Rechtsschutzversicherung kündigen So kündigst Du Deine Rechtsschutzversicherung richtig

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl Du als auch der Versicherer können unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich oder außerordentlich den Vertrag kündigen.
  • Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt, je nach Tarif, ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
  • Außerordentliche Kündigungsgründe sind zwei Versicherungsschäden innerhalb von zwölf Monaten, bestimmte Beitragserhöhungen oder wenn die Versicherung Deine Kosten nicht übernehmen will, obwohl sie dies müsste.

So gehst Du vor

  • Kündige fristgerecht schriftlich per Brief oder E-Mail – Frist und Vertragslaufzeit findest Du in Deinem Vertrag.
  • Achte bei einem Versicherungswechsel darauf, dass keine Lücke in der Versicherungszeit entsteht, sonst beginnt die Wartezeit wieder von vorn.
  • Hat Dein Versicherer den Vertrag beendet, solltest Du nach einer Kündigungsumkehr fragen, da Du sonst Probleme bekommen kannst, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

147.963 mal angesehen

Wann kannst Du Deine Rechtsschutzversicherung ordentlich kündigen?

Die ordentliche Kündigungsfrist für Dich als Versicherter beträgt bei der Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter ein bis drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen heißt der sechste Unterpunkt: „Wann beginnt und endet Ihre Rechtsschutzversicherung?“ Dort findest Du die Laufzeit und die Kündigungsfrist.

Rechtsschutzversicherungen können unterschiedlich lange Laufzeiten haben, oft sind es ein, drei oder fünf Jahre. Deshalb solltest Du den Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung nicht verpassen. Verstreicht die Kündigungsfrist, verlängert sich die Rechtsschutzversicherung meist stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Zwei- und Dreijahresverträge kannst Du zum Ablauf des letzten Vertragsjahres kündigen. Bei Verträgen über fünf Jahre ist die Kündigung schon eher möglich – nämlich frühestens zum Ende des dritten Jahres.

Du musst Deine Kündigung entweder per E-Mail oder mit einem Brief an die Versicherung schicken.

Tipp: Fordere die Versicherung auf, Deine Kündigung zu bestätigen. Falls das möglich ist, kannst Du mit Deiner E-Mail eine Empfangsbestätigung einfordern. Kündigst Du erst kurz vor Fristablauf, solltest Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken, um einen Nachweis zu haben.

Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Unter folgenden Voraussetzungen hast Du, wie bei jeder Versicherung, ein Sonderkündigungsrecht für Deine Rechtsschutzversicherung.

  • Versicherer zahlt nicht, obwohl er müsste.
  • Beitragserhöhung in bestimmten Fällen
  • Das versicherte Risiko fällt weg.
  • Die Gefahren haben sich verändert.

In solchen Fällen musst Du Dich nicht an die reguläre Kündigungsfrist halten.

Was, wenn der Anbieter nicht zahlen will? 

Weigert sich Deine Versicherung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet ist, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen (6.2.5.1 Musterbedingungen). Allerdings könnte es schwer werden, in diesem Fall den Kündigungsgrund zu beweisen, falls die Versicherung die Kündigung nicht akzeptiert. Dafür benötigst Du unter Umständen einen Anwalt oder die Versicherungsombudsperson.

Bei der Versicherungsombudsstelle kannst Du Dich auch alternativ beschweren und darum bitten, die Deckungsanfrage zu klären – anstatt zu kündigen. Das ist für Verbraucher und Verbraucherinnen immer kostenlos. Mehr dazu findest Du im Ratgeber zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

Worauf musst Du bei einer Beitragserhöhung achten?

Erhöht der Anbieter den Beitrag, darfst Du innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Du die Information über die Beitragserhöhung erhalten hast. Kündigen kannst Du dann sofort, wirksam wird die Kündigung allerdings erst zu dem Zeitpunkt, ab dem sich die Beiträge tatsächlich erhöhen.

Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Beitrag steigt, weil die Versicherungssteuer erhöht wurde.

Was gilt, wenn das versicherte Risiko wegfällt? 

Fällt das versicherte Risiko weg, kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Möglich ist das etwa, wenn Du Dein Auto abmeldest und deshalb keinen Verkehrsrechtsschutz mehr brauchst. Oder Du in Rente gehst oder Dich selbstständig machst, dann benötigst Du die Berufsrechtsschutzversicherung nicht mehr.

Was bedeutet es, wenn sich die Gefahren ändern?

Wenn sich Deine Lebensumstände ändern, kann das zu einer Gefahrenerhöhung führen, die Du Deiner Versicherung mitteilen musst. Zum Beispiel, wenn Du Dir zusätzlich zum Auto auch ein Motorrad angeschafft hast. In solchen Fällen darf der Anbieter den Beitrag erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du dann, wenn der Beitrag um mehr als zehn Prozent steigt oder der Anbieter es ablehnt, die erhöhte Gefahr zu versichern.

Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du kündigst mit sofortiger Wirkung oder Du legst fest, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Letzteres kann sinnvoll sein, damit Du etwas Zeit hast, um einen geeigneten neuen Anbieter zu finden.

Warum ist der Kündigungszeitpunkt beim Versicherungswechsel wichtig?

Besteht zwischen altem und neuem Vertrag eine Lücke – auch wenn es nur ein Tag ist – beginnt Deine Wartezeit wieder von vorn. Daher musst Du vor der Kündigung darauf achten, dass zum neuen Vertrag keine Lücke entsteht. Am besten geht das, in dem Du frühzeitig einen neuen Vertrag suchst.

Wenn der neue Vertrag ohne einen Tag Unterbrechung an den alten anschließt, wird Dir die Vertragsdauer des alten Vertrages auf die übliche Wartezeit angerechnet. Somit entfällt eine Wartezeit auf bereits zuvor versicherte Leistungen oder verkürzt sich zumindest.

Ein lückenloser Wechsel hat einen weiteren Vorteil: Kommt es zu einem Versicherungsfall, der vor einigen Jahren während der Laufzeit des Tarifs beim alten Versicherer entstand, übernimmt Dein neuer Versicherer diesen. Wie weit in der Vergangenheit der Start sein darf, hängt vom Anbieter ab. Nach Finanztip-Analyse liegt der Zeitraum bei drei bis fünf Jahren.

WGV Logo neu
WGV
PBV Optimal
  • bestes Preis-Leistungsverhältnis in unserem Test
  • bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien in den Bereichen Privat, Beruf & Verkehr zu einem günstigen Beitrag für Singles und Familien
  • besonders positiv in unserer Analyse waren Leistungen für Rechtsdienstleistungen, telefonische Rechtsberatung, Beratung im Familienrecht und für Kapitalanlagen
Arag
Aktiv Komfort
  • bietet sehr umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr mit etwas höheren, aber konkurrenzfähigen Beiträgen
  • besonders gute Leistungen bei Kapitalanlagen, im Familienrechtsschutz sowie bei Zusatzleistungen wie telefonischer Erstberatung und Dokumentencheck
HUK
Huk-Coburg
PBV Plus
  • bietet umfangreiche Leistungen nach unseren Kriterien im Bereich Privat, Beruf & Verkehr und hat im Vergleich günstige Beiträge
  • der Tarif hatte in unserer Analyse ein gutes Preis-Leistungsverhältnis
  • besonders positiv sind die Leistungen im Bereich Familienrechtsschutz, Leistungen im Widerspruchsverfahren, bei Kapitalanlagen und bei Erstberatungen sowie Dokumentencheck
  • wer die Versicherung nutzt, kann unter Umstände auf bis zu 550 Euro Selbstbeteiligung rutschen

Wann darf die Versicherung kündigen?

Der Versicherer kann den Vertrag regulär zum Ende des Versicherungsjahres beenden oder ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Ein solches hat er in folgenden Fällen:

Kündigung nach zwei Versicherungsfällen  

Falls Du innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Schäden meldest, für die Versicherungsschutz besteht, können sowohl Versicherung als auch Du den Vertrag beenden. Nachdem der Rechtsschutz-Anbieter die Deckungszusage für den zweiten Schaden erteilt hat, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um zu kündigen. Vereinzelt gibt es sogar Verträge, die schon nach dem ersten Schaden eine Möglichkeit zur Kündigung vorsehen.

Kündigung bei Zahlungsverzug 

Zahlst Du auch nach Aufforderung Deine Beiträge nicht, kann der Anbieter fristlos kündigen. Hat Dir der Versicherer fristlos gekündigt, endet Dein Versicherungsschutz vier Wochen, nachdem Du das Schreiben erhalten hast.

Worauf musst Du achten, wenn die Versicherung gekündigt hat?

Hat der alte Versicherer Dir gekündigt, kann es passieren, dass die neue Versicherung Dich als potenziell streitfreudigen Kunden ablehnt, weil sie hohe Kosten befürchtet. Es kann also schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden. 

Hast Du die Kündigung Deines Anbieters auf dem Tisch, solltest Du um eine Kündigungsumkehr bitten: Der Versicherer nimmt seine Kündigung zurück, und stattdessen kannst Du selbst kündigen. Damit verhinderst Du Probleme bei der Suche nach einem neuen Vertrag.

Die Versicherung muss dem allerdings nicht nachkommen. Alternativ könntest Du Dich mit dem Versicherer auf eine sogenannte Vertragssanierung einigen. Das bedeutet, der Versicherungsvertrag wird so verändert, dass der Anbieter bereit ist, ihn fortzuführen. Beispielsweise könntest Du eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren oder bestimmte Lebensbereiche wie Miet- oder Arbeitsrecht vom Schutz ausschließen. Bevor Du solchen Änderungen zustimmst, solltest Du jedoch genau überlegen, ob sich die Versicherung dann noch lohnt.

Lässt sich die Kündigung durch den Anbieter nicht abwenden, bleibt nur noch die geduldige Suche nach einem neuen Vertrag. Hol Dir konkrete Angebote von mehreren Versicherern und vergleiche deren Leistungen. Bei den Fragen im Versicherungsantrag zu schummeln, ist keine Lösung: Erfährt der Versicherer über das Informationssystem der Versicherer, dass Du falsche Angaben gemacht hast, läufst Du Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren und gar keinen neuen Vertrag mehr zu finden.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.