Elternzeit berechnen und planen So nehmt Ihr Elternzeit für die Kinder

Expertin Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Wirst Du bald Vater oder Mutter? Dann solltet Ihr Euch gemeinsam vor der Geburt Eures Kindes überlegen, wer in Elternzeit geht und wie lange. Die Auszeit vom Job müsst Ihr Eurem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Wie das funktioniert, wie Ihr Eure Elternzeit berechnen könnt und wie Ihr am besten danach wieder in den Job einsteigt, erfahrt Ihr in diesem Ratgeber.
Eltern, die angestellt sind, haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ein Kind bekommen, mit ihm in einem Haushalt leben, es betreuen und erziehen (§ 15 Abs. 1 BEEG). Das Kind darf nicht älter als acht Jahre alt sein.
Elternzeit bedeutet, dass Dein Arbeitsverhältnis ruht: Du musst während der Elternzeit nicht arbeiten. Du bist freigestellt, bekommst in dieser Zeit vom Arbeitgeber aber kein Gehalt und oft auch keine Prämien wie die Inflationsausgleichsprämie oder Weihnachtsgeld, wenn das durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen ist.
Finanziell abgesichert bist Du durch das staatliche Elterngeld, das sich auf rund 65 Prozent Deines Nettogehalts beläuft.
Das Besondere an der Elternzeit sind zwei Dinge:
Genutzt wird Elternzeit häufiger von Müttern: Im Jahr 2023 waren nach den Daten des Statistischen Bundesamts fast ein Viertel aller Mütter in Deutschland, deren jüngstes Kind unter sechs Jahren alt ist, in Elternzeit. Bei den Vätern traf dies nur auf 1,6 Prozent zu.
Elternzeit kannst Du auch beantragen, wenn Du noch in der Ausbildung bist, in Teilzeit arbeitest oder wenn Dein Arbeitsverhältnis befristet ist. Auch Eltern, die als Beamte tätig sind, steht Elternzeit zu. Das ist in einer besonderen Verordnung geregelt (MuSchEltZV).
Zusätzlich zu den leiblichen Eltern, können alle, die das Sorgerecht für ein Kind übernommen haben, bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Zum Beispiel wenn die Eltern des Kindes schwer erkrankt, behindert oder gestorben sind.
Großeltern können sich ausnahmsweise für die Betreuung eines Enkelkindes von der Arbeit freistellen lassen (§ 15 Abs. 1a BEEG). Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Wichtig: Großeltern bekommen kein Elterngeld, auch wenn sie in Elternzeit gehen. Denn aus dem Anspruch auf Elternzeit folgt nicht automatisch der Bezug von Elterngeld.
Selbstständige Eltern haben keinen Anspruch auf Elternzeit, da sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen.
Studierende und Schülerinnen und Schüler können ebenfalls keine Elternzeit beantragen und dadurch zum Beispiel länger studieren oder zur Schule gehen.
Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen anderen Freiwilligendienst ableistet, dem steht keine Elternzeit zu.
Die Elternzeit dauert pro Kind und Elternteil drei Jahre oder 36 Monate. Dabei wird bei Müttern die Mutterschutzfrist, also die ersten beiden Monate nach der Geburt des Kindes, auf die Elternzeit angerechnet. Es bleiben dementsprechend nach dem Mutterschutz für Dich als Mutter zwei Jahre und zehn Monate Elternzeit. Als Vater kannst Du die vollen drei Jahre Elternzeit nehmen.
Überlegt Euch, wie Ihr die Betreuung des Kindes organisieren wollt. Du kannst die drei Jahre Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zusammenhängend nehmen oder die drei Jahre in drei Abschnitte aufteilen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Und Du kannst bis zu zwei Jahre Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen (§ 15 Abs. 2 BEEG). Ablehnen darf Dein Arbeitgeber die späte Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Das ist eher selten.
Ein Jobwechsel während der Elternzeit mischt die Karten neu: Dein neuer Arbeitgeber ist nicht an die Elternzeit gebunden, die Dein alter Arbeitgeber bewilligt hat. Du musst sie neu beantragen.
Ihr seid flexibel bei der Entscheidung, wer wann wie lange Elternzeit nehmen will. Denn Eltern können gleichzeitig oder nacheinander jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Jeder muss das mit seinem eigenen Arbeitgeber klären. Bei der Planung hilft Euch ein Elternzeitrechner.
Du kannst ein kostenloses Tool im Internet nutzen, um den Beginn der Elternzeit zu berechnen. Haufe bietet einen Elternzeitrechner, bei dem Du nur den voraussichtlichen Geburtstermin eingeben musst.
Mit dem Rechner findest Du heraus, wann der Mutterschutz beginnt und voraussichtlich endet. Dir wird ebenfalls angezeigt, wann die Elternzeit für Dich als Mutter frühestens beginnt und wann für Dich als Vater. Du siehst das Ende der Elternzeit, wenn Du die vollen 36 Monate ununterbrochen in Anspruch nimmst. Schließlich bekommst Du noch einen Hinweis darauf, wie Du die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen kannst und bis zu welchem Datum.
Beispiel: Anna und Bruno erwarten ein Kind. Sie arbeiten beide und sind bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt. Das Kind soll am 1. August 2025 auf die Welt kommen. Anna und Bruno möchten wissen, wann sie Elternzeit nehmen können und wie lange sie dauert.
Errechneter Geburtstermin 1. August 2025:
Anna befindet sich im Mutterschutz vom 20. Juni 2025 bis 26. September 2025.
Die Elternzeit beginnt für Bruno frühestens am Tag der Geburt des Kindes, dem 1. August 2025. Die Elternzeit für Anna beginnt frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist, die auf die Elternzeit angerechnet wird, also ab dem 27. September.
Bei einer dreijährigen ununterbrochenen Dauer können Anna und Bruno höchstens bis zum 31. Juli 2028 in Elternzeit gehen.
24 Monate der Elternzeit können beide auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres ihres Kindes übertragen, also bis zum 31. Juli 2033.
Kommt das Kind tatsächlich früher oder später auf die Welt, beginnt und endet die Elternzeit entsprechend früher oder später.
Wenn Du in Elternzeit gehen willst, musst Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren, von wann bis wann Du nach der Geburt des Kindes zuhause bleiben willst. Genaugenommen handelt es sich bei dem Schreiben nicht um einen Antrag. Denn ablehnen darf Dein Arbeitgeber Deine Elternzeit nicht.
Frist beachten: Willst Du innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes in Elternzeit gehen, musst Du das spätestens sieben Wochen vor deren Beginn Deinem Arbeitgeber mitteilen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Wenn Du als Mutter die Elternzeit direkt im Anschluss an die acht Wochen Mutterschutz nehmen möchtest, musst Du den Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt stellen. Besser ist es aber, wenn Du die Elternzeit schon vor der Geburt beantragst und dabei den voraussichtlichen Geburtstermin angibst.
Willst Du zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag 13 Wochen vor deren geplantem Beginn einreichen.
Form beachten: Dazu reicht seit 1. Mai 2025 eine E-Mail. Schriftform ist nicht mehr erforderlich. Du musst nichts mehr ausdrucken und unterschreiben. Das wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz neu geregelt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Die neue gesetzliche Regelung ist eine deutliche Erleichterung, da es in der Vergangenheit wegen der Schriftform zu gerichtlichen Streitigkeiten kam (BAG, 10.05.2016, Az. 9 AZR 149/15).
Muster verwenden: Du kannst unser Musterschreiben Elternzeit nutzen.
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben „Antrag auf Elternzeit“ herunterladen:
Während der Elternzeit darf Dir Dein Arbeitgeber nicht kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz beginnt, wenn Du die Elternzeit vom Arbeitgeber verlangt hast – frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 18 BEEG).
Wird die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufgeteilt – drei sind möglich – , gilt der Kündigungsschutz mit der Schonfrist von acht Wochen vor der Elternzeit für jeden dieser Zeitabschnitte (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021, Az. 2 Sa 300/20).
Nimmst Du nach dem dritten Geburtstag Deines Kindes Elternzeit, beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vorher.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Kündigung auch während der Elternzeit erlaubt, zum Beispiel wenn Dein Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss oder der Arbeitsplatz in der Elternzeit wegfällt.
Wichtig: Eine Elternzeitkündigung ist nur zulässig, wenn die Aufsichtsbehörde der Kündigung zustimmt (§ 18 Abs. 1 BEEG). Dafür sind spezielle Behörden für Arbeitsschutz zuständig.
Zulässig war zum Beispiel die Kündigung einer Arbeitnehmerin, deren Arbeitsplatz während der Elternzeit weggefallen war. Der Arbeitgeber hatte ihr einen anderen Arbeitsplatz zu geänderten Bedingungen angeboten. Für den Fall, dass sie das Angebot nicht annimmt, sprach er eine Änderungskündigung aus (§ 2 KSchG). Das Integrationsamt hatte der Änderungskündigung zugestimmt.
Die Arbeitnehmerin wollte erreichen, dass das Arbeitsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt wird. Sie klagte gegen die Änderungskündigung und verlor den Prozess. Da sie das Angebot des Arbeitgebers nicht angenommen hatte, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu Recht während der Elternzeit beendet. (LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022, Az. 16 Sa 1750/21).
Es kann passieren, dass die Aufsichtsbehörde die Zustimmung zunächst erteilt hat, diese aber keinen Bestand hat. Wird die Zustimmung der Behörde im Widerspruchs- oder Klageverfahren zurückgenommen oder aufgehoben, fehlt der Kündigung die gesetzlich erforderliche Zustimmung. Eine solche Kündigung in der Elternzeit ist unwirksam (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2021, Az. 5 Sa 263/20).
Der Kündigungsschutz endet mit Ablauf der Elternzeit. Beschäftigte in Elternzeit können das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen; sie müssen dabei allerdings eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten (§ 19 BEEG).
Hast Du während der Elternzeit die Kündigung bekommen, solltest Du Dich rechtlich beraten lassen. Dazu könntest Du Dich an die Gewerkschaft wenden, falls Du dort Mitglied bist. Oder Du suchst eine Anwaltskanzlei auf, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Das erkennst Du daran, dass in der Kanzlei Anwälte mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig sind. Wie Du einen Anwalt findest, erklären wir im Ratgeber Anwaltssuche.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du ohne Kostenrisiko gegen die Kündigung vorgehen. Für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ist Rechtsschutz besonders sinnvoll, da Du immer Deine eigenen Anwaltskosten zahlen musst, auch wenn Du vor Gericht gewinnst. Deine Rechtsschutzversicherung sollte deshalb den Baustein Arbeitsrechtsschutz abdecken. Die einzelnen Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern ebenfalls Rechtsschutz an.
Während der Elternzeit darfst Du bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG). Das kann sinnvoll sein, wenn Du wenige Stunden arbeiten möchtest, um nicht ganz aus dem Job auszusteigen.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir Deinen Teilzeitwunsch zu erfüllen. Dafür musst Du nur die gewünschte Arbeitszeit konkret mitteilen, also wie viel Stunden Du arbeiten willst und ab wann.
Nicht konkret genug ist, wenn Du schreibst, Du möchtest „voraussichtlich“ 30 Stunden arbeiten, behältst Dir aber vor, weniger zu arbeiten, „wenn die Betreuungssituation es erfordert“. Ein solcher Antrag ist zu unbestimmt und damit unwirksam (LAG Düsseldorf, 26.03.2021, Az. 6 Sa 746/20).
Du darfst sogar bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, einen Minijob annehmen oder selbstständig arbeiten. Du musst Deinen Haupt-Arbeitgeber vorher um Zustimmung bitten. Der kann sie innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 15 Abs. 4 BEEG). Seit 1. Mai 2025 kann Dein Arbeitgeber Dich per E-Mail darüber informieren, dass er nicht einverstanden ist.
Während der gesamten Elternzeit kannst Du zweimal die Arbeitszeit verringern (§ 15 Abs. 6 BEEG). Ein drittes Mal darfst Du nicht reduzieren (LAG Hamburg, 18.05.2011, Az. 5 Sa 93/10).
Nach der Elternzeit kannst Du wieder zu der Arbeitszeit zurückkehren, die vor Beginn der Elternzeit in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart war.
Wichtig: Beschäftigt Dein Arbeitgeber weniger als 15 Arbeitnehmer, hast Du keinen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit. Du bist deshalb darauf angewiesen, dass Dein Arbeitgeber mit Deiner Teilzeit einverstanden ist.
Willst Du während der Elternzeit arbeiten und beziehst gleichzeitig Elterngeld, solltest Du vorher abklären, wie sich Dein Teilzeitjob auf das Elterngeld auswirkt, wie es angerechnet wird und ob es sich finanziell lohnt. Das Elterngeld Plus ist für Eltern, die schon in der Elternzeit arbeiten wollen, oft eine sinnvolle Wahl. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber Elterngeld.
Obwohl Du von der Arbeit freigestellt bist, entstehen grundsätzlich auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche.
Aber: Dein Arbeitgeber kann den Jahresurlaub, der Dir zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen – und zwar um ein Zwölftel (§ 17 Abs. 1 BEEG). Nimmst Du ein Jahr lang Elternzeit, kannst Du den kompletten Erholungsurlaub für dieses Jahr verlieren.
Das passiert nicht automatisch. Dein Arbeitgeber muss Dir die Kürzung der Urlaubstage mitteilen, wenn er von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann Dein Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben. Oft erklären Arbeitgeber die Kürzung der Urlaubsansprüche in der Bescheinigung der Elternzeit. Zu spät ist die Erklärung des Arbeitgebers zum Urlaub allerdings, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist (LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021, Az. 7 Sa 245/20).
Hat Dein Arbeitgeber Dir nicht mitgeteilt, dass er Deine Urlaubsansprüche in der Elternzeit kürzt, muss er Deinem Urlaubskonto Deine regulären Urlaubstage gutschreiben, obwohl Du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.
Dein Resturlaub, den Du vor der Elternzeit nicht mehr nehmen konntest, steht Dir im Jahr nach der Elternzeit weiter zu. Notiere Dir deshalb unbedingt Deine noch offenen Urlaubstage, wenn Du in Elternzeit gehst. Die dürfen nicht einfach verfallen, weil Du sie nicht bis zum Jahresende oder bis zum März des Folgejahres genommen hast.
Das gilt auch, wenn Du in der Elternzeit ein weiteres Kind bekommst. Dein Resturlaub wird weiter gutgeschrieben. Du kannst die Tage nach der zweiten Elternzeit nehmen.
Arbeitest Du während der Elternzeit in Teilzeit, stehen Dir dieselben Urlaubstage entsprechend Deiner Arbeitszeit zu. Arbeitest Du zum Beispiel nur an zwei Tagen während der Elternzeit und hattest vorher 25 Urlaubstage, erwirbst Du in Teilzeit einen Anspruch auf zehn Urlaubstage.
Endet Dein Arbeitsverhältnis in der Elternzeit oder wird es im Anschluss nicht fortgesetzt, muss Dein Arbeitgeber die Urlaubstage ausbezahlen, die Du nicht mehr nehmen konntest.
Für die Auszahlung ist der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag maßgeblich, den Du in den letzten 13 Wochen vor der Elternzeit verdient hast (§ 11 BUrlG).
Beispiel: Caro hat vor ihrer Elternzeit 4.000 Euro brutto im Monat verdient, in den letzten drei Monaten also 12.000 Euro brutto. Bei Beginn der Elternzeit hat sie noch zwölf Urlaubstage. Bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt sich folgende Rechnung:
12.000 Euro ÷ 65 Tage (13 Wochen) = 184,62 Euro pro Arbeitstag. Für die zwölf Urlaubstage muss der Arbeitgeber Caro 2.215,38 Euro überweisen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist Du während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Das setzt voraus, dass Du pflichtversichert bist.
Bist Du freiwillig gesetzlich versichert, weil Du zwar mehr als die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro verdienst, aber weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wolltest, gilt Folgendes: Du bleibst während der Elternzeit Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, Du musst aber weiterhin Beiträge zahlen. Die Beiträge fallen nur dann nicht an, wenn Du die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung erfüllst.
Bist Du privat krankenversichert, musst Du auch während der Elternzeit den vollen Beitrag zahlen: Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt in der Elternzeit. Auch ein Wechsel von der PKV in die kostenfreie Familienversicherung ist während der Elternzeit nicht möglich.
Tipp: Möchtest Du von der privaten Krankenkasse am liebsten wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, kannst Du die Elternzeit dafür nutzen. Die Versicherungsfreiheit endet nämlich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze (JAEG) nicht mehr überschreitet. Die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt bei 73.800 Euro brutto. Dies gilt auch dann, wenn Du nur vorübergehend weniger verdienst, weil Du Elternzeit nimmst.
Du solltest die Elternzeit vorzeitig beenden, wenn Du erneut schwanger bist. Dann lebt Dein Arbeitsverhältnis wieder auf. Finanziell ist das für Dich deutlich günstiger. Du kannst dann wieder in den Mutterschutz gehen. Du hast dadurch einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 22 MuSchG). Mit diesem Zuschuss entspricht das Mutterschaftsgeld für das weitere Kind Deinem bisherigen Nettogehalt. Du bekommst damit deutlich mehr Geld als das Elterngeld in der Elternzeit.
Du musst Deinem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass Du Deine Elternzeit vorzeitig beenden willst. Eine genaue Frist findet sich im Gesetz nicht. Du solltest Dich an der Mutterschutzfrist orientieren und Deinen Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor dem Geburtstermin informieren. Besser früher. Denn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird erst mit dem Tag fällig, an dem Deinem Arbeitgeber die Mitteilung zugeht.
Es kommt nicht darauf an, ob Du nach der Elternzeit nochmals tatsächlich gearbeitet hast. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich in diesem Fall nach dem Arbeitsentgelt, das Du nach der Elternzeit bekommen hättest. Weitere Infos dazu findest Du im Ratgeber zum Mutterschaftsgeld.
Wichtig: Zustimmen muss Dein Arbeitgeber nicht (§ 16 Abs. 3 BEEG).
Die nicht verbrauchte Elternzeit geht nicht verloren. Ist Dein Arbeitgeber einverstanden, kannst Du die Restelternzeit für das erste Kind bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen.
Nach der Elternzeit hast Du ein Anrecht, auf Deinen alten oder zumindest einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren. In der Praxis ist das nicht immer so, weil sich Prozesse und Strukturen bei Arbeitgebern verändern können. Oder weil Führungspositionen während der Elternzeit neu besetzt wurden.
Wurde Dein Arbeitsbereich umgestaltet, darf Dich Dein Arbeitgeber nicht auf irgendeinen freien Arbeitsplatz versetzen. Er muss bei der Versetzung Deine Interessen berücksichtigen, etwa dass Du kleine Kinder hast und deshalb nicht ohne Weiteres an einem anderen Ort arbeiten kannst.
Weniger Gehalt musst Du nicht akzeptieren. Das gilt auch für Beamte. Der Dienstherr darf sie nach der Elternzeit nicht niedriger einstufen, auch wenn die Stellenbeschreibung nach der Rückkehr aus der Elternzeit die Einstufung in die Gehaltsgruppe nicht mehr rechtfertigt (EuGH, 07.09.2017, Az. C-174/16).
Bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt, wird die Elternzeit bei der Stufenlaufzeit nicht berücksichtigt (BAG, 22.02.2024, Az. 6 AZR 126/23). Die Laufzeit ist für Dein Gehalt wichtig. Das erhöht sich, wenn Du eine neue Stufe erreicht hast, weil Du bereits mehr als eine bestimmte Anzahl von Jahren bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt warst. Du musst durch die Elternzeit daher auf die nächste Gehaltserhöhung länger warten.
Wirst Du nach einer längeren Elternzeit nicht auf Deinem alten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt, sondern auf einen unattraktiven Arbeitsplatz verwiesen, musst Du Dich wehren. Das ist nicht immer leicht.
Lass Dich dazu beraten, um herauszufinden, welche Rechte Dir zustehen. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind darauf spezialisiert, Dich bei der Durchsetzung Deiner Arbeitnehmerrechte zu unterstützen. Wie Du die richtige Anwaltskanzlei findest, kannst Du im Ratgeber Anwaltssuche nachlesen. Mitglieder einer Gewerkschaft können sich bei deren Arbeitsrechts-Experten beraten lassen.
Du kannst Dich auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, wenn Du den Eindruck hast, dass Du wegen der Elternzeit diskriminiert wirst. Das gilt für Dich als Mutter genauso wie für Dich als Vater, der in Elternzeit geht. Mit dem Diskriminierungs-Check kannst Du selbst prüfen, wie Deine Rechte sind. Du kannst auch eine Beratungsstelle kontaktieren.
Du hast vielleicht Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Arbeitnehmerin klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil sie sich durch die Versetzung nach der Elternzeit diskriminiert fühlte. Sie bekam eine Entschädigung von rund 10.000 Euro zugesprochen (ArbG Wiesbaden, 18.12.2008, Az. 5 Ca 46/08). Gerichtsprozesse um derartige Streitigkeiten enden oft mit einem Vergleich.
Nach der Elternzeit hast Du keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit mehr. Möglicherweise kannst Du von Deinem Arbeitgeber trotzdem Teilzeit verlangen nach dem Teilzeit-Befristungsgesetz (TzBfG). Das funktioniert nach dem Gesetz allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn Dein Arbeitgeber oder Arbeitgeberin mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt. Wie Du Teilzeit im Anschluss an die Elternzeit beantragen kannst, erklären wir im Ratgeber zur Teilzeit.
Wenn Du nach einer langen Elternzeit arbeitslos wirst, bekommst Du unter Umständen keine oder nur eine geringe finanzielle Unterstützung. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du nur, wenn in den letzten zwei Jahren in mindestens zwölf Monaten ein Versicherungsverhältnis mit der Agentur für Arbeit bestand. Das ist der Fall, wenn Du ein Kind erziehst, das jünger als drei Jahre ist. Falls Du die Elternzeit dagegen zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nimmst, bist Du nicht arbeitslosenversichert. Das kann den Bezug von Arbeitslosengeld gefährden.
Auch wenn Du die zwölfmonatige Versicherungszeit erfüllst, musst Du mit Abschlägen beim Arbeitslosengeld rechnen. Denn die Höhe der Leistung richtet sich keineswegs immer nach dem letzten Gehalt vor der Elternzeit.
Hast Du in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit an weniger als 150 Kalendertagen gearbeitet, kann die Agentur für Arbeit stattdessen ein fiktives Arbeitsentgelt ansetzen (BSG, 25.08.2011, Az. B 11 AL 19/10 R). Die Klägerin hatte nach vier Jahren Elternzeit ihre Arbeit verloren. Weil sie danach nur rund drei Monate lang beschäftigt war, berechnete die Behörde ihr Arbeitslosengeld auf Basis eines fiktiven Einkommens.
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