eltern etwa 78.000 Euro im Jahr, ist die staatliche Förderung eher unwahrscheinlich. Die Einkommensgrenze für Bafög ist dann überschritten. 

Wir haben bei der Berechnung unterstellt, dass Deine Eltern angestellt sind und Du keine Geschwister hast. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass beide Eltern gleich viel verdienen und keine Riester-Verträge besparen. 

Wichtig: Lass Dich von den Einkommensgrenzen nicht zu schnell entmutigen. Denn bei der Rechnung vom Bafög-Amt wirken sich viele Faktoren zu Deinen Gunsten aus – wie Sozialabgaben, Werbungskosten oder Beiträge zu Riester-Versicherungen.

Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de findest Du konkrete Beispiele, wann es wie viel Förderung gibt.

Wie hoch sind die Bafög-Freibeträge für das Einkommen?

Das Bafög-Amt berücksichtigt nicht das gesamte Einkommen Deiner Eltern oder, falls Du verheiratet bist, Deines Ehepartners. Davon werden festgelegte Beträge abgezogen, die auch Freibeträge genannt werden. 

Sind Deine Eltern miteinander verheiratet, gilt ein Freibetrag für beide gemeinsam. Leben Deine Eltern getrennt, wird für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag berücksichtigt. Auch mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das von Deinem Ehepartner oder Deinen Eltern versorgt werden muss, steigt der jeweilige Freibetrag. 

Einkommens-Freibetrag fürWS 2025/26
verheiratete Eltern2.540 €
alleinstehender Elternteil1.690 €
Ehepartner1.690 €
Stiefelternteil850 €
pro Kind (unterhaltsberechtigt)770 €

Quelle: § 25 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: Oktober 2025) 

Ausblick: Laut dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung von 2025 sollen die Freibeträge dynamisiert werden. Es ist noch unklar, wie das genau aussehen wird.

Welche Gehalt-Unterlagen musst Du dem Bafög-Amt vorlegen?

Du musst beim Bafög-Antrag die Einkünfte Deiner Eltern und Deines Ehepartners offenlegen. Dazu verlangt das Bafög-Amt den Steuerbescheid Deiner Eltern für das vorletzte Kalenderjahr. Willst Du zum Wintersemester 2025/26 Bafög beantragen, musst Du den Steuerbescheid Deiner Eltern für 2023 vorlegen.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön

Verdienen Deine Eltern im aktuellen Jahr voraussichtlich weniger Geld, kannst Du auch das angeben. Das empfiehlt sich vor allem, wenn ein Elternteil in Rente geht oder nur noch in Teilzeit arbeitet. So erhältst Du unter Umständen mehr Bafög.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Wie rechnet das Bafög-Amt?

Wie das Bafög-Amt genau rechnet, ist kompliziert. Zur Veranschaulichung dient das folgende Beispiel:

Anton ist 19 Jahre alt, studiert im ersten Semester Politikwissenschaft in Göttingen und wohnt nicht bei seinen Eltern. Er ist bei seinen Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Antons Vater hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro; seine Mutter ist ebenfalls angestellt und hatte Einkünfte in Höhe von 29.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 56.500 Euro hat Anton einen Anspruch auf 575 Euro Bafög im Monat. 

Vorjahreseinkommen Vater27.500,00 €
Vorjahreseinkommen Mutter29.000,00 €
gemeinsame Steuern der Eltern4.788,00 €

Einkommen Vater

Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 20232.291,67 €
- Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023- 102,50 €
- Sozialpauschale 22,3 %- 488,18 €
Zwischenergebnis:= 1.700,99 €

Einkommen Mutter

Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 20232.416,67 €
- Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023- 102,50 €
- Sozialpauschale 22,3 %- 516,06 €
Zwischenergebnis: = 1.798,11 €

Einkommen Eltern abzüglich Steuern

Einkommen Vater   1.700,99 €
Einkommen Mutter+ 1.798,11 €
- tatsächlich geleistete Steuern-    399,00 €
Zwischenergebnis: = 3.100,10 €

Monatliches Einkommen der Eltern im Sinne des Bafög

Einkommen der Eltern gesamt3.100,10 €
- Grundfreibetrag- 2.540,00 €
Bafög-Einkommen Eltern= 560,10 €
Zusatzfreibetrag: 50 % für die Eltern- 280,05 €
Anrechnungsbetrag= 280,05 €

Berechnung Bafög für Anton

Grundbedarf Student mit eigener Wohnung   855,00 €
- Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen- 280,05 €
Bafög-Förderung gerundet= 575 €

Was darfst Du gespart haben?

Bist Du jünger als 30 Jahre alt, werden Deine Ersparnisse bis zu einem Betrag von 15.000 Euro beim Bafög berücksichtigt. Mit Lebenspartner und Kindern darfst Du mehr Geld auf der hohen Kante haben, pro Person im Haushalt erhöht sich Dein Freibetrag um weitere 2.300 Euro. Bist Du älter als 30 Jahre alt, darfst Du bis zu 45.000 Euro gespart haben (§ 29 BAföG).

Wichtig: Dein Bafög Anspruch verfällt nicht, wenn Du mehr als den Freibetrag angespart hast. Das, was über 15.000 Euro an Vermögen da ist, wird auf Deinen Bedarf angerechnet (§ 30 BAföG).

Beispiel: Betty studiert in Tübingen und bekommt den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro. Sie hat 20.000 Euro gespart. Davon werden 5.000 Euro angerechnet, die über dem Freibetrag liegen. Im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sind das monatlich 417 Euro. Sie bekommt deshalb wegen ihrer Ersparnisse monatlich immerhin noch 438 Euro.

Wird ein Minijob auf Bafög angerechnet?

Ein Minijob wird nicht auf Deinen Bafög-Anspruch angerechnet. Denn es gibt Freibeträge, die Dir geringe Einnahmen ohne Anrechnung auf das Bafög erlauben (§ 23 BAföG).

Auf die Freibeträge schlägt das Bafög-Amt noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale obendrauf. Der grundsätzliche Freibetrag für eigenes Einkommen von 353 Euro im Monat erhöht sich damit pauschal auf die aktuell geltende Minijobgrenze von 556 Euro. Diesen Betrag darfst Du hinzuverdienen, ohne dass Dein Bafög gekürzt wird.

Als Freibetrag zählt nicht der Monatsverdienst, sondern die Summe Deiner Einkünfte während des Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten. 

Das bedeutet: Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 6.672 Euro im Jahr verdienst. 

Was wird angerechnet, wenn Du mehr verdienst?

Verdienst Du mehr als 6.672 Euro im Jahr, wird nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet. 

Beispiel: Christopher studiert in Münster Mathematik. Er bekommt Bafög und arbeitet neben dem Studium regelmäßig bei der Post. Im Jahr verdient er 7.200 Euro. Er liegt damit 528 Euro über dem Freibetrag. Verteilt man den Mehrverdienst auf zwölf Monate, bekommt Christopher 44 Euro weniger Bafög im Monat.

Was ist elternunabhängiges Bafög?

In einigen Fällen bekommst Du auch Bafög, obwohl Deine Eltern eigentlich ausreichend verdienen, um Dich während der Ausbildung zu unterstützen (§ 11 BAföG). Elternunabhängiges Bafög ist zum Beispiel in folgenden vier Situationen möglich:

  1. Deine Eltern zahlen Dir keinen Unterhalt
    Wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, springt das Bafög-Amt ein. Du bekommst dann Bafög ausgezahlt, überträgst aber im Gegenzug dem Amt Deine Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern.
  2. Du machst Dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
    Besuchst Du ein Abendgymnasium oder ein Kolleg, brauchst Du dem Bafög-Amt keine Angaben über die Einkünfte Deiner Eltern zu machen.
  3. Du startest Deine Ausbildung erst spät
    Falls Du nach Deinem 29. Geburtstag Bafög bekommst und Deine Ausbildung erst sehr spät begonnen hast, musst Du Dir um das Einkommen Deiner Eltern keine Gedanken machen.
  4. Du hast schon fünf Jahre gearbeitet
    Wenn Du Dich nach dem Berufseinstieg entscheidest, doch noch zu studieren, bekommst Du elternunabhängiges Bafög. Allerdings musst Du dazu mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, seitdem Du volljährig bist, beziehungsweise sechs Jahre, wenn dazu eine Ausbildung gehörte.

Wie beantragst Du Bafög?

Der Bafög-Antrag besteht aus verschiedenen Formblättern, die Du ausgefüllt beim Bafög-Amt einreichen musst. Du kannst diese auch elektronisch ausfüllen und einschicken. 

Es kommen noch Einkommensbelege von Dir und Deinen Eltern hinzu, sowie ein Nachweis über Deine Vermögensverhältnisse und die Zulassung der Ausbildungsstätte.

Kümmere Dich so früh wie möglich um alle Dokumente. Wenn Du direkt zum Ausbildungs- oder Studienbeginn auf die Förderung angewiesen bist, solltest Du schon vor Ausbildungsstart alles parat haben.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Bafög-Antrag?

Bafög kannst Du erst beantragen, wenn Du weißt, wo Du studierst oder Deine Ausbildung machst. Wenn Du bereits zuvor abschätzen kannst, wo Du am Ende landen wirst, lohnt es sich, den Antrag schon vor der Zusage einzureichen und den Beleg für Deine Einschreibung später zu übermitteln.

Allerspätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns solltest Du den Antrag auf den Weg bringen; Bafög gibt es nämlich nicht rückwirkend. Für das Wintersemester an der Uni reicht dazu noch der 31. Oktober.

Tipp: Lade Dir die Bafög-Digital-App herunter, damit Du Unterlagen auch vom Tablet oder Mobiltelefon übermitteln kannst. Du kannst über die Bafög-App auch den Bearbeitungsstand Deines Antrags verfolgen.

Wo kannst Du Bafög beantragen?

In welchem Bafög-Amt Du Deinen Antrag einreichen musst, hängt von der Art und dem Ort Deiner Ausbildungsstätte ab (§ 45 BAföG):

  • Studierende reichen ihren Bafög-Antrag im Studierendenwerk ihrer Hochschule ein.
  • Für höhere Fachschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Akademien ist das Bafög-Amt im Bezirk der Ausbildungsstätte zuständig.
  • Alle anderen Schüler müssen sich an das Bafög-Amt am Wohnort der Eltern wenden.

Auf bafög.de findest Du eine Liste der Ämter. Du kannst den Bafög-Antrag auch digital abgeben unter bafoeg-digital.de.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Bafög-Antrags?

Vom Antrag bis zum Bafög-Bescheid kann es einige Monate dauern. Viel zu lang für viele Studierende, die ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bezahlen können. 

Laut Studentenwerk Leipzig musst Du mit bis zu drei Monaten Bearbeitungsdauer rechnen. Das Studierendenwerk Berlin gibt an, dass die Bearbeitung von Bafög-Anträgen in der Regel bis zu zwei Monate dauert. In Tübingen berichteten Studierende gegenüber der Südwestpresse im Mai 2025 von Bearbeitungszeiten von bis zu neun Monaten.

Tipp: Fällt es Dir schwer, die Monate finanziell zu überbrücken, bis Bafög gezahlt wird, wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Häufig haben die Mitarbeiter im Bafög-Amt Verständnis für schwierige Übergangsphasen und bearbeiten dringende Fälle schneller. Für die Übergangszeit kannst Du Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.

Wie oft musst Du Bafög beantragen?

Das Bafög-Amt gewährt die Förderung in der Regel immer nur für zwölf Monate. Nach Ende des sogenannten Bewilligungszeitraums musst Du erneut Dokumente für das Folgejahr einreichen, bis Du die Förderungshöchstdauer erreicht hast. 

Die Förderung endet mit Ablauf der Regelstudienzeit. Die ergibt sich aus den Prüfungsordnungen der Hochschule. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich sechs Semester und für den Master liegt sie zwischen zwei und vier Semestern. 

Folgendes solltest Du über die Jahre beachten (§§ 15-17 BAföG):

Leistungsnachweis: Zum fünften Semester musst Du nachweisen, dass Du genügend Kurse oder Seminare besucht und die notwendigen Zwischenprüfungen bestanden hast, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Du darfst Dein Studium also nicht schleifen lassen.

Fachwechsel: Im Bachelorstudium darfst Du bis zum fünften Semester das Studienfach wechseln. Mit dem Wechsel startet die Regelstudienzeit neu und damit auch die Bafög-Bezugsdauer (§ 7 Abs. 3 BAföG).

Hilfe beim Studienabschluss: Fehlen nach der Regelstudienzeit noch einige Monate zum Studienabschluss, können Studierende ein besonders gefördertes Bankdarlehen beantragen, den sogenannten Bildungskredit. Den kannst Du beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Bildungskredit ist günstiger als ein gewöhnlicher KfW-Studienkredit.

Flexibles Semester: Du hast einmal die Möglichkeit, über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester Bafög zu bekommen (§ 15 Abs. 4 BAföG).

Wie kannst Du die Förderdauer verlängern?

Du kannst die Förderdauer verlängern, indem Du zum Beispiel ein Semester im Ausland studierst. Es zählt nicht zur Regelstudienzeit, selbst wenn es durch Auslands-Bafög gefördert wird. 

Gerade in Kombination mit dem Erasmus-Austausch-Programm kannst Du also den einen oder anderen Schein an einer ausländischen Uni machen, ohne dabei zeitlich in Bedrängnis zu geraten. 

In folgenden Situationen kannst Du die Förderdauer verlängern (§ 15 Abs. 3 BAföG):

  • Krankheit: Eine schwerwiegende oder langwierige Krankheit hindert Dich daran, an einer wichtigen Prüfung teilzunehmen.
  • Mitarbeit im Hochschulgremium: Du bist mindestens ein Semester lang Mitglied in einem Hochschulgremium wie Asta oder Studienparlament.
  • Prüfung misslungen: Falls Du für einen Schein einen zweiten Versuch brauchst, erhältst Du ein halbes Jahr länger Bafög – auch wenn der Fehlversuch gar nicht für das Abschlusszeugnis gewertet wird.
  • Behinderung: Fällt es Dir wegen einer Behinderung schwerer, das Studium zu meistern, ist auch das ein Grund, länger Bafög zu bekommen.
  • Schwangerschaft und Kindererziehung: Bekommst Du während des Studiums ein Kind, versteht auch das Bafög-Amt, dass ein Studium nicht einfach so weiterläuft wie bisher und gewährt längere Förderzeiten.
     

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Wie viel Bafög musst Du zurückzahlen?

Wenn Du Bafög als Azubi oder während der Schulzeit bekommen hast, musst Du die staatliche Förderung nicht zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn Du eine Klasse wiederholen musstest.

Hast Du Bafög für das Studium bekommen, sieht es anders aus. Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Die andere Hälfte musst Du zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast. Dies entspricht einer Zahlung von 77 monatlichen Raten von maximal 130 Euro pro Monat (§ 18 Abs. 13 BAföG).

Fünf Jahre nach Ende des Studiums musst Du spätestens mit der Rückzahlung beginnen. Die Rate von 130 Euro wird im Dreimonatsrhythmus fällig, das sind dann viermal im Jahr 390 Euro. 

Zurückzahlen musst Du nur, wenn Dein anrechenbares Einkommen über dem Freibetrag von 1.690 Euro im Monat liegt (§ 18a BAföG). Unter anrechenbarem Einkommen versteht man das Bruttoeinkommen nach Abzug von Pauschalen für die Sozialversicherung, für Steuern und Werbungskosten (§ 21 BAföG). 

Wer ab September 2019 zum ersten Mal Bafög bekommen hat, muss das Darlehen nicht länger als 20 Jahre abzahlen, egal ob er seine Schulden in der Zeit begleichen konnte oder nicht.

Wie bekommst Du bei der Bafög-Rückzahlung einen Rabatt?

Oft lohnt es sich, die gesamte Bafög-Summe auf einmal abzuzahlen. In diesem Fall gewährt der Staat Rabatte (§§ 18-20 BAföG).

Wer höhere Bafög-Schulden hat, bekommt bis zu 2.100 Euro erlassen, wenn er die Summe auf einmal zurückzahlt. Musst Du weniger zurückzahlen, schrumpft die Ersparnis bei einer Einmalrückzahlung abhängig von der Darlehenssumme. Die genauen Beträge findest Du in dieser Nachlasstabelle.

Vergünstigungen bei Einmalrückzahlung

Bafög-Summe3.000 €20.000 €
Darlehen, das Du zurückzahlen musst1.500 €10.000 €
Rückzahlung nach Abzug von Rabatt1.395 €7.900 €
Vergünstigung7 %21 %

1 Du musst nur die Hälfte der Bafög-Summe zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro.
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: Oktober 2025)

Beispiel: Christopher hat während seines Studiums insgesamt 20.000 Euro Bafög erhalten. Die Hälfte davon muss er als Darlehen zurückzahlen – also 10.000 Euro. Mit dem Rabatt für die Einmalrückzahlung in Höhe von 21 Prozent zahlt Christopher nur 7.900 Euro zurück. Er spart somit 2.100 Euro.

Gibt es einen Bafög-Nachlass bei guten Noten?

Bis 2012 war es möglich, die Summe des Darlehens zu verringern, indem Du vor der Regelstudienzeit fertig wurdest oder zu den besten 30 Prozent Deines Jahrgangs gehörtest. Diesen Bonus gibt es heute nicht mehr.

Was sind Alternativen zum Bafög?

Wenn Du kein Bafög bekommst, muss das noch lange nicht das Ende Deiner Studienpläne bedeuten. Zu den Alternativen zählen Stipendien oder ein studentischer Nebenjob. Vielleicht brauchst Du etwas länger, wenn Du jobbst, so kannst Du aber auch direkt Berufserfahrung sammeln. Ähnlich sieht es bei einem dualen Studium aus, bei dem Du studierst und gleichzeitig arbeitest. 

Falls Dein Bafög-Antrag abgelehnt wird, weil Deine Eltern zu viel verdienen, hast Du ein Recht auf Unterhalt von Deinen Eltern. 

Studienkredite sollten immer der letzte Ausweg sein, da Dich diese finanziell nachhaltig belasten. Das gilt auch für den staatlich geförderten KfW-Studienkredit. Der Zinssatz für Studienkredite für Neuverträge hat sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Im Oktober 2021 lag er noch bei 3,76 Prozent, im Oktober 2025 bei 6,04 Prozent effektivem Jahreszins.

Autoren
Arne Düsterhöft
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