Überschussbeteiligung Mehr Geld für Dich in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nathanael Häfner
Nathanael Häfner
Experte BU und Unfallversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Hatte Deine Versicherung niedrigere Kosten und zahlte weniger Berufsunfähigkeitsrente als erwartet, erwirtschaftet sie Überschüsse.
  • Über die Überschussbeteiligung muss die Versicherung Dich daran teilhaben lassen.
  • Du bekommst das Geld etwa über eine Bonusrente, Beitragsverrechnung oder einen Schlussüberschuss. 

So gehst Du vor

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Wenn ein Versicherer für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) weniger Geld ausgegeben hat als er zuvor eingeplant hatte, erwirtschaftet er sogenannte Überschüsse. Diese muss er an Dich weitergeben. Das kann aber auch in die andere Richtung gehen: Sinken die Überschüsse, hebt die Versicherung Deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen an. 

Was ist eine Überschussbeteiligung?

Durch die Überschussbeteiligung kann es passieren, dass die Versicherung Dir Geld zurückzahlt: Überschüsse entstehen, wenn die Aufwendungen für BU-Renten und die übrigen Kosten niedriger sind als ursprünglich angenommen. Das bedeutet: Werden weniger Menschen berufsunfähig als gedacht, hat die Versicherung niedrigere Ausgaben als geplant. Damit bleibt ein Überschuss. Der entsteht auch, wenn Versicherungen Teile der Versicherungsbeiträge gewinnbringend an Kapitalmärkten anlegen oder wenn ihre Kosten sinken. 

Die Versicherung muss Überschüsse an Dich weitergeben. Das nennt sich Überschussbeteiligung und ist unter Paragraf 153 im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Dazu muss die Versicherung die Überschüsse ein Mal im Jahr ausrechnen und ihre Kunden und Kundinnen angemessen daran beteiligen – es sei denn, beide Parteien lehnen dies ausdrücklich in einer Vereinbarung ab. 

Ob und in welcher Höhe ein Anbieter Überschüsse erwirtschaftet, ist also nicht garantiert und kann sich jährlich verändern. Auf welche Art er die Überschüsse an Dich weitergibt, hängt wiederum von Deinem Vertrag ab. 

Hintergrund:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer mit einem hohen Kostenrisiko für den Versicherer verbunden. Wird eine versicherte Person berufsunfähig, muss die Versicherung möglicherweise über viele Jahre eine BU-Rente zahlen.

Versicherungen überprüfen daher, wie sich ihre Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden. Die Versicherung muss sicherstellen, dass sie sowohl die zu erwartenden BU-Renten als auch ihre sonstigen Kosten decken kann (§ 138 VAG). Zudem kalkuliert sie auf dieser Grundlage die Beitrage. Dieser Beitrag nennt sich dann im Fachjargon Bruttobeitrag. 

 

Welche Arten der Überschussbeteiligung gibt es?

In der Regel kannst Du zwischen folgenden Arten der Überschussbeteiligung wählen: 

Beitragsverrechnung - Alle Kunden und Kundinnen des Versicherungsunternehmens erhalten eine Gutschrift auf ihren Beitrag. Die Überschussanteile werden mit dem kalkulierten Bruttobeitrag verrechnet, sodass sie letztlich eine geringere Prämie zahlen – den sogenannten Nettobeitrag. Sinken die Überschüsse, steigt die zu zahlende Prämie.

Bonusrente - Beim Bonussystem erhöht sich die garantierte Berufsunfähigkeitsrente entsprechend der zu verrechnenden Überschussbeteiligung. Davon profitieren aber nur die Versicherten, die tatsächlich berufsunfähig werden und deshalb Anspruch auf eine Rente haben.

Schlussüberschuss - Die gesamte Summe wird bei Vertragsende an den Versicherungskunden ausgezahlt – wie bei einem Sparvertrag. Solche Sparverträge solltest Du aber besser meiden. Denn kündigst Du eines Tages Deine BU-Versicherung und wechselst zu einem anderen Versicherer, kannst Du Deinen Schlussüberschuss verlieren. 

Was gilt für die Beitragsverrechnung bei der Überschussbeteiligung? 

Wir empfehlen Dir, die Beitragsverrechnung zu nutzen. Nur so profitierst Du schon bei der nächsten fälligen Prämienzahlung von den Überschüssen Deines Anbieters. Steigen die Überschüsse, sinken Deine Beiträge für die BU-Versicherung. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss: Hat Deine Versicherung keine oder weniger hohe Überschüsse, kann auch Dein Versicherungsbeitrag steigen.

Wieso ist der Bruttobeitrag wichtig? 

Damit Du keine bösen Überraschungen erlebst, solltest Du immer auf den Bruttobeitrag schauen. Bis zu dieser Höhe kann der Versicherer den Beitrag maximal erhöhen (§ 163 VVG). Er ist also Deine Obergrenze. 

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, dass BU-Versicherer ihre Nettoprämien zu niedrig ansetzen. Dadurch erhöhten sich die Preise für einige Versicherte später stark. 

Höhere Überschüsse durch gesundes Verhalten – geht das? 

Abstand nehmen solltest Du allerdings von sogenannten Telematik-Tarifen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Solche Tarife belohnen Dich mit einer höheren Überschussbeteiligung, wenn Du Dich gesundheitsbewusst verhältst. So einen Tarif bietet zum Beispiel die Dialog Lebensversicherung, eine Gesellschaft des Generali-Konzerns an. Der Tarif heißt SBU-professional Vitality. 

Im Bereich der Kfz-Versicherung gibt es Telematik-Tarife schon länger. Je umsichtiger und risikoärmer Du fährst, desto niedriger fallen Deine Beiträge aus. Ähnlich funktioniert das im Tarif der Dialog Lebensversicherung. Je nachdem, wie oft Du Sport treibst oder an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst, stuft Dich die Versicherung in den Status Bronze, Silber, Gold oder Platin ein. Deine Aktivitäten übermittelst Du über eine App an die Versicherung. Je höher Dein Vitality-Status, desto mehr Überschüsse werden Dir gutgeschrieben. Dadurch sparst Du an Beitrag. 

Was sagt der Bundesgerichtshof?

Laut einem BGH-Urteil vom 12. Juni 2024 (Az. IV ZR 437/22) enthält der Tarif unwirksame Klauseln. Zum einen seien Versicherte durch die Informationsklausel unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 S.1. BGB). Denn die Versicherten tragen allein das Risiko, ihr gesundheitsbewusstes Verhalten an die Versicherung zu melden. Das würde die Versicherten benachteiligen, da sie dann auch das Risiko für den Fall tragen, wenn die Versicherung für das Ausbleiben der Meldung verantwortlich ist, heißt es. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Daten aus technischen Gründen nicht übermittelt werden können.

Zum anderen sei es für Versicherte schwer durchschaubar, wie sich welches Verhalten genau auf den Beitrag auswirke. Die Klausel verstoße daher gegen das Transparenzgebot nach Paragraf 307 Abs. 1 S. 2 BGB, urteilte der BGH. Die Generali hat auf Nachfrage von Finanztip geäußert, dass sie Ihre Versicherungsbedingungen entsprechend anpassen werde. Davon sind laut Angaben der Versicherung rund hundert Kunden betroffen. 

Was musst Du bei Deinen Gesundheitsdaten beachten? 

Grundsätzlich solltest Du vorsichtig damit sein, sensible Gesundheitsdaten herauszugeben. Angaben zu Deinem Gesundheitszustand musst Du nur in zwei Fällen machen: Bei einer Gesundheitsprüfung des Versicherers und wenn Du eine BU-Rente beantragst. 

Wie bekommst Du eine Überschussbeteiligung?

Die Versicherung teilt Dir jedes Jahr schriftlich in einer sogenannten Überschussdeklaration mit, welche Überschüsse Dir zustehen. Deinen Bonus erhältst Du dann über eine der drei Arten der Überschussbeteiligung. Du musst also keinen extra Antrag stellen. 

Hast Du Dich für die Beitragsverrechnung entschieden, werden die Überschüsse mit Deinem Bruttobeitrag verrechnet. Nach Erhalt der Überschussdeklaration werden dann also Deine Bruttobeiträge entweder nach oben oder nach unten hin angepasst. Je nachdem, ob die Versicherung weniger oder mehr Überschüsse als im letzten Jahr erwirtschaftet hat.

Die Bonusrente wird Dir zusätzlich zur versicherten Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt, wenn Du mal berufsunfähig werden solltest und über Deinen Versicherer eine Rente beziehst. 

Ein Schlussbonus wird erst mit Beendigung des Vertrags, also in aller Regel mit Eintritt des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf Dein Konto ausbezahlt. 

Welche Versicherungen haben Überschussbeteiligungen?

Versicherungen mit Überschussbeteiligungen gibt es vor allem bei Altersvorsorgeprodukten wie der Lebensversicherung, der privaten Rentenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Überschussbeteiligung bei der BU-Versicherung unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten von der Überschussbeteiligung bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen.

Die Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen funktionieren etwas anders als bei der BU-Versicherung: Versicherte bekommen die Überschüsse zum einen jährlich zusammen mit dem Garantiezins ausgezahlt. 

Lässt Du die Versicherung bis zum Vertragsende laufen, bekommst Du außerdem einen Schlussüberschuss überwiesen. Dabei zahlt die Versicherung also das Geld mit dem Ende der Lebensversicherung aus – oder dem Beginn der Rente bei Rentenversicherungen. 

Was ist mit Zinsen?

Die Versicherung muss das Ersparte verzinsen, und zwar immer mindestens zum Garantiezins. Dieser Zinssatz wird Dir bei Abschluss der Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert. Im April kündigte das Bundesfinanzministerium an, den Garantiezins erstmals seit 30 Jahren zu erhöhen: von aktuell 0,25 Prozent auf 1 Prozent ab 2025.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen spielen erfolgreiche Kapitalanlagen außerdem eine größere Rolle für die Überschussgenerierung. Die BU-Versicherung kalkuliert ihre Überschüsse eher über Kosteneinsparungen und ausbleibende Berufsunfähigkeiten. 

Mehr Infos zu der Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung oder bei der Rentenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. 

Wo kannst Du Dich zur BU-Versicherung beraten lassen?

Suchst Du eine BU, sollte Dir ein Versicherungsmakler helfen. Welcher Versicherer und welcher Tarif zu Dir passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Beruf und Deinem Gesundheitszustand ab. Eine individuelle Beratung beim Thema BU-Versicherung ist daher notwendig. In einem Vergleich haben wir Versicherungsmakler untersucht. Folgende Vermittler empfiehlt Dir Finanztip:

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