Nicht immer musst Du Dich an die reguläre Kündigungsfrist halten. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du, wie bei jeder Versicherung, ein Sonderkündigungsrecht für Deine Rechtsschutzversicherung. Es gilt in folgenden Fällen:
Anbieter zahlt nicht - Weigert sich Deine Versicherung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet ist, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen. Alternativ kannst Du Dich bei der Versicherungsombudsperson beschweren und sie bitten, die Angelegenheit zu klären. Das ist für Verbraucher und Verbraucherinnen immer kostenlos.
Beitragserhöhung - Erhöht der Anbieter den Beitrag, ohne die Leistung des Rechtsschutzvertrags zu verbessern, darfst Du innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Du die Information über die Beitragserhöhung erhalten hast. Kündigen kannst Du dann sofort, wirksam wird die Kündigung allerdings erst zu dem Zeitpunkt, ab dem sich die Beiträge tatsächlich erhöhen.
Risikowegfall - Fällt das versicherte Risiko weg, kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Möglich ist das etwa, wenn Du Dein Auto abmeldest und deshalb keinen Verkehrsrechtsschutz mehr brauchst. Oder Du in Rente gehst oder Dich selbstständig machst, dann benötigst Du die Berufsrechtsschutz nicht mehr.
Veränderte Gefahrenumstände - Nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung können Veränderungen dazu führen, dass die Versicherung ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten befürchtet. Zum Beispiel, wenn Du Dir zusätzlich zum Auto auch ein Motorrad angeschafft hast. In solchen Fällen darf der Anbieter den Beitrag erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du dann, wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent steigt oder der Anbieter es ablehnt, die erhöhte Gefahr zu versichern.
Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du kündigst mit sofortiger Wirkung oder Du legst fest, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Letzteres kann sinnvoll sein, damit Du etwas Zeit hast, um einen geeigneten neuen Anbieter zu finden.
Wichtig: Möchtest Du den Vertrag wechseln, achte darauf, dass der Versicherungswechsel lückenlos ist. Suche Dir also frühzeitig ein neues Angebot. Denn in vielen Bereichen im Rechtsschutz bestehen Wartezeiten. Das heißt, Du erhältst nicht direkt ab Vertragsbeginn Leistungen. Wenn der neue Vertrag ohne einen Tag Unterbrechung an den alten anschließt, wird Dir die Vertragsdauer des alten Vertrages auf die übliche Wartezeit angerechnet. Somit entfällt eine Wartezeit oder verkürzt sich.
Auch bei der Einschätzung, ob ein Versicherungsfall übernommen wird, dessen Beginn in der Zeit des Vorversicherers liegt, ist es wichtig, dass keine Lücke zwischen beiden Verträgen bestand. Liegt der Beginn eines Versicherungsfalls, je nach Anbieter, länger als drei bis fünf Jahre zurück und bestand durchgehend Versicherungsschutz, übernimmt der neue Versicherer den Fall.