Unter folgenden Voraussetzungen hast Du, wie bei jeder Versicherung, ein Sonderkündigungsrecht für Deine Rechtsschutzversicherung.
- Versicherer zahlt nicht, obwohl er müsste.
- Beitragserhöhung in bestimmten Fällen
- Das versicherte Risiko fällt weg.
- Die Gefahren haben sich verändert.
In solchen Fällen musst Du Dich nicht an die reguläre Kündigungsfrist halten.
Was, wenn der Anbieter nicht zahlen will?
Weigert sich Deine Versicherung, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet ist, kannst Du innerhalb eines Monats kündigen (6.2.5.1 Musterbedingungen). Allerdings könnte es schwer werden, in diesem Fall den Kündigungsgrund zu beweisen, falls die Versicherung die Kündigung nicht akzeptiert. Dafür benötigst Du unter Umständen einen Anwalt oder die Versicherungsombudsperson.
Bei der Versicherungsombudsstelle kannst Du Dich auch alternativ beschweren und darum bitten, die Deckungsanfrage zu klären – anstatt zu kündigen. Das ist für Verbraucher und Verbraucherinnen immer kostenlos. Mehr dazu findest Du im Ratgeber zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.
Worauf musst Du bei einer Beitragserhöhung achten?
Erhöht der Anbieter den Beitrag, darfst Du innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Du die Information über die Beitragserhöhung erhalten hast. Kündigen kannst Du dann sofort, wirksam wird die Kündigung allerdings erst zu dem Zeitpunkt, ab dem sich die Beiträge tatsächlich erhöhen.
Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Beitrag steigt, weil die Versicherungssteuer erhöht wurde.
Was gilt, wenn das versicherte Risiko wegfällt?
Fällt das versicherte Risiko weg, kannst Du den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Möglich ist das etwa, wenn Du Dein Auto abmeldest und deshalb keinen Verkehrsrechtsschutz mehr brauchst. Oder Du in Rente gehst oder Dich selbstständig machst, dann benötigst Du die Berufsrechtsschutzversicherung nicht mehr.
Was bedeutet es, wenn sich die Gefahren ändern?
Wenn sich Deine Lebensumstände ändern, kann das zu einer Gefahrenerhöhung führen, die Du Deiner Versicherung mitteilen musst. Zum Beispiel, wenn Du Dir zusätzlich zum Auto auch ein Motorrad angeschafft hast. In solchen Fällen darf der Anbieter den Beitrag erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du dann, wenn der Beitrag um mehr als zehn Prozent steigt oder der Anbieter es ablehnt, die erhöhte Gefahr zu versichern.
Wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst, hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du kündigst mit sofortiger Wirkung oder Du legst fest, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Letzteres kann sinnvoll sein, damit Du etwas Zeit hast, um einen geeigneten neuen Anbieter zu finden.