Das Wichtigste in Kürze
- Wird Dein Flug annulliert, muss Dich die Airline auf einen Ersatzflug umbuchen oder Dir den gesamten Ticketpreis erstatten.
- Du kannst bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugausfall bekommen, wenn Du weniger als zwei Wochen vor Abflug darüber informiert wurdest.
- Entschädigung gibt es nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände zum Flugausfall geführt haben.
So gehst Du vor
- Ermittle mit dem Finanztip-Fluggastrechte-Tool Deine Rechte und erstell damit das passende Anschreiben, wenn Dein Flug annulliert wurde.
- Zahlt die Airline trotz Flugausfall nicht, kannst Du die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einschalten.
- Wurde Dein Flug annulliert, kannst Du Dich auch wegen Deiner Entschädigung an die von Finanztip empfohlenen Sofortentschädiger Ersatzpilot und EUFlight oder an die Inkasso-Dienstleister Fairplane und Flightright wenden.
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Inhalt
- Wie kommst Du ans Ziel, wenn Dein Flug ausfällt?
- Bekommst Du eine Entschädigung bei Flugausfall?
- Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
- Welche Rechte hast Du, wenn Dein Flug vorverlegt wird?
- Gibt es Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?
- Wie forderst Du Entschädigung bei Flugausfall?
- Wer hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlt?
Fällt Dein Flug aus, steht Dir in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Denn der Flugausfall bedeutet für Dich Stress und Ärger. Wir erklären Dir Deine Rechte, wenn Dein Flug annulliert wird, und wie Du sie durchsetzen kannst.
Wie kommst Du ans Ziel, wenn Dein Flug ausfällt?
Wird Dein Flug annulliert oder „gecancelt“, kannst Du entweder einen Ersatzflug über die Airline organisieren lassen oder selbst einen anderen Flug buchen.
- Die Airline bucht einen Ersatzflug
Du lässt Dich von der Airline auf einen Ersatzflug umbuchen, mit dem Du etwas später an Dein Ziel kommst (Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Entscheidest Du Dich für die Umbuchung, solltest Du die Details mit Deiner Airline klären. Diese bucht das neue Ticket wahrscheinlich direkt für Dich. - Du buchst selbst einen Ersatzflug und verlangst Erstattung der Ticketkosten
Du buchst selbst einen neuen Flug und lässt Dir den gesamten Ticketpreis für den ausgefallenen Flug erstatten (Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Lass Dir in diesem Fall das Einverständnis geben, dass Du Dir selbst einen Alternativflug buchst, damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt. Du bekommst übrigens die gesamten Ticketkosten zurück – auch die Vermittlungsgebühren, wenn Du über ein Online-Portal wie Opodo gebucht hast (EuGH, 15.01.2026, Rs. C-45/24).
Diese beiden Rechte stehen Dir bei einer Flugannullierung nur zu, wenn Dein Hinflug in einem europäischen Land starten sollte. Bei einem ausgefallenen Rückflug muss die Airline zusätzlich ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat haben.
Tipp: Auch wenn es angenehmer ist, Deinen Flug einfach umbuchen zu lassen, solltest Du überprüfen, was ein neuer Flug kosten würde. Vielleicht findest Du aktuell ein günstigeres Angebot. Dann lohnt es sich, die Erstattung des Tickets von der Airline zu verlangen und selbst den günstigeren Flug neu zu buchen. Sind alle verfügbaren Flüge deutlich teurer, solltest Du das Alternativangebot der Fluglinie annehmen.
Um die aktuellen Flugpreise schnell vergleichen zu können, helfen Dir Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Swoodoo. Mehr Tipps zur Flugbuchung findest Du in unserem Ratgeber zur Flugsuche.
Muss Dich die Airline auf den nächsten Flug umbuchen?
Die Airline muss Dich auf den nächstmöglichen Flug umbuchen, wenn sie Deinen Flug annulliert hat. Dabei muss sie für den Ersatzflug auch Flüge von anderen Airlines anbieten – sowohl Direktverbindungen als auch Umsteigeverbindungen (BGH, 10.10.2023, Az. X ZR 123/22).
Du kannst selbst bestimmen, wann Du den Ersatzflug antreten willst. Es muss nicht der nächstmögliche sein, Du kannst Deine Reise neu planen und Dich für einen späteren Ersatzflug entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO).
Die Airline darf für die Umbuchung keinen Aufpreis verlangen. Das gilt auch, wenn ein Flug wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses annulliert wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die Lufthansa. Die Airline hatte zahlreiche Flüge annulliert, wollte aber die Buchung eines Ersatzflugs mehrere Monate später nur gegen einen Aufpreis ermöglichen (BGH, 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).
Flugreise mit Teilstrecken: Was muss die Airline erstatten?
Hast Du eine Flugreise mit mehreren Teilflügen und verschiedenen Airlines gebucht, kannst Du unter Umständen die gesamten Ticketkosten zurückverlangen.
Der Weg dahin ist allerdings mühsam. Wird nämlich nur eine Teilstrecke annulliert, sieht die Airline es oft nicht ein, den gesamten Ticketpreis für Hin- und Rückflug zu erstatten.
Ein Beispiel: Eine Passagierin buchte über ein Reisebüro eine Flugreise von München über Madrid und Bogota nach Quito sowie einen Rückflug von Quito über Bogota nach München. Die Teilstrecken sollten dabei unterschiedliche Fluggesellschaften durchführen, nur die erste Teilstrecke nach Madrid wollte die Passagierin mit Iberia fliegen.
Die Flugtickets kosteten insgesamt rund 4.900 Euro. Die erste Teilstrecke von München nach Madrid annullierte Iberia. Mit der Annullierung platzten die Reisepläne der Passagierin, da alle weiteren Flüge nicht mehr funktionierten. Der Reiseplan war hinfällig. Sie verlangte von Iberia wegen der Annullierung die Erstattung der gesamten Ticketkosten für Hin- und Rückflug (Art. 5 Abs. 1a, 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Iberia wollte nicht zahlen. Die Passagierin klagte durch alle Instanzen.
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Airline, weil die Klägerin Hin- und Rückflug zusammen gebucht hatte und darüber ein einziger Flugschein ausgestellt wurde. Iberia musste wegen der Annullierung der ersten Teilstrecke die gesamten Ticketkosten von rund 4.900 Euro erstatten (BGH, 18.04.2023, Az. X ZR 91/22).
Wann muss die Airline Unterkunft und Verpflegung zahlen?
Die Fluggesellschaft muss bei einem Flugausfall für Deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer zur Unterkunft aufkommen, falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet (Art. 9 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Den Weg zurück zum Flughafen muss sie auch zahlen.
In der Regel organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.
Während der Wartezeit am Flughafen kannst Du kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen erwarten – und zwar in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Bei einem kürzeren Aufenthalt sind Snacks ausreichend, bei mehreren Stunden kannst Du ein warmes Essen erwarten. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du Dich selbst verpflegst.
Außerdem musst Du nach der Fluggastrechte-Verordnung die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen kostenlosen Wlan-Zugang zur Verfügung stellt.
Was kannst Du tun, wenn Dir kein Ersatzflug angeboten wird?
Bietet Dir die Airline keinen Ersatzflug an, kannst Du selbst ein neues Flugticket buchen. Du musst der Airline vorher keine Frist setzen. Die Ticketkosten für den Ersatzflug muss die Fluggesellschaft als Schadensersatz ersetzen, auch wenn der neue Flug sehr viel teurer war als der annullierte (AG Königs Wusterhausen, 15.08.2023, Az. 4 C 261/23).
Es ist nicht entscheidend, wie Du davon erfahren hast, dass Du Dich selbst um ein neues Ticket kümmern musst und ob diese Information richtig ist. Wenn eine Callcenter-Mitarbeiterin Dir fehlerhaft die Auskunft gibt, die Airline kümmere sich nicht um Ersatzflüge, muss sich die Airline diese Aussagen zurechnen lassen. Sie muss Dir die Kosten für die Ersatztickets als Schadensersatz zahlen (OLG Frankfurt, 27.8.2025, Az. 16 U 89/24).
Erstattet die Airline das Ticket, wenn Du mit einem Gutschein bezahlt hast?
Ja, Du kannst für einen annullierten Flug Erstattung der Ticketkosten in Geld verlangen, auch wenn Du mit einem Gutschein gezahlt hast. Das gilt selbst dann, wenn dieser Gutschein vormals für einen ebenfalls annullierten Flug ausgestellt wurde (BGH, 16.01.2025, Az. IV ZR 236/23). Du musst Dich nicht mit einem weiteren Gutschein abspeisen lassen.
Bekommst Du eine Entschädigung bei Flugausfall?
Hat die Fluggesellschaft Deinen Flug annulliert, steht Dir eine Entschädigung zu, wenn Du zum einen in den letzten zwei Wochen vor dem Abflug vom Ausfall erfährst und zum anderen der Ersatzflug deutlich später ankommt (Art. 5 Abs. 1 c FluggastrechteVO).
1. Wann wurdest Du über den Flugausfall informiert?
Du bekommst eine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Dich in den letzten zwei Wochen vor dem Abflugdatum über den Flugausfall informiert. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Annulliert die Airline den Flug früher als zwei Wochen vor Abflug, gibt es keine Entschädigung.
Beispiel: Benji will am Sonntag, den 8. Februar 2026, von Berlin nach New York fliegen. Die Airline kann bis zum 24. Januar 2026 um 23.59 Uhr entschädigungsfrei den Flug absagen (vgl. LG Düsseldorf, 25.09.2015, Az. 22 S 79/15).
Es reicht nicht, wenn die Fluggesellschaft den Reisevermittler, zum Beispiel das Reisebüro, vor Ablauf der letzten zwei Wochen von dem Flugausfall informiert, der Fluggast es aber erst später erfährt (EuGH, 11.05.2017, Az. C-302/16). Leitet das Reisebüro die Information nicht weiter, geht das zu Lasten der Airline (AG Erding, 29.12.2021, Az. 119 C 1903/21).
2. Wann ist Dein Ersatzflug angekommen?
Du bekommst nur dann eine Entschädigung, wenn die Airline Dir einen Ersatzflug anbietet, der viel später oder deutlich früher ankommen würde. Je früher Du davon erfährst, dass Dein Flug ausfällt, desto größer sind die Unterschiede, die Du zur ursprünglich gebuchten Flugzeit akzeptieren musst. Das sind die Annullierungsfristen, nach denen sich richtet, ob Du eine Entschädigung bekommst oder nicht:
Welche Fristen gelten bei Flugannullierung?
| Wann hat Dich die Airline informiert? | Wann sollte der Ersatzflug abfliegen? | Wann sollte der Ersatzflug ankommen? | Entschädigung |
|---|---|---|---|
| länger als 2 Wochen vor Abflug | nicht relevant | nicht relevant | keine Entschädigung |
| 7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | mehr als 2 Stunden früher | mehr als 4 Stunden später | Entschädigung |
| weniger als 7 Tage vor Abflug | mehr als 1 Stunde früher | mehr als 2 Stunden später | Entschädigung |
Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5 FluggastrechteVO (Stand: Februar 2026)
Soll Dein Ersatzflug später abfliegen oder landen als in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehen, muss Dich die Airline entschädigen.
Wird der Ersatzflug von einem anderen Flugunternehmen durchgeführt und kommt er später an, als in der Tabelle angegeben, steht Dir eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft, die den Flug annulliert hat, kann sich nicht damit herausreden, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, 10.10.2017, Az. X ZR 73/16).
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Die Höhe Deiner Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und wird in drei Kategorien eingeteilt:
- bis 1.500 Kilometer,
- 1.500 bis 3.500 Kilometer,
- mehr als 3.500 Kilometer.
Die genaue Distanz Deiner Flugstrecke kannst Du auf luftlinie.org berechnen.
Wie viel Geld Du bekommst, kannst Du unseren zwei Grafiken entnehmen. Prüf zunächst, wann die Airline Dich informiert hat. In der ersten Grafik findest Du die Höhe der möglichen Zahlungen, wenn Dich die Airline sieben bis 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall des Fluges benachrichtigt hat.

(Stand: Februar 2026)
In der zweiten Grafik findest Du die Höhe der möglichen Entschädigung, wenn Dich die Airline sieben oder weniger Tage vor dem Abflug über den Ausfall des Fluges benachrichtigt hat.

(Stand: Februar 2026)
Beispiel: Christin hatte für den 24. Januar 2026 bei der Lufthansa einen Flug von Frankfurt am Main nach Bilbao gebucht. Planmäßig sollte der Flug um 15 Uhr starten und um 17:05 Uhr in Bilbao landen. Der Flug wurde annulliert.
Christin erfuhr drei Tage vor Abflug, dass der Flug gestrichen wurde. Mit dem von der Lufthansa angebotenen Ersatzflug erreichte sie Bilbao mit einer Verspätung von fünf Stunden. Die Distanz zwischen Frankfurt und Bilbao beträgt 1.152 Kilometer.
Was Christin an Ausgleichszahlung zusteht, kannst Du der zweiten Grafik entnehmen, denn die Nachricht der Airline erreichte Christin weniger als sieben Tage vor Abflug. Die Flugstrecke von Frankfurt nach Bilbao liegt unter 1.500 Kilometer. Der Ersatzflug kam mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden an. Demzufolge hat Christin einen Anspruch auf 250 Euro.
Welche Rechte hast Du, wenn Dein Flug vorverlegt wird?
Wird Dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, hast Du dieselben Rechte wie bei einer Flugannullierung (EuGH, 21.12.2021, Az. C-146/20 u.a.). Dementsprechend steht Dir bei einer Vorverlegung des Flugs auch eine Entschädigung zu, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Dich mindestens zwei Wochen vor Abflug über die frühere Abflugzeit informiert.
Wichtig: Mitunter stimmen die Flugzeiten bei Online-Reisebüros nicht mit den Flugplänen der Airline überein. Auf die Zeiten eines Online-Reisebüros kannst Du Dich nicht verlassen. Verschieben sich dann kurzfristig die Abflugzeiten, bekommst Du nicht automatisch eine Entschädigung (EuGH, 10.03.2023, Az. C-607/22).
Du solltest nach der Buchung beim Reisebüro die Flugzeiten auf der Webseite der Airline prüfen.
Gibt es Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?
Falls außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt haben, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Nach der Rechtsprechung sind darunter solche Ereignisse zu verstehen, die nicht zum normalen Betrieb der Fluggesellschaft gehören und von ihr nicht beherrschbar sind. Beispiele dazu finden sich im Gesetz (Erwägungsgrund 14 FluggastrechteVO):
- politische Instabilität
- unerwartete Flugsicherheitsmängel
- Sicherheitsrisiken
- extreme Witterungsbedingungen
- Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline liegen
Die Fluggesellschaften haben ein gewisses Wahlrecht, welche Flüge sie wegen eines außergewöhnlichen Umstands ausfallen lassen. Bei einem Schneesturm kann die Airline entscheiden, Flüge auch am Tag danach zu canceln, um weitere Verspätungen zu vermeiden. Auch in einem solchen Fall kann die Annullierung noch im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Umstand stehen, sodass die Airline keine Entschädigung wegen Flugausfall zahlen muss (BGH, 24.09.2024, Az. X ZR 136/23).
Tipp: Wenn Du nicht sicher bist oder Du die Hintergründe für den Flugausfall nicht kennst, solltest Du ebenfalls eine Entschädigung einfordern.
Wie forderst Du Entschädigung bei Flugausfall?
Du forderst Deine Entschädigung am einfachsten mit dem Finanztip-Rechner, der Dir Deine Ansprüche berechnet und ein Musterschreiben erstellt.
Berechne Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Fluggastrechner
Bei Teilflügen verlangst Du Deine Ausgleichszahlung immer von der Airline, die auf der annullierten Strecke fliegen sollte – dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. Das ist unter Umständen nicht die Fluggesellschaft, bei der Du Deinen Flug gebucht hast.
Wie nutzt Du das Musterschreiben zur Flugannullierung?
Nutze das Finanztip Musterschreiben für Flugannullierung, um Deine Ansprüche bei der Airline einzufordern:
Beachte unbedingt die oben genannten Annullierungsfristen, Verspätungszeiten und Streckenlängen: Sie sind für die Höhe der Entschädigung ausschlaggebend. Den Ticketpreis kannst Du Dir nur erstatten lassen, wenn Du keinen von der Airline organisierten Ersatzflug in Anspruch genommen hast.
Achtung: Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung, die im Anschreiben steht, um die Hälfte kürzen, falls der Alternativflug nicht sehr viel später startete (Art. 7 Abs. 2 FluggastrechteVO). Forder mit unserem Schreiben zunächst den vollen Betrag. Zahlt die Airline weniger, kannst Du anhand der beiden Grafiken prüfen, ob die Höhe angemessen ist.
Wann verjährt Dein Anspruch auf Entschädigung?
Dein Anspruch auf Entschädigung wegen Flugausfall verjährt nach deutschem Recht regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist endet immer zum Jahresende, mit Ablauf des 31. Dezember. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber zur Verjährung.
Wer hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlt?
Wenn die Airline trotz Anschreiben nicht zahlt, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle oder einen Dienstleister wenden, um Deine Entschädigung zu bekommen.
1. Wann hilft Dir die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr?
Du kannst Dich bei einem annullierten Flug kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Bevor die Schlichtungsstelle Deinen Fall übernehmen kann, musst Du versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären.
Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen, wenn Du innerhalb von zwei Monaten keine Lösung erzielen konntest. Die Schlichter geben eine Empfehlung ab. Nehmen Fluggast und Airline den Vorschlag an, wird der Schlichtungsspruch bindend.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Fluggesellschaft kann jeden Schlichtungsvorschlag ablehnen. Dann bist Du keinen Schritt weiter und musst selbst klagen oder einen Dienstleister beauftragen.
Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden.
2. Wie funktioniert die Sofortentschädigung?
Wer sich nicht selbst mit der Airline herumärgern will, kann sich an einen sogenannten Sofortentschädiger wenden.
Du verkaufst Deine Entschädigungsforderung an die Firma und erhältst innerhalb von wenigen Tagen das Geld abzüglich des Honorars. Das funktioniert nur, wenn der Sofortentschädiger Dir ein Angebot unterbreitet. Mit dem Verkauf der Forderung ist für Dich alles erledigt. Denn selbst, wenn der Anbieter gegen die Fluglinie verliert, kann er von Dir nichts zurückfordern.
Finanztip empfiehlt Ersatz-Pilot und EUFlight. Beide Sofortentschädiger sind sehr erfahren: Sie haben beide im Jahr 2024 mehr als 12.000 Fluggästen Entschädigungen ausgezahlt. Nach welchen Kriterien wir die Unternehmen ausgewählt haben, erklären wir in unserem Ratgeber über Fluggasthelfer.
3. Was bietet ein Inkasso-Dienstleister?
Ein Inkasso-Dienstleister versucht, Deinen Anspruch wegen Flugausfall im Inkasso-Modell durchzusetzen. Solche Firmen übernehmen Deinen Fall und ziehen gegebenenfalls für Dich vor Gericht. Dafür behalten sie eine Provision. Die Preise variieren sehr, wie unser Test ergeben hat: von 24 Prozent bis zu 50 Prozent der Entschädigung. Es kann schnell gehen, aber manchmal auch einige Monate oder Jahre dauern, bis das Geld auf Deinem Konto ist – wenn der Anbieter zum Beispiel gegen die Fluggesellschaft klagen muss.
Wir haben sechs Anbieter untersucht, zwei davon sind eine Finanztip-Empfehlung. Besonders überzeugt haben uns Fairplane und Flightright.
Wie hat Finanztip die Anbieter ausgewählt?
Finanztip hat im Zeitraum von Juli bis September 2024 die sogenannten Fluggastrechte-Portale untersucht. Darunter sind Unternehmen, die eine Sofortentschädigung anbieten, sowie Anbieter, die im Inkasso-Modell Deine Ansprüche durchsetzen. Alle hier empfohlenen Unternehmen haben uns überzeugt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben gute Kundenbewertungen bekommen, sind transparent und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Sommer 2025 erkundigten wir uns bei unseren Empfehlungen nach aktuellen Zahlen, Veränderungen und nach deren Einschätzung zur Reform der Fluggastrechte. Ausführliche Informationen zu unseren Kriterien und unserer Bewertung findest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.







