So sparst Du hunderte Euro bei Deinen Heizkosten
Expertengespräch am 06.11.2025
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Willst Du studieren oder eine Ausbildung machen und fragst Dich, ob Du Dir das leisten kannst? Die gute Nachricht: Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende können eine Förderung vom Staat bekommen. Denn in Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren vom Staat eine Berufsausbildungsförderung – besser bekannt als Bafög. Ob Du Bafög bekommen kannst, wie viel Deine Eltern für Bafög verdienen dürfen und wie Du Bafög beantragst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Falls Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, kannst Du im Wintersemester 25/26 mit 992 Euro pro Monat rechnen (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du nicht nur Deine Wohnung und Lebensmittel zahlen, sondern auch Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung,
Bist Du in der Krankenkasse über Deine Eltern familienversichert, kannst Du den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro bekommen.
Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung ausgeben musst, Du bekommst immer nur 380 Euro als Unterkunftspauschale für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG).
Die Bafög-Höchstsätze hängen von der Art Deiner Ausbildung ab und ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst oder schon ausgezogen bist.
bei den Eltern zuhause | eigene Wohnung | |
---|---|---|
Universitäten, Höhere Fachschulen etc. | 534 € | 855 € |
Abendgymnasien, weiterführende Fachschulklassen nach Berufs-ausbildung | 501 € | 822 € |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, weiterführende Fachoberschulen etc. | 498 € | 775 € |
Berufsfachschulen ohne Berufsausbildung | 276 € | 666 € |
Schüler im ersten Bildungsweg, Fachschulen etc. | - | 666 € |
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung1 | + 137 € | + 137 € |
Zusatzleistung pro eigenes Kind | + 160 € | + 160 € |
1 Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 205 Euro.
Quelle: §§ 12, 13, 13a, 14b BAföG (Stand: Oktober 2025)
Da nicht alle Bafög-Berechtigten den Höchstsatz bekommen, lohnt sich ein Blick auf die durchschnittlichen Bafög-Förderungen.
Studierende erhielten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2024 monatlich im Durchschnitt 657 Euro Bafög. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 539 Euro.
Wie viel Bafög Du tatsächlich bekommst, hängt von drei Faktoren ab:
Als Erstsemester kannst Du eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn Du oder Deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben (§ 56 BAföG).
Beantrage die Studienstarthilfe online über das Portal Bafög-digital. Beachte: Es gibt eine Ausschlussfrist. Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Startet Dein erstes Semester am 1. Oktober, hast Du nur bis zum 30. November Zeit.
Als Unterlagen brauchst Du nur den Nachweis über eine Sozialleistung und Deine Immatrikulationsbescheinigung. Du brauchst eine Bund-ID, um den Antrag online stellen zu können.
Die Studienstarthilfe musst Du nicht zurückzahlen. Das Geld gibt es unabhängig vom späteren Bafög, es wird Dir davon nicht abgezogen.
Laut Koalitionsvertrag 2025 soll es zum Wintersemester 2026/27 mehr Bafög geben. Die Wohnpauschale soll auf 440 Euro erhöht werden (Koalitionsvertrag, Rz. 2445ff). Das wäre eine Erhöhung um 60 Euro monatlich.
Zudem soll die Bafög-Grundpauschale von aktuell 475 Euro in zwei Schritten auf das Grundsicherungsniveau angehoben werden. Der Regelbedarf beim Bürgergeld beläuft sich derzeit auf 563 Euro.
Die monatliche Bafög-Förderung allein reicht für den Lebensunterhalt oft nicht aus, obwohl zum Wintersemester 2024/25 die Bafög-Sätze um fünf Prozent gestiegen sind. Das liegt vor allem an den hohen Mieten in den Universitätsstädten, die Studierende mit der Bafög-Wohnpauschale von 380 Euro nicht bezahlen können.
Nach einer Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts in Kooperation mit der Vermittlungsplattform Wg-gesucht.de kostet ein WG-Zimmer im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro im Monat.
Die Hochschulrektorenkonferenz fordert seit Jahren von der Politik, die Bafög-Sätze deutlich zu erhöhen und an die Lebensrealitäten anzupassen.
Die Bafög-Grundpauschale ist mit 475 Euro deutlich niedriger als der Regelbedarf beim Bürgergeld, der sich auf 563 Euro beläuft. Das bedeutet aber nicht, dass Du zwischen Bafög und Bürgergeld wählen könntest. Bist Du grundsätzlich Bafög-förderungsberechtigt, kannst Du kein Bürgergeld bekommen und auch kein Wohngeld.
Mit den Bafög-Höchstsätzen musst Du Dich abfinden: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Studierende aus dem Grundgesetz keinen Anspruch auf höheres Bafög ableiten können (BVerfG, 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21).
Doch das Thema ist noch nicht ganz erledigt: Denn das Verwaltungsgericht Berlin hält die Bafög-Sätze für zu niedrig und damit aus mehreren Gründen für verfassungswidrig (VG Berlin, 05.06.2024, Az. 18 K 342/22). Es hat die Frage erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis zur Entscheidung hilft Dir neben dem Bafög nur ein guter Studentenjob.
Die Unterstützung durch Bafög ist für viele Menschen in der Ausbildung sehr wichtig. 2024 bekamen aber nur 613.000 Menschen Bafög. Damit sank die Zahl der Bafög-Geförderten auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000.
So sparst Du hunderte Euro bei Deinen Heizkosten
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Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG).
Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.
Ausbildungsstätte | |
---|---|
Studium | Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien |
Ausbildung | Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs |
Schule | alle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs |
Quelle: § 2 BAföG (Stand: Oktober 2025)
Wichtig: Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist.
Schülerinnen und Schüler können erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zum Beispiel weil die Schule zu weit entfernt ist, sie schon mit einem Kind zusammenleben oder aus sozialen Gründen ausgezogen sind, wenn es in der Wohnung der Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BAföG).
Zusätzlich musst Du zwei grundsätzliche Voraussetzungen für Bafög erfüllen (§§ 8-10 BAföG):
Mit dem sogenannten Auslands-Bafög kannst Du Dir auch eine Ausbildung im Ausland oder Auslandssemester während des Studiums fördern lassen (§ 5 BAföG). Ein solcher Antrag kann sich lohnen, wenn Du für Dein Studium in Deutschland kein Bafög bekommen würdest. Denn es gibt Auslandszuschläge.
Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.
Sind Deine Eltern verheiratet, dürfen sie nach der Finanztip-Berechnung etwa 41.500 Euro brutto im Jahr verdienen, damit Du den Bafög-Höchstsatz bekommen kannst.
Liegt das Einkommen Deiner Eltern über dieser Grenze, kannst Du noch Bafög bekommen, aber weniger.
Verdienen Deine Eltern etwa 78.000 Euro im Jahr, ist die staatliche Förderung eher unwahrscheinlich. Die Einkommensgrenze für Bafög ist dann überschritten.
Wir haben bei der Berechnung unterstellt, dass Deine Eltern angestellt sind und Du keine Geschwister hast. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass beide Eltern gleich viel verdienen und keine Riester-Verträge besparen.
Wichtig: Lass Dich von den Einkommensgrenzen nicht zu schnell entmutigen. Denn bei der Rechnung vom Bafög-Amt wirken sich viele Faktoren zu Deinen Gunsten aus – wie Sozialabgaben, Werbungskosten oder Beiträge zu Riester-Versicherungen.
Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de findest Du konkrete Beispiele, wann es wie viel Förderung gibt.
Das Bafög-Amt berücksichtigt nicht das gesamte Einkommen Deiner Eltern oder, falls Du verheiratet bist, Deines Ehepartners. Davon werden festgelegte Beträge abgezogen, die auch Freibeträge genannt werden.
Sind Deine Eltern miteinander verheiratet, gilt ein Freibetrag für beide gemeinsam. Leben Deine Eltern getrennt, wird für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag berücksichtigt. Auch mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das von Deinem Ehepartner oder Deinen Eltern versorgt werden muss, steigt der jeweilige Freibetrag.
Einkommens-Freibetrag für | WS 2025/26 |
---|---|
verheiratete Eltern | 2.540 € |
alleinstehender Elternteil | 1.690 € |
Ehepartner | 1.690 € |
Stiefelternteil | 850 € |
pro Kind (unterhaltsberechtigt) | 770 € |
Quelle: § 25 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: Oktober 2025)
Ausblick: Laut dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung von 2025 sollen die Freibeträge dynamisiert werden. Es ist noch unklar, wie das genau aussehen wird.
Du musst beim Bafög-Antrag die Einkünfte Deiner Eltern und Deines Ehepartners offenlegen. Dazu verlangt das Bafög-Amt den Steuerbescheid Deiner Eltern für das vorletzte Kalenderjahr. Willst Du zum Wintersemester 2025/26 Bafög beantragen, musst Du den Steuerbescheid Deiner Eltern für 2023 vorlegen.
Wie das Bafög-Amt genau rechnet, ist kompliziert. Zur Veranschaulichung dient das folgende Beispiel:
Anton ist 19 Jahre alt, studiert im ersten Semester Politikwissenschaft in Göttingen und wohnt nicht bei seinen Eltern. Er ist bei seinen Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Antons Vater hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro; seine Mutter ist ebenfalls angestellt und hatte Einkünfte in Höhe von 29.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 56.500 Euro hat Anton einen Anspruch auf 575 Euro Bafög im Monat.
Vorjahreseinkommen Vater | 27.500,00 € |
Vorjahreseinkommen Mutter | 29.000,00 € |
gemeinsame Steuern der Eltern | 4.788,00 € |
Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2023 | 2.291,67 € |
- Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023 | - 102,50 € |
- Sozialpauschale 22,3 % | - 488,18 € |
Zwischenergebnis: | = 1.700,99 € |
Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2023 | 2.416,67 € |
- Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023 | - 102,50 € |
- Sozialpauschale 22,3 % | - 516,06 € |
Zwischenergebnis: | = 1.798,11 € |
Einkommen Vater | 1.700,99 € |
Einkommen Mutter | + 1.798,11 € |
- tatsächlich geleistete Steuern | - 399,00 € |
Zwischenergebnis: | = 3.100,10 € |
Einkommen der Eltern gesamt | 3.100,10 € |
- Grundfreibetrag | - 2.540,00 € |
Bafög-Einkommen Eltern | = 560,10 € |
Zusatzfreibetrag: 50 % für die Eltern | - 280,05 € |
Anrechnungsbetrag | = 280,05 € |
Grundbedarf Student mit eigener Wohnung | 855,00 € |
- Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | - 280,05 € |
Bafög-Förderung gerundet | = 575 € |
Bist Du jünger als 30 Jahre alt, werden Deine Ersparnisse bis zu einem Betrag von 15.000 Euro beim Bafög berücksichtigt. Mit Lebenspartner und Kindern darfst Du mehr Geld auf der hohen Kante haben, pro Person im Haushalt erhöht sich Dein Freibetrag um weitere 2.300 Euro. Bist Du älter als 30 Jahre alt, darfst Du bis zu 45.000 Euro gespart haben (§ 29 BAföG).
Wichtig: Dein Bafög Anspruch verfällt nicht, wenn Du mehr als den Freibetrag angespart hast. Das, was über 15.000 Euro an Vermögen da ist, wird auf Deinen Bedarf angerechnet (§ 30 BAföG).
Beispiel: Betty studiert in Tübingen und bekommt den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro. Sie hat 20.000 Euro gespart. Davon werden 5.000 Euro angerechnet, die über dem Freibetrag liegen. Im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sind das monatlich 417 Euro. Sie bekommt deshalb wegen ihrer Ersparnisse monatlich immerhin noch 438 Euro.
Ein Minijob wird nicht auf Deinen Bafög-Anspruch angerechnet. Denn es gibt Freibeträge, die Dir geringe Einnahmen ohne Anrechnung auf das Bafög erlauben (§ 23 BAföG).
Auf die Freibeträge schlägt das Bafög-Amt noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale obendrauf. Der grundsätzliche Freibetrag für eigenes Einkommen von 353 Euro im Monat erhöht sich damit pauschal auf die aktuell geltende Minijobgrenze von 556 Euro. Diesen Betrag darfst Du hinzuverdienen, ohne dass Dein Bafög gekürzt wird.
Als Freibetrag zählt nicht der Monatsverdienst, sondern die Summe Deiner Einkünfte während des Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten.
Das bedeutet: Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 6.672 Euro im Jahr verdienst.
Verdienst Du mehr als 6.672 Euro im Jahr, wird nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet.
Beispiel: Christopher studiert in Münster Mathematik. Er bekommt Bafög und arbeitet neben dem Studium regelmäßig bei der Post. Im Jahr verdient er 7.200 Euro. Er liegt damit 528 Euro über dem Freibetrag. Verteilt man den Mehrverdienst auf zwölf Monate, bekommt Christopher 44 Euro weniger Bafög im Monat.
In einigen Fällen bekommst Du auch Bafög, obwohl Deine Eltern eigentlich ausreichend verdienen, um Dich während der Ausbildung zu unterstützen (§ 11 BAföG). Elternunabhängiges Bafög ist zum Beispiel in folgenden vier Situationen möglich:
Der Bafög-Antrag besteht aus verschiedenen Formblättern, die Du ausgefüllt beim Bafög-Amt einreichen musst. Du kannst diese auch elektronisch ausfüllen und einschicken.
Es kommen noch Einkommensbelege von Dir und Deinen Eltern hinzu, sowie ein Nachweis über Deine Vermögensverhältnisse und die Zulassung der Ausbildungsstätte.
Kümmere Dich so früh wie möglich um alle Dokumente. Wenn Du direkt zum Ausbildungs- oder Studienbeginn auf die Förderung angewiesen bist, solltest Du schon vor Ausbildungsstart alles parat haben.
Bafög kannst Du erst beantragen, wenn Du weißt, wo Du studierst oder Deine Ausbildung machst. Wenn Du bereits zuvor abschätzen kannst, wo Du am Ende landen wirst, lohnt es sich, den Antrag schon vor der Zusage einzureichen und den Beleg für Deine Einschreibung später zu übermitteln.
Allerspätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns solltest Du den Antrag auf den Weg bringen; Bafög gibt es nämlich nicht rückwirkend. Für das Wintersemester an der Uni reicht dazu noch der 31. Oktober.
Tipp: Lade Dir die Bafög-Digital-App herunter, damit Du Unterlagen auch vom Tablet oder Mobiltelefon übermitteln kannst. Du kannst über die Bafög-App auch den Bearbeitungsstand Deines Antrags verfolgen.
In welchem Bafög-Amt Du Deinen Antrag einreichen musst, hängt von der Art und dem Ort Deiner Ausbildungsstätte ab (§ 45 BAföG):
Auf bafög.de findest Du eine Liste der Ämter. Du kannst den Bafög-Antrag auch digital abgeben unter bafoeg-digital.de.
Vom Antrag bis zum Bafög-Bescheid kann es einige Monate dauern. Viel zu lang für viele Studierende, die ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bezahlen können.
Laut Studentenwerk Leipzig musst Du mit bis zu drei Monaten Bearbeitungsdauer rechnen. Das Studierendenwerk Berlin gibt an, dass die Bearbeitung von Bafög-Anträgen in der Regel bis zu zwei Monate dauert. In Tübingen berichteten Studierende gegenüber der Südwestpresse im Mai 2025 von Bearbeitungszeiten von bis zu neun Monaten.
Tipp: Fällt es Dir schwer, die Monate finanziell zu überbrücken, bis Bafög gezahlt wird, wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Häufig haben die Mitarbeiter im Bafög-Amt Verständnis für schwierige Übergangsphasen und bearbeiten dringende Fälle schneller. Für die Übergangszeit kannst Du Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
Das Bafög-Amt gewährt die Förderung in der Regel immer nur für zwölf Monate. Nach Ende des sogenannten Bewilligungszeitraums musst Du erneut Dokumente für das Folgejahr einreichen, bis Du die Förderungshöchstdauer erreicht hast.
Die Förderung endet mit Ablauf der Regelstudienzeit. Die ergibt sich aus den Prüfungsordnungen der Hochschule. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich sechs Semester und für den Master liegt sie zwischen zwei und vier Semestern.
Folgendes solltest Du über die Jahre beachten (§§ 15-17 BAföG):
Leistungsnachweis: Zum fünften Semester musst Du nachweisen, dass Du genügend Kurse oder Seminare besucht und die notwendigen Zwischenprüfungen bestanden hast, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Du darfst Dein Studium also nicht schleifen lassen.
Fachwechsel: Im Bachelorstudium darfst Du bis zum fünften Semester das Studienfach wechseln. Mit dem Wechsel startet die Regelstudienzeit neu und damit auch die Bafög-Bezugsdauer (§ 7 Abs. 3 BAföG).
Hilfe beim Studienabschluss: Fehlen nach der Regelstudienzeit noch einige Monate zum Studienabschluss, können Studierende ein besonders gefördertes Bankdarlehen beantragen, den sogenannten Bildungskredit. Den kannst Du beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Bildungskredit ist günstiger als ein gewöhnlicher KfW-Studienkredit.
Flexibles Semester: Du hast einmal die Möglichkeit, über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester Bafög zu bekommen (§ 15 Abs. 4 BAföG).
Du kannst die Förderdauer verlängern, indem Du zum Beispiel ein Semester im Ausland studierst. Es zählt nicht zur Regelstudienzeit, selbst wenn es durch Auslands-Bafög gefördert wird.
Gerade in Kombination mit dem Erasmus-Austausch-Programm kannst Du also den einen oder anderen Schein an einer ausländischen Uni machen, ohne dabei zeitlich in Bedrängnis zu geraten.
In folgenden Situationen kannst Du die Förderdauer verlängern (§ 15 Abs. 3 BAföG):
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Wenn Du Bafög als Azubi oder während der Schulzeit bekommen hast, musst Du die staatliche Förderung nicht zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn Du eine Klasse wiederholen musstest.
Hast Du Bafög für das Studium bekommen, sieht es anders aus. Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Die andere Hälfte musst Du zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast. Dies entspricht einer Zahlung von 77 monatlichen Raten von maximal 130 Euro pro Monat (§ 18 Abs. 13 BAföG).
Fünf Jahre nach Ende des Studiums musst Du spätestens mit der Rückzahlung beginnen. Die Rate von 130 Euro wird im Dreimonatsrhythmus fällig, das sind dann viermal im Jahr 390 Euro.
Zurückzahlen musst Du nur, wenn Dein anrechenbares Einkommen über dem Freibetrag von 1.690 Euro im Monat liegt (§ 18a BAföG). Unter anrechenbarem Einkommen versteht man das Bruttoeinkommen nach Abzug von Pauschalen für die Sozialversicherung, für Steuern und Werbungskosten (§ 21 BAföG).
Wer ab September 2019 zum ersten Mal Bafög bekommen hat, muss das Darlehen nicht länger als 20 Jahre abzahlen, egal ob er seine Schulden in der Zeit begleichen konnte oder nicht.
Oft lohnt es sich, die gesamte Bafög-Summe auf einmal abzuzahlen. In diesem Fall gewährt der Staat Rabatte (§§ 18-20 BAföG).
Wer höhere Bafög-Schulden hat, bekommt bis zu 2.100 Euro erlassen, wenn er die Summe auf einmal zurückzahlt. Musst Du weniger zurückzahlen, schrumpft die Ersparnis bei einer Einmalrückzahlung abhängig von der Darlehenssumme. Die genauen Beträge findest Du in dieser Nachlasstabelle.
Bafög-Summe | 3.000 € | 20.000 € |
---|---|---|
Darlehen, das Du zurückzahlen musst | 1.500 € | 10.000 € |
Rückzahlung nach Abzug von Rabatt | 1.395 € | 7.900 € |
Vergünstigung | 7 % | 21 % |
1 Du musst nur die Hälfte der Bafög-Summe zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro.
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: Oktober 2025)
Beispiel: Christopher hat während seines Studiums insgesamt 20.000 Euro Bafög erhalten. Die Hälfte davon muss er als Darlehen zurückzahlen – also 10.000 Euro. Mit dem Rabatt für die Einmalrückzahlung in Höhe von 21 Prozent zahlt Christopher nur 7.900 Euro zurück. Er spart somit 2.100 Euro.
Bis 2012 war es möglich, die Summe des Darlehens zu verringern, indem Du vor der Regelstudienzeit fertig wurdest oder zu den besten 30 Prozent Deines Jahrgangs gehörtest. Diesen Bonus gibt es heute nicht mehr.
Wenn Du kein Bafög bekommst, muss das noch lange nicht das Ende Deiner Studienpläne bedeuten. Zu den Alternativen zählen Stipendien oder ein studentischer Nebenjob. Vielleicht brauchst Du etwas länger, wenn Du jobbst, so kannst Du aber auch direkt Berufserfahrung sammeln. Ähnlich sieht es bei einem dualen Studium aus, bei dem Du studierst und gleichzeitig arbeitest.
Falls Dein Bafög-Antrag abgelehnt wird, weil Deine Eltern zu viel verdienen, hast Du ein Recht auf Unterhalt von Deinen Eltern.
Studienkredite sollten immer der letzte Ausweg sein, da Dich diese finanziell nachhaltig belasten. Das gilt auch für den staatlich geförderten KfW-Studienkredit. Der Zinssatz für Studienkredite für Neuverträge hat sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Im Oktober 2021 lag er noch bei 3,76 Prozent, im Oktober 2025 bei 6,04 Prozent effektivem Jahreszins.
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