Familienversicherung Die Familie kostenlos krankenversichern

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kinder, ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und sogar Enkel unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern.
  • Das ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung – denn dort kostet jedes Familienmitglied extra.
  • Aufpassen müssen Eltern, bei denen einer privat versichert ist. Dann kann eine kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen sein.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mithilfe dieses Textes, ob alle Voraussetzungen für eine Familienversicherung gegeben sind.
  • Stelle einen Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung. Nutze dafür das Formular, das Deine Krankenkasse auf ihrer Website zur Verfügung stellt.
  • Möchtest Du Deine Familie günstiger versichern oder Extras wie Sportkurse, Reiseimpfungen oder Osteopathie bezahlt bekommen, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen.
  • Als Kran­ken­kas­sen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis empfehlen wir HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Familien besonders günstig, denn Kinder sind kostenlos mitversichert. Auch Deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Gleiches gilt für ein Enkelkind, das bei Dir lebt. Mit einem Beitrag kann so unter Umständen die gesamte Familie gesetzlich krankenversichert sein.

Was sind Voraussetzungen für eine Familienversicherung?

Gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) kann schon bei einem Kind die gesetzliche Familienversicherung günstiger sein. Denn in der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag, jedes Kind kostet also extra.

Gesetzlich mitversicherte Familienmitglieder erhalten dagegen kostenfrei die vollen Leistungen der Kasse mit Ausnahme des Krankengelds. Im Juli 2023 waren nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen mehr als 16 Millionen Familienangehörige kostenlos versichert.​​​​​​

Damit Du Angehörige beitragsfrei mitversichern kannst, müssen folgende Kriterien auf das Familienmitglied zutreffen:

  1. Wohnt in Deutschland;
  2. ist nicht selbst versicherungspflichtig (je nach Beschäftigungsart sind dafür bestimmte Einkommensgrenzen maßgeblich);
  3. ist nicht versicherungsfrei, zum Beispiel als gut verdienender Arbeitnehmer oder Beamtin;
  4. ist nicht hauptberuflich selbstständig tätig. Das ist etwa dann der Fall, wenn Dein Angehöriger mehr als 18 Stunden in der Woche für die selbstständige Tätigkeit verwendet.

Erfüllt Dein Kind, Ehegatte oder Partner einen dieser Punkte nicht, ist eine Mitversicherung ausgeschlossen: Dein Familienmitglied muss sich selbst krankenversichern. Die Familienversicherung tritt damit immer hinter die eigene Versicherungspflicht zurück.

Wird zum Beispiel jemand arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld (ALG I), ist er selbst pflichtversichert und kann nicht über die Familienversicherung mitversichert werden. Frauen, die zu Beginn der Mutterschutzfrist nicht in der GKV versichert waren, können ebenfalls nicht mitversichert werden. Dasselbe gilt für die Schutzfrist nach der Entbindung und den Beginn der Elternzeit.

Wie viel dürfen Familienversicherte verdienen?

Kinder und Partner, die kostenfrei familienversichert werden sollen, dürfen selbst nur ein geringes Einkommen haben. Wie hoch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung ist, variiert je nach Beschäftigungsart. Übersteigt der Verdienst Deiner Angehörigen die für sie geltende Grenze, müssen sie sich selbst versichern.

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 535 Euro im Monat. Allerdings zählen als Gesamteinkommen die Einkünfte im Sinne des Steuerrechts (§ 16 SGB IV). Deshalb können regulär Angestellte von ihren Einnahmen auch Werbungskosten beziehungsweise den entsprechenden Pauschbetrag abziehen. Für Minijobber gilt das hingegen nicht.

Somit darf bei regulär Angestellten das Gesamteinkommen bei etwa  637,50 Euro im Monat liegen. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 535 Euro und der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr (monatlich 102,50 Euro). Wer höhere Werbungskosten als die Pauschale bei der Steuer geltend machen kann, darf entsprechend mehr verdienen (Einkommensgrenze plus Werbungskosten).

Für Familienmitglieder, die nebenberuflich selbstständig sind, gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von  535 Euro im Monat. Entscheidend ist in diesem Fall der Gewinn aus der Selbstständigkeit.

Wenn Mitversicherte die Einkommensgrenze überschreiten, müssen sie sich ab dem Tag selbst versichern, an dem sie den Einkommensteuerbescheid erhalten. In der Regel fragt die Krankenkasse einmal pro Jahr nach den Einkommensverhältnissen der versicherten Familie.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich selbst bei der Kasse zu melden, sobald das Einkommen die festgelegten Grenzen übersteigt. Hast Du die Änderung verschwiegen, kann es passieren, dass die Kasse die Familienversicherung rückwirkend beendet und Beiträge nachfordert.

Was als Einkommen zählt

Für die Familienversicherung ist nicht nur Einkommen aus Lohn- und Gehaltszahlungen relevant. Auch andere Einnahmen zählen: zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, Rentenbezüge sowie Zinserträge aus Geldanlagen.

Für Erträge aus Geldanlagen gibt es allerdings einen Sparerfreibetrag (1.000 Euro pro Jahr seit 2023). Einkünfte bis zu diesem Betrag haben keinen Einfluss auf das Gesamteinkommen. 

Wie das regelmäßige monatliche Einkommen berechnet wird, das für die Familienversicherung relevant ist, hängt vom Einzelfall und der Einkommensart ab. Arbeitseinkommen wird in der Regel für die Monate betrachtet, in denen es erzielt wurde. Regelmäßige Zahlungen einmal im Jahr, etwa Weihnachtsgeld, werden durch zwölf geteilt, also anteilig für jeden Monat angerechnet. Bei schwankenden Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit schätzt die Krankenkasse die Einkünfte für die Zukunft basierend auf dem gezwölftelten Jahreseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids. Details dazu hat der Spitzenverband der Krankenkassen geregelt.

Sonderfall Minijob

Wer geringfügig beschäftigt ist, also einen Minijob hat, kann bis zu  556 Euro im Monat sozialabgabenfrei verdienen. Solange die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze von  556 Euro nicht übersteigen, kann sich Dein Angehöriger kostenfrei familienversichern.

Das gilt für Stief- und Enkelkinder

Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 dürfen auch Stief- und Enkelkinder grundsätzlich in die Familienversicherung, sofern sie im Haushalt der Person wohnen, über die sie versichert werden sollen. Vor der Gesetzesänderung ging das nur, wenn derjenige, der das Kind mitversichern wollte, dessen Lebensunterhalt auch hauptsächlich bestritt. Falls das Kind selbst etwas verdiente, konnte das problematisch werden.

Wer den Lebensunterhalt überwiegend finanziert, prüfen die Kassen nun nur noch, wenn Stiefkinder oder Enkel in einem anderen Haushalt leben als die Person, über die sie familienversichert sind. Wie das genau funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber Einkommensgrenzen in der Familienversicherung.

Wie beantragst Du eine Familienversicherung?

Willst Du Familienmitglieder kostenfrei mitversichern, musst Du das bei Deiner Krankenkasse beantragen. Den Antrag findest Du auf der Website Deiner Kasse. Darin musst Du unter anderem Angaben zur bisherigen Versicherung, zum Einkommen und zu Deinen Kindern machen. Der GKV-Spitzenverband hat dazu einen einheitlichen Fragebogen entwickelt (Familienversicherung-Meldeverfahren, Anlage 1).

Dabei ist auch der Ehe- oder Lebenspartner anzugeben. Der Begriff Lebenspartner bezieht sich ausschließlich auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, nicht auf eheähnliche Gemeinschaften. Partner, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich also nicht gegenseitig familienversichern.

Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Dazu verwenden sie einen umfangreichen Fragebogen, den Du ausfüllen musst (Familienversicherung-Meldeverfahren, Anlage 2).

Falls beide Elternteile erwerbstätig und versicherungspflichtig sind, können sie selbst festlegen, bei wem die Kinder mitversichert sein sollen. Die Höhe des Einkommens ist nicht entscheidend.

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Welche Altersgrenzen musst Du beachten?

Kinder können bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, sofern sie noch nicht arbeiten. Sollten die Kinder ein Studium oder eine Berufsausbildung ohne Bezahlung aufnehmen, verlängert sich die kostenfreie Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Für die Dauer des Engagements im Bundesfreiwilligendienst oder während eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ) müssen sie sich selbst versichern. Die Familienversicherung ist für die Dauer des Engagements ausgeschlossen.

Die Familienversicherung kann über das 25. Lebensjahr hinaus um zwölf Monate verlängert werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch folgende Dienste unterbrochen oder verzögert wird:

Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, allein ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können ohne Altersbegrenzung familienversichert sein.

Wann können Kinder nicht mitversichert werden?

Nicht jede Familie kann ihre Kinder über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern. Wenn bei verheirateten Eltern der Besserverdiener privatversichert ist und eine gewisse Einkommensgrenze überschreitet, müssen die Eltern ihre Kinder kostenpflichtig versichern – entweder in der PKV oder in der GKV. Denn in dieser Konstellation sollen die Kinder nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft abgesichert werden.

Ist ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert, ist eine kostenlose Familienversicherung nach dem Gesetz (§ 10 Abs. 3 SGB V) ausgeschlossen, wenn folgende drei Merkmale vorliegen:

  • Die Eltern sind Ehegatten oder Lebenspartner und
  • das Einkommen des Privatversicherten ist höher als das des gesetzlich Versicherten und
  • das monatliche Gesamteinkommen des Privatversicherten übersteigt ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze ( 6.150 Euro brutto.

Ein Beispiel: Der Ehemann und Vater ist Mitglied in der GKV, während die Ehefrau und Mutter in der PKV ist. Sie haben einen 15 Jahre alten Sohn. Der Vater verdient 3.700 Euro, die Mutter 6.300 Euro pro Monat. Da die Mutter privat versichert ist, ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und dieses auch regelmäßig höher ist als das Einkommen des Vaters, kann der Sohn nicht über die Familienversicherung des Vaters versichert werden. Für den Sohn müssen die Eltern eine eigene Krankenversicherung abschließen – entweder eine private oder eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Familienzuschläge nach Besoldungsrecht werden übrigens nicht berücksichtigt, wenn es darum geht, ob ein Kind familienversichert werden kann. Solche Familienzuschläge dürfen die Krankenkassen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht einrechnen, wenn sie prüfen, ob der Verdienst eines Privatversicherten über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (BSG, Urteil vom 29. Juli 2003, Az. B 12 KR 16/02 R)

Was gilt für Studenten in der Familienversicherung?

Studierende können bis zum 25. Geburtstag in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Das gilt allerdings nur, solange ihr Gesamteinkommen unter der Verdienstgrenze bleibt.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, die auf längstens drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr begrenzt ist, spielt die Höhe des Einkommens allerdings keine Rolle. Das bedeutet: Studenten können in einem Nebenjob in den Semesterferien mehr dazuverdienen und bleiben trotzdem familienversichert – vorausgesetzt der Job gilt als kurzfristige Beschäftigung.

Verdienst Du als familienversicherter Student zu viel, wirst Du versicherungspflichtig und fällst aus der Familienversicherung heraus. Es kann dann sogar passieren, dass Du Beiträge nachzahlen musst. Bevor Du einen Nebenjob annimmst, solltest Du deshalb unbedingt mit Deiner Krankenkasse sprechen.

Wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist

Studierende, die nicht mehr in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind, können sich vergünstigt gesetzlich versichern. Der monatliche Beitrag für die studentische Krankenversicherung beträgt seit dem Wintersemester 2022/2023 rund 83 Euro plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Für kinderlose Studierende kommen für die Pflegeversicherung knapp 30 Euro monatlich obendrauf, mit einem Kind knapp 28 Euro.

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist an den Bafög-Satz gekoppelt. Wird die staatliche Förderung erhöht, steigen damit auch die Krankenversicherungsbeiträge. 

Eine studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt. Nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V endet sie zum Ende des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet. Danach müssen sich Studierende freiwillig versichern, denn der Gesetzgeber hat im November 2019 den Übergangstarif abgeschafft, der bisher für Studierende in der Abschlussphase galt. Mehr dazu liest Du im Ratgeber studentische Krankenversicherung.

So sparen Studenten auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Schüler, Azubis und Studenten können bereits vor dem Berufseinstieg eine BU-Versicherung abschließen. Je niedriger das Eintrittsalter, desto einfacher die Gesundheitsprüfung und desto niedriger die monatlichen Beiträge.
  • Lass Dich vor Abschluss unbedingt beraten und hol Dir mehrere Angebote ein. Von uns empfohlene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F.

Zum Ratgeber 

Welche Kran­ken­kas­se ist die beste Wahl für Deine Familie?

Wenn Du Deine Familie und Dich günstiger versichern möchtest, könnte ein Wechsel der Kran­ken­kas­se in Frage kommen. Die besten Kran­ken­kas­sen in unserem Vergleich der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rungen (GKV) sind die HKKTK, BKK Firmus und Audi BKK. Diese Kassen haben in unserer Preis-Leistungs-Bewertung am besten abgeschnitten. Daneben empfehlen wir die Energie-BKK für junge Familien und Schwangere.

Wir haben die Leistungen von 17 bundesweiten Kran­ken­kas­sen untersucht, darunter besonders günstige, leistungsstarke und besonders große Kassen. Die detaillierten Ergebnisse kannst Du in der Tabelle unten einsehen. Einzelheiten zu den Leistungen der Kran­ken­kas­sen findest Du im jeweiligen blauen Info-i in der Vergleichstabelle.

Die Kran­ken­kas­sen im Finanztip-Vergleich 

Autor
Julia Rieder

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